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Die Leipziger Stadtverwaltung und die Deportation der Juden im NS ...

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Einhaltung <strong>der</strong> Arbeitspflicht,<br />

durchstöberte <strong>die</strong><br />

Z<strong>im</strong>mer nach verbotenen<br />

Lebensmitteln wie Obst <strong>und</strong><br />

Fleisch, nach Bargeld <strong>und</strong><br />

Schmuck. Traf Gebhardt<br />

auf nichtjüdische Besucher,<br />

erstattete er bei <strong>der</strong> Gestapo<br />

Meldung. Seit <strong>der</strong><br />

Kennzeichnungspflicht<br />

überwachte Gebhardt das<br />

Tragen des gelben Sterns.<br />

In den Straßen kontrollierte<br />

er Tascheninhalte. Fand<br />

Gebhardt in den Wohnungen<br />

o<strong>der</strong> Einkaufstaschen<br />

unerlaubte Lebensmittel<br />

o<strong>der</strong> größere Bargeldbeträge,<br />

meldete er <strong>die</strong>s umgehend<br />

<strong>der</strong> Gestapo. <strong>Die</strong><br />

Oberbürgermeister Alfred Freyberg<br />

Folge waren Verhaftungen <strong>und</strong> oft auch Überstellungen in Konzentrationslager.<br />

In einem Fall, <strong>der</strong> zu einer Verhaftung führte, lautete <strong>die</strong> Anschuldigung<br />

gegen zwei Jüdinnen auf „Ansch<strong>im</strong>melnlassen von Brot“. Nach neun<br />

Tagen Haft <strong>im</strong> Polizeigefängnis kamen beide Frauen wie<strong>der</strong> frei. 16<br />

<strong>Die</strong> Mitarbeiter <strong>der</strong> <strong>Juden</strong>stelle waren dazu angehalten, <strong>die</strong> jüdischen <strong>und</strong><br />

nichtjüdischen Partner aus Mischehen <strong>im</strong>mer wie<strong>der</strong> zur Scheidung zu<br />

drängen <strong>und</strong> mit Einschüchterungen <strong>und</strong> Drohungen vorzugehen.<br />

Für ihre Tätigkeit <strong>und</strong> beson<strong>der</strong>e Verhaltensweisen <strong>im</strong> Sinne <strong>der</strong> antijüdischen<br />

Maßnahmen erhielten <strong>die</strong> Beschäftigten in zeitlichen Abständen<br />

Geldprämien. <strong>Die</strong> Stenotypistin, <strong>die</strong> Aufgaben eines ausgeschiedenen<br />

Sachbearbeiters übernahm <strong>und</strong> <strong>die</strong>se Tätigkeit mit „großem Geschick <strong>und</strong><br />

Fleiß“ ausübte, erhielt einmal 50 Reichsmark. 17 Als <strong>die</strong> gleiche Stenotypistin<br />

über den hilflosen Versuch einer Jüdin berichtete, ihr 50 Reichsmark zu<br />

überlassen, wenn sie ihr ein besseres Z<strong>im</strong>mer verschaffte, bekam <strong>die</strong><br />

Angestellte 20 Reichsmark als Prämie. 18 <strong>Die</strong> Jüdin, Jenny Jacob, wurde am<br />

25. Januar 1941 wegen Bestechungsversuchs verhaftet <strong>und</strong> in einem<br />

Strafprozess am Amtsgericht Leipzig verurteilt.<br />

Nach sechs Wochen in <strong>der</strong> neuen Tätigkeit erhielt Gebhardt für sein<br />

scheußliches Auftreten eine Prämie von 60 Reichsmark, da er bei <strong>der</strong><br />

„Ausscheidung <strong>der</strong> <strong>Juden</strong> aus den deutschen Hausgemeinschaften mit Eifer<br />

<strong>und</strong> Interesse“ vorging. 19<br />

Am Ende des Jahres 1941 lebten noch etwa 2 000 als „<strong>Juden</strong> <strong>und</strong> jüdische<br />

Mischlinge“ Verfolgte in Leipzig. Allein in den vier jüdischen Alten- <strong>und</strong><br />

Pflegehe<strong>im</strong>en, in den Klassenz<strong>im</strong>mern <strong>und</strong> <strong>der</strong> Aula <strong>der</strong> jüdischen Schule in<br />

<strong>der</strong> Gustav-Adolf-Straße waren etwa 450 Menschen untergebracht. Jüdische<br />

Haushalte <strong>und</strong> Einrichtungen erhielten nur geringe Mengen Kohle zum<br />

Heizen. Auch Seife, Rasierseife <strong>und</strong> Nähgarn wurde zurückgehalten. Etwa<br />

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