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Satzung Friedhofsgebühren - Stadt Rees

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Gebührentarif zur Friedhofssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rees</strong><br />

Tarifstelle Gegenstand Gebühr (€)<br />

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1. Gebühren für den Erwerb oder die Erweiterung des<br />

Nutzungsrechtes an Grabstätten<br />

1.1. Reihengräber (Erwerb des Nutzungsrechtes für 25 Jahre)<br />

1.1.1 für Totgeburten und Verstorbene bis zum vollendeten 5. 150,00<br />

Lebensjahr je Grabstelle<br />

1.1.2 für Verstorbene vom Beginn des 6. Lebensjahres an je 300,00<br />

Grabstelle<br />

1.1.3 für Urnengräber je Grabstelle 150,00<br />

1.2 Wahlgräber (Erwerb des Nutzungsrechtes für 25 Jahre)<br />

1.2.1 für eine Einzelbelegung je Grabstelle 600,00<br />

1.2.2 für eine Doppelbelegung (Tiefengrab, falls zugelassen) 1.100,00<br />

1.2.3 für ein Urnenwahlgrab je Grabstelle 450,00<br />

1.2.4 Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem<br />

Wahlgrab ist je Jahr 1/25 der im Zeitpunkt der<br />

Verlängerung gültigen Gebühr für den Ersterwerb des<br />

Nutzungsrechtes an der gesamten Grabstätte zu zahlen.<br />

2. Gebühren für die Grabbereitung und Bestattung<br />

2.1 für Totgeburten und Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr 100,00<br />

2.2 für Verstorbene vom Beginn des 6. Lebensjahres an 350,00<br />

2.3 für die Beisetzung einer Urne 150,00<br />

2.4 Für die Tiefenbeisetzung in einem Wahlgrab erhöhen sich<br />

die Gebühren nach den Tarifstellen 2.1 und 2.2 um 50 %.<br />

3. Gebühren für die Pflege von anonymen<br />

Reihengräbern<br />

(zzgl. zu den Tarifstellen 1.1)<br />

3.1 für Totgeburten und Verstorbene bis zum vollendeten 5.<br />

Lebensjahr je Grabstelle<br />

110,00<br />

3.2 für Verstorbene vom Beginn des 6. Lebensjahres an je 320,00<br />

Grabstelle<br />

3.3 für Urnengräber je Grabstelle 35,00<br />

4. Nebenleistungen<br />

4.1 Abdeckung der Grabwände mit Bastmatten je Grabstelle 30,00<br />

4.2 für das Abräumen der Bepflanzung auf Gräbern aus 60,00<br />

Anlass einer Bestattung oder Umbettung<br />

4.3 Zuschlag für Beerdigungen an einem Samstag 100,00<br />

5. Gebühren für die Benutzung der Friedhofshallen<br />

5.1 Benutzung der Leichenzellen ohne Kühlung je 25,00<br />

angefangenen Tag<br />

5.2 Benutzung der Leichenzellen mit Kühlung je 50,00<br />

angefangenen Tag<br />

5.3 Benutzung der Trauerhalle 50,00<br />

5.4 Aufbewahrung einer Urne je angefangenen Tag 5,00<br />

6. Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen<br />

6.1 für Ausgrabungen bei einer Ruhefrist bis zu 5 Jahren 1.000,00<br />

6.2 für Ausgrabungen bei einer Ruhefrist von 5 – 10 Jahren 900,00

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