Satzung Friedhofsgebühren - Stadt Rees
Satzung Friedhofsgebühren - Stadt Rees
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Gebührentarif zur Friedhofssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rees</strong><br />
Tarifstelle Gegenstand Gebühr (€)<br />
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1. Gebühren für den Erwerb oder die Erweiterung des<br />
Nutzungsrechtes an Grabstätten<br />
1.1. Reihengräber (Erwerb des Nutzungsrechtes für 25 Jahre)<br />
1.1.1 für Totgeburten und Verstorbene bis zum vollendeten 5. 150,00<br />
Lebensjahr je Grabstelle<br />
1.1.2 für Verstorbene vom Beginn des 6. Lebensjahres an je 300,00<br />
Grabstelle<br />
1.1.3 für Urnengräber je Grabstelle 150,00<br />
1.2 Wahlgräber (Erwerb des Nutzungsrechtes für 25 Jahre)<br />
1.2.1 für eine Einzelbelegung je Grabstelle 600,00<br />
1.2.2 für eine Doppelbelegung (Tiefengrab, falls zugelassen) 1.100,00<br />
1.2.3 für ein Urnenwahlgrab je Grabstelle 450,00<br />
1.2.4 Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem<br />
Wahlgrab ist je Jahr 1/25 der im Zeitpunkt der<br />
Verlängerung gültigen Gebühr für den Ersterwerb des<br />
Nutzungsrechtes an der gesamten Grabstätte zu zahlen.<br />
2. Gebühren für die Grabbereitung und Bestattung<br />
2.1 für Totgeburten und Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr 100,00<br />
2.2 für Verstorbene vom Beginn des 6. Lebensjahres an 350,00<br />
2.3 für die Beisetzung einer Urne 150,00<br />
2.4 Für die Tiefenbeisetzung in einem Wahlgrab erhöhen sich<br />
die Gebühren nach den Tarifstellen 2.1 und 2.2 um 50 %.<br />
3. Gebühren für die Pflege von anonymen<br />
Reihengräbern<br />
(zzgl. zu den Tarifstellen 1.1)<br />
3.1 für Totgeburten und Verstorbene bis zum vollendeten 5.<br />
Lebensjahr je Grabstelle<br />
110,00<br />
3.2 für Verstorbene vom Beginn des 6. Lebensjahres an je 320,00<br />
Grabstelle<br />
3.3 für Urnengräber je Grabstelle 35,00<br />
4. Nebenleistungen<br />
4.1 Abdeckung der Grabwände mit Bastmatten je Grabstelle 30,00<br />
4.2 für das Abräumen der Bepflanzung auf Gräbern aus 60,00<br />
Anlass einer Bestattung oder Umbettung<br />
4.3 Zuschlag für Beerdigungen an einem Samstag 100,00<br />
5. Gebühren für die Benutzung der Friedhofshallen<br />
5.1 Benutzung der Leichenzellen ohne Kühlung je 25,00<br />
angefangenen Tag<br />
5.2 Benutzung der Leichenzellen mit Kühlung je 50,00<br />
angefangenen Tag<br />
5.3 Benutzung der Trauerhalle 50,00<br />
5.4 Aufbewahrung einer Urne je angefangenen Tag 5,00<br />
6. Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen<br />
6.1 für Ausgrabungen bei einer Ruhefrist bis zu 5 Jahren 1.000,00<br />
6.2 für Ausgrabungen bei einer Ruhefrist von 5 – 10 Jahren 900,00