Satzung Friedhofsgebühren - Stadt Rees
Satzung Friedhofsgebühren - Stadt Rees
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<strong>Satzung</strong><br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Rees</strong> über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 13.12.1982<br />
einschl. Änderungssatzung/en,<br />
zuletzt geändert am 15.12.2004<br />
§ 1<br />
Gebührenpflicht<br />
Für die Benutzung der Kommunalfriedhöfe der <strong>Stadt</strong> <strong>Rees</strong>, seiner<br />
Bestattungseinrichtungen sowie für sonstige Leistungen der Friedhofsverwaltung<br />
werden Gebühren erhoben. Die Gebühren ergeben sich aus dem anliegenden<br />
Gebührentarif, der Bestandteil dieser <strong>Satzung</strong> ist.<br />
§ 2<br />
Gebührenschuldner<br />
Gebührenschuldner ist derjenige, der die Einrichtungen der Kommunalfriedhöfe der<br />
<strong>Stadt</strong> benutzt und die Leistungen der Friedhofsverwaltung in Anspruch nimmt.<br />
Schulden mehrere Personen die Gebühr, so haftet jeder einzelne<br />
gesamtschuldnerisch.<br />
§ 3<br />
Entrichtung der Gebühren<br />
Die Gebührenschuldner werden durch den <strong>Stadt</strong>direktor -Friedhofsverwaltung- zu<br />
den Benutzungsgebühren herangezogen. Die Gebühren werden durch<br />
Gebührenbescheid geltend gemacht.<br />
§ 4<br />
Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Satzung</strong> tritt am 01.01.2005 in Kraft.
Gebührentarif zur Friedhofssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rees</strong><br />
Tarifstelle Gegenstand Gebühr (€)<br />
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1. Gebühren für den Erwerb oder die Erweiterung des<br />
Nutzungsrechtes an Grabstätten<br />
1.1. Reihengräber (Erwerb des Nutzungsrechtes für 25 Jahre)<br />
1.1.1 für Totgeburten und Verstorbene bis zum vollendeten 5. 150,00<br />
Lebensjahr je Grabstelle<br />
1.1.2 für Verstorbene vom Beginn des 6. Lebensjahres an je 300,00<br />
Grabstelle<br />
1.1.3 für Urnengräber je Grabstelle 150,00<br />
1.2 Wahlgräber (Erwerb des Nutzungsrechtes für 25 Jahre)<br />
1.2.1 für eine Einzelbelegung je Grabstelle 600,00<br />
1.2.2 für eine Doppelbelegung (Tiefengrab, falls zugelassen) 1.100,00<br />
1.2.3 für ein Urnenwahlgrab je Grabstelle 450,00<br />
1.2.4 Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem<br />
Wahlgrab ist je Jahr 1/25 der im Zeitpunkt der<br />
Verlängerung gültigen Gebühr für den Ersterwerb des<br />
Nutzungsrechtes an der gesamten Grabstätte zu zahlen.<br />
2. Gebühren für die Grabbereitung und Bestattung<br />
2.1 für Totgeburten und Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr 100,00<br />
2.2 für Verstorbene vom Beginn des 6. Lebensjahres an 350,00<br />
2.3 für die Beisetzung einer Urne 150,00<br />
2.4 Für die Tiefenbeisetzung in einem Wahlgrab erhöhen sich<br />
die Gebühren nach den Tarifstellen 2.1 und 2.2 um 50 %.<br />
3. Gebühren für die Pflege von anonymen<br />
Reihengräbern<br />
(zzgl. zu den Tarifstellen 1.1)<br />
3.1 für Totgeburten und Verstorbene bis zum vollendeten 5.<br />
Lebensjahr je Grabstelle<br />
110,00<br />
3.2 für Verstorbene vom Beginn des 6. Lebensjahres an je 320,00<br />
Grabstelle<br />
3.3 für Urnengräber je Grabstelle 35,00<br />
4. Nebenleistungen<br />
4.1 Abdeckung der Grabwände mit Bastmatten je Grabstelle 30,00<br />
4.2 für das Abräumen der Bepflanzung auf Gräbern aus 60,00<br />
Anlass einer Bestattung oder Umbettung<br />
4.3 Zuschlag für Beerdigungen an einem Samstag 100,00<br />
5. Gebühren für die Benutzung der Friedhofshallen<br />
5.1 Benutzung der Leichenzellen ohne Kühlung je 25,00<br />
angefangenen Tag<br />
5.2 Benutzung der Leichenzellen mit Kühlung je 50,00<br />
angefangenen Tag<br />
5.3 Benutzung der Trauerhalle 50,00<br />
5.4 Aufbewahrung einer Urne je angefangenen Tag 5,00<br />
6. Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen<br />
6.1 für Ausgrabungen bei einer Ruhefrist bis zu 5 Jahren 1.000,00<br />
6.2 für Ausgrabungen bei einer Ruhefrist von 5 – 10 Jahren 900,00
6.3 für Ausgrabungen bei einer Ruhefrist von mehr als 10 700,00<br />
Jahren<br />
6.4 Bei der Ausgrabung von Verstorbenen bis zum<br />
vollendeten 5. Lebensjahr reduzieren sich die Gebühren<br />
nach den Tarifstellen 6.1 – 6.3 um 30 %.<br />
6.5 für die Ausgrabung einer Urne 150,00<br />
6.6 Für die Ausgrabung des tiefergelegenen Sarges aus<br />
einem Tiefengrab erhöhen sich die Gebühren nach den<br />
Tarifstellen 6.1 – 6.3 um 50 %.<br />
6.7 Bei einer Umbettung auf demselben oder einen anderen<br />
Kommunalfriedhof innerhalb der <strong>Stadt</strong> sind zusätzlich<br />
Gebühren für die Wiederbestattung nach der Tarifstelle 2.<br />
zu zahlen.<br />
6.8 Bei Umbettungen von einem Kommunalfriedhof auf einen 100,00<br />
anderen Kommunalfriedhof innerhalb der <strong>Stadt</strong> wird<br />
zusätzlich eine Transportgebühr erhoben von<br />
7. Gebühren für sonstige Leistungen<br />
7.1 Genehmigung zur Errichtung oder Veränderung von 25,00<br />
Grabsteinen und -einfassungen<br />
7.2 Übersendung einer Urne 25,00