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Satzung Friedhofsgebühren - Stadt Rees

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<strong>Satzung</strong><br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Rees</strong> über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 13.12.1982<br />

einschl. Änderungssatzung/en,<br />

zuletzt geändert am 15.12.2004<br />

§ 1<br />

Gebührenpflicht<br />

Für die Benutzung der Kommunalfriedhöfe der <strong>Stadt</strong> <strong>Rees</strong>, seiner<br />

Bestattungseinrichtungen sowie für sonstige Leistungen der Friedhofsverwaltung<br />

werden Gebühren erhoben. Die Gebühren ergeben sich aus dem anliegenden<br />

Gebührentarif, der Bestandteil dieser <strong>Satzung</strong> ist.<br />

§ 2<br />

Gebührenschuldner<br />

Gebührenschuldner ist derjenige, der die Einrichtungen der Kommunalfriedhöfe der<br />

<strong>Stadt</strong> benutzt und die Leistungen der Friedhofsverwaltung in Anspruch nimmt.<br />

Schulden mehrere Personen die Gebühr, so haftet jeder einzelne<br />

gesamtschuldnerisch.<br />

§ 3<br />

Entrichtung der Gebühren<br />

Die Gebührenschuldner werden durch den <strong>Stadt</strong>direktor -Friedhofsverwaltung- zu<br />

den Benutzungsgebühren herangezogen. Die Gebühren werden durch<br />

Gebührenbescheid geltend gemacht.<br />

§ 4<br />

Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Satzung</strong> tritt am 01.01.2005 in Kraft.


Gebührentarif zur Friedhofssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rees</strong><br />

Tarifstelle Gegenstand Gebühr (€)<br />

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

----------<br />

1. Gebühren für den Erwerb oder die Erweiterung des<br />

Nutzungsrechtes an Grabstätten<br />

1.1. Reihengräber (Erwerb des Nutzungsrechtes für 25 Jahre)<br />

1.1.1 für Totgeburten und Verstorbene bis zum vollendeten 5. 150,00<br />

Lebensjahr je Grabstelle<br />

1.1.2 für Verstorbene vom Beginn des 6. Lebensjahres an je 300,00<br />

Grabstelle<br />

1.1.3 für Urnengräber je Grabstelle 150,00<br />

1.2 Wahlgräber (Erwerb des Nutzungsrechtes für 25 Jahre)<br />

1.2.1 für eine Einzelbelegung je Grabstelle 600,00<br />

1.2.2 für eine Doppelbelegung (Tiefengrab, falls zugelassen) 1.100,00<br />

1.2.3 für ein Urnenwahlgrab je Grabstelle 450,00<br />

1.2.4 Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem<br />

Wahlgrab ist je Jahr 1/25 der im Zeitpunkt der<br />

Verlängerung gültigen Gebühr für den Ersterwerb des<br />

Nutzungsrechtes an der gesamten Grabstätte zu zahlen.<br />

2. Gebühren für die Grabbereitung und Bestattung<br />

2.1 für Totgeburten und Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr 100,00<br />

2.2 für Verstorbene vom Beginn des 6. Lebensjahres an 350,00<br />

2.3 für die Beisetzung einer Urne 150,00<br />

2.4 Für die Tiefenbeisetzung in einem Wahlgrab erhöhen sich<br />

die Gebühren nach den Tarifstellen 2.1 und 2.2 um 50 %.<br />

3. Gebühren für die Pflege von anonymen<br />

Reihengräbern<br />

(zzgl. zu den Tarifstellen 1.1)<br />

3.1 für Totgeburten und Verstorbene bis zum vollendeten 5.<br />

Lebensjahr je Grabstelle<br />

110,00<br />

3.2 für Verstorbene vom Beginn des 6. Lebensjahres an je 320,00<br />

Grabstelle<br />

3.3 für Urnengräber je Grabstelle 35,00<br />

4. Nebenleistungen<br />

4.1 Abdeckung der Grabwände mit Bastmatten je Grabstelle 30,00<br />

4.2 für das Abräumen der Bepflanzung auf Gräbern aus 60,00<br />

Anlass einer Bestattung oder Umbettung<br />

4.3 Zuschlag für Beerdigungen an einem Samstag 100,00<br />

5. Gebühren für die Benutzung der Friedhofshallen<br />

5.1 Benutzung der Leichenzellen ohne Kühlung je 25,00<br />

angefangenen Tag<br />

5.2 Benutzung der Leichenzellen mit Kühlung je 50,00<br />

angefangenen Tag<br />

5.3 Benutzung der Trauerhalle 50,00<br />

5.4 Aufbewahrung einer Urne je angefangenen Tag 5,00<br />

6. Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen<br />

6.1 für Ausgrabungen bei einer Ruhefrist bis zu 5 Jahren 1.000,00<br />

6.2 für Ausgrabungen bei einer Ruhefrist von 5 – 10 Jahren 900,00


6.3 für Ausgrabungen bei einer Ruhefrist von mehr als 10 700,00<br />

Jahren<br />

6.4 Bei der Ausgrabung von Verstorbenen bis zum<br />

vollendeten 5. Lebensjahr reduzieren sich die Gebühren<br />

nach den Tarifstellen 6.1 – 6.3 um 30 %.<br />

6.5 für die Ausgrabung einer Urne 150,00<br />

6.6 Für die Ausgrabung des tiefergelegenen Sarges aus<br />

einem Tiefengrab erhöhen sich die Gebühren nach den<br />

Tarifstellen 6.1 – 6.3 um 50 %.<br />

6.7 Bei einer Umbettung auf demselben oder einen anderen<br />

Kommunalfriedhof innerhalb der <strong>Stadt</strong> sind zusätzlich<br />

Gebühren für die Wiederbestattung nach der Tarifstelle 2.<br />

zu zahlen.<br />

6.8 Bei Umbettungen von einem Kommunalfriedhof auf einen 100,00<br />

anderen Kommunalfriedhof innerhalb der <strong>Stadt</strong> wird<br />

zusätzlich eine Transportgebühr erhoben von<br />

7. Gebühren für sonstige Leistungen<br />

7.1 Genehmigung zur Errichtung oder Veränderung von 25,00<br />

Grabsteinen und -einfassungen<br />

7.2 Übersendung einer Urne 25,00

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