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Gestattungsvereinbarung - Stadtumbau Sachsen-Anhalt

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zentrale Vertragsinhalte<br />

Abbruch/Ordnungsmaßnahme durch den Eigentümer<br />

Gestaltung durch den Eigentümer<br />

Unterhaltungspflege und Verkehrssicherungspflicht beim Eigentümer<br />

Gestattung/Duldung der öffentlichen Nutzung der Flächen durch den<br />

Eigentümer über einen Bindungszeitraum von min. 10-15 Jahren<br />

Der Eigentümer kann den Erlass der Grundsteuer für die Vertragslaufzeit<br />

beantragen (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 GrStG (öffentl. Grünanlage)<br />

Förderung des Abbruchs, der Gestaltung sowie der Fertigstellungs- und<br />

Entwicklungspflege i.d.R. durch die Stadt Leipzig<br />

Anteilige Rückzahlung von Fördermitteln bei vorzeitiger Beendigung der<br />

öffentlichen Nutzung<br />

Grundsätzlicher Bestand des Baurechts in 34-er Gebieten<br />

“Konzepte der Zwischen- und Nachnutzung von Abrissflächen und Wohngebäuden im <strong>Stadtumbau</strong>prozess”

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