Gestattungsvereinbarung - Stadtumbau Sachsen-Anhalt
Gestattungsvereinbarung - Stadtumbau Sachsen-Anhalt
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zentrale Vertragsinhalte<br />
Abbruch/Ordnungsmaßnahme durch den Eigentümer<br />
Gestaltung durch den Eigentümer<br />
Unterhaltungspflege und Verkehrssicherungspflicht beim Eigentümer<br />
Gestattung/Duldung der öffentlichen Nutzung der Flächen durch den<br />
Eigentümer über einen Bindungszeitraum von min. 10-15 Jahren<br />
Der Eigentümer kann den Erlass der Grundsteuer für die Vertragslaufzeit<br />
beantragen (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 GrStG (öffentl. Grünanlage)<br />
Förderung des Abbruchs, der Gestaltung sowie der Fertigstellungs- und<br />
Entwicklungspflege i.d.R. durch die Stadt Leipzig<br />
Anteilige Rückzahlung von Fördermitteln bei vorzeitiger Beendigung der<br />
öffentlichen Nutzung<br />
Grundsätzlicher Bestand des Baurechts in 34-er Gebieten<br />
“Konzepte der Zwischen- und Nachnutzung von Abrissflächen und Wohngebäuden im <strong>Stadtumbau</strong>prozess”