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2.450 kb - Stadtwerke Pforzheim

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5) Fernwärme-Hausanschluss<br />

Die Anschlusskosten Fernwärme setzen sich zusammen aus<br />

Kosten für den Hausanschluss sowie Kosten für das vorgelagerte<br />

Netz, dem Baukostenzuschuss.<br />

5a) Hausanschlusskosten<br />

Die Hausanschlusskosten setzen sich zusammen aus den Kosten der Zuleitung<br />

und den Kosten der primärseitigen Übergabestation. Die Größe dieser<br />

Übergabestation variiert je nach Wärmebedarf und Leistung. Für die Montage<br />

der Übergabestation benötigen Sie in etwa 2 x 2 m Wandfl äche und 2 x 1 m<br />

Bodenfl äche. Die Übergabestation „übergibt“ die Wärme aus dem öffentlichen<br />

Fernwärmenetz an Ihr hausinternes Heizungsnetz mittels eines Wärmetauschers.<br />

Sollten Sie auf Ihre Kosten eine Fernwärme-Kompaktstation einbauen,<br />

so entfällt die primärseitige Übergabestation der SWP. Diese Kompaktstation<br />

enthält auch alle erforderlichen sekundärseitigen Anlagenteile (Wärmetauscher,<br />

Regelung, Pumpen etc.)<br />

5b) Baukostenzuschuss<br />

Der Baukostenzuschuss errechnet sich aus dem Wärmebedarf und der Leistung<br />

der Brauchwarmwasserbereitung. Den Wärmebedarf in kW für Ihr Gebäude ermittelt<br />

in der Regel Ihr Architekt oder Heizungsinstallateur. Steht dieser Wert fest,<br />

erstellen die <strong>Stadtwerke</strong> ein Angebot für die Herstellung des Hausanschlusses,<br />

das u.a. Angaben zu Kosten der Anschlussleitungen, Hausanschlusspauschale,<br />

Übergabestation sowie über den zu zahlenden Netzkostenbeitrag (Baukostenzuschuss)<br />

enthält. Auf Basis dieses Angebots, das Sie unterschrieben zurücksenden,<br />

legen die <strong>Stadtwerke</strong> die Anschlussleitungen und setzen die Übergabestation,<br />

wenn keine Kompaktstation vorhanden ist.<br />

Zusätzlich müssen Sie mit Kosten für den erforderlichen Wärmetauscher mit Regelung<br />

und für die Warmwasserbereitungsanlage rechnen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem<br />

Heizungsinstallateur ein Angebot unterbreiten. Ist die Reglerstation vom Heizungsbauer<br />

eingebaut und haben die <strong>Stadtwerke</strong> die Fertig meldung vom Installateur<br />

erhalten, wird der Wärmezähler gesetzt und die Anlage in Betrieb genommen.<br />

Hinweis für Fernwärme im Zusammenhang mit der<br />

Energieeinsparverordnung<br />

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sieht bei der Errichtung<br />

eines Gebäudes oder bei Umbaumaßnahmen bestimmter<br />

Größen ordnungen einen Energiebedarfs ausweis vor.<br />

Im Gegensatz zu der Primärenergiefaktor-Tabelle der DIN V<br />

4701-10, in welcher der Primärenergiefaktor fp bei KWK Nah-/<br />

Fernwärme mit fossilem Brennstoff mit 0,7 ange geben wird,<br />

liegt dieser Wert im Versorgungsgebiet der SWP <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Pforzheim</strong> GmbH & Co. KG bei 0,44. Je günstiger – also je<br />

niedriger – der Primärenergiefaktor ist, der bei der Energieversorgung<br />

eines Gebäudes ausgewiesen wird, desto niedriger sind<br />

die gesetzlichen Anforderungen an die Dämmung von Dach,<br />

Fenstern und Wänden.<br />

6) Kombinationsanschlüsse<br />

Die SWP bieten folgende Varianten an:<br />

■ Gemeinsame Verlegung von Strom bis 62 kW (100 A) und<br />

Wasser bis DN 50<br />

■ Gemeinsame Verlegung von Strom bis 62 kW (100 A), Wasser<br />

bis DN 50 und Gas bis DN 50<br />

■ Gemeinsame Verlegung von Wasser bis DN 50 und Gas bis<br />

DN 50<br />

Die Kosten für den Kombianschluss setzen sich nach den<br />

gleichen Bausteinen wie bei den Einzelsparten (Hausanschlusskosten<br />

und Baukostenzuschuss) zusammen. Die dadurch<br />

entstehenden Vorteile sind in den Preisen berücksichtigt.<br />

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