Download Ausschreibungsunterlagen als pdf - Carpet Concept ...
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Gefährliche biologische Materialien sowie explosionsfähige Stoffe und Zubereitungen,<br />
Erzeugnisse, bei deren Verwendung gefährliche oder explosionsfähige Stoffe oder<br />
Zubereitungen entstehen oder freigesetzt werden usw.<br />
Verlegung der Teppichböden<br />
Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sind Teppichböden<br />
ohne Unterlagen zu verlegen. Sind Unterlagen auszuführen, sind diese so zu verlegen,<br />
dass ihre Stöße und Nähte zu den Stößen und Nähten des Oberbelages (Teppichbodens)<br />
versetzt sind. Sowohl die Unterlagen <strong>als</strong> auch die Teppichböden sind ganzflächig zu<br />
kleben, sofern der Hersteller der Unterlage nicht eine andere Befestigung vorschreibt.<br />
Hierbei ist zu beachten, dass Kleber dauerelastisch bleiben (dürfen nicht spröde werden)<br />
und nicht auf das Flormaterial des Teppichbodens gelangen dürfen. Da Unterlagen das<br />
Brandverhalten sowie auch andere Eigenschaften beeinflussen können, ist auf einen<br />
Gesamtaufbau zu achten. Die Freigabe, ob der ausgewählte Teppichboden auf einer<br />
Unterlage verlegt werden kann bzw. darf, ist vom Hersteller anzufordern.<br />
Sofern die Leistungsbeschreibung nichts anderes vorschreibt, bleibt dem Auftragnehmer<br />
für Bodenbelagarbeiten die Verlegerichtung und die Florrichtung entsprechend jeder<br />
Raumeinheit überlassen. Die Forderung nach Farbgleichheit und Richtungsgleichheit ist<br />
jeweils auf eine Raumeinheit beschränkt. Sie endet grundsätzlich im Bereich der Tür;<br />
genauer ausgedrückt unter dem Türblatt bei geschlossener Tür. Kopfnähte sind nur bei<br />
Bahnenlängen über 5 m zulässig, wobei eine Ansatzlänge von 1 m nicht unterschritten<br />
werden darf. Ausnahmen sind in der Leistungsbeschreibung gesondert festzulegen.<br />
Rapportgemusterte Beläge sind mustergleich zu verlegen. Die akkumulierte<br />
Musterverschiebung vor der Verarbeitung darf je Bahn 0,5 % nicht überschreiten. Ferner<br />
sind diese Rapportverschiebungen von einem geschulten und erfahrenen Bodenleger<br />
auszugleichen bzw. auszuspannen. Teppichbodenbahnen, die auf Türöffnungen, Nischen<br />
und dergleichen zulaufen, müssen so verlegt werden, dass diese Flächenbereiche<br />
überdeckt werden. Stückelungen sind unzulässig. Flächenbereiche z. B. Türöffnungen,<br />
Nischen und dergleichen, auf die Bahnen nicht zulaufen, dürfen mit Streifen belegt<br />
werden.<br />
Teppichböden in Bahnen sind, soweit dafür geeignet, an den Kanten zu beschneiden und<br />
fachgerecht zusammenzufügen. Fabrikationstechnische unvermeidbare<br />
Reißverschlusseffekte bei kleingemusterten Teppichböden sowohl bei COC-Artikeln,<br />
Druckartikeln und im Webbereich sind weitgehend anzupassen. Eine absolute<br />
Passgenauigkeit ist jedoch nicht immer zu erzielen.<br />
Grundsätzlich ist die vom Hersteller herausgegebene Verlegeempfehlung zu beachten.<br />
Nach der Verlegung hat der Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten dem Auftraggeber<br />
eine Reinigungsempfehlung zu übergeben.<br />
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der VOB Teil C Bodenbelagarbeiten sowie die<br />
allgemein anerkannten Regeln des Fachs.<br />
Besondere Leistungen<br />
Leistungen, die gesondert auszuschreiben sind:<br />
o Beseitigen alter Beläge und Klebstoffschichten.<br />
o Reinigung des Untergrundes von groben Bauverschmutzungen, Gips,<br />
Mörtelresten, Farbresten und Ähnlichem, soweit sie von anderen Unternehmern<br />
herrühren.<br />
o Vorbereiten des Untergrundes zur Erzielung eines guten Haftverbundes, z. B. durch<br />
Vorstreichen, maschinelles Bürsten, Fräsen, Abschleifen und Absaugen, z. B. bei<br />
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