PDF-Datei - Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
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5<br />
der Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder.<br />
Realsteuern sind folglich Gemeindesteuern und werden<br />
von den Gemeinden, unter Einhaltung der gesetzlichen<br />
Bestimmungen, erhoben. Daher erstreckt<br />
sich der Berichtskreis für den Realsteuervergleich auf<br />
die Kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden.<br />
Maßgebend für den Realsteuervergleich des Jahres<br />
2011 sind der Gebietsstand <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>s vom 31.<br />
Dezember 2011 und die Bevölkerungszahlen, die die<br />
amtliche Statistik am 30. Juni 2011 auswies. Die Daten<br />
aus Vorjahren wurden auf den Gebietsstand 31.<br />
Dezember 2011 angepasst. <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> weist zu<br />
diesem Stichtag 220 Gemeinden aus.<br />
von den zuständigen Finanzämtern in einem Steuermessbescheid<br />
festgelegt und den Gemeinden übermittelt.<br />
Die Höhe der betreffenden Steuern, die Steuerschuld<br />
in den einzelnen Gemeinden, ergibt sich<br />
dann als Produkt aus Steuermessbetrag und Hebesatz.<br />
Da die Hebesätze, die auf Steuermessbeträge angewandt<br />
werden, mehr oder weniger stark variieren, ist<br />
das Istaufkommen der Realsteuern für Vergleiche ungeeignet.<br />
Für Zusammenfassungen von Gemeinden auf den<br />
verschiedenen Aggregationsebenen kommen "gewogene<br />
Durchschnittshebesätze" für jede Realsteuer zur<br />
Anwendung.<br />
3. Begriffserklärungen und methodische<br />
Erläuterungen<br />
Realsteuern<br />
Realsteuern gehören zu den Sach- oder Objektsteuern,<br />
die sich an bestimmten Merkmalen des besteuerten<br />
Gegenstandes (Objektes) orientieren und weitestgehend<br />
unabhängig von persönlichen Verhältnissen<br />
sind. Ihr Aufkommen ist Bestandteil der Finanzausstattung<br />
der Gemeinden. Realsteuern sind die Grundsteuern<br />
und die Gewerbesteuer.<br />
Grundsteuer<br />
Die Grundsteuer besteuert im Inland liegenden<br />
Grundbesitz. Besteuerungsgrundlage ist der Einheitswert<br />
für den Steuergegenstand. Das Grundsteuergesetz<br />
unterscheidet nach den Steuergegenständen die<br />
Grundsteuer A - Betriebe der Land- und Forstwirtschaft<br />
und die Grundsteuer B - übrige bebaute und<br />
unbebaute Grundstücke.<br />
Gewerbesteuer<br />
Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist jeder stehende<br />
Gewerbebetrieb bzw. Reisegewerbebetrieb, für<br />
den in der betreffenden Gemeinde eine Betriebsstätte<br />
unterhalten wird bzw. sich (bei Reisegewerbe) der<br />
Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit befindet. Besteuerungsgrundlage<br />
ist der Gewerbeertrag.<br />
Hebesatz, gewogener Durchschnittshebesatz<br />
Hebesatz ist ein Prozentsatz (Hundertsatz), der auf<br />
die Steuermessbeträge der Realsteuern angewendet<br />
wird. In Ausübung ihres Selbstverwaltungsrechts beschließen<br />
die Gemeinden für jedes Kalenderjahr die<br />
Höhe ihrer Hebesätze in eigener Zuständigkeit. Der<br />
Steuermessbetrag, der sich durch die Anwendung<br />
bundeseinheitlicher Steuermesszahlen ergibt, wird<br />
Berechnung gewogener Durchschnittshebesatz:<br />
Summe Istaufkommen x 100<br />
Summe Grundbeträge<br />
Die Landesregierung legte mit Beschluss vom 28. August<br />
2007 fest, dass von Gebietsänderungen betroffene<br />
Gemeinden für eine Übergangszeit von maximal<br />
zehn Jahren für Gemeindeteile unterschiedliche Hebesätze<br />
festlegen können. Für diese Gemeinden wird<br />
der durchschnittlich gewogene Hebesatz angegeben,<br />
ebenso in den langfristigen Reihen, wenn ehemals<br />
selbstständige Gemeinden sich zu einer anderen Einheit<br />
umgegliedert haben. In Verbindung mit negativen<br />
Istaufkommen in Gemeindeteilen kann es zu gewogenen<br />
Durchschnitten kommen, die außerhalb der Breite<br />
der Hebesätze aller Gemeindeteile in der betroffenen<br />
Kommune liegen. Diese Fälle sind als nicht sinnvoll<br />
gekennzeichnet.<br />
Gemäß § 16 Abs. 4 GewStG ist seit dem Jahr 2004<br />
die Gewerbesteuer mit einem Mindesthebesatz von<br />
200 % zu erheben.<br />
Grundbeträge der Realsteuern<br />
Grundbeträge stellen errechnete (fiktive) Steuermessbeträge<br />
dar, die für Vergleiche der Kommunen herangezogen<br />
werden, da sie die Wirkung der gemeindeweise<br />
sehr unterschiedlichen Hebesätze ausnivellieren.<br />
Sie werden je Gemeinde und je Steuerart ermittelt.<br />
Berechnung Grundbetrag:<br />
Istaufkommen x 100<br />
Hebesatz