mit seinen Ortsteilen Mitteilungsblatt des ... - Markt Stammbach
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Ausg. 05/08<br />
<strong>Mitteilungsblatt</strong> <strong>Stammbach</strong><br />
Info<br />
Land- und forstwirtschaftliche Krankenkasse<br />
Elektronische Gesundheitskarte --<br />
Lichtbild wird benötigt<br />
Die landwirtschaftlichen Krankenkassen<br />
(LKKen) beginnen derzeit <strong>mit</strong> der Anforderung<br />
von Lichtbildern für die elektronische<br />
Gesundheitskarte (eGK), welche die bisherige Krankenversicherungskarte<br />
<strong>mit</strong>telfristig ablösen wird. Grundlage dafür<br />
ist das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung.<br />
Danach ist vorgesehen, von allen Versicherten<br />
ab dem 15. Lebensjahr ein Lichtbild anzufordern.<br />
Ausgenommen davon sind dauerhaft Bettlägerige.<br />
Die Verarbeitung der Lichtbilder für die eGK erfolgt in Zusammenarbeit<br />
<strong>mit</strong> einer vertrauenswürdigen Dienstleistungsfirma,<br />
<strong>mit</strong> der die LKKen schon viele Jahre für die<br />
Herstellung und den Versand der bisherigen Krankenversichertenkarten<br />
zusammenarbeiten.<br />
Die neue Karte, durch das Lichtbild besser gegen Missbrauch<br />
geschützt, soll die Vorraussetzungen für eine Verbesserung<br />
der Behandlungsqualität schaffen. Weitere Vorteile<br />
für die Versicherten entstehen, wenn die Funktionen<br />
der Gesundheitskarte zukünftig schrittweise ausgebaut<br />
werden: Speicherung von Notfalldaten als medizinisch<br />
wichtige Information direkt am Unfallort, eine Arznei<strong>mit</strong>telliste<br />
zwecks Schutz vor Arznei<strong>mit</strong>telunverträglichkeiten<br />
sowie Speicherung von Rezepten zur papierlosen Einlösung<br />
in der Apotheke.<br />
Die LKKen bitten ihre Versicherten, der Aufforderung,<br />
Lichtbilder einzusenden, nachzukommen. Nur so kann allen<br />
Versicherten eine persönliche und sichere Karte zur Verfügung<br />
gestellt werden. Den Startschuss für den Einsatz der<br />
Karte wird das Bun<strong>des</strong>ministerium für Gesundheit geben.<br />
Neugründung einer Borreliose--Selbst<br />
Selbst--<br />
hilfegruppe für den Raum Hochfranken<br />
LKK Franken und Oberbayern begrüßt die Neugründung<br />
der Borreliose-Selbsthilfegruppe „Hochfranken“ <strong>mit</strong> Sitz<br />
in Hof und betont deren Wichtigkeit<br />
Jeder kennt das: Manchmal weiß man sich alleine nicht<br />
mehr zu helfen. Besonders Menschen, deren Leben nachhaltig<br />
durch schwer heilbare Krankheiten wie zum Beispiel<br />
Borreliose geprägt ist, brauchen Hilfe, die weit über einen<br />
Arztbesuch hinausgeht. Hier setzt die Arbeit der Selbsthilfe-Einrichtungen<br />
an. Die Wichtigkeit dieser Arbeit haben<br />
auch die Krankenkassen erkannt. Mit 9000 Euro förderte<br />
zum Beispiel die Land- und forstwirt-schaftliche Krankenkasse<br />
Franken und Oberbayern 2007 Selbsthilfegruppen.<br />
Sie unterstützt auch die Neugründung der Borreliose-<br />
Selbsthilfegruppe „Hochfranken“. "In Zeiten knapper werdender<br />
Mittel im Gesundheitswesen kommt den Selbsthilfegruppen<br />
eine besondere Bedeutung zu“, lobt Reinhart,<br />
Freiherr von Stockmar von Wangenheim, Vorstandsvorsitzender<br />
der LKK Franken und Oberbayern das ehrenamtliche<br />
Engagement der Aktiven.<br />
Wer sich für diese neue Selbsthilfegruppe für Borreliose<br />
geschädigte Menschen im Raum Hof und Wunsiedel interessiert,<br />
oder wer sich ihr anschließen möchte, der kann<br />
e-mail: WernerBraun.Zell@t-online.de<br />
sich unter der 0175/48 49 069 an Frau Inge K. oder unter<br />
der 09281/143 358 an Isabel Pöllmann, Leiterin der Selbsthilfekontaktstelle<br />
Hochfranken oder unter der 0921/603 892<br />
an Jürgen Poschert, LKK Franken und Oberbayern wenden.<br />
Weiterführende Informationen stehen auf der Homepage<br />
der LSV-Träger Franken und Oberbayern im Internet unter<br />
www.lsv.de/fob/03presseinfos/presse02/fobpm2008-10.pdf<br />
Impfschutz im Auge behalten<br />
Jetzt besonders wichtig: Zeckenschutz überprüfen und<br />
auffrischen lassen!<br />
Die Land- und forstwirtschaftliche Krankenkasse empfiehlt:<br />
Schutzimpfungen können insbesondere Säuglinge, Kinder<br />
und Jugendliche vor verschiedenen schweren Krankheiten<br />
bewahren und verhindern deren Ausbreitung. Da<strong>mit</strong> die<br />
Wirksamkeit einer Impfung erhalten bleibt, ist es jedoch<br />
notwendig, in regelmäßigen Abständen nach oder auch<br />
neu zu impfen.<br />
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