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mit seinen Ortsteilen Mitteilungsblatt des ... - Markt Stammbach

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Ausg. 05/08<br />

<strong>Mitteilungsblatt</strong> <strong>Stammbach</strong><br />

Info<br />

Land- und forstwirtschaftliche Krankenkasse<br />

Elektronische Gesundheitskarte --<br />

Lichtbild wird benötigt<br />

Die landwirtschaftlichen Krankenkassen<br />

(LKKen) beginnen derzeit <strong>mit</strong> der Anforderung<br />

von Lichtbildern für die elektronische<br />

Gesundheitskarte (eGK), welche die bisherige Krankenversicherungskarte<br />

<strong>mit</strong>telfristig ablösen wird. Grundlage dafür<br />

ist das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung.<br />

Danach ist vorgesehen, von allen Versicherten<br />

ab dem 15. Lebensjahr ein Lichtbild anzufordern.<br />

Ausgenommen davon sind dauerhaft Bettlägerige.<br />

Die Verarbeitung der Lichtbilder für die eGK erfolgt in Zusammenarbeit<br />

<strong>mit</strong> einer vertrauenswürdigen Dienstleistungsfirma,<br />

<strong>mit</strong> der die LKKen schon viele Jahre für die<br />

Herstellung und den Versand der bisherigen Krankenversichertenkarten<br />

zusammenarbeiten.<br />

Die neue Karte, durch das Lichtbild besser gegen Missbrauch<br />

geschützt, soll die Vorraussetzungen für eine Verbesserung<br />

der Behandlungsqualität schaffen. Weitere Vorteile<br />

für die Versicherten entstehen, wenn die Funktionen<br />

der Gesundheitskarte zukünftig schrittweise ausgebaut<br />

werden: Speicherung von Notfalldaten als medizinisch<br />

wichtige Information direkt am Unfallort, eine Arznei<strong>mit</strong>telliste<br />

zwecks Schutz vor Arznei<strong>mit</strong>telunverträglichkeiten<br />

sowie Speicherung von Rezepten zur papierlosen Einlösung<br />

in der Apotheke.<br />

Die LKKen bitten ihre Versicherten, der Aufforderung,<br />

Lichtbilder einzusenden, nachzukommen. Nur so kann allen<br />

Versicherten eine persönliche und sichere Karte zur Verfügung<br />

gestellt werden. Den Startschuss für den Einsatz der<br />

Karte wird das Bun<strong>des</strong>ministerium für Gesundheit geben.<br />

Neugründung einer Borreliose--Selbst<br />

Selbst--<br />

hilfegruppe für den Raum Hochfranken<br />

LKK Franken und Oberbayern begrüßt die Neugründung<br />

der Borreliose-Selbsthilfegruppe „Hochfranken“ <strong>mit</strong> Sitz<br />

in Hof und betont deren Wichtigkeit<br />

Jeder kennt das: Manchmal weiß man sich alleine nicht<br />

mehr zu helfen. Besonders Menschen, deren Leben nachhaltig<br />

durch schwer heilbare Krankheiten wie zum Beispiel<br />

Borreliose geprägt ist, brauchen Hilfe, die weit über einen<br />

Arztbesuch hinausgeht. Hier setzt die Arbeit der Selbsthilfe-Einrichtungen<br />

an. Die Wichtigkeit dieser Arbeit haben<br />

auch die Krankenkassen erkannt. Mit 9000 Euro förderte<br />

zum Beispiel die Land- und forstwirt-schaftliche Krankenkasse<br />

Franken und Oberbayern 2007 Selbsthilfegruppen.<br />

Sie unterstützt auch die Neugründung der Borreliose-<br />

Selbsthilfegruppe „Hochfranken“. "In Zeiten knapper werdender<br />

Mittel im Gesundheitswesen kommt den Selbsthilfegruppen<br />

eine besondere Bedeutung zu“, lobt Reinhart,<br />

Freiherr von Stockmar von Wangenheim, Vorstandsvorsitzender<br />

der LKK Franken und Oberbayern das ehrenamtliche<br />

Engagement der Aktiven.<br />

Wer sich für diese neue Selbsthilfegruppe für Borreliose<br />

geschädigte Menschen im Raum Hof und Wunsiedel interessiert,<br />

oder wer sich ihr anschließen möchte, der kann<br />

e-mail: WernerBraun.Zell@t-online.de<br />

sich unter der 0175/48 49 069 an Frau Inge K. oder unter<br />

der 09281/143 358 an Isabel Pöllmann, Leiterin der Selbsthilfekontaktstelle<br />

Hochfranken oder unter der 0921/603 892<br />

an Jürgen Poschert, LKK Franken und Oberbayern wenden.<br />

Weiterführende Informationen stehen auf der Homepage<br />

der LSV-Träger Franken und Oberbayern im Internet unter<br />

www.lsv.de/fob/03presseinfos/presse02/fobpm2008-10.pdf<br />

Impfschutz im Auge behalten<br />

Jetzt besonders wichtig: Zeckenschutz überprüfen und<br />

auffrischen lassen!<br />

Die Land- und forstwirtschaftliche Krankenkasse empfiehlt:<br />

Schutzimpfungen können insbesondere Säuglinge, Kinder<br />

und Jugendliche vor verschiedenen schweren Krankheiten<br />

bewahren und verhindern deren Ausbreitung. Da<strong>mit</strong> die<br />

Wirksamkeit einer Impfung erhalten bleibt, ist es jedoch<br />

notwendig, in regelmäßigen Abständen nach oder auch<br />

neu zu impfen.<br />

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