Personalstandstatistik 2013 Erhebungsunterlagen ...
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noch: Anlage zu EF12 der Datensatzbeschreibung PS010-<strong>2013</strong><br />
Signierschlüsselverzeichnis für EF 12 = Art des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses<br />
Arbeitnehmer<br />
Als Arbeitnehmer nachzuweisen sind in einem privatrechtlichen Arbeitsvertragsverhältnis stehende Beschäftigte<br />
einschließlich Arbeitnehmer in Ausbildung.<br />
Für Arbeitnehmer, die nach dem TVöD/ TV-L/ TV-H oder diesem zugeordneten Tarifwerken bezahlt werden<br />
(EF43 = 11 - 29), sind nur die Schlüssel „4“ und „5“ (Pflegepersonal) zugelassen.<br />
Der bisher für Arbeiter/ Arbeiterinnen mögliche Schlüssel „6“ entfällt ab der Erhebung 2011.<br />
Bedienstete in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis (Dienstanfänger/ -anfängerinnen) sind den<br />
Arbeitnehmern zuzuordnen, soweit sie nicht durch eine Ernennungsurkunde zu Beamten/ Beamtinnen auf Widerruf<br />
ernannt worden sind; dies gilt auch für Arbeitnehmer, die Bezüge nach einer Besoldungsordnung erhalten,<br />
soweit sie nicht DO-Angestellte sind.<br />
4 = Arbeitnehmer ohne Beschäftigte im Pflegedienst<br />
Diese Signierziffer erhalten auch Arbeitnehmer,<br />
- deren Bezüge sich nach der Besoldungsordnung<br />
- B bzw. den Besoldungsgruppen C4 und W3 (erhalten in EF13 = 161 „außertarifliche Angestellte“),<br />
- A (erhalten in EF13 = E2 - E15Ü des TVöD/ TV-L/ TV-H) richten,<br />
- sonstige Beschäftigte, deren Arbeitsbedingungen einzelvertraglich besonders vereinbart sind (z. B.<br />
Stundenlohn),<br />
- sich in Ausbildung befinden oder<br />
- nach anderen Tarifwerken bezahlt werden.<br />
DO-Angestellte sind hier nicht nachzuweisen, siehe Signierziffer „3“.<br />
5 = Arbeitnehmer im Pflegedienst<br />
Mit dieser Signierziffer sind<br />
- Beschäftigte, für die die Regelungen des TVöD/ TV-L/ TV-H bzw. der Kr-Anwendungstabelle (Anlagen<br />
4, 5 des TVÜ-VKA, Anlagen 4A, 4B des TVÜ-Länder) gelten oder<br />
- Pflegepersonal, das nicht den Haupttarifwerken zugeordnet werden kann (sie erhalten den Schlüssel<br />
EF13 = 900 mit EF17 = 98 und EF43 = 51, 53)<br />
zu verschlüsseln.<br />
Den Schlüssel „5“ erhalten auch Beschäftigte, deren Einstufungen den Schlüsseln der Kr-<br />
Anwendungstabelle zugeordnet wurden.<br />
7 = Soldaten/ Soldatinnen<br />
Berufs- und Zeitsoldaten/ -soldatinnen der Bundeswehr.<br />
8 = Bezieher/ Bezieherinnen von Amtsgehalt<br />
Bezieher/ Bezieherinnen von Amtsgehalt sind z. B. der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin, die Ministerpräsidenten/<br />
-präsidentinnen, Minister/ Ministerinnen, Senatoren/ Senatorinnen und die Parlamentarischen<br />
Staatssekretäre/ -sekretärinnen.<br />
Sie sind gesondert nachzuweisen.<br />
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