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Folge x/2005 - Marktgemeinde Steinerkirchen an der Traun

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Sachkundenachweis lt. Oö. Hundehaltegesetz<br />

Damit ein Hund auch richtig gehalten wird, muss sich sein Besitzer das nötige Wissen dafür<br />

<strong>an</strong>eignen. Diese allgemeine Sachkunde ist auch bei <strong>der</strong> Anmeldung eines Hundes<br />

nachzuweisen. Die theoretische Ausbildung dauert mindestens zwei Stunden und<br />

vermittelt die wichtigsten Kenntnisse für eine artgerechte Hundehaltung.<br />

Inhalte dabei sind:<br />

Termine für Sachkundnachweis-Kurse:<br />

Allgemeines zur Gesundheit von Hunden<br />

Wesen und Verhalten von Hunden<br />

Kosten für Anschaffung und Haltung<br />

Gesetzliche Regelungen über Hundehaltung<br />

Mittwoch, 1. Dezember 2010, 19.00 Uhr Gasthaus Denk in 4655 Vorchdorf, Bahnhofstr. 3<br />

Anmeldungen ab sofort unter Tel. 0650/393 7700 (Herr Pollhammer) bzw. per e-mail unter:<br />

rettungshunde@tele2.at o<strong>der</strong> über das Kontaktformular auf <strong>der</strong> Homepage:<br />

www.hundeschule-thalheim.at<br />

Donnerstag, 2. Dezember 2010, Tierklinik am Grünbachplatz, Mag. Gerhard Fasching,<br />

4600 Wels, Grünbachplatz 5<br />

Vortragende: Tierärztin Mag. Jutta Drack, Monika Schulz<br />

Anmeldung und Information: Tel. 07242/351626<br />

Mitführen von Hunden <strong>an</strong> öffentlichen Orten<br />

Aus gegebenem Anlass informieren wir, dass laut Oö. Hundehaltegesetz Hunde <strong>an</strong> öffentlichen<br />

Orten im Ortsgebiet <strong>an</strong> <strong>der</strong> Leine o<strong>der</strong> mit Maulkorb geführt werden müssen!<br />

Bei Bedarf, jedenfalls aber <strong>an</strong> Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, in öffentlichen Verkehrsmitteln,<br />

in Schulen und Kin<strong>der</strong>gärten, auf gekennzeichneten Kin<strong>der</strong>spielplätzen sowie<br />

bei größeren Menschen<strong>an</strong>sammlungen, wie zum Beispiel in Einkaufszentren, Gaststätten,<br />

Bade<strong>an</strong>lagen während <strong>der</strong> Badesaison und bei Ver<strong>an</strong>staltungen, müssen Hunde <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

Leine und mit Maulkorb geführt werden.<br />

Kastrationspflicht für Katzen<br />

Um die alljährliche Katzenschwemme<br />

etwas einzudämmen<br />

besteht seit 1.1.<strong>2005</strong> die<br />

Kastrationspflicht (auch für<br />

L<strong>an</strong>dwirte). Bei Nichteinhaltung sieht <strong>der</strong><br />

Gesetzgeber Geldstrafen von min. € 70,--<br />

bis max. € 3.750,-- vor. In diesem Zusammenh<strong>an</strong>g<br />

bietet <strong>der</strong> Tierschutzverein<br />

„Katzenjammer“ günstige Kastrationen von<br />

vor allem weiblichen Tieren <strong>an</strong>, die weniger<br />

kosten als die Mindeststrafe! Ermöglicht<br />

wird dies dadurch, da ein Teil <strong>der</strong><br />

Kosten vom Verein getragen wird.<br />

Warum kastrieren?<br />

Jährlich werden unzählige Kätzchen geboren,<br />

von denen nur ein kleiner Teil ein<br />

gutes Zuhause findet.<br />

Ein weitaus größerer Teil l<strong>an</strong>det in den<br />

ohnehin schon überfüllten Tierheimen<br />

o<strong>der</strong> muss von diversen Tierschutzvereinen<br />

aufgenommen werden und wartet<br />

dort oft l<strong>an</strong>ge auf einen Platz. Ein <strong>an</strong><strong>der</strong>er<br />

Teil <strong>der</strong> meist unerwünschten Kätzchen<br />

wird weiterhin durch verbotene und tierquälerische<br />

Methoden wie erschlagen,<br />

ertränken etc. „entsorgt“.<br />

W<strong>an</strong>n kastrieren?<br />

Es kommt vor, dass eine Katze bereits mit<br />

4 Monaten geschlechtsreif wird. Eine Kastration<br />

im Alter von 4 – 6 Monaten von vor<br />

allem weiblichen Katzen ist daher durchaus<br />

üblich.<br />

Weitere Infos: Tierschutzverein „Katzenjammer“,<br />

Hupmayer Gabi, 4551<br />

Ried/<strong>Traun</strong>kreis, 0664/5047195

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