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Animo Kaffee- und Teemaschinen Preisliste | 1,5 MB - eauvell

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AGB DER ANIMO G<strong>MB</strong>H<br />

1 Allgemeines<br />

1.1 Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für alle Angebote <strong>und</strong> Verträge<br />

der <strong>Animo</strong> GmbH, im weiteren „Verkäufer“ genannt, gegenüber <strong>und</strong> mit ihren Auftraggebern, im<br />

weiteren „Käufer“ genannt, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder<br />

gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.<br />

1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen, die mit<br />

Mitarbeitern des Verkäufers getroffen werden, gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch den<br />

Geschäftsführer des Verkäufers.<br />

2 Ausschluß allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers<br />

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers sind ausschließlich. Allgemeine<br />

Geschäftsbedingungen des Käufers werden ausdrücklich abgelehnt <strong>und</strong> werden nicht Bestandteil<br />

des Vertrages zwischen Verkäufer <strong>und</strong> Käufer, es sei denn, etwas anderes wird schriftlich<br />

vereinbart.<br />

3 Vertragsschluß<br />

3.1 Alle Angebote des Verkäufers sind unverbindlich <strong>und</strong> freibleibend. Ein verbindliches Angebot<br />

stellt erst der Auftrag des Käufers dar, der auf der Gr<strong>und</strong>lage dieser allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen erfolgt. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung<br />

des Verkäufers oder den Beginn mit der Auftragsausführung zustande.<br />

3.2 Weicht die Auftragsbestätigung vom Auftrag des Käufers ab, so kommt der Vertrag mit dem Inhalt<br />

der Auftragsbestätigung zustande, wenn der Käufer nicht innerhalb von 24 St<strong>und</strong>en nach Eingang<br />

der Auftragsbestätigung Widerspruch gegen deren Inhalt erhebt.<br />

4 Lieferfristen<br />

Angegebene Lieferfristen <strong>und</strong> Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich <strong>und</strong><br />

schriftlich Verbindlichkeit vereinbart wurde. Der Käufer kann 10 Tage nach Überschreiten eines<br />

Liefertermins oder einer Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener<br />

Frist zu liefern mit dem Hinweis, daß er die Abnahme nach Ablauf der Frist ablehne. Mit dem<br />

Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung<br />

Ersatz eines durch die Verzögerung etwa entstandenen Schadens verlangen. Nach erfolglosem<br />

Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag<br />

zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Falle einfacher<br />

Fahrlässigkeit des Verkäufers ist jeglicher Schadensersatz ausgeschlossen, es sei denn, es<br />

handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.<br />

5 Lieferung<br />

5.1 Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, zum Hauptsitz des Käufers.<br />

5.2 Aufträge von mehr als EUR 500,- Netto-Rechnungswert zuzüglich Mehrwertsteuer werden frei<br />

Haus geliefert. Bei Aufträgen unter EUR 500,- Netto-Rechnungswert zuzüglich Mehrwertsteuer<br />

gehen die Transportkosten zu Lasten des Käufers. Für Aufträge unter EUR 80,- Netto-Rechnungswert<br />

zuzüglich Mehrwertsteuer werden EUR 7,50 für die Auftragsbearbeitung in Rechnung<br />

gestellt. Alle Express-Sendungen werden unfrei geliefert. Achtung: Versand erfolgt nur per Paketdienst<br />

(UPS) oder per Spedition!<br />

5.3 Der Warentransport erfolgt auf Gefahr des Verkäufers. Der Verkäufer versichert alle Transporte<br />

bei entsprechenden Transportversicherern. Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich in Fällen<br />

einfacher oder leichter Fahrlässigkeit, soweit keine Hauptpflichten verletzt sind, auf die Höhe des<br />

Ausgleichs, den die jeweiligen Transportversicherer dem Verkäufer leisten.<br />

5.4 Die Gefahr für die Waren geht mit Entladung auf den Käufer über. Die Entladung ist zugleich<br />

Lieferzeitpunkt.<br />

6 Annahmeverzug<br />

6.1 Der Käufer ist verpflichtet, die bestellten Waren innerhalb üblicher Geschäftszeiten jederzeit<br />

abzunehmen. Verweigert er die Annahme oder kommt er mit der Annahme in Verzug, geht die<br />

Gefahr auf ihn über. Zugleich hat er die Kosten der Rücksendung, der Lagerung, einer erneuten<br />

Lieferung <strong>und</strong> andere notwendige Kosten zu tragen.<br />

6.2 Der Verkäufer kann, nachdem der Käufer die Annahme der Waren einmal verweigert hat oder<br />

sich mit der Annahme in Verzug befindet, vom Käufer vor einer erneuten Auslieferung Zahlung der<br />

Kaufsumme <strong>und</strong> der durch den Annahmeverzug entstandenen Kosten verlangen.<br />

7 Höhere Gewalt<br />

7.1 Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände <strong>und</strong> Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt<br />

einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die<br />

Vertragsverpflichtungen des Verkäufers <strong>und</strong> des Käufers für die Dauer der Störung <strong>und</strong> im<br />

Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von<br />

6 Wochen, so ist der Verkäufer berechtigt, innerhalb einer Nachfrist von 6 Wochen nach Wegfall<br />

der Verzögerungsgründe zu liefern oder hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom<br />

Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche des Käufers oder Verkäufers, insbesondere auf<br />

Schadensersatz, bestehen nicht.<br />

7.2 Zu Fällen höherer Gewalt gehören u.a.:<br />

a) Krieg oder Aufruhr;<br />

b) unterbliebener oder nicht rechtzeitiger oder aber nicht ordnungsgemäßer Erhalt<br />

von Einzelteilen oder Waren von Zulieferern des Verkäufers;<br />

c) Feuer;<br />

d) Maschinenschaden;<br />

e) Streik.<br />

8 Preise<br />

8.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer <strong>und</strong> anderer staatlicher Abgaben. Nicht in<br />

den Preisen enthalten sind die Kosten für das Aufstellen <strong>und</strong> Installieren der Waren sowie die<br />

Transportkosten <strong>und</strong> etwaige Kosten für die Auftragsbearbeitung. Bestellungen sind nur gültig bei<br />

Übernahme der Service <strong>und</strong> K<strong>und</strong>endienst.<br />

8.2 Vom Verkäufer vor Vertragsschluß abgegebene Preisangaben sind unverbindlich. Der Verkäufer<br />

kann ohne vorherige Mitteilung von den in der <strong>Preisliste</strong> des Verkäufers genannten Preisen<br />

abweichen. Ein Vertrag kommt ausschließlich zu den in der Auftragsbestätigung genannten<br />

Preisen zustande.<br />

9 Gewährleistung<br />

9.1 Der Käufer ist verpflichtet, seinen Untersuchungs- <strong>und</strong> Rügeobliegenheiten gem. §§ 377,<br />

378 HGB ordnungsgemäß nachzukommen. Für den Fall, daß die gelieferten Waren nicht<br />

vereinbarungsgemäß sind, hat er den Verkäufer innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Waren - bei<br />

verborgenen Mängeln innerhalb von 3 Tagen nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Tage<br />

nach Erhalt der Ware - schriftlich zu informieren, <strong>und</strong> zwar unter genauer Angabe von Art <strong>und</strong><br />

Begründung der Reklamation sowie unter Nennung der Artikelnummern der jeweiligen Maschinen<br />

bzw. Einzelteile. Nach Ablauf dieser Frist gelten die gelieferten Waren als vom Käufer genehmigt.<br />

9.2 Falls die gelieferten Waren im Wege der Rückabwicklung des Vertrages vom Verkäufer<br />

zurückgenommen werden, werden Verwaltungs- <strong>und</strong> Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt,<br />

die sich auf mindestens 10 % des Netto-Rechnungswertes belaufen. Falls der Käufer den<br />

Kaufpreis bereits beglichen hat, werden obengenannte Verwaltungs- <strong>und</strong> Bearbeitungskosten mit<br />

dem Kaufpreis verrechnet.<br />

9.3 Gelieferte Waren können, aus welchem Gr<strong>und</strong> auch immer, nur zurückgesandt werden, wenn sie<br />

ungebraucht <strong>und</strong> unbeschädigt sind <strong>und</strong> der Verkäufer außerdem die Rücksendung der Waren<br />

durch Zuweisung einer Rücknahme-Zustimmungsnummer ausdrücklich gebilligt hat.<br />

41<br />

Dies gilt nicht, wenn die Rückabwicklung des Vertrages zwischen Verkäufer <strong>und</strong> Käufer unstreitig<br />

oder rechtswirksam gerichtlich festgestellt ist.<br />

9.4 Die Annahme von Waren, die entgegen den Bestimmungen aus § 9.3 an den Verkäufer zurückgesandt<br />

werden, wird verweigert. Die Waren werden auf Kosten des Käufers wieder an diesen<br />

zurückgesandt.<br />

10 Garantie<br />

10.1 Der Verkäufer leistet für die Dauer von 2 Jahren (ab Lieferdatum durch die <strong>Animo</strong> GmbH) Garantie<br />

auf alle elektrischen <strong>und</strong> mechanischen Teile. Ausgeschlossen sind verkalkte Teile, sowie<br />

Verschleißteile. Die Garantie beschränkt sich auf die Lieferung von Ersatzteilen. Die Lieferung<br />

dieser Teile erfolgt gegen Berechnung frei Haus. Nach Empfang <strong>und</strong> Prüfung der defekten<br />

Garantieteile (incl. Maschinen- <strong>und</strong> Rechnungsnummer) von <strong>Animo</strong> erhalten Sie eine Gutschrift.<br />

Die Rücksendung der Garantieteile erfolgt nur frei Haus. Nicht unter die Garantie fallen die Kosten<br />

für Montage bzw. Demontage, für Arbeitslohn <strong>und</strong> Anfahrtskosten. Ausgeschlossen von der<br />

Garantie sind Glaseinsätze, Schaugläser <strong>und</strong> Glaskannen.<br />

10.2 Defekte Einzelteile sind vom Käufer entsprechend § 9.3 dieser allgemeinen Geschäfts-<br />

bedingungen unter Nennung des Modells <strong>und</strong> der Seriennummer der Maschine an den Verkäufer<br />

zurückzusenden.<br />

10.3 Obengenannte Garantie gilt nur, wenn der Käufer alle seine Verpflichtungen gegenüber dem<br />

Verkäufer erfüllt hat.<br />

11 Haftung<br />

11.1 Der Verkäufer haftet nicht, auch nicht im Wege der Garantie des § 10, für Schäden <strong>und</strong>/oder<br />

Folgeschäden aufgr<strong>und</strong><br />

a) falscher Lagerung oder Behandlung der gelieferten Waren durch den Käufer oder<br />

andere Benutzer;<br />

b) unsachgemäßer <strong>und</strong>/oder falscher Verwendung der gelieferten Waren durch den<br />

Käufer oder andere Benutzer;<br />

c) mangelhafter oder fehlender Wartung der gelieferten Waren durch den Käufer<br />

oder andere Benutzer;<br />

d) von Reparaturen, Austauscharbeiten oder Änderungen, die von anderen als den<br />

vom Verkäufer diesbezüglich ermächtigten Personen vorgenommen werden,<br />

sofern der Verkäufer nicht vorab seine Zustimmung hierzu erteilt hat;<br />

e) unsachgemäßer oder nicht entsprechend den vom Verkäufer mitgelieferten<br />

Anweisungen erfolgter Installation der Waren.<br />

11.2 Die Haftung des Verkäufers wird auf Vorsatz <strong>und</strong> grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn,<br />

daß der Verkäufer eine vertragswesentliche Pflicht verletzt oder aber der Käufer wegen des<br />

Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung<br />

gemäß den §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. In den letzteren Fällen wird die Haftung auf<br />

voraussehbare Schäden beschränkt. Der Verkäufer haftet daher mit Ausnahme der im ersten<br />

Satz genannten Fälle nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind,<br />

insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, für Mangelfolgeschäden oder für sonstige<br />

Vermögensschäden des Käufers.<br />

11.3 Sofern der Verkäufer fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist seine Ersatzpflicht<br />

für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme seiner Produkthaftpflichtversicherung<br />

beschränkt. Diese Haftungsregelung gilt auch für gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte<br />

sowie Erfüllungs- <strong>und</strong> Verrichtungsgehilfen jeweils entsprechend. Darüber hinaus gelten die<br />

Haftungsbestimmungen auch für die direkte Inanspruchnahme gesetzlicher Vertreter, leitender<br />

Angestellter sowie Erfüllungs- <strong>und</strong> Verrichtungsgehilfen durch den Käufer.<br />

12 Zahlung<br />

12.1 Die Zahlung hat bei Lieferung der Waren in bar, per Vorauskasse oder durch Überweisung des zu<br />

zahlenden Betrages auf ein vom Verkäufer genanntes Bankkonto zum Zeitpunkt der Lieferung<br />

oder durch Aushändigung gedeckter Schecks zu erfolgen.<br />

12.2 Anstelle der Zahlung bei Lieferung der Waren können Verkäufer <strong>und</strong> Käufer Zahlung innerhalb<br />

von 30 Tagen ab Rechnungsdatum vereinbaren. Im Falle der Nicht- oder Teilzahlung kommt der<br />

Käufer mit dem 31. Tag ab Rechnungsdatum in Verzug. Bei vollständiger Zahlung innerhalb von<br />

14 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt der Verkäufer dem Käufer 2 % Skonto auf den Netto-<br />

Rechnungsbetrag.<br />

12.3 Erfüllt der Käufer eine oder mehrere Zahlungsverpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht<br />

vollständig, sind alle zu spät erfolgenden Zahlungen ab dem Fälligkeitsdatum mit 4 % Zinsen<br />

über dem jeweiligen Diskont der Deutschen B<strong>und</strong>esbank zu fordern. Zugleich trägt der Käufer<br />

alle gerichtlichen <strong>und</strong> außergericht-lichen Kosten, die durch die unterbliebene, nicht rechtzeitige<br />

oder nicht ordnungsgemäße Er-füllung seiner Verpflichtungen entstehen. Darüber hinaus ist der<br />

Verkäufer berechtigt, nach-folgende Lieferungen nur noch gegen Vorauszahlung oder Barzahlung<br />

bei Lieferung vorzu-nehmen.<br />

12.4 Der Käufer kann gegenüber seiner Zahlungsverpflichtung nur mit unstreitigen oder rechtsgültig<br />

festgestellten Forderungen gegen den Verkäufer aufrechnen.<br />

13 Eigentumsvorbehalt<br />

13.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem<br />

Rechtsgr<strong>und</strong> gegenüber dem Käufer zustehen, Eigentum des Verkäufers, auch wenn Zahlungen<br />

auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.<br />

13.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware gegen Feuer <strong>und</strong> Diebstahl zu<br />

versichern. Der Verkäufer hat jederzeit das Recht, die Vorlegung des Versicherungsscheines zu<br />

verlangen.<br />

13.3 Der Käufer ist als Wiederverkäufer zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen<br />

Geschäftsverkehr berechtigt. Ein zwischen ihm <strong>und</strong> dem Dritten vereinbarter Eigentumsvorbehalt<br />

gilt als zugunsten des Verkäufers vereinbart. Im übrigen tritt der Käufer zur Siche-rung der<br />

Forderung des Verkäufers schon jetzt im Voraus die ihm aus dem (berechtigten oder<br />

unberechtigten) Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgr<strong>und</strong> (Versicherungsansprüche)<br />

bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher<br />

Saldoforderungen aus Kontokorrent in vollem Umfang an den Verkäufer ab.<br />

13.4 Bei Verzug des Käufers kann der Verkäufer die Rückgabe der Waren verlangen, ohne daß dies<br />

einen Rücktritt vom Vertrag bedeutet. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, entweder<br />

unverzüglich frachtfreie Rücksendung der Ware zu verlangen oder wahlweise gegen Vergütung<br />

der Fracht die Ware selbst abzuholen, wobei der Käufer mit dem Verkäufer schon jetzt bezüglich<br />

eines Eingriffs in den ihm gebührenden Besitz der Waren einig ist <strong>und</strong> sämtlichen Maßnahmen<br />

zustimmt, die zur Rückführung der Waren geeignet sind.<br />

13.5 Der Käufer darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Er hat Eingriffe von<br />

dritter Seite in das Eigentum dem Verkäufer sofort durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen.<br />

Die Kosten der Intervention hat der Käufer zu tragen.<br />

14 anzuwendendes Recht <strong>und</strong> Gerichtsstand<br />

14.1 Für die vertraglichen Beziehungen zwischen Verkäufer <strong>und</strong> Käufer gilt ausschließlich deutsches<br />

Recht.<br />

14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Käufer <strong>und</strong> Verkäufer<br />

ist der Hauptsitz des Verkäufers. Er kann den Käufer wahlweise auch an dessen allgemeinem<br />

Gerichtsstand verklagen.

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