GEMEINDERAT - Steyregg
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<strong>GEMEINDERAT</strong><br />
DER STADTGEMEINDE STEYREGG<br />
Sitzungsdatum Sitzungsbeginn Sitzungsort<br />
Donnerstag, 7. März 2013 19.00 Uhr Gemeindesitzungssaal<br />
V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />
Anwesende<br />
SBU<br />
Bürgermeister (Vorsitzender)<br />
Mag. Johann Würzburger<br />
Vizebürgermeisterin<br />
Karin Mayrhofer<br />
Stadträtin<br />
Ute Friedl<br />
Gemeinderätin<br />
Irma Stroh<br />
Gemeinderat<br />
Johann Schmitsberger<br />
Gemeinderätin<br />
Claudia Kraupatz<br />
Gemeinderätin<br />
Andrea-Sabina Saxinger<br />
Gemeinderat<br />
Stefan Beißmann<br />
Gemeinderat<br />
Erwin Kreindl<br />
Gemeinderat<br />
Ing. Ernst Matschl<br />
ÖVP<br />
Vizebürgermeisterin<br />
Mag. Edith Auinger-Pfund<br />
Stadtrat<br />
Mag. Karl Wegschaider<br />
Gemeinderat<br />
Josef Grasböck<br />
Gemeinderat<br />
Christian Pilz<br />
Gemeinderat<br />
Mag. Markus Raml<br />
Gemeinderat<br />
Günther Gupfinger<br />
Gemeinderat<br />
Matthias Gumpinger<br />
Gemeinderat-Ersatzmitglied<br />
Friedrich Matscheko<br />
Gemeinderat-Ersatzmitglied<br />
Peter Multerberger<br />
SPÖ<br />
Gemeinderat<br />
DI. Klaus Buchner<br />
Stadtrat<br />
Gerhard Hintringer<br />
Stadtrat<br />
FPÖ<br />
Peter Grassnigg<br />
Gemeinderat<br />
Johann Honeder<br />
Gemeinderat<br />
Rudolf Simbrunner<br />
Gemeinderätin<br />
Irma Himmelbauer<br />
Gemeinderat<br />
Günter Gintenreiter<br />
Gemeinderätin<br />
es fehlen entschuldigt: Andrea Pischulti<br />
GR Richard Wöger ÖVP<br />
Gemeinderat-Ersatzmitglied<br />
Manfred Haider<br />
GR David Lackner ÖVP Gemeinderat-Ersatzmitglied<br />
GR Elisabeth Auberger SPÖ Thomas Pischulti<br />
GR Gabriela Neulinger SPÖ Gemeinderätin-Ersatzmitglied<br />
GR Ing. Dieter Ehrengruber SPÖ Paula Althuber<br />
GR Mag. Peter Gintenreiter SPÖ Gemeinderat-Ersatzmitglied<br />
Franz Hackl<br />
Schriftführung: Amtsleiter Helmut Heuschober, Patricia Braun
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 2<br />
I n h a l t s v e r z e i c h n i s<br />
Nr. T O P Seite<br />
1 ÖVP-Gemeinderatsfraktion; Nachwahl von Mitgliedern in den Stadtrat; Fraktionswahl 5<br />
2 ÖVP-Gemeinderatsfraktion; Wahl des 2. Vizebürgermeisters; Fraktionswahl 5<br />
3 ÖVP-Gemeinderatsfraktion; Nachwahl in verschiedene Ausschüsse; Fraktionswahl 6<br />
4 ÖVP-Gemeinderatsfraktion; Nachwahl in Organe außerhalb der Gemeinde;<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
5 Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Gutachten des OÖ. Landesrechnungshofes betreffend die<br />
Gebarung der Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong> – Stellungnahme, Beratung und Beschlussfassung<br />
6 Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Kindergartenneubau – Auftragsvergaben;<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
7 Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Entwicklung Ortsteil Pulgarn – Abschluss eines Baulandsicherungsvertrages;<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
8 Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Änderung den Konditionen bei den von der Gemeinde aufgenommenen<br />
Krediten; Beratung und Beschlussfassung<br />
9 Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Fortsetzung der Generalschulsanierung – Festlegung des<br />
Umfanges des BA05-2013, Beratung und Beschlussfassung<br />
10 Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Zinsabsicherungsgeschäft – Abschluss eines Beratungsvertrages<br />
mit der WRS Consulting GmbH; Beratung und Beschlussfassung<br />
11 Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Flächenwidmdungsplan Nr. 5, Änderung Nr. 62 (Stadtgemeinde<br />
<strong>Steyregg</strong>) – Umwidmung von Teilbereichen der Parzellen 53/2 und 981/3, KG <strong>Steyregg</strong>,<br />
Reduzierung des Sondergebietes Bauland für Kinderbetreuungseinrichtungen von 4.344 m²<br />
auf 1.365 m²; Beratung und Beschlussfassung<br />
12 Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Wasserversorgungsanlage <strong>Steyregg</strong> BA 7 – Annahme des Förderungsvertrages<br />
der Kommunalkredit Public Consulting GmbH vom 30. November 2012,<br />
Antragsnummer BA201054, betreffend die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses<br />
für den Bauabschnitt BA 7; Beratung und Beschlussfassung<br />
abgesetzt<br />
13 Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Ehrung ausgeschiedener Gemeindemandatare – Ernennung von 22<br />
Josef Buchner zum Ehrenbürger der Stadt <strong>Steyregg</strong>, Beratung und Beschlussfassung<br />
14 Allfälliges 28<br />
D r i n g l i c h k e i t s a n t r ä g e<br />
1 Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Wegeerhaltungsverband Oberes Mühlviertel; Verordnung betreffend<br />
Oberflächenarbeiten und Instandsetzungen sowie Bankette, Grabenräumen und sonstige<br />
Arbeiten im Jahr 2013 auf den Güterwegen im Gemeindegebiet <strong>Steyregg</strong>;<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
2 Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Frühjahrskehrung 2013, 2014 und 2015 – Abschluss eines Kehrvertrages;<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung vom Bürgermeister rechtzeitig einberufen wurde,<br />
b) die Verständigung hiezu an alle Gemeinderatsmitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung ergangen ist<br />
und durch Anschlag an der Amtstafel öffentlich kundgemacht wurde,<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />
T a g e s o r d n u n g :<br />
1. ÖVP-Gemeinderatsfraktion; Nachwahl von Mitgliedern in den Stadtrat; Fraktionswahl<br />
(Ref.: GR Mag. Raml)<br />
2. ÖVP-Gemeinderatsfraktion; Wahl des 2. Vizebürgermeisters; Fraktionswahl<br />
(Ref.: GR Mag. Raml)<br />
3. ÖVP-Gemeinderatsfraktion; Nachwahl in verschiedene Ausschüsse; Fraktionswahl<br />
(Ref.: GR Mag. Raml)<br />
7<br />
8<br />
12<br />
14<br />
15<br />
17<br />
20<br />
22<br />
24<br />
26
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 3<br />
4. ÖVP-Gemeinderatsfraktion; Nachwahl in Organe außerhalb der Gemeinde; Beratung und Beschlussfassung<br />
(Ref.: GR Mag. Raml)<br />
5. Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Gutachten des OÖ. Landesrechnungshofes betreffend die Gebarung der<br />
Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong> – Stellungnahme; Beratung und Beschlussfassung<br />
(Ref.: Bgm. Mag. Würzburger)<br />
6. Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Kindergartenneubau – Auftragsvergaben; Beratung und Beschlussfassung<br />
(Ref.: Bgm. Mag. Würzburger)<br />
7. Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Entwicklung Ortsteil Pulgarn – Abschluss eines Baulandsicherungsvertrages;<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
(Ref.: Bgm. Mag. Würzburger)<br />
8. Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Änderung der Konditionen bei den von der Gemeinde aufgenommenen Krediten;<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
(Ref.: Bgm. Mag. Würzburger)<br />
9. Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Fortsetzung der Generalschulsanierung – Festlegung des Umfanges des BA05-<br />
2013; Beratung und Beschlussfassung<br />
(Ref.: AL Heuschober)<br />
10. Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Zinsabsicherungsgeschäft – Abschluss eines Beratungsvertrages mit der WRS<br />
Consulting GmbH; Beratung und Beschlussfassung<br />
(Ref.: Bgm. Mag. Würzburger)<br />
11. Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Flächenwidmungsplan Nr. 5, Änderung Nr. 62 (Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>) –<br />
Umwidmung von Teilbereichen der Parzellen 53/2 und 981/3, KG <strong>Steyregg</strong>, Reduzierung des Sondergebietes<br />
Bauland für Kinderbetreuungseinrichtungen von 4.344 m² auf 1.365 m²;<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
(Ref.: GR Schmitsberger)<br />
12. Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Wasserversorgungsanlage <strong>Steyregg</strong> BA 7 – Annahme des Förderungsvertrages<br />
der Kommunalkredit Public Consulting GmbH vom 30. November 2012, Antragsnummer BA201054,<br />
betreffend die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für den Bauabschnitt BA 7;<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
(Ref.: Bgm. Mag. Würzburger)<br />
13. Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Ehrung ausgeschiedener Gemeindemandatare – Ernennung von Josef Buchner<br />
zum Ehrenbürger der Stadt <strong>Steyregg</strong>; Beratung und Beschlussfassung<br />
(Ref.: Bgm. Mag. Würzburger)<br />
14. Allfälliges<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung vom<br />
13. Dezember 2012 zur Genehmigung aufliegt. Er weist weiter darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt<br />
4 von der Tagesordnung abgesetzt wird.<br />
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass folgende Dringlichkeitsanträge vorliegen:<br />
Dringlichkeitsantrag Nr. 1<br />
Gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. GemO 1990 wird beantragt, folgender Angelegenheit in der Sitzung des Gemeinderates<br />
am 7. März 2013 die Dringlichkeit zuzuerkennen und sie im Anschluss an die Tagesordnung vor dem Punkt<br />
„Allfälliges“ zu behandeln:
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 4<br />
„Wegeerhaltungsverband Oberes Mühlviertel; Verordnung betreffend Oberflächenarbeiten und Instandsetzungen<br />
sowie Bankette, Grabenräumen und sonstige Arbeiten im Jahr 2013 auf den Güterwegen im<br />
Gemeindegebiet <strong>Steyregg</strong>; Beratung und Beschlussfassung“<br />
Begründung:<br />
Da mit den Arbeiten möglichst bald begonnen werden kann, ist die dringliche Behandlung dieser Angelegenheit<br />
erforderlich.<br />
<strong>Steyregg</strong>, 28.2.2013<br />
Bürgermeister Mag. Johann Würzburger<br />
* * *<br />
Der Bürgermeister lässt über die Zuerkennung der Dringlichkeit abstimmen.<br />
B e s c h l u s s :<br />
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />
SBU 11 - -<br />
ÖVP 9 - -<br />
SPÖ 9 - -<br />
FPÖ 2 - -<br />
nicht bei der Abstimmung: -<br />
31 - -<br />
Die Dringlichkeit gilt somit als zuerkannt.<br />
Dringlichkeitsantrag Nr. 2<br />
Gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. GemO 1990 wird beantragt, folgender Angelegenheit in der Sitzung des Gemeinderates<br />
am 7. März 2013 die Dringlichkeit zuzuerkennen und sie im Anschluss an die Tagesordnung vor dem Punkt<br />
„Allfälliges“ zu behandeln:<br />
„Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Frühjahrskehrung 2013, 2014 und 2015 – Abschluss eines Kehrvertrages;<br />
Beratung und Beschlussfassung“<br />
Begründung:<br />
Die zur Angebotslegung eingeladenen Firmen haben ihre Angebote nur sehr zögerlich abgegeben, sodass diese<br />
Angelegenheit nicht rechtzeitig auf die Tagesordnung gesetzt werden konnte. Da mit einer Beschlussfassung<br />
aber nicht bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates gewartet werden kann, wird um dringliche Behandlung<br />
ersucht.<br />
<strong>Steyregg</strong>, 28.2.2013<br />
Bürgermeister Mag. Johann Würzburger<br />
* * *<br />
Der Bürgermeister lässt über die Zuerkennung der Dringlichkeit abstimmen.<br />
B e s c h l u s s :<br />
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />
SBU 11 - -<br />
ÖVP 9 - -<br />
SPÖ 9 - -<br />
FPÖ 2 - -<br />
nicht bei der Abstimmung: -<br />
31 - -<br />
Die Dringlichkeit gilt somit als zuerkannt.
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 5<br />
TOP 1:<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion; Nachwahl von Mitgliedern in den Stadtrat; Fraktionswahl<br />
GR Mag. Raml gibt bekannt, dass er mit Wirkung vom 6. März 2013 auf sein Mandat im<br />
Stadtrat verzichtet hat und deshalb folgender Wahlvorschlag eingebracht wird:<br />
ÖVP-Fraktion im Gemeinderat <strong>Steyregg</strong>, 7.3.2013<br />
der Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong><br />
W a h l v o r s c h l a g<br />
Gemäß § 26 OÖ. Gemeindeordnung 1990 wird seitens der ÖVP-Fraktion folgendes Mitglied des Gemeinderates<br />
zur Wahl in den Stadtrat vorgeschlagen:<br />
Frau Mag. Edith Auinger-Pfund<br />
Die Fraktionsmitglieder<br />
Mag. Karl Wegschaider eh.<br />
Peter Multerberger eh.<br />
Christian Pilz eh.<br />
Mag. Markus Raml eh.<br />
* * *<br />
Günter Gupfinger eh.<br />
Josef Grasböck eh.<br />
Matthias Gumpinger eh.<br />
Friedrich Matscheko eh.<br />
Der Bürgermeister lässt die ÖVP-Gemeinderatsfraktion über diesen Wahlvorschlag abstimmen.<br />
B e s c h l u s s :<br />
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />
SBU - - -<br />
ÖVP 9 - -<br />
SPÖ - - -<br />
FPÖ - - -<br />
nicht bei der Abstimmung: -<br />
9 - -<br />
Der Wahlvorschlag gilt somit als angenommen.<br />
Der Bürgermeister gratuliert Frau Mag. Auinger-Pfund zur Wahl in den Stadtrat.<br />
TOP 2:<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion; Wahl des 2. Vizebürgermeisters; Fraktionswahl<br />
GR Mag. Raml bringt weiter zur Kenntnis, dass Mag. Karl Wegschaider mit Wirkung vom<br />
6. März 2013 seine Funktion als 2. Vizebürgermeister zurückgelegt hat und deshalb seitens<br />
der ÖVP-Fraktion folgender Wahlvorschlag eingebracht wird:
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 6<br />
ÖVP-Fraktion im Gemeinderat <strong>Steyregg</strong>, 7.3.2013<br />
der Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong><br />
W a h l v o r s c h l a g<br />
Gemäß § 27 OÖ. Gemeindeordnung 1990 wird seitens der ÖVP-Fraktion folgendes Mitglied des Stadtrates zur<br />
Wahl als<br />
2. Vizebürgermeisterin<br />
vorgeschlagen:<br />
Frau Mag. Edith Auinger-Pfund<br />
Die Fraktionsmitglieder<br />
Mag. Karl Wegschaider eh.<br />
Peter Multerberger eh.<br />
Christian Pilz eh.<br />
Mag. Markus Raml eh.<br />
* * *<br />
Günter Gupfinger eh.<br />
Josef Grasböck eh.<br />
Matthias Gumpinger eh.<br />
Friedrich Matscheko eh.<br />
Der Bürgermeister lässt die ÖVP-Gemeinderatsfraktion über diesen Wahlvorschlag abstimmen.<br />
B e s c h l u s s :<br />
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />
SBU - - -<br />
ÖVP 9 - -<br />
SPÖ - - -<br />
FPÖ - - -<br />
nicht bei der Abstimmung: -<br />
9 - -<br />
Der Wahlvorschlag gilt somit als angenommen.<br />
Der Bürgermeister gratuliert Frau StR Mag. Auinger-Pfund zur Wahl als 2. Vizebürgermeisterin.<br />
Die Angelobung müsste allerdings bei der Bezirkshauptmannschaft erfolgen, da zur<br />
heutigen Sitzung von der Bezirkshauptmannschaft leider kein Vertreter entsandt werden<br />
konnte.<br />
StR Grassnigg bedankt sich bei Mag. Wegschaider für dessen Arbeit als Vizebürgermeister<br />
und auch bei GR Mag. Raml für die Zusammenarbeit im Stadtrat und ersucht die neu gewählte<br />
Vizebürgermeisterin um gute Zusammenarbeit.<br />
TOP 3:<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion; Nachwahl in verschiedene Ausschüsse; Fraktionswahl<br />
GR Mag. Raml bringt folgenden Wahlvorschlag zur Kenntnis:
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 7<br />
ÖVP-Fraktion im Gemeinderat <strong>Steyregg</strong>, 7.3.2013<br />
der Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong><br />
W a h l v o r s c h l a g<br />
Gemäß § 26 OÖ. Gemeindeordnung 1990 wird seitens der ÖVP-Fraktion folgendes Mitglied des Gemeinderates<br />
zur Wahl in einen Ausschuss vorgeschlagen:<br />
Herr Josef Grasböck<br />
als Obmann-Stellvertreter im Straßenausschuss<br />
Die Fraktionsmitglieder<br />
Mag. Edith Auinger-Pfund eh.<br />
Mag. Karl Wegschaider eh.<br />
Peter Multerberger eh.<br />
Christian Pilz eh.<br />
* * *<br />
Günter Gupfinger eh.<br />
Mag. Markus Raml eh.<br />
Matthias Gumpinger eh.<br />
Friedrich Matscheko eh.<br />
Der Bürgermeister lässt die ÖVP-Gemeinderatsfraktion über diesen Wahlvorschlag abstimmen.<br />
B e s c h l u s s :<br />
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />
SBU - - -<br />
ÖVP 9 - -<br />
SPÖ - - -<br />
FPÖ - - -<br />
nicht bei der Abstimmung: -<br />
9 - -<br />
Der Wahlvorschlag gilt somit als angenommen.<br />
TOP 5:<br />
Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Gutachten des OÖ. Landesrechnungshofes betreffend die Gebarung<br />
der Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong> – Stellungnahme; Beratung und Beschlussfassung<br />
Der Bürgermeister bringt folgende Stellungnahme zur Kenntnis:<br />
GZ.: 006/2013/Heu<br />
Prüfbericht des OÖ. Landesrechnungshofes –<br />
Stellungnahme der Gemeinde<br />
A m t s b e r i c h t<br />
zur GR-Sitzung am 7.3.2013<br />
Nach der Prüfung der Gemeinde im Herbst 2012 hat die IKD zu Beginn des Jahres 2013 nun den Prüfbericht des<br />
OÖ. Landesrechnungshofes mit der Aufforderung übermittelt, den Prüfbericht in der nächsten GR-Sitzung zu<br />
behandeln und seitens der Gemeinde eine Stellungnahme abzugeben. In der Stadtratssitzung am 28. Februar<br />
2013 wurde diese Angelegenheit erörtert und von der ÖVP- und SPÖ-Fraktion die Meinung vertreten, dass die
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 8<br />
Zeit für die Erarbeitung einer ausführlichen Stellungnahme zu kurz ist und eine Behandlung erst in der Gemeinderatssitzung<br />
am 2. Mai 2013 erfolgen sollte. Vorläufig sollte folgende Stellungnahme abgegeben werden:<br />
Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong> <strong>Steyregg</strong>, 8. März 2013<br />
Weissenwolffstraße 3<br />
4221 <strong>Steyregg</strong>, Weissenwolffstr.3<br />
Land Oberösterreich<br />
Direktion für Inneres und Kommunales<br />
Bahnhofplatz 1<br />
4021 Linz<br />
Betreff: Gutachten OÖ. Landesrechnungshof – Schreiben IKD(Gem)-510366/18-2013-Dx<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong> hat in seiner Sitzung am 7. März 2013 den Beschluss gefasst, eine<br />
Stellungnahme zum Prüfbericht des OÖ. Landesrechnungshofes erst in der geplanten Gemeinderatssitzung am<br />
2. Mai 2013 zu beschließen. Den Grund für diesen Beschluss sieht der Gemeinderat in der Notwendigkeit, eine<br />
ausführliche Stellungnahme zu erarbeiten, wofür die bisher zur Verfügung stehende Zeit als zu gering erachtet<br />
wurde. Um Kenntnisnahme wird ersucht.<br />
Freundliche Grüße<br />
<strong>Steyregg</strong>, 1.3.2013<br />
AL Heuschober<br />
Der Bürgermeister<br />
Mag. Johann Würzburger<br />
* * *<br />
Der Bürgermeister ergänzt, dass die Fraktionen im Stadtrat darüber Einvernehmen erzielt<br />
hätten, dass für die Erörterung des Prüfberichtes mehr Zeit zur Verfügung stehen müsste.<br />
StR Mag. Wegschaider bestätigt diese Aussage des Bürgermeisters. Schließlich sollten ja<br />
aus dem Prüfbericht auch entsprechende Konsequenzen gezogen werden können, um eine<br />
positive Weiterentwicklung <strong>Steyregg</strong>s zu ermöglichen.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die im Amtsbericht enthaltene Stellungnahme zu genehmigen<br />
und lässt darüber abstimmen.<br />
B e s c h l u s s :<br />
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />
SBU 11 - -<br />
ÖVP 9 - -<br />
SPÖ 9 - -<br />
FPÖ 2 - -<br />
nicht bei der Abstimmung: -<br />
31 - -<br />
Der Antrag gilt somit als angenommen.<br />
TOP 6:<br />
Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Kindergartenneubau - Auftragsvergaben<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
Der Bürgermeister bringt folgenden Amtsbericht zur Kenntnis:
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 9<br />
GZ.: 240-02/2013/Heu<br />
Kindergartenneubau – Auftragsvergaben<br />
A m t s b e r i c h t<br />
zur GR-Sitzung am 7.3.2013<br />
Das Architekturbüro Kroh & Partner hat zur weiteren Realisierung des Kindergarten- bzw. Krabbelstubenneubaus<br />
verschiedene Gewerke ausgeschrieben und am 10. Jänner 2013 erfolgte am Stadtamt <strong>Steyregg</strong> die Angebotseröffnung.<br />
Nach Prüfung der Angebote wurde folgender Vergabevorschlag erstattet:<br />
Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong> Linz, 17. Jänner 2013<br />
Weissenwolffstraße 3<br />
Ing. LB / ri<br />
4221 <strong>Steyregg</strong><br />
Betreff: Kindergarten <strong>Steyregg</strong> - Errichtung eines Kindergartens mit Krabbelstube<br />
V e r g a b e e m p f e h l u n g<br />
Sehr geehrte Damen und Herren!<br />
Im Auftrag der Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong> wurden vom Architekturbüro Kroh & Partner für die Errichtung eines<br />
Kindergartens mit Krabbelstube die Professionistenarbeiten ausgeschrieben. Die vom Architekturbüro Kroh &<br />
Partner geprüften Angebote für nachstehende Gewerke ergeben folgendes Ergebnis (jeweils exkl. MWSt.):<br />
1.) Vollwärmeschutz: Eingeladene Firmen: 14, Anbot abgegeben: 6<br />
Nach Prüfung der Anbote wird vom Architekturbüro Kroh & Partner vorgeschlagen, die Vollwärmeschutzarbeiten<br />
an den Billigstbieter, Firma Rego Bau, Garsten, mit einer Auftragssumme von € 64.025,-Netto<br />
(- 3 % Skonto) zu vergeben.<br />
2) Schlosserarbeiten: Eingeladene Firmen: 12, Abgegebene Angebote: 6<br />
Nach Prüfung der Anbote wird vom Architekturbüro Kroh & Partner vorgeschlagen, die Schlosserarbeiten<br />
an den Billigstbieter, Firma Buchsbaum, Waldhausen, mit einer Auftragssumme von € 32.147,50 Netto<br />
(- 3 % Skonto) zu vergeben.<br />
3.) Glaserarbeiten: Eingeladene Firmen: 16, Abgegebene Angebote: 2<br />
Nach Prüfung der Anbote wird vom Architekturbüro Kroh & Partner vorgeschlagen, die Glaserarbeiten an<br />
den Billigstbieter, Firma Wiesbauer, Mauthausen, mit einer Auftragssumme von € 35.887,40 Netto<br />
(- 3 % Skonto) zu vergeben.<br />
4.) Sonnenschutz: Eingeladene Firmen: 7, Anbot abgegeben: 3<br />
Nach Prüfung der Anbote wird vom Architekturbüro Kroh & Partner vorgeschlagen, der Sonnenschutz an<br />
den Billigstbieter, Firma Klotzner, Linz, mit einer Auftragssumme von € 34.594,- Netto (- 3 % Skonto) zu<br />
vergeben.<br />
5.) Zimmerer und Verkleidungsarbeiten (Spielgerätehaus): Eingeladene Firmen: 18, Anbot abgegeben: 9<br />
Nach Prüfung der Anbote wird vom Architekturbüro Kroh & Partner vorgeschlagen, die Zimmerer und<br />
Verkleidungsarbeiten an den Billigstbieter, Firma Kumpfmüller, Lembach, mit einer Auftragssumme<br />
von € 41.887,80 Netto (- 3 % Skonto) zu vergeben.<br />
6.) Aluportale: Eingeladene Firmen: 18, Anbot abgegeben: 10<br />
Nach Prüfung der Anbote wird vom Architekturbüro Kroh & Partner vorgeschlagen, die Aluportale an den<br />
Billigstbieter, Firma Wally & Grömer, <strong>Steyregg</strong>, mit einer Auftragssumme von € 122.737,30 Netto<br />
(- 3 % Skonto) zu vergeben.<br />
7.) Schwarzdecker und Spenglerarbeiten: Eingeladene Firmen: 16, Anbot abgegeben: 13<br />
Nach Prüfung der Anbote wird vom Architekturbüro Kroh & Partner vorgeschlagen, die Schwarzdecker<br />
und Spenglerarbeiten an den Billigstbieter, Firma FDD , Linz, mit einer Auftragssumme von € 113.030,20<br />
Netto (- 3 % Skonto) zu vergeben.<br />
Ing. Bernhard Leitner<br />
* * *
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 10<br />
Weiters wurden die Angebote für die Elektroinstallation und die Haustechnik von der FHK Ingenieurbüro<br />
GmbH geprüft und folgender Vergabevorschlag erstattet:<br />
E-Installation:<br />
LSG-Building Solutions GmbH., 4040 Linz, Schmiedegasse 14, mit der Auftragssumme von € 142.032,46 netto.<br />
Haustechnik HKLS:<br />
EBG Haustechnik, 4020 Linz, Dierzerstraße 20, mit der Auftragssumme von € 148.996,68 netto.<br />
Um den Baufortschritt zu gewährleisten, wurden die Aufträge in der Zwischenzeit bereits erteilt. Es wird<br />
ersucht, die Auftragsvergaben nachträglich zu genehmigen.<br />
Nach der Angebotseröffnung am 26. Februar 2013 und anschließender Angebotsprüfung hat das Büro Kroh &<br />
Partner am 6. März 2013 folgenden weiteren Vergabevorschlag übermittelt:<br />
Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong> Linz, 5. März 2013<br />
Weissenwolffstraße 3<br />
Ing. LB / ri<br />
4221 <strong>Steyregg</strong><br />
Betreff: Kindergarten <strong>Steyregg</strong> - Errichtung eines Kindergartens mit Krabbelstube<br />
Sehr geehrte Damen und Herren!<br />
V e r g a b e e m p f e h l u n g<br />
Im Auftrag der Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong> wurden vom Architekturbüro Kroh & Partner für die Errichtung eines<br />
Kindergartens mit Krabbelstube die Professionistenarbeiten ausgeschrieben. Die vom Architekturbüro Kroh &<br />
Partner geprüften Angebote für nachstehende Gewerke ergeben folgendes Ergebnis (jeweils exkl. MWSt.):<br />
1.) Malerarbeiten: Eingeladene Firmen: 11, Anbot abgegeben: 9<br />
Nach Prüfung der Anbote wird vom Architekturbüro Kroh & Partner vorgeschlagen, die Malerarbeiten an<br />
den Billigstbieter, Firma Malerei und Fassaden, Steyr, mit einer Auftragssumme von € 14.079,-Netto<br />
(- 3 % Skonto) zu vergeben.<br />
2) Bodenlegearbeiten: Eingeladene Firmen: 12, Abgegebene Angebote: 6<br />
Nach Prüfung der Anbote wird vom Architekturbüro Kroh & Partner vorgeschlagen, die Bodenlegearbeiten<br />
an den Billigstbieter, Firma Fox Holz Fußboden und Objektsysteme GmbH, Neuhofen im Innkreis,<br />
mit einer Auftragssumme von € 27.391,41 Netto (- 3 % Skonto) zu vergeben.<br />
3.) Bautischlerarbeiten: Eingeladene Firmen: 9, Abgegebene Angebote: 4<br />
Nach Prüfung der Anbote wird vom Architekturbüro Kroh & Partner vorgeschlagen, die Bautischlerarbeiten<br />
an den Billigstbieter, Firma Pilz GmbH, Leonding, mit einer Auftragssumme von € 53.230,90<br />
Netto (- 3 % Skonto) zu vergeben.<br />
4.) Trockenbauarbeiten: Eingeladene Firmen: 10, Anbot abgegeben: 8<br />
Nach Prüfung der Anbote wird vom Architekturbüro Kroh & Partner vorgeschlagen, die Trockenbauarbeiten<br />
an den Billigstbieter, Firma Perchtold, Gmunden, mit einer Auftragssumme von € 36.220,37<br />
Netto (- 3 % Skonto) zu vergeben.<br />
5.) Fliesenlegearbeiten: Eingeladene Firmen: 9, Anbot abgegeben: 6<br />
Nach Prüfung der Anbote wird vom Architekturbüro Kroh & Partner vorgeschlagen, die Fliesenlegearbeiten<br />
an den Billigstbieter, Firma Hirtl & Bauernfeind, Mauthausen, mit einer Auftragssumme von<br />
€ 41.137,- Netto (- 3 % Skonto) zu vergeben.<br />
6.) Mobile Trennwand: Eingeladene Firmen: 7, Anbot abgegeben: 2<br />
Nach Prüfung der Anbote wird vom Architekturbüro Kroh & Partner vorgeschlagen, die Mobile Trennwand<br />
an den Billigstbieter, Firma Dorma Hüppe, Linz, mit einer Auftragssumme von € 9.707,- Netto<br />
(- 3 % Skonto) zu vergeben.<br />
Ing. Bernhard Leitner<br />
* * *
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 11<br />
Der besseren Übersichtlichkeit halber darf folgende Zusammenstellung zur Kenntnis gebracht werden:<br />
Vollwärmeschutz 64.025,00<br />
Schlosserarbeiten 32.147,50<br />
Glaserarbeiten 35.887,40<br />
Sonnenschutz 34.594,00<br />
Spielgerätehaus 41.887,80<br />
Aluportale 122.737,30<br />
Dachdecker und Spengler 113.030,20<br />
Malerarbeiten 14.079,00<br />
Bodenlegearbeiten 27.391,41<br />
Bautischlerarbeiten 53.230,90<br />
Trockenbauarbeiten 36.220,37<br />
Fliesenlegearbeiten 41.137,00<br />
Mobile Trennwände 9.707,00<br />
626.074,88<br />
abzügl. 3% Skonto 18.782,25<br />
Netto-Gesamtsumme 607.292,63<br />
Es darf ersucht werden, den Vergabevorschlägen die Zustimmung zu geben.<br />
<strong>Steyregg</strong>, 7.3.2013<br />
AL Heuschober<br />
* * *<br />
Der Amtsleiter ergänzt, dass das Ergebnis der Angebotseröffnung vom 26. Februar 2013<br />
noch aktuell in den Amtsbericht eingearbeitet worden sei, um mit den Beschlüssen über die<br />
Auftragsvergabe nicht in Verzug zu geraten.<br />
StR Grassnigg weist darauf hin, dass das Volumen der heutigen Auftragsvergaben etwa 10 %<br />
des ordentlichen Haushaltes ausmachen würde. Aber ungeachtet dessen freue er sich auf den<br />
neuen Kindergarten, dessen Eröffnung wahrscheinlich am 31. August 2013 erfolgen werde.<br />
GR Gumpinger stellt die Frage, ob auch <strong>Steyregg</strong>er Unternehmen zur Angebotslegung eingeladen<br />
wurden.<br />
Der Bürgermeister antwortet, dass dies der Fall gewesen sei. Die Firma Wally & Grömer<br />
erhalte ja auch den Auftrag zur Lieferung der Aluportale. Die übrigen Firmen wären leider<br />
nicht als Bestbieter aus der Ausschreibung hervor gegangen.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Auftragsvergabe wie im Amtsbericht enthalten zu<br />
genehmigen und lässt darüber abstimmen.<br />
B e s c h l u s s :<br />
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />
SBU 11 - -<br />
ÖVP 9 - -<br />
SPÖ 9 - -<br />
FPÖ 2 - -<br />
nicht bei der Abstimmung: -<br />
31 - -<br />
Der Antrag gilt somit als angenommen.
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 12<br />
TOP 7:<br />
Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Entwicklung Ortsteil Pulgarn – Abschluss eines Baulandsicherungsvertrages;<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
Der Bürgermeister bringt folgenden Amtsbericht und den dazugehörigen Baulandsicherungsvertrag<br />
zur Kenntnis:<br />
GZ.: 031-2/2013/Heu<br />
Ortschaft Pulgarn – weitere Entwicklung<br />
A m t s b e r i c h t<br />
zur GR-Sitzung am 7.3.2013<br />
Bekanntlich hat der Gemeinderat bei der Beschlussfassung über das neue Örtliche Entwicklungskonzept festgelegt,<br />
dass für die Gründe des Stiftes St. Florian im Norden der Ortschaft Pulgarn ein Baulandsicherungsvertrag<br />
abzuschließen ist. Nach diversen Besprechungen wurde folgender Baulandsicherungsvertrag einvernehmlich<br />
textiert:<br />
Baulandsicherungsvertrag<br />
abgeschlossen zwischen der<br />
Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong><br />
vertreten durch Bürgermeister Mag. Johann Würzburger, 4221 <strong>Steyregg</strong>, Weissenwolffstraße 3<br />
und dem<br />
Augustiner Chorherrenstift St. Florian (in weiterer Folge „Grundeigentümer“ genannt)<br />
vertreten durch Probst Konsistorialrat Johann Holzinger, 4490 St. Florian, Stiftstraße1<br />
Die beiden oben genannten Vertragspartner vereinbaren:<br />
Der Grundeigentümer erklärt rechtsverbindlich und unwiderrufbar für sich und seine Rechtsnachfolger, dass die<br />
in seinem Eigentum stehende Teilfläche der Parzellen 51/1 KG Pulgarn im Gesamtausmaß von 31.103 m² im<br />
Falle einer Umwidmung in Bauland wie folgt verbaut werden:<br />
Neben Einzelparzellen für ca. 7-10 EFH sollen 12 Landvillen mit je 8 Wohnungen (3-geschossig mit<br />
Flachdach) errichtet werden. Die Errichtung erfolgt in 2 Bauetappen, daher zwei Umsetzungsfristen<br />
(2016 und 2019).<br />
Im Falle einer Nichtrealisierung dieses Vorhabens räumen der Grundeigentümer bzw. allfällige Rechtsnachfolger<br />
der Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong> das Recht ein, die baulandgewidmeten Grundstücke zu den dann geltenden<br />
ortsüblichen Preisen zu erwerben oder die oben genannten gewidmeten Grundstücke in Grünland rückzuwidmen.<br />
Der Grundeigentümer oder seine Rechtsnachfolger verpflichten sich rechtsverbindlich und unwiderrufbar, eine<br />
solche Umwidmung ohne Stellung von Schadenersatzansprüchen zur Kenntnis zu nehmen.<br />
Der Grundeigentümer erklärt weiters rechtsverbindlich für sich und seine Rechtsnachfolger, sämtliche Kosten<br />
für die benötigte Infrastruktur (Wasserleitung, Kanal, Straße, Oberflächenentwässerung, Straßenbeleuchtung) für<br />
das oben angeführte Areal zu tragen. Diese Infrastruktur wird nach Vorliegen von Unterlagen über die fachgerechte<br />
Herstellung in die öffentliche Verwaltung übernommen. Die Verpflichtung zur Leistung von Anliegerbeiträgen<br />
für den Straßenbau entfällt damit. Die Anschlussgebühren für Wasser und Kanal sind in der gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Höhe zu entrichten.
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 13<br />
Der Grundeigentümer verpflichtet sich weiters, sämtliche Kosten, die der Gemeinde durch Beschäftigung des<br />
Ortsplaners im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung entstehen, zu ersetzen.<br />
Dieser Vertrag erlangt erst nach Genehmigung des Gemeinderates Gültigkeit.<br />
<strong>Steyregg</strong>, 14.2.2013<br />
Bürgermeister Mag. Johann Würzburger<br />
St. Florian, …..<br />
Probst Kons.Rat Johann Holzinger<br />
Der Vertrag wurde dem Stift mit Schreiben vom 15. Februar 2013 übermittelt. Vor Unterfertigung des Vertrages<br />
muss allerdings noch der Kapitelrat des Stiftes einen Beschluss herbeiführen.<br />
<strong>Steyregg</strong>, 18.1.2013<br />
AL Heuschober<br />
* * *<br />
Der Bürgermeister berichtet dazu ergänzend, dass im Vorfeld eine Besprechung mit den<br />
Vertretern der Investoren sowie eine Informationsveranstaltung im Stadtsaal für die betroffene<br />
Bevölkerung stattgefunden habe. Im Anschluss daran habe er eigentlich Konsens über<br />
die Verbauung der Stiftsgründe erkennen können.<br />
StR Grassnigg meint, dass bei diesem Projekt auf alle Eventualitäten Rücksicht genommen<br />
werden sollte, um auch die Zustimmung der Pulgarner Bevölkerung zu erhalten. So müsste<br />
sowohl ein Verkehrskonzept erstellt werden, als auch die Voraussetzungen der Wasserversorgung,<br />
der Oberflächenwässerentsorgung und der Anwasserentsorgung genau geprüft werden.<br />
Wenn dann zusätzliche Maßnahmen wie z.B. der Bau eines Regenwasserrückhaltebeckens<br />
erforderlich würden, müsste auch klar gestellt sein, wer die Kosten dafür zu tragen habe. Auf<br />
die Gemeinde dürften jedenfalls keine zusätzlichen Kosten zukommen. Die Durchführung der<br />
Informationsveranstaltung habe gezeigt, wie wichtig solche Maßnahmen wären, da damit die<br />
Bevölkerung wirklich eingehend informiert werden konnte.<br />
StR Mag. Wegschaider ergänzt, dass mit diesem Projekt auch die Revitalisierung des Klosters<br />
Pulgarn verbunden wäre und damit auch die Chance auf Errichtung eines Technologieparks<br />
für Bildung und Forschung mit Wohn-, Freizeit- und Sportstrukturen gewahrt werde.<br />
Besonders dieser Technologiepark stelle eine Jahrhundertchance für <strong>Steyregg</strong> dar.<br />
Der Bürgermeister fasst zusammen, dass auf die von StR Grassnigg erwähnten Voraussetzungen<br />
selbstverständlich Rücksicht genommen werden würde und vielleicht auch noch<br />
andere Herausforderungen auf die Gemeinde zukommen könnten. Der heutige Beschluss des<br />
Baulandsicherungsvertrages bilde aber die Voraussetzung dafür und man dürfte nicht vergessen,<br />
dass mit dem Abschluss dieses Vertrages nun auch das ÖEK zur Bewilligung vorgelegt<br />
werden könnte.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Baulandsicherungsvertrag zu genehmigen<br />
und lässt darüber abstimmen.<br />
B e s c h l u s s :<br />
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />
SBU 11 - -<br />
ÖVP 9 - -<br />
SPÖ 9 - -<br />
FPÖ 2 - -<br />
nicht bei der Abstimmung: -<br />
31 - -<br />
Der Antrag gilt somit als angenommen.
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 14<br />
TOP 8:<br />
Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Änderung der Konditionen bei den von der Gemeinde aufgenommenen<br />
Krediten; Beratung und Beschlussfassung<br />
Der Bürgermeister bringt folgenden Amtsbericht zur Kenntnis:<br />
GZ.: 950/2013/Sti<br />
Änderungen der Konditionen bei den von der Gemeinde aufgenommenen Krediten<br />
A m t s b e r i c h t<br />
zur GR-Sitzung am 7.3.2013<br />
Die Zinsen für Bankausleihungen befinden sich seit geraumer Zeit auf sehr niedrigem Niveau. Maßgeblich verantwortlich<br />
dafür ist der künstliche Zinssenkungsfaktor durch die expansive Geldpolitik der europäischen Zentralbank,<br />
welche den Finanzmarkt mit Geld in hohem Ausmaß flutet. Dies führt zu deutlichen Verwerfungen an<br />
den Geld- und Kapitalmärkten. Der Zinsindikator „Euribor“ ist seit Herbst 2011 auf einem historischen<br />
Tiefstand. Der 3-Monats-Euribor liegt derzeit deutlich unter dem EZB-Leitzinssatz von 0,75 %.<br />
Die BAWAG PSK, die Allgemeine Sparkasse und die Raiba <strong>Steyregg</strong> sehen sich daher gezwungen, von ihrem<br />
Recht zur Zinsanpassung gemäß Z 45 (1) ihrer auf den Darlehensverträgen anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
Gebrauch zu machen und zur teilweisen Abdeckung ihrer erhöhten Refinanzierungskosten<br />
den EURIBOR-Aufschlag der unten angeführten Darlehen beginnend mit der nächsten Zinsperiode (1.4.2013<br />
bzw. 31.3.2013 bei der BAWAG PSK) auf 0,750 %-Punkte anzupassen:<br />
Nr. Bank Darl.-Nr. Bezeichnung<br />
Restschuld<br />
31.12.2012<br />
Laufzeit<br />
Aufschlag<br />
bisher<br />
Aufschlag<br />
ab 1.4.2013<br />
2005/2 Raiba<br />
WVA-<strong>Steyregg</strong>.<br />
20.020.384 BA 04 170.718,78 2020 0,20% 0,75<br />
Sport- und<br />
0,10 bzw.<br />
2005/3 Raiba 20.021.366 197.894,56 2019<br />
Freizeitzentrum<br />
SMR-0,25<br />
0,75<br />
2005/8 Raiba<br />
ABA-<strong>Steyregg</strong>,<br />
20.020.921 BA 09 855.022,20 2022 0,20% 0,75<br />
2005/11 Raiba<br />
WVA-<strong>Steyregg</strong>.<br />
20.021.317 BA 06 159.283,66 2027 0,10% 0,75<br />
2005/12 Raiba<br />
ABA-<strong>Steyregg</strong>,<br />
20.021.309 BA 12 254.488,26 2027 0,10% 0,75<br />
2005/13 Raiba<br />
ABA-<strong>Steyregg</strong>,<br />
20.021.564 BA 13 313.661,38 2032 0,07% 0,75<br />
00062- WVA-<strong>Steyregg</strong>,<br />
2006/1 Allg.Spk. 224284 BA 02/05 54.698,31 2021 0,30% 0,75<br />
00062- WVA-Plesching,<br />
2006/2 Allg.Spk. 224292 BA 03 140.792,47 2020 0,30% 0,75<br />
00062- ABA-<strong>Steyregg</strong>,<br />
2006/3 Allg.Spk. 224309 BA 07 1.020.016,10 2026 0,30% 0,75<br />
00062- ABA-<strong>Steyregg</strong>,<br />
2006/4 Allg.Spk. 227725 BA 10 313.416,64 2027 0,07% 0,75<br />
2898/1 PSK<br />
ABA-St./Pl.,<br />
1.162.223 BA 11 137.183,62 2028 0,12% 0,75<br />
Da jedoch diverse Ausschreibungen von Darlehen (z.B. Kindergarten, VFI) in letzter Zeit gezeigt haben, dass<br />
Aufschläge von 0,80 %-Punkten und darüber angeboten werden, erübrigt es sich, über eine Umschuldung und<br />
Neuausschreibung der betroffenen Darlehen nachzudenken. Der Aufschlag von 0,75 liegt im Rahmen des Erlasses<br />
von Land OÖ. und von Vereinbarungen mit dem OÖ. Gemeindebund.<br />
Aufgrund des Erlasses des Landes OÖ. wird jedoch empfohlen, eine Befristung zu vereinbaren. So wurde mit<br />
der Raiba <strong>Steyregg</strong> und mit der Allgemeinen Sparkasse vereinbart, nach Ablauf eines Jahres weitere Gespräche<br />
bezüglich Beibehaltung der Konditionenänderung abzuhalten. Bei der BAWAG PSK übernimmt diese Überwachung<br />
lt. Auskunft der Gemeindebund.
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 15<br />
Seitens der Buchhaltung wird empfohlen, die Änderungen der Konditionen bei den von der Gemeinde aufgenommenen<br />
Krediten, vorerst befristet auf ein Jahr, zur Kenntnis zu nehmen.<br />
<strong>Steyregg</strong>, 27.2.2013<br />
Stingeder<br />
* * *<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Änderung der Darlehenskonditionen zu genehmigen<br />
und lässt darüber abstimmen.<br />
B e s c h l u s s :<br />
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />
SBU 11 - -<br />
ÖVP 8 - -<br />
SPÖ 9 - -<br />
FPÖ 2 - -<br />
nicht bei der Abstimmung: Pilz<br />
30 - -<br />
Der Antrag gilt somit als angenommen.<br />
TOP 9:<br />
Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Fortsetzung der Generalschulsanierung – Festlegung des Umfanges<br />
des BA05-2013; Beratung und Beschlussfassung<br />
Der Amtsleiter bringt folgenden Amtsbericht zur Kenntnis:<br />
GZ.: 211/2013/Heu<br />
Fortsetzung der Schulsanierung<br />
A m t s b e r i c h t<br />
zur GR-Sitzung am 7.3.2013<br />
Dem Stadtrat lag in seiner Sitzung am 28. Februar 2013 folgender Amtsbericht vor:<br />
GZ.: 211/2013/Heu<br />
Schulsanierung – Fortsetzung mit BA05-2013<br />
A m t s b e r i c h t<br />
zur StR-Sitzung am 28.2.2013<br />
Im Prüfbericht des Landesrechnungshofes findet sich die Anregung, die Schulsanierung so rasch als möglich<br />
abzuschließen, um eine weitere Verteuerung des Projektes zu vermeiden. Aus diesem Grund wurde bereits im<br />
Dezember 2012 der Auftrag an das Architekturbüro Kroh & Partner zur Ausschreibung der Arbeiten für Wärmedämmung,<br />
Deckendämmung, Dacherneuerung und Fenstertausch samt entsprechenden Baumeisternebenarbeiten<br />
erteilt. Die diesbezügliche Angebotseröffnung findet am 26. Februar 2013 statt und daher kann zum Zeitpunkt<br />
der Erstellung des Amtsberichtes noch keine Angabe hinsichtlich des Kostenrahmens gemacht werden.<br />
Ein viel größeres Problem stellt aber der Umstand dar, dass im Finanzierungsplan zwar grundsätzlich eine Darlehensaufnahme<br />
durch die Gemeinde (2,0 Mio.) vorgesehen ist, aber weder von der Direktion für Inneres und<br />
Kommunales (IKD) noch vom zuständigen Referenten LR Hiegelsberger verbindliche Aussagen darüber erhältlich<br />
sind, ob eine Darlehensaufnahme möglich ist und genehmigt wird. Der Grund dafür liegt darin, dass seit<br />
einiger Zeit klar ist, dass auch von einer KG aufgenommene Darlehen „maastrichtschädlich“ sind und der Verschuldung<br />
der öffentlichen Hand zuzurechnen sind. Damit ist das „Luftschloss“ des Landes, das die Gemeinden<br />
zur Gründung von KG´s gezwungen hat, endgültig zusammen gebrochen und es dürfte ziemliche Ratlosigkeit<br />
beim Land OÖ. darüber herrschen, wie die Finanzierung begonnener Bauvorhaben bewältigt werden soll.
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 16<br />
Die Gemeinde steht damit vor dem Problem, dass eine Planung der Realisierung eines weiteren Bauabschnittes<br />
ganz einfach unmöglich wird (notwendiger Baubeginn Ende Mai). Vermutlich wird erst im Sommer klar sein, in<br />
welcher Höhe ein neues Darlehenskontingent zur Verfügung stehen wird. Damit ist aber noch nicht gesagt, dass<br />
<strong>Steyregg</strong> dabei berücksichtigt wird.<br />
Selbstverständlich wurde sowohl amtlicherseits als auch vom Bürgermeister versucht, Gespräche mit dem Land<br />
Oberösterreich zu führen. Seitens der IKD wurde ein persönliches Gespräch als wenig sinnvoll bezeichnet, ein<br />
Ersuchen an das Büro LR Hiegelsberger um einen Vorsprachetermin für den Bürgermeister (Tel. 4.2.2013 gegen<br />
11.00 Uhr) blieb bis heute überhaupt unbeantwortet (!). Auch ein Schreiben des Bürgermeisters (5.2.2013) hat<br />
bis heute keine Reaktion hervorgerufen.<br />
Dass das Verhalten des Landes Oberösterreich scheinbar zur Methode wird, zeigt auch der Umstand, dass weitere<br />
Schreiben (7.2.2013) an die Direktion für Bildung und Gesellschaft (BGD) sowie die zuständige Referentin<br />
Mag. Hummer ebenfalls einfach unbeantwortet blieben.<br />
Aus diesem Grund besteht seitens der Geschäftsführung der KG wenig Optimismus, dass es 2013 einen weiteren<br />
Bauabschnitt geben wird. Der Stadtrat wird ersucht, die weitere Vorgangsweise zu beraten.<br />
<strong>Steyregg</strong>, 21.2.2013<br />
AL Heuschober<br />
* * *<br />
Die Beratungen im Stadtrat haben ergeben, dass mit einer Fortsetzung der Sanierung zugewartet werden muss.<br />
bis die Möglichkeiten einer Darlehensaufnahme geklärt sind. Da erfahrungsgemäß eine solche Klärung nicht vor<br />
dem Sommer 2013 erfolgen wird, wird eine Fortsetzung der Sanierung kaum möglich sein. Allerdings sind die<br />
Vorbereitungen für einen raschen Baubeginn getroffen worden, wobei natürlich in jedem Fall auf den Schulbetrieb<br />
Rücksicht zu nehmen ist. So erschiene ein Sanierungsbeginn im Herbst wenig zweckmäßig. Seitens des<br />
Amtes wird jedenfalls die weitere Entwicklung aufmerksam beobachtet und bei Änderung der Umstände werden<br />
die Fraktionen umgehend davon in Kenntnis gesetzt.<br />
<strong>Steyregg</strong>, 1.3.2013<br />
AL Heuschober<br />
* * *<br />
Ergänzender A m t s b e r i c h t<br />
zur GR-Sitzung am 7.3.2013<br />
Überraschend hat der Bürgermeister am 5.3.2013 folgende Nachricht erhalten:<br />
Von: Karolin.Leonhartsberger@ooe.gv.at [mailto:Karolin.Leonhartsberger@ooe.gv.at]<br />
Im Auftrag von Juergen.Wiederstein@ooe.gv.at<br />
Gesendet: Dienstag, 05. März 2013 15:11<br />
An: Johann Würzburger<br />
Cc: LR.Hummer@ooe.gv.at<br />
Betreff: Schreiben vom 5.2.13; Volks‐ und Mittelschule <strong>Steyregg</strong><br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!<br />
Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 5. Februar 2013 darf im Auftrag von LR Max Hiegelsberger und in Abstimmung mit<br />
dem Büro von Landesrätin Mag. Doris Hummer folgendes rückgemeldet werden.<br />
Leider ist es sowohl dem Gemeinde‐, als auch dem Bildungsressort zur Zeit nicht möglich, zusätzliche Fördermittel für die<br />
zusätzlich angefallenen höheren Bankkosten bereit zu stellen.<br />
Es gibt daher leider nur die einzige Möglichkeit, dieses Vorhaben über die örtliche KG über Rücklagen‐ oder Darlehensvorfinanzierung<br />
umzusetzen. Die dafür notwendige Genehmigung der Haftungsübernahme würde in Anbetracht der Tatsache,<br />
dass dieses Projekt bereits im Jahr 2009 mit Finanzierungsplan genehmigt wurde auch seitens der Direktion für Inneres und<br />
Kommunales aufsichtsbehördlich genehmigt.<br />
Die daraus resultierenden Auswirkungen auf den Stabilitätspakt würden seitens des Landes verantwortet. Ihr Ansuchen um<br />
Förderung der Zwischenfinanzierungskosten, aber auch Verbesserung der Förderquote durch das Land ist evident.<br />
Freundliche Grüße<br />
i.A. Jürgen Wiederstein<br />
Büro LR Max Hiegelsberger
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 17<br />
Dies bedeutet, dass für die nächste Bauetappe ein Darlehensvolumen von ungefähr 1,2 Mio. Euro zur Verfügung<br />
steht. Die Angebotseröffnung hat aber für die thermische Sanierung einen Kostenrahmen von ungefähr 1,5 Mio.<br />
Euro ergeben. Unter Einrechnung von Eigenmitteln wäre diese Maßnahme zwar vielleicht finanzierbar, allerdings<br />
muss auch in die Zukunft geblickt werden. Wenn die thermische Sanierung tatsächlich heuer realisiert<br />
wird, ist der Darlehensrahmen vollständig ausgeschöpft und eine weitere Sanierung nicht mehr möglich. Das<br />
bedeutet, dass wir zwar ein Gebäude mit einer guten Wärmeisolierung hätten, aber die alte Heizungsanlage weiter<br />
verwendet werden müsste und auch die sonstige Sanierung im Innenbereich zeitlich sehr weit zurück gestellt<br />
werden müsste.<br />
Vom technischen Standpunkt ist natürlich die vom Büro Kroh & Partner geplante Vorgangsweise am sinnvollsten.<br />
Aber im Hinblick auf die angegriffene Heizungsanlage und die Notwendigkeit, den Unterricht in möglichst<br />
zeitgemäßen Räumen abhalten zu können, wäre es vermutlich besser, vorerst auf die thermische Sanierung,<br />
die sich vermutlich ohnehin erst in Jahrzehnten rechnen würde, zu verzichten und andere Sanierungsmaßnahmen<br />
vorzunehmen. Ein exakter Vorschlag dazu würde voraussichtlich bei der nächsten GR-Sitzung am<br />
2. Mai 2013 vorgelegt werden können.<br />
<strong>Steyregg</strong>, 6.3.2013<br />
AL Heuschober<br />
* * *<br />
Amtsleiter Heuschober erklärt dazu ergänzend, dass das Land Oberösterreich im Rahmen<br />
des genehmigten Finanzierungsplanes einer Darlehensaufnahme zustimmen würde. Wie bereits<br />
im Amtsbericht dargestellt, müsste aber gründlich überlegt werden, wie die weitere Vorgangsweise<br />
aussehen sollte. Die vollständige thermische Sanierung wäre jedenfalls unzweckmäßig,<br />
weil dadurch auf lange Zeit weitere Sanierungsschritte unmöglich würden. Er<br />
lade daher die Mitglieder des Gemeinderates zu einer Besprechung am 21. März 2013 um<br />
16.15 Uhr in den Sitzungssaal zu einer Besprechung ein, in welcher Sanierungsschritte diskutiert<br />
und möglichst festgelegt werden sollten. Das Ergebnis dieser Besprechung sollte dann in<br />
der GR-Sitzung am 2. Mai 2013 beschlossen werden.<br />
StR Grassnigg merkt dazu an, dass er die vom Amtsleiter vorgeschlagene Vorgangsweise für<br />
sehr gut halte.<br />
Der Bürgermeister stellt fest, dass heute keine Beschlussfassung erforderlich ist und schließt<br />
die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt ab.<br />
TOP 10:<br />
Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Zinsabsicherungsgeschäft – Abschluss eines Beratungsvertrages mit<br />
der WRS Consulting GmbH; Beratung und Beschlussfassung<br />
Der Bürgermeister bringt folgenden Amtsbericht zur Kenntnis:<br />
GZ.: 950/2013/Heu<br />
Zinsabsicherungsgeschäft – Prüfung durch die WRS Consulting GmbH.<br />
A m t s b e r i c h t<br />
zur GR-Sitzung am 7.3.2013<br />
Dass den Mitgliedern des Gemeinderates diese Angelegenheit bekannt ist, darf auf Grund der Debatte in der<br />
Sitzung am 27. September 2012 vorausgesetzt werden. Nach dieser Sitzung, in welcher der Vertragsabschluss<br />
abgelehnt wurde, ist eine Meinungsänderung eingetreten. In der Zwischenzeit hat auch der Landesrechnungshof<br />
in seinem Prüfbericht angeregt, dass Verhandlungen mit der Unicredit Bank Austria geführt werden sollen. Es<br />
darf daher an folgenden Amtsbericht erinnert werden:
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 18<br />
A m t s b e r i c h t<br />
zur GR-Sitzung am 27.9.2012<br />
Die WRS Consulting GmbH aus Wien hat der Stadtgemeinde angeboten, das angeschlossene Zinsabsicherungsgeschäft<br />
rechtlich zu durchleuchten, um möglicherweise Ansatzpunkte zu finden, die Verhandlungen mit dem<br />
Kreditinstitut ermöglichen könnten. Nach einer ersten Analyse geht die WRS Consulting GmbH. davon aus, dass<br />
Verhandlungen nicht sinnlos sein würden, wenn auch der mögliche Erfolg aus heutiger Sicht noch in keiner<br />
Weise beziffert werden kann. Die WRS Consulting GmbH. arbeitet auf reiner Erfolgsbasis (12 % + MWSt. des<br />
Erfolges), im Fall dass kein Erfolg eintritt, kommen auf die Stadtgemeinde keinerlei Kosten zu.<br />
Da eine Prüfung von Amts wegen auf Grund der komplexen Materie einfach unmöglich ist, darf empfohlen<br />
werden, das Angebot anzunehmen und folgendem Vertrag die Zustimmung zu geben:<br />
C o n s u l t i n g v e r t r a g<br />
abgeschlossen zwischen<br />
WRS Consulting GmbH, Mahlerstraße 3 / 4, 1010 Wien, im folgenden kurz: „Auftragnehmerin“ und<br />
Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>, Weissenwolffstraße 3, 4221 <strong>Steyregg</strong>, im folgenden kurz: „Auftraggeber“<br />
§ 1 Vertragsgegenstand<br />
Die Auftragnehmerin erbringt in Abstimmung mit den Vertretungsorganen des Auftraggebers Beratungsleistungen<br />
im Zusammenhang mit den für den Auftraggeber und alle mit ihm verbundenen wirtschaftlichen Einheiten<br />
bestehenden Kredit- und Treasury Geschäften bei der UniCredit Bank Austria AG (nachfolgend Bank). Hierzu<br />
gehören insbesondere folgende Leistungen:<br />
1) Erfassung der Treasury Geschäfte im Zeitverlauf; hierbei werden folgende Eckdaten erfasst:<br />
• Betrag<br />
• Währungspaar<br />
• Zeitpunkt Abschluss<br />
• Zeitpunkt vorzeitige Schließung<br />
• Ablauf Geschäft<br />
• Ertrag für Auftraggeber<br />
• Ertrag für die Bank<br />
• Abgleich Einhaltung WAG zu Geschäftstyp<br />
2) Überprüfung der Beratung der Bank im Hinblick auf Einhaltung des Wertpapieraufsichtsgesetzes<br />
3) Erstellung SWOT-Analyse<br />
4) Vorschlag zum Verhandlungsumfang, Verhandlungsschritte, des Zeitrahmens sowie Verhandlungsziel<br />
5) Laufende Unterstützung der Verhandlung<br />
mit dem Ziel, die festgestellten negativen Marktwerte bzw. bereits realisierten Verluste und negativen cash flows<br />
aus Treasurygeschäften im außergerichtlichen Verhandlungswege einer gänzlichen oder teilweisen Auflösung<br />
bzw. Rückabwicklung zuzuführen. In Abhängigkeit von der Verhandlungsquote sollen die daraus entstehenden<br />
Kosten ganz oder teilweise von der Bank getragen werden.<br />
Explizit von der Leistung ausgeschlossen sind Rechtsanwaltsleistungen sowie Wertpapierdienstleistungen und<br />
Anlagetätigkeiten gemäß WAG in Bezug Finanzinstrumente; im Bedarfsfall werden in diesem Zusammenhang<br />
konzessionierte Rechtsträger auf Kosten der Auftragnehmerin beigezogen.<br />
§ 2 Vertragsdauer<br />
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsunterzeichnung und gilt bis zum Abschluss der Verhandlungen mit<br />
der UniCredit Bank Austria AG gemäß Zeitplan.<br />
Das Recht der Vertragsteile, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen bleibt unberührt.<br />
Als wichtige Gründe in diesem Sinne gelten insbesondere, wenn beim jeweils anderen Vertragsteil über<br />
das Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels<br />
kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens<br />
oder die Abweisung eines solchen Antrags vorliegen; dieser im Rahmen des Verbandstrafgesetzes verurteilt<br />
wird, oder die zur Vertretung nach außen befugten Organe des Auftraggebers wegen einer gerichtlich<br />
strafbaren Tat rechtskräftig angeklagt oder verurteilt werden; das Verhalten begründeten Verdacht erweckt, dass<br />
Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung oder sonst eine rechtswidrige Handlung betrieben werden soll; der<br />
Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung Vergütungen nicht oder nicht vollständig leistet.<br />
Die Kündigungserklärung ist schriftlich abzugeben, wobei das Datum der Postaufgabe über die Rechtzeitigkeit<br />
der Kündigung entscheidet.
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 19<br />
§ 3 Rechtsfolgen der Beendigung<br />
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses erlöschen sämtliche Pflichten der Auftragnehmerin aus dem Vertragsverhältnis,<br />
ausgenommen jene der Verschwiegenheit. Alle Vergütungsansprüche der Auftragnehmerin werden<br />
grundsätzlich spätestens zum Auflösungszeitpunkt fällig.<br />
Die Auftragnehmerin wird dem Auftraggeber nach Vertragsbeendigung eine Endabrechnung der Leistungen<br />
zukommen lassen.<br />
§ 4 Ort der Leistungserbringung<br />
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Auftragnehmerin dem Auftraggeber gemäß Bedarf der Geschäftsführung<br />
zur Verfügung steht. Ansonsten steht der Ort der Leistungserbringung der Auftragnehmerin frei.<br />
§ 5 Vergütung<br />
Als Vergütung sämtlicher aufgrund dieses Vertrages von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen wird verrechnet:<br />
• 12,0 % zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer des seitens der UniCredit Bank Austria AG angebotenen<br />
Absolutbetrages an den Auftraggeber, und zwar unabhängig davon, ob durch dieses Angebot eine Forderung<br />
der Bank an den Auftraggeber gemindert oder ein Geldzufluss an den Auftraggeber erfolgen würde.<br />
Der Verhandlungszeitraum beginnt mit Vertragsunterzeichnung.<br />
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers entsteht aber nur dann, wenn ein von UniCredit Bank Austria AG angebotener<br />
Absolutbetrag vom Auftraggeber angenommen wurde. Zeitpunkt der Abrechnung ist nach Beendigung<br />
der Verhandlung durch verbindliche Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber, sobald UniCredit Bank<br />
Austria AG die getroffene Vereinbarung ausführt, d.h. Zahlung an den Auftraggeber leistet oder diesem gegenüber<br />
erklärt, auf den vereinbarten Teil einer Forderung zu verzichten. Ausgenommen hiervon ist der Fall, dass<br />
eine Auflösung des Vertragsverhältnisses in einem Zeitpunkt wirksam wird, in welchem bereits ein verbindliches<br />
Angebot der UniCredit Bank Austria AG vorliegt, dieses aber (noch) nicht angenommen wurde – in diesem<br />
Fall erfolgt die Abrechnung mit Beendigung des Vertragsverhältnisses.<br />
Allfällige Kosten für eine rechtliche Vertretung durch einen Anwalt im Rahmen der außergerichtlichen Verhandlung<br />
werden von der Auftragnehmerin getragen, wobei der Anwalt von der Auftragnehmerin vorgeschlagen<br />
wird. Sollte der Auftraggeber einen Anwalt seiner Wahl mandatieren wollen, so behält sich die Auftragnehmerin<br />
das Recht vor, dieser Mandatierung zu widersprechen und selbst einen Mandatierungsvorschlag zu unterbreiten.<br />
Zahlungsbedingungen: 14 Tage ab Rechnungsstellung ohne Abzüge<br />
§ 6 Verschwiegenheitspflicht<br />
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über alle ihr bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen und<br />
geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers auch nach Beendigung dieses Vertrages Stillschweigen zu<br />
bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sie sich, die ihr zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Geschäftsunterlagen<br />
sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.<br />
§ 7 Schlussbestimmungen<br />
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.<br />
Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung<br />
zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich entspricht. Können sich die<br />
Vertragsparteien nicht binnen 14 Tagen auf eine gültige Vereinbarung einigen, so wird zur Vertragsauslegung §§<br />
914 f ABGB herangezogen.<br />
Die Haftung der Auftragnehmerin wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.<br />
Die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechts. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus und<br />
im Zusammenhang mit dem Vertrag wird die Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien vereinbart.<br />
<strong>Steyregg</strong>, 27.9.2012<br />
AL Heuschober<br />
* * *<br />
Es darf daher ersucht werden, dem Abschluss des Vertrages die Zustimmung zu geben.<br />
<strong>Steyregg</strong>, 6.2.2013<br />
AL Heuschober<br />
* * *
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 20<br />
GR Gupfinger bezeichnet es als sehr positiv, dass sich nun eine kompetente Beratungsfirma<br />
das Zinsabsicherungsgeschäft genau ansehe und die Gemeinde bei Verhandlungen unterstützen<br />
werde. Die bisherigen Beratungen im Prüfungsausschuss hätten jedenfalls gezeigt, dass<br />
das Geschäft sehr komplex sei.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Abschluss des Consultingvertrages zu genehmigen<br />
und lässt darüber abstimmen.<br />
B e s c h l u s s :<br />
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />
SBU 11 - -<br />
ÖVP 9 - -<br />
SPÖ 9 - -<br />
FPÖ 2 - -<br />
nicht bei der Abstimmung: -<br />
31 - -<br />
Der Antrag gilt somit als angenommen.<br />
TOP 11:<br />
Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Flächenwidmungsplan Nr. 5, Änderung Nr. 62 (Stadtgemeinde<br />
<strong>Steyregg</strong>) – Umwidmung von Teilbereichen der Parzellen 53/2 und 981/3, KG <strong>Steyregg</strong>,<br />
Reduzierung des Sondergebietes Bauland für Kinderbetreuungseinrichtungen von 4.344 m²<br />
auf 1.365 m²; Beratung und Beschlussfassung<br />
GR Schmitsberger bringt folgenden Amtsbericht zur Kenntnis:<br />
GZ.: 031-2/1-5/62/El<br />
Flächenwidmungsplan Nr. 5, Änderung Nr. 62<br />
Grundsatzbeschlussfassung durch den Gemeinderat gemäß § 34 ROG<br />
A m t s b e r i c h t<br />
zur GR-Sitzung am 7.3.2013<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong> beabsichtigt das Sondergebiet des Baulandes „Kinderbetreuung“ (Teilbereiche der<br />
Pz. 54, KG <strong>Steyregg</strong>), auf der derzeit die neue Kinderbetreuungseinrichtung errichtet wird, auf ein Ausmaß von<br />
ca. 1.363 m² zu reduzieren. Diese Änderung wird damit begründet, dass unter Umständen berechtigte Entschädigungsansprüche<br />
gemäß § 38, Abs. 5 des OÖ. Raumordnungsgesetzes minimiert werden sollen.<br />
Die Stellungnahme des Ortsplaners lautet, dass die Umwidmung aus ortsplanerischer Sicht befürwortet werden<br />
kann.<br />
Aufgrund der Änderung der Widmung ist auch eine Abänderung des örtlichen Entwicklungskonzepts nicht erforderlich.<br />
Diese Umwidmung widerspricht nicht den Zielen und Grundsätzen des OÖ. Raumordnungsgesetzes<br />
und der Gemeinderat hat nun zu beschließen, dass ein Änderungsverfahren gemäß §§ 33 und 34 des ROG 1994<br />
eingeleitet werden soll.<br />
<strong>Steyregg</strong>, 20.2.2013<br />
FOI Elias<br />
* * *<br />
GR Schmitsberger stellt den Antrag, das Umwidmungsverfahren wie im Amtsbericht beschrieben<br />
einzuleiten.<br />
Der Bürgermeister gibt dazu bekannt, dass der Rechtsnachfolger der seinerzeitigen Grundverkäufer,<br />
Mag. Niklas Salm-Reifferscheidt, eine Nachforderung im Sinne des § 38 Abs. 6<br />
OÖ. Raumordnungsgesetz gestellt habe, weil ein Teil der seinerzeitigen Gesamtfläche für die
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 21<br />
Errichtung des neuen Kindergartens umgewidmet worden sei. Das Ausmaß dieser Umwidmung<br />
sei jedoch Unnotwendigerweise zu groß gewählt worden und nun sollte die Fläche auf<br />
das notwendige Ausmaß reduziert werden. Die erwähnte Nachforderung sei aus Sicht der<br />
Gemeinde unbegründet, aber letztendlich würde nur ein ordentliches Gericht hier Klarheit<br />
über die verschiedenen Rechtsstandpunkte, die auch in einer Besprechung am 6. März 2013<br />
erörtert worden seien, schaffen können. Grundsätzlich sei ein möglicher Rechtsstreit nur<br />
sachlich und abgehoben von persönlichen Befindlichkeiten zu sehen.<br />
GR Mag. Raml bezeichnet die erwähnte Besprechung vom 6. März 2013 als sehr interessant.<br />
Bei allem Verständnis für die Meinung von Mag. Salm-Reifferscheidt müsse dieser aber<br />
zur Kenntnis nehmen, dass die Gemeindevertretung verpflichtet sei, möglichst alle Forderungen,<br />
die an die Gemeinde gerichtet würden, abzuwehren. Und genau dazu habe der Rechtsbeistand<br />
der Gemeinde, Herr Dr. Peter Nöbauer, im gegenständlichen Fall geraten. Ungeachtet<br />
dessen sollte aber das Verhältnis zwischen Gemeinde und Salm nicht beeinträchtigt werden,<br />
da auch in der Zukunft ein gegenseitiger Interessensausgleich notwendig sein würde.<br />
StR Mag. Wegschaider meint, dass er zwar die Rechtsanalyse von Dr. Nöbauer nicht kenne,<br />
sich aber die Frage stelle, ob in Zukunft auch bei privaten Eigenheimbesitzern nur mehr die<br />
bebaute Fläche mit den vorgeschriebenen Abstandsflächen als Wohnbaugebiet und die übrigen<br />
Freiflächen als Grünland gewidmet werden würden. Er halte das Umwidmungsverfahren<br />
für keine raumplanerische Maßnahme, sondern für eine politische Entscheidung. Im Übrigen<br />
schließe er sich der Wortmeldung von GR Mag. Raml an.<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass das Umwidmungsverfahren auf Anraten von Dr. Nöbauer<br />
eingeleitet würde. Die Einleitung des Verfahrens sollte vor allem dazu dienen, möglichen<br />
Schaden von der Gemeinde abzuwenden. Die Umwidmung selbst würde außerdem auch noch<br />
mit der Raumordnungsbehörde zu diskutieren sein.<br />
StR Grassnigg stellt klar, dass im Jahre 2002 ein Grundstück erworben wurde, dass verschiedene<br />
Wertigkeiten aufwies. Genau aus diesem Grund sei auch ein Mischpreis ausverhandelt<br />
und bezahlt worden. Es sei schon damals völlig klar gewesen, dass die Gemeinde diese Flächen<br />
nicht für immer und ewig in der Widmung Grünland belassen würde. Andernfalls hätte<br />
die Gemeinde ja auch nur den Preis für landwirtschaftliche Flächen bezahlt und nicht einen<br />
Mischpreis. Auch er sehe keine andere Möglichkeit, das Problem durch ein Gericht lösen zu<br />
lassen.<br />
Der Bürgermeister lässt schließlich über den von GR Schmitsberger gestellten Antrag abstimmen.<br />
B e s c h l u s s :<br />
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />
SBU 11 - -<br />
ÖVP 7 - Wegschaider, Matscheko<br />
SPÖ 9 - -<br />
FPÖ 2 - -<br />
nicht bei der Abstimmung: -<br />
29 - 2<br />
Der Antrag gilt somit als angenommen.
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 22<br />
TOP 12:<br />
Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Wasserversorgungsanlage <strong>Steyregg</strong> BA 7 – Annahme des Förderungsvertrages<br />
der Kommunalkredit Public Consulting GmbH vom 30. November 2012,<br />
Antragsnummer B201054, betreffend die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für<br />
den Bauabschnitt 7; Beratung und Beschlussfassung<br />
Der Bürgermeister bringt folgenden Amtsbericht zur Kenntnis:<br />
GZ.: 810-0/2013/Mei<br />
A m t s b e r i c h t<br />
zur GR-Sitzung am 7.3.2013<br />
Für die Durchführung der Bauarbeiten für den Bauabschnitt 7, Aktivierung der 3. Filterkammer und hydraulische<br />
Anpassung der Wasserversorgungsanlage <strong>Steyregg</strong> erhält die Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong> einen Investitionskostenzuschuss<br />
von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH.<br />
Diese Arbeiten sind mittlerweile fertig gestellt und der Brunnen Pulgarn liefert nun wieder Trinkwasser in ausreichender<br />
Qualität und Quantität in das Wasserversorgungsnetz der Stadtgemeinde.<br />
Dieser Vertrag wird jedoch erst mit dem Einlangen der ordnungsgemäß unterfertigten Annahmeerklärung bei der<br />
Kommunalkredit Public Consulting GmbH rechtswirksam.<br />
Für diese Unterfertigung durch den Bürgermeister ist ein positiver Beschluss des Gemeinderates notwendig.<br />
<strong>Steyregg</strong>, 14.2.2013<br />
Ing. Meisinger<br />
* * *<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Förderungsvertrag anzunehmen und lässt darüber<br />
abstimmen.<br />
B e s c h l u s s :<br />
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />
SBU 10 - -<br />
ÖVP 9 - -<br />
SPÖ 9 - -<br />
FPÖ 2 - -<br />
nicht bei der Abstimmung: Friedl<br />
30 - -<br />
Der Antrag gilt somit als angenommen.<br />
TOP 13:<br />
Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Ehrung ausgeschiedener Gemeindemandatare – Ernennung von<br />
Josef Buchner zum Ehrenbürger der Stadt <strong>Steyregg</strong>; Beratung und Beschlussfassung<br />
DI. Buchner erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen.<br />
Der Bürgermeister bringt folgenden Amtsbericht zur Kenntnis:
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 23<br />
GZ.: 062-0/2013/Mag.Wü<br />
Josef Buchner – Ernennung zum Ehrenbürger der Stadt <strong>Steyregg</strong><br />
A m t s b e r i c h t<br />
zur GR-Sitzung am 7.3.2013<br />
Eingangs darf auf die 33-jährige Leistungsbilanz von Altbürgermeister Josef Buchner verwiesen werden und<br />
dabei werden nur exemplarisch die wichtigsten Verdienste erwähnt:<br />
1) Die Luftsanierung, die in <strong>Steyregg</strong> und im gesamten Linzer Großraum viele Menschen vor gesundheitlicher<br />
Schädigung bewahrt hat, das Wohlbefinden der <strong>Steyregg</strong>er gesteigert hat, Natur und Umwelt verbessert hat<br />
und die sich auch massiv positiv in Wertsteigerungen von Grund/Boden und Liegenschaftsbesitz niedergeschlagen<br />
hat. Rund 15 Jahre seines Lebens hat er sich unter großen persönlichen Risken hin bis zu Millionenprozessen<br />
mit persönlicher Haftung dafür eingesetzt.<br />
2) Der Hochwasserschutz wäre ohne sein Engagement nicht zu Stande gekommen. Durch harte Verhandlungen<br />
mit der Austrian-Hydro-Power konnte der zu finanzierende Gemeindeanteil um € 300.000,-- gesenkt werden.<br />
Nur dadurch wurde das "alte" Betriebsbaugebiet mit seinen Arbeitsplätzen abgesichert und das neue Betriebs-<br />
und Mischbaugebiet erst überhaupt ermöglicht.<br />
3) Die Schaffung der neuen Betriebs-, Freizeit- und Sportzone bestünde in dieser Form nicht und wäre ohne<br />
Buchners Engagement dafür nicht vorhanden.<br />
4) Durch großflächigen Grundkäufe von rd. 200.000 m² während seiner Amtszeit wurden für die Stadt <strong>Steyregg</strong><br />
nicht nur Vermögen, sondern auch Zukunftsmöglichkeiten geschaffen, die nun ganz <strong>Steyregg</strong> dienen (z.B.<br />
Kindergarten, neuer Sportplatz, Freizeitzentrum Badesee und Kleingartensiedlung, Tennisplatz, Parkplatz<br />
südlich der Stadtmauer usw.).<br />
Die Gemeindebevölkerung hat ihre Wertschätzung gegenüber Josef Buchner mehrmals unmissverständlich zum<br />
Ausdruck gebracht, indem sie unabhängig vom parteipolitischen Wahlverhalten Buchner drei Mal zum Bürgermeister<br />
gewählt hat. Dies sollte bei der Entscheidung zu diesem Antrag auch als Hinweis dafür dienen, dass<br />
angesichts der objektiv gegebenen Verdienste geboten erscheint, allfällige parteipolitische oder auch persönliche<br />
Ressentiments hintanzustellen und Josef Buchner die gebührende Ehrung zuzuerkennen.<br />
<strong>Steyregg</strong>, 1.3.2013<br />
Bürgermeister Mag. Würzburger<br />
* * *<br />
StR Mag. Wegschaider meint, dass es hier um ein sehr persönliches Thema gehe. Aus seiner<br />
Sicht wären die Verdienste nicht in Frage zu stellen. Allerdings bestehe eine offener Rechtsstreit<br />
zwischen Herrn Buchner und der Gemeinde und er halte deswegen den Zeitpunkt für<br />
eine Ehrung als unangebracht.<br />
Der Bürgermeister stellt dazu fest, dass es dabei nur um eine Verfassungswidrigkeit des<br />
Bürgermeisterbezügegesetzes gehe, die Josef Buchner bekämpfe.<br />
StR Mag. Wegschaider widerspricht, dass es sich dabei letztendlich um eine Forderung an<br />
die Gemeinde handle.<br />
StR Hintringer ist davon überzeugt, dass Josef Buchner viel für die Gemeinde gearbeitet<br />
habe. Der anhängige Rechtsstreit und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof würden<br />
auch anderen Bürgermeistern nützen, die in einer ähnlichen Situation ihr Amt ausüben würden.<br />
Frau GR Saxinger erinnert daran, dass Josef Buchner 30 Jahre für die Gemeinde gearbeitet<br />
habe. Diese Verdienste nun nur aufgrund einer Rechtsfrage in Frage zu stellen, halte sie für<br />
nicht seriös.
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 24<br />
Frau Vzbgm. Mayrhofer bezeichnet Josef Buchner als Ausnahmeerscheinung. Er habe viel<br />
bewegen können, habe sich nicht alles gefallen lassen. Was er erreicht habe, habe er wahrscheinlich<br />
nur deswegen erreicht, weil er so sei wie er sei. Die Ehrung nur wegen des anhängigen<br />
Rechtsstreites abzulehnen, sehe die SBU-Fraktion nicht ein.<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, Josef Buchner zum Ehrenbürger der Stadt <strong>Steyregg</strong> zu<br />
ernennen und lässt darüber abstimmen.<br />
B e s c h l u s s :<br />
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />
SBU 10 (Mag. Würzburger, Mayrhofer, Friedl, - -<br />
Stroh, Schmitsberger, Kraupatz,<br />
Saxinger, Beißmann, Kreindl,<br />
Ing. Matschl)<br />
ÖVP - 1 (Gumpinger) 8 (Mag. Wegschaider, Mag. Raml,<br />
Grasböck, Pilz, Mag. Auinger-Pfund,<br />
Gupfinger, Matscheko, Multerberger)<br />
SPÖ 7 (Hintringer, Simbrunner, Gintenreiter,<br />
Pischulti A., Haider, Pischulti T.,<br />
Hackl)<br />
- 2 (Grassnigg, Althuber)<br />
FPÖ 1 (Himmelbauer) - 1 (Honeder)<br />
18 1 11<br />
befangen: DI. Buchner<br />
Der Antrag gilt somit mangels der notwendigen qualifizierten Mehrheit von ¾ der Stimmen<br />
als abgelehnt.<br />
Der Bürgermeister nimmt die Dringlichkeitsanträge in Behandlung:<br />
Dringlichkeitsantrag Nr. 1<br />
Gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. GemO 1990 wird beantragt, folgender Angelegenheit in der Sitzung des Gemeinderates<br />
am 7. März 2013 die Dringlichkeit zuzuerkennen und sie im Anschluss an die Tagesordnung vor dem Punkt<br />
„Allfälliges“ zu behandeln:<br />
„Wegeerhaltungsverband Oberes Mühlviertel; Verordnung betreffend Oberflächenarbeiten und Instandsetzungen<br />
sowie Bankette, Grabenräumen und sonstige Arbeiten im Jahr 2013 auf den Güterwegen im<br />
Gemeindegebiet <strong>Steyregg</strong>; Beratung und Beschlussfassung“<br />
Begründung:<br />
Da mit den Arbeiten möglichst bald begonnen werden kann, ist die dringliche Behandlung dieser Angelegenheit<br />
erforderlich.<br />
<strong>Steyregg</strong>, 28.2.2013<br />
Bürgermeister Mag. Johann Würzburger<br />
GZ.: 616-031/2013/Gu<br />
616-032/2013/Gu<br />
616-033/2013/Gu<br />
* * *<br />
A m t s b e r i c h t<br />
zur GR-Sitzung am 7.3.2013<br />
Wie in den Vorjahren ist auch für das Jahr 2013 eine Verordnung betreffend der Güterwege in <strong>Steyregg</strong> –<br />
Erlassung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten zur Wahrung und Sicherung des Verkehrs für<br />
Arbeiten auf bzw. neben der Straße – vom Gemeinderat zu beschließen.
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 25<br />
V E R O R D N U N G<br />
des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong> vom 7. März 2013 betreffend die Erlassung von Verkehrsbeschränkungen<br />
und Verkehrsverboten zur Wahrung der Sicherheit des Verkehrs für Arbeiten auf bzw. neben der<br />
Straße.<br />
Gemäß § 40 Abs. 2 Ziffer 4 und § 43 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 idgF. und der §§ 43 Abs.1a und 94d<br />
Ziffer 16 STVO 1960 idgF. werden in Verbindung mit dem Beschluss des Gemeinderates der Stadtgemeinde<br />
<strong>Steyregg</strong> vom 7. März 2013 für nachstehend angeführte Wege im Gemeindegebiet folgende Verkehrsbeschränkungen<br />
erlassen:<br />
§ 1<br />
Oberflächenarbeiten und Instandsetzungen<br />
Für die angeführten Straßenstücke, die infolge der Baumaßnahmen nicht befahren werden können, wird ein<br />
Vorschriftszeichen "Fahrverbot (in beiden Richtungen)" (§ 52 lit. a Ziff.1 STVO 1960) angeordnet. Die Gültigkeit<br />
erstreckt sich für die Dauer der Arbeitsdurchführung (Aufbringung der Straßenbeläge)<br />
Wegname Abschnittsname Länge Verband<br />
Lachstatt Haupttrasse 5,772<br />
Klambauer 0,390<br />
Rittenschober 0,272<br />
Gansrucker 0,112<br />
Lehner 0,110<br />
Ratschenberger 0,318<br />
Kleinhagner 1,344<br />
Wondraschek 0,044<br />
Steininger 1,172<br />
Steineder 0,190<br />
Aichberger 0,081<br />
Berger 0,018<br />
Huch 0,111<br />
Zuckerberger 0,093<br />
Länge des Weges im Verband: 10,027<br />
Niederreitern Gruber 0,177<br />
Länge des Weges im Verband: 0,177<br />
Holzwinden Haupttrasse 4,695<br />
Bauer in Holzwinden 0,048<br />
Kastleder 0,208<br />
Gigl 0,840<br />
Schenkeder 0,503<br />
Schiefer 0,560<br />
Mühle Reichenbach 0,396<br />
Reisinger 0,770<br />
Pühringer 1,606<br />
Hartl 0,208<br />
Trompete 0,045<br />
Länge des Weges im Verband: 9,879<br />
Pfenningberg Haupttrasse 1,095<br />
Länge des Weges im Verband: 1,095<br />
Gesamtlänge der Wege in der Gemeinde: 21,178
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 26<br />
§ 2<br />
Bankette und Grabenräumen und sonstige Arbeiten<br />
Für den Baustellenbereich von 150 m bis 50 m vor der Baustelle bis 50 m nach der Baustelle wird für die im § 1<br />
angeführten Straßenstücke eine "Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit) von 30 km/h<br />
(§ 52 lit. 10a und 10b StVO 1960) angeordnet.<br />
§ 3<br />
Die in den §§ 1 und 2 angeführten Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote werden für den Zeitraum von<br />
29. Februar 2013 bis 31. Februar 2014 erlassen.<br />
§ 4<br />
Die verfügten Verkehrsverbote treten durch die Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft und werden mit der<br />
Entfernung dieser Verkehrszeichen wieder aufgehoben. Jedes Aufstellen und Entfernen wird im Bautagebuch<br />
vermerkt.<br />
Der Bürgermeister:<br />
Mag. Johann Würzburger<br />
<strong>Steyregg</strong>, 20.2.2013<br />
Gusenbauer<br />
* * *<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die vorgetragene Verordnung zu genehmigen und lässt<br />
darüber abstimmen.<br />
B e s c h l u s s :<br />
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />
SBU 11 - -<br />
ÖVP 9 - -<br />
SPÖ 9 - -<br />
FPÖ 2 - -<br />
nicht bei der Abstimmung: -<br />
31 - -<br />
Der Antrag gilt somit als angenommen.<br />
Dringlichkeitsantrag Nr. 2<br />
Gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. GemO 1990 wird beantragt, folgender Angelegenheit in der Sitzung des Gemeinderates<br />
am 7. März 2013 die Dringlichkeit zuzuerkennen und sie im Anschluss an die Tagesordnung vor dem Punkt<br />
„Allfälliges“ zu behandeln:<br />
„Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Frühjahrskehrung 2013, 2014 und 2015 – Abschluss eines Kehrvertrages;<br />
Beratung und Beschlussfassung“<br />
Begründung:<br />
Die zur Angebotslegung eingeladenen Firmen haben ihre Angebote nur sehr zögerlich abgegeben, sodass diese<br />
Angelegenheit nicht rechtzeitig auf die Tagesordnung gesetzt werden konnte. Da mit einer Beschlussfassung<br />
aber nicht bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates gewartet werden kann, wird um dringliche Behandlung<br />
ersucht.<br />
<strong>Steyregg</strong>, 28.2.2013<br />
Bürgermeister Mag. Johann Würzburger<br />
GZ.: 814-0/2013/Gu<br />
* * *<br />
A m t s b e r i c h t<br />
zur GR-Sitzung am 7.3.2013<br />
Wie alljährlich ist auch für das Jahr 2013 die Frühjahrskehrung auf den Gemeindestraßen und Güterwegen im<br />
Gemeindegebiet von <strong>Steyregg</strong> zu vergeben. Bei der Auftragsvergabe im Jahr 2012 wurde damals noch unter<br />
Bürgermeister Buchner Amtsintern angedacht, für die folgenden Jahre 2013, 2012 und 2015 einen 3-Jahres-
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 27<br />
Vertrag mit der Firma Schneeconcorde aufzusetzen, sollten die Kehrleistungen im Jahr 2012 zufrieden stellend<br />
verlaufen. Dieser „Probelauf“ wurde im Jahr 2012 von der Firma Schneeconcorde sehr gut gemeistert, die<br />
Kehrleistung war sehr zufrieden stellend, die Kehrarbeiten wurden zügig und sauber durchgeführt, sodass einer<br />
Auftragsvergabe für 3 Jahre nichts entgegen spricht.<br />
Gemäß den Vergaberichtlinien wurde die Frühjahrskehrung für die Jahre 2013, 2014 und 2015 seitens der Gemeinde<br />
<strong>Steyregg</strong> ausgeschrieben, wobei insgesamt 4 Firmen zur Angebotslegung eingeladen wurden:<br />
Firma AVE, Firma Hasenöhrl, Firma Schneeconcorde sowie Firma Widhalm.<br />
Seitens der Firma Widhalm langte ein Angebot für einen Pauschalstundensatz von € 69,-- (exkl. MWSt.) ein. Die<br />
Firma AVE bot einen Pauschalstundensatz von € 76,-- (exkl. MWSt.) an, die Firma Hasenöhrl einen Pauschalstundensatz<br />
von € 74,-- (exkl. MWSt.), der Pauschalstundensatz der Firma Schneeconcorde beträgt angebotskonform<br />
€ 66,90 (exkl. MWSt.).<br />
V E R T R A G<br />
abgeschlossen am heutigen Tag und Ort zwischen<br />
1) Fa. Schneeconcorde Sommer- und Winterdienstleistungs GmbH, Hafenstraße 72, 4020 Linz,<br />
einerseits und<br />
2) Der Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>, vertreten durch den Bürgermeister Mag. Johann Würzburger,<br />
Weissenwolffstraße 3, 4221 <strong>Steyregg</strong>, im Folgenden kurz Gemeinde genannt, andererseits, wie folgt:<br />
I.<br />
Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung der Frühjahrskehrung in den Jahren 2013, 2014 sowie 2015<br />
auf den Gemeindestraßen im gesamten Gemeindegebiet der Stadt <strong>Steyregg</strong>.<br />
Mit diesem Vertrag überträgt die Gemeinde die Durchführung der Frühjahrskehrung an die Firma Schneeconcorde<br />
Sommer- und Winterdienstleistungs GmbH und diese übernimmt die Durchführung derselbigen. Die Garantieleistungen<br />
richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.<br />
II.<br />
Der Beginn der Kehrarbeiten ist gemeinsam mit der Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong> abzustimmen und hat zu erfolgen,<br />
sobald keine Schneefälle mehr zu erwarten sind. Die Arbeiten sind ohne Unterbrechung in einem Zug durchzuführen.<br />
Das Kehrgut wird auf entsprechenden Lagerplätzen gelagert, die jedes Jahr bekannt gegeben werden.<br />
Weiters wird ein Bauhofmitarbeiter die Kehrmaschine begleiten, um kleinere Arbeiten erledigen zu können<br />
(Leistensteine frei kehren, etc. …). Sollte die Kehrleistung nicht dem gewohnten Standard entsprechen, so sind<br />
die betroffenen Teilstücke nochmals auf Kosten der Firma Schneeconcorde nachzukehren.<br />
III.<br />
Etwaige Beschädigungen von Straßeneigentum wie Leistensteinen, Verkehrszeichen, oä. sowie Beschädigungen<br />
von Privatgut wie Grenzsteine, Gartenmauern, usw. sind auf Kosten der Firma Schneeconcorde zu reparieren.<br />
IV.<br />
Als Pauschale für eine Stunde kehren mit einer 8m 3 -Großraumkehrmaschine inkl. 3500l Wassertank wird angebotskonform<br />
ein Betrag von € 66,90 exkl. 10 % MWSt. festgelegt. Dieser Preis gilt als Fixpreis für die drei Jahre<br />
und wird nicht wertgesichert.<br />
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand für beide Vertragspartner<br />
ist das sachlich zuständige Gericht in Linz. Der gegenständliche Vertrag wurde vom Gemeinderat der Stadtgemeinde<br />
<strong>Steyregg</strong> in seiner Sitzung am 7. März 2013 genehmigt.<br />
Es ergeht daher die Empfehlung an den Gemeinderat, den obigen Vertrag mit der Firma Schneeconcorde mit<br />
einem Pauschal-Stundensatz von € 66,90 zu beschließen, um die Frühjahrskehrungen für die Jahre 2013, 2014<br />
und 2015 zu vergeben.<br />
<strong>Steyregg</strong>, 1.3.2013<br />
Gusenbauer<br />
* * *<br />
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Vertrag zu genehmigen und lässt darüber abstimmen.
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 28<br />
B e s c h l u s s :<br />
Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />
SBU 11 - -<br />
ÖVP 9 - -<br />
SPÖ 9 - -<br />
FPÖ 2 - -<br />
nicht bei der Abstimmung: -<br />
31 - -<br />
Der Antrag gilt somit als angenommen.<br />
TOP 14:<br />
Allfälliges<br />
a) Der Bürgermeister gratulierten Manfred Haider sen. zur Verleihung des Verdienstkreuzes<br />
des Landes Oberösterreich.<br />
b) Der Bürgermeister berichtet, dass der UVP-Bescheid über die Kieserweiterung der Firma<br />
Treul mit 17. Jänner 2013 ausgestellt wurde. Die Forderungen der Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong><br />
wären alle enthalten.<br />
c) Der Bürgermeister berichtet weiter, dass die geplante Umgestaltung des Badeseezuganges<br />
vorerst nicht realisiert werden würde. Der Pächter des Buffets habe nach anfänglicher Zustimmung<br />
dann doch Bedenken gegen die Situierung der Kasse in einem getrennten Container<br />
geäußert, sodass weitere Überlegungen notwendig würden. Es würden allerdings<br />
einzelne Verbesserungsmaßnahmen im Eingangs- und Buffetbereich gesetzt und auch die<br />
Zugangssituation bei starkem Besucherandrang würde entschärft werden.<br />
d) Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die nächste Sitzung der Regionalverkehrsplanung<br />
Linz-Ost auf 20. Juni 2013 verschoben worden sei. Derzeit sei noch keine Entscheidung<br />
bekannt, welcher Korridor ausgewählt würde.<br />
e) GR Gumpinger stellt die Frage, ob die Verkehrssituation in der Kirchengasse nach Bezug<br />
der Neubauten schon geprüft worden sei. Der Bürgermeister antwortet, dass anlässlich<br />
einer Begehung mit der Bezirkshauptmannschaft am 5. März 2013 verschiedene Anregungen<br />
zur Verbesserung der Situation erarbeitet worden seien, die nun auch realisiert würden.<br />
Unter anderen würden Bodenmarkierungen zur Hebung der Verkehrssicherheit angebracht<br />
werden.<br />
f) GR Gumpinger stellt die weitere Frage, wann die neuen Verkehrszählungsgeräte mit Geschwindigkeitsmessung<br />
aufgestellt würden. Der Bürgermeister antwortet, dass dies sofort<br />
nach Beendigung des Winterdienstes erfolgen würde.<br />
g) Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die EGEM-Gruppe am 16. April 2013 im Stadtsaal<br />
eine Informationsveranstaltung abhalten wird. GR Gumpinger ergänzt, dass dazu<br />
noch ein eigener Postwurf an die Haushalte erfolgen würde.<br />
h) GR Haider sen. bedankt sich vorerst für die Gratulation zu seiner Landesauszeichnung. Er<br />
weist anschließend darauf hin, dass zwar nun eine Apotheke in <strong>Steyregg</strong> eingerichtet werden<br />
würde, diese aber leider nicht im Zentrum, sondern in der shopping meile steyregg si-
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 29<br />
tuiert würde. Für die ältere Bevölkerung würde diese nur schwer erreichbar sein und er ersuche<br />
um nochmalige Prüfung, sofern dies überhaupt noch möglich sei.<br />
Der Bürgermeister bedauert, dass er hier keine Möglichkeit sehe. Er habe der neuen<br />
Apothekerin alle in Frage kommenden Objekte im Zentrum gezeigt, ihre Entscheidung sei<br />
aber dann für die sms gefallen.<br />
StR Mag. Wegschaider bedauert die Situierung der Apotheke in der sms ebenfalls und<br />
weist auf die für ältere Menschen gefährliche Passage der Bahnunterführung hin. Man<br />
sollte sich dort um eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h bemühen.<br />
i) StR Grassnigg weist auf ein ungelöstes Eigentümerproblem beim oberen und unteren Teil<br />
des Mitterleitenweges hin. Eigentlich sollten diese Straßenstück ins öffentliche Gut übernommen<br />
werden, leider wäre aber eine Einigung der derzeitigen Eigentümergemeinschaft<br />
kaum erreichbar.<br />
j) GR Gintenreiter erinnert daran, dass er Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung durch die<br />
Linzer Firma Schulz gefordert habe und aufgrund eines Schreibens der Gemeinde das Land<br />
Oberösterreich die Durchführung von Lärmmessungen in Aussicht gestellt hätte. Leider sei<br />
es trotz oftmaliger telefonischer Intervention seinerseits bis heute nicht dazu gekommen.<br />
Vielleicht könnte die Gemeinde hier weiteren Druck erzeugen. Der Bürgermeister ersucht<br />
GR Gintenreiter, ihm eine Zusammenfassung seiner Interventionen zu übergeben. Dieser<br />
sagt dies zu.<br />
k) Frau Vzbgm. Mag. Auinger-Pfund kritisiert, dass ihre Anregung zur Herstellung besserer<br />
Sichtverhältnisse bei der Ausfahrt vom Güterweg Obernbergen auf die L569 in<br />
Plesching bis heute nicht beachtet worden sei. Der Schilderwald führe dazu, dass vom<br />
Güterweg aus nicht genügend Einsicht auf die L569 gewonnen werden könnte.<br />
Der Amtsleiter berichtet dazu, dass eine Prüfung der Sichtverhältnisse vorgenommen<br />
worden sei, allerdings dabei die ausreichenden Sichtverhältnisse festgestellt worden wären.<br />
Er werde sich aber erneut mit diesem Problem befassen.<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Bürgermeister die Sitzung<br />
um 20.41 Uhr.<br />
Vorsitzender:<br />
Bürgermeister Mag. Johann Würzburger<br />
Schriftführung:<br />
AL Helmut Heuschober<br />
Patricia Braun
Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 30<br />
Die vorliegende Verhandlungsschrift wurde in der Gemeinderatsitzung am 2. Mai 2013 genehmigt.<br />
Vorsitzender:<br />
Bürgermeister Mag. Johann Würzburger<br />
Bestätigung über das ordnungsgemäße Zustandekommen der Verhandlungsschrift:<br />
Mitglied der SBU-Gemeinderatsfraktion:<br />
Mitglied der SPÖ-Gemeinderatsfraktion:<br />
StR Ute Friedl<br />
StR Peter Grassnigg<br />
Mitglied der ÖVP-Gemeinderatsfraktion:<br />
Mitglied der FPÖ-Gemeinderatsfraktion:<br />
StR Mag. Markus Raml<br />
GR Johann Honeder