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GEMEINDERAT - Steyregg

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<strong>GEMEINDERAT</strong><br />

DER STADTGEMEINDE STEYREGG<br />

Sitzungsdatum Sitzungsbeginn Sitzungsort<br />

Donnerstag, 7. März 2013 19.00 Uhr Gemeindesitzungssaal<br />

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />

Anwesende<br />

SBU<br />

Bürgermeister (Vorsitzender)<br />

Mag. Johann Würzburger<br />

Vizebürgermeisterin<br />

Karin Mayrhofer<br />

Stadträtin<br />

Ute Friedl<br />

Gemeinderätin<br />

Irma Stroh<br />

Gemeinderat<br />

Johann Schmitsberger<br />

Gemeinderätin<br />

Claudia Kraupatz<br />

Gemeinderätin<br />

Andrea-Sabina Saxinger<br />

Gemeinderat<br />

Stefan Beißmann<br />

Gemeinderat<br />

Erwin Kreindl<br />

Gemeinderat<br />

Ing. Ernst Matschl<br />

ÖVP<br />

Vizebürgermeisterin<br />

Mag. Edith Auinger-Pfund<br />

Stadtrat<br />

Mag. Karl Wegschaider<br />

Gemeinderat<br />

Josef Grasböck<br />

Gemeinderat<br />

Christian Pilz<br />

Gemeinderat<br />

Mag. Markus Raml<br />

Gemeinderat<br />

Günther Gupfinger<br />

Gemeinderat<br />

Matthias Gumpinger<br />

Gemeinderat-Ersatzmitglied<br />

Friedrich Matscheko<br />

Gemeinderat-Ersatzmitglied<br />

Peter Multerberger<br />

SPÖ<br />

Gemeinderat<br />

DI. Klaus Buchner<br />

Stadtrat<br />

Gerhard Hintringer<br />

Stadtrat<br />

FPÖ<br />

Peter Grassnigg<br />

Gemeinderat<br />

Johann Honeder<br />

Gemeinderat<br />

Rudolf Simbrunner<br />

Gemeinderätin<br />

Irma Himmelbauer<br />

Gemeinderat<br />

Günter Gintenreiter<br />

Gemeinderätin<br />

es fehlen entschuldigt: Andrea Pischulti<br />

GR Richard Wöger ÖVP<br />

Gemeinderat-Ersatzmitglied<br />

Manfred Haider<br />

GR David Lackner ÖVP Gemeinderat-Ersatzmitglied<br />

GR Elisabeth Auberger SPÖ Thomas Pischulti<br />

GR Gabriela Neulinger SPÖ Gemeinderätin-Ersatzmitglied<br />

GR Ing. Dieter Ehrengruber SPÖ Paula Althuber<br />

GR Mag. Peter Gintenreiter SPÖ Gemeinderat-Ersatzmitglied<br />

Franz Hackl<br />

Schriftführung: Amtsleiter Helmut Heuschober, Patricia Braun


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 2<br />

I n h a l t s v e r z e i c h n i s<br />

Nr. T O P Seite<br />

1 ÖVP-Gemeinderatsfraktion; Nachwahl von Mitgliedern in den Stadtrat; Fraktionswahl 5<br />

2 ÖVP-Gemeinderatsfraktion; Wahl des 2. Vizebürgermeisters; Fraktionswahl 5<br />

3 ÖVP-Gemeinderatsfraktion; Nachwahl in verschiedene Ausschüsse; Fraktionswahl 6<br />

4 ÖVP-Gemeinderatsfraktion; Nachwahl in Organe außerhalb der Gemeinde;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

5 Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Gutachten des OÖ. Landesrechnungshofes betreffend die<br />

Gebarung der Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong> – Stellungnahme, Beratung und Beschlussfassung<br />

6 Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Kindergartenneubau – Auftragsvergaben;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

7 Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Entwicklung Ortsteil Pulgarn – Abschluss eines Baulandsicherungsvertrages;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

8 Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Änderung den Konditionen bei den von der Gemeinde aufgenommenen<br />

Krediten; Beratung und Beschlussfassung<br />

9 Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Fortsetzung der Generalschulsanierung – Festlegung des<br />

Umfanges des BA05-2013, Beratung und Beschlussfassung<br />

10 Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Zinsabsicherungsgeschäft – Abschluss eines Beratungsvertrages<br />

mit der WRS Consulting GmbH; Beratung und Beschlussfassung<br />

11 Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Flächenwidmdungsplan Nr. 5, Änderung Nr. 62 (Stadtgemeinde<br />

<strong>Steyregg</strong>) – Umwidmung von Teilbereichen der Parzellen 53/2 und 981/3, KG <strong>Steyregg</strong>,<br />

Reduzierung des Sondergebietes Bauland für Kinderbetreuungseinrichtungen von 4.344 m²<br />

auf 1.365 m²; Beratung und Beschlussfassung<br />

12 Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Wasserversorgungsanlage <strong>Steyregg</strong> BA 7 – Annahme des Förderungsvertrages<br />

der Kommunalkredit Public Consulting GmbH vom 30. November 2012,<br />

Antragsnummer BA201054, betreffend die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses<br />

für den Bauabschnitt BA 7; Beratung und Beschlussfassung<br />

abgesetzt<br />

13 Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Ehrung ausgeschiedener Gemeindemandatare – Ernennung von 22<br />

Josef Buchner zum Ehrenbürger der Stadt <strong>Steyregg</strong>, Beratung und Beschlussfassung<br />

14 Allfälliges 28<br />

D r i n g l i c h k e i t s a n t r ä g e<br />

1 Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Wegeerhaltungsverband Oberes Mühlviertel; Verordnung betreffend<br />

Oberflächenarbeiten und Instandsetzungen sowie Bankette, Grabenräumen und sonstige<br />

Arbeiten im Jahr 2013 auf den Güterwegen im Gemeindegebiet <strong>Steyregg</strong>;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

2 Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Frühjahrskehrung 2013, 2014 und 2015 – Abschluss eines Kehrvertrages;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung vom Bürgermeister rechtzeitig einberufen wurde,<br />

b) die Verständigung hiezu an alle Gemeinderatsmitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung ergangen ist<br />

und durch Anschlag an der Amtstafel öffentlich kundgemacht wurde,<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />

T a g e s o r d n u n g :<br />

1. ÖVP-Gemeinderatsfraktion; Nachwahl von Mitgliedern in den Stadtrat; Fraktionswahl<br />

(Ref.: GR Mag. Raml)<br />

2. ÖVP-Gemeinderatsfraktion; Wahl des 2. Vizebürgermeisters; Fraktionswahl<br />

(Ref.: GR Mag. Raml)<br />

3. ÖVP-Gemeinderatsfraktion; Nachwahl in verschiedene Ausschüsse; Fraktionswahl<br />

(Ref.: GR Mag. Raml)<br />

7<br />

8<br />

12<br />

14<br />

15<br />

17<br />

20<br />

22<br />

24<br />

26


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 3<br />

4. ÖVP-Gemeinderatsfraktion; Nachwahl in Organe außerhalb der Gemeinde; Beratung und Beschlussfassung<br />

(Ref.: GR Mag. Raml)<br />

5. Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Gutachten des OÖ. Landesrechnungshofes betreffend die Gebarung der<br />

Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong> – Stellungnahme; Beratung und Beschlussfassung<br />

(Ref.: Bgm. Mag. Würzburger)<br />

6. Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Kindergartenneubau – Auftragsvergaben; Beratung und Beschlussfassung<br />

(Ref.: Bgm. Mag. Würzburger)<br />

7. Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Entwicklung Ortsteil Pulgarn – Abschluss eines Baulandsicherungsvertrages;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

(Ref.: Bgm. Mag. Würzburger)<br />

8. Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Änderung der Konditionen bei den von der Gemeinde aufgenommenen Krediten;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

(Ref.: Bgm. Mag. Würzburger)<br />

9. Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Fortsetzung der Generalschulsanierung – Festlegung des Umfanges des BA05-<br />

2013; Beratung und Beschlussfassung<br />

(Ref.: AL Heuschober)<br />

10. Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Zinsabsicherungsgeschäft – Abschluss eines Beratungsvertrages mit der WRS<br />

Consulting GmbH; Beratung und Beschlussfassung<br />

(Ref.: Bgm. Mag. Würzburger)<br />

11. Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Flächenwidmungsplan Nr. 5, Änderung Nr. 62 (Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>) –<br />

Umwidmung von Teilbereichen der Parzellen 53/2 und 981/3, KG <strong>Steyregg</strong>, Reduzierung des Sondergebietes<br />

Bauland für Kinderbetreuungseinrichtungen von 4.344 m² auf 1.365 m²;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

(Ref.: GR Schmitsberger)<br />

12. Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Wasserversorgungsanlage <strong>Steyregg</strong> BA 7 – Annahme des Förderungsvertrages<br />

der Kommunalkredit Public Consulting GmbH vom 30. November 2012, Antragsnummer BA201054,<br />

betreffend die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für den Bauabschnitt BA 7;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

(Ref.: Bgm. Mag. Würzburger)<br />

13. Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Ehrung ausgeschiedener Gemeindemandatare – Ernennung von Josef Buchner<br />

zum Ehrenbürger der Stadt <strong>Steyregg</strong>; Beratung und Beschlussfassung<br />

(Ref.: Bgm. Mag. Würzburger)<br />

14. Allfälliges<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung vom<br />

13. Dezember 2012 zur Genehmigung aufliegt. Er weist weiter darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt<br />

4 von der Tagesordnung abgesetzt wird.<br />

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass folgende Dringlichkeitsanträge vorliegen:<br />

Dringlichkeitsantrag Nr. 1<br />

Gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. GemO 1990 wird beantragt, folgender Angelegenheit in der Sitzung des Gemeinderates<br />

am 7. März 2013 die Dringlichkeit zuzuerkennen und sie im Anschluss an die Tagesordnung vor dem Punkt<br />

„Allfälliges“ zu behandeln:


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 4<br />

„Wegeerhaltungsverband Oberes Mühlviertel; Verordnung betreffend Oberflächenarbeiten und Instandsetzungen<br />

sowie Bankette, Grabenräumen und sonstige Arbeiten im Jahr 2013 auf den Güterwegen im<br />

Gemeindegebiet <strong>Steyregg</strong>; Beratung und Beschlussfassung“<br />

Begründung:<br />

Da mit den Arbeiten möglichst bald begonnen werden kann, ist die dringliche Behandlung dieser Angelegenheit<br />

erforderlich.<br />

<strong>Steyregg</strong>, 28.2.2013<br />

Bürgermeister Mag. Johann Würzburger<br />

* * *<br />

Der Bürgermeister lässt über die Zuerkennung der Dringlichkeit abstimmen.<br />

B e s c h l u s s :<br />

Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />

SBU 11 - -<br />

ÖVP 9 - -<br />

SPÖ 9 - -<br />

FPÖ 2 - -<br />

nicht bei der Abstimmung: -<br />

31 - -<br />

Die Dringlichkeit gilt somit als zuerkannt.<br />

Dringlichkeitsantrag Nr. 2<br />

Gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. GemO 1990 wird beantragt, folgender Angelegenheit in der Sitzung des Gemeinderates<br />

am 7. März 2013 die Dringlichkeit zuzuerkennen und sie im Anschluss an die Tagesordnung vor dem Punkt<br />

„Allfälliges“ zu behandeln:<br />

„Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Frühjahrskehrung 2013, 2014 und 2015 – Abschluss eines Kehrvertrages;<br />

Beratung und Beschlussfassung“<br />

Begründung:<br />

Die zur Angebotslegung eingeladenen Firmen haben ihre Angebote nur sehr zögerlich abgegeben, sodass diese<br />

Angelegenheit nicht rechtzeitig auf die Tagesordnung gesetzt werden konnte. Da mit einer Beschlussfassung<br />

aber nicht bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates gewartet werden kann, wird um dringliche Behandlung<br />

ersucht.<br />

<strong>Steyregg</strong>, 28.2.2013<br />

Bürgermeister Mag. Johann Würzburger<br />

* * *<br />

Der Bürgermeister lässt über die Zuerkennung der Dringlichkeit abstimmen.<br />

B e s c h l u s s :<br />

Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />

SBU 11 - -<br />

ÖVP 9 - -<br />

SPÖ 9 - -<br />

FPÖ 2 - -<br />

nicht bei der Abstimmung: -<br />

31 - -<br />

Die Dringlichkeit gilt somit als zuerkannt.


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 5<br />

TOP 1:<br />

ÖVP-Gemeinderatsfraktion; Nachwahl von Mitgliedern in den Stadtrat; Fraktionswahl<br />

GR Mag. Raml gibt bekannt, dass er mit Wirkung vom 6. März 2013 auf sein Mandat im<br />

Stadtrat verzichtet hat und deshalb folgender Wahlvorschlag eingebracht wird:<br />

ÖVP-Fraktion im Gemeinderat <strong>Steyregg</strong>, 7.3.2013<br />

der Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong><br />

W a h l v o r s c h l a g<br />

Gemäß § 26 OÖ. Gemeindeordnung 1990 wird seitens der ÖVP-Fraktion folgendes Mitglied des Gemeinderates<br />

zur Wahl in den Stadtrat vorgeschlagen:<br />

Frau Mag. Edith Auinger-Pfund<br />

Die Fraktionsmitglieder<br />

Mag. Karl Wegschaider eh.<br />

Peter Multerberger eh.<br />

Christian Pilz eh.<br />

Mag. Markus Raml eh.<br />

* * *<br />

Günter Gupfinger eh.<br />

Josef Grasböck eh.<br />

Matthias Gumpinger eh.<br />

Friedrich Matscheko eh.<br />

Der Bürgermeister lässt die ÖVP-Gemeinderatsfraktion über diesen Wahlvorschlag abstimmen.<br />

B e s c h l u s s :<br />

Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />

SBU - - -<br />

ÖVP 9 - -<br />

SPÖ - - -<br />

FPÖ - - -<br />

nicht bei der Abstimmung: -<br />

9 - -<br />

Der Wahlvorschlag gilt somit als angenommen.<br />

Der Bürgermeister gratuliert Frau Mag. Auinger-Pfund zur Wahl in den Stadtrat.<br />

TOP 2:<br />

ÖVP-Gemeinderatsfraktion; Wahl des 2. Vizebürgermeisters; Fraktionswahl<br />

GR Mag. Raml bringt weiter zur Kenntnis, dass Mag. Karl Wegschaider mit Wirkung vom<br />

6. März 2013 seine Funktion als 2. Vizebürgermeister zurückgelegt hat und deshalb seitens<br />

der ÖVP-Fraktion folgender Wahlvorschlag eingebracht wird:


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 6<br />

ÖVP-Fraktion im Gemeinderat <strong>Steyregg</strong>, 7.3.2013<br />

der Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong><br />

W a h l v o r s c h l a g<br />

Gemäß § 27 OÖ. Gemeindeordnung 1990 wird seitens der ÖVP-Fraktion folgendes Mitglied des Stadtrates zur<br />

Wahl als<br />

2. Vizebürgermeisterin<br />

vorgeschlagen:<br />

Frau Mag. Edith Auinger-Pfund<br />

Die Fraktionsmitglieder<br />

Mag. Karl Wegschaider eh.<br />

Peter Multerberger eh.<br />

Christian Pilz eh.<br />

Mag. Markus Raml eh.<br />

* * *<br />

Günter Gupfinger eh.<br />

Josef Grasböck eh.<br />

Matthias Gumpinger eh.<br />

Friedrich Matscheko eh.<br />

Der Bürgermeister lässt die ÖVP-Gemeinderatsfraktion über diesen Wahlvorschlag abstimmen.<br />

B e s c h l u s s :<br />

Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />

SBU - - -<br />

ÖVP 9 - -<br />

SPÖ - - -<br />

FPÖ - - -<br />

nicht bei der Abstimmung: -<br />

9 - -<br />

Der Wahlvorschlag gilt somit als angenommen.<br />

Der Bürgermeister gratuliert Frau StR Mag. Auinger-Pfund zur Wahl als 2. Vizebürgermeisterin.<br />

Die Angelobung müsste allerdings bei der Bezirkshauptmannschaft erfolgen, da zur<br />

heutigen Sitzung von der Bezirkshauptmannschaft leider kein Vertreter entsandt werden<br />

konnte.<br />

StR Grassnigg bedankt sich bei Mag. Wegschaider für dessen Arbeit als Vizebürgermeister<br />

und auch bei GR Mag. Raml für die Zusammenarbeit im Stadtrat und ersucht die neu gewählte<br />

Vizebürgermeisterin um gute Zusammenarbeit.<br />

TOP 3:<br />

ÖVP-Gemeinderatsfraktion; Nachwahl in verschiedene Ausschüsse; Fraktionswahl<br />

GR Mag. Raml bringt folgenden Wahlvorschlag zur Kenntnis:


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 7<br />

ÖVP-Fraktion im Gemeinderat <strong>Steyregg</strong>, 7.3.2013<br />

der Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong><br />

W a h l v o r s c h l a g<br />

Gemäß § 26 OÖ. Gemeindeordnung 1990 wird seitens der ÖVP-Fraktion folgendes Mitglied des Gemeinderates<br />

zur Wahl in einen Ausschuss vorgeschlagen:<br />

Herr Josef Grasböck<br />

als Obmann-Stellvertreter im Straßenausschuss<br />

Die Fraktionsmitglieder<br />

Mag. Edith Auinger-Pfund eh.<br />

Mag. Karl Wegschaider eh.<br />

Peter Multerberger eh.<br />

Christian Pilz eh.<br />

* * *<br />

Günter Gupfinger eh.<br />

Mag. Markus Raml eh.<br />

Matthias Gumpinger eh.<br />

Friedrich Matscheko eh.<br />

Der Bürgermeister lässt die ÖVP-Gemeinderatsfraktion über diesen Wahlvorschlag abstimmen.<br />

B e s c h l u s s :<br />

Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />

SBU - - -<br />

ÖVP 9 - -<br />

SPÖ - - -<br />

FPÖ - - -<br />

nicht bei der Abstimmung: -<br />

9 - -<br />

Der Wahlvorschlag gilt somit als angenommen.<br />

TOP 5:<br />

Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Gutachten des OÖ. Landesrechnungshofes betreffend die Gebarung<br />

der Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong> – Stellungnahme; Beratung und Beschlussfassung<br />

Der Bürgermeister bringt folgende Stellungnahme zur Kenntnis:<br />

GZ.: 006/2013/Heu<br />

Prüfbericht des OÖ. Landesrechnungshofes –<br />

Stellungnahme der Gemeinde<br />

A m t s b e r i c h t<br />

zur GR-Sitzung am 7.3.2013<br />

Nach der Prüfung der Gemeinde im Herbst 2012 hat die IKD zu Beginn des Jahres 2013 nun den Prüfbericht des<br />

OÖ. Landesrechnungshofes mit der Aufforderung übermittelt, den Prüfbericht in der nächsten GR-Sitzung zu<br />

behandeln und seitens der Gemeinde eine Stellungnahme abzugeben. In der Stadtratssitzung am 28. Februar<br />

2013 wurde diese Angelegenheit erörtert und von der ÖVP- und SPÖ-Fraktion die Meinung vertreten, dass die


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 8<br />

Zeit für die Erarbeitung einer ausführlichen Stellungnahme zu kurz ist und eine Behandlung erst in der Gemeinderatssitzung<br />

am 2. Mai 2013 erfolgen sollte. Vorläufig sollte folgende Stellungnahme abgegeben werden:<br />

Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong> <strong>Steyregg</strong>, 8. März 2013<br />

Weissenwolffstraße 3<br />

4221 <strong>Steyregg</strong>, Weissenwolffstr.3<br />

Land Oberösterreich<br />

Direktion für Inneres und Kommunales<br />

Bahnhofplatz 1<br />

4021 Linz<br />

Betreff: Gutachten OÖ. Landesrechnungshof – Schreiben IKD(Gem)-510366/18-2013-Dx<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong> hat in seiner Sitzung am 7. März 2013 den Beschluss gefasst, eine<br />

Stellungnahme zum Prüfbericht des OÖ. Landesrechnungshofes erst in der geplanten Gemeinderatssitzung am<br />

2. Mai 2013 zu beschließen. Den Grund für diesen Beschluss sieht der Gemeinderat in der Notwendigkeit, eine<br />

ausführliche Stellungnahme zu erarbeiten, wofür die bisher zur Verfügung stehende Zeit als zu gering erachtet<br />

wurde. Um Kenntnisnahme wird ersucht.<br />

Freundliche Grüße<br />

<strong>Steyregg</strong>, 1.3.2013<br />

AL Heuschober<br />

Der Bürgermeister<br />

Mag. Johann Würzburger<br />

* * *<br />

Der Bürgermeister ergänzt, dass die Fraktionen im Stadtrat darüber Einvernehmen erzielt<br />

hätten, dass für die Erörterung des Prüfberichtes mehr Zeit zur Verfügung stehen müsste.<br />

StR Mag. Wegschaider bestätigt diese Aussage des Bürgermeisters. Schließlich sollten ja<br />

aus dem Prüfbericht auch entsprechende Konsequenzen gezogen werden können, um eine<br />

positive Weiterentwicklung <strong>Steyregg</strong>s zu ermöglichen.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die im Amtsbericht enthaltene Stellungnahme zu genehmigen<br />

und lässt darüber abstimmen.<br />

B e s c h l u s s :<br />

Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />

SBU 11 - -<br />

ÖVP 9 - -<br />

SPÖ 9 - -<br />

FPÖ 2 - -<br />

nicht bei der Abstimmung: -<br />

31 - -<br />

Der Antrag gilt somit als angenommen.<br />

TOP 6:<br />

Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Kindergartenneubau - Auftragsvergaben<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Der Bürgermeister bringt folgenden Amtsbericht zur Kenntnis:


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 9<br />

GZ.: 240-02/2013/Heu<br />

Kindergartenneubau – Auftragsvergaben<br />

A m t s b e r i c h t<br />

zur GR-Sitzung am 7.3.2013<br />

Das Architekturbüro Kroh & Partner hat zur weiteren Realisierung des Kindergarten- bzw. Krabbelstubenneubaus<br />

verschiedene Gewerke ausgeschrieben und am 10. Jänner 2013 erfolgte am Stadtamt <strong>Steyregg</strong> die Angebotseröffnung.<br />

Nach Prüfung der Angebote wurde folgender Vergabevorschlag erstattet:<br />

Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong> Linz, 17. Jänner 2013<br />

Weissenwolffstraße 3<br />

Ing. LB / ri<br />

4221 <strong>Steyregg</strong><br />

Betreff: Kindergarten <strong>Steyregg</strong> - Errichtung eines Kindergartens mit Krabbelstube<br />

V e r g a b e e m p f e h l u n g<br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

Im Auftrag der Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong> wurden vom Architekturbüro Kroh & Partner für die Errichtung eines<br />

Kindergartens mit Krabbelstube die Professionistenarbeiten ausgeschrieben. Die vom Architekturbüro Kroh &<br />

Partner geprüften Angebote für nachstehende Gewerke ergeben folgendes Ergebnis (jeweils exkl. MWSt.):<br />

1.) Vollwärmeschutz: Eingeladene Firmen: 14, Anbot abgegeben: 6<br />

Nach Prüfung der Anbote wird vom Architekturbüro Kroh & Partner vorgeschlagen, die Vollwärmeschutzarbeiten<br />

an den Billigstbieter, Firma Rego Bau, Garsten, mit einer Auftragssumme von € 64.025,-Netto<br />

(- 3 % Skonto) zu vergeben.<br />

2) Schlosserarbeiten: Eingeladene Firmen: 12, Abgegebene Angebote: 6<br />

Nach Prüfung der Anbote wird vom Architekturbüro Kroh & Partner vorgeschlagen, die Schlosserarbeiten<br />

an den Billigstbieter, Firma Buchsbaum, Waldhausen, mit einer Auftragssumme von € 32.147,50 Netto<br />

(- 3 % Skonto) zu vergeben.<br />

3.) Glaserarbeiten: Eingeladene Firmen: 16, Abgegebene Angebote: 2<br />

Nach Prüfung der Anbote wird vom Architekturbüro Kroh & Partner vorgeschlagen, die Glaserarbeiten an<br />

den Billigstbieter, Firma Wiesbauer, Mauthausen, mit einer Auftragssumme von € 35.887,40 Netto<br />

(- 3 % Skonto) zu vergeben.<br />

4.) Sonnenschutz: Eingeladene Firmen: 7, Anbot abgegeben: 3<br />

Nach Prüfung der Anbote wird vom Architekturbüro Kroh & Partner vorgeschlagen, der Sonnenschutz an<br />

den Billigstbieter, Firma Klotzner, Linz, mit einer Auftragssumme von € 34.594,- Netto (- 3 % Skonto) zu<br />

vergeben.<br />

5.) Zimmerer und Verkleidungsarbeiten (Spielgerätehaus): Eingeladene Firmen: 18, Anbot abgegeben: 9<br />

Nach Prüfung der Anbote wird vom Architekturbüro Kroh & Partner vorgeschlagen, die Zimmerer und<br />

Verkleidungsarbeiten an den Billigstbieter, Firma Kumpfmüller, Lembach, mit einer Auftragssumme<br />

von € 41.887,80 Netto (- 3 % Skonto) zu vergeben.<br />

6.) Aluportale: Eingeladene Firmen: 18, Anbot abgegeben: 10<br />

Nach Prüfung der Anbote wird vom Architekturbüro Kroh & Partner vorgeschlagen, die Aluportale an den<br />

Billigstbieter, Firma Wally & Grömer, <strong>Steyregg</strong>, mit einer Auftragssumme von € 122.737,30 Netto<br />

(- 3 % Skonto) zu vergeben.<br />

7.) Schwarzdecker und Spenglerarbeiten: Eingeladene Firmen: 16, Anbot abgegeben: 13<br />

Nach Prüfung der Anbote wird vom Architekturbüro Kroh & Partner vorgeschlagen, die Schwarzdecker<br />

und Spenglerarbeiten an den Billigstbieter, Firma FDD , Linz, mit einer Auftragssumme von € 113.030,20<br />

Netto (- 3 % Skonto) zu vergeben.<br />

Ing. Bernhard Leitner<br />

* * *


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 10<br />

Weiters wurden die Angebote für die Elektroinstallation und die Haustechnik von der FHK Ingenieurbüro<br />

GmbH geprüft und folgender Vergabevorschlag erstattet:<br />

E-Installation:<br />

LSG-Building Solutions GmbH., 4040 Linz, Schmiedegasse 14, mit der Auftragssumme von € 142.032,46 netto.<br />

Haustechnik HKLS:<br />

EBG Haustechnik, 4020 Linz, Dierzerstraße 20, mit der Auftragssumme von € 148.996,68 netto.<br />

Um den Baufortschritt zu gewährleisten, wurden die Aufträge in der Zwischenzeit bereits erteilt. Es wird<br />

ersucht, die Auftragsvergaben nachträglich zu genehmigen.<br />

Nach der Angebotseröffnung am 26. Februar 2013 und anschließender Angebotsprüfung hat das Büro Kroh &<br />

Partner am 6. März 2013 folgenden weiteren Vergabevorschlag übermittelt:<br />

Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong> Linz, 5. März 2013<br />

Weissenwolffstraße 3<br />

Ing. LB / ri<br />

4221 <strong>Steyregg</strong><br />

Betreff: Kindergarten <strong>Steyregg</strong> - Errichtung eines Kindergartens mit Krabbelstube<br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

V e r g a b e e m p f e h l u n g<br />

Im Auftrag der Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong> wurden vom Architekturbüro Kroh & Partner für die Errichtung eines<br />

Kindergartens mit Krabbelstube die Professionistenarbeiten ausgeschrieben. Die vom Architekturbüro Kroh &<br />

Partner geprüften Angebote für nachstehende Gewerke ergeben folgendes Ergebnis (jeweils exkl. MWSt.):<br />

1.) Malerarbeiten: Eingeladene Firmen: 11, Anbot abgegeben: 9<br />

Nach Prüfung der Anbote wird vom Architekturbüro Kroh & Partner vorgeschlagen, die Malerarbeiten an<br />

den Billigstbieter, Firma Malerei und Fassaden, Steyr, mit einer Auftragssumme von € 14.079,-Netto<br />

(- 3 % Skonto) zu vergeben.<br />

2) Bodenlegearbeiten: Eingeladene Firmen: 12, Abgegebene Angebote: 6<br />

Nach Prüfung der Anbote wird vom Architekturbüro Kroh & Partner vorgeschlagen, die Bodenlegearbeiten<br />

an den Billigstbieter, Firma Fox Holz Fußboden und Objektsysteme GmbH, Neuhofen im Innkreis,<br />

mit einer Auftragssumme von € 27.391,41 Netto (- 3 % Skonto) zu vergeben.<br />

3.) Bautischlerarbeiten: Eingeladene Firmen: 9, Abgegebene Angebote: 4<br />

Nach Prüfung der Anbote wird vom Architekturbüro Kroh & Partner vorgeschlagen, die Bautischlerarbeiten<br />

an den Billigstbieter, Firma Pilz GmbH, Leonding, mit einer Auftragssumme von € 53.230,90<br />

Netto (- 3 % Skonto) zu vergeben.<br />

4.) Trockenbauarbeiten: Eingeladene Firmen: 10, Anbot abgegeben: 8<br />

Nach Prüfung der Anbote wird vom Architekturbüro Kroh & Partner vorgeschlagen, die Trockenbauarbeiten<br />

an den Billigstbieter, Firma Perchtold, Gmunden, mit einer Auftragssumme von € 36.220,37<br />

Netto (- 3 % Skonto) zu vergeben.<br />

5.) Fliesenlegearbeiten: Eingeladene Firmen: 9, Anbot abgegeben: 6<br />

Nach Prüfung der Anbote wird vom Architekturbüro Kroh & Partner vorgeschlagen, die Fliesenlegearbeiten<br />

an den Billigstbieter, Firma Hirtl & Bauernfeind, Mauthausen, mit einer Auftragssumme von<br />

€ 41.137,- Netto (- 3 % Skonto) zu vergeben.<br />

6.) Mobile Trennwand: Eingeladene Firmen: 7, Anbot abgegeben: 2<br />

Nach Prüfung der Anbote wird vom Architekturbüro Kroh & Partner vorgeschlagen, die Mobile Trennwand<br />

an den Billigstbieter, Firma Dorma Hüppe, Linz, mit einer Auftragssumme von € 9.707,- Netto<br />

(- 3 % Skonto) zu vergeben.<br />

Ing. Bernhard Leitner<br />

* * *


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 11<br />

Der besseren Übersichtlichkeit halber darf folgende Zusammenstellung zur Kenntnis gebracht werden:<br />

Vollwärmeschutz 64.025,00<br />

Schlosserarbeiten 32.147,50<br />

Glaserarbeiten 35.887,40<br />

Sonnenschutz 34.594,00<br />

Spielgerätehaus 41.887,80<br />

Aluportale 122.737,30<br />

Dachdecker und Spengler 113.030,20<br />

Malerarbeiten 14.079,00<br />

Bodenlegearbeiten 27.391,41<br />

Bautischlerarbeiten 53.230,90<br />

Trockenbauarbeiten 36.220,37<br />

Fliesenlegearbeiten 41.137,00<br />

Mobile Trennwände 9.707,00<br />

626.074,88<br />

abzügl. 3% Skonto 18.782,25<br />

Netto-Gesamtsumme 607.292,63<br />

Es darf ersucht werden, den Vergabevorschlägen die Zustimmung zu geben.<br />

<strong>Steyregg</strong>, 7.3.2013<br />

AL Heuschober<br />

* * *<br />

Der Amtsleiter ergänzt, dass das Ergebnis der Angebotseröffnung vom 26. Februar 2013<br />

noch aktuell in den Amtsbericht eingearbeitet worden sei, um mit den Beschlüssen über die<br />

Auftragsvergabe nicht in Verzug zu geraten.<br />

StR Grassnigg weist darauf hin, dass das Volumen der heutigen Auftragsvergaben etwa 10 %<br />

des ordentlichen Haushaltes ausmachen würde. Aber ungeachtet dessen freue er sich auf den<br />

neuen Kindergarten, dessen Eröffnung wahrscheinlich am 31. August 2013 erfolgen werde.<br />

GR Gumpinger stellt die Frage, ob auch <strong>Steyregg</strong>er Unternehmen zur Angebotslegung eingeladen<br />

wurden.<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass dies der Fall gewesen sei. Die Firma Wally & Grömer<br />

erhalte ja auch den Auftrag zur Lieferung der Aluportale. Die übrigen Firmen wären leider<br />

nicht als Bestbieter aus der Ausschreibung hervor gegangen.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Auftragsvergabe wie im Amtsbericht enthalten zu<br />

genehmigen und lässt darüber abstimmen.<br />

B e s c h l u s s :<br />

Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />

SBU 11 - -<br />

ÖVP 9 - -<br />

SPÖ 9 - -<br />

FPÖ 2 - -<br />

nicht bei der Abstimmung: -<br />

31 - -<br />

Der Antrag gilt somit als angenommen.


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 12<br />

TOP 7:<br />

Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Entwicklung Ortsteil Pulgarn – Abschluss eines Baulandsicherungsvertrages;<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Der Bürgermeister bringt folgenden Amtsbericht und den dazugehörigen Baulandsicherungsvertrag<br />

zur Kenntnis:<br />

GZ.: 031-2/2013/Heu<br />

Ortschaft Pulgarn – weitere Entwicklung<br />

A m t s b e r i c h t<br />

zur GR-Sitzung am 7.3.2013<br />

Bekanntlich hat der Gemeinderat bei der Beschlussfassung über das neue Örtliche Entwicklungskonzept festgelegt,<br />

dass für die Gründe des Stiftes St. Florian im Norden der Ortschaft Pulgarn ein Baulandsicherungsvertrag<br />

abzuschließen ist. Nach diversen Besprechungen wurde folgender Baulandsicherungsvertrag einvernehmlich<br />

textiert:<br />

Baulandsicherungsvertrag<br />

abgeschlossen zwischen der<br />

Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong><br />

vertreten durch Bürgermeister Mag. Johann Würzburger, 4221 <strong>Steyregg</strong>, Weissenwolffstraße 3<br />

und dem<br />

Augustiner Chorherrenstift St. Florian (in weiterer Folge „Grundeigentümer“ genannt)<br />

vertreten durch Probst Konsistorialrat Johann Holzinger, 4490 St. Florian, Stiftstraße1<br />

Die beiden oben genannten Vertragspartner vereinbaren:<br />

Der Grundeigentümer erklärt rechtsverbindlich und unwiderrufbar für sich und seine Rechtsnachfolger, dass die<br />

in seinem Eigentum stehende Teilfläche der Parzellen 51/1 KG Pulgarn im Gesamtausmaß von 31.103 m² im<br />

Falle einer Umwidmung in Bauland wie folgt verbaut werden:<br />

Neben Einzelparzellen für ca. 7-10 EFH sollen 12 Landvillen mit je 8 Wohnungen (3-geschossig mit<br />

Flachdach) errichtet werden. Die Errichtung erfolgt in 2 Bauetappen, daher zwei Umsetzungsfristen<br />

(2016 und 2019).<br />

Im Falle einer Nichtrealisierung dieses Vorhabens räumen der Grundeigentümer bzw. allfällige Rechtsnachfolger<br />

der Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong> das Recht ein, die baulandgewidmeten Grundstücke zu den dann geltenden<br />

ortsüblichen Preisen zu erwerben oder die oben genannten gewidmeten Grundstücke in Grünland rückzuwidmen.<br />

Der Grundeigentümer oder seine Rechtsnachfolger verpflichten sich rechtsverbindlich und unwiderrufbar, eine<br />

solche Umwidmung ohne Stellung von Schadenersatzansprüchen zur Kenntnis zu nehmen.<br />

Der Grundeigentümer erklärt weiters rechtsverbindlich für sich und seine Rechtsnachfolger, sämtliche Kosten<br />

für die benötigte Infrastruktur (Wasserleitung, Kanal, Straße, Oberflächenentwässerung, Straßenbeleuchtung) für<br />

das oben angeführte Areal zu tragen. Diese Infrastruktur wird nach Vorliegen von Unterlagen über die fachgerechte<br />

Herstellung in die öffentliche Verwaltung übernommen. Die Verpflichtung zur Leistung von Anliegerbeiträgen<br />

für den Straßenbau entfällt damit. Die Anschlussgebühren für Wasser und Kanal sind in der gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Höhe zu entrichten.


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 13<br />

Der Grundeigentümer verpflichtet sich weiters, sämtliche Kosten, die der Gemeinde durch Beschäftigung des<br />

Ortsplaners im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung entstehen, zu ersetzen.<br />

Dieser Vertrag erlangt erst nach Genehmigung des Gemeinderates Gültigkeit.<br />

<strong>Steyregg</strong>, 14.2.2013<br />

Bürgermeister Mag. Johann Würzburger<br />

St. Florian, …..<br />

Probst Kons.Rat Johann Holzinger<br />

Der Vertrag wurde dem Stift mit Schreiben vom 15. Februar 2013 übermittelt. Vor Unterfertigung des Vertrages<br />

muss allerdings noch der Kapitelrat des Stiftes einen Beschluss herbeiführen.<br />

<strong>Steyregg</strong>, 18.1.2013<br />

AL Heuschober<br />

* * *<br />

Der Bürgermeister berichtet dazu ergänzend, dass im Vorfeld eine Besprechung mit den<br />

Vertretern der Investoren sowie eine Informationsveranstaltung im Stadtsaal für die betroffene<br />

Bevölkerung stattgefunden habe. Im Anschluss daran habe er eigentlich Konsens über<br />

die Verbauung der Stiftsgründe erkennen können.<br />

StR Grassnigg meint, dass bei diesem Projekt auf alle Eventualitäten Rücksicht genommen<br />

werden sollte, um auch die Zustimmung der Pulgarner Bevölkerung zu erhalten. So müsste<br />

sowohl ein Verkehrskonzept erstellt werden, als auch die Voraussetzungen der Wasserversorgung,<br />

der Oberflächenwässerentsorgung und der Anwasserentsorgung genau geprüft werden.<br />

Wenn dann zusätzliche Maßnahmen wie z.B. der Bau eines Regenwasserrückhaltebeckens<br />

erforderlich würden, müsste auch klar gestellt sein, wer die Kosten dafür zu tragen habe. Auf<br />

die Gemeinde dürften jedenfalls keine zusätzlichen Kosten zukommen. Die Durchführung der<br />

Informationsveranstaltung habe gezeigt, wie wichtig solche Maßnahmen wären, da damit die<br />

Bevölkerung wirklich eingehend informiert werden konnte.<br />

StR Mag. Wegschaider ergänzt, dass mit diesem Projekt auch die Revitalisierung des Klosters<br />

Pulgarn verbunden wäre und damit auch die Chance auf Errichtung eines Technologieparks<br />

für Bildung und Forschung mit Wohn-, Freizeit- und Sportstrukturen gewahrt werde.<br />

Besonders dieser Technologiepark stelle eine Jahrhundertchance für <strong>Steyregg</strong> dar.<br />

Der Bürgermeister fasst zusammen, dass auf die von StR Grassnigg erwähnten Voraussetzungen<br />

selbstverständlich Rücksicht genommen werden würde und vielleicht auch noch<br />

andere Herausforderungen auf die Gemeinde zukommen könnten. Der heutige Beschluss des<br />

Baulandsicherungsvertrages bilde aber die Voraussetzung dafür und man dürfte nicht vergessen,<br />

dass mit dem Abschluss dieses Vertrages nun auch das ÖEK zur Bewilligung vorgelegt<br />

werden könnte.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Baulandsicherungsvertrag zu genehmigen<br />

und lässt darüber abstimmen.<br />

B e s c h l u s s :<br />

Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />

SBU 11 - -<br />

ÖVP 9 - -<br />

SPÖ 9 - -<br />

FPÖ 2 - -<br />

nicht bei der Abstimmung: -<br />

31 - -<br />

Der Antrag gilt somit als angenommen.


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 14<br />

TOP 8:<br />

Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Änderung der Konditionen bei den von der Gemeinde aufgenommenen<br />

Krediten; Beratung und Beschlussfassung<br />

Der Bürgermeister bringt folgenden Amtsbericht zur Kenntnis:<br />

GZ.: 950/2013/Sti<br />

Änderungen der Konditionen bei den von der Gemeinde aufgenommenen Krediten<br />

A m t s b e r i c h t<br />

zur GR-Sitzung am 7.3.2013<br />

Die Zinsen für Bankausleihungen befinden sich seit geraumer Zeit auf sehr niedrigem Niveau. Maßgeblich verantwortlich<br />

dafür ist der künstliche Zinssenkungsfaktor durch die expansive Geldpolitik der europäischen Zentralbank,<br />

welche den Finanzmarkt mit Geld in hohem Ausmaß flutet. Dies führt zu deutlichen Verwerfungen an<br />

den Geld- und Kapitalmärkten. Der Zinsindikator „Euribor“ ist seit Herbst 2011 auf einem historischen<br />

Tiefstand. Der 3-Monats-Euribor liegt derzeit deutlich unter dem EZB-Leitzinssatz von 0,75 %.<br />

Die BAWAG PSK, die Allgemeine Sparkasse und die Raiba <strong>Steyregg</strong> sehen sich daher gezwungen, von ihrem<br />

Recht zur Zinsanpassung gemäß Z 45 (1) ihrer auf den Darlehensverträgen anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

Gebrauch zu machen und zur teilweisen Abdeckung ihrer erhöhten Refinanzierungskosten<br />

den EURIBOR-Aufschlag der unten angeführten Darlehen beginnend mit der nächsten Zinsperiode (1.4.2013<br />

bzw. 31.3.2013 bei der BAWAG PSK) auf 0,750 %-Punkte anzupassen:<br />

Nr. Bank Darl.-Nr. Bezeichnung<br />

Restschuld<br />

31.12.2012<br />

Laufzeit<br />

Aufschlag<br />

bisher<br />

Aufschlag<br />

ab 1.4.2013<br />

2005/2 Raiba<br />

WVA-<strong>Steyregg</strong>.<br />

20.020.384 BA 04 170.718,78 2020 0,20% 0,75<br />

Sport- und<br />

0,10 bzw.<br />

2005/3 Raiba 20.021.366 197.894,56 2019<br />

Freizeitzentrum<br />

SMR-0,25<br />

0,75<br />

2005/8 Raiba<br />

ABA-<strong>Steyregg</strong>,<br />

20.020.921 BA 09 855.022,20 2022 0,20% 0,75<br />

2005/11 Raiba<br />

WVA-<strong>Steyregg</strong>.<br />

20.021.317 BA 06 159.283,66 2027 0,10% 0,75<br />

2005/12 Raiba<br />

ABA-<strong>Steyregg</strong>,<br />

20.021.309 BA 12 254.488,26 2027 0,10% 0,75<br />

2005/13 Raiba<br />

ABA-<strong>Steyregg</strong>,<br />

20.021.564 BA 13 313.661,38 2032 0,07% 0,75<br />

00062- WVA-<strong>Steyregg</strong>,<br />

2006/1 Allg.Spk. 224284 BA 02/05 54.698,31 2021 0,30% 0,75<br />

00062- WVA-Plesching,<br />

2006/2 Allg.Spk. 224292 BA 03 140.792,47 2020 0,30% 0,75<br />

00062- ABA-<strong>Steyregg</strong>,<br />

2006/3 Allg.Spk. 224309 BA 07 1.020.016,10 2026 0,30% 0,75<br />

00062- ABA-<strong>Steyregg</strong>,<br />

2006/4 Allg.Spk. 227725 BA 10 313.416,64 2027 0,07% 0,75<br />

2898/1 PSK<br />

ABA-St./Pl.,<br />

1.162.223 BA 11 137.183,62 2028 0,12% 0,75<br />

Da jedoch diverse Ausschreibungen von Darlehen (z.B. Kindergarten, VFI) in letzter Zeit gezeigt haben, dass<br />

Aufschläge von 0,80 %-Punkten und darüber angeboten werden, erübrigt es sich, über eine Umschuldung und<br />

Neuausschreibung der betroffenen Darlehen nachzudenken. Der Aufschlag von 0,75 liegt im Rahmen des Erlasses<br />

von Land OÖ. und von Vereinbarungen mit dem OÖ. Gemeindebund.<br />

Aufgrund des Erlasses des Landes OÖ. wird jedoch empfohlen, eine Befristung zu vereinbaren. So wurde mit<br />

der Raiba <strong>Steyregg</strong> und mit der Allgemeinen Sparkasse vereinbart, nach Ablauf eines Jahres weitere Gespräche<br />

bezüglich Beibehaltung der Konditionenänderung abzuhalten. Bei der BAWAG PSK übernimmt diese Überwachung<br />

lt. Auskunft der Gemeindebund.


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 15<br />

Seitens der Buchhaltung wird empfohlen, die Änderungen der Konditionen bei den von der Gemeinde aufgenommenen<br />

Krediten, vorerst befristet auf ein Jahr, zur Kenntnis zu nehmen.<br />

<strong>Steyregg</strong>, 27.2.2013<br />

Stingeder<br />

* * *<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Änderung der Darlehenskonditionen zu genehmigen<br />

und lässt darüber abstimmen.<br />

B e s c h l u s s :<br />

Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />

SBU 11 - -<br />

ÖVP 8 - -<br />

SPÖ 9 - -<br />

FPÖ 2 - -<br />

nicht bei der Abstimmung: Pilz<br />

30 - -<br />

Der Antrag gilt somit als angenommen.<br />

TOP 9:<br />

Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Fortsetzung der Generalschulsanierung – Festlegung des Umfanges<br />

des BA05-2013; Beratung und Beschlussfassung<br />

Der Amtsleiter bringt folgenden Amtsbericht zur Kenntnis:<br />

GZ.: 211/2013/Heu<br />

Fortsetzung der Schulsanierung<br />

A m t s b e r i c h t<br />

zur GR-Sitzung am 7.3.2013<br />

Dem Stadtrat lag in seiner Sitzung am 28. Februar 2013 folgender Amtsbericht vor:<br />

GZ.: 211/2013/Heu<br />

Schulsanierung – Fortsetzung mit BA05-2013<br />

A m t s b e r i c h t<br />

zur StR-Sitzung am 28.2.2013<br />

Im Prüfbericht des Landesrechnungshofes findet sich die Anregung, die Schulsanierung so rasch als möglich<br />

abzuschließen, um eine weitere Verteuerung des Projektes zu vermeiden. Aus diesem Grund wurde bereits im<br />

Dezember 2012 der Auftrag an das Architekturbüro Kroh & Partner zur Ausschreibung der Arbeiten für Wärmedämmung,<br />

Deckendämmung, Dacherneuerung und Fenstertausch samt entsprechenden Baumeisternebenarbeiten<br />

erteilt. Die diesbezügliche Angebotseröffnung findet am 26. Februar 2013 statt und daher kann zum Zeitpunkt<br />

der Erstellung des Amtsberichtes noch keine Angabe hinsichtlich des Kostenrahmens gemacht werden.<br />

Ein viel größeres Problem stellt aber der Umstand dar, dass im Finanzierungsplan zwar grundsätzlich eine Darlehensaufnahme<br />

durch die Gemeinde (2,0 Mio.) vorgesehen ist, aber weder von der Direktion für Inneres und<br />

Kommunales (IKD) noch vom zuständigen Referenten LR Hiegelsberger verbindliche Aussagen darüber erhältlich<br />

sind, ob eine Darlehensaufnahme möglich ist und genehmigt wird. Der Grund dafür liegt darin, dass seit<br />

einiger Zeit klar ist, dass auch von einer KG aufgenommene Darlehen „maastrichtschädlich“ sind und der Verschuldung<br />

der öffentlichen Hand zuzurechnen sind. Damit ist das „Luftschloss“ des Landes, das die Gemeinden<br />

zur Gründung von KG´s gezwungen hat, endgültig zusammen gebrochen und es dürfte ziemliche Ratlosigkeit<br />

beim Land OÖ. darüber herrschen, wie die Finanzierung begonnener Bauvorhaben bewältigt werden soll.


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 16<br />

Die Gemeinde steht damit vor dem Problem, dass eine Planung der Realisierung eines weiteren Bauabschnittes<br />

ganz einfach unmöglich wird (notwendiger Baubeginn Ende Mai). Vermutlich wird erst im Sommer klar sein, in<br />

welcher Höhe ein neues Darlehenskontingent zur Verfügung stehen wird. Damit ist aber noch nicht gesagt, dass<br />

<strong>Steyregg</strong> dabei berücksichtigt wird.<br />

Selbstverständlich wurde sowohl amtlicherseits als auch vom Bürgermeister versucht, Gespräche mit dem Land<br />

Oberösterreich zu führen. Seitens der IKD wurde ein persönliches Gespräch als wenig sinnvoll bezeichnet, ein<br />

Ersuchen an das Büro LR Hiegelsberger um einen Vorsprachetermin für den Bürgermeister (Tel. 4.2.2013 gegen<br />

11.00 Uhr) blieb bis heute überhaupt unbeantwortet (!). Auch ein Schreiben des Bürgermeisters (5.2.2013) hat<br />

bis heute keine Reaktion hervorgerufen.<br />

Dass das Verhalten des Landes Oberösterreich scheinbar zur Methode wird, zeigt auch der Umstand, dass weitere<br />

Schreiben (7.2.2013) an die Direktion für Bildung und Gesellschaft (BGD) sowie die zuständige Referentin<br />

Mag. Hummer ebenfalls einfach unbeantwortet blieben.<br />

Aus diesem Grund besteht seitens der Geschäftsführung der KG wenig Optimismus, dass es 2013 einen weiteren<br />

Bauabschnitt geben wird. Der Stadtrat wird ersucht, die weitere Vorgangsweise zu beraten.<br />

<strong>Steyregg</strong>, 21.2.2013<br />

AL Heuschober<br />

* * *<br />

Die Beratungen im Stadtrat haben ergeben, dass mit einer Fortsetzung der Sanierung zugewartet werden muss.<br />

bis die Möglichkeiten einer Darlehensaufnahme geklärt sind. Da erfahrungsgemäß eine solche Klärung nicht vor<br />

dem Sommer 2013 erfolgen wird, wird eine Fortsetzung der Sanierung kaum möglich sein. Allerdings sind die<br />

Vorbereitungen für einen raschen Baubeginn getroffen worden, wobei natürlich in jedem Fall auf den Schulbetrieb<br />

Rücksicht zu nehmen ist. So erschiene ein Sanierungsbeginn im Herbst wenig zweckmäßig. Seitens des<br />

Amtes wird jedenfalls die weitere Entwicklung aufmerksam beobachtet und bei Änderung der Umstände werden<br />

die Fraktionen umgehend davon in Kenntnis gesetzt.<br />

<strong>Steyregg</strong>, 1.3.2013<br />

AL Heuschober<br />

* * *<br />

Ergänzender A m t s b e r i c h t<br />

zur GR-Sitzung am 7.3.2013<br />

Überraschend hat der Bürgermeister am 5.3.2013 folgende Nachricht erhalten:<br />

Von: Karolin.Leonhartsberger@ooe.gv.at [mailto:Karolin.Leonhartsberger@ooe.gv.at]<br />

Im Auftrag von Juergen.Wiederstein@ooe.gv.at<br />

Gesendet: Dienstag, 05. März 2013 15:11<br />

An: Johann Würzburger<br />

Cc: LR.Hummer@ooe.gv.at<br />

Betreff: Schreiben vom 5.2.13; Volks‐ und Mittelschule <strong>Steyregg</strong><br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!<br />

Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 5. Februar 2013 darf im Auftrag von LR Max Hiegelsberger und in Abstimmung mit<br />

dem Büro von Landesrätin Mag. Doris Hummer folgendes rückgemeldet werden.<br />

Leider ist es sowohl dem Gemeinde‐, als auch dem Bildungsressort zur Zeit nicht möglich, zusätzliche Fördermittel für die<br />

zusätzlich angefallenen höheren Bankkosten bereit zu stellen.<br />

Es gibt daher leider nur die einzige Möglichkeit, dieses Vorhaben über die örtliche KG über Rücklagen‐ oder Darlehensvorfinanzierung<br />

umzusetzen. Die dafür notwendige Genehmigung der Haftungsübernahme würde in Anbetracht der Tatsache,<br />

dass dieses Projekt bereits im Jahr 2009 mit Finanzierungsplan genehmigt wurde auch seitens der Direktion für Inneres und<br />

Kommunales aufsichtsbehördlich genehmigt.<br />

Die daraus resultierenden Auswirkungen auf den Stabilitätspakt würden seitens des Landes verantwortet. Ihr Ansuchen um<br />

Förderung der Zwischenfinanzierungskosten, aber auch Verbesserung der Förderquote durch das Land ist evident.<br />

Freundliche Grüße<br />

i.A. Jürgen Wiederstein<br />

Büro LR Max Hiegelsberger


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 17<br />

Dies bedeutet, dass für die nächste Bauetappe ein Darlehensvolumen von ungefähr 1,2 Mio. Euro zur Verfügung<br />

steht. Die Angebotseröffnung hat aber für die thermische Sanierung einen Kostenrahmen von ungefähr 1,5 Mio.<br />

Euro ergeben. Unter Einrechnung von Eigenmitteln wäre diese Maßnahme zwar vielleicht finanzierbar, allerdings<br />

muss auch in die Zukunft geblickt werden. Wenn die thermische Sanierung tatsächlich heuer realisiert<br />

wird, ist der Darlehensrahmen vollständig ausgeschöpft und eine weitere Sanierung nicht mehr möglich. Das<br />

bedeutet, dass wir zwar ein Gebäude mit einer guten Wärmeisolierung hätten, aber die alte Heizungsanlage weiter<br />

verwendet werden müsste und auch die sonstige Sanierung im Innenbereich zeitlich sehr weit zurück gestellt<br />

werden müsste.<br />

Vom technischen Standpunkt ist natürlich die vom Büro Kroh & Partner geplante Vorgangsweise am sinnvollsten.<br />

Aber im Hinblick auf die angegriffene Heizungsanlage und die Notwendigkeit, den Unterricht in möglichst<br />

zeitgemäßen Räumen abhalten zu können, wäre es vermutlich besser, vorerst auf die thermische Sanierung,<br />

die sich vermutlich ohnehin erst in Jahrzehnten rechnen würde, zu verzichten und andere Sanierungsmaßnahmen<br />

vorzunehmen. Ein exakter Vorschlag dazu würde voraussichtlich bei der nächsten GR-Sitzung am<br />

2. Mai 2013 vorgelegt werden können.<br />

<strong>Steyregg</strong>, 6.3.2013<br />

AL Heuschober<br />

* * *<br />

Amtsleiter Heuschober erklärt dazu ergänzend, dass das Land Oberösterreich im Rahmen<br />

des genehmigten Finanzierungsplanes einer Darlehensaufnahme zustimmen würde. Wie bereits<br />

im Amtsbericht dargestellt, müsste aber gründlich überlegt werden, wie die weitere Vorgangsweise<br />

aussehen sollte. Die vollständige thermische Sanierung wäre jedenfalls unzweckmäßig,<br />

weil dadurch auf lange Zeit weitere Sanierungsschritte unmöglich würden. Er<br />

lade daher die Mitglieder des Gemeinderates zu einer Besprechung am 21. März 2013 um<br />

16.15 Uhr in den Sitzungssaal zu einer Besprechung ein, in welcher Sanierungsschritte diskutiert<br />

und möglichst festgelegt werden sollten. Das Ergebnis dieser Besprechung sollte dann in<br />

der GR-Sitzung am 2. Mai 2013 beschlossen werden.<br />

StR Grassnigg merkt dazu an, dass er die vom Amtsleiter vorgeschlagene Vorgangsweise für<br />

sehr gut halte.<br />

Der Bürgermeister stellt fest, dass heute keine Beschlussfassung erforderlich ist und schließt<br />

die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt ab.<br />

TOP 10:<br />

Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Zinsabsicherungsgeschäft – Abschluss eines Beratungsvertrages mit<br />

der WRS Consulting GmbH; Beratung und Beschlussfassung<br />

Der Bürgermeister bringt folgenden Amtsbericht zur Kenntnis:<br />

GZ.: 950/2013/Heu<br />

Zinsabsicherungsgeschäft – Prüfung durch die WRS Consulting GmbH.<br />

A m t s b e r i c h t<br />

zur GR-Sitzung am 7.3.2013<br />

Dass den Mitgliedern des Gemeinderates diese Angelegenheit bekannt ist, darf auf Grund der Debatte in der<br />

Sitzung am 27. September 2012 vorausgesetzt werden. Nach dieser Sitzung, in welcher der Vertragsabschluss<br />

abgelehnt wurde, ist eine Meinungsänderung eingetreten. In der Zwischenzeit hat auch der Landesrechnungshof<br />

in seinem Prüfbericht angeregt, dass Verhandlungen mit der Unicredit Bank Austria geführt werden sollen. Es<br />

darf daher an folgenden Amtsbericht erinnert werden:


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 18<br />

A m t s b e r i c h t<br />

zur GR-Sitzung am 27.9.2012<br />

Die WRS Consulting GmbH aus Wien hat der Stadtgemeinde angeboten, das angeschlossene Zinsabsicherungsgeschäft<br />

rechtlich zu durchleuchten, um möglicherweise Ansatzpunkte zu finden, die Verhandlungen mit dem<br />

Kreditinstitut ermöglichen könnten. Nach einer ersten Analyse geht die WRS Consulting GmbH. davon aus, dass<br />

Verhandlungen nicht sinnlos sein würden, wenn auch der mögliche Erfolg aus heutiger Sicht noch in keiner<br />

Weise beziffert werden kann. Die WRS Consulting GmbH. arbeitet auf reiner Erfolgsbasis (12 % + MWSt. des<br />

Erfolges), im Fall dass kein Erfolg eintritt, kommen auf die Stadtgemeinde keinerlei Kosten zu.<br />

Da eine Prüfung von Amts wegen auf Grund der komplexen Materie einfach unmöglich ist, darf empfohlen<br />

werden, das Angebot anzunehmen und folgendem Vertrag die Zustimmung zu geben:<br />

C o n s u l t i n g v e r t r a g<br />

abgeschlossen zwischen<br />

WRS Consulting GmbH, Mahlerstraße 3 / 4, 1010 Wien, im folgenden kurz: „Auftragnehmerin“ und<br />

Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>, Weissenwolffstraße 3, 4221 <strong>Steyregg</strong>, im folgenden kurz: „Auftraggeber“<br />

§ 1 Vertragsgegenstand<br />

Die Auftragnehmerin erbringt in Abstimmung mit den Vertretungsorganen des Auftraggebers Beratungsleistungen<br />

im Zusammenhang mit den für den Auftraggeber und alle mit ihm verbundenen wirtschaftlichen Einheiten<br />

bestehenden Kredit- und Treasury Geschäften bei der UniCredit Bank Austria AG (nachfolgend Bank). Hierzu<br />

gehören insbesondere folgende Leistungen:<br />

1) Erfassung der Treasury Geschäfte im Zeitverlauf; hierbei werden folgende Eckdaten erfasst:<br />

• Betrag<br />

• Währungspaar<br />

• Zeitpunkt Abschluss<br />

• Zeitpunkt vorzeitige Schließung<br />

• Ablauf Geschäft<br />

• Ertrag für Auftraggeber<br />

• Ertrag für die Bank<br />

• Abgleich Einhaltung WAG zu Geschäftstyp<br />

2) Überprüfung der Beratung der Bank im Hinblick auf Einhaltung des Wertpapieraufsichtsgesetzes<br />

3) Erstellung SWOT-Analyse<br />

4) Vorschlag zum Verhandlungsumfang, Verhandlungsschritte, des Zeitrahmens sowie Verhandlungsziel<br />

5) Laufende Unterstützung der Verhandlung<br />

mit dem Ziel, die festgestellten negativen Marktwerte bzw. bereits realisierten Verluste und negativen cash flows<br />

aus Treasurygeschäften im außergerichtlichen Verhandlungswege einer gänzlichen oder teilweisen Auflösung<br />

bzw. Rückabwicklung zuzuführen. In Abhängigkeit von der Verhandlungsquote sollen die daraus entstehenden<br />

Kosten ganz oder teilweise von der Bank getragen werden.<br />

Explizit von der Leistung ausgeschlossen sind Rechtsanwaltsleistungen sowie Wertpapierdienstleistungen und<br />

Anlagetätigkeiten gemäß WAG in Bezug Finanzinstrumente; im Bedarfsfall werden in diesem Zusammenhang<br />

konzessionierte Rechtsträger auf Kosten der Auftragnehmerin beigezogen.<br />

§ 2 Vertragsdauer<br />

Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsunterzeichnung und gilt bis zum Abschluss der Verhandlungen mit<br />

der UniCredit Bank Austria AG gemäß Zeitplan.<br />

Das Recht der Vertragsteile, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen bleibt unberührt.<br />

Als wichtige Gründe in diesem Sinne gelten insbesondere, wenn beim jeweils anderen Vertragsteil über<br />

das Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels<br />

kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens<br />

oder die Abweisung eines solchen Antrags vorliegen; dieser im Rahmen des Verbandstrafgesetzes verurteilt<br />

wird, oder die zur Vertretung nach außen befugten Organe des Auftraggebers wegen einer gerichtlich<br />

strafbaren Tat rechtskräftig angeklagt oder verurteilt werden; das Verhalten begründeten Verdacht erweckt, dass<br />

Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung oder sonst eine rechtswidrige Handlung betrieben werden soll; der<br />

Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung Vergütungen nicht oder nicht vollständig leistet.<br />

Die Kündigungserklärung ist schriftlich abzugeben, wobei das Datum der Postaufgabe über die Rechtzeitigkeit<br />

der Kündigung entscheidet.


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 19<br />

§ 3 Rechtsfolgen der Beendigung<br />

Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses erlöschen sämtliche Pflichten der Auftragnehmerin aus dem Vertragsverhältnis,<br />

ausgenommen jene der Verschwiegenheit. Alle Vergütungsansprüche der Auftragnehmerin werden<br />

grundsätzlich spätestens zum Auflösungszeitpunkt fällig.<br />

Die Auftragnehmerin wird dem Auftraggeber nach Vertragsbeendigung eine Endabrechnung der Leistungen<br />

zukommen lassen.<br />

§ 4 Ort der Leistungserbringung<br />

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Auftragnehmerin dem Auftraggeber gemäß Bedarf der Geschäftsführung<br />

zur Verfügung steht. Ansonsten steht der Ort der Leistungserbringung der Auftragnehmerin frei.<br />

§ 5 Vergütung<br />

Als Vergütung sämtlicher aufgrund dieses Vertrages von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen wird verrechnet:<br />

• 12,0 % zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer des seitens der UniCredit Bank Austria AG angebotenen<br />

Absolutbetrages an den Auftraggeber, und zwar unabhängig davon, ob durch dieses Angebot eine Forderung<br />

der Bank an den Auftraggeber gemindert oder ein Geldzufluss an den Auftraggeber erfolgen würde.<br />

Der Verhandlungszeitraum beginnt mit Vertragsunterzeichnung.<br />

Eine Honorarpflicht des Auftraggebers entsteht aber nur dann, wenn ein von UniCredit Bank Austria AG angebotener<br />

Absolutbetrag vom Auftraggeber angenommen wurde. Zeitpunkt der Abrechnung ist nach Beendigung<br />

der Verhandlung durch verbindliche Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber, sobald UniCredit Bank<br />

Austria AG die getroffene Vereinbarung ausführt, d.h. Zahlung an den Auftraggeber leistet oder diesem gegenüber<br />

erklärt, auf den vereinbarten Teil einer Forderung zu verzichten. Ausgenommen hiervon ist der Fall, dass<br />

eine Auflösung des Vertragsverhältnisses in einem Zeitpunkt wirksam wird, in welchem bereits ein verbindliches<br />

Angebot der UniCredit Bank Austria AG vorliegt, dieses aber (noch) nicht angenommen wurde – in diesem<br />

Fall erfolgt die Abrechnung mit Beendigung des Vertragsverhältnisses.<br />

Allfällige Kosten für eine rechtliche Vertretung durch einen Anwalt im Rahmen der außergerichtlichen Verhandlung<br />

werden von der Auftragnehmerin getragen, wobei der Anwalt von der Auftragnehmerin vorgeschlagen<br />

wird. Sollte der Auftraggeber einen Anwalt seiner Wahl mandatieren wollen, so behält sich die Auftragnehmerin<br />

das Recht vor, dieser Mandatierung zu widersprechen und selbst einen Mandatierungsvorschlag zu unterbreiten.<br />

Zahlungsbedingungen: 14 Tage ab Rechnungsstellung ohne Abzüge<br />

§ 6 Verschwiegenheitspflicht<br />

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über alle ihr bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen und<br />

geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers auch nach Beendigung dieses Vertrages Stillschweigen zu<br />

bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sie sich, die ihr zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Geschäftsunterlagen<br />

sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.<br />

§ 7 Schlussbestimmungen<br />

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.<br />

Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung<br />

zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich entspricht. Können sich die<br />

Vertragsparteien nicht binnen 14 Tagen auf eine gültige Vereinbarung einigen, so wird zur Vertragsauslegung §§<br />

914 f ABGB herangezogen.<br />

Die Haftung der Auftragnehmerin wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.<br />

Die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechts. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus und<br />

im Zusammenhang mit dem Vertrag wird die Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien vereinbart.<br />

<strong>Steyregg</strong>, 27.9.2012<br />

AL Heuschober<br />

* * *<br />

Es darf daher ersucht werden, dem Abschluss des Vertrages die Zustimmung zu geben.<br />

<strong>Steyregg</strong>, 6.2.2013<br />

AL Heuschober<br />

* * *


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 20<br />

GR Gupfinger bezeichnet es als sehr positiv, dass sich nun eine kompetente Beratungsfirma<br />

das Zinsabsicherungsgeschäft genau ansehe und die Gemeinde bei Verhandlungen unterstützen<br />

werde. Die bisherigen Beratungen im Prüfungsausschuss hätten jedenfalls gezeigt, dass<br />

das Geschäft sehr komplex sei.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Abschluss des Consultingvertrages zu genehmigen<br />

und lässt darüber abstimmen.<br />

B e s c h l u s s :<br />

Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />

SBU 11 - -<br />

ÖVP 9 - -<br />

SPÖ 9 - -<br />

FPÖ 2 - -<br />

nicht bei der Abstimmung: -<br />

31 - -<br />

Der Antrag gilt somit als angenommen.<br />

TOP 11:<br />

Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Flächenwidmungsplan Nr. 5, Änderung Nr. 62 (Stadtgemeinde<br />

<strong>Steyregg</strong>) – Umwidmung von Teilbereichen der Parzellen 53/2 und 981/3, KG <strong>Steyregg</strong>,<br />

Reduzierung des Sondergebietes Bauland für Kinderbetreuungseinrichtungen von 4.344 m²<br />

auf 1.365 m²; Beratung und Beschlussfassung<br />

GR Schmitsberger bringt folgenden Amtsbericht zur Kenntnis:<br />

GZ.: 031-2/1-5/62/El<br />

Flächenwidmungsplan Nr. 5, Änderung Nr. 62<br />

Grundsatzbeschlussfassung durch den Gemeinderat gemäß § 34 ROG<br />

A m t s b e r i c h t<br />

zur GR-Sitzung am 7.3.2013<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong> beabsichtigt das Sondergebiet des Baulandes „Kinderbetreuung“ (Teilbereiche der<br />

Pz. 54, KG <strong>Steyregg</strong>), auf der derzeit die neue Kinderbetreuungseinrichtung errichtet wird, auf ein Ausmaß von<br />

ca. 1.363 m² zu reduzieren. Diese Änderung wird damit begründet, dass unter Umständen berechtigte Entschädigungsansprüche<br />

gemäß § 38, Abs. 5 des OÖ. Raumordnungsgesetzes minimiert werden sollen.<br />

Die Stellungnahme des Ortsplaners lautet, dass die Umwidmung aus ortsplanerischer Sicht befürwortet werden<br />

kann.<br />

Aufgrund der Änderung der Widmung ist auch eine Abänderung des örtlichen Entwicklungskonzepts nicht erforderlich.<br />

Diese Umwidmung widerspricht nicht den Zielen und Grundsätzen des OÖ. Raumordnungsgesetzes<br />

und der Gemeinderat hat nun zu beschließen, dass ein Änderungsverfahren gemäß §§ 33 und 34 des ROG 1994<br />

eingeleitet werden soll.<br />

<strong>Steyregg</strong>, 20.2.2013<br />

FOI Elias<br />

* * *<br />

GR Schmitsberger stellt den Antrag, das Umwidmungsverfahren wie im Amtsbericht beschrieben<br />

einzuleiten.<br />

Der Bürgermeister gibt dazu bekannt, dass der Rechtsnachfolger der seinerzeitigen Grundverkäufer,<br />

Mag. Niklas Salm-Reifferscheidt, eine Nachforderung im Sinne des § 38 Abs. 6<br />

OÖ. Raumordnungsgesetz gestellt habe, weil ein Teil der seinerzeitigen Gesamtfläche für die


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 21<br />

Errichtung des neuen Kindergartens umgewidmet worden sei. Das Ausmaß dieser Umwidmung<br />

sei jedoch Unnotwendigerweise zu groß gewählt worden und nun sollte die Fläche auf<br />

das notwendige Ausmaß reduziert werden. Die erwähnte Nachforderung sei aus Sicht der<br />

Gemeinde unbegründet, aber letztendlich würde nur ein ordentliches Gericht hier Klarheit<br />

über die verschiedenen Rechtsstandpunkte, die auch in einer Besprechung am 6. März 2013<br />

erörtert worden seien, schaffen können. Grundsätzlich sei ein möglicher Rechtsstreit nur<br />

sachlich und abgehoben von persönlichen Befindlichkeiten zu sehen.<br />

GR Mag. Raml bezeichnet die erwähnte Besprechung vom 6. März 2013 als sehr interessant.<br />

Bei allem Verständnis für die Meinung von Mag. Salm-Reifferscheidt müsse dieser aber<br />

zur Kenntnis nehmen, dass die Gemeindevertretung verpflichtet sei, möglichst alle Forderungen,<br />

die an die Gemeinde gerichtet würden, abzuwehren. Und genau dazu habe der Rechtsbeistand<br />

der Gemeinde, Herr Dr. Peter Nöbauer, im gegenständlichen Fall geraten. Ungeachtet<br />

dessen sollte aber das Verhältnis zwischen Gemeinde und Salm nicht beeinträchtigt werden,<br />

da auch in der Zukunft ein gegenseitiger Interessensausgleich notwendig sein würde.<br />

StR Mag. Wegschaider meint, dass er zwar die Rechtsanalyse von Dr. Nöbauer nicht kenne,<br />

sich aber die Frage stelle, ob in Zukunft auch bei privaten Eigenheimbesitzern nur mehr die<br />

bebaute Fläche mit den vorgeschriebenen Abstandsflächen als Wohnbaugebiet und die übrigen<br />

Freiflächen als Grünland gewidmet werden würden. Er halte das Umwidmungsverfahren<br />

für keine raumplanerische Maßnahme, sondern für eine politische Entscheidung. Im Übrigen<br />

schließe er sich der Wortmeldung von GR Mag. Raml an.<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass das Umwidmungsverfahren auf Anraten von Dr. Nöbauer<br />

eingeleitet würde. Die Einleitung des Verfahrens sollte vor allem dazu dienen, möglichen<br />

Schaden von der Gemeinde abzuwenden. Die Umwidmung selbst würde außerdem auch noch<br />

mit der Raumordnungsbehörde zu diskutieren sein.<br />

StR Grassnigg stellt klar, dass im Jahre 2002 ein Grundstück erworben wurde, dass verschiedene<br />

Wertigkeiten aufwies. Genau aus diesem Grund sei auch ein Mischpreis ausverhandelt<br />

und bezahlt worden. Es sei schon damals völlig klar gewesen, dass die Gemeinde diese Flächen<br />

nicht für immer und ewig in der Widmung Grünland belassen würde. Andernfalls hätte<br />

die Gemeinde ja auch nur den Preis für landwirtschaftliche Flächen bezahlt und nicht einen<br />

Mischpreis. Auch er sehe keine andere Möglichkeit, das Problem durch ein Gericht lösen zu<br />

lassen.<br />

Der Bürgermeister lässt schließlich über den von GR Schmitsberger gestellten Antrag abstimmen.<br />

B e s c h l u s s :<br />

Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />

SBU 11 - -<br />

ÖVP 7 - Wegschaider, Matscheko<br />

SPÖ 9 - -<br />

FPÖ 2 - -<br />

nicht bei der Abstimmung: -<br />

29 - 2<br />

Der Antrag gilt somit als angenommen.


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 22<br />

TOP 12:<br />

Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Wasserversorgungsanlage <strong>Steyregg</strong> BA 7 – Annahme des Förderungsvertrages<br />

der Kommunalkredit Public Consulting GmbH vom 30. November 2012,<br />

Antragsnummer B201054, betreffend die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für<br />

den Bauabschnitt 7; Beratung und Beschlussfassung<br />

Der Bürgermeister bringt folgenden Amtsbericht zur Kenntnis:<br />

GZ.: 810-0/2013/Mei<br />

A m t s b e r i c h t<br />

zur GR-Sitzung am 7.3.2013<br />

Für die Durchführung der Bauarbeiten für den Bauabschnitt 7, Aktivierung der 3. Filterkammer und hydraulische<br />

Anpassung der Wasserversorgungsanlage <strong>Steyregg</strong> erhält die Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong> einen Investitionskostenzuschuss<br />

von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH.<br />

Diese Arbeiten sind mittlerweile fertig gestellt und der Brunnen Pulgarn liefert nun wieder Trinkwasser in ausreichender<br />

Qualität und Quantität in das Wasserversorgungsnetz der Stadtgemeinde.<br />

Dieser Vertrag wird jedoch erst mit dem Einlangen der ordnungsgemäß unterfertigten Annahmeerklärung bei der<br />

Kommunalkredit Public Consulting GmbH rechtswirksam.<br />

Für diese Unterfertigung durch den Bürgermeister ist ein positiver Beschluss des Gemeinderates notwendig.<br />

<strong>Steyregg</strong>, 14.2.2013<br />

Ing. Meisinger<br />

* * *<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Förderungsvertrag anzunehmen und lässt darüber<br />

abstimmen.<br />

B e s c h l u s s :<br />

Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />

SBU 10 - -<br />

ÖVP 9 - -<br />

SPÖ 9 - -<br />

FPÖ 2 - -<br />

nicht bei der Abstimmung: Friedl<br />

30 - -<br />

Der Antrag gilt somit als angenommen.<br />

TOP 13:<br />

Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Ehrung ausgeschiedener Gemeindemandatare – Ernennung von<br />

Josef Buchner zum Ehrenbürger der Stadt <strong>Steyregg</strong>; Beratung und Beschlussfassung<br />

DI. Buchner erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen.<br />

Der Bürgermeister bringt folgenden Amtsbericht zur Kenntnis:


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 23<br />

GZ.: 062-0/2013/Mag.Wü<br />

Josef Buchner – Ernennung zum Ehrenbürger der Stadt <strong>Steyregg</strong><br />

A m t s b e r i c h t<br />

zur GR-Sitzung am 7.3.2013<br />

Eingangs darf auf die 33-jährige Leistungsbilanz von Altbürgermeister Josef Buchner verwiesen werden und<br />

dabei werden nur exemplarisch die wichtigsten Verdienste erwähnt:<br />

1) Die Luftsanierung, die in <strong>Steyregg</strong> und im gesamten Linzer Großraum viele Menschen vor gesundheitlicher<br />

Schädigung bewahrt hat, das Wohlbefinden der <strong>Steyregg</strong>er gesteigert hat, Natur und Umwelt verbessert hat<br />

und die sich auch massiv positiv in Wertsteigerungen von Grund/Boden und Liegenschaftsbesitz niedergeschlagen<br />

hat. Rund 15 Jahre seines Lebens hat er sich unter großen persönlichen Risken hin bis zu Millionenprozessen<br />

mit persönlicher Haftung dafür eingesetzt.<br />

2) Der Hochwasserschutz wäre ohne sein Engagement nicht zu Stande gekommen. Durch harte Verhandlungen<br />

mit der Austrian-Hydro-Power konnte der zu finanzierende Gemeindeanteil um € 300.000,-- gesenkt werden.<br />

Nur dadurch wurde das "alte" Betriebsbaugebiet mit seinen Arbeitsplätzen abgesichert und das neue Betriebs-<br />

und Mischbaugebiet erst überhaupt ermöglicht.<br />

3) Die Schaffung der neuen Betriebs-, Freizeit- und Sportzone bestünde in dieser Form nicht und wäre ohne<br />

Buchners Engagement dafür nicht vorhanden.<br />

4) Durch großflächigen Grundkäufe von rd. 200.000 m² während seiner Amtszeit wurden für die Stadt <strong>Steyregg</strong><br />

nicht nur Vermögen, sondern auch Zukunftsmöglichkeiten geschaffen, die nun ganz <strong>Steyregg</strong> dienen (z.B.<br />

Kindergarten, neuer Sportplatz, Freizeitzentrum Badesee und Kleingartensiedlung, Tennisplatz, Parkplatz<br />

südlich der Stadtmauer usw.).<br />

Die Gemeindebevölkerung hat ihre Wertschätzung gegenüber Josef Buchner mehrmals unmissverständlich zum<br />

Ausdruck gebracht, indem sie unabhängig vom parteipolitischen Wahlverhalten Buchner drei Mal zum Bürgermeister<br />

gewählt hat. Dies sollte bei der Entscheidung zu diesem Antrag auch als Hinweis dafür dienen, dass<br />

angesichts der objektiv gegebenen Verdienste geboten erscheint, allfällige parteipolitische oder auch persönliche<br />

Ressentiments hintanzustellen und Josef Buchner die gebührende Ehrung zuzuerkennen.<br />

<strong>Steyregg</strong>, 1.3.2013<br />

Bürgermeister Mag. Würzburger<br />

* * *<br />

StR Mag. Wegschaider meint, dass es hier um ein sehr persönliches Thema gehe. Aus seiner<br />

Sicht wären die Verdienste nicht in Frage zu stellen. Allerdings bestehe eine offener Rechtsstreit<br />

zwischen Herrn Buchner und der Gemeinde und er halte deswegen den Zeitpunkt für<br />

eine Ehrung als unangebracht.<br />

Der Bürgermeister stellt dazu fest, dass es dabei nur um eine Verfassungswidrigkeit des<br />

Bürgermeisterbezügegesetzes gehe, die Josef Buchner bekämpfe.<br />

StR Mag. Wegschaider widerspricht, dass es sich dabei letztendlich um eine Forderung an<br />

die Gemeinde handle.<br />

StR Hintringer ist davon überzeugt, dass Josef Buchner viel für die Gemeinde gearbeitet<br />

habe. Der anhängige Rechtsstreit und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof würden<br />

auch anderen Bürgermeistern nützen, die in einer ähnlichen Situation ihr Amt ausüben würden.<br />

Frau GR Saxinger erinnert daran, dass Josef Buchner 30 Jahre für die Gemeinde gearbeitet<br />

habe. Diese Verdienste nun nur aufgrund einer Rechtsfrage in Frage zu stellen, halte sie für<br />

nicht seriös.


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 24<br />

Frau Vzbgm. Mayrhofer bezeichnet Josef Buchner als Ausnahmeerscheinung. Er habe viel<br />

bewegen können, habe sich nicht alles gefallen lassen. Was er erreicht habe, habe er wahrscheinlich<br />

nur deswegen erreicht, weil er so sei wie er sei. Die Ehrung nur wegen des anhängigen<br />

Rechtsstreites abzulehnen, sehe die SBU-Fraktion nicht ein.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, Josef Buchner zum Ehrenbürger der Stadt <strong>Steyregg</strong> zu<br />

ernennen und lässt darüber abstimmen.<br />

B e s c h l u s s :<br />

Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />

SBU 10 (Mag. Würzburger, Mayrhofer, Friedl, - -<br />

Stroh, Schmitsberger, Kraupatz,<br />

Saxinger, Beißmann, Kreindl,<br />

Ing. Matschl)<br />

ÖVP - 1 (Gumpinger) 8 (Mag. Wegschaider, Mag. Raml,<br />

Grasböck, Pilz, Mag. Auinger-Pfund,<br />

Gupfinger, Matscheko, Multerberger)<br />

SPÖ 7 (Hintringer, Simbrunner, Gintenreiter,<br />

Pischulti A., Haider, Pischulti T.,<br />

Hackl)<br />

- 2 (Grassnigg, Althuber)<br />

FPÖ 1 (Himmelbauer) - 1 (Honeder)<br />

18 1 11<br />

befangen: DI. Buchner<br />

Der Antrag gilt somit mangels der notwendigen qualifizierten Mehrheit von ¾ der Stimmen<br />

als abgelehnt.<br />

Der Bürgermeister nimmt die Dringlichkeitsanträge in Behandlung:<br />

Dringlichkeitsantrag Nr. 1<br />

Gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. GemO 1990 wird beantragt, folgender Angelegenheit in der Sitzung des Gemeinderates<br />

am 7. März 2013 die Dringlichkeit zuzuerkennen und sie im Anschluss an die Tagesordnung vor dem Punkt<br />

„Allfälliges“ zu behandeln:<br />

„Wegeerhaltungsverband Oberes Mühlviertel; Verordnung betreffend Oberflächenarbeiten und Instandsetzungen<br />

sowie Bankette, Grabenräumen und sonstige Arbeiten im Jahr 2013 auf den Güterwegen im<br />

Gemeindegebiet <strong>Steyregg</strong>; Beratung und Beschlussfassung“<br />

Begründung:<br />

Da mit den Arbeiten möglichst bald begonnen werden kann, ist die dringliche Behandlung dieser Angelegenheit<br />

erforderlich.<br />

<strong>Steyregg</strong>, 28.2.2013<br />

Bürgermeister Mag. Johann Würzburger<br />

GZ.: 616-031/2013/Gu<br />

616-032/2013/Gu<br />

616-033/2013/Gu<br />

* * *<br />

A m t s b e r i c h t<br />

zur GR-Sitzung am 7.3.2013<br />

Wie in den Vorjahren ist auch für das Jahr 2013 eine Verordnung betreffend der Güterwege in <strong>Steyregg</strong> –<br />

Erlassung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten zur Wahrung und Sicherung des Verkehrs für<br />

Arbeiten auf bzw. neben der Straße – vom Gemeinderat zu beschließen.


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 25<br />

V E R O R D N U N G<br />

des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong> vom 7. März 2013 betreffend die Erlassung von Verkehrsbeschränkungen<br />

und Verkehrsverboten zur Wahrung der Sicherheit des Verkehrs für Arbeiten auf bzw. neben der<br />

Straße.<br />

Gemäß § 40 Abs. 2 Ziffer 4 und § 43 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 idgF. und der §§ 43 Abs.1a und 94d<br />

Ziffer 16 STVO 1960 idgF. werden in Verbindung mit dem Beschluss des Gemeinderates der Stadtgemeinde<br />

<strong>Steyregg</strong> vom 7. März 2013 für nachstehend angeführte Wege im Gemeindegebiet folgende Verkehrsbeschränkungen<br />

erlassen:<br />

§ 1<br />

Oberflächenarbeiten und Instandsetzungen<br />

Für die angeführten Straßenstücke, die infolge der Baumaßnahmen nicht befahren werden können, wird ein<br />

Vorschriftszeichen "Fahrverbot (in beiden Richtungen)" (§ 52 lit. a Ziff.1 STVO 1960) angeordnet. Die Gültigkeit<br />

erstreckt sich für die Dauer der Arbeitsdurchführung (Aufbringung der Straßenbeläge)<br />

Wegname Abschnittsname Länge Verband<br />

Lachstatt Haupttrasse 5,772<br />

Klambauer 0,390<br />

Rittenschober 0,272<br />

Gansrucker 0,112<br />

Lehner 0,110<br />

Ratschenberger 0,318<br />

Kleinhagner 1,344<br />

Wondraschek 0,044<br />

Steininger 1,172<br />

Steineder 0,190<br />

Aichberger 0,081<br />

Berger 0,018<br />

Huch 0,111<br />

Zuckerberger 0,093<br />

Länge des Weges im Verband: 10,027<br />

Niederreitern Gruber 0,177<br />

Länge des Weges im Verband: 0,177<br />

Holzwinden Haupttrasse 4,695<br />

Bauer in Holzwinden 0,048<br />

Kastleder 0,208<br />

Gigl 0,840<br />

Schenkeder 0,503<br />

Schiefer 0,560<br />

Mühle Reichenbach 0,396<br />

Reisinger 0,770<br />

Pühringer 1,606<br />

Hartl 0,208<br />

Trompete 0,045<br />

Länge des Weges im Verband: 9,879<br />

Pfenningberg Haupttrasse 1,095<br />

Länge des Weges im Verband: 1,095<br />

Gesamtlänge der Wege in der Gemeinde: 21,178


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 26<br />

§ 2<br />

Bankette und Grabenräumen und sonstige Arbeiten<br />

Für den Baustellenbereich von 150 m bis 50 m vor der Baustelle bis 50 m nach der Baustelle wird für die im § 1<br />

angeführten Straßenstücke eine "Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit) von 30 km/h<br />

(§ 52 lit. 10a und 10b StVO 1960) angeordnet.<br />

§ 3<br />

Die in den §§ 1 und 2 angeführten Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote werden für den Zeitraum von<br />

29. Februar 2013 bis 31. Februar 2014 erlassen.<br />

§ 4<br />

Die verfügten Verkehrsverbote treten durch die Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft und werden mit der<br />

Entfernung dieser Verkehrszeichen wieder aufgehoben. Jedes Aufstellen und Entfernen wird im Bautagebuch<br />

vermerkt.<br />

Der Bürgermeister:<br />

Mag. Johann Würzburger<br />

<strong>Steyregg</strong>, 20.2.2013<br />

Gusenbauer<br />

* * *<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die vorgetragene Verordnung zu genehmigen und lässt<br />

darüber abstimmen.<br />

B e s c h l u s s :<br />

Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />

SBU 11 - -<br />

ÖVP 9 - -<br />

SPÖ 9 - -<br />

FPÖ 2 - -<br />

nicht bei der Abstimmung: -<br />

31 - -<br />

Der Antrag gilt somit als angenommen.<br />

Dringlichkeitsantrag Nr. 2<br />

Gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. GemO 1990 wird beantragt, folgender Angelegenheit in der Sitzung des Gemeinderates<br />

am 7. März 2013 die Dringlichkeit zuzuerkennen und sie im Anschluss an die Tagesordnung vor dem Punkt<br />

„Allfälliges“ zu behandeln:<br />

„Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>; Frühjahrskehrung 2013, 2014 und 2015 – Abschluss eines Kehrvertrages;<br />

Beratung und Beschlussfassung“<br />

Begründung:<br />

Die zur Angebotslegung eingeladenen Firmen haben ihre Angebote nur sehr zögerlich abgegeben, sodass diese<br />

Angelegenheit nicht rechtzeitig auf die Tagesordnung gesetzt werden konnte. Da mit einer Beschlussfassung<br />

aber nicht bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates gewartet werden kann, wird um dringliche Behandlung<br />

ersucht.<br />

<strong>Steyregg</strong>, 28.2.2013<br />

Bürgermeister Mag. Johann Würzburger<br />

GZ.: 814-0/2013/Gu<br />

* * *<br />

A m t s b e r i c h t<br />

zur GR-Sitzung am 7.3.2013<br />

Wie alljährlich ist auch für das Jahr 2013 die Frühjahrskehrung auf den Gemeindestraßen und Güterwegen im<br />

Gemeindegebiet von <strong>Steyregg</strong> zu vergeben. Bei der Auftragsvergabe im Jahr 2012 wurde damals noch unter<br />

Bürgermeister Buchner Amtsintern angedacht, für die folgenden Jahre 2013, 2012 und 2015 einen 3-Jahres-


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 27<br />

Vertrag mit der Firma Schneeconcorde aufzusetzen, sollten die Kehrleistungen im Jahr 2012 zufrieden stellend<br />

verlaufen. Dieser „Probelauf“ wurde im Jahr 2012 von der Firma Schneeconcorde sehr gut gemeistert, die<br />

Kehrleistung war sehr zufrieden stellend, die Kehrarbeiten wurden zügig und sauber durchgeführt, sodass einer<br />

Auftragsvergabe für 3 Jahre nichts entgegen spricht.<br />

Gemäß den Vergaberichtlinien wurde die Frühjahrskehrung für die Jahre 2013, 2014 und 2015 seitens der Gemeinde<br />

<strong>Steyregg</strong> ausgeschrieben, wobei insgesamt 4 Firmen zur Angebotslegung eingeladen wurden:<br />

Firma AVE, Firma Hasenöhrl, Firma Schneeconcorde sowie Firma Widhalm.<br />

Seitens der Firma Widhalm langte ein Angebot für einen Pauschalstundensatz von € 69,-- (exkl. MWSt.) ein. Die<br />

Firma AVE bot einen Pauschalstundensatz von € 76,-- (exkl. MWSt.) an, die Firma Hasenöhrl einen Pauschalstundensatz<br />

von € 74,-- (exkl. MWSt.), der Pauschalstundensatz der Firma Schneeconcorde beträgt angebotskonform<br />

€ 66,90 (exkl. MWSt.).<br />

V E R T R A G<br />

abgeschlossen am heutigen Tag und Ort zwischen<br />

1) Fa. Schneeconcorde Sommer- und Winterdienstleistungs GmbH, Hafenstraße 72, 4020 Linz,<br />

einerseits und<br />

2) Der Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong>, vertreten durch den Bürgermeister Mag. Johann Würzburger,<br />

Weissenwolffstraße 3, 4221 <strong>Steyregg</strong>, im Folgenden kurz Gemeinde genannt, andererseits, wie folgt:<br />

I.<br />

Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung der Frühjahrskehrung in den Jahren 2013, 2014 sowie 2015<br />

auf den Gemeindestraßen im gesamten Gemeindegebiet der Stadt <strong>Steyregg</strong>.<br />

Mit diesem Vertrag überträgt die Gemeinde die Durchführung der Frühjahrskehrung an die Firma Schneeconcorde<br />

Sommer- und Winterdienstleistungs GmbH und diese übernimmt die Durchführung derselbigen. Die Garantieleistungen<br />

richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.<br />

II.<br />

Der Beginn der Kehrarbeiten ist gemeinsam mit der Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong> abzustimmen und hat zu erfolgen,<br />

sobald keine Schneefälle mehr zu erwarten sind. Die Arbeiten sind ohne Unterbrechung in einem Zug durchzuführen.<br />

Das Kehrgut wird auf entsprechenden Lagerplätzen gelagert, die jedes Jahr bekannt gegeben werden.<br />

Weiters wird ein Bauhofmitarbeiter die Kehrmaschine begleiten, um kleinere Arbeiten erledigen zu können<br />

(Leistensteine frei kehren, etc. …). Sollte die Kehrleistung nicht dem gewohnten Standard entsprechen, so sind<br />

die betroffenen Teilstücke nochmals auf Kosten der Firma Schneeconcorde nachzukehren.<br />

III.<br />

Etwaige Beschädigungen von Straßeneigentum wie Leistensteinen, Verkehrszeichen, oä. sowie Beschädigungen<br />

von Privatgut wie Grenzsteine, Gartenmauern, usw. sind auf Kosten der Firma Schneeconcorde zu reparieren.<br />

IV.<br />

Als Pauschale für eine Stunde kehren mit einer 8m 3 -Großraumkehrmaschine inkl. 3500l Wassertank wird angebotskonform<br />

ein Betrag von € 66,90 exkl. 10 % MWSt. festgelegt. Dieser Preis gilt als Fixpreis für die drei Jahre<br />

und wird nicht wertgesichert.<br />

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand für beide Vertragspartner<br />

ist das sachlich zuständige Gericht in Linz. Der gegenständliche Vertrag wurde vom Gemeinderat der Stadtgemeinde<br />

<strong>Steyregg</strong> in seiner Sitzung am 7. März 2013 genehmigt.<br />

Es ergeht daher die Empfehlung an den Gemeinderat, den obigen Vertrag mit der Firma Schneeconcorde mit<br />

einem Pauschal-Stundensatz von € 66,90 zu beschließen, um die Frühjahrskehrungen für die Jahre 2013, 2014<br />

und 2015 zu vergeben.<br />

<strong>Steyregg</strong>, 1.3.2013<br />

Gusenbauer<br />

* * *<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Vertrag zu genehmigen und lässt darüber abstimmen.


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 28<br />

B e s c h l u s s :<br />

Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen<br />

SBU 11 - -<br />

ÖVP 9 - -<br />

SPÖ 9 - -<br />

FPÖ 2 - -<br />

nicht bei der Abstimmung: -<br />

31 - -<br />

Der Antrag gilt somit als angenommen.<br />

TOP 14:<br />

Allfälliges<br />

a) Der Bürgermeister gratulierten Manfred Haider sen. zur Verleihung des Verdienstkreuzes<br />

des Landes Oberösterreich.<br />

b) Der Bürgermeister berichtet, dass der UVP-Bescheid über die Kieserweiterung der Firma<br />

Treul mit 17. Jänner 2013 ausgestellt wurde. Die Forderungen der Stadtgemeinde <strong>Steyregg</strong><br />

wären alle enthalten.<br />

c) Der Bürgermeister berichtet weiter, dass die geplante Umgestaltung des Badeseezuganges<br />

vorerst nicht realisiert werden würde. Der Pächter des Buffets habe nach anfänglicher Zustimmung<br />

dann doch Bedenken gegen die Situierung der Kasse in einem getrennten Container<br />

geäußert, sodass weitere Überlegungen notwendig würden. Es würden allerdings<br />

einzelne Verbesserungsmaßnahmen im Eingangs- und Buffetbereich gesetzt und auch die<br />

Zugangssituation bei starkem Besucherandrang würde entschärft werden.<br />

d) Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die nächste Sitzung der Regionalverkehrsplanung<br />

Linz-Ost auf 20. Juni 2013 verschoben worden sei. Derzeit sei noch keine Entscheidung<br />

bekannt, welcher Korridor ausgewählt würde.<br />

e) GR Gumpinger stellt die Frage, ob die Verkehrssituation in der Kirchengasse nach Bezug<br />

der Neubauten schon geprüft worden sei. Der Bürgermeister antwortet, dass anlässlich<br />

einer Begehung mit der Bezirkshauptmannschaft am 5. März 2013 verschiedene Anregungen<br />

zur Verbesserung der Situation erarbeitet worden seien, die nun auch realisiert würden.<br />

Unter anderen würden Bodenmarkierungen zur Hebung der Verkehrssicherheit angebracht<br />

werden.<br />

f) GR Gumpinger stellt die weitere Frage, wann die neuen Verkehrszählungsgeräte mit Geschwindigkeitsmessung<br />

aufgestellt würden. Der Bürgermeister antwortet, dass dies sofort<br />

nach Beendigung des Winterdienstes erfolgen würde.<br />

g) Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die EGEM-Gruppe am 16. April 2013 im Stadtsaal<br />

eine Informationsveranstaltung abhalten wird. GR Gumpinger ergänzt, dass dazu<br />

noch ein eigener Postwurf an die Haushalte erfolgen würde.<br />

h) GR Haider sen. bedankt sich vorerst für die Gratulation zu seiner Landesauszeichnung. Er<br />

weist anschließend darauf hin, dass zwar nun eine Apotheke in <strong>Steyregg</strong> eingerichtet werden<br />

würde, diese aber leider nicht im Zentrum, sondern in der shopping meile steyregg si-


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 29<br />

tuiert würde. Für die ältere Bevölkerung würde diese nur schwer erreichbar sein und er ersuche<br />

um nochmalige Prüfung, sofern dies überhaupt noch möglich sei.<br />

Der Bürgermeister bedauert, dass er hier keine Möglichkeit sehe. Er habe der neuen<br />

Apothekerin alle in Frage kommenden Objekte im Zentrum gezeigt, ihre Entscheidung sei<br />

aber dann für die sms gefallen.<br />

StR Mag. Wegschaider bedauert die Situierung der Apotheke in der sms ebenfalls und<br />

weist auf die für ältere Menschen gefährliche Passage der Bahnunterführung hin. Man<br />

sollte sich dort um eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h bemühen.<br />

i) StR Grassnigg weist auf ein ungelöstes Eigentümerproblem beim oberen und unteren Teil<br />

des Mitterleitenweges hin. Eigentlich sollten diese Straßenstück ins öffentliche Gut übernommen<br />

werden, leider wäre aber eine Einigung der derzeitigen Eigentümergemeinschaft<br />

kaum erreichbar.<br />

j) GR Gintenreiter erinnert daran, dass er Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung durch die<br />

Linzer Firma Schulz gefordert habe und aufgrund eines Schreibens der Gemeinde das Land<br />

Oberösterreich die Durchführung von Lärmmessungen in Aussicht gestellt hätte. Leider sei<br />

es trotz oftmaliger telefonischer Intervention seinerseits bis heute nicht dazu gekommen.<br />

Vielleicht könnte die Gemeinde hier weiteren Druck erzeugen. Der Bürgermeister ersucht<br />

GR Gintenreiter, ihm eine Zusammenfassung seiner Interventionen zu übergeben. Dieser<br />

sagt dies zu.<br />

k) Frau Vzbgm. Mag. Auinger-Pfund kritisiert, dass ihre Anregung zur Herstellung besserer<br />

Sichtverhältnisse bei der Ausfahrt vom Güterweg Obernbergen auf die L569 in<br />

Plesching bis heute nicht beachtet worden sei. Der Schilderwald führe dazu, dass vom<br />

Güterweg aus nicht genügend Einsicht auf die L569 gewonnen werden könnte.<br />

Der Amtsleiter berichtet dazu, dass eine Prüfung der Sichtverhältnisse vorgenommen<br />

worden sei, allerdings dabei die ausreichenden Sichtverhältnisse festgestellt worden wären.<br />

Er werde sich aber erneut mit diesem Problem befassen.<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Bürgermeister die Sitzung<br />

um 20.41 Uhr.<br />

Vorsitzender:<br />

Bürgermeister Mag. Johann Würzburger<br />

Schriftführung:<br />

AL Helmut Heuschober<br />

Patricia Braun


Gemeinderat 7.3.2013 - Seite 30<br />

Die vorliegende Verhandlungsschrift wurde in der Gemeinderatsitzung am 2. Mai 2013 genehmigt.<br />

Vorsitzender:<br />

Bürgermeister Mag. Johann Würzburger<br />

Bestätigung über das ordnungsgemäße Zustandekommen der Verhandlungsschrift:<br />

Mitglied der SBU-Gemeinderatsfraktion:<br />

Mitglied der SPÖ-Gemeinderatsfraktion:<br />

StR Ute Friedl<br />

StR Peter Grassnigg<br />

Mitglied der ÖVP-Gemeinderatsfraktion:<br />

Mitglied der FPÖ-Gemeinderatsfraktion:<br />

StR Mag. Markus Raml<br />

GR Johann Honeder

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