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Fortbildung der Imker durch Vereine - Bayerisches ...

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BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN<br />

Merkblatt zur<br />

Abwicklung <strong>der</strong> Bienenför<strong>der</strong>ung 2014<br />

<strong>Fortbildung</strong> für <strong>Imker</strong> <strong>durch</strong> <strong>Vereine</strong><br />

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt aufmerksam <strong>durch</strong>!<br />

1. Antragsteller<br />

Antragsberechtigt sind die <strong>Imker</strong>landesverbände mit Sitz in<br />

Bayern und die Landesgruppe Bayern des Deutschen Berufsund<br />

Erwerbsimkerbundes.<br />

Dazu melden die <strong>Imker</strong>vereine bzw. Kreis- und Bezirksverbän-<br />

de die von ihnen <strong>durch</strong>geführten <strong>Fortbildung</strong>sveranstaltungen<br />

an den jeweiligen Landesverband.<br />

Zuwendungsempfänger sind die <strong>Imker</strong>landesverbände, die die<br />

an sie ausbezahlten Zuwendungen an die <strong>Imker</strong>vereine, Kreisund<br />

Bezirksverbände entsprechend <strong>der</strong> <strong>durch</strong>geführten Veran-<br />

staltungen weiterleiten.<br />

2. För<strong>der</strong>fähige <strong>Fortbildung</strong>sveranstaltungen<br />

För<strong>der</strong>fähig sind <strong>Fortbildung</strong>en für <strong>Imker</strong>, die <strong>der</strong> Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Bienen-<br />

zuchterzeugnissen dienen und von <strong>Imker</strong>vereinen, Kreis-, Be-<br />

zirks- o<strong>der</strong> Landesverbänden mit Sitz in Bayern <strong>durch</strong>geführt<br />

werden.<br />

3. För<strong>der</strong>höhe<br />

Für jede <strong>durch</strong>geführte <strong>Fortbildung</strong> wird ein teilnehmerorientier-<br />

ter, gestaffelter Festbetrag in folgen<strong>der</strong> Höhe erstattet:<br />

10 bis 20 Teilnehmer bis zu 100 Euro<br />

21 bis 40 Teilnehmer bis zu 140 Euro<br />

41 bis 60 Teilnehmer bis zu 180 Euro<br />

61 bis 80 Teilnehmer bis zu 220 Euro<br />

ab 81 Teilnehmer bis zu 260 Euro<br />

Die För<strong>der</strong>ung wird zu 50 % aus EU-Mitteln (Europäischer<br />

Garantiefonds für die Landwirtschaft – EGFL) und zu 50 % aus<br />

bayerischen Haushaltsmitteln finanziert.<br />

Die För<strong>der</strong>ung kann nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmit-<br />

tel erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf För<strong>der</strong>ung.<br />

4. För<strong>der</strong>voraussetzungen<br />

Es können nur Veranstaltungen berücksichtigt werden, die<br />

zwischen 1. September 2013 und 31. August 2014 <strong>durch</strong>geführt<br />

wurden bzw. werden.<br />

4.1 Qualifikation des Referenten<br />

För<strong>der</strong>fähige <strong>Fortbildung</strong>en können von folgenden Personen<br />

abgehalten werden:<br />

Bienenfachwarte<br />

Gesundheitswarte<br />

Fachberater für Bienenzucht bzw. Mitarbeiter des Fach-<br />

zentrums Bienen in Veitshöchheim<br />

Führen an<strong>der</strong>e Referenten die <strong>Fortbildung</strong> <strong>durch</strong>, ist auf einem<br />

Erläuterungsblatt die beson<strong>der</strong>e imkerliche Qualifikation kurz zu<br />

beschreiben und vom Fachzentrum Bienen an <strong>der</strong> Landesan-<br />

stalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim bzw. vom<br />

Fachberater für Bienenzucht mit Unterschrift zu bestätigen.<br />

Ehrungen werden nicht anerkannt. Mehrere <strong>Fortbildung</strong>en an<br />

einem Tag mit weitgehend gleichen Teilnehmern gelten als eine<br />

<strong>Fortbildung</strong>.<br />

4.3 <strong>Fortbildung</strong>sthemen<br />

Die <strong>Fortbildung</strong>sthemen müssen eindeutig <strong>der</strong> Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Bienen-<br />

zuchterzeugnissen dienen.<br />

Vortragsthemen, <strong>der</strong>en Inhalte nicht klar zuzuordnen sind, sind<br />

in einem Beiblatt kurz zu erläutern.<br />

Beispiele für för<strong>der</strong>fähige und nicht för<strong>der</strong>fähige Vortragsthe-<br />

men sind in <strong>der</strong> Anlage zum Merkblatt „<strong>Fortbildung</strong> für <strong>Imker</strong><br />

<strong>durch</strong> <strong>Vereine</strong> - 2014“ aufgeführt.<br />

Falls auch nur eine <strong>der</strong> unter Nr. 4 aufgeführten För<strong>der</strong>voraus-<br />

setzungen nicht erfüllt ist, kann für diese <strong>Fortbildung</strong> kein Zu-<br />

schuss gewährt werden.<br />

5. Antragstellung<br />

Der <strong>Imker</strong>verein bzw. Kreis- o<strong>der</strong> Bezirksverband sendet seine<br />

Meldung mit allen Anlagen möglichst bis zum<br />

1. August 2014<br />

an den jeweiligen Landesverband.<br />

Die jeweils gültigen Meldeformulare können über das Internet<br />

abgerufen werden unter<br />

www.stmelf.bayern.de/för<strong>der</strong>wegweiser/- -> Bienen<br />

Die Landesverbände prüfen die Meldungen <strong>der</strong> <strong>Imker</strong>vereine<br />

bzw. Kreis- und Bezirksverbände auf Vollständigkeit, fassen sie<br />

zusammen und stellen einen entsprechenden Antrag auf Zu-<br />

wendung, <strong>der</strong> bis zum<br />

31. August 2014<br />

bei <strong>der</strong> Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)<br />

eingegangen sein muss.<br />

<strong>Fortbildung</strong>en im August 2014 können noch bis zum 5. Sep-<br />

tember 2014 beim Landesverband nachgemeldet werden. Dazu<br />

müssen die Nachmeldungen aber bereits im Juli 2014 beim<br />

Landesverband formlos angekündigt worden sein. Nachmel-<br />

dungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese spätes-<br />

tens bis zum 12. September 2014 <strong>der</strong> LfL vorliegen.<br />

Der Antrag, die Meldungen und die Anlagen müssen <strong>der</strong> LfL im<br />

Original vorgelegt werden!<br />

Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn er vollständig<br />

mit allen erfor<strong>der</strong>lichen Anlagen innerhalb <strong>der</strong> Antragsfrist ein-<br />

gereicht wird.<br />

Fehlende Unterlagen, Anlagen und Erläuterungen können<br />

wegen des erhöhten Prüfaufwandes grundsätzlich nicht<br />

mehr einzeln nachgefor<strong>der</strong>t werden.<br />

4.2 Dauer <strong>der</strong> <strong>Fortbildung</strong><br />

Die <strong>Fortbildung</strong> muss mindestens zwei Stunden dauern. Zei-<br />

ten für z.B. die Ausgabe von Varroosebehandlungsmitteln o<strong>der</strong><br />

www.stmelf.bayern.de/foer<strong>der</strong>wegweiser 1


6. Anfor<strong>der</strong>ungen an die Meldung<br />

Für alle <strong>Fortbildung</strong>sveranstaltungen müssen folgende Anlagen<br />

beigefügt werden:<br />

Veranstaltungshinweis<br />

Teilnehmerliste einschließlich Referentenbestätigung<br />

Die Anlage „Beson<strong>der</strong>e Qualifikation des Referenten“ ist nur<br />

nötig, wenn <strong>der</strong> Referent nicht die Voraussetzungen gemäß<br />

Nr. 4.1 erfüllt.<br />

6.1 Bestätigung des Referenten<br />

Der Referent bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Formular<br />

„Teilnehmerliste einschließlich Referentenbestätigung“ den<br />

Termin, die Dauer und das Thema <strong>der</strong> von ihm <strong>durch</strong>geführten<br />

<strong>Fortbildung</strong>sveranstaltung.<br />

6.2 Teilnehmerlisten<br />

Die Teilnehmerlisten müssen Vor- und Nachnamen (in Druck-<br />

schrift) und eigenhändige Unterschriften aufweisen. Die Liste<br />

ist vom <strong>Imker</strong>verein, Kreis-, Bezirks- bzw. Landesverband sorg-<br />

fältig zu prüfen und Doppelnennungen sind zu streichen. Teil-<br />

nehmer, die nicht unterschrieben haben, müssen ebenso aus<br />

<strong>der</strong> Liste gestrichen werden. Der Referent darf nicht in <strong>der</strong><br />

Teilnehmerliste erscheinen.<br />

Die Teilnehmerlisten müssen <strong>der</strong> LfL im Original vorgelegt<br />

werden.<br />

6.3 Veranstaltungshinweis<br />

Der Veranstaltungshinweis muss belegen, dass die <strong>Fortbildung</strong><br />

im Vorfeld öffentlich angekündigt worden ist, damit auch<br />

<strong>Imker</strong> an<strong>der</strong>er <strong>Vereine</strong> bzw. nicht organisierte <strong>Imker</strong> die Mög-<br />

lichkeit zur Teilnahme hatten. Der Veranstaltungshinweis muss<br />

das Thema <strong>der</strong> <strong>Fortbildung</strong> beinhalten. Anerkannt werden<br />

z.B. Jahresprogramme, Ausdrucke von entsprechenden Veröf-<br />

fentlichungen im Internet (mit Quellenangabe), Hinweise in<br />

Fach- und Tageszeitungen o<strong>der</strong> Anschreiben an die Zeitung mit<br />

<strong>der</strong> Bitte um Veröffentlichung.<br />

Bitte heben Sie die relevanten Textstellen im Veranstaltungs-<br />

hinweis farblich hervor.<br />

Rundschreiben an die Vereinsmitglie<strong>der</strong> sind nicht ausrei-<br />

chend, ebenso wie das Anschreiben an den Referenten. Fort-<br />

bildungen die nur für einen eingeschränkten Teilnehmerkreis<br />

angeboten werden, sind nicht för<strong>der</strong>fähig.<br />

7. Bewilligung und Auszahlung<br />

Die LfL prüft den Antrag mit allen Anlagen, erlässt den Zuwen-<br />

dungsbescheid und veranlasst die Auszahlung auf das Konto<br />

des jeweiligen Antragstellers (Landesverband).<br />

Der Landesverband leitet die Mittel unverzüglich an den <strong>Imker</strong>-<br />

verein, Kreis- bzw. Bezirksverband weiter und weist dies an-<br />

hand <strong>der</strong> Zahlungsbelege bis zu dem im Bewilligungsbescheid<br />

genannten Termin <strong>der</strong> LfL nach.<br />

8. Kontrollen und Aufbewahrungsfristen<br />

Die für die För<strong>der</strong>ung relevanten Unterlagen sind mindestens<br />

bis 31.12.2019 für Prüfungen aufzubewahren.<br />

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirt-<br />

schaft und Forsten, <strong>der</strong> Bayerische Oberste Rechnungshof, die<br />

Prüforgane <strong>der</strong> Europäischen Union und die für die För<strong>der</strong>ab-<br />

wicklung zuständigen Stellen haben das Recht, die Vorausset-<br />

zungen für die Gewährung <strong>der</strong> Zuwendung <strong>durch</strong> Besichtigung<br />

an Ort und Stelle und <strong>durch</strong> Einsichtnahme in Bücher o<strong>der</strong><br />

sonstige Belege entwe<strong>der</strong> selbst zu prüfen o<strong>der</strong> <strong>durch</strong> Beauf-<br />

tragte prüfen zu lassen.<br />

Nachträgliche Buchprüfungen gemäß VO (EU) Nr. 1306/2013<br />

können auch Prüfungen bei Dritten (z. B. Kreisverwaltungsbe-<br />

hörden) beinhalten.<br />

9. Wie<strong>der</strong>einziehung und Sanktionen<br />

Zu Unrecht gezahlte Beihilfen werden nebst Zinsen wie<strong>der</strong><br />

eingezogen. Im Fall falscher Angaben, die vorsätzlich o<strong>der</strong> grob<br />

fahrlässig gemacht wurden, wird <strong>der</strong> Zuwendungsempfänger im<br />

folgenden Jahr von <strong>der</strong> Beihilfegewährung ausgeschlossen.<br />

10. Sonstige Hinweise<br />

10.1 Rechtliche Grundlagen<br />

Grundlagen für die För<strong>der</strong>ung von <strong>Fortbildung</strong>en für <strong>Imker</strong><br />

<strong>durch</strong> <strong>Vereine</strong> sind<br />

die Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für<br />

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Bienenhaltung, insbeson<strong>der</strong>e für die Verbesserung <strong>der</strong><br />

Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Bienen-<br />

zuchterzeugnissen,<br />

die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013,<br />

die Verordnung (EG) Nr. 917/2004 <strong>der</strong> Kommission vom<br />

30. April 2004<br />

in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung.<br />

10.2 Hinweise zur Veröffentlichung und zum Datenschutz<br />

Die mit dem Antrag einschließlich Anlagen erhobenen Daten<br />

werden zur Feststellung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>berechtigung und –höhe<br />

benötigt und gespeichert.<br />

Die Daten werden an das Bayerische Staatsministerium für<br />

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für die Überwachung<br />

<strong>der</strong> Mittelauszahlung sowie zur Erstellung des Agrarberichts<br />

und sonstiger vorgeschriebener Berichte übermittelt.<br />

Die Daten werden an das Bayerische Staatsministerium für<br />

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für die Überwachung<br />

<strong>der</strong> Mittelauszahlung sowie zur Erstellung des Agrarberichts<br />

und sonstiger vorgeschriebener Berichte übermittelt.<br />

Die Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union sind gemäß Artikel<br />

111 <strong>der</strong> Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates über die Finanzierung, die Verwal-<br />

tung und das Kontrollsystem <strong>der</strong> gemeinsamen Agrarpolitik<br />

verpflichtet, die Begünstigten von Mitteln aus dem Europäi-<br />

schen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem<br />

Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des<br />

Ländlichen Raumes (ELER) nachträglich im Internet zu veröf-<br />

fentlichen. Zum Zweck des Schutzes <strong>der</strong> finanziellen Interessen<br />

<strong>der</strong> Europäischen Union von Rechnungsprüfungs- und Unter-<br />

suchungseinrichtungen <strong>der</strong> Europäischen Union des Bundes,<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, <strong>der</strong> Kreise und <strong>der</strong> Gemeinden können die Daten<br />

<strong>der</strong> Begünstigten verarbeitet werden.<br />

Mit <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Informationen über die Begünstig-<br />

ten von Mitteln aus den Europäischen Agrarfonds verfolgt die<br />

Europäische Union das Ziel, die Kontrolle <strong>der</strong> Verwendung <strong>der</strong><br />

EU-Gemeinschaftsmittel zu verstärken, die Transparenz <strong>der</strong><br />

Verwendung von Gemeinschaftsmitteln und die Öffentlichkeits-<br />

wirkung und Akzeptanz <strong>der</strong> Europäischen Agrarpolitik zu ver-<br />

bessern.<br />

Diese Veröffentlichungspflicht besteht für alle ab dem EU-<br />

Haushaltsjahr 2014 getätigten Zahlungen und betrifft natürliche<br />

und juristische Personen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit<br />

haben sowie Gesellschaften und Vereinigungen ohne eigene<br />

Rechtspersönlichkeit.<br />

Veröffentlicht werden Angaben über die Begünstigten mit Na-<br />

men <strong>der</strong> Gemeinde und Postleitzahl, die Beträge, die je<strong>der</strong><br />

Begünstigte insgesamt und für jede einzelne Maßnahme erhal-<br />

2 www.stmelf.bayern.de/foer<strong>der</strong>wegweiser


ten hat, sowie die Art und die Beschreibung dieser Maßnah-<br />

men, im folgenden Informationen genannt.<br />

Ausgenommen von <strong>der</strong> Veröffentlichung des Namen sind ge-<br />

mäß Artikel 112 <strong>der</strong> Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 Begünstig-<br />

te, <strong>der</strong>en Gesamtbetrag an Beihilfen, die ein Begünstigter in<br />

einem Jahr erhalten hat, gleich o<strong>der</strong> unter dem Schwellenwert<br />

in Höhe von 1250,- EUR liegt. In diesem Fall erfolgt eine ano-<br />

nymisierte Veröffentlichung des Begünstigten.<br />

Die Informationen werden auf einer beson<strong>der</strong>en – vom Bund<br />

und den Län<strong>der</strong>n gemeinsam betriebenen – Internetseite <strong>der</strong><br />

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter<br />

<strong>der</strong> Internetadresse<br />

www.agrar-fischerei-zahlungen.de<br />

von den für die Zahlungen zuständigen Stellen des Bundes und<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> veröffentlicht. Sie bleiben vom Zeitpunkt <strong>der</strong> ersten<br />

Veröffentlichung an zwei Jahre lang zugänglich.<br />

Die Vorschriften <strong>der</strong> Richtlinie 95/46/EG des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz<br />

natürlicher Personen bei <strong>der</strong> Verarbeitung personenbezogener<br />

Daten und zum freien Datenverkehr (Abl. L 281 vom<br />

23.11.1995, S. 31), geän<strong>der</strong>t <strong>durch</strong> die Verordnung (EG) Nr.<br />

1882/2003 (Abl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1), sowie die natio-<br />

nalen Datenschutzbestimmungen des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

bleiben unberührt. Auf die in diesen Rechtsvorschriften geregel-<br />

ten Datenschutzrechte und die Verfahren zur Ausübung dieser<br />

Rechte wird verwiesen.<br />

Die Europäische Kommission hat unter ihrer zentralen Internet-<br />

seite eine Website<br />

http://ec.europa.eu/grants/search/beneficiaries_de.htm<br />

eingerichtet, die auf die Veröffentlichungs-Internetseiten aller<br />

Mitgliedstaaten hinweist.<br />

11. Bewilligungsstelle, Ansprechpartner<br />

Bewilligungsstelle ist die<br />

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft<br />

Abteilung För<strong>der</strong>wesen und Fachrecht<br />

Menzinger Str. 54<br />

80638 München<br />

AFR@LfL.bayern.de<br />

Ansprechpartner:<br />

Eva Eidelsburger (eva-maria.eidelsburger@lfl.bayern.de )<br />

Nicole Stadler (nicole.stadler@lfl.bayern.de)<br />

www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foer<strong>der</strong>ung 3

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