Fortbildung der Imker durch Vereine - Bayerisches ...
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BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN<br />
Merkblatt zur<br />
Abwicklung <strong>der</strong> Bienenför<strong>der</strong>ung 2014<br />
<strong>Fortbildung</strong> für <strong>Imker</strong> <strong>durch</strong> <strong>Vereine</strong><br />
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt aufmerksam <strong>durch</strong>!<br />
1. Antragsteller<br />
Antragsberechtigt sind die <strong>Imker</strong>landesverbände mit Sitz in<br />
Bayern und die Landesgruppe Bayern des Deutschen Berufsund<br />
Erwerbsimkerbundes.<br />
Dazu melden die <strong>Imker</strong>vereine bzw. Kreis- und Bezirksverbän-<br />
de die von ihnen <strong>durch</strong>geführten <strong>Fortbildung</strong>sveranstaltungen<br />
an den jeweiligen Landesverband.<br />
Zuwendungsempfänger sind die <strong>Imker</strong>landesverbände, die die<br />
an sie ausbezahlten Zuwendungen an die <strong>Imker</strong>vereine, Kreisund<br />
Bezirksverbände entsprechend <strong>der</strong> <strong>durch</strong>geführten Veran-<br />
staltungen weiterleiten.<br />
2. För<strong>der</strong>fähige <strong>Fortbildung</strong>sveranstaltungen<br />
För<strong>der</strong>fähig sind <strong>Fortbildung</strong>en für <strong>Imker</strong>, die <strong>der</strong> Verbesserung<br />
<strong>der</strong> Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Bienen-<br />
zuchterzeugnissen dienen und von <strong>Imker</strong>vereinen, Kreis-, Be-<br />
zirks- o<strong>der</strong> Landesverbänden mit Sitz in Bayern <strong>durch</strong>geführt<br />
werden.<br />
3. För<strong>der</strong>höhe<br />
Für jede <strong>durch</strong>geführte <strong>Fortbildung</strong> wird ein teilnehmerorientier-<br />
ter, gestaffelter Festbetrag in folgen<strong>der</strong> Höhe erstattet:<br />
10 bis 20 Teilnehmer bis zu 100 Euro<br />
21 bis 40 Teilnehmer bis zu 140 Euro<br />
41 bis 60 Teilnehmer bis zu 180 Euro<br />
61 bis 80 Teilnehmer bis zu 220 Euro<br />
ab 81 Teilnehmer bis zu 260 Euro<br />
Die För<strong>der</strong>ung wird zu 50 % aus EU-Mitteln (Europäischer<br />
Garantiefonds für die Landwirtschaft – EGFL) und zu 50 % aus<br />
bayerischen Haushaltsmitteln finanziert.<br />
Die För<strong>der</strong>ung kann nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmit-<br />
tel erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf För<strong>der</strong>ung.<br />
4. För<strong>der</strong>voraussetzungen<br />
Es können nur Veranstaltungen berücksichtigt werden, die<br />
zwischen 1. September 2013 und 31. August 2014 <strong>durch</strong>geführt<br />
wurden bzw. werden.<br />
4.1 Qualifikation des Referenten<br />
För<strong>der</strong>fähige <strong>Fortbildung</strong>en können von folgenden Personen<br />
abgehalten werden:<br />
Bienenfachwarte<br />
Gesundheitswarte<br />
Fachberater für Bienenzucht bzw. Mitarbeiter des Fach-<br />
zentrums Bienen in Veitshöchheim<br />
Führen an<strong>der</strong>e Referenten die <strong>Fortbildung</strong> <strong>durch</strong>, ist auf einem<br />
Erläuterungsblatt die beson<strong>der</strong>e imkerliche Qualifikation kurz zu<br />
beschreiben und vom Fachzentrum Bienen an <strong>der</strong> Landesan-<br />
stalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim bzw. vom<br />
Fachberater für Bienenzucht mit Unterschrift zu bestätigen.<br />
Ehrungen werden nicht anerkannt. Mehrere <strong>Fortbildung</strong>en an<br />
einem Tag mit weitgehend gleichen Teilnehmern gelten als eine<br />
<strong>Fortbildung</strong>.<br />
4.3 <strong>Fortbildung</strong>sthemen<br />
Die <strong>Fortbildung</strong>sthemen müssen eindeutig <strong>der</strong> Verbesserung<br />
<strong>der</strong> Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Bienen-<br />
zuchterzeugnissen dienen.<br />
Vortragsthemen, <strong>der</strong>en Inhalte nicht klar zuzuordnen sind, sind<br />
in einem Beiblatt kurz zu erläutern.<br />
Beispiele für för<strong>der</strong>fähige und nicht för<strong>der</strong>fähige Vortragsthe-<br />
men sind in <strong>der</strong> Anlage zum Merkblatt „<strong>Fortbildung</strong> für <strong>Imker</strong><br />
<strong>durch</strong> <strong>Vereine</strong> - 2014“ aufgeführt.<br />
Falls auch nur eine <strong>der</strong> unter Nr. 4 aufgeführten För<strong>der</strong>voraus-<br />
setzungen nicht erfüllt ist, kann für diese <strong>Fortbildung</strong> kein Zu-<br />
schuss gewährt werden.<br />
5. Antragstellung<br />
Der <strong>Imker</strong>verein bzw. Kreis- o<strong>der</strong> Bezirksverband sendet seine<br />
Meldung mit allen Anlagen möglichst bis zum<br />
1. August 2014<br />
an den jeweiligen Landesverband.<br />
Die jeweils gültigen Meldeformulare können über das Internet<br />
abgerufen werden unter<br />
www.stmelf.bayern.de/för<strong>der</strong>wegweiser/- -> Bienen<br />
Die Landesverbände prüfen die Meldungen <strong>der</strong> <strong>Imker</strong>vereine<br />
bzw. Kreis- und Bezirksverbände auf Vollständigkeit, fassen sie<br />
zusammen und stellen einen entsprechenden Antrag auf Zu-<br />
wendung, <strong>der</strong> bis zum<br />
31. August 2014<br />
bei <strong>der</strong> Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)<br />
eingegangen sein muss.<br />
<strong>Fortbildung</strong>en im August 2014 können noch bis zum 5. Sep-<br />
tember 2014 beim Landesverband nachgemeldet werden. Dazu<br />
müssen die Nachmeldungen aber bereits im Juli 2014 beim<br />
Landesverband formlos angekündigt worden sein. Nachmel-<br />
dungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese spätes-<br />
tens bis zum 12. September 2014 <strong>der</strong> LfL vorliegen.<br />
Der Antrag, die Meldungen und die Anlagen müssen <strong>der</strong> LfL im<br />
Original vorgelegt werden!<br />
Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn er vollständig<br />
mit allen erfor<strong>der</strong>lichen Anlagen innerhalb <strong>der</strong> Antragsfrist ein-<br />
gereicht wird.<br />
Fehlende Unterlagen, Anlagen und Erläuterungen können<br />
wegen des erhöhten Prüfaufwandes grundsätzlich nicht<br />
mehr einzeln nachgefor<strong>der</strong>t werden.<br />
4.2 Dauer <strong>der</strong> <strong>Fortbildung</strong><br />
Die <strong>Fortbildung</strong> muss mindestens zwei Stunden dauern. Zei-<br />
ten für z.B. die Ausgabe von Varroosebehandlungsmitteln o<strong>der</strong><br />
www.stmelf.bayern.de/foer<strong>der</strong>wegweiser 1
6. Anfor<strong>der</strong>ungen an die Meldung<br />
Für alle <strong>Fortbildung</strong>sveranstaltungen müssen folgende Anlagen<br />
beigefügt werden:<br />
Veranstaltungshinweis<br />
Teilnehmerliste einschließlich Referentenbestätigung<br />
Die Anlage „Beson<strong>der</strong>e Qualifikation des Referenten“ ist nur<br />
nötig, wenn <strong>der</strong> Referent nicht die Voraussetzungen gemäß<br />
Nr. 4.1 erfüllt.<br />
6.1 Bestätigung des Referenten<br />
Der Referent bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Formular<br />
„Teilnehmerliste einschließlich Referentenbestätigung“ den<br />
Termin, die Dauer und das Thema <strong>der</strong> von ihm <strong>durch</strong>geführten<br />
<strong>Fortbildung</strong>sveranstaltung.<br />
6.2 Teilnehmerlisten<br />
Die Teilnehmerlisten müssen Vor- und Nachnamen (in Druck-<br />
schrift) und eigenhändige Unterschriften aufweisen. Die Liste<br />
ist vom <strong>Imker</strong>verein, Kreis-, Bezirks- bzw. Landesverband sorg-<br />
fältig zu prüfen und Doppelnennungen sind zu streichen. Teil-<br />
nehmer, die nicht unterschrieben haben, müssen ebenso aus<br />
<strong>der</strong> Liste gestrichen werden. Der Referent darf nicht in <strong>der</strong><br />
Teilnehmerliste erscheinen.<br />
Die Teilnehmerlisten müssen <strong>der</strong> LfL im Original vorgelegt<br />
werden.<br />
6.3 Veranstaltungshinweis<br />
Der Veranstaltungshinweis muss belegen, dass die <strong>Fortbildung</strong><br />
im Vorfeld öffentlich angekündigt worden ist, damit auch<br />
<strong>Imker</strong> an<strong>der</strong>er <strong>Vereine</strong> bzw. nicht organisierte <strong>Imker</strong> die Mög-<br />
lichkeit zur Teilnahme hatten. Der Veranstaltungshinweis muss<br />
das Thema <strong>der</strong> <strong>Fortbildung</strong> beinhalten. Anerkannt werden<br />
z.B. Jahresprogramme, Ausdrucke von entsprechenden Veröf-<br />
fentlichungen im Internet (mit Quellenangabe), Hinweise in<br />
Fach- und Tageszeitungen o<strong>der</strong> Anschreiben an die Zeitung mit<br />
<strong>der</strong> Bitte um Veröffentlichung.<br />
Bitte heben Sie die relevanten Textstellen im Veranstaltungs-<br />
hinweis farblich hervor.<br />
Rundschreiben an die Vereinsmitglie<strong>der</strong> sind nicht ausrei-<br />
chend, ebenso wie das Anschreiben an den Referenten. Fort-<br />
bildungen die nur für einen eingeschränkten Teilnehmerkreis<br />
angeboten werden, sind nicht för<strong>der</strong>fähig.<br />
7. Bewilligung und Auszahlung<br />
Die LfL prüft den Antrag mit allen Anlagen, erlässt den Zuwen-<br />
dungsbescheid und veranlasst die Auszahlung auf das Konto<br />
des jeweiligen Antragstellers (Landesverband).<br />
Der Landesverband leitet die Mittel unverzüglich an den <strong>Imker</strong>-<br />
verein, Kreis- bzw. Bezirksverband weiter und weist dies an-<br />
hand <strong>der</strong> Zahlungsbelege bis zu dem im Bewilligungsbescheid<br />
genannten Termin <strong>der</strong> LfL nach.<br />
8. Kontrollen und Aufbewahrungsfristen<br />
Die für die För<strong>der</strong>ung relevanten Unterlagen sind mindestens<br />
bis 31.12.2019 für Prüfungen aufzubewahren.<br />
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirt-<br />
schaft und Forsten, <strong>der</strong> Bayerische Oberste Rechnungshof, die<br />
Prüforgane <strong>der</strong> Europäischen Union und die für die För<strong>der</strong>ab-<br />
wicklung zuständigen Stellen haben das Recht, die Vorausset-<br />
zungen für die Gewährung <strong>der</strong> Zuwendung <strong>durch</strong> Besichtigung<br />
an Ort und Stelle und <strong>durch</strong> Einsichtnahme in Bücher o<strong>der</strong><br />
sonstige Belege entwe<strong>der</strong> selbst zu prüfen o<strong>der</strong> <strong>durch</strong> Beauf-<br />
tragte prüfen zu lassen.<br />
Nachträgliche Buchprüfungen gemäß VO (EU) Nr. 1306/2013<br />
können auch Prüfungen bei Dritten (z. B. Kreisverwaltungsbe-<br />
hörden) beinhalten.<br />
9. Wie<strong>der</strong>einziehung und Sanktionen<br />
Zu Unrecht gezahlte Beihilfen werden nebst Zinsen wie<strong>der</strong><br />
eingezogen. Im Fall falscher Angaben, die vorsätzlich o<strong>der</strong> grob<br />
fahrlässig gemacht wurden, wird <strong>der</strong> Zuwendungsempfänger im<br />
folgenden Jahr von <strong>der</strong> Beihilfegewährung ausgeschlossen.<br />
10. Sonstige Hinweise<br />
10.1 Rechtliche Grundlagen<br />
Grundlagen für die För<strong>der</strong>ung von <strong>Fortbildung</strong>en für <strong>Imker</strong><br />
<strong>durch</strong> <strong>Vereine</strong> sind<br />
die Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für<br />
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Bienenhaltung, insbeson<strong>der</strong>e für die Verbesserung <strong>der</strong><br />
Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Bienen-<br />
zuchterzeugnissen,<br />
die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen<br />
Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013,<br />
die Verordnung (EG) Nr. 917/2004 <strong>der</strong> Kommission vom<br />
30. April 2004<br />
in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung.<br />
10.2 Hinweise zur Veröffentlichung und zum Datenschutz<br />
Die mit dem Antrag einschließlich Anlagen erhobenen Daten<br />
werden zur Feststellung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>berechtigung und –höhe<br />
benötigt und gespeichert.<br />
Die Daten werden an das Bayerische Staatsministerium für<br />
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für die Überwachung<br />
<strong>der</strong> Mittelauszahlung sowie zur Erstellung des Agrarberichts<br />
und sonstiger vorgeschriebener Berichte übermittelt.<br />
Die Daten werden an das Bayerische Staatsministerium für<br />
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für die Überwachung<br />
<strong>der</strong> Mittelauszahlung sowie zur Erstellung des Agrarberichts<br />
und sonstiger vorgeschriebener Berichte übermittelt.<br />
Die Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union sind gemäß Artikel<br />
111 <strong>der</strong> Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen<br />
Parlaments und des Rates über die Finanzierung, die Verwal-<br />
tung und das Kontrollsystem <strong>der</strong> gemeinsamen Agrarpolitik<br />
verpflichtet, die Begünstigten von Mitteln aus dem Europäi-<br />
schen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem<br />
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des<br />
Ländlichen Raumes (ELER) nachträglich im Internet zu veröf-<br />
fentlichen. Zum Zweck des Schutzes <strong>der</strong> finanziellen Interessen<br />
<strong>der</strong> Europäischen Union von Rechnungsprüfungs- und Unter-<br />
suchungseinrichtungen <strong>der</strong> Europäischen Union des Bundes,<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, <strong>der</strong> Kreise und <strong>der</strong> Gemeinden können die Daten<br />
<strong>der</strong> Begünstigten verarbeitet werden.<br />
Mit <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Informationen über die Begünstig-<br />
ten von Mitteln aus den Europäischen Agrarfonds verfolgt die<br />
Europäische Union das Ziel, die Kontrolle <strong>der</strong> Verwendung <strong>der</strong><br />
EU-Gemeinschaftsmittel zu verstärken, die Transparenz <strong>der</strong><br />
Verwendung von Gemeinschaftsmitteln und die Öffentlichkeits-<br />
wirkung und Akzeptanz <strong>der</strong> Europäischen Agrarpolitik zu ver-<br />
bessern.<br />
Diese Veröffentlichungspflicht besteht für alle ab dem EU-<br />
Haushaltsjahr 2014 getätigten Zahlungen und betrifft natürliche<br />
und juristische Personen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit<br />
haben sowie Gesellschaften und Vereinigungen ohne eigene<br />
Rechtspersönlichkeit.<br />
Veröffentlicht werden Angaben über die Begünstigten mit Na-<br />
men <strong>der</strong> Gemeinde und Postleitzahl, die Beträge, die je<strong>der</strong><br />
Begünstigte insgesamt und für jede einzelne Maßnahme erhal-<br />
2 www.stmelf.bayern.de/foer<strong>der</strong>wegweiser
ten hat, sowie die Art und die Beschreibung dieser Maßnah-<br />
men, im folgenden Informationen genannt.<br />
Ausgenommen von <strong>der</strong> Veröffentlichung des Namen sind ge-<br />
mäß Artikel 112 <strong>der</strong> Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 Begünstig-<br />
te, <strong>der</strong>en Gesamtbetrag an Beihilfen, die ein Begünstigter in<br />
einem Jahr erhalten hat, gleich o<strong>der</strong> unter dem Schwellenwert<br />
in Höhe von 1250,- EUR liegt. In diesem Fall erfolgt eine ano-<br />
nymisierte Veröffentlichung des Begünstigten.<br />
Die Informationen werden auf einer beson<strong>der</strong>en – vom Bund<br />
und den Län<strong>der</strong>n gemeinsam betriebenen – Internetseite <strong>der</strong><br />
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter<br />
<strong>der</strong> Internetadresse<br />
www.agrar-fischerei-zahlungen.de<br />
von den für die Zahlungen zuständigen Stellen des Bundes und<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> veröffentlicht. Sie bleiben vom Zeitpunkt <strong>der</strong> ersten<br />
Veröffentlichung an zwei Jahre lang zugänglich.<br />
Die Vorschriften <strong>der</strong> Richtlinie 95/46/EG des Europäischen<br />
Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz<br />
natürlicher Personen bei <strong>der</strong> Verarbeitung personenbezogener<br />
Daten und zum freien Datenverkehr (Abl. L 281 vom<br />
23.11.1995, S. 31), geän<strong>der</strong>t <strong>durch</strong> die Verordnung (EG) Nr.<br />
1882/2003 (Abl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1), sowie die natio-<br />
nalen Datenschutzbestimmungen des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />
bleiben unberührt. Auf die in diesen Rechtsvorschriften geregel-<br />
ten Datenschutzrechte und die Verfahren zur Ausübung dieser<br />
Rechte wird verwiesen.<br />
Die Europäische Kommission hat unter ihrer zentralen Internet-<br />
seite eine Website<br />
http://ec.europa.eu/grants/search/beneficiaries_de.htm<br />
eingerichtet, die auf die Veröffentlichungs-Internetseiten aller<br />
Mitgliedstaaten hinweist.<br />
11. Bewilligungsstelle, Ansprechpartner<br />
Bewilligungsstelle ist die<br />
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft<br />
Abteilung För<strong>der</strong>wesen und Fachrecht<br />
Menzinger Str. 54<br />
80638 München<br />
AFR@LfL.bayern.de<br />
Ansprechpartner:<br />
Eva Eidelsburger (eva-maria.eidelsburger@lfl.bayern.de )<br />
Nicole Stadler (nicole.stadler@lfl.bayern.de)<br />
www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foer<strong>der</strong>ung 3