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22.04.2010 Ladung zur Prüfung Angestelltenlehrgang II 2010 ...

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Gegen Empfangsbekenntnis<br />

An die<br />

Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />

des A<strong>II</strong>A-09-1-42<br />

im Bildungszentrum Braunschweig<br />

Silke Kanzler<br />

Telefon: 0531 470-5312<br />

Fax: 0531 470-5320<br />

Silke.kanzler@nds-sti.de<br />

<strong>22.04.<strong>2010</strong></strong><br />

<strong>Ladung</strong> <strong>zur</strong> Prüfung <strong>Angestelltenlehrgang</strong> <strong>II</strong> <strong>2010</strong> - schriftlicher Teil<br />

Sehr geehrter Damen und Herren,<br />

Ich lade Sie <strong>zur</strong> schriftlichen Prüfung wie folgt ein:<br />

Datum Uhrzeit Arbeit Stoffgebiet<br />

06.05.<strong>2010</strong> 08:00 bis 13:00 1 Allg. Verwaltungsrecht<br />

07.05.<strong>2010</strong> 08:00 bis 13:00 2 Personalwirtschaft<br />

Arbeitsrecht / Beamtenrecht<br />

10.05.<strong>2010</strong> 08:00 bis 13:00 3 Öffentl. Finanzwirtschaft I<br />

11.05.<strong>2010</strong> 08:00 bis 13:00 4 Privatrecht<br />

Ich bitte Sie, sich am Prüfungstag bereits um 7:40 Uhr im Bildungszentrum Braunschweig,<br />

Wendenstr. 69, Raum 5.01 B, 5. OG einzufinden. In Ihrem eigenen Interesse möchte ich Sie bitten,<br />

pünktlich zu erscheinen.<br />

Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses entnehmen Sie bitte dem Aushang<br />

im dritten Obergeschoss.<br />

Prüfungsunterlagen (Vordrucke, Schreibpapier) werden vom Institut gestellt. Mitzubringen sind die<br />

allgemein zugelassenen Hilfsmittel sowie Schreibutensilien.<br />

Im Prüfungsraum ist das Rauchen nicht gestattet. Die Handys sind vor Prüfungsbeginn beim<br />

Aufsichtführenden abzugeben.<br />

Ich bitte am Tage der schriftlichen Prüfung den Personalausweis mitzubringen. Auf Verlangen des<br />

Aufsichtführenden haben sich die Prüfungsteilnehmer auszuweisen.<br />

Nach der Rechtsprechung kann sich ein Prüfungsteilnehmer nicht nachträglich auf Umstände<br />

berufen, die ihm vor Prüfungsbeginn bereits bekannt waren und von ihm schon zu diesem<br />

Zeitpunkt hätten geltend gemacht werden können.


Dies betrifft insbesondere den Fall einer gesundheitlichen Beeinträchtigung bei Prüfungsleistungen.<br />

Ist ein Teilnehmer durch Krankheit an der Fertigung einer Prüfungsarbeit gehindert, so liegt es in<br />

seinem Interesse, dies am Prüfungstag vor Beginn der Prüfungsarbeit anzuzeigen und danach<br />

unverzüglich durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.<br />

Sollten Sie durch Erkrankung oder andere von Ihnen nicht zu vertretende Gründe an der Ablegung<br />

der Prüfung bzw. einzelner Teile der Prüfung gehindert sein, bitte ich um umgehende Nachricht,<br />

ggf. vorab fernmündlich.<br />

Auf die §§ 11 (Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße) und 12 (Verhinderung, Rücktritt,<br />

Versäumnis) der Prüfungsordnung weise ich besonders hin.<br />

Die mündliche Prüfung wird am 16. und 17.06.<strong>2010</strong> stattfinden.<br />

Eine gesonderte <strong>Ladung</strong> unter Angabe der genauen Prüfungszeiten wird Ihnen rechtzeitig<br />

zugesandt.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Silke Kanzler<br />

Ausbildungsverwaltung<br />

Anlage 1: Hinweis zu den allg. zugelassenen Hilfsmitteln


ANLAGE 1<br />

<strong>Ladung</strong> <strong>zur</strong> Prüfung <strong>Angestelltenlehrgang</strong> <strong>II</strong> <strong>2010</strong> - schriftlicher Teil<br />

I. Die bei der Anfertigung der Prüfungsarbeiten erlaubten Hilfsmittel werden bei jeder<br />

Prüfungsaufgabe besonders vermerkt. Grundsätzlich sind als Hilfsmittel zugelassen:<br />

• Deutsche Verwaltungspraxis, Vorschriftensammlung (DVP- Gesetzessammlung, Gesamtausgabe),<br />

Loseblattausgabe, Maximilian-Verlag Herford und Bonn, 2 Bände, 1 Band "Bundesrechtliche<br />

Vorschriften", 1 Band "Landesrecht Niedersachsen", jeweils nach dem Stande der letzten<br />

Ergänzungslieferung.<br />

• Netzunabhängiger, nicht programmierbarer und nicht textspeicherfähiger Taschenrechner<br />

<strong>II</strong>. Die DVP-Gesetzessammlung (Gesamtausgabe) darf nur unter den folgenden Voraussetzungen als<br />

Hilfsmittel benutzt werden:<br />

− Es darf kein zusätzliches Blatt mit Aufbaumustern oder vom Benutzer geschriebenen Texten oder<br />

ähnlichen Ergänzungen hinzugefügt sein. Eingelegte, eingeschobene oder eingeklebte Blätter<br />

sind unzulässig.<br />

− Handschriftliche Notizen der Prüflinge in der DVP müssen sich auf Unterstreichungen,<br />

Hervorhebungen und einzelne Paragraphen-Querverweisungen beschränken.<br />

− Den Vorschriftentexten der Loseblatt-Gesetzessammlung dürfen keine Kommentierungen und<br />

Erläuterungen hinzugefügt sein.<br />

− Leere Seiten dürfen nicht beschrieben werden.<br />

− Verwendet ein Prüfling eine DVP, die diesen Voraussetzungen nicht entspricht, ist dies als<br />

Täuschungsversuch zu werten mit den in der APVOmittlD festgelegten rechtlichen Folgen.<br />

<strong>II</strong>I. Die Prüfungsteilnehmer haben die allgemein zugelassenen Hilfsmittel selbst zu beschaffen und<br />

sind für den unter Ziffer <strong>II</strong> beschriebenen, ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich.

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