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Anleitung zum Ausfüllen der GEZ-Erfassungsbögen

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<strong>Anleitung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Ausfüllen</strong> <strong>der</strong> <strong>GEZ</strong>-<strong>Erfassungsbögen</strong><br />

1. Angaben <strong>zum</strong> Firmennamen und zur Betriebsstätte<br />

a) Formular aus dem Internet zur Selbstauskunft<br />

Im „Internetformular“ <strong>der</strong> <strong>GEZ</strong><br />

(www.rundfunkbeitrag.de) ist hier die Firma<br />

(Hauptsitz) samt Anschrift mitzuteilen.<br />

b) Erfassungsbogen als Anschreiben <strong>der</strong> <strong>GEZ</strong><br />

Angaben sind hier nur dann zu machen, wenn<br />

die genannte Betriebsstätte nicht die gleiche<br />

Anschrift hat wie die vorstehend genannte<br />

Firma. Sind noch weitere Betriebsstätten<br />

vorhanden, sind sie auf <strong>der</strong> Seite 2 des<br />

Formulars anzugeben. (vgl. Fragen 1 – 3*)<br />

Angabe <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Mitarbeiterzahl (vgl.<br />

Frage 4*)<br />

Musterweg 12, 11111 Musterstadt<br />

Regelmäßig steht hier im Anschreiben <strong>der</strong> <strong>GEZ</strong>, die dort<br />

gemeldete Betriebsstätte. Soweit <strong>der</strong> Erfassungsbogen <strong>der</strong><br />

<strong>GEZ</strong> dort keine Betriebsstätte nennt, ist hier die Betriebsstätte<br />

samt Anschrift aufzuführen.<br />

Angabe <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Mitarbeiterzahl (vgl. Frage 4*)<br />

2. Angabe weiterer Betriebsstätten<br />

Hier muss <strong>der</strong> Kfz-Betrieb dann noch weitere Angaben machen, wenn neben <strong>der</strong>/den von <strong>der</strong><br />

<strong>GEZ</strong> benannten Betriebsstätte(n) noch weitere Betriebsstätten vorhanden sind. Anzugeben ist<br />

dann natürlich auch die Anzahl <strong>der</strong> jeweils dort Beschäftigen. (vgl. Fragen 1 - 3*)<br />

* Die Fragen und dazugehörigen Antworten können dem „ZDK-Fragen und Antwortenkatalog“<br />

(Stand: 05.07.2012) entnommen werden


3. Anzahl beitragspflichtiger Kraftfahrzeuge<br />

Anzugeben ist hier die durchschnittliche Anzahl des Fahrzeugbestands (Dienstwagen,<br />

Werkstattersatzwagen, Mietwagen, Abschleppfahrzeuge und Vorführwagen) in allen <strong>zum</strong><br />

Unternehmen gehörenden Betriebsstätten. Für jede Betriebsstäte kann bei <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Kfz<br />

je ein Fahrzeug abgezogen werden. Tageszulassungen und HEZ sind nicht hinzuzählen. Die<br />

<strong>GEZ</strong> bittet hier aber um eine nach Zulassungsbezirken aufgeteilte Nennung <strong>der</strong><br />

Fahrzeuganzahl (vgl. Fragen 5 - 12).<br />

Bonn, den 06.07.2012 Lg/tei<br />

gez. Stefan Laing<br />

* Die Fragen und dazugehörigen Antworten können dem „ZDK-Fragen und Antwortenkatalog“<br />

(Stand: 05.07.2012) entnommen werden

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