Anleitung zum Ausfüllen der GEZ-Erfassungsbögen
Anleitung zum Ausfüllen der GEZ-Erfassungsbögen
Anleitung zum Ausfüllen der GEZ-Erfassungsbögen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Anleitung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Ausfüllen</strong> <strong>der</strong> <strong>GEZ</strong>-<strong>Erfassungsbögen</strong><br />
1. Angaben <strong>zum</strong> Firmennamen und zur Betriebsstätte<br />
a) Formular aus dem Internet zur Selbstauskunft<br />
Im „Internetformular“ <strong>der</strong> <strong>GEZ</strong><br />
(www.rundfunkbeitrag.de) ist hier die Firma<br />
(Hauptsitz) samt Anschrift mitzuteilen.<br />
b) Erfassungsbogen als Anschreiben <strong>der</strong> <strong>GEZ</strong><br />
Angaben sind hier nur dann zu machen, wenn<br />
die genannte Betriebsstätte nicht die gleiche<br />
Anschrift hat wie die vorstehend genannte<br />
Firma. Sind noch weitere Betriebsstätten<br />
vorhanden, sind sie auf <strong>der</strong> Seite 2 des<br />
Formulars anzugeben. (vgl. Fragen 1 – 3*)<br />
Angabe <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Mitarbeiterzahl (vgl.<br />
Frage 4*)<br />
Musterweg 12, 11111 Musterstadt<br />
Regelmäßig steht hier im Anschreiben <strong>der</strong> <strong>GEZ</strong>, die dort<br />
gemeldete Betriebsstätte. Soweit <strong>der</strong> Erfassungsbogen <strong>der</strong><br />
<strong>GEZ</strong> dort keine Betriebsstätte nennt, ist hier die Betriebsstätte<br />
samt Anschrift aufzuführen.<br />
Angabe <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Mitarbeiterzahl (vgl. Frage 4*)<br />
2. Angabe weiterer Betriebsstätten<br />
Hier muss <strong>der</strong> Kfz-Betrieb dann noch weitere Angaben machen, wenn neben <strong>der</strong>/den von <strong>der</strong><br />
<strong>GEZ</strong> benannten Betriebsstätte(n) noch weitere Betriebsstätten vorhanden sind. Anzugeben ist<br />
dann natürlich auch die Anzahl <strong>der</strong> jeweils dort Beschäftigen. (vgl. Fragen 1 - 3*)<br />
* Die Fragen und dazugehörigen Antworten können dem „ZDK-Fragen und Antwortenkatalog“<br />
(Stand: 05.07.2012) entnommen werden
3. Anzahl beitragspflichtiger Kraftfahrzeuge<br />
Anzugeben ist hier die durchschnittliche Anzahl des Fahrzeugbestands (Dienstwagen,<br />
Werkstattersatzwagen, Mietwagen, Abschleppfahrzeuge und Vorführwagen) in allen <strong>zum</strong><br />
Unternehmen gehörenden Betriebsstätten. Für jede Betriebsstäte kann bei <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Kfz<br />
je ein Fahrzeug abgezogen werden. Tageszulassungen und HEZ sind nicht hinzuzählen. Die<br />
<strong>GEZ</strong> bittet hier aber um eine nach Zulassungsbezirken aufgeteilte Nennung <strong>der</strong><br />
Fahrzeuganzahl (vgl. Fragen 5 - 12).<br />
Bonn, den 06.07.2012 Lg/tei<br />
gez. Stefan Laing<br />
* Die Fragen und dazugehörigen Antworten können dem „ZDK-Fragen und Antwortenkatalog“<br />
(Stand: 05.07.2012) entnommen werden