Arbeitserlaubnis im Rahmen einer Versetzung - Südafrika
Arbeitserlaubnis im Rahmen einer Versetzung - Südafrika
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ANTRAG AUF EINE ARBEITSERLAUBNIS IM RAHMEN EINER VERSETZUNG<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
wir beziehen uns auf Ihre Anfrage und möchten Ihnen mitteilen, dass einem ausländischen<br />
Staatsbürger, der <strong>im</strong> Ausland bei <strong>einer</strong> Firma angestellt ist, die in der Republik Südafrika eine Filiale,<br />
Nebenstelle oder Tochterunternehmen unterhält und dessen Anstellung erfordert, dass er seine<br />
Tätigkeit in der Republik ausübt, eine <strong>Arbeitserlaubnis</strong> <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> <strong>einer</strong> <strong>Versetzung</strong> (intra-company<br />
work permit) ausgestellt werden kann. Die folgenden Unterlagen sind vom Antragsteller einzureichen:<br />
• ein vollständig ausgefülltes Formular einschließlich Teil P, welches vom südafrikanischen<br />
Arbeitgeber ausgefüllt werden muss, und einschließlich eines (1) Passfotos (siehe Formular<br />
BI-1738);<br />
• ein Reisepass mit mindestens zwei (2) leeren Seiten für Sichtvermerke und <strong>einer</strong> Gültigkeit<br />
von mindestens dreißig (30) Tagen über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus<br />
(Fremdpässe müssen eine gültige Langzeit- oder Daueraufenthaltserlaubnis für die<br />
Bundesrepublik Deutschland enthalten);<br />
• der Arbeitsvertrag des Antragstellers mit der Firma <strong>im</strong> Ausland, z.B. in Deutschland;<br />
• ein Brief von der Firma <strong>im</strong> Ausland, der die <strong>Versetzung</strong> des ausländischen Staatsbürgers zu<br />
<strong>einer</strong> Filiale dieser Firma oder zu einem Tochterunternehmen in der Republik Südafrika<br />
bestätigt;<br />
• ein Brief von der südafrikanischen Firma, der die <strong>Versetzung</strong> des ausländischen<br />
Staatsbürgers von der Firma <strong>im</strong> Ausland zu <strong>einer</strong> Filiale dieser Firma oder zu einem<br />
Tochterunternehmen in der Republik Südafrika bestätigt und die Tätigkeit und Position, in der<br />
der ausländische Staatsbürger angestellt wird;<br />
• ein Gelbfieber-Impfschein, falls der Antragsteller aus oder (in Transit) durch einem<br />
Gelbfiebergebiet in die Republik Südafrika einreist (s.<br />
http://www.suedafrika.org/downloads/Yellow_fever_Policy_brief_2011_26-08-2011.pdf);<br />
• bezüglich des Familienstandes des Antragstellers oder der eheähnlichen Beziehung sind die<br />
folgenden Unterlagen einzureichen:<br />
a) Heiratsurkunde bei einem verheirateten Antragsteller;<br />
b) Nachweis der eheähnlichen Beziehung bei <strong>einer</strong> so genannten Lebensgemeinschaft in<br />
Form von:<br />
i. <strong>einer</strong> vorgeschriebenen eidesstattlichen Erklärung, die auf Anfrage von<br />
unserem Büro erhältlich ist;<br />
ii. Unterlagen zum Beweis des Zusammenlebens und des Umfangs, in dem die<br />
finanziellen Verpflichtungen von den Partnern geteilt werden;<br />
iii. einem Nachweis über die rechtskräftige Scheidung oder den Tod eines<br />
iv.<br />
Ehepartners <strong>im</strong> Falle <strong>einer</strong> vorherigen Ehe;<br />
<strong>einer</strong> offiziellen Bestätigung der Behörden des betreffenden Landes, falls zwei<br />
Ausländer die eheähnliche Beziehung außerhalb der Republik Südafrika<br />
miteinander eingegangen sind;<br />
c) <strong>einer</strong> Sterbeurkunde bei einem verwitweten Antragsteller;<br />
d) <strong>einer</strong> Scheidungsurkunde bei einem geschiedenen Antragsteller; oder<br />
e) einem Nachweis über eine gesetzliche Trennung bei einem getrennt lebenden<br />
Antragsteller;<br />
• bezüglich minderjähriger Kinder, die den Antragsteller begleiten oder dem Antragsteller in<br />
Südafrika wieder zugeführt werden, sind die folgenden Unterlagen einzureichen:<br />
a) eine vollständige Geburtsurkunde;<br />
b) der Nachweis über die Adoption <strong>im</strong> Falle eines adoptierten, minderjährigen Kindes;<br />
c) ein Nachweis über die Vormundschaft oder das Sorgerecht <strong>im</strong> Falle eines minderjährigen<br />
Kindes, das einem Vormund oder einem Sorgerechts-berechtigten untersteht;<br />
d) Zust<strong>im</strong>mung des Vormunds <strong>im</strong> Falle eines unbegleiteten Minderjährigen;<br />
• ein polizeiliches Führungszeugnis ausgestellt von der Polizei oder der Sicherheitsbehörde in<br />
jedem Land, in dem der Antragsteller sich nach Vollendung des 18. Lebensjahrs 12 Monate<br />
oder länger aufgehalten hat, und welches sich auf das Vorstrafenregister oder den Charakter<br />
des Antragstellers bezieht; diese Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter<br />
als sechs (6) Monate sein;<br />
• ein medizinisches Attest (siehe Formular BI-811), das zum Zeitpunkt der Einreichung nicht<br />
älter als sechs (6) Monate sein darf;<br />
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• ein Röntgenbericht (siehe Formular BI-806), der zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als<br />
sechs (6) Monate sein darf; dies ist nicht erforderlich <strong>im</strong> Falle von Kindern unter 12 Jahren<br />
und Schwangeren;<br />
• nach dem Ermessen des Leiters des Innenministeriums (Director-General of the Department<br />
of Home Affairs) ein Nachweis über eine gültige Rückflugreservierung, eine Barhinterlegung<br />
von €900,- oder eine schriftliche Erklärung des südafrikanischen Arbeitgebers mit der<br />
Verpflichtung, die Kosten für die Rückführung des Antragstellers und die von ihm abhängigen<br />
Familienmitglieder zu übernehmen, falls dies nötig werden sollte. Die Barhinterlegung wird<br />
nach der endgültigen Ausreise des ausländischen Staatsangehörigen oder nach der<br />
Ausstellung <strong>einer</strong> Daueraufenthalts-genehmigung für den ausländischen Staatsbürger<br />
zurückgezahlt;<br />
• ein datiertes und vom Antragsteller unterschriebenes Begleitschreiben, in welchem die Email-<br />
Adresse sowie die Handynummer des Antragstellers aufgeführt werden;<br />
• ein adressierter A5-Rückumschlag (versehen mit €3,60 Porto für Einschreiben) zur<br />
Rücksendung des mit dem Sichtvermerk versehenen Reisepasses und der Originale der<br />
persönlichen Dokumente;<br />
• Nachweis der Überweisung / Bareinzahlung der nicht rückerstattbaren Antragsgebühr von<br />
€187,- z.B. Überweisungsbeleg.<br />
Nur Antragsteller mit Wohnsitz in einem der folgenden Bundesländer sollten ihre Anträge bei der<br />
Botschaft der Republik Südafrika in Berlin abgeben: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen,<br />
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland,<br />
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.<br />
Die Antragsgebühr und die Barhinterlegung, falls zutreffend, müssen mindesten fünf (5) Arbeitstage<br />
vor Einreichung des Antrages auf das folgende Konto überwiesen werden (Antragsteller mit einem<br />
Wohnsitz in Bayern und Baden-Württemberg sollten keine Gebühren auf dieses Konto<br />
überweisen):<br />
Empfänger:<br />
Südafrikanische Botschaft<br />
IBAN: DE24 1004 0000 0261 8924 00<br />
BIC:<br />
COBADEFFXXX<br />
Bankname:<br />
Commerzbank Berlin (West)<br />
Verwendungszweck: Intra-company work permit; (Name des Antragstellers)<br />
Alternativ kann eine Bareinzahlung auf das Botschaftskonto bei <strong>einer</strong> Filiale der Commerzbank<br />
vorgenommen und der Einzahlungsbeleg mit dem Antrag eingereicht werden. Außerdem sollten die<br />
Barhinterlegung, falls zutreffend, und die Antragsgebühr separat überwiesen / eingezahlt werden.<br />
Barzahlungen von Antragstellern, die ihre Anträge persönlich in der Botschaft einreichen,<br />
werden nicht mehr akzeptiert.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Konsularabteilung<br />
Botschaft der Republik Südafrika<br />
Tiergartenstraße 18<br />
10785 Berlin<br />
Fax: 030 22073 202<br />
Email: berlin.consular@foreign.gov.za<br />
Website: www.suedafrika.org<br />
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Hinweis:<br />
• Eine <strong>Arbeitserlaubnis</strong> <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> <strong>einer</strong> <strong>Versetzung</strong> wird für einen Zeitraum von nicht länger<br />
als zwei (2) Jahren ausgestellt.<br />
• Der Inhaber <strong>einer</strong> <strong>Arbeitserlaubnis</strong> <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> <strong>einer</strong> <strong>Versetzung</strong> darf ausschließlich für die<br />
Filiale, Nebenstelle oder Tochtergesellschaft der Firma arbeiten, bei der er <strong>im</strong> Ausland<br />
angestellt ist, und nur zu den Bedingungen, die in s<strong>einer</strong> Erlaubnis festgelegt sind.<br />
• Laut § 19(5)(a) der geänderten Fassung des Einwanderungsgesetzes (Immigration Act)<br />
verpflichtet sich der Arbeitgeber zu gewährleisten, dass<br />
a) der Reisepass des ausländischen Staatsbürgers jederzeit gütlig ist;<br />
b) der ausländische Staatsbürger ausschließlich in der Position eingesetzt wird, für die<br />
die Erlaubnis ausgestellt wurde;<br />
c) der ausländische Staatsbürger die Republik Südafrika verläßt, sobald sein Auftrag<br />
abgeschlossen ist.<br />
• Im Falle, dass der Arbeitnehmer bzw. Antragsteller eine oder mehrere Anforderungen nicht<br />
erfüllen kann, sollte der südafrikanische Arbeitgeber gemäβ Absatz 31(2)(c) des ‚Immigration<br />
Act, as amended’ das südafrikanische Innenministerium (Director: Permits at the Department<br />
of Home Affairs) bitten, diese Anforderungen zu erlassen. Der Arbeitgeber muss jede Bitte<br />
motivieren und nähere Umstände sowie den Hintergrund nennen. Sollte das Innenministerium<br />
die Bitte gewähren, muss die Verzichtserklärung mit dem Antrag eingereicht werden.<br />
• Bei Dokumenten, die dem Antrag beigefügt sind, muss es sich um Originale oder beglaubigte<br />
Kopien handeln, die von einem beeidigten Übersetzer ins Englische übersetzt sind. Im<br />
Falle von deutschen Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden können internationale Versionen<br />
eingereicht werden.<br />
• Ein vollständiger Antrag kann entweder per Post an unsere Dienstelle geschickt oder<br />
persönlich während der Öffnungszeiten (Montag – Freitag von 09:00 bis 12:00) dort<br />
abgegeben werden.<br />
• Nach Einreichung eines vollständigen Antrags beträgt die Bearbeitungszeit 8 Wochen. Daher<br />
empfehlen wir Antragstellern, vor Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung keinen Flug zu<br />
buchen / kaufen; wenn erforderlich, ist nur eine Flugreservierung mit dem Antrag<br />
einzureichen.<br />
• Antragsteller, die in Bayern oder Baden-Württemberg wohnhaft sind, müssen ihre<br />
Anträge an das südafrikanische Generalkonsulat in München senden:<br />
Südafrikanisches Generalkonsulat<br />
Sendlinger-Tor-Platz 5<br />
80336 München<br />
Tel: 089 23 11 63 0<br />
Fax: 089 32 11 63 53<br />
Email: munich.consular@foreign.gov.za<br />
• Antragsteller aus Bayern und Baden-Württemberg, welche ihre Anträge be<strong>im</strong><br />
Südafrikanischen Generalkonsulat in München einreichen, müssen die zutreffenden<br />
Antragsgebühren und Barhinterlegungen per Banküberweisung auf folgendes Konto einzahlen<br />
und dem Antrag eine Kopie des Überweisungsbelegs als Nachweis beilegen (bitte beachten<br />
Sie, dass das Generalkonsulat in München keine Barzahlung oder Bankschecks akzeptiert):<br />
Empfänger: Südafrikanisches Generalkonsulat<br />
IBAN: DE26 7008 0000 0356 7199 00<br />
BIC:<br />
DRESDEFF700<br />
Bankname: Commerzbank AG München<br />
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