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und ist auf vier Jahre gewählt. Die Gesamtzahl der<br />

'Mitglieder der Eparchialversammlung ist 30.<br />

Die dem Klerus angehörenden Mitglieder der<br />

Eparchialsammulung werden von den Geistliehen und<br />

Diakonen gewählt, die Laienmitglieder von den Delegierten<br />

der Parochialräte nach festgelegten Bezirken.<br />

Der Vorsitzende der Eparchialversammlung ist der<br />

betreffende Hierarch, d.h. der Bischof oder der Erzbischof.<br />

Der Eparchialrat ist ausführendes Organ der E-<br />

parchialversammlung und leitet die kirchlichen Verwaltungs-Kultur<br />

— Wirtschafts — und Stiftungsangelegenheiten<br />

der ganzen Eparchie und übt <strong>in</strong> der Zeit<br />

zwischen den Sitzungen der Eparchialversarnmlungen<br />

die Befugnisse derselben aus. Der Eparchialrat besteht<br />

aus dem betreffenden Bischof bzw. Erzbischof<br />

als dem Vorsitzeznden, dem Eparchialvikar und den<br />

geistlichen Verwaltungsräten als ständigen Mitgliedern,<br />

sowie aus neun von der Eparchialversammlung<br />

gewählten Mitgliedern — 3 Geistliche und 6 Laien.<br />

Der Bischof oder Erzbischof wird bei der Ausübung<br />

se<strong>in</strong>er exekutiven Befugnisse von dem Eparchialvikar,<br />

von 3-6 ständigen geistlichen Verwaltungsräten,<br />

vom Eparchial-Inspektions-und Kontrollkorps<br />

und von den unter der Leitung des Eparchialvikars<br />

stehenden Beamten der Eparchialkanzlei unterstützt.<br />

Die Erzpriestertiimer s<strong>in</strong>d kirchliche Verwaltungsbezirke,<br />

bestehend aus mehreren Prarreien. Die territoriale<br />

Ausdehnung der Erzpriestertümer wird von<br />

der Eparchialversammlung festgelegt, wobei die adm<strong>in</strong>istrative<br />

E<strong>in</strong>teilung des Landes berücksichtigt<br />

wird. Der Leiter ist der Erzpriester, der die Verb<strong>in</strong>dung<br />

zwischen der Pfarrei und der Eparchie herstellt.<br />

Er gibt Anweisungen, koordoniert und beaufsichtigt<br />

die kirchliche Tätigkeit der Geistlichen der<br />

betreffenden Bezirke.<br />

30

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