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April 2008 - Sportverein Rhumspringe e.V. von 1907

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Pflichtstunden<br />

Liebe Mitglieder,<br />

eine Änderung des Einsatzgebietes und die Erhöhung der Pflichtstundenanzahl<br />

wurde in der 64. ordentlichen Jahreshauptversammlung des SV <strong>Rhumspringe</strong> am<br />

08.02.<strong>2008</strong> abgelehnt und eine Überarbeitung bis zur Jahreshauptversammlung<br />

2009 gefordert, so dass bis auf weiteres die Pflichtstundenverordnung <strong>von</strong> 2007<br />

gilt:<br />

Beschluss:<br />

1. Zwei volle Pflichtstunden/a für die aktiven Mitglieder im Lebensabschnitt des<br />

Kalenderjahres, in dem das 16. Lebensjahr vollendet wird, bis zur Vollendung des<br />

65. Lebensjahres der Sparten Damengymnastik, Fußball, Leichtathletik und Tischtennis<br />

für das Gemeinwohl des Gesamtvereins.<br />

2. Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die im Jahr mindestens fünfmal aktiv am Trainingsbetrieb<br />

teilgenommen haben.<br />

3. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung (Stichtag ist der 30.11. des laufenden Jahres)<br />

werden 15.--EUR pro nicht geleisteter Stunde erhoben.<br />

4. Für Neumitglieder gilt die Regelung ab dem folgenden Kalenderjahr.<br />

5. Für ein zu Pflichtstunden verpflichtetes Mitglied kann ausnahmsweise nach Absprache<br />

mit dem 1., 2. oder 3. Vorsitzenden auch eine andere Person die Pflichtstunden<br />

ableisten.<br />

6. Der Gesamtvorstand ist <strong>von</strong> den Pflichtstunden ausgenommen.<br />

7. Die Einnahmen aus nicht geleisteten Pflichtstunden fließen in den Gesamtverein.<br />

Hintergrund für den Vorschlag des Vorstands Pflichtstunden einzuführen war es, dass der<br />

SV <strong>Rhumspringe</strong> seine Einnahmen nur zu rund 40 % aus Beiträgen erzielt. Die übrigen 60<br />

% der Einnahmen werden aus dem wirtschaftlichen Betrieb erzielt. Diese Deckungslücke<br />

wurde bisher <strong>von</strong> relativ wenigen Mitgliedern erwirtschaftet. Durch die Einführung <strong>von</strong> nur<br />

zwei Pflichtstunden pro Jahr soll zumindest jedes aktive Mitglied einen Beitrag für den<br />

Gesamtverein leisten.<br />

Die Pflichtstunden sollen nur bei folgenden Anlässen geleistet werden: Walpurgisfeier,<br />

Sportwoche, Getränkeverkauf Sportplatz, Haussammlungen.<br />

Die Ableistung der Pflichtstunden ist auf einem Pflichtstundenblatt nachzuweisen, welches<br />

im Sporthaus des SV <strong>Rhumspringe</strong> ausliegt bzw. auf www.sv-rhumspringe.de zum Download<br />

bereit steht. Der Arbeitsnachweis kann nur durch den 1., 2., oder 3. Vorsitzenden des<br />

SV <strong>Rhumspringe</strong> oder den zuständigen Spartenleiter anerkannt werden. Das Pflichtstundenblatt<br />

ist unaufgefordert bis zum 15.11. des laufenden Jahres beim Kassenwart des SV<br />

<strong>Rhumspringe</strong>, Thomas Monecke, Oberdorf 29, 37434 <strong>Rhumspringe</strong> einzureichen. Ansonsten<br />

gelten die Pflichtstunden als nicht abgeleistet und der angefallene Betrag (maximal<br />

30,00 Euro) wird bis 31.12. des jeweiligen Jahres eingezogen! Der Vorstand

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