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Technische Anschlussbedingung für Heizwasser (Fernwärme)

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4. Hausanschluss<br />

4.1 Hausanschlussleitungen<br />

Die Hausanschlussleitung verbindet das Verteilungsnetz<br />

mit der Übergabe- oder Kompaktstation<br />

und verbleibt im Eigentum der Stadtwerke<br />

Düsseldorf Netz GmbH.<br />

Die Leitungsführung stimmt die Stadtwerke Düsseldorf<br />

Netz GmbH mit dem Kunden ab. Die<br />

technische Auslegung und Ausführung wird von<br />

der Stadtwerke Düsseldorf Netz GmbH festgelegt.<br />

Zur Vermeidung von Schäden dürfen außerhalb<br />

von Gebäuden Fernwärmeleitungen innerhalb<br />

eines Schutzstreifens nicht überbaut und mit<br />

tiefwurzelnden Gewächsen überpflanzt werden.<br />

4.2 Hausanschlussraum<br />

In dem Hausanschlussraum sollen die erforderlichen<br />

Anschlusseinrichtungen und gegebenenfalls<br />

Betriebseinrichtungen eingebaut werden.<br />

Lage und Abmessungen sind mit der Stadtwerke<br />

Düsseldorf Netz GmbH rechtzeitig abzustimmen.<br />

Als Planungsgrundlage gilt DIN 18012. Für Einund<br />

Zweifamilienhäuser ist kein gesonderter<br />

Hausanschlussraum erforderlich.<br />

Der Raum muss verschließbar und sollte möglichst<br />

in der Nähe der Eintrittsstelle der Anschlussleitung<br />

liegen.<br />

Die Zugangstür muss in Fluchtrichtung zu öffnen<br />

und mit einem geschlossenen Türblatt versehen<br />

sein. Der Fluchtweg darf nicht blockiert werden.<br />

Es sind die einschlägigen Vorschriften über<br />

Wärme- und Schalldämmung, sowie Brandschutz<br />

einzuhalten.<br />

Der Raum sollte nicht neben oder unter Schlafräumen<br />

und sonstigen, gegen Geräusche zu<br />

schützende Räume angeordnet sein.<br />

Für eine ausreichende Belüftung ist zu sorgen.<br />

Die Raumtemperatur darf 30 °C nicht überschreiten.<br />

Ausreichende Beleuchtung nach DIN EN 12464-<br />

1 und eine Anschlussmöglichkeit<br />

(Schutzkontaktsteckdose) für elektrische Geräte<br />

sind vorzusehen.<br />

Bei Kompaktstationen ist darüber hinaus die<br />

mitgelieferte DIN CEE-Steckdose (230V Wechselstrom,<br />

16A) über eine gesonderte Sicherung anzuschließen.<br />

Elektrische Installationen sind nach<br />

DIN 57100 und VDE 0100 für Nassräume auszuführen.<br />

Im Stationsraum muss ein Bodenablauf vorhanden<br />

sein. In Sonderfällen kann Stadtwerke Düsseldorf<br />

Netz GmbH einen Pumpensumpf zulassen.<br />

Dies gilt auch für Gebäude, wo kein separater<br />

Hausanschlussraum benötigt wird.<br />

Die Zugänglichkeit zu einer Kaltwasserzapfstelle<br />

ist zu gewährleisten.<br />

Die Anordnung der Gesamtanlage im Hausanschlussraum<br />

muss den Berufsgenossenschaftlichen<br />

Vorschriften entsprechen. Die erforderliche<br />

Arbeitsfläche gemäß DIN 18012 ist jederzeit<br />

freizuhalten. Betriebsanleitungen und Hinweisschilder<br />

sind an gut sichtbarer Stelle anzubringen.<br />

Der Hausanschlussraum oder Fernwärmestationsraum<br />

und die technischen Einrichtungen<br />

müssen jederzeit ohne Schwierigkeiten für die<br />

Mitarbeiter der Stadtwerke Düsseldorf Netz<br />

GmbH und deren Beauftragte zugänglich sein. Je<br />

nach örtlichen Gegebenheiten kann ein separater<br />

Zugang von außen erforderlich werden.<br />

Damit ein reibungsloser Betrieb gewährleistet<br />

werden kann, muss spätestens bei Inbetriebsetzung<br />

der Anlage vom Kunden kostenlos ein<br />

Schlüssel für den Zugang in den Hausanschlussraum<br />

an die Stadtwerke Düsseldorf Netz GmbH<br />

ausgehändigt werden, welcher bei der Stadtwerke<br />

Düsseldorf Netz GmbH verbleibt.<br />

Hiervon kann abgewichen werden, wenn<br />

der Heizraum nur über Privaträume (z.B.<br />

Einfamilienhaus) erreicht werden kann<br />

der Kunde der Stadtwerke Düsseldorf Netz<br />

GmbH einen Platz in der Außenwand des Gebäudes<br />

für den Einbau eines Schlüsseltresors<br />

zur Verfügung stellt. In diesem Tresor, der nur<br />

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