Technische Anschlussbedingung für Heizwasser (Fernwärme)
Technische Anschlussbedingung für Heizwasser (Fernwärme)
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4. Hausanschluss<br />
4.1 Hausanschlussleitungen<br />
Die Hausanschlussleitung verbindet das Verteilungsnetz<br />
mit der Übergabe- oder Kompaktstation<br />
und verbleibt im Eigentum der Stadtwerke<br />
Düsseldorf Netz GmbH.<br />
Die Leitungsführung stimmt die Stadtwerke Düsseldorf<br />
Netz GmbH mit dem Kunden ab. Die<br />
technische Auslegung und Ausführung wird von<br />
der Stadtwerke Düsseldorf Netz GmbH festgelegt.<br />
Zur Vermeidung von Schäden dürfen außerhalb<br />
von Gebäuden Fernwärmeleitungen innerhalb<br />
eines Schutzstreifens nicht überbaut und mit<br />
tiefwurzelnden Gewächsen überpflanzt werden.<br />
4.2 Hausanschlussraum<br />
In dem Hausanschlussraum sollen die erforderlichen<br />
Anschlusseinrichtungen und gegebenenfalls<br />
Betriebseinrichtungen eingebaut werden.<br />
Lage und Abmessungen sind mit der Stadtwerke<br />
Düsseldorf Netz GmbH rechtzeitig abzustimmen.<br />
Als Planungsgrundlage gilt DIN 18012. Für Einund<br />
Zweifamilienhäuser ist kein gesonderter<br />
Hausanschlussraum erforderlich.<br />
Der Raum muss verschließbar und sollte möglichst<br />
in der Nähe der Eintrittsstelle der Anschlussleitung<br />
liegen.<br />
Die Zugangstür muss in Fluchtrichtung zu öffnen<br />
und mit einem geschlossenen Türblatt versehen<br />
sein. Der Fluchtweg darf nicht blockiert werden.<br />
Es sind die einschlägigen Vorschriften über<br />
Wärme- und Schalldämmung, sowie Brandschutz<br />
einzuhalten.<br />
Der Raum sollte nicht neben oder unter Schlafräumen<br />
und sonstigen, gegen Geräusche zu<br />
schützende Räume angeordnet sein.<br />
Für eine ausreichende Belüftung ist zu sorgen.<br />
Die Raumtemperatur darf 30 °C nicht überschreiten.<br />
Ausreichende Beleuchtung nach DIN EN 12464-<br />
1 und eine Anschlussmöglichkeit<br />
(Schutzkontaktsteckdose) für elektrische Geräte<br />
sind vorzusehen.<br />
Bei Kompaktstationen ist darüber hinaus die<br />
mitgelieferte DIN CEE-Steckdose (230V Wechselstrom,<br />
16A) über eine gesonderte Sicherung anzuschließen.<br />
Elektrische Installationen sind nach<br />
DIN 57100 und VDE 0100 für Nassräume auszuführen.<br />
Im Stationsraum muss ein Bodenablauf vorhanden<br />
sein. In Sonderfällen kann Stadtwerke Düsseldorf<br />
Netz GmbH einen Pumpensumpf zulassen.<br />
Dies gilt auch für Gebäude, wo kein separater<br />
Hausanschlussraum benötigt wird.<br />
Die Zugänglichkeit zu einer Kaltwasserzapfstelle<br />
ist zu gewährleisten.<br />
Die Anordnung der Gesamtanlage im Hausanschlussraum<br />
muss den Berufsgenossenschaftlichen<br />
Vorschriften entsprechen. Die erforderliche<br />
Arbeitsfläche gemäß DIN 18012 ist jederzeit<br />
freizuhalten. Betriebsanleitungen und Hinweisschilder<br />
sind an gut sichtbarer Stelle anzubringen.<br />
Der Hausanschlussraum oder Fernwärmestationsraum<br />
und die technischen Einrichtungen<br />
müssen jederzeit ohne Schwierigkeiten für die<br />
Mitarbeiter der Stadtwerke Düsseldorf Netz<br />
GmbH und deren Beauftragte zugänglich sein. Je<br />
nach örtlichen Gegebenheiten kann ein separater<br />
Zugang von außen erforderlich werden.<br />
Damit ein reibungsloser Betrieb gewährleistet<br />
werden kann, muss spätestens bei Inbetriebsetzung<br />
der Anlage vom Kunden kostenlos ein<br />
Schlüssel für den Zugang in den Hausanschlussraum<br />
an die Stadtwerke Düsseldorf Netz GmbH<br />
ausgehändigt werden, welcher bei der Stadtwerke<br />
Düsseldorf Netz GmbH verbleibt.<br />
Hiervon kann abgewichen werden, wenn<br />
der Heizraum nur über Privaträume (z.B.<br />
Einfamilienhaus) erreicht werden kann<br />
der Kunde der Stadtwerke Düsseldorf Netz<br />
GmbH einen Platz in der Außenwand des Gebäudes<br />
für den Einbau eines Schlüsseltresors<br />
zur Verfügung stellt. In diesem Tresor, der nur<br />
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