Bericht über EEG-Einspeisungen - Stadtwerke Düsseldorf Netz GmbH
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<strong>Bericht</strong> gem. § 52 Abs. 1 Nr. 2 <strong>EEG</strong> 2012<br />
<strong>EEG</strong>-<strong>Einspeisungen</strong> im Jahr 2011<br />
<strong>Netz</strong>betreiber:<br />
<strong>Stadtwerke</strong> Düsseldorf <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10003055<br />
<strong>Netz</strong>nummer der Bundesnetzagentur: 1<br />
Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber: Amprion <strong>GmbH</strong><br />
Einleitung<br />
Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 <strong>EEG</strong> 2012 sind <strong>Netz</strong>betreiber verpflichtet, einen <strong>Bericht</strong> über die<br />
Ermittlung der nach § 47 <strong>EEG</strong> 2012 mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt<br />
die <strong>Stadtwerke</strong> Düsseldorf <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> mit diesem Dokument nach.<br />
Grundsystematik<br />
Die durch den aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber an die Anlagenbetreiber nach § 16<br />
<strong>EEG</strong> 2012 vergütete Strommenge wird durch den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber gem.<br />
§ 35 <strong>EEG</strong> 2012 entsprechend den §§ 18-33 <strong>EEG</strong> 2012 abzgl. der nach § 18 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung<br />
ermittelten vermiedenen <strong>Netz</strong>entgelte erstattet. Es werden die im aktuellen<br />
Abrechnungszeitraum gültigen und von der Bundesnetzagentur genehmigten vermiedenen<br />
<strong>Netz</strong>entgelte zu Grunde gelegt. Gibt es in einem Abrechnungszeitraum eine genehmigte<br />
Preisänderung, so werden die neuen Entgelte anteilmäßig eingesetzt.<br />
Datenermittlung<br />
Meldungen von Anlagenbetreibern an die <strong>Stadtwerke</strong> Düsseldorf <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Von den <strong>EEG</strong>-Anlagenbetreibern, deren Anlagen an das <strong>Netz</strong> der <strong>Stadtwerke</strong> Düsseldorf <strong>Netz</strong><br />
<strong>GmbH</strong> angeschlossen sind, wurden die für die Vergütungszahlungen und den bundesweiten<br />
Ausgleich erforderlichen Daten gemäß §§ 45 Abs. 1, 46 <strong>EEG</strong> 2012 angefordert, sofern sie nicht<br />
bereits vorlagen.<br />
Die Ermittlung der nach <strong>EEG</strong> eingespeisten Mengen erfolgte am Ende des Kalenderjahres durch<br />
Ablesung. Die Ablesung wurde durch einen Beauftragten der <strong>Stadtwerke</strong> Düsseldorf <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />
bzw. durch den Anlagenbetreiber vorgenommen. Durch Gegenüberstellung des<br />
Ableseergebnisses zu einer individuellen Prognose wird eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen.<br />
Besteht das Ableseergebnis die Prüfung, erfolgt im Anschluss daran die Gutschrift. Im anderen Fall<br />
erfolgt eine Kontrollablesung bzw. Rücksprache mit dem Anlagenbetreiber.<br />
Meldungen der <strong>Stadtwerke</strong> Düsseldorf <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> an die Amprion <strong>GmbH</strong><br />
Die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten wurden gemäß § 47 <strong>EEG</strong> 2012 an die<br />
Amprion <strong>GmbH</strong> übermittelt. Die auf die einzelnen Energieträger aggregierten Daten (Anlage 1<br />
und Anlage 2) wurden durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer im Sinne<br />
des § 50 <strong>EEG</strong> 2012 bescheinigt. Ein Exemplar der Bescheinigung wurde der Amprion <strong>GmbH</strong> zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
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Anlage zum <strong>Bericht</strong> gem. § 52 Abs. 1 Nr. 2 <strong>EEG</strong> 2012<br />
<strong>EEG</strong>-<strong>Einspeisungen</strong> im Jahr 2011<br />
Energieträger<br />
Anzahl<br />
Anlagen<br />
Nach <strong>EEG</strong><br />
vergütete<br />
Strommenge<br />
[kWh]<br />
Vergütung<br />
[EUR]<br />
Vermiedene<br />
<strong>Netz</strong>entgelte<br />
[EUR]<br />
Wasserkraft 1 4.836 467,64 27,08<br />
Biomasse 3 19.438.124 2.227.014,07 194.921,88<br />
Solare<br />
906 9.185.426 3.849.321,02 49.920,36<br />
Strahlungsenergie<br />
Gesamt 909 28.628.386 6.076.802,73 244.869,32<br />
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