07.09.2014 Aufrufe

Ergänzende Bestimmungen der SWD Netz GmbH zur TAB 2007

Ergänzende Bestimmungen der SWD Netz GmbH zur TAB 2007

Ergänzende Bestimmungen der SWD Netz GmbH zur TAB 2007

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ergänzende <strong>Bestimmungen</strong><br />

<strong>der</strong> Stadtwerke Düsseldorf <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>TAB</strong> <strong>2007</strong><br />

Ausgabe Oktober 2011


Inhaltsverzeichnis:<br />

VORWORT 4<br />

FRAGEN ZU HAUSANLAGEN, TECHNIK STROM 4<br />

1. GELTUNGSBEREICH 5<br />

2. GRUNDSÄTZE 5<br />

3. KUNDENANLAGE/ ÜBERGABESTATION 5<br />

3.1 KABELLEGUNG 5<br />

3.2 EIGENTUMSGRENZE 5<br />

4. BETRIEB VON KUNDENANLAGE/ ÜBERGABESTATION 6<br />

4.1 BETRIEBSSPANNUNG AM NETZANSCHLUSSPUNKT 6<br />

4.2 BLINDLEISTUNGSKOMPENSATION 6<br />

4.3 NETZSYSTEM 6<br />

4.4 INBETRIEBSETZUNG DER KUNDENANLAGE 6<br />

5. ÄNDERUNGEN, ERWEITERUNGEN UND AUßERBETRIEBNAHMEN 6<br />

6. RÜCKWIRKUNGEN DURCH KUNDENANLAGEN 7<br />

6.1 ALLGEMEINES 7<br />

6.2 GRENZWERTE 7<br />

7. ABRECHNUNGSMESSUNG 8<br />

7.1 MESSEINRICHTUNG 8<br />

7.1.1 BEREITSTELLUNG UND MONTAGE VON MESSEINRICHTUNGEN 8<br />

7.1.2 TECHNISCHE AUSLEGUNG VON MESSEINRICHTUNGEN 8<br />

7.2 ZÄHLERFERNAUSLESUNG BEI LASTGANGMESSUNG 8<br />

7.3 WANDLER 8<br />

8 VERGLEICHSMESSUNG 9<br />

9. ANLAGEN: 10<br />

9.1. ZÄHLERPLATZEINRICHTUNG ALLGEMEIN 10<br />

9.2. ZÄHLERANSCHLUSSSÄULE VERTEILERSCHRANK MIT 1 ZÄHLERPLATZ FEHLER! TEXTMARKE<br />

NICHT DEFINIERT.<br />

20.10.2011<br />

- 2 -


9.3. ZÄHLERANSCHLUSSSÄULE VERTEILERSCHRANK MIT 2 ZÄHLERPLÄTZEN FEHLER!<br />

TEXTMARKE NICHT DEFINIERT.<br />

9.4. ZÄHLERANSCHLUSSSÄULE VERTEILERSCHRANK MIT ABGANGSVERTEILUNG FEHLER!<br />

TEXTMARKE NICHT DEFINIERT.<br />

9.5. MULTI-UTILITY ZÄHLERANSCHLUSSSÄULE S/G/W MIT 1 ZÄHLERPLATZ FEHLER!<br />

TEXTMARKE NICHT DEFINIERT.<br />

9.6. MULTI-UTILITY ZÄHLERANSCHLUSSSÄULE S/G/W MIT 2 ZÄHLERPLÄTZEN FEHLER!<br />

TEXTMARKE NICHT DEFINIERT.<br />

9.7 ANSCHLUSSSÄULE < 250A MIT WANDLERMESSUNG FEHLER! TEXTMARKE NICHT DEFINIERT.<br />

9.8 AUFBAU NIEDERSPANNUNGS-WANDLERMESSUNG FEHLER! TEXTMARKE NICHT DEFINIERT.<br />

9.9 AUFBAU NIEDERSPANNUNGS-WANDLERMESSUNG MIT MESSLASCHE UND<br />

ZÄHLERWECHSELSCHRANK<br />

FEHLER! TEXTMARKE NICHT DEFINIERT.<br />

9.10 AUFBAU VORRANGSCHALTUNG FÜR NACHTSPEICHERANLAGEN FEHLER! TEXTMARKE NICHT<br />

DEFINIERT.<br />

9.11 AUFBAU EINZÄHLERMESSUNG FÜR NACHTSPEICHERANLAGEN FEHLER! TEXTMARKE NICHT<br />

DEFINIERT.<br />

9.12 AUFBAU ZWEIZÄHLERMESSUNG FÜR NACHTSPEICHERANLAGEN FEHLER! TEXTMARKE<br />

NICHT DEFINIERT.<br />

9.13 AUFBAU ZWEIZÄHLERMESSUNG FÜR BIS ZU 5 NACHTSPEICHERANLAGEN FEHLER!<br />

TEXTMARKE NICHT DEFINIERT.<br />

9.14 AUFBAU INSTALLATION DER STEUERLEITUNGEN FÜR NACHTSPEICHERANLAGEN FEHLER!<br />

TEXTMARKE NICHT DEFINIERT.<br />

9.15 AUFBAU EIN- UND ZWEIZÄHLERMESSUNGEN FÜR NACHTSPEICHERANLAGEN FEHLER!<br />

TEXTMARKE NICHT DEFINIERT.<br />

9.16 AUFBAU WÄRMEPUMPENMESSUNG UND ALLGEMEIN INSTALLATION FEHLER! TEXTMARKE<br />

NICHT DEFINIERT.<br />

9.17 AUFBAU ANSCHLUSSSCHRANK FÜR WANDMONTAGE < 500 A FEHLER! TEXTMARKE NICHT<br />

DEFINIERT.<br />

20.10.2011<br />

- 3 -


Vorwort<br />

Seit dem 01.03 <strong>2007</strong> ist die <strong>TAB</strong> <strong>2007</strong> bei <strong>der</strong> Stadtwerke Düsseldorf <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> in<br />

Kraft<br />

Die technischen Anschlussbedingungen konkretisieren die allgemein anerkannten<br />

Regeln <strong>der</strong> Technik und gelten für Neuanschlüsse und vorhandene Anschlüsse an<br />

das Verteilnetz des VNB sowie für <strong>Netz</strong>anschlussän<strong>der</strong>ungen. Sie umfassen Umbau,<br />

Erweiterung, Rückbau o<strong>der</strong> Demontage einer Kundenanlage sowie die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

<strong>Netz</strong>anschlusskapazität o<strong>der</strong> des Schutzkonzeptes. Für die technische Ausführung<br />

eines <strong>Netz</strong>anschlusses wie auch für den umgebauten und erweiterten Teil einer<br />

Kundenanlage gilt jeweils die zum Erstellungszeitpunkt o<strong>der</strong> Umbauzeitpunkt<br />

gültige <strong>TAB</strong>.<br />

Fragen zu Hausanlagen, Technik Strom, beantworten:<br />

Herr Schnaß<br />

Tel.: (0211) 821 2589<br />

Fax: (0211) 821 3011<br />

technische_beratung@swdnetz.de<br />

Herr Dix<br />

Tel.: (0211) 821 2586<br />

Fax: (0211) 821 3011<br />

technische_beratung@swdnetz.de<br />

Herr van <strong>der</strong> Velde<br />

Tel.: (0211) 821 2695<br />

Fax: (0211) 821 3011<br />

technische_beratung@swdnetz.de<br />

20.10.2011<br />

- 4 -


Ergänzende <strong>Bestimmungen</strong><br />

<strong>der</strong> Stadtwerke Düsseldorf <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>TAB</strong>-<strong>2007</strong><br />

Gültig ab 1. November 2011<br />

Die Stadtwerke Düsseldorf <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Beauftragte werden im Folgenden VNB genannt.<br />

1. Geltungsbereich<br />

Die Technischen Anschlussbedingungen konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln <strong>der</strong><br />

Technik und gelten für Neuanschlüsse und vorhandene Anschlüsse an das Verteilnetz des VNB sowie<br />

für <strong>Netz</strong>anschlussän<strong>der</strong>ungen. Sie umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau o<strong>der</strong> Demontage einer<br />

Kundenanlage sowie die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Netz</strong>anschlusskapazität o<strong>der</strong> des Schutzkonzeptes. Für die<br />

technische Ausführung eines <strong>Netz</strong>anschlusses wie auch für den umgebauten und erweiterten Teil<br />

einer Kundenanlage gilt jeweils die zum Erstellungs- o<strong>der</strong> Umbauzeitpunkt gültige <strong>TAB</strong>.<br />

2. Grundsätze<br />

Der Anschlussnehmer o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Anschlussnutzer verpflichtet sich, die Einhaltung <strong>der</strong><br />

Anschlussbedingungen sicherzustellen und auf Anfor<strong>der</strong>ung nachzuweisen. Der VNB behält<br />

sich vor, eine Kontrolle <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Anschlussbedingungen vorzunehmen. Werden<br />

Mängel festgestellt, so kann die nachgelagerte Anschlussnutzung bis <strong>zur</strong><br />

Mängelbeseitigung ausgesetzt werden.<br />

Es gelten die „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das<br />

Nie<strong>der</strong>spannungsnetz (<strong>TAB</strong> <strong>2007</strong>)“, die <strong>der</strong> <strong>TAB</strong> <strong>2007</strong> nachgelagerten VDEW Richtlinien<br />

"Eigenerzeugungsanlagen am Nie<strong>der</strong>spannungsnetz" und "Richtlinie für Planung,<br />

Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten" sowie die nachfolgenden<br />

Regelungen.<br />

Die vom Anschlussnehmer o<strong>der</strong> vom Anschlussnutzer bereitzustellenden Einrichtungen<br />

müssen die nachfolgenden Anschlussbedingungen erfüllen. Der Einsatz von an<strong>der</strong>en als in<br />

diesen Anschlussbedingungen aufgeführten Einrichtungen ist nur im Einvernehmen mit<br />

dem VNB möglich.<br />

3. Kundenanlage/ Übergabestation<br />

3.1 Kabellegung<br />

Kabeltrassen dürfen nicht überbaut werden (außer bei Kabelverlegung in Schutzrohren) und es<br />

dürfen keine tiefwurzelnden Pflanzen vorhanden sein. Für die Störungsbeseitigung müssen die<br />

Kabeltrassen je<strong>der</strong>zeit zugänglich sein.<br />

3.2 Eigentumsgrenze<br />

Die Eigentumsgrenze befindet sich an den Abgangsklemmen <strong>der</strong> NH-Sicherungsunterteile im<br />

Hausanschlusskasten. Die im Eigentum des VNB stehenden Einrichtungen für die Messung sind<br />

hiervon nicht betroffen.<br />

20.10.2011<br />

- 5 -


4. Betrieb von Kundenanlage/ Übergabestation<br />

4.1 Betriebsspannung am <strong>Netz</strong>anschlusspunkt<br />

Die Betriebsspannung am <strong>Netz</strong>anschlusspunkt liegt bei ungestörten <strong>Netz</strong>betrieb als 10-Minuten-<br />

Mittelwert des Spannungs-Effektivwertes jedes Wochenintervalles: - zu 95 % innerhalb <strong>der</strong><br />

Toleranz Un +/- 10% - zu 100 % innerhalb <strong>der</strong> Toleranz Un +10 % / -15 %. - In <strong>der</strong> DIN EN 50160<br />

sind weitere Merkmale <strong>der</strong> Spannung und <strong>der</strong> Frequenz angegeben.<br />

4.2 Blindleistungskompensation<br />

Bei Erfor<strong>der</strong>nis führt <strong>der</strong> Anschlussnutzer - in Abstimmung mit dem VNB - <strong>zur</strong> Einhaltung des<br />

nachfolgend angegebenen Verschiebungsfaktors cos ϕ auf seine Kosten eine seinen tat-sächlichen<br />

Belastungsverhältnissen angepasste ausreichende Blindleistungskompensation durch. Die<br />

einzubauenden Kompensationsanlagen werden entwe<strong>der</strong> abhängig vom Ver-schiebungsfaktor cos<br />

ϕ gesteuert o<strong>der</strong> im Falle <strong>der</strong> Einzelkompensation gemeinsam mit den zugeordneten<br />

Verbrauchsgeräten ein- bzw. ausgeschaltet. Eine lastunabhängige Festkom-pensation ist nicht<br />

zulässig. Eine eventuelle Verdrosselung <strong>der</strong> Kompensationsanlage stimmt <strong>der</strong> Kunde mit dem VNB<br />

ab.<br />

Der Leistungsfaktor λ und <strong>der</strong> Verschiebungsfaktor cos ϕ müssen zwischen 0,9 induktiv und 0,9<br />

kapazitiv liegen.<br />

4.3 <strong>Netz</strong>system<br />

Grundsätzlich gilt für das gesamte <strong>Netz</strong>gebiet des VNB die <strong>Netz</strong>form TN-System. Ausnahmen kann<br />

es im Außenbereich und bei Son<strong>der</strong>anschlüssen geben. Der VNB erteilt Auskunft über die<br />

vorhandene <strong>Netz</strong>form. Bei <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> Schutzmaßnahme einer Kundenanlage ist zu<br />

berücksichtigen, dass sich <strong>der</strong> zum Errichtungszeitpunkt gemessene Wert <strong>der</strong> Schleifenimpedanz<br />

durch Än<strong>der</strong>ungen im <strong>Netz</strong>aufbau verän<strong>der</strong>n kann. Die Schleifenimpedanz kann daher vom VNB<br />

we<strong>der</strong> angegeben noch garantiert werden. Die Anwendung <strong>der</strong> Schutzmaßnahme "Schutz durch<br />

automatische Ausschaltung mit Überstrom-Schutz-einrichtungen" erfolgt immer in<br />

Eigenverantwortung des Anlagenerrichters.<br />

4.4 Inbetriebsetzung <strong>der</strong> Kundenanlage<br />

Das vorgesehene Inbetriebsetzungsdatum ist nach Annahme des Anschlussangebotes mit dem VNB<br />

abzustimmen. Spätestens 14 Tage vorher teilt <strong>der</strong> Anschlussnehmer o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Anschlussnutzer dem<br />

VNB das endgültige Inbetriebsetzungsdatum mit. Vor <strong>der</strong> Inbetriebsetzung <strong>der</strong> Kundenanlage legt<br />

<strong>der</strong> Anschlussnutzer dem VNB den vollständig ausgefüllten, von den zuständigen Personen<br />

unterschriebenen Inbetriebsetzungsauftrag, bei Erzeugungsanlagen zudem noch die<br />

Konformitätserklärung, vor. Der VNB behält sich vor, eine Sichtkontrolle vorzunehmen. Werden<br />

Mängel festgestellt, so kann die Inbetriebnahme durch den VNB bis <strong>zur</strong> Mangelbeseitigung<br />

untersagt werden.<br />

5. Än<strong>der</strong>ungen, Erweiterungen und Außerbetriebnahmen<br />

Plant <strong>der</strong> Anschlussnehmer o<strong>der</strong> Anschlussnutzer Än<strong>der</strong>ungen, Erweiterungen o<strong>der</strong> die<br />

Außerbetriebnahme <strong>der</strong> Kundenanlage, so ist <strong>der</strong> VNB rechtzeitig über dieses Vorhaben zu<br />

informieren. Dies gilt auch für eine vom Anschlussnutzer geplante Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Betriebsführung<br />

seiner Anlage, die Auswirkungen auf den Betrieb des VNB-<strong>Netz</strong>es hat.<br />

Falls sich durch eine Erhöhung <strong>der</strong> <strong>Netz</strong>kurzschlussleistung o<strong>der</strong> durch eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

<strong>Netz</strong>spannung gravierende Auswirkungen auf den <strong>Netz</strong>anschluss o<strong>der</strong> auf die Kundenanlage<br />

ergeben, teilt dies <strong>der</strong> VNB dem Anschlussnehmer o<strong>der</strong> dem Anschlussnutzer rechtzeitig mit. Der<br />

20.10.2011<br />

- 6 -


Anschlussnehmer o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Anschlussnutzer trägt die Kosten <strong>der</strong> dadurch in seiner Anlage<br />

entstehenden Folgemaßnahmen.<br />

Um die Betriebssicherheit <strong>der</strong> Kundenanlage zu erhalten, muss durch den Anschlussnehmer o<strong>der</strong><br />

durch den Anschlussnutzer eine Anpassung an den technischen Stand o<strong>der</strong> an geän<strong>der</strong>te<br />

<strong>Netz</strong>verhältnisse, z.B. an eine höhere Kurzschlussleistung, durchgeführt werden.<br />

6. Rückwirkungen durch Kundenanlagen<br />

6.1 Allgemeines<br />

Die elektrischen Einrichtungen <strong>der</strong> Kundenanlage sind so zu planen, zu bauen und zu betreiben,<br />

dass Rückwirkungen auf das Verteilnetz des VNB und die Anlagen an<strong>der</strong>er Kunden auf ein zulässiges<br />

Maß begrenzt werden. Treten störende Rückwirkungen auf das Verteilnetz des VNB auf, so hat <strong>der</strong><br />

Anschlussnehmer o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Anschlussnutzer auf seine Kosten in seiner Anlage Maßnahmen <strong>zur</strong><br />

Begrenzung <strong>der</strong> Rückwirkungen zu treffen, die mit dem VNB abzustimmen sind.<br />

Richtwerte für zulässige <strong>Netz</strong>rückwirkungen sind in den "Technischen Regeln <strong>zur</strong> Beurteilung von<br />

<strong>Netz</strong>rückwirkungen" des VDN festgelegt. In Einzelfällen können spezielle vertragliche Fest-legungen<br />

für die zulässige Störaussendung einer Kundenanlage getroffen werden.<br />

6.2 Grenzwerte<br />

6.2.1 Schnelle Spannungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Einzelne Spannungsän<strong>der</strong>ungen dürfen am <strong>Netz</strong>verknüpfungspunkt <strong>der</strong> Kundenanlage mit dem<br />

Nie<strong>der</strong>spannungsnetz 3 % <strong>der</strong> Nennspannung nicht überschreiten.<br />

6.2.2 Flicker<br />

Die zulässigen Flickerstärken, die eine Kundenanlage im Nie<strong>der</strong>spannungsnetz maximal bewirken<br />

darf, betragen Plt,i = 0,5 und Pst,i = 0,8.<br />

6.2.3 Oberschwingungen und Zwischenharmonische<br />

Der VNB gibt in Abhängigkeit des Leistungsbezuges <strong>der</strong> Kundenanlage und den Gegebenheiten am<br />

<strong>Netz</strong>verknüpfungspunkt Obergrenzen für die Einspeisung von Oberschwingungsströmen vor.<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Reduzierung <strong>der</strong> Oberschwingungsströme - insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Einbau von<br />

Filterkreisen - erfolgen in Absprache mit dem VNB.<br />

6.2.4 Spannungsunsymmetrien<br />

Die Kundenanlage darf einen resultierenden Unsymmetriegrad von ku,i = 0,7 % nicht übersteigen,<br />

wobei zeitlich über 10 Minuten zu mitteln ist.<br />

20.10.2011<br />

- 7 -


6.3 Tonfrequenz-Rundsteuereinrichtungen<br />

Die Rundsteuerfrequenz im <strong>Netz</strong>gebiet des VNB beträgt 175 Hz.<br />

Der Betrieb <strong>der</strong> Kundenanlage darf zu einer Reduzierung des Tonfrequenzpegels Uf im Nie<strong>der</strong>spannungsnetz<br />

von maximal 3 % Uf führen. Die Kundenanlage darf zudem nicht mehr als 0,1% Un<br />

bei <strong>der</strong> verwendeten Tonfrequenz und nicht mehr als 0,3% Un bei Frequenzen einspeisen, die einen<br />

Abstand von +/- 100 Hz <strong>zur</strong> verwendeten Tonfrequenz haben.<br />

Der VNB kann vom Anschlussnutzer Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung unzulässiger Beeinträchtigungen,<br />

die durch Betriebsmittel <strong>der</strong> Kundenanlage verursacht werden, verlangen.<br />

Verwendet <strong>der</strong> Anschlussnutzer elektrische Betriebsmittel, <strong>der</strong>en Funktion durch Rundsteuersendungen<br />

beeinträchtigt werden können, so hat er selbst dafür zu sorgen, dass durch den<br />

Einbau geeigneter technischer Mittel o<strong>der</strong> durch Wahl entsprechen<strong>der</strong> Geräte eine<br />

Beeinträchtigung vermieden wird.<br />

7. Abrechnungsmessung<br />

7.1 Messeinrichtung<br />

7.1.1 Bereitstellung und Montage von Messeinrichtungen<br />

Die erfor<strong>der</strong>lichen abrechnungsrelevanten Messeinrichtungen sowie die <strong>zur</strong> Lastgangmessung<br />

gehörenden Modems werden vom VNB* gestellt und in Abstimmung mit dem VNB* montiert.<br />

Den Zählerschrank stellt <strong>der</strong> Anschlussnehmer <strong>zur</strong> Verfügung (Typ: siehe Anlage).<br />

7.1.2 Technische Auslegung von Messeinrichtungen<br />

Es sind die in <strong>der</strong> <strong>TAB</strong> <strong>2007</strong> sowie die auf <strong>der</strong> Homepage des VNB veröffentlichten Technischen<br />

Mindestanfor<strong>der</strong>ungen für Messeinrichtungen einzuhalten.<br />

Plombenverschlüsse werden ausschließlich durch den Eigentümer <strong>der</strong> Messeinrichtungen o<strong>der</strong><br />

durch dessen Beauftragten angebracht o<strong>der</strong> entfernt. Sie dürfen durch Dritte nicht geöffnet werden.<br />

7.2 Zählerfernauslesung bei Lastgangmessung<br />

Der Anschlussnutzer ist verpflichtet, in unmittelbarer Nähe <strong>zur</strong> Abrechnungsmesseinrichtung<br />

dauerhaft einen durchwahlfähigen, analogen und betriebsbereiten Telekommunikations-<br />

Endgeräteanschluss (TAE N) für die Fernauslesung <strong>der</strong> Messwerte bereitzustellen. Der VNB* kann<br />

hierzu auch eine Funklösungen einsetzen.<br />

Bei Bedarf stellt <strong>der</strong> Anschlussnutzer eine Spannungsversorgung (230 V Wechselspannung) <strong>zur</strong><br />

Verfügung.<br />

Auf Wunsch stellt <strong>der</strong> VNB* kostenpflichtig in Absprache mit dem Anschlussnutzer für die<br />

Datenregistrierung und Datenübertragung Steuerimpulse aus <strong>der</strong> Abrechnungsmesseinrichtung <strong>zur</strong><br />

Verfügung.<br />

7.3 Wandler<br />

Ist in <strong>der</strong> Kundenanlage regelmäßig wie<strong>der</strong>kehrend ein Betriebsstrom von mehr als 60 A zu<br />

erwarten, gilt bis zu einer Anlagengröße von 250 A für den Zählerplatz <strong>der</strong> im Anhang dargestellte<br />

Aufbau einer Wandlermessung. Die Ausführungen von Wandlermessungen für Kundenanlagen<br />

größer 250 A sind projektbezogen mit dem VNB abzustimmen.<br />

Grundsätzlich stellt <strong>der</strong> VNB* den Zähler, die Zusatzeinrichtungen und die Wandler inklusive einer<br />

Einrichtung <strong>zur</strong> Begrenzung <strong>der</strong> Kurzschlussleistung des Spannungsabgriffes <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Einzelheiten sind dem Anhang zu entnehmen.<br />

Die Prüfung und Inbetriebnahme <strong>der</strong> gesamten Messeinrichtung erfolgt grundsätzlich durch den<br />

VNB.<br />

20.10.2011<br />

- 8 -


Angaben zum Aufbau des Zählerplatzes befinden sich im Anhang "Aufbau einer Wandlermessung".<br />

8 Vergleichsmessung<br />

Je<strong>der</strong> Vertragspartner ist berechtigt, eine eigene Vergleichsmesseinrichtung entsprechend dem<br />

Metering Code 2006 zu betreiben. Aufbau und Auslegung ist mit dem VNB* abzustimmen. Eine<br />

gemeinsame Nutzung <strong>der</strong> Wandler ist hier bei zwischen den Vertragspartnern abzustimmen.<br />

Hinweis: VNB* (o<strong>der</strong> Messstellenbetreiber, <strong>der</strong> mit dem VNB einen Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag<br />

abgeschlossen hat)<br />

20.10.2011<br />

- 9 -


9. Anlagen:<br />

9.1. Zählerplatzeinrichtung allgemein<br />

Die Zählerplatzeinrichtung wird für den VNB Stadtwerke Düsseldorf <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> nach<br />

A 3 Einheitszählerplatz Abschnitt 7 ausgeführt.<br />

Anmerkung:<br />

Bei <strong>der</strong> Verwendung einer Befestigungs- und Kontaktierungseinrichtung in Adapterausführung (BKE-A) ist auch die Montage<br />

von elekronischen Haushaltszählern (eHZ) möglich.<br />

Die <strong>SWD</strong>-<strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> setzt z.Z. keine elektonische Zähler (eHZ) ein.<br />

Zähletsteckklemmen Plombierhaube und Stifte sind vom Anlagenerichter beizustellen.<br />

20.10.2011<br />

- 10 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!