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Preisliste 2013 Region Mitte (Mecklenburg-Vorpommern) DIN EN ...

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Hinweise<br />

Baustelle<br />

Baustellenzufahrten<br />

Nachbehandlung<br />

Gefahrenübergang<br />

Gewährleistung<br />

Zugaben auf der Baustelle<br />

Fahrpersonal<br />

Betonpumpenmaschinisten<br />

Mit Herausgabe dieser <strong>Preisliste</strong> verlieren alle vorherigen <strong>Preisliste</strong>n ihre Gültigkeit.<br />

An der Baustelle ist ein geeigneter Waschplatz, zum Auswaschen der Rutschen, evtl. Rohre<br />

und Übergabetrichter kostenlos zur Verfügung zu stellen.<br />

Die Zufahrten zu den Baustellen müssen so beschaffen sein, dass sie für das<br />

Gesamtgewicht des Lieferfahrzeuges entsprechend ausgelegt sind.<br />

Die Zufahrtsstraßen müssen auch so beschaffen sein, dass durch die Mischfahrzeuge kein<br />

Baustellenschmutz auf öffentliche Straßen gelangen kann.<br />

Eventuelle Straßenreinigungen gehen zu Lasten des Bestellers.<br />

Gemäß <strong>DIN</strong> 1045-3 ist der Beton vom Verarbeiter genügend lange gegen schädliche<br />

Einflüsse zu schützen. Beachten Sie hierzu bitte unseren Lieferservice für geeignete<br />

Nachbehandlungsmittel.<br />

Bei Selbstabholung beginnt der Gefahrenübergang mit dem Zeitpunkt der Beladung.<br />

Bei Antransport durch Thomas-Beton ist der Gefahrenübergang auf den Besteller beim<br />

Verlassen des Fahrzeuges (z.B. Rutsche des Fahrmischers) bzw. beim Verlassen des<br />

Schlauchendes unserer Betonpumpe.<br />

Bei nachtäglichen Veränderungen unserer Produkte durch die Zugabe von Wasser,<br />

Zusatzmitteln, Zusatzstoffe oder sonstiger Zusätze erfolgt der Gefahrenübergang<br />

unmittelbar vor der Zugabe.<br />

Wir gewährleisten für die Rezepturen unserer <strong>Preisliste</strong>, dass die geforderten Eigenschaften<br />

der vereinbarten Sorte erreicht werden. In jedem Fall setzen wir eine sach- und fachgerechte<br />

sowie normgemäße Verarbeitung und Nachbehandlung der Produkte voraus.<br />

Erfolgen Entladung und Einbau über die in <strong>DIN</strong> <strong>EN</strong> 206-1, <strong>DIN</strong> 1045-2 angegebenen<br />

Verarbeitungs- uns Einbauzeiten hinaus, entfällt unsere Gewährleistung.<br />

Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn ohne unsere Zustimmung auf Wunsch des<br />

Bestellers (gleichgültig durch wen) unseren Produkten Wasser, Zusatzmittel, Zusatzstoffe<br />

oder sonstige Zusätze beigegeben werden, oder die von uns gelieferten Produkte mit nicht<br />

von uns hergestellten und gelieferten Produkten zusammen eingebracht werden.<br />

Außerdem unterliegen veränderte Produkte auch nicht mehr den bauaufsichtlich geforderten<br />

Überwachungen, so dass das Überwachungszeichen auf dem Lieferschein seine<br />

Gültigkeit verliert.<br />

Bei genehmigten Zugaben von Wasser, Zusatzmitteln, Zusatzstoffen oder sonstigen<br />

Zusätzen auf der Baustelle sind diese auf den entsprechenden Lieferscheinen zu vermerken<br />

und vom Besteller zu quitieren.<br />

Unsere Fahrmischerfahrer und Betonpumpenmaschinisten dürfen keine Bestellungen auf<br />

der Baustelle entgegennehmen. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Lieferwerk<br />

bzw. unsere Disposition.<br />

Sie sind ausschließlich für das Betreiben ihrer Technik verantwortlich.<br />

Für den bautechnisch, fachgerechten Einbau unserer Produkte ist allein der Besteller<br />

verantwortlich.<br />

Preisstellung Alle Preise verstehen sich für 1 m³ normalverdichteten Frischbeton, Estrich u.a. + /- 3%<br />

Toleranz, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />

Der in den Preisen enthaltene Frachtanteil ist nicht skontierbar.<br />

Für alle Geschäfte gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.<br />

reizend<br />

chromatarm<br />

Wichtiger Verarbeitungshinweis:<br />

Unsere zementgebundenen Produkte sind alkalisch. d.h: Haut und Augen sind zu schützen<br />

Schutzkleidung tragen und bei Berührung gründlich mit klarem Wasser spülen.<br />

Bei Augenkontakt unverzüglich Arzt aufsuchen<br />

Unsere Betone sind chromatarm gemäß der Richtlinie 2003/53/EG des EU-Parlamentes<br />

und des Rates vom 18. Juni 2006.

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