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Mitteilungsblatt KW 20/2013 - Tiefenbronn

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Woche <strong>20</strong><br />

Donnerstag, 16. Mai <strong>20</strong>13<br />

<strong>Tiefenbronn</strong>er <strong>Mitteilungsblatt</strong> 7<br />

Gemeindeverwaltungsverband<br />

<strong>Tiefenbronn</strong> Enzkreis<br />

Einladung<br />

zu der am Donnerstag, 16. Mai <strong>20</strong>13 um <strong>20</strong>.00 Uhr stattfindenden<br />

öffentlichen Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />

<strong>Tiefenbronn</strong> im Bürger- und Kulturhaus<br />

„Rose“, Franz-Josef-Gall-Str. 18, 75233 <strong>Tiefenbronn</strong><br />

Tagesordnung:<br />

§ 1 Protokoll der Sitzung vom 26. April <strong>20</strong>12 und vom<br />

12. Dezember <strong>20</strong>12<br />

§ 2 Feststellung des Rechnungsergebnisses für das<br />

Rechnungsjahr <strong>20</strong>12<br />

§ 3 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das<br />

Haushaltsjahr <strong>20</strong>13<br />

§ 4 Sonstiges, Bekanntgaben<br />

<strong>Tiefenbronn</strong>, den 16. Mai <strong>20</strong>13<br />

gez. Frank Spottek<br />

Verbandsvorsitzender<br />

Schulverband Neuhausen<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

des Schulverbandes Neuhausen<br />

für das Haushaltsjahr <strong>20</strong>13<br />

Auf Grund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit<br />

vom 16.09.1974 (GBl. S. 408) in der Fassung vom<br />

14.12.<strong>20</strong>04 (GBl. S. 884) und § 79 der Gemeindeordnung<br />

für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli <strong>20</strong>00<br />

(GBl. S. 582, 698) hat die Verbandsversammlung am 10. April<br />

<strong>20</strong>13 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr <strong>20</strong>13<br />

beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit<br />

1. den Einnahmen und Ausgaben<br />

von je<br />

613.900 Euro<br />

davon<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

542.600 Euro<br />

im Vermögenshaushalt<br />

71.300 Euro<br />

2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen<br />

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

(Kreditermächtigung) von 0 Euro<br />

3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />

von<br />

0 Euro.<br />

§ 2<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf<br />

12.000 Euro.<br />

§ 3<br />

Die Schulkostenumlage wird auf 305.800 Euro festgesetzt.<br />

Davon entfallen<br />

auf die Gemeinde Neuhausen<br />

271.329 Euro<br />

auf die Gemeinde <strong>Tiefenbronn</strong><br />

34.471 Euro<br />

§ 4<br />

Die Höhe der Investitionsumlage für den Vermögenshaushalt<br />

wird auf 71.300 Euro festgesetzt. Davon entfallen<br />

auf die Gemeinde Neuhausen<br />

54.268 Euro<br />

auf die Gemeinde <strong>Tiefenbronn</strong><br />

17.032 Euro<br />

Neuhausen, den 11. April <strong>20</strong>13<br />

gez. Korz, Verbandsvorsitzender<br />

Das Landratsamt Enzkreis hat mit Schreiben vom 30.04.<strong>20</strong>13<br />

die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />

<strong>20</strong>13 bestätigt.<br />

Impressum<br />

Amtsblatt der Gemeinde <strong>Tiefenbronn</strong><br />

Herausgeber: Gemeindeverwaltung <strong>Tiefenbronn</strong><br />

Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Straße <strong>20</strong>,<br />

71263 Weil der Stadt, Telefon 07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 <strong>20</strong>48, www.nussbaummedien.de.<br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister<br />

Frank Spottek, Gemmingenstraße 1, 75233 <strong>Tiefenbronn</strong>. Verantwortlich für „Was sonst noch<br />

interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. <strong>20</strong>, 71263 Weil der Stadt.<br />

Anzeigenannahme: anzeigen.71263@nussbaummedien.de.<br />

Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb<br />

(Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263<br />

Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0 oder 6924-13. E-Mail: abonnenten@wdspressevertrieb.de<br />

Internet: www.wdspressevertrieb.de<br />

Diese Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 18 GKZ und<br />

§ 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />

mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan <strong>20</strong>13 in der Zeit<br />

von Freitag, den 17. Mai <strong>20</strong>13 bis einschließlich Dienstag, den<br />

28. Mai <strong>20</strong>13 während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus<br />

Neuhausen, Zimmer 12 OG, zur Einsichtnahme ausliegt.<br />

Das Passamt informiert<br />

Alle Personalausweise, die bis zum 30.04.<strong>20</strong>13 und alle<br />

Reisepässe, die bis zum 30.04.<strong>20</strong>13 beantragt worden sind,<br />

liegen im Rathaus <strong>Tiefenbronn</strong>, Zimmer 1, zu den üblichen<br />

Öffnungszeiten zur Abholung bereit.<br />

Bei Personen ab 16 Jahren ist für die Abholung des Personalausweises<br />

der Erhalt des PIN-Briefes Voraussetzung.<br />

Bitte bringen Sie den PIN-Brief aus Sicherheitsgründen<br />

nicht mit!<br />

Die bisherigen Personalausweise und Reisepässe, die noch<br />

nicht abgegeben worden sind, müssen zur Vernichtung<br />

oder Entwertung mitgebracht werden.<br />

Polizeiposten <strong>Tiefenbronn</strong><br />

Sprayer unterwegs<br />

In den vergangenen Tagen/Wochen kam es an mindestens 2<br />

Tagen zu Sprühereien im Ortsteil Mühlhausen. Heimgesucht<br />

wurden der Anbau zur Würmtalhalle und die Halfpipe entlang<br />

des Steinegger Wegs. Als Tatzeiträume kommen die Tage um<br />

den 1. Mai und das Wochenende 10. – 13.05.<strong>20</strong>13 in Betracht.<br />

Wer kann die Tatzeiten einschränken?<br />

Wer hat jemanden mit Sprühdosen oder Edding im Bereich<br />

der Würmtalhalle /Umfeld gesehen?<br />

Gibt es Hinweise was die „Aufschriebe“ bedeuten?<br />

Hinweise bitte an den Polizeiposten <strong>Tiefenbronn</strong> unter der<br />

Telefonnummer 07234 4248.<br />

Gemeinde-Kindergarten<br />

Mühlhausen<br />

Gemeindekindergarten Mühlhausen – Würmtalstrolche<br />

„Ich bin bib’fit!“ können die Vorschulkinder der Gemeindekindergärten<br />

Lehningen und Mühlhausen zurecht von sich<br />

behaupten. In dem jährlich stattfindenden Projekt lernten die

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