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BP-26/2012 - Torgau

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AUFTRAGGEBER:<br />

Sunrise Projektentwicklungs GmbH,<br />

vertreten durch Michael Pawlik<br />

Gustav-Heinemann-Str. 25<br />

96215 Lichtenfels<br />

PLANUNG:<br />

Ingenieurbüro Pawlik,<br />

Schloßstraße 37,<br />

04886 Arzberg OT Triestewitz<br />

BEARBEITUNGSZEITRAUM:<br />

Sept. <strong>2012</strong> bis 08.02.2013<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien,<br />

Zweckbestimmung Photovoltaik<br />

(SO Photovoltaik) Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong><br />

Umweltbericht<br />

BEARBEITET:<br />

Jana Spielhaus<br />

Dipl. Ing. Landschaftsarchitektur<br />

Borstendorfer Str. 45<br />

09575 Eppendorf<br />

Tel.: 037293/ 74104<br />

spielhaus-eppendorf@t-online.de<br />

Mitarbeit: A. Thriemer


Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />

Inhalt<br />

1 Einleitung ................................................................................................................................... 3<br />

2 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des B-Planes ................................................................... 4<br />

3 Fachliche Grundlagen und Ziele des Umweltschutzes ............................................................... 5<br />

3.1 Fachliche Grundlagen 5<br />

3.1.1 Aussagen des Regionalplanes 5<br />

3.2 Schutzgebiete und Schutzobjekte gemäß BNatSchG 6<br />

3.3 Potentielle natürliche Vegetation (pnV) des Bearbeitungsgebietes 6<br />

4 Beschreibung des geplanten Bauvorhabens .............................................................................. 7<br />

5 Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des geplanten Bauvorhabens auf die<br />

Schutzgüter ................................................................................................................................. 7<br />

5.1 Schutzgut Flora 8<br />

5.1.1 Bestandsaufnahme Schutzgut Flora 8<br />

5.1.2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Flora 10<br />

5.2 Schutzgut Fauna 11<br />

5.2.1 Bestandsaufnahme Schutzgut Fauna 11<br />

5.2.2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Fauna 14<br />

5.3 Schutzgut Boden 16<br />

5.3.1 Bestandsaufnahme Schutzgut Boden 16<br />

5.3.2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Boden 16<br />

5.4 Schutzgut Wasser 17<br />

5.4.1 Bestandsaufnahme Schutzgut Wasser 17<br />

5.4.2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Wasser 18<br />

5.5 Schutzgut Klima / Luft 18<br />

5.5.1 Bestandsaufnahme Schutzgut Klima / Luft 18<br />

5.5.2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Klima / Luft 19<br />

5.6 Schutzgut Landschaftsbild/ Erholungseignung 20<br />

5.6.1 Bestandsaufnahme Schutzgut Landschaftsbild/ Erholungseignung 20<br />

5.6. 2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Landschaftsbild/<br />

Erholungseignung, sowie auf den Menschen 20


Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />

5.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 21<br />

5.7.1 Bestandsaufnahme Schutzgut Kultur- und Sachgüter 21<br />

5.7.2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter 22<br />

5.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 22<br />

5.9 Zusammenfassende Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen 23<br />

6 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zur Kompensation .......................... 24<br />

6.1 Begründung der in den B-Plan zu übernehmenden grünordnerischen Festsetzungen 24<br />

6.1.1 Biotope, Flora und Fauna 24<br />

6.1.2 Boden 27<br />

6.1.3 Wasserhaushalt 28<br />

6.1.4 Klima/ Luft 28<br />

6.1.5 Landschaftsbild/ Erholungseignung 28<br />

6.1.6 Kultur- und Sachgüter 28<br />

6.2 Bepflanzung 29<br />

6.3 Tabellarische Übersicht und Bilanz sämtlicher Maßnahmen 31<br />

6.4 Eingriff- Ausgleich Bilanzierung 34<br />

7 Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes .................................................................... 37<br />

7.1 Entwicklung bei Realisierung der Planung 37<br />

7.2 Entwicklung ohne Realisierung der Planung 38<br />

8 Monitoring 38<br />

9 Zusammenfassung .................................................................................................................... 39<br />

10 Quellenverzeichnis ................................................................................................................... 40<br />

11 Anhang ..................................................................................................................................... 44<br />

11.1 Biotoptypenbestand 44<br />

11.2 Maßnahmenplan 45<br />

11.3 Email Untere Naturschutzbehörde Landkreis Nordsachsen 46<br />

11.4 Email staatliches Amt für Denkmalpflege vom 02.10.<strong>2012</strong> 46<br />

2


Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />

1 Einleitung<br />

Für die Belange des Umweltschutzes nach BauGB §1 Abs. 6 wurde eine Umweltprüfung durchgeführt,<br />

die die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht<br />

beschreibt und bewertet. Die Darlegung erfolgt nach § 2a Nr. 2 BauGB als gesonderter Teil der<br />

Begründung und beinhaltet die Angaben nach der Anlage zu § 2 Abs. 4, § 2 a Nr. 2 BauGB.<br />

Die Zielstellung des Umweltberichtes ist, die Auswirkungen der Maßnahme auf die Umwelt und die<br />

Möglichkeiten zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich erheblicher und nachteiliger<br />

Umweltauswirkungen zu prüfen und zu beschreiben. Dabei werden die Schutzgüter Flora, Fauna,<br />

Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaftsbild/ Erholungseignung und Kultur- und Sachgüter betrachtet.<br />

Der vorliegende Umweltbericht ist Teil der Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

Sondergebiet Solar A S T<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />

2 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des B-Planes<br />

Die Firma Sunrise Projektentwicklungs GmbH mit Sitz in Lichtenfels beabsichtigt einen Solarpark in<br />

<strong>Torgau</strong> im Landkreis Nordsachsen zu errichten. Das Plangebiet befindet sich im Westen der Stadt<br />

<strong>Torgau</strong>. Nördlich angrenzend verläuft die Bundesstraße B 182. Jenseits der Bundesstraße befinden<br />

sich ehemalige Kasernengebäude. Östlich, Südlich und westlich wird das Bearbeitungsgebiet von<br />

einer Kleingartenanlage umschlossen.<br />

Die Gesamtfläche des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

Sondergebiet zu Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik)<br />

Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong> der Stadt <strong>Torgau</strong> umfasst 7,76 ha.<br />

Zentraler Inhalt des Bebauungsplanes ist die Festsetzung von ca. 7,05 ha Fläche als Sondergebiet zur<br />

Nutzung als Freiflächenphotovoltaikanlage mit entsprechender technischer Infrastruktur.<br />

Der Geltungsbereich des Plangebietes erstreckt sich über die Flurstücke 2/4, 1/8, 2/12, 1/16<br />

(Gemarkung <strong>Torgau</strong>; Flur 36).<br />

Abbildung 1 Lageplan des Bearbeitungsgebietes<br />

Quelle: Google Maps, <strong>2012</strong><br />

4


Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />

3 Fachliche Grundlagen und Ziele des Umweltschutzes<br />

3.1 Fachliche Grundlagen<br />

Für das Untersuchungsgebiet gelten folgende übergeordnete Planungen:<br />

Regionalplan (RP) `Westsachsen`, 2007<br />

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die in den übergeordneten Planungen enthaltenen<br />

Aussagen der vorgesehenen Nutzung nicht entgegenstehen.<br />

3.1.1 Aussagen des Regionalplanes<br />

Der Regionalplan für die Planungsregion Westsachsen enthält keine relevanten Aussagen über die<br />

Schutzgüter im Bearbeitungsgebiet. Die Fläche wird als Siedlungsfläche dargestellt.<br />

Das integrierte Entwicklungskonzept Landschaft als Teil des Regionalplanes zeigt das Planungsgebiet<br />

als Teil von Grünflächen (Dauerkleingärten, öffentliche Grünflächen) im Bestand ohne<br />

Entwicklungsaussage.<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />

3.2 Schutzgebiete und Schutzobjekte gemäß BNatSchG<br />

In der weiteren Umgebung des Bearbeitungsgebietes existieren folgende Schutzgebiete:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

0,9 km südlich: FFH-Gebiet Nr. 4442-301 / 59E Großer Teich <strong>Torgau</strong> und benachbarte Teiche<br />

0,8 km /2 km östlich: FFH-Gebiet Nr. 4342-301 / 64E Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz<br />

0,9 km südlich NSG Nr. L 48 Großer Teich <strong>Torgau</strong><br />

0,9 km südlich LSG Dahlener Heide<br />

0,8 km / 2 km östlich LSG Elbaue <strong>Torgau</strong><br />

4 km westlich LSG Dübener Heide<br />

Die Schutzgebiete sind hinsichtlich ihres Arteninventars interessant, da daraus Rückschlüsse auf die<br />

Bedeutung des Bearbeitungsgebietes für einzelne Arten gezogen werden können. Es handelt sich<br />

entweder um Feuchtgebiete oder Heidegebiete.<br />

3.3 Potentielle natürliche Vegetation (pnV) des Bearbeitungsgebietes<br />

Die Kartendarstellung unter www. umwelt.sachsen.de zeigt als heutige potentielle natürliche<br />

Vegetation den Eichen-Buchenwald Lonicero periclymeni-Fagetum (5.1), der zum Typ Rotbuchen-<br />

Traubeneichen-Stieleichen-Mischwald auf frischen bis trockenen, basenarmen und mäßig<br />

nährstoffreichen, schwach anlehmigen Sandböden gehört.<br />

6


Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />

4 Beschreibung des geplanten Bauvorhabens<br />

Auf einer Fläche von 6,54 ha des 7,76 ha umfassenden Geltungsbereiches des Bebauungsplanes soll<br />

eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit entsprechender technischer Infrastruktur installiert werden.<br />

Um die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

zur Ausweisung eines Sondergebietes mit Zweckbestimmung Photovoltaik aufgestellt.<br />

Die Solarmodule werden auf feuerverzinkten Metallkonstruktionen befestigt. Der Abstand zwischen<br />

den Modultischreihen beträgt 5,17m.<br />

Durch das Einrammen der Ständer in den Boden entsteht eine Versiegelung von ca. 70 m². Es handelt<br />

sich um ca. 680 Tische mit je 5 Stützen à 0,02 m²= 68 m², ca. 70 m².<br />

Für die asphaltierten Zufahrten und die Standflächen der Wechselrichter wird eine Fläche von <strong>26</strong>5 m²<br />

voll versiegelt. Insgesamt entsteht eine Neuversiegelung von 335,00 m². Die Wege für Feuerwehr<br />

und Wartung der Anlage werden selten frequentiert, sie erhalten eine Bedeckung mit Schotterrasen.<br />

Da es sich um eine vollständig begrünte Fläche handelt und die Versickerung des Regenwassers nicht<br />

beeinträchtigt ist, wird diese Fläche nicht als Versiegelung gewertet.<br />

Die Solaranlage wird von allen Seiten von einem Zaun umgrenzt, neben den eine dichte Hecke<br />

gepflanzt wird. Entlang der Hecke wird zur Verbesserung der Lebensraumqualität für Pflanzen und<br />

Tiere ein Kraut- und Staudensaum von mindestens 2m Breite angelegt.<br />

Auf der Fläche unter den Solarmodulen ist der weitgehende Erhalt der vorhandenen<br />

Vegetationsschicht und deren Weiterentwicklung zu einem artenreichen Extensivgrünland durch<br />

entsprechende Pflege beabsichtigt.<br />

5 Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des geplanten<br />

Bauvorhabens auf die Schutzgüter<br />

Für die Bestanderfassung wurden in erster Linie vorhandene Unterlagen verwendet, die in der<br />

Literaturliste aufgeführt sind. Hinzu kamen mehrere Ortsbegehungen im April und Mai <strong>2012</strong>.<br />

Die Bewertung der Auswirkungen durch das geplante Bauvorhaben auf die Schutzgüter erfolgt<br />

verbal-argumentativ mit der 5-stufigen Bewertungsskala:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

keine Beeinträchtigungen<br />

geringe Beeinträchtigungen<br />

mittlere Beeinträchtigungen<br />

hohe Beeinträchtigungen<br />

sehr hohe Beeinträchtigungen<br />

7


Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />

5.1 Schutzgut Flora<br />

5.1.1 Bestandsaufnahme Schutzgut Flora<br />

Bis 1977 war das Gelände landwirtschaftliche Nutzfläche des VEG Trossin. Danach befand es sich bis<br />

1993/1994 in der Verwaltung der Westgruppe der Truppen (WGT), die die Fläche als Antennenfeld<br />

nutzte. (Quelle: Bericht zur Ermittlung von Altlast-Verdachtsflächen) In den Folgejahren konnte sich<br />

eine Ruderalflur mit Goldrute, Rainfarn, Beifuß, Sauerampfer und Löwenzahn entwickeln. Die Fläche<br />

wird seit einigen Jahren durch Beweidung gepflegt.<br />

Am 14. September <strong>2012</strong> wurde von Frau Jana Spielhaus eine vegetationskundliche Ortsbegehung des<br />

Bearbeitungsgebietes durchgeführt. Danach sind folgende Arten im Bearbeitungsgebiet anzutreffen:<br />

Stauden:<br />

Bot. Name Deutscher Name Häufigkeit des<br />

Vorkommens auf der<br />

Fläche<br />

Artemisia vulgaris Gewöhnlicher Beifuß öfter x<br />

Berteroa incana Graukresse einzelne<br />

Mit x markiert:<br />

kennzeichnende Art für<br />

Ruderalflur<br />

Calamagrostis epigejos Land-Reitgras Am Rand Mglw. aus den Gärten<br />

Cichorium intybus Wegwarte wenige<br />

Daucus carota Wilde Möhre öfter x<br />

Dipsacus fullonum Wilde Karde Einzelne am Rand Mglw. aus den Gärten<br />

Leontodon autumnalis Herbstlöwenzahn öfter<br />

Phragmites australis Schilf Einzelne am Rand<br />

Picris hieracioides Gewöhnliches<br />

öfter<br />

Bitterkraut<br />

Potentilla verna Frühlings-Fingerkraut wenige<br />

Rumex acetosella Kleiner Sauerampfer öfter<br />

Silene vulgaris<br />

Gewöhnliches<br />

einzelne<br />

Leimkraut<br />

Solidago canadensis Goldrute Am Rand gehäuft x<br />

Tanacetum vulgare Rainfarn öfter x<br />

Urtica dioica Große Brennessel wenige x<br />

Verbascum thapsiforme Königskerze Am Rand Mglw. aus den Gärten<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />

Die Brennnessel wurde möglicherweise bekämpft, da die für die Pflege eingesetzten Schafe die<br />

Brennnessel nicht fressen.<br />

Gehölze:<br />

Botanischer Name Deutscher Name Anzahl Stammdurchmesser<br />

Acer negundo Eschen-Ahorn 1 D 18 cm<br />

Betula pendula Birke 2 D 20 cm<br />

D 30 cm<br />

Betula pendula Birken - Sämlinge 3<br />

Corylus avellana Haselnuss 1<br />

Crataegus monogyna Weißdorn 3<br />

Malus domestica Apfel 1<br />

Prunus avium Süßkirsche 1 D 16 cm<br />

Prunus padus Gewöhnliche Traubenkirsche 1<br />

Rosa spec. Wildrose Mehrere Büsche 6-12 m²<br />

Rubus fruticosa Brombeere Stellenweise gehäuft<br />

Auch Sämlinge<br />

Salix alba Silberweide, Sämling 2<br />

Salix caprea Salweide 3<br />

Sambucus nigra Holunder 7<br />

Ca. 6 12 m²<br />

Dabei konnten keine Hinweise auf Vorkommen von Pflanzen des Anhangs IV der FFH-Richtlinie<br />

festgestellt werden.<br />

Auffallend ist das sehr häufige Auftreten von Rainfarn, Goldrute, Wilde Möhre und Beifuß, sowie<br />

vereinzeltes Auftreten von Pioniergehölzen wie Holunder, Salweide, Birke und Eschenahorn. Der<br />

Gehölzaufwuchs ist bisher auf wenige Stellen beschränkt und nicht zusammenhängend; es handelt<br />

sich weitgehend um Jungwuchs.<br />

Die Nährstoffausstattung des Bodens ist vermutlich als durchschnittlich einzuschätzen. Die<br />

Bodenkarte von Sachsenatlas zeigt zwar durchlässige Sandböden, allerdings wurden bei der<br />

Baugrunduntersuchung stark schluffige und tonige Fein- bis Mittelsande (z.T. anmoorig) oder sofort<br />

Geschiebelehm festgestellt.<br />

Es erfolgte eine frühere landwirtschaftliche Nutzung, die in historischen Karten als Ackerland<br />

dargestellt wird.<br />

Insgesamt ist die im Jahr <strong>2012</strong> vorgefundene Vegetation der Fläche als ruderalisiertes Grünland<br />

einzustufen.<br />

Von der Inanspruchnahme sind betroffen:<br />

<br />

<br />

Grünflächen zum überwiegenden Anteil (Beanspruchung während der Bauzeit, Überbauung)<br />

Gehölzaufwuchs bis auf die Gehölzstrukturen im Randbereich (bis 3m innerhalb des Zaunes)<br />

Im Bearbeitungsgebiet und seiner Umgebung wurde keine Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH -<br />

Richtlinie nachgewiesen.<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />

5.1.2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Flora<br />

BAUBEDINGT SIND FOLGENDE AUSWIRKUNGEN ZU ERWARTEN:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Bauflächenfreimachung (Entfernung des Gehölzaufwuchses und der noch im Boden befindlichen<br />

Fundamente / Rohre)<br />

Planie<br />

Anlage von Materiallagerplätzen<br />

Bodenverdichtung durch Baufahrzeuge<br />

Lärm, Erschütterungen, Abgase, Staubentwicklung und optische Störungen durch den Baubetrieb<br />

Rodung der vorhandenen Gehölze (außer entlang des Zaunes in einer Breite von 3m)<br />

ANLAGE- UND BETRIEBSBEDINGT SIND FOLGENDE AUSWIRKUNGEN ZU ERWARTEN:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Flächeninanspruchnahme durch die Bebauung mit Solarmodulen und Nebenanlagen. Dadurch<br />

werden die bisher auf diesen Flächen vorhandenen Lebensräume beseitigt oder eingeschränkt.<br />

Bodenversiegelung durch Zufahrtswege, Nebenanlagen und Fundamente der Solaranlagen<br />

Verschattung der Fläche durch die Solarmodule, auch Regenschatten<br />

Pflegemaßnahmen, um eine Verschattung der Solarmodule durch Vegetation zu vermeiden<br />

Betriebsbedingt sind keine beeinträchtigenden Auswirkungen auf die Flora zu erwarten.<br />

Bewertung/ Erheblichkeit:<br />

Durch Versiegelung für Zufahrten, Wege, Nebenanlage und Verankerung der Solar-Module geht<br />

Lebensraum für Pflanzen verloren. Der Umfang der Neuversiegelung ist sehr gering, es entsteht keine<br />

erhebliche Beeinträchtigung. Ein Ausgleich in Form von Entsiegelung ist auf dem Grundstück nicht<br />

möglich, daher ist ein Ersatz durch Aufwertung der Biotopqualität von Flächen als Lebensraum für<br />

floristische Arten vorzusehen.<br />

Gegenüber dem Ist-Zustand kommt es zum Verlust des allerdings bezogen auf die Gesamtfläche<br />

nur kleinräumig vorhandenen Gehölzaufwuchses und zur Umwandlung der Ruderalflur in Grünland.<br />

Bezüglich der Arten ist der Verlust als gering bzw. unerheblich anzusehen, da seltene oder geschützte<br />

Arten nicht vertreten sind.<br />

Die Verschattung durch die Solarmodule führt im Gebiet zu Einschränkungen für Grünland-Arten.<br />

Mangelndes Licht und Trockenstress mindern das Artenspektrum unter den Modulen. Da jedoch in<br />

unmittelbarer Nachbarschaft Teilflächen mit guter Befeuchtung und höherer Belichtung liegen (die<br />

Flächen zwischen den Modulen), entsteht ein kleinräumiges Mosaik an Standorteigenschaften, was<br />

die Bandbreite der vorkommenden Arten erhöht.<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />

5.2 Schutzgut Fauna<br />

5.2.1 Bestandsaufnahme Schutzgut Fauna<br />

Im Ergebnis des Artenschutzfachbeitrages (SPIELHAUS, <strong>2012</strong>) wurde eine Liste von relevanten Tieren<br />

nach FFH-Richtlinie Anhang IV und von Vögeln nach Vogelschutzrichtlinie Artikel 1 erarbeitet, die im<br />

Untersuchungsraum nachgewiesen sind oder potentiell vorkommen. Diese sind Gegenstand der<br />

folgenden Ausführungen.<br />

Am 10.09.<strong>2012</strong> antwortete die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Nordsachsen per Email<br />

auf eine Anfrage zu bekannten Vorkommen geschützter Arten für das Untersuchungsgebiet, dass<br />

dafür keine Artdaten vorliegen.<br />

Das Vorkommen der Amphibienarten Wechselkröte, Laubfrosch, Knoblauchkröte und Kammmolch<br />

konnte nach den Ergebnissen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages nicht ausgeschlossen<br />

werden, da die umgebenden Kleingärten für diese Tierarten unter Umständen geeignete<br />

Kleinlebensräume bieten und eine Rolle im Biotopverbund spielen.<br />

Die Reptilienarten Glattnatter und Zauneidechse können im Bearbeitungsgebiet vorkommen,<br />

besonders das Vorhandensein von dornigen Gebüschen in Verbindung mit erhöhten Sonnenplätzen<br />

(Betonfundamente) macht die Fläche als Lebensraum für Reptilien potentiell geeignet.<br />

Die Fledermausarten Breitflügelfledermaus und Braunes Langohr könnten möglicherweise<br />

vorkommen, allerdings stellt die Fläche vor allem ein potentielles Nahrungshabitat dar. Aufgrund des<br />

geringen Alters der Bäume weisen sie noch keine Höhlen auf, die Breitflügelfledermaus bevorzugt<br />

Gebäude in ihrer Quartierwahl.<br />

Vorkommen geschützter Libellen, Käfer, Spinnen und Krebstiere sind nicht belegt.<br />

Das Vorkommen der Schmetterlingsarten Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling und<br />

Nachtkerzenschwärmer ist an bestimmte Futterpflanzen gebunden, die im Bearbeitungsgebiet nicht<br />

kartiert wurden. Ihr Vorkommen ist nicht wahrscheinlich.<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />

Tabelle 1: im Untersuchungsraum des ASB nachgewiesene und potentiell vorkommende Pflanzen- und Tierarten (außer<br />

Vögel) des Anhangs IV der FFH-RL<br />

Artengruppe<br />

wissenschaftlicher Artname<br />

deutscher Artname<br />

Rote Liste Sachsen<br />

Anhang FFH-RL<br />

sg = streng geschützt<br />

Amphibien Bufo viridis Wechselkröte 2 IV sg<br />

Amphibien Hyla arborea Laubfrosch 3 IV sg<br />

Amphibien Pelobates fuscus Knoblauchkröte 3 IV sg<br />

Amphibien Triturus cristatus Kammmolch 2 II IV sg<br />

Reptilien Coronella austriaca Glattnatter 2 IV sg<br />

Reptilien Lacerta agilis Zauneidechse 3 IV sg<br />

Säugetiere Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus 3 IV sg<br />

Säugetiere Plecotus auritus Braunes Langohr V IV sg<br />

Schmetterlinge Zygaena angelicae Elegans-Widderchen 1 sg<br />

Schmetterlinge Euxoa vitta Sandraseneule 4 sg<br />

Schmetterlinge Hyphoraia aulica Hofdame 1 sg<br />

Schmetterlinge Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenblg. 1 II IV sg<br />

Schmetterlinge Proserpinus proserpina Nachtkerzenschwärmer 2 IV sg<br />

Zeichenerklärung:<br />

1 vom Aussterben bedroht<br />

2 stark gefährdet<br />

3 gefährdet<br />

4 potenziell gefährdet<br />

G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt<br />

R extrem seltene Art mit geografischer Restriktion<br />

V Arten der Vorwarnliste<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />

Von den 21 potentiell betroffenen Vogelarten sind 4 Arten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie<br />

geschützt. Es handelt sich dabei um Arten, die im Offenland brüten und solche, die auf Gehölze, (z.T.<br />

auch auf Röhricht) angewiesen sind. Als Brutrevier ist das Bearbeitungsgebiet vorrangig für die<br />

Singvögel dieser Liste von Bedeutung. Fortpflanzungsstätten von Raubvögeln sind im<br />

Untersuchungsraum nicht nachgewiesen; die vorhandenen Gehölze werden für den Bau von<br />

Greifvogelnestern auch als zu jung erachtet. Die Raubvogelarten Mäusebussard, Rohrweihe und<br />

Waldkauz könnten das Gelände als Nahrungshabitat nutzen, auch der Kranich und der Kiebitz<br />

kommen als Nahrungsgast in Betracht.<br />

Tabelle 2: Liste potentiell betroffener Vogelarten<br />

Artname latein<br />

Artname deutsch<br />

Rote Liste Sachsen<br />

Betrachtungsschwerpunk<br />

t B=Brutvogel,<br />

G= Gastvogel,<br />

J=Jahresvogel<br />

VRL = Vogelschutzrichtlinie<br />

Anhang I<br />

bg=besonders geschütz,<br />

sg=streng geschützt<br />

Alauda arvensis Feldlerche V B bg unzureichend<br />

Anas platyrhynchos Stockente V J bg günstig<br />

Buteo buteo Mäusebussard B sg günstig<br />

Circus aeruginosus Rohrweihe B VRL-I sg günstig<br />

Coturnix coturnix Wachtel 3 B bg unzureichend<br />

Cuculus canorus Kuckuck V B bg unzureichend<br />

Emberiza citrinella Goldammer V B bg günstig<br />

Emberiza hortulana Ortolan 2 B VRL-I sg unzureichend<br />

Falco tinnunculus Turmfalke J sg günstig<br />

Galerida cristata Haubenlerche 2 J sg schlecht<br />

Grus grus Kranich 2 B+G VRL-I sg günstig<br />

Lanius excubitor Raubwürger 2 J sg schlecht<br />

Locustella fluviatilis Schlagschwirl 3 B bg unzureichend<br />

Lullula arborea Heidelerche 2 B VRL-I sg unzureichend<br />

Miliaria calandra Grauammer 2 J sg unzureichend<br />

Motacilla flava Schafstelze 3 B bg unzureichend<br />

Oenanthe oenanthe Steinschmätzer 2 B bg schlecht<br />

Saxicola rubetra Braunkehlchen 3 B bg unzureichend<br />

Streptopelia turtur Turteltaube B sg unzureichend<br />

Strix aluco Waldkauz J sg günstig<br />

Vanellus vanellus Kiebitz 2 B+G sg schlecht<br />

*begründete Abweichung<br />

von der ansonsten<br />

schematischen<br />

Einschätzung anhand des<br />

RL-Status<br />

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ERLÄUTERUNGEN<br />

0 ausgestorben oder verschollen<br />

1 vom Aussterben bedroht<br />

2 stark gefährdet<br />

3 gefährdet<br />

R extrem selten<br />

V Arten der Vorwarnliste (zurückgehend)<br />

5.2.2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Fauna<br />

Für die ermittelten Arten können Schädigungs- und Störverbote i.S.d. § 44 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 i.V.m.<br />

Abs. 5 BNatSchG, durch bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme von Grünland sowie<br />

durch das Fällen von Bäumen- und Gehölzen nicht sicher ausgeschlossen werden. Die betroffenen<br />

Arten besitzen potenzielle Lebensstätten in den vom Vorhaben beanspruchten Biotopstrukturen.<br />

BAUBEDINGT SIND FOLGENDE AUSWIRKUNGEN ZU ERWARTEN:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Rodung der vorhandenen Gehölze, die sich innerhalb der vorgesehenen Fläche für Solarmodule<br />

befinden<br />

Bauflächenfreimachung (Fällung und Rückschnitt von Gehölzen im Randbereich, Entfernung von<br />

Bewuchs)<br />

Anlage von Baustraßen und Materiallagern<br />

Bodenverdichtung durch Baufahrzeuge<br />

Lärm, Erschütterungen, Abgase, Staubentwicklung und optische Störungen durch den Baubetrieb<br />

Damit werden <strong>26</strong>0 m² Gehölzfläche beseitigt, die Lebensstätte für baum- und heckenbrütende<br />

Vogelarten sein können. Teile des Nahrungshabitates für Vögel und Fledermäuse gehen verloren.<br />

Fällungen, Rodungen, die Anlage von Baustraßen und Materiallagern, Kabelverlegung sowie<br />

Rammarbeiten für die Punktfundamente sind mit Lärm, Erschütterungen, Abgasen, optischen<br />

Störungen und evtl. Staubentwicklung verbunden, wodurch sich Vögel auf Nahrungssuche gestört<br />

fühlen können.<br />

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ANLAGEBEDINGT UND BETRIEBSBEDINGT SIND FOLGENDE AUSWIRKUNGEN ZU ERWARTEN:<br />

Durch die Bebauung mit Solarmodulen und Nebenanlagen kommt es zu einer<br />

Flächeninanspruchnahme. Dadurch werden die bisher auf diesen Flächen vorhandenen Lebensräume<br />

eingeschränkt und stehen nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung. Für einige Bodenbrüter, die<br />

übersichtliches Gelände benötigen, können die Solarmodule stören. Andere Bodenbrüter könnten<br />

diese Situation bevorzugen.<br />

Für Knoblauch- und Wechselkröte könnten Vorteile entstehen, da unter den Modulen durch<br />

Verschattung und Trockenheit nur schüttere Vegetation aufkommt. Diese Arten benötigen<br />

Lebensräume mit grabbaren Böden.<br />

Die Pflege der Wiesen- und Strauchflächen kann punktuell zu Verlusten von Brutstätten führen, sie<br />

dient jedoch dem Erhalt des Lebensraumes. Da der festgelegt Pflegeintervall ausreichend groß ist,<br />

können diese Verluste als zu vernachlässigen eingestuft werden.<br />

Eine Barriere für Wild stellt die Umzäunung des Sondergebietes dar. Dies ist bei Großwild gewollt, bei<br />

Kleintieren aber nicht beabsichtigt. Um zu gewährleisten dass die Grünfläche im Solar-Park von<br />

Kleintieren als Habitat beansprucht werden kann, soll der Zaun bis zum Boden einen Freiraum von 15<br />

cm bieten. Das vermindert die Gefahr von Ungleichgewichten zwischen Populationen verschiedener<br />

Arten.<br />

Betriebsbedingt sind keine beeinträchtigenden Lärm-, Nähr- oder Schadstoffemmissionen zu<br />

erwarten. Verschiedentlich geäußerte Bedenken, dass die glatten Oberflächen der Solarmodule<br />

möglicherweise zu optischen Störungen durch Reflexionen einfallenden Lichts oder zu Verwechslung<br />

mit Wasserflächen führen könnten, werden durch (HERDEN, et al. ,2009) ausgeräumt. In den<br />

innerhalb ihrer Studie untersuchten Solarparks gab es keinerlei Hinweise auf derartige Wirkungen.<br />

BEWERTUNG/ ERHEBLICHKEIT:<br />

Durch die Verminderung der jungen Gehölze und Heckenbereiche kann es zu Eingriffen in die<br />

Lebensräume geschützter Arten kommen. Pflegearbeiten, die in der Hauptbrutperiode stattfinden<br />

können eine hohe Beeinträchtigung durch Brutstörung- oder Vernichtung bewirken.<br />

Für Vögel bedeutet das den Verlust von Brut- und Nahrungshabitaten. Für Fledermäuse wird ein<br />

potentielles Jagdrevier eingeschränkt.<br />

Der Schädigung geschützter Vogel- und Amphibienarten kann durch Baufeldkontrolle vor<br />

Arbeitsbeginn vorgebeugt werden. Der Lebensraum dieser Tierarten wird aufgrund ausreichender<br />

Ausgleichsmaßnahmen nicht nachhaltig verändert oder eingeschränkt.<br />

Störungen durch Wartungsarbeiten an der Anlage sind zeitlich und örtlich begrenzt und daher für die<br />

Fauna nur eine geringe Beeinträchtigung.<br />

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5.3 Schutzgut Boden<br />

5.3.1 Bestandsaufnahme Schutzgut Boden<br />

Unter dem Mutterboden, der Bauschuttreste wie Splitt und Ziegelsteinreste enthält, liegen stark<br />

schluffige und tonige Fein- bis Mittelsande (z.T. anmoorig) oder sofort Geschiebelehm, der bis in eine<br />

max. Teufe von 3,40m unter der Flur anzutreffen ist. Darunter folgt Mittelsand, der stellenweise<br />

schwach schluffig ist und von einer wasserführenden, z.T. kiesigen und stellenweise schwach<br />

schluffigen bis schluffigen Mittel- bis Grobsandschicht unterlagert wird.<br />

Nach dem interaktiven Atlas SACHSENATLAS gehört die Bodenart zu den Sand- Braunerde-<br />

Podsolböden mit geringem Nährstoffpotential und Ertragsvermögen.<br />

Auf dem Gelände befinden sich zur Zeit noch Betonfundamente sowie Reste von Verankerungen der<br />

Antennenanlagen.<br />

Es handelt sich um eine Fläche aus militärischer Vornutzung. Eine Kontaminierung durch<br />

Betriebsstoffe, Munition und Explosivstoffe, sowie Vergrabungen von Haussperrmüll, Schrott etc. ist<br />

in geringem Umfang nicht auszuschließen. Ein Teil der Fläche ist im Sächsischen Altlastenkataster als<br />

Militärische Altlast erfasst.<br />

5.3.2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Boden<br />

BAUBEDINGT SIND FOLGENDE AUSWIRKUNGEN ZU ERWARTEN:<br />

Es kommt zu Bodenverdichtung durch Baustellenverkehr.<br />

Bei vorschriftsmäßiger Materiallagerung und Baudurchführung ist die Gefahr des Eintrags von<br />

Schadstoffen in den Boden oder in das Grundwasser auszuschließen.<br />

Die erforderlichen Elektroleitungen werden voraussichtlich unterirdisch verlegt. Beim Ausheben der<br />

Kabelgräben wird es zu Bodenumlagerungen kommen. Durch relativ geringe Einbautiefe und das<br />

weitgehend homogene Material wird nicht mit baubedingten Beeinträchtigungen der Bodenfunktion<br />

gerechnet.<br />

Bei sehr trockener Witterung während der Bauarbeiten kann es zu Winderosion kommen.<br />

ANLAGE- UND BETRIEBSBEDINGT SIND FOLGENDE AUSWIRKUNGEN ZU ERWARTEN:<br />

Voll versiegelt werden die Bereiche der Wechselrichter und der Zufahrten zur Straße mit ca. <strong>26</strong>4 m²,<br />

Für die Rammpfähle der Solartische werden insgesamt ca. 70 m² beansprucht. Die notwendigen<br />

Zufahrten für Feuerwehr und Anlagenwartung werden zur Verbesserung der Befahrbarkeit des<br />

Bodens und zum Schutz des Bodens als Schotterrasenflächen ausgebildet. Es erfolgt auf 2.756 m² die<br />

Aufbringung einer ca. 25cm starken Substratschicht, die mit einer Schotterrasenmischung eingesät<br />

wird.<br />

Die Extensivgrünlandflächen, die zum Teil von Solarmodulen überschirmt werden, nehmen 6,54 ha in<br />

Anspruch.<br />

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Die Versiegelung durch die Verankerungen der Solartische ist durch die Art der verwendeten<br />

Ständersysteme, die punktuell in den Boden gerammt werden gering. Es werden ca. 680 Solartische<br />

mit je 5 Stützen installiert, dadurch werden insgesamt ca. 70 m² Boden versiegelt.<br />

Die nicht versiegelten Flächen werden während der Anlagenlaufzeit als extensives Grünland gepflegt<br />

(Beweidung oder Mahd).<br />

Eine vollständige Bedeckung des Bodens mit Vegetation wird angestrebt, um Bodenerosion zu<br />

vermeiden, und insbesondere um Erosion durch verstärktes Ablaufen des Regenwassers an den<br />

Rändern der Modultische zu verhindern.<br />

Die Bodenfunktion bleibt durch die Ausbildung einer geschlossenen Kraut- und Gräserschicht in Form<br />

von Extensiv- Grünland erhalten.<br />

Es kommt zu einer geringfügigen Verschlechterung der Bodenfunktionen auf den Flächen, auf denen<br />

Gehölze gerodet werden.<br />

BEWERTUNG/ ERHEBLICHKEIT:<br />

In den Bereichen, die voll versiegelt werden, sind die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden als<br />

hoch einzustufen und müssen ausgeglichen werden.<br />

Im Bereich des ehemaligen Antennenfeldes ist das Schutzgut Boden bereits vorbelastet. Es befinden<br />

sich Rückstände der früheren Nutzung in Form von Resten von Verankerungen und Fundamenten im<br />

Boden. Das erneute Einbringen von Metallverankerungen stellt dazu keine Verschlechterung des<br />

Zustandes dar, wobei die alten Verankerungen zuerst entfernt werden und die neuen<br />

Metallverankerungen den heute gültigen Umweltnormen unterliegen. Die Erheblichkeit in Bezug auf<br />

den Boden ist als geringe Beeinträchtigung einzustufen.<br />

5.4 Schutzgut Wasser<br />

5.4.1 Bestandsaufnahme Schutzgut Wasser<br />

Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine Oberflächengewässer.<br />

Die Grundwasserstände liegen zwischen 6,30m und 7,80m (saisonal bedingt 5 - 10m) unter Gelände.<br />

Die Fließrichtung des Grundwassers ist nach NW gerichtet.<br />

(Quelle: Baugrundgutachten)<br />

Aufgrund der bindigen Bodenschicht (stark schluffige Sande bzw. Geschiebelehm) über dem<br />

Grundwasserhorizont ist das Grundwasser relativ geschützt.<br />

(Quelle: HGN Hydrogeologie GmbH Nordhausen, 1996)<br />

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Das betrachtete Gebiet liegt außerhalb der als Trinkwasser-Schutzgebiet ausgewiesenen Flächen.<br />

(Quelle: vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie herausgegebene<br />

interaktive Karte )<br />

5.4.2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Wasser<br />

BAUBEDINGT SIND FOLGENDE AUSWIRKUNGEN ZU ERWARTEN:<br />

Bei vorschriftsmäßiger Baudurchführung sind keine zusätzlichen Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

ANLAGE- UND BETRIEBSBEDINGT SIND FOLGENDE AUSWIRKUNGEN ZU ERWARTEN:<br />

Sowohl die Modulhalterungen als auch die Tragekonstruktionen können in geringen Mengen<br />

Schadstoffe an die Umwelt abgeben, z.B. Zinksalze bei verzinkten Metallen. Bei der Berücksichtigung<br />

einer guten fachlichen Praxis sind hierdurch aber keine erheblichen Beeinträchtigungen des<br />

Naturhaushaltes zu erwarten (HERDEN ET. AL, 2009).<br />

Nach HÄBERLIN & RENKEN (2003) hat die Verschmutzung von Solarmodulen durch Vogelkot, Pollen,<br />

Staub etc. negative Einflüsse auf ihren Ertrag (Verluste bis zu 11%). Der Einfluss von<br />

Verschmutzungen kann folglich zu einem Reinigungsbedarf führen. Dabei ist ausschließlich Wasser<br />

einzusetzen.<br />

Anlage- und betriebsbedingt sind folglich keine Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser zu erwarten.<br />

Im Bereich der voll versiegelten Flächen kommt es zur Unterbindung der Versickerung des<br />

Oberflächenwassers. Anfallendes Niederschlagswasser kann jedoch in angrenzende Grünflächen<br />

versickert werden. Somit findet keine Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes statt.<br />

BEWERTUNG/ ERHEBLICHKEIT:<br />

Da das Schutzgut Wasser im Plangebiet durch eine bindige Boden-Schicht über dem<br />

Grundwasserhorizont geschützt ist und von dem Vorhaben keine potentiellen Beeinträchtigungen<br />

ausgehen, sind insgesamt keine Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

5.5 Schutzgut Klima / Luft<br />

5.5.1 Bestandsaufnahme Schutzgut Klima / Luft<br />

<strong>Torgau</strong> liegt in der gemäßigten Klimazone, es ist jedoch ist ein Übergang zum Kontinentalklima<br />

spürbar.<br />

Die durchschnittliche Jahrestemperatur beträgt 8,7°C. Kältester Monat ist der Januar mit einer<br />

Durchschnittstemperatur von -0,7 °C, wärmster Monat der Juli mit ca. 18°C .<br />

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Der durchschnittliche Jahresniederschlag liegt in <strong>Torgau</strong> bei 541mm mit einem ausgeprägten<br />

Sommermaximum im Juni und August und einem Winterminimum (Jan.-März). (WIKEPEDIA, <strong>2012</strong>)<br />

Die hier betrachtete Offenlandfläche mit ihren in geringem Maße vorhandenen kleinteiligen<br />

Gehölzbeständen hat durch ihr Parkklima eine ausgleichende Wirkung auf die bebaute Umgebung<br />

und fungiert in eingeschränktem Maß als Kaltluftentstehungsgebiet.<br />

Von der nördlich am Bearbeitungsgebiet vorbeiführenden stark befahrenen Warschauer Straße geht<br />

eine Immisionsbelastung in Form von Abgasen und Verkehrslärm aus.<br />

5.5.2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Klima / Luft<br />

BAUBEDINGT SIND FOLGENDE AUSWIRKUNGEN ZU ERWARTEN:<br />

Es wird vorübergehend zu Beeinträchtigungen der Luft durch Emissionen der Baumaschinen<br />

kommen.<br />

ANLAGE- UND BETRIEBSBEDINGT SIND FOLGENDE AUSWIRKUNGEN ZU ERWARTEN:<br />

Durch die Entfernung des Gehölzaufwuchses und die Neuanpflanzung einer dichten umschließenden<br />

Hecke wird es zu einer Veränderung des Mikroklimas in den betroffenen Bereichen kommen.<br />

Das Kleinklima wird sich hinsichtlich der Temperatur durch das Aufstellen der Solarmodule<br />

verändern. Es ist davon auszugehen, dass sich die Oberflächentemperatur verändern wird. Die stets<br />

beschatteten Bereiche unter den Solarmodultischen werden geringeren Temperaturschwankungen<br />

zwischen Tag und Nacht unterliegen. Die Bereiche, in denen extreme Schwankungen zwischen Tag<br />

und Nacht vorherrschen, werden weitgehend zurückgedrängt. Direkt über den Moduloberflächen<br />

S W <br />

Die Höchsttemperaturen liegen an den Oberflächen im Durchschnitt bei 50 bis 60 °C in den<br />

Sommermonaten durchaus noch höher (ARGE 2007). Durch die energetisch unerwünschte Erhöhung<br />

der Temperatur erwärmt sich die darüber liegende Luftschicht, was Konvektionsströme zur Folge hat.<br />

In diesen Bereichen kann durch das Aufheizen der Luft ein Absinken der relativen Luftfeuchte<br />

erfolgen. Über den Solarmodulen entsteht somit ein trocken-warmes Luftpaket (POWROCZNIK,<br />

2005).<br />

Kleinräumlich kann man davon ausgehen, dass in Windrichtung an die Solaranlage angrenzende<br />

Gehölze, bei Sonnenschein und leichtem Wind einem erhöhten Verdunstungsstress ausgesetzt sind.<br />

Trotz der beschriebenen Einflüsse der Photovoltaikanlagen sind kaum klimarelevante Auswirkungen<br />

durch diese mikroklimatischen Veränderungen zu erwarten.<br />

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BEWERTUNG/ ERHEBLICHKEIT:<br />

Bei der Fläche handelt es sich um ein kleines Kaltluftentstehungsgebiet, das verglichen mit den<br />

Flächen im Umland von geringer Bedeutung ist. In dieser Funktion wird es geringfügig eingeschränkt.<br />

Deshalb kann es in Bezug auf das Klima der Umgebung zu geringfügigen Beeinträchtigungen durch<br />

höhere Temperaturen kommen.<br />

Vorübergehende Emissionen durch Baufahrzeuge und Staubentwicklung gehen nicht über das Maß<br />

der Umgebung hinaus und stellen keine Beeinträchtigung dar.<br />

5.6 Schutzgut Landschaftsbild/ Erholungseignung, sowie Schutzgut<br />

Mensch und Gesundheit<br />

5.6.1 Bestandsaufnahme Schutzgut Landschaftsbild/ Erholungseignung<br />

Das heutige Landschaftsbild samt der in ihm vorkommenden Arten und Lebensräumen wurde durch<br />

anthropogene Einflüsse geprägt.<br />

In vergangenen Jahrzehnten wurde der Bereich, der innerhalb der Baugrenze liegt, als<br />

Antennenstandort genutzt. Seit einigen Jahren wird die Fläche durch Beweidung gepflegt, was auch<br />

weiterhin geplant ist.<br />

Das Gelände des Gebietes ist insgesamt eben und wird durch einen ca. 3m hohen Maschendrahtzaun<br />

von den benachbarten Flächen abgegrenzt, so dass es gegenwärtig zwar einsehbar, aber nicht<br />

betretbar und somit als Erholungsfläche nicht nutzbar ist. Durch die im Norden vorbeiführende stark<br />

befahrene Warschauer Straße liegt zudem eine Lärmbelastung (Verkehrslärm) vor.<br />

Außerhalb der Geltungsgrenze schließen im Westen, Süden und Osten Kleingärten an, im Norden<br />

befinden sich ehemalige, inzwischen sanierte Kasernenengebäude.<br />

5.6. 2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Landschaftsbild/<br />

Erholungseignung, sowie auf den Menschen<br />

BAUBEDINGT SIND FOLGENDE AUSWIRKUNGEN ZU ERWARTEN:<br />

Während der Bauphase ist mit Lärmemissionen und Abgasen durch Baumaschinen zu rechnen, die<br />

besonders für die unmittelbar angrenzenden Kleingärten eine temporäre Beeinträchtigung<br />

darstellen.<br />

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ANLAGE- UND BETRIEBSBEDINGT SIND FOLGENDE AUSWIRKUNGEN ZU ERWARTEN:<br />

Photovoltaik-Freiflächenanlagen führen aufgrund ihrer Größe, ihrer Uniformität, der Gestaltung und<br />

Materialverwendung zu einer Veränderung des Landschaftsbildes (ARGE 2007). Ihre Auffälligkeit ist<br />

vor allem abhängig von ihrer Lage in der Horizontlinie und damit ihrer Silhouettenwirkung.<br />

Die hier geplante Anlage soll durch eine das Grundstück umgrenzende Begrünung mit einer 3m<br />

breiten Hecke innerhalb des Zaunes optisch abgeschirmt werden.<br />

Für die Erholungseignung ist die Fläche nicht relevant. Auf Fußgänger und Wanderer, die Wege in der<br />

Nähe benutzen, sowie auf die Inhaber der angrenzenden Gärten wirkt sie nicht störend. Ein Zaun<br />

verhindert das Begehen der Anlage.<br />

Ein weiterer hier relevanter Wirkfaktor ist die Lichtreflexion (vgl. ARGE 2007). Die Auswirkung auf<br />

Immissionsorte der Umgebung wurde in einer eigenen Studie durch das Planungsbüro Pawlik<br />

untersucht, die den Planunterlagen beigefügt ist.<br />

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass es in östlicher und westlicher Richtung bei<br />

niedrigen Sonnenständen in den Morgen- und Abendstunden zu Lichtimmissionen kommen kann.<br />

Diese sind mit einer dichten Umpflanzung mit immergrünen und laubhaltenden Gehölzen<br />

vermeidbar, in der Pflanzliste sind entsprechende Pflanzen vorzusehen.<br />

Die Einhaltung der für das Gebiet zulässigen Höchstwerte in Bezug auf Schall und elektromagnetische<br />

Spannungen wird durch entsprechende bauliche Ausführung gewährleistet.<br />

BEWERTUNG/ ERHEBLICHKEIT:<br />

Aufgrund der geringen Wertigkeit und Empfindlichkeit des Landschaftsbildes im Bereich der<br />

ehemaligen Antennenfläche und der daraus resultierenden geringen Erholungseignung im Plangebiet<br />

und der geringen Reichweite der optischen Auswirkungen der Solaranlage wird die Erheblichkeit der<br />

Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Erholungseignung als gering eingeschätzt.<br />

Beeinträchtigungen auf das Landschaftsbild werden als geringfügig erheblich eingestuft.<br />

5.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

5.7.1 Bestandsaufnahme Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

K G Gile, gärtnerische, bauliche und sonstige, auch im Boden<br />

verborgene Anlagen, wie Park- oder Friedhofsanlagen und andere, vom Menschen gestaltete<br />

Landschaftsteile, die von geschichtlichem, wissenschaftlichem, künstlerischem, archäologischem,<br />

städtebaulichem oder die Kulturlandschaft prägenden Wert sind.<br />

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Sachgüter im Sinne der Betrachtung als Schutzgut im Rahmen des Umweltschutzes sind natürliche<br />

oder vom Menschen geschaffene Güter, die für Einzelne, besondere Gruppen oder die Gesellschaft<br />

insgesamt von materieller Bedeutung sind. Dies können bauliche Anlagen sein, oder aber<br />

wirtschaftlich genutzte, natürlich regenerierbare Ressourcen, wie z.B. besonders ertragreiche<br />

B SCHRÖDER HABERMANN; 2004)<br />

Es konnten anhand von Ortsbegehungen und Recherchen keine Hinweise auf vorhandene Kultur- und<br />

Sachgüter erlangt werden. Nach Auskunft des Landesamtes für Archäologie Dresden sind für das<br />

Bearbeitungsgebiet auch keine Bodendenkmale verzeichnet (siehe Anhang 11.4.). In seiner<br />

Stellungnahme vom 05.12.<strong>2012</strong> weist das Landesamt für Archäologie darauf hin, dass das Vorhaben<br />

dennoch genehmigungspflichtig ist, da sich archäologische Funde im Umfeld des beplanten Areals<br />

befinden.<br />

5.7.2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Da keine Kultur- und Sachgüter im Untersuchungsgebiet vorkommen, ist das Thema nicht relevant.<br />

5.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />

Durch den Wechsel von schattierten Bereichen unter Solar-Modulen und voll besonnten Bereichen<br />

ist ein kleinteiliges Mosaik verschiedener Standortbedingungen auf dieser Grünfläche geschaffen.<br />

Trocken-warme, voll besonnte Bereiche gehen in trocken -schattige Bereiche unter den Modulen<br />

über. Temperaturextreme zwischen Tag und Nacht wechseln mit ausgeglichenen Bereichen. Von<br />

Niederschlag beeinflusste Flächen wechseln mit abgeschirmten, beinahe dauertrockenen Standorten.<br />

Daraus kann ein abwechslungsreiches Nahrungsangebot für eine Vielzahl an Tierarten entstehen und<br />

sogar ein dauerhaftes und durch einen Zaun geschütztes Fortpflanzungshabitat für Bodenbrüter.<br />

Deutliche Wechselwirkungen gibt es zwischen Flora und Fauna. Durch die Anpflanzung artenreicher<br />

gemischter Hecken schafft Lebensraum und Nahrungsquelle für eine Vielzahl von Insekten-, Vogelund<br />

Kleintierarten.<br />

Durch die Entwicklung einer artenreichen Frischwiese erfolgt eine ökologische Aufwertung der<br />

bisherigen ruderalisierten Grünfläche.<br />

Nennenswerte Auswirkungen der Wärmeinseln über den Solar-Modulen auf die Umgebende<br />

Siedlungsgebiete sowie die Pflanzen und Tierwelt sind nicht zu erwarten. Bei Luftbewegung werden<br />

Temperaturunterschiede durch Turbulenz rasch ausgeglichen. Luftbewegung gibt es durch die Nähe<br />

zum Offenland auch bei relativer Windstille zwischen Tag und Nacht.<br />

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5.9 Zusammenfassende Bewertung der zu erwartenden<br />

Umweltauswirkungen<br />

Anhand der Bewertung der Bau-, Anlage- und Betriebsbedingten Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

wurde festgestellt:<br />

Für die Schutzgüter Wasser, Kultur- und Sachgüter ist keine Beeinträchtigung durch Bau, Anlage und<br />

Betrieb der Solaranlage zu erwarten.<br />

Für das Lokalklima, das Landschaftsbild und die Erholungseignung ist mit geringen<br />

Beeinträchtigungen zu rechnen.<br />

Für die Schutzgüter Boden, Flora und Fauna ist mit höheren Beeinträchtigungen zu rechnen.<br />

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6 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zur<br />

Kompensation<br />

6.1 Begründung der in den B-Plan zu übernehmenden grünordnerischen<br />

Festsetzungen<br />

6.1.1 Biotope, Flora und Fauna<br />

Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um eine Gefährdungen der nach<br />

Anhang IV der FFHRichtlinie und Anhang I der Vogelschutzrichtlinie geschützten Tier- und<br />

Pflanzenarten, nach Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützter Arten, sowie europäischer<br />

Vogelarten zu vermeiden oder zu mindern.<br />

VERMEIDUNGS- UND VERMINDERUNGSMAßNAHMEN<br />

V 1<br />

V 2<br />

V 3<br />

V 4<br />

V 5<br />

V 6<br />

Das Entfernen von Gehölzbeständen ist gem. § 39 Abs. 5 BNatSchG nur in der Zeit zwischen<br />

dem 1. Oktober und dem 28. Februar zugelassen.<br />

Durch die Ausführung der Fällungs- und Rodungsarbeiten außerhalb der Brutzeit wird<br />

sichergestellt, dass keine direkten Brutverluste entstehen.<br />

Durchführung der Bodenarbeiten (Verankerung der Module, Einbringen von Leitungen) in<br />

den Offenlandbereichen außerhalb der Brutzeit der Vögel.<br />

Verzicht auf nächtliche Bauaktivitäten zur Vermeidung baubedingter Störungen von<br />

dämmerungs- und nachtaktive Tierarten (z.B. Fledermäuse)<br />

Wahl eines für Kleintiere passierbaren Umgrenzungszaunes mit Bodenfreiheit von ca. 15 cm<br />

Kontrolle der zu rodenden Gehölze auf Vorkommen von Fledermäusen und auf besetzte<br />

Nester oder Bruthöhlen von Vögeln vor Beginn der Fällmaßnahmen<br />

Begehung der Eingriffsbereiche vor Baubeginn (vor Baufeldfreimachung) und Prüfung auf<br />

wandernde Individuen geschützter Amphibien (Kröten-Arten), Reptilien (z.B. Zauneidechse)<br />

und Bodenbrüter (Vögel), Absammeln und Umsetzen gefundener Exemplare<br />

Die Vermeidungsmaßnahmen 1 bis 6 dienen der Minimierung von negativen Einflüssen auf die Fauna<br />

des Bearbeitungsgebietes. Hier sind die erheblichen Eingriffe während der Baumaßnahme zu<br />

erwarten. Nach Abschluss der Baumaßnahmen steht das Areal weiterhin für eine Vielzahl von<br />

Pflanzen und Tieren als Lebensraum zur Verfügung.<br />

V 7<br />

Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers der Verkehrsflächen in angrenzende<br />

Grünflächen<br />

V 8 Entwicklung von artenreichen Extensiv-Grünland , Fläche: 65.352 m²<br />

Pflege: extensive Beweidung mit Schafen ; Besatz: 3 Tiere/ha; oder Mahd mit Entfernen des<br />

Mähgutes, 1 bis 2 mal pro Jahr; Zeitraum: Mitte Juni bis Oktober.<br />

V 9<br />

Verwendung immergrüner und laubhaltender Arten zur Herstellung von Reflexionsschutz<br />

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Vermeidungsmaßnahme 7 dient der Vermeidung schädlicher Einflüsse auf den Bodenwasserhaushalt<br />

und das Grundwasser. Durch Vor-Ort-Versickerung sind negative Auswirkungen auszuschließen.<br />

Verminderungsmaßnahme V8 dient der Sicherung des ablaufenden Entwicklungsprozesses von<br />

ruderalisiertem Grünland zu artenreichem Extensivgrünland. Die vorbereitenden Bodenarbeiten für<br />

die Baumaßnahme sollen auf das unabdingbare Maß beschränkt bleiben, die sich entwickelnde<br />

Grünlandfläche in möglichst weiten Teilen erhalten bleiben. Im Anschluss an die Baumaßnahme<br />

werden lediglich Schadstellen gelockert und mit regionalem Saatgut eigesät. Durch fortschreitende<br />

Entwicklung des im heutigen Zustand ruderalisierten Grünlandes in Richtung artenreiches Grünland<br />

frischer Standorte wird eine Verbesserung der ökologischen Wertigkeit der Fläche erreicht.<br />

Verminderungsmaßnahme V9 dient der Vermeidung von störenden Reflexionen aus der<br />

Photovoltaikanlage.<br />

VORGEZOGENE AUSGLEICHSMAßNAHMEN (CEF-MAßNAHMEN)<br />

Da keine Vorkommen geschützter Tierarten festgestellt wurden und genügend<br />

Ausweichmöglichkeiten ähnlicher Biotoptypen in der Umgebung zur Verfügung stehen sind<br />

vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nicht notwendig.<br />

AUSGLEICHSMAßNAHMEN<br />

Folgende Ausgleichsmaßnahmen sind zum Ausgleich für die Inanspruchnahme von Gehölzstrukturen<br />

als Lebensraum und zur Verbesserung der Bodenstruktur als Ausgleich für Bodenversiegelung<br />

vorgesehen:<br />

AM 1 Anpflanzen von heimischen, standortgerechten Sträuchern nach Pflanzliste für AM1,<br />

Fläche: 1.222 m², Entwicklung eines begleitenden Staudensaumes von 862 m²<br />

Pflege: Die Strauchflächen sind vor Überwucherung durch Trivialarten zu schützen.<br />

AM 2 Anpflanzen von heimischen, standortgerechten Sträuchern nach Pflanzliste für AM2 ,<br />

Fläche: 1.708 m², Entwicklung eines begleitenden Staudensaumes von 557 m²<br />

Pflege: Die Strauchflächen sind vor Überwucherung durch Trivialarten zu schützen.<br />

AM 3 Anpflanzen von heimischen, standortgerechten Sträuchern nach Pflanzliste für AM3 ,<br />

Fläche: 2.343 m², Entwicklung eines begleitenden Staudensaumes von 867 m²<br />

Pflege: Die Strauchflächen sind vor Überwucherung durch Trivialarten zu schützen.<br />

AM 4 Anpflanzen von heimischen, standortgerechten Sträuchern nach Pflanzliste für AM4,<br />

Fläche: 1.092 m², Entwicklung eines begleitenden Staudensaumes von 489 m²<br />

Pflege: Die Strauchflächen sind vor Überwucherung durch Trivialarten zu schützen.<br />

AM 5 Anlegen eines Totholzhaufens und eines Lesesteinhaufens zur Verbesserung der<br />

Biotopeigenschaften für Reptilien, speziell Zauneidechse und Glattnatter,<br />

Anlage einer Sandfläche als Eiablageplatz, Fläche gesamt: 142 m²<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />

Das Gelände stellt einen geeigneten Lebensraum für Kröten aufgrund der vorhandenen grabbaren<br />

Böden und Versteckmöglichkeiten dar. Diese Situation wird auch nach Fertigstellung der Anlage<br />

fortbestehen, da unter den Solar Modulen trockenere Bereiche mit schütterer Vegetation<br />

Möglichkeiten zum Eingraben bieten.<br />

Den Heckenpflanzungen AM1 bis AM4 wird ein mindestens 1m breiter Stauden- und Krautsaum<br />

vorgelagert. Der Stauden- und Krautsaum soll sich aus am Ort einfindendem Saatgut durch<br />

Sukzession entwickeln. Nur im Fall der übermäßigen Ausbreitung von Ruderalarten soll eine<br />

Korrektur stattfinden, indem Saatgut der Region zwischengesät wird.<br />

Dieser Stauden- und Krautsaum wird maximal 1x jährlich im Winterhalbjahr gemulcht und aus der<br />

sonstigen Grünlandnutzung herausgenommen. Das Mulchen sollte abschnittweise erfolgen, das<br />

heißt, dass jeweils nur 50% der Längsseite von AM1 bis AM4 pro Jahr gemäht werden sollte.<br />

Dadurch wird ein wertvolles Angebot an Teil-Lebensräumen (z.B. Sitzwarte für Braunkehlchen,<br />

Deckungsbereiche für Kleinsäuger und Zauneidechse, sowie Fortpflanzungsstätte für Wirbellose<br />

Arten) geschaffen. Aufgrund der hohen Wertigkeit der Biotopqualität der Teillebensräume im<br />

Hecken- und Heckensaum-Bereich wird deren Bewertung in der Biotopwertbilanz mit dem Faktor<br />

zwei versehen.<br />

Die Bedeckung der Wege mit Schotterrasen stellt keine Versiegelung dar, da keine Bodenfunktionen<br />

beeinträchtigt sind und die Fläche vollständig mit Vegetation bedeckt ist.<br />

Der Schotterrasen kann aus Natur- oder Recyclingmaterial hergestellt werden, die Schichtdicke sollte<br />

ca. 25 cm betragen. Die verwendete Saatgutmischung sollte Kräuter und Gräser enthalten, wie sie<br />

auf Magerrasenstandorten der Umgebung vorkommen.<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />

Für gehölzbrütende Vogelarten entsteht durch die Rodung von Gehölzflächen ein Habitatverlust, der<br />

auszugleichen ist. Davon betroffen sind Arten die Bäume bevorzugen und solche, die Hecken zur<br />

Nestanlage benötigen. Als Ersatz für den Lebensraum der gehölzbrütender Arten dient die<br />

Anpflanzung von artenreichen Naturhecken entlang der Einfriedung der Photovoltaikanlage.<br />

Es wurde eine Eignung des Geländes als Lebensraum für die Reptilienarten Zauneidechse und<br />

Glattnatter festgestellt, es liegen jedoch keine Nachweise für deren Vorkommen vor. Mit der Anlage<br />

von entsprechenden Kleinstrukturen wie Totholzablagerung und Lesesteinhaufen (Maßnahme A6)<br />

soll die Beseitigung der Betonfundamente als mögliche Sonnenplätze der Reptilienarten ausgeglichen<br />

werden.<br />

6.1.2 Boden<br />

Im Zuge der Baumaßnahme werden ca. 334 m² Fläche versiegelt.<br />

Im Bereich der Solaranlagen wird durch Ansäen von Saatgut naturnaher Frischwiesen der Region ein<br />

dauerhaftes Extensiv-Grünland entwickelt. Desweiteren werden die natürlichen Bodenfunktionen<br />

durch Anpflanzung von Strauchflächen gefördert.<br />

Zur Vermeidung zusätzlicher Versiegelungen werden die Module mit Hilfe von Rammpfählen<br />

verankert.<br />

Um die Verdichtung durch die Baufahrzeuge zu beheben werden die betroffenen Bereiche 10cm tief<br />

aufgelockert.<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />

6.1.3 Wasserhaushalt<br />

Mit der Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers auf den versiegelten Flächen in die<br />

angrenzenden Grünflächen bleibt der Eingriff unerheblich.<br />

6.1.4 Klima/ Luft<br />

Um den Verlust von Frischluftentstehungsgebieten durch Rodung von Sträuchern und Bäumen<br />

auszugleichen, werden neue Pflanzungen von Strauch- und Aufforstungsflächen im Geltungsbereich<br />

erfolgen.<br />

6.1.5 Landschaftsbild/ Erholungseignung<br />

Durch großflächige Anpflanzung von Hecken werden die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

und der Erholungseignung ausgeglichen.<br />

Im Bereich der Einfahrten im Westen bleibt die Anlage sichtbar.<br />

6.1.6 Kultur- und Sachgüter<br />

Durch die Planung sind keine Kultur und Sachgüter betroffen.<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />

6.2 Bepflanzung<br />

Im Abstand von ca. 3m entlang des bestehenden Zaunes sollen vorhandene Gehölze erhalten<br />

bleiben. Diese dienen als Rückzugsort für Tierarten bis die Neupflanzung diese Funktion erfüllen<br />

kann. Die Neuanpflanzung wurde in drei Höhenstufen geplant, nach Norden können die höheren<br />

Gehölze gepflanzt werden, da eine Verschattung der Solarmodule nicht zu befürchten ist. Hinzu<br />

kommt, dass dadurch eine Blendwirkung auf den Straßenverkehr ausgeschlossen werden kann.<br />

Nach Osten und Westen werden Hecken mittlerer Höhe angepflanzt. Deren verschattende Wirkung<br />

ist tolerierbar. Sie dienen dem Sichtschutz zu den angrenzenden Kleingärten.<br />

Von Süden sollte eine Verschattung vermieden werden. Nach dieser Richtung erfolgt eine Eingrünung<br />

mit Straucharten bis 2,5 m Höhe. Eine Blendwirkung auf die Gebäude der Kleingartenanlage ist<br />

dennoch nicht zu erwarten.<br />

PFLANZLISTE FÜR HECKE IM NORDEN (AM 4), 10M HOCH, FLÄCHE: 1.092 M²<br />

Acer campestre<br />

Carpinus betulus<br />

Malus sylvestris<br />

Prunus padus<br />

Salix fragilis<br />

Sorbus aucuparia<br />

Salix triandra<br />

Salix pentandra<br />

Corylus avellana<br />

Crataegus laevigata<br />

Crataegus monogyna<br />

Feldahorn<br />

Gemeine Hainbuche<br />

Holzapfel<br />

Traubenkirsche<br />

Bruchweide<br />

Eberesche<br />

Mandelweide<br />

Loorbeer-Weide<br />

Haselnuss<br />

Zweigriffliger Weißdorn<br />

Eingriffliger Weißdorn<br />

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PFLANZLISTE FÜR HECKEN MITTELHOCH IM OSTEN UND WESTEN (AM1 UND AM3) BIS 6M HOCH<br />

FLÄCHE AM1: 1.222 m², AM3: 2.343 m²<br />

Cornus sanguinea<br />

Juniperus communis<br />

Taxus baccata<br />

Hedera helix<br />

Carpinus betulus<br />

Crataegus laevigata<br />

Crataegus monogyna<br />

Rhamnus frangula<br />

Prunus spinosa<br />

Rosa canina<br />

Rubus idaeus<br />

Sambucus racemosa<br />

Salix caprea<br />

Sambucus nigra<br />

Roter Hartriegel<br />

Heide-Wacholder<br />

Eibe<br />

Efeu<br />

Hainbuche<br />

Zweigriffliger Weißdorn<br />

Eingriffliger Weißdorn<br />

Faulbaum<br />

Schlehe<br />

Hundsrose<br />

Echte Himbeere<br />

Traubenholunder<br />

Salweide<br />

Schwarzer Holunder<br />

PFLANZLISTE FÜR HECKE NIEDRIG IM SÜDEN (AM2), 2,5 M HOCH, FLÄCHE: 1.708 M²<br />

Prunus spinosa<br />

Rosa corymbifera<br />

Rosa rubiginosa<br />

Rosa tomentosa<br />

Rubus caesius<br />

Rubus fruticosus<br />

Rubus idaeus<br />

Schlehe<br />

Heckenrose<br />

Weinrose<br />

Filzrose<br />

Kratzbeere<br />

Gewöhnliche Brombeere<br />

Echte Himbeere<br />

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6.3 Tabellarische Übersicht und Bilanz sämtlicher Maßnahmen<br />

Eingriff<br />

Vermeidungs-, Minderungs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Schutzgut<br />

Beschreibung des Eingriffs<br />

Umfang<br />

des<br />

Verlustes<br />

Umfang der<br />

Maßnahme<br />

Nr. Beschreibung der Maßnahme Ziel der Maßnahme<br />

Beseitigung von Gehölzen<br />

<strong>26</strong>0 m²<br />

5.730 m²<br />

A1-4<br />

Neuanpflanzung von artenreichen Hecken<br />

Begleitung der Hecken mit einem Krautund<br />

Staudensaum<br />

Schaffung von Gehözstrukturen<br />

als Lebensraum für Pflanzen<br />

und Tiere<br />

Tiere, Pflanzen und Lebensräume<br />

Überbauung einer<br />

Ruderalfläche durch<br />

Solarflächen<br />

Versiegelung für Anlagen und<br />

Zufahrten<br />

65.352 m²<br />

334 m²<br />

65.352 m²<br />

V8<br />

Entwicklung einer artenreichen Frischwiese<br />

durch extensive Pflege<br />

Barrierewirkung des Zaunes V4 Zaun durchlässig für Kleintiere gestalten,<br />

Bodenfreiheit 15 cm<br />

Potentielles Vorkommen von<br />

trockenheitsliebenden<br />

Reptilien<br />

142 m² A5 Anlegen von Stein- und Totholzhaufen an<br />

sonnenexponierten Plätzen<br />

Schaffung eines struktur- und<br />

artenreichen Lebensraumes als<br />

Grundlage für potentielle<br />

Vorkommen von Vogel- und<br />

Reptilienarten<br />

Minderung der Barrierewirkung<br />

des Zaunes<br />

Minderungs- und Ausgleichs-<br />

Maßnahmen für den<br />

Habitatverlust von auf den<br />

Lebensraum angepassten<br />

Tierarten<br />

temporäre Störung während<br />

der Bauzeit<br />

Gesamte<br />

Fläche<br />

Gesamte<br />

Fläche<br />

V1<br />

bis<br />

V6<br />

Einhaltung von zeitlichen Einschränkungen<br />

Vermeidung von baubedingter<br />

Störung und Schädigung<br />

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Eingriff<br />

Vermeidungs-, Minderungs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Schutzgut<br />

Beschreibung des Eingriffs<br />

Umfang<br />

des<br />

Verlustes<br />

Umfang der<br />

Maßnahme<br />

Nr. Beschreibung der Maßnahme Ziel der Maßnahme<br />

Verdichtung durch Bau- und<br />

Transportfahrzeuge<br />

Gesamte<br />

Baufläche<br />

Nach Bedarf<br />

Auflockerung des Oberbodens bis zu einer<br />

Tiefe von 10 cm auf besonders<br />

verdichteten Flächen<br />

Minderung der<br />

Bodenverdichtung<br />

Boden<br />

Bodenversiegelung<br />

Verankerung der Module<br />

durch Rammpfähle,<br />

Wechselrichter, Zufahrtswege<br />

334 m² 5.730 m²<br />

65.352 m²<br />

A1-4<br />

V8<br />

Neuanpflanzung von artenreichen Hecken<br />

Bodenbedeckung durch Entwicklung einer<br />

artenreichen Frischwiese durch extensive<br />

Pflege<br />

Wiederherstellung natürlicher<br />

Bodenfunktionen am<br />

Eingriffsort<br />

Herstellen einer geschlossenen<br />

Vegetationsdecke<br />

Wasser<br />

Versiegelung, dadurch<br />

Verhinderung der<br />

Versickerung<br />

334 m² V7<br />

Versickerung anfallenden<br />

Niederschlagswassers vor Ort<br />

Wasserhaushalt bleibt<br />

ausgeglichen<br />

Klima<br />

Veränderung des Mikroklimas<br />

durch Überbauung und<br />

Flächenversiegelung<br />

334 m²<br />

5.730 m² A1-4 Neuanpflanzung von artenreichen Hecken<br />

Verwendung von Schotterrasen für Wege<br />

Schaffung von<br />

Frischluftentstehungsgebieten<br />

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Eingriff<br />

Vermeidungs-, Minderungs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Schutzgut<br />

Beschreibung des Eingriffs<br />

Umfang<br />

des<br />

Verlustes<br />

Umfang der<br />

Maßnahme<br />

Nr. Beschreibung der Maßnahme Ziel der Maßnahme<br />

Erholung<br />

Landschafts-bild/<br />

Veränderung des<br />

Landschaftsbildes durch neue<br />

technische Ausstattung einer<br />

bisherigen Grünfläche<br />

Lichtimmissionen in<br />

angrenzenden Nutzungen<br />

5.730 m² A1-4 Neuanpflanzung von artenreichen Hecken<br />

Verwendung von immergrünen und<br />

laubhaltenden Gehölzen<br />

Verbesserung des<br />

landschaftlichen<br />

Erscheinungsbildes und der<br />

Eingliederung in die Umgebung<br />

Schutz vor Blendwirkungen<br />

Kultur-und<br />

Sachgüter<br />

Vorhandensein nicht bekannt - - - - -<br />

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6.4 Eingriff- Ausgleich Bilanzierung<br />

Biotoptypenbestand<br />

Flächennr. Code CIR Code Flächengröße Biotopwert<br />

Flbez<br />

Biotopwert<br />

m² je 1 m² Wertpunkte<br />

66300, Gebüsch<br />

2 BM frischer Standorte 137,00 23 3.151,00<br />

3 BM 66300 111,10 23 2.555,30<br />

4 BM 66300 47,00 23 1.081,00<br />

5 BM 66300 149,00 23 3.427,00<br />

6 BM 66300 141,80 23 3.<strong>26</strong>1,40<br />

7 BM 66300 250,40 23 5.759,20 Fläche in m²<br />

8 BM 66300 58,70 23 1.350,10 Summe BM 895<br />

9<br />

1 GM<br />

95230, sonstige Plätze<br />

unversiegelt 45,50 3 136,50<br />

(25-7, da<br />

hoher Anteil<br />

ruderalisiertes<br />

Ruderalarten)<br />

Grünland (41200) 76.700,50<br />

18 1.380.609,00<br />

SUMME 77.641,00 1.401.330,50<br />

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Biotopwertentwicklung des Bearbeitungsgebietes<br />

Bezeichnung Bezeichnung Nummer Flaeche<br />

CIR-<br />

Code PLW Faktor PLW<br />

Flächenbez.<br />

PLW<br />

AM5 Holz AM 21 19,60 22 431,2<br />

AM5 Sandfläche AM 20 100,36 56100 22 2207,92<br />

AM5 Steinhaufen AM 22 19,63<br />

51000<br />

22 431,86 139,59 Summe A5<br />

Hecke AM4 Hecke Nord 19 1.091,91 65000 21 2 42 45860,22<br />

Hecke AM1 Hecke Nordwest 27 72,99 65000 42 3065,58<br />

Hecke AM2 Hecke Süd 12 1.708,05 65000 42 71738,1<br />

Hecke AM3 Hecke Ost 17 2.343,18 65000 42 98413,56<br />

Hecke AM1 Hecke West <strong>26</strong> 1.148,94<br />

65000<br />

42 48255,48 6.365,07 Summe Hecke<br />

Schotterrasen<br />

Schotterrasen Einfahrt<br />

Nordost 40 10,53<br />

95140<br />

10 105,3 635,00 Hecke Erhalt<br />

Schotterrasen Schotterrasen P Nord 31 83,80 95140 10 838 5.730,07 Hecke Neupflanzung<br />

Schotterrasen Schotterrasen P Süd 38 83,79 95140 10 837,9<br />

Schotterrasen Schotterrasenweg 18 2.577,89 95140 10 25778,9 2.756,01 Schotterrasen<br />

Solar GL Solar 6 37.387,01 41200 16 598192,16<br />

Solar GL Solar 30 157,64 41200 16 2522,24<br />

Solar GL Solar 7 27.425,84 41200 16 438813,44<br />

Solar GL Solar 8 381,22<br />

41200<br />

16 6099,52 65.351,71 Summe Solar GL<br />

Staudensaum AM2 SS Süd 10 259,07 42100 11 2 22 5699,54<br />

Staudensaum AM2 SS Süd 11 79,76 42100 22 1754,72<br />

Staudensaum AM4 SS Nord 23 489,35 42100 22 10765,7<br />

Staudensaum AM3 SS Nordost 24 130,41 42100 22 2869,02<br />

Staudensaum AM2 SS Süd a 39 21,80 42100 22 479,6<br />

Staudensaum AM1 SS West 25 861,99 42100 22 18963,78<br />

Staudensaum AM3 SS Ost Mitte 15 207,18 42100 22 4557,96<br />

Staudensaum AM3 SS Ost oben 16 356,06 42100 22 7833,32 556,88 SS AM2<br />

Staudensaum AM3 SS Ost unten 14 172,96 42100 22 3805,12 866,61 SS AM3<br />

Staudensaum AM2 Stsaum süd 9 196,25<br />

42100<br />

22 4317,5 2.774,83 Summe Staudensaum<br />

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Bezeichnung Bezeichnung Nummer Flaeche<br />

VV<br />

CIR-<br />

Code PLW Faktor PLW<br />

Flächenbez.<br />

PLW<br />

Einfahrt NW innerhalb<br />

Asphalt 29 15,00 0 0<br />

VV Übergabestation 32 <strong>26</strong>,25 0 0<br />

VV VV Einfahrt Süd 13 81,29 0 0<br />

VV WR 1 33 <strong>26</strong>,25 0 0<br />

VV WR2 34 <strong>26</strong>,25 0 0<br />

VV WR3 35 <strong>26</strong>,25 0 0<br />

VV WR4 36 <strong>26</strong>,25 0 0<br />

VV WR5 37 <strong>26</strong>,25 0 0 253,79 Summe Neuversiegelung<br />

VV Einfahrt NW außerh 28 10,39<br />

77.641,00 1.404.637,64 77.641,00 Summe Gesamtfläche Geltungsbereich<br />

Neuversiegelung<br />

Flächen in m²<br />

Summe der Flächen mit Vollversiegelung <strong>26</strong>4,00<br />

(Asphalt auf Zufahrten, Gebäude für Wechselrichter<br />

und Übergabestation)<br />

Versiegelung durch eingerammte Stützen der Solartische 70,00<br />

ca. 680 Tische* 5 Stützen* 0,02 m²= 68 m², ca. 70 m²<br />

Summe der Neuversiegelung 334,00<br />

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VERGLEICH DER BIOTOPWERTE VOR UND NACH DER UMSETZUNG DER PLANUNG<br />

Der ermittelte flächenbezogene Biotopwert im Bestand beträgt 1.401.331 Wertpunkte. Der<br />

flächenbezogene Biotopwert nach erfolgter Umsetzung der geplanten Maßnahmen beträgt<br />

1.404.638 Wertpunkte und verbessert sich somit um 3.307 Wertpunkte. Erreicht wird diese<br />

Verbesserung durch die Erweiterung der Gehölzfläche und die Anlage von Stauden- und<br />

Krautsäumen entlang der Hecken, sowie die Entwicklung des ruderalisierten Grünlandes in eine<br />

artenreiche Frischwiese.<br />

Damit kann der Verlust von Biotopqualitäten ausgeglichen werden.<br />

Hinzu kommt noch die Verbesserung der Biotopausstattung durch die Anlage einer<br />

Totholzablagerung, eines Lesesteinhaufens und einer Sandfläche als Eiablageplatz für Reptilien- und<br />

andere Tierarten.<br />

7 Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes<br />

7.1 Entwicklung bei Realisierung der Planung<br />

Auf dem ehemaligen Antennenfeld wird nach Ausbringen von Saatgut regionaler Herkunft eine<br />

artenreiche Frischwiese entstehen. Unter den verschatteten und trockeneren Bereichen der<br />

Solarmodule wird es zu schütterem Bewuchs kommen. Durch den kleinräumigen Wechsel von offen<br />

und bedeckten, besonnten und verschatteten Bereichen wird ein ideales Ersatzhabitat für<br />

Bodenbrüter, Zauneidechsen, Kröten sowie Insekten trockenwarmer Standorte entstehen.<br />

Mit der Rodung von Gehölzen gehen Biotope verloren. Der größere Anteil kann jedoch erhalten<br />

werden. Mit der Neuanpflanzung artenreicher gemischter Hecken wird der Verlust um ein<br />

Mehrfaches ausgeglichen. Durch die Ergänzung eines Stauden- und Krautsaumes erfolgt eine<br />

zusätzliche Aufwertung der Biotopeignung für verschiedene Vogelarten, Kleinsäuger und Wirbellose.<br />

An sonnenexponierter Stelle wird ein Trockenbiotop geschaffen als Lebensraum für Tiere, die<br />

trockenwarme Standorte bevorzugen.<br />

Der Bedarf, Flächen mit Photovoltaikanlagen auszustatten besteht. Durch die Nutzung eines<br />

vorbelasteten siedlungsnahen Areals können wertvollere naturnahe Flächen erhalten bleiben.<br />

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7.2 Entwicklung ohne Realisierung der Planung<br />

Die Entwicklung der Fläche ist stark davon abhängig, inwiefern die Beweidung durch Schafe aufrecht<br />

erhalten werden kann. Da auf der Fläche Reste der vorherigen Nutzung zu verzeichnen sind wie<br />

Betonfundamente und Verankerungen, ist eine Mahd nur eingeschränkt möglich. Unterbleibt die<br />

Beweidung oder Mahd, wird die Fläche sich mit Gehölzen durch natürliche Sukzession besiedeln. Die<br />

bisher hier vorhandene mit Stauden besiedelte Ruderalfläche würde sich in eine<br />

Laubwaldgesellschaft entwickeln.<br />

Kann die Mahd fortgeführt werden, setzt sich der bereits begonnene Prozess der Entwicklung zur<br />

artenreichen Frischwiese fort.<br />

8 Monitoring<br />

Der Erfolg und der Verlauf der Ausgleichsmaßnahmen ist durch Monitoring sicherzustellen<br />

Im Vorfeld der Baumaßnahme:<br />

Begehung, Kontrolle und wenn erforderlich Absammeln vorhandener Amphibien und Reptilien<br />

A1, A2, A3 und A4 Anpflanzen von Sträuchern und Staudensaum entlang der Gehölzpflanzungen<br />

Kontrolle der gewünschten Biotopentwicklung anhand floristischer Erhebungen nach 1 bis 3 Jahren<br />

A5 Anlegen eines Totholz- und eines Lesesteinhaufens, sowie einer Sandfläche als Eiablageplatz zur<br />

Verbesserung der Biotopeignung für Reptilien:<br />

Kontrolle des Erfolgs der Ansiedlung der gewünschten Arten anhand faunistischer Erhebung nach 2<br />

bis 3 Jahren<br />

V8 Entwicklung von extensivem Grünland mit Arten von Frischwiesen der Region<br />

Kontrolle der gewünschten Biotopentwicklung anhand floristischer Erhebungen nach 1 bis 3 Jahren<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />

9 Zusammenfassung<br />

Durch die angesetzten Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ergeben sich<br />

nach der Eingriffsregelung für das geplante Vorhaben keine Defizite. Auch die Belange der<br />

Bundesartenschutzverordnung, der europäischen Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie<br />

(Anhang IV) sowie des Biotopschutzes werden durch die aufgeführten Maßnahmen berücksichtigt. Es<br />

entstehen bei Umsetzung aller Maßnahmen keine Verbotstatbestände des §44 Abs. 1 i. V. mit Abs. 5<br />

BNatSchG durch das geplante Vorhaben.<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />

10 Quellenverzeichnis<br />

LEP - Landesentwicklungsplan des Freistaates Sachsen 2003 (LEP), Hrsg. Sächsisches<br />

Staatsministerium des Innern, Dresden<br />

Regionalplan Westsachsen 2008, in Kraft getreten am 25.07.2008<br />

STADT TORGAU -Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Sept.2010, Plan-Nr.45-1, Immissionsbelastung<br />

Lärm, unter: www.torgau.de/insek2010/45-1.jpg<br />

http://de.wikipedia.org/wiki/<strong>Torgau</strong><br />

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Klimadiagramm-deutsch-<strong>Torgau</strong>_%28SN%29-<br />

Deutschland.png&filetimestamp=20070412204335<br />

SACHSENATLAS - http://www.atlas.sachsen.de/gps/impressum.html<br />

Ermittlung von Altlasten-Verdachtsflächen auf den Liegenschaften der WGT, 1993, aus den<br />

Unterlagen der Stadtverwaltung <strong>Torgau</strong>, Stadtplanungsamt<br />

HGN Hydrogeologie GmbH Nordhausen, NL <strong>Torgau</strong>: Baugrundgutachten Eigenheimstandort <strong>Torgau</strong>-<br />

Die Hufen, April 1996<br />

HERDEN, C.; RASSMUS, J; GHARADJEDAGHI, B. (2009): Naturschutzfachliche<br />

Bewertungsmethoden<br />

von Freilandphotovoltaikanlagen. In: BfN Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.): BfN Skripten<br />

247, Bonn, Bad Godesberg.<br />

ARGE MONITORING PV-ANLAGEN (2007): Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei<br />

der Planung von PV-Freiflächenanlagen. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und<br />

Reaktorsicherheit (Hrsg.), Hannover.<br />

HÄBERLIN, H.; RENKEN, C. (März 2003): Langzeitverhalten von Photovoltaikanlagen<br />

(Vortragsmanuskript).<br />

POWROCZNIK, S. (2005): Die Umweltprüfung für zentrale Photovoltaikanlagen Entwicklung eines<br />

methodischen Leitfadens. Diplomarbeit im Studiengang Landschaftsarchitektur an der FH<br />

Erfurt, unveröffentlicht.<br />

ZÖPHEL, U. & R. STEFFENS (2002): Atlas der Amphibien Sachsens. Materialien zu Naturschutz und<br />

Landschaftspflege, Hrsg. vom Sächsischen Landesamt für Umwelt und Geologie, Dresden.<br />

FRÖHLICH, G, J. OERTNER & S. VOGEL (1987): Schützt Lurche und Kriechtiere. Deutscher<br />

Landwirtschaftsverlag Berlin.<br />

STEFFENS, R., KRETZSCHMAR, R., RAU, S. (1998): Atlas der Brutvögel Sachsens. Sächsisches<br />

Landesamt für Umwelt und Geologie (Hrsg). Dresden.<br />

HAUER, S., ANSORGE, M., ZÖPHEL, U. (2009): Atlas der Säugetiere Sachsens. Sächsisches Landesamt<br />

für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Hrsg). Dresden.<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />

GÜNTHER, R. (Hrsg., 1996): Die Amphibien und Reptilien Deutschlands. Gustav Fischer Verlag Jena.<br />

LfULG- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Rote Listen.<br />

http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/8486.htm<br />

LfULG - Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (2005): Biotoptypen- und<br />

Landnutzungskartierung (CIR-Daten), online eingesehen am September 2011<br />

LfULG- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie : internetlink Schutzgebiete<br />

Sachsens.<br />

http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/weboffice/synserver?project=natur&vi<br />

ew=nat2000<br />

LfULG - Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: festgesetzte<br />

Wasserschutzgebiete. Interaktive Karte:<br />

http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/weboffice/synserver?project=wasser&<br />

language=de&view=wsg<br />

LfULG- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Interaktive Karte pnV:<br />

http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/weboffice/synserver?project=natur&la<br />

nguage=de&view=pnv<br />

LfULG - Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (2010): Internetlink des<br />

SMUL - Arbeitshilfen für artenschutzrechtliche Bewertungen, Tabelle mit Informationen zu<br />

R S V V <br />

http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/20403.htm, Stand: 03.03.201<br />

LfULG - Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (2011a): Internetlink des<br />

SMUL - Arbeitshilfen für artenschutzrechtliche Bewertungen, Tabelle mit Informationen zu<br />

S T- P V V <br />

http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/20403.htm, Stand: 01.04.2011<br />

LfULG - Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (2011b): Internetlink des<br />

SMUL - Arbeitshilfen für artenschutzrechtliche Bewertungen, Ablaufschema zur Prüfung des<br />

Artenschutzes nach § 44 Abs. 1. i.V.m. Abs. 5BNatSchG,<br />

http://floraweb.de, eingesehen während gesamter Bearbeitungszeit<br />

Bodenatlas des Freistaates Sachsen Teil 4, Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie, 2007<br />

Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen,<br />

Herausgeber: SMUL 2009<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />

RICHTLINIEN/ GESETZE/ VERORDNUNGEN<br />

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie<br />

der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat (FFH-) Richtlinie). In: Amtsblatt<br />

der Europäischen Gemeinschaften. Nr. L 206. S. 7 vom 22.07.1992, zuletzt geändert durch<br />

Richtlinie 97/62/EG vom 27.10.1997. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L<br />

305/42.<br />

Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten<br />

(EU-Vogelschutzrichtlinie). In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. Nr. L 103. S. 1<br />

vom 25.04.1979, geändert durch die Richtlinie 85/411/EWG vom 25.07.1985. In: Amtsblatt der<br />

Europäischen Gemeinschaften. Nr. L 233. S. 33 vom 30.08.1985.<br />

Richtlinie 94/24/EWG des Rates vom 08. Juni 1994 zur Änderung von Anhang II der<br />

Richtlinie 79/409/EWG 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten In: Amtsblatt<br />

der Europäischen Gemeinschaften. Nr. L 164. S. 9 vom 30.06.1994.<br />

BArtSchV - Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Ursprüngliche Fassung<br />

vom: 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2705) Inkrafttreten am: 1. Januar 1987 Letzte Neufassung<br />

vom: 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, ber. 896) Inkrafttreten der Neufassung am: 25. Februar<br />

2005 Letzte Änderung durch: Art. 22 G vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542, 2576 f.) In-Krafttreten<br />

der letzten Änderung: 1. März 2010 (Art. 27 G vom 29. Juli 2009)<br />

BauGB - Baugesetzbuch (Ursprüngliche Fassung vom: 23. Juni 1960) (BGBl. I S. 341) Inkrafttreten am:<br />

30. Oktober 1960 bzw. 30. Juni 1961 Neubekanntmachung vom: 23. September 2004 (BGBl. I<br />

S. 2414) Letzte Neufassung vom: 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191, 2253) Inkrafttreten der<br />

Neufassung am: 1. Juli 1987 Letzte Änderung durch: Art. 4 G vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S.<br />

2585, <strong>26</strong>17) Inkrafttreten der letzten Änderung: 1. März 2010 (Art. 24 Abs. 2G vom 31. Juli<br />

2009)<br />

BNatSchG - (Bundesnaturschutzgesetz) - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege<br />

(Ursprüngliche Fassung vom: 20. Dezember 1976) (BGBl. I S. 3574, ber. 1977 I S. 650)<br />

Inkrafttreten am: 1. Januar 1977 Neubekanntmachung vom: 21. September 1998 (BGBl. I S.<br />

2994) Letzte Neufassung vom: 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) Inkrafttreten der Neufassung am:<br />

1. März 2010 Änderung durch: Art. 3 G vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986, 2998)<br />

Inkrafttreten der Änderung: 30. Juni 2009 (Art. 9 Abs. 1 G vom 22. Dezember 2008). Letzte<br />

Änderung durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar <strong>2012</strong> (BGBl. S. 148).<br />

SächsNatSchG - (Sächsisches Naturschutzgesetz) - Sächsisches Gesetz über Naturschutz und<br />

Landschaftspflege in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 321),<br />

zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. April 2010 (SächsGVBl. S. 114,118),<br />

rechtsbereinigt mit Stand vom 1. März <strong>2012</strong><br />

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SächsDSchG - (Sächsisches Denkmalschutzgesetz) - Gesetz zum Schutz und zur Pflege der<br />

Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen vom 3.März 1993 (GVBl. S. 229), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (Sächs GVBl.S. 138,146), rechtsbereinigt mit Stand<br />

vom 1. März <strong>2012</strong><br />

EEG - Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (Ursprüngliche Fassung vom: 29. März 2000)<br />

(BGBl. I S. 305) Inkrafttreten am: 1. April 2000 Letzte Neufassung vom: 25. Oktober 2008<br />

(BGBl. I S. 2074) Inkrafttreten der Neufassung am: 1. Januar 2009 Letzte Änderung durch: Art.<br />

12 G vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3950, 3955) Inkrafttreten der letzten Änderung: 1.<br />

Januar 2009 (Art. 15 Abs. 2 G vom 22. Dezember 2009).<br />

UVPG - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.<br />

Februar 2010 (BGBl. I. S.94), geändert durch Artikel 5 Absatz 15 des Gesetzes vom 24. Februar<br />

<strong>2012</strong> (BGBl. I S. 212)<br />

SächsUVPG - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen; in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 09. Juli 2007 (Sächs GVBl. S. 349), zuletzt geändert durch den Artikel 2<br />

Absatz 6 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142, 143), rechtsbereinigt mit Stand<br />

vom 5. Juni 2010<br />

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11 Anhang<br />

11.1 Biotoptypenbestand<br />

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11.2 Maßnahmenplan<br />

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11.3 Email Untere Naturschutzbehörde Landkreis Nordsachsen<br />

11.4 Email Staatliches Amt für Denkmalpflege vom 02.10.<strong>2012</strong><br />

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