BP-26/2012 - Torgau
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BP-26/2012 - Torgau
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AUFTRAGGEBER:<br />
Sunrise Projektentwicklungs GmbH,<br />
vertreten durch Michael Pawlik<br />
Gustav-Heinemann-Str. 25<br />
96215 Lichtenfels<br />
PLANUNG:<br />
Ingenieurbüro Pawlik,<br />
Schloßstraße 37,<br />
04886 Arzberg OT Triestewitz<br />
BEARBEITUNGSZEITRAUM:<br />
Sept. <strong>2012</strong> bis 08.02.2013<br />
Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />
Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien,<br />
Zweckbestimmung Photovoltaik<br />
(SO Photovoltaik) Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong><br />
Umweltbericht<br />
BEARBEITET:<br />
Jana Spielhaus<br />
Dipl. Ing. Landschaftsarchitektur<br />
Borstendorfer Str. 45<br />
09575 Eppendorf<br />
Tel.: 037293/ 74104<br />
spielhaus-eppendorf@t-online.de<br />
Mitarbeit: A. Thriemer
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />
Inhalt<br />
1 Einleitung ................................................................................................................................... 3<br />
2 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des B-Planes ................................................................... 4<br />
3 Fachliche Grundlagen und Ziele des Umweltschutzes ............................................................... 5<br />
3.1 Fachliche Grundlagen 5<br />
3.1.1 Aussagen des Regionalplanes 5<br />
3.2 Schutzgebiete und Schutzobjekte gemäß BNatSchG 6<br />
3.3 Potentielle natürliche Vegetation (pnV) des Bearbeitungsgebietes 6<br />
4 Beschreibung des geplanten Bauvorhabens .............................................................................. 7<br />
5 Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des geplanten Bauvorhabens auf die<br />
Schutzgüter ................................................................................................................................. 7<br />
5.1 Schutzgut Flora 8<br />
5.1.1 Bestandsaufnahme Schutzgut Flora 8<br />
5.1.2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Flora 10<br />
5.2 Schutzgut Fauna 11<br />
5.2.1 Bestandsaufnahme Schutzgut Fauna 11<br />
5.2.2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Fauna 14<br />
5.3 Schutzgut Boden 16<br />
5.3.1 Bestandsaufnahme Schutzgut Boden 16<br />
5.3.2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Boden 16<br />
5.4 Schutzgut Wasser 17<br />
5.4.1 Bestandsaufnahme Schutzgut Wasser 17<br />
5.4.2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Wasser 18<br />
5.5 Schutzgut Klima / Luft 18<br />
5.5.1 Bestandsaufnahme Schutzgut Klima / Luft 18<br />
5.5.2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Klima / Luft 19<br />
5.6 Schutzgut Landschaftsbild/ Erholungseignung 20<br />
5.6.1 Bestandsaufnahme Schutzgut Landschaftsbild/ Erholungseignung 20<br />
5.6. 2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Landschaftsbild/<br />
Erholungseignung, sowie auf den Menschen 20
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />
5.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 21<br />
5.7.1 Bestandsaufnahme Schutzgut Kultur- und Sachgüter 21<br />
5.7.2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter 22<br />
5.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 22<br />
5.9 Zusammenfassende Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen 23<br />
6 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zur Kompensation .......................... 24<br />
6.1 Begründung der in den B-Plan zu übernehmenden grünordnerischen Festsetzungen 24<br />
6.1.1 Biotope, Flora und Fauna 24<br />
6.1.2 Boden 27<br />
6.1.3 Wasserhaushalt 28<br />
6.1.4 Klima/ Luft 28<br />
6.1.5 Landschaftsbild/ Erholungseignung 28<br />
6.1.6 Kultur- und Sachgüter 28<br />
6.2 Bepflanzung 29<br />
6.3 Tabellarische Übersicht und Bilanz sämtlicher Maßnahmen 31<br />
6.4 Eingriff- Ausgleich Bilanzierung 34<br />
7 Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes .................................................................... 37<br />
7.1 Entwicklung bei Realisierung der Planung 37<br />
7.2 Entwicklung ohne Realisierung der Planung 38<br />
8 Monitoring 38<br />
9 Zusammenfassung .................................................................................................................... 39<br />
10 Quellenverzeichnis ................................................................................................................... 40<br />
11 Anhang ..................................................................................................................................... 44<br />
11.1 Biotoptypenbestand 44<br />
11.2 Maßnahmenplan 45<br />
11.3 Email Untere Naturschutzbehörde Landkreis Nordsachsen 46<br />
11.4 Email staatliches Amt für Denkmalpflege vom 02.10.<strong>2012</strong> 46<br />
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />
1 Einleitung<br />
Für die Belange des Umweltschutzes nach BauGB §1 Abs. 6 wurde eine Umweltprüfung durchgeführt,<br />
die die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht<br />
beschreibt und bewertet. Die Darlegung erfolgt nach § 2a Nr. 2 BauGB als gesonderter Teil der<br />
Begründung und beinhaltet die Angaben nach der Anlage zu § 2 Abs. 4, § 2 a Nr. 2 BauGB.<br />
Die Zielstellung des Umweltberichtes ist, die Auswirkungen der Maßnahme auf die Umwelt und die<br />
Möglichkeiten zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich erheblicher und nachteiliger<br />
Umweltauswirkungen zu prüfen und zu beschreiben. Dabei werden die Schutzgüter Flora, Fauna,<br />
Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaftsbild/ Erholungseignung und Kultur- und Sachgüter betrachtet.<br />
Der vorliegende Umweltbericht ist Teil der Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
Sondergebiet Solar A S T<br />
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />
2 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des B-Planes<br />
Die Firma Sunrise Projektentwicklungs GmbH mit Sitz in Lichtenfels beabsichtigt einen Solarpark in<br />
<strong>Torgau</strong> im Landkreis Nordsachsen zu errichten. Das Plangebiet befindet sich im Westen der Stadt<br />
<strong>Torgau</strong>. Nördlich angrenzend verläuft die Bundesstraße B 182. Jenseits der Bundesstraße befinden<br />
sich ehemalige Kasernengebäude. Östlich, Südlich und westlich wird das Bearbeitungsgebiet von<br />
einer Kleingartenanlage umschlossen.<br />
Die Gesamtfläche des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
Sondergebiet zu Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik)<br />
Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong> der Stadt <strong>Torgau</strong> umfasst 7,76 ha.<br />
Zentraler Inhalt des Bebauungsplanes ist die Festsetzung von ca. 7,05 ha Fläche als Sondergebiet zur<br />
Nutzung als Freiflächenphotovoltaikanlage mit entsprechender technischer Infrastruktur.<br />
Der Geltungsbereich des Plangebietes erstreckt sich über die Flurstücke 2/4, 1/8, 2/12, 1/16<br />
(Gemarkung <strong>Torgau</strong>; Flur 36).<br />
Abbildung 1 Lageplan des Bearbeitungsgebietes<br />
Quelle: Google Maps, <strong>2012</strong><br />
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />
3 Fachliche Grundlagen und Ziele des Umweltschutzes<br />
3.1 Fachliche Grundlagen<br />
Für das Untersuchungsgebiet gelten folgende übergeordnete Planungen:<br />
Regionalplan (RP) `Westsachsen`, 2007<br />
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die in den übergeordneten Planungen enthaltenen<br />
Aussagen der vorgesehenen Nutzung nicht entgegenstehen.<br />
3.1.1 Aussagen des Regionalplanes<br />
Der Regionalplan für die Planungsregion Westsachsen enthält keine relevanten Aussagen über die<br />
Schutzgüter im Bearbeitungsgebiet. Die Fläche wird als Siedlungsfläche dargestellt.<br />
Das integrierte Entwicklungskonzept Landschaft als Teil des Regionalplanes zeigt das Planungsgebiet<br />
als Teil von Grünflächen (Dauerkleingärten, öffentliche Grünflächen) im Bestand ohne<br />
Entwicklungsaussage.<br />
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />
3.2 Schutzgebiete und Schutzobjekte gemäß BNatSchG<br />
In der weiteren Umgebung des Bearbeitungsgebietes existieren folgende Schutzgebiete:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
0,9 km südlich: FFH-Gebiet Nr. 4442-301 / 59E Großer Teich <strong>Torgau</strong> und benachbarte Teiche<br />
0,8 km /2 km östlich: FFH-Gebiet Nr. 4342-301 / 64E Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz<br />
0,9 km südlich NSG Nr. L 48 Großer Teich <strong>Torgau</strong><br />
0,9 km südlich LSG Dahlener Heide<br />
0,8 km / 2 km östlich LSG Elbaue <strong>Torgau</strong><br />
4 km westlich LSG Dübener Heide<br />
Die Schutzgebiete sind hinsichtlich ihres Arteninventars interessant, da daraus Rückschlüsse auf die<br />
Bedeutung des Bearbeitungsgebietes für einzelne Arten gezogen werden können. Es handelt sich<br />
entweder um Feuchtgebiete oder Heidegebiete.<br />
3.3 Potentielle natürliche Vegetation (pnV) des Bearbeitungsgebietes<br />
Die Kartendarstellung unter www. umwelt.sachsen.de zeigt als heutige potentielle natürliche<br />
Vegetation den Eichen-Buchenwald Lonicero periclymeni-Fagetum (5.1), der zum Typ Rotbuchen-<br />
Traubeneichen-Stieleichen-Mischwald auf frischen bis trockenen, basenarmen und mäßig<br />
nährstoffreichen, schwach anlehmigen Sandböden gehört.<br />
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />
4 Beschreibung des geplanten Bauvorhabens<br />
Auf einer Fläche von 6,54 ha des 7,76 ha umfassenden Geltungsbereiches des Bebauungsplanes soll<br />
eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit entsprechender technischer Infrastruktur installiert werden.<br />
Um die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />
zur Ausweisung eines Sondergebietes mit Zweckbestimmung Photovoltaik aufgestellt.<br />
Die Solarmodule werden auf feuerverzinkten Metallkonstruktionen befestigt. Der Abstand zwischen<br />
den Modultischreihen beträgt 5,17m.<br />
Durch das Einrammen der Ständer in den Boden entsteht eine Versiegelung von ca. 70 m². Es handelt<br />
sich um ca. 680 Tische mit je 5 Stützen à 0,02 m²= 68 m², ca. 70 m².<br />
Für die asphaltierten Zufahrten und die Standflächen der Wechselrichter wird eine Fläche von <strong>26</strong>5 m²<br />
voll versiegelt. Insgesamt entsteht eine Neuversiegelung von 335,00 m². Die Wege für Feuerwehr<br />
und Wartung der Anlage werden selten frequentiert, sie erhalten eine Bedeckung mit Schotterrasen.<br />
Da es sich um eine vollständig begrünte Fläche handelt und die Versickerung des Regenwassers nicht<br />
beeinträchtigt ist, wird diese Fläche nicht als Versiegelung gewertet.<br />
Die Solaranlage wird von allen Seiten von einem Zaun umgrenzt, neben den eine dichte Hecke<br />
gepflanzt wird. Entlang der Hecke wird zur Verbesserung der Lebensraumqualität für Pflanzen und<br />
Tiere ein Kraut- und Staudensaum von mindestens 2m Breite angelegt.<br />
Auf der Fläche unter den Solarmodulen ist der weitgehende Erhalt der vorhandenen<br />
Vegetationsschicht und deren Weiterentwicklung zu einem artenreichen Extensivgrünland durch<br />
entsprechende Pflege beabsichtigt.<br />
5 Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des geplanten<br />
Bauvorhabens auf die Schutzgüter<br />
Für die Bestanderfassung wurden in erster Linie vorhandene Unterlagen verwendet, die in der<br />
Literaturliste aufgeführt sind. Hinzu kamen mehrere Ortsbegehungen im April und Mai <strong>2012</strong>.<br />
Die Bewertung der Auswirkungen durch das geplante Bauvorhaben auf die Schutzgüter erfolgt<br />
verbal-argumentativ mit der 5-stufigen Bewertungsskala:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
keine Beeinträchtigungen<br />
geringe Beeinträchtigungen<br />
mittlere Beeinträchtigungen<br />
hohe Beeinträchtigungen<br />
sehr hohe Beeinträchtigungen<br />
7
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />
5.1 Schutzgut Flora<br />
5.1.1 Bestandsaufnahme Schutzgut Flora<br />
Bis 1977 war das Gelände landwirtschaftliche Nutzfläche des VEG Trossin. Danach befand es sich bis<br />
1993/1994 in der Verwaltung der Westgruppe der Truppen (WGT), die die Fläche als Antennenfeld<br />
nutzte. (Quelle: Bericht zur Ermittlung von Altlast-Verdachtsflächen) In den Folgejahren konnte sich<br />
eine Ruderalflur mit Goldrute, Rainfarn, Beifuß, Sauerampfer und Löwenzahn entwickeln. Die Fläche<br />
wird seit einigen Jahren durch Beweidung gepflegt.<br />
Am 14. September <strong>2012</strong> wurde von Frau Jana Spielhaus eine vegetationskundliche Ortsbegehung des<br />
Bearbeitungsgebietes durchgeführt. Danach sind folgende Arten im Bearbeitungsgebiet anzutreffen:<br />
Stauden:<br />
Bot. Name Deutscher Name Häufigkeit des<br />
Vorkommens auf der<br />
Fläche<br />
Artemisia vulgaris Gewöhnlicher Beifuß öfter x<br />
Berteroa incana Graukresse einzelne<br />
Mit x markiert:<br />
kennzeichnende Art für<br />
Ruderalflur<br />
Calamagrostis epigejos Land-Reitgras Am Rand Mglw. aus den Gärten<br />
Cichorium intybus Wegwarte wenige<br />
Daucus carota Wilde Möhre öfter x<br />
Dipsacus fullonum Wilde Karde Einzelne am Rand Mglw. aus den Gärten<br />
Leontodon autumnalis Herbstlöwenzahn öfter<br />
Phragmites australis Schilf Einzelne am Rand<br />
Picris hieracioides Gewöhnliches<br />
öfter<br />
Bitterkraut<br />
Potentilla verna Frühlings-Fingerkraut wenige<br />
Rumex acetosella Kleiner Sauerampfer öfter<br />
Silene vulgaris<br />
Gewöhnliches<br />
einzelne<br />
Leimkraut<br />
Solidago canadensis Goldrute Am Rand gehäuft x<br />
Tanacetum vulgare Rainfarn öfter x<br />
Urtica dioica Große Brennessel wenige x<br />
Verbascum thapsiforme Königskerze Am Rand Mglw. aus den Gärten<br />
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />
Die Brennnessel wurde möglicherweise bekämpft, da die für die Pflege eingesetzten Schafe die<br />
Brennnessel nicht fressen.<br />
Gehölze:<br />
Botanischer Name Deutscher Name Anzahl Stammdurchmesser<br />
Acer negundo Eschen-Ahorn 1 D 18 cm<br />
Betula pendula Birke 2 D 20 cm<br />
D 30 cm<br />
Betula pendula Birken - Sämlinge 3<br />
Corylus avellana Haselnuss 1<br />
Crataegus monogyna Weißdorn 3<br />
Malus domestica Apfel 1<br />
Prunus avium Süßkirsche 1 D 16 cm<br />
Prunus padus Gewöhnliche Traubenkirsche 1<br />
Rosa spec. Wildrose Mehrere Büsche 6-12 m²<br />
Rubus fruticosa Brombeere Stellenweise gehäuft<br />
Auch Sämlinge<br />
Salix alba Silberweide, Sämling 2<br />
Salix caprea Salweide 3<br />
Sambucus nigra Holunder 7<br />
Ca. 6 12 m²<br />
Dabei konnten keine Hinweise auf Vorkommen von Pflanzen des Anhangs IV der FFH-Richtlinie<br />
festgestellt werden.<br />
Auffallend ist das sehr häufige Auftreten von Rainfarn, Goldrute, Wilde Möhre und Beifuß, sowie<br />
vereinzeltes Auftreten von Pioniergehölzen wie Holunder, Salweide, Birke und Eschenahorn. Der<br />
Gehölzaufwuchs ist bisher auf wenige Stellen beschränkt und nicht zusammenhängend; es handelt<br />
sich weitgehend um Jungwuchs.<br />
Die Nährstoffausstattung des Bodens ist vermutlich als durchschnittlich einzuschätzen. Die<br />
Bodenkarte von Sachsenatlas zeigt zwar durchlässige Sandböden, allerdings wurden bei der<br />
Baugrunduntersuchung stark schluffige und tonige Fein- bis Mittelsande (z.T. anmoorig) oder sofort<br />
Geschiebelehm festgestellt.<br />
Es erfolgte eine frühere landwirtschaftliche Nutzung, die in historischen Karten als Ackerland<br />
dargestellt wird.<br />
Insgesamt ist die im Jahr <strong>2012</strong> vorgefundene Vegetation der Fläche als ruderalisiertes Grünland<br />
einzustufen.<br />
Von der Inanspruchnahme sind betroffen:<br />
<br />
<br />
Grünflächen zum überwiegenden Anteil (Beanspruchung während der Bauzeit, Überbauung)<br />
Gehölzaufwuchs bis auf die Gehölzstrukturen im Randbereich (bis 3m innerhalb des Zaunes)<br />
Im Bearbeitungsgebiet und seiner Umgebung wurde keine Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH -<br />
Richtlinie nachgewiesen.<br />
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />
5.1.2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Flora<br />
BAUBEDINGT SIND FOLGENDE AUSWIRKUNGEN ZU ERWARTEN:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Bauflächenfreimachung (Entfernung des Gehölzaufwuchses und der noch im Boden befindlichen<br />
Fundamente / Rohre)<br />
Planie<br />
Anlage von Materiallagerplätzen<br />
Bodenverdichtung durch Baufahrzeuge<br />
Lärm, Erschütterungen, Abgase, Staubentwicklung und optische Störungen durch den Baubetrieb<br />
Rodung der vorhandenen Gehölze (außer entlang des Zaunes in einer Breite von 3m)<br />
ANLAGE- UND BETRIEBSBEDINGT SIND FOLGENDE AUSWIRKUNGEN ZU ERWARTEN:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Flächeninanspruchnahme durch die Bebauung mit Solarmodulen und Nebenanlagen. Dadurch<br />
werden die bisher auf diesen Flächen vorhandenen Lebensräume beseitigt oder eingeschränkt.<br />
Bodenversiegelung durch Zufahrtswege, Nebenanlagen und Fundamente der Solaranlagen<br />
Verschattung der Fläche durch die Solarmodule, auch Regenschatten<br />
Pflegemaßnahmen, um eine Verschattung der Solarmodule durch Vegetation zu vermeiden<br />
Betriebsbedingt sind keine beeinträchtigenden Auswirkungen auf die Flora zu erwarten.<br />
Bewertung/ Erheblichkeit:<br />
Durch Versiegelung für Zufahrten, Wege, Nebenanlage und Verankerung der Solar-Module geht<br />
Lebensraum für Pflanzen verloren. Der Umfang der Neuversiegelung ist sehr gering, es entsteht keine<br />
erhebliche Beeinträchtigung. Ein Ausgleich in Form von Entsiegelung ist auf dem Grundstück nicht<br />
möglich, daher ist ein Ersatz durch Aufwertung der Biotopqualität von Flächen als Lebensraum für<br />
floristische Arten vorzusehen.<br />
Gegenüber dem Ist-Zustand kommt es zum Verlust des allerdings bezogen auf die Gesamtfläche<br />
nur kleinräumig vorhandenen Gehölzaufwuchses und zur Umwandlung der Ruderalflur in Grünland.<br />
Bezüglich der Arten ist der Verlust als gering bzw. unerheblich anzusehen, da seltene oder geschützte<br />
Arten nicht vertreten sind.<br />
Die Verschattung durch die Solarmodule führt im Gebiet zu Einschränkungen für Grünland-Arten.<br />
Mangelndes Licht und Trockenstress mindern das Artenspektrum unter den Modulen. Da jedoch in<br />
unmittelbarer Nachbarschaft Teilflächen mit guter Befeuchtung und höherer Belichtung liegen (die<br />
Flächen zwischen den Modulen), entsteht ein kleinräumiges Mosaik an Standorteigenschaften, was<br />
die Bandbreite der vorkommenden Arten erhöht.<br />
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />
5.2 Schutzgut Fauna<br />
5.2.1 Bestandsaufnahme Schutzgut Fauna<br />
Im Ergebnis des Artenschutzfachbeitrages (SPIELHAUS, <strong>2012</strong>) wurde eine Liste von relevanten Tieren<br />
nach FFH-Richtlinie Anhang IV und von Vögeln nach Vogelschutzrichtlinie Artikel 1 erarbeitet, die im<br />
Untersuchungsraum nachgewiesen sind oder potentiell vorkommen. Diese sind Gegenstand der<br />
folgenden Ausführungen.<br />
Am 10.09.<strong>2012</strong> antwortete die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Nordsachsen per Email<br />
auf eine Anfrage zu bekannten Vorkommen geschützter Arten für das Untersuchungsgebiet, dass<br />
dafür keine Artdaten vorliegen.<br />
Das Vorkommen der Amphibienarten Wechselkröte, Laubfrosch, Knoblauchkröte und Kammmolch<br />
konnte nach den Ergebnissen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages nicht ausgeschlossen<br />
werden, da die umgebenden Kleingärten für diese Tierarten unter Umständen geeignete<br />
Kleinlebensräume bieten und eine Rolle im Biotopverbund spielen.<br />
Die Reptilienarten Glattnatter und Zauneidechse können im Bearbeitungsgebiet vorkommen,<br />
besonders das Vorhandensein von dornigen Gebüschen in Verbindung mit erhöhten Sonnenplätzen<br />
(Betonfundamente) macht die Fläche als Lebensraum für Reptilien potentiell geeignet.<br />
Die Fledermausarten Breitflügelfledermaus und Braunes Langohr könnten möglicherweise<br />
vorkommen, allerdings stellt die Fläche vor allem ein potentielles Nahrungshabitat dar. Aufgrund des<br />
geringen Alters der Bäume weisen sie noch keine Höhlen auf, die Breitflügelfledermaus bevorzugt<br />
Gebäude in ihrer Quartierwahl.<br />
Vorkommen geschützter Libellen, Käfer, Spinnen und Krebstiere sind nicht belegt.<br />
Das Vorkommen der Schmetterlingsarten Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling und<br />
Nachtkerzenschwärmer ist an bestimmte Futterpflanzen gebunden, die im Bearbeitungsgebiet nicht<br />
kartiert wurden. Ihr Vorkommen ist nicht wahrscheinlich.<br />
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />
Tabelle 1: im Untersuchungsraum des ASB nachgewiesene und potentiell vorkommende Pflanzen- und Tierarten (außer<br />
Vögel) des Anhangs IV der FFH-RL<br />
Artengruppe<br />
wissenschaftlicher Artname<br />
deutscher Artname<br />
Rote Liste Sachsen<br />
Anhang FFH-RL<br />
sg = streng geschützt<br />
Amphibien Bufo viridis Wechselkröte 2 IV sg<br />
Amphibien Hyla arborea Laubfrosch 3 IV sg<br />
Amphibien Pelobates fuscus Knoblauchkröte 3 IV sg<br />
Amphibien Triturus cristatus Kammmolch 2 II IV sg<br />
Reptilien Coronella austriaca Glattnatter 2 IV sg<br />
Reptilien Lacerta agilis Zauneidechse 3 IV sg<br />
Säugetiere Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus 3 IV sg<br />
Säugetiere Plecotus auritus Braunes Langohr V IV sg<br />
Schmetterlinge Zygaena angelicae Elegans-Widderchen 1 sg<br />
Schmetterlinge Euxoa vitta Sandraseneule 4 sg<br />
Schmetterlinge Hyphoraia aulica Hofdame 1 sg<br />
Schmetterlinge Maculinea teleius Heller Wiesenknopf-Ameisenblg. 1 II IV sg<br />
Schmetterlinge Proserpinus proserpina Nachtkerzenschwärmer 2 IV sg<br />
Zeichenerklärung:<br />
1 vom Aussterben bedroht<br />
2 stark gefährdet<br />
3 gefährdet<br />
4 potenziell gefährdet<br />
G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt<br />
R extrem seltene Art mit geografischer Restriktion<br />
V Arten der Vorwarnliste<br />
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />
Von den 21 potentiell betroffenen Vogelarten sind 4 Arten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie<br />
geschützt. Es handelt sich dabei um Arten, die im Offenland brüten und solche, die auf Gehölze, (z.T.<br />
auch auf Röhricht) angewiesen sind. Als Brutrevier ist das Bearbeitungsgebiet vorrangig für die<br />
Singvögel dieser Liste von Bedeutung. Fortpflanzungsstätten von Raubvögeln sind im<br />
Untersuchungsraum nicht nachgewiesen; die vorhandenen Gehölze werden für den Bau von<br />
Greifvogelnestern auch als zu jung erachtet. Die Raubvogelarten Mäusebussard, Rohrweihe und<br />
Waldkauz könnten das Gelände als Nahrungshabitat nutzen, auch der Kranich und der Kiebitz<br />
kommen als Nahrungsgast in Betracht.<br />
Tabelle 2: Liste potentiell betroffener Vogelarten<br />
Artname latein<br />
Artname deutsch<br />
Rote Liste Sachsen<br />
Betrachtungsschwerpunk<br />
t B=Brutvogel,<br />
G= Gastvogel,<br />
J=Jahresvogel<br />
VRL = Vogelschutzrichtlinie<br />
Anhang I<br />
bg=besonders geschütz,<br />
sg=streng geschützt<br />
Alauda arvensis Feldlerche V B bg unzureichend<br />
Anas platyrhynchos Stockente V J bg günstig<br />
Buteo buteo Mäusebussard B sg günstig<br />
Circus aeruginosus Rohrweihe B VRL-I sg günstig<br />
Coturnix coturnix Wachtel 3 B bg unzureichend<br />
Cuculus canorus Kuckuck V B bg unzureichend<br />
Emberiza citrinella Goldammer V B bg günstig<br />
Emberiza hortulana Ortolan 2 B VRL-I sg unzureichend<br />
Falco tinnunculus Turmfalke J sg günstig<br />
Galerida cristata Haubenlerche 2 J sg schlecht<br />
Grus grus Kranich 2 B+G VRL-I sg günstig<br />
Lanius excubitor Raubwürger 2 J sg schlecht<br />
Locustella fluviatilis Schlagschwirl 3 B bg unzureichend<br />
Lullula arborea Heidelerche 2 B VRL-I sg unzureichend<br />
Miliaria calandra Grauammer 2 J sg unzureichend<br />
Motacilla flava Schafstelze 3 B bg unzureichend<br />
Oenanthe oenanthe Steinschmätzer 2 B bg schlecht<br />
Saxicola rubetra Braunkehlchen 3 B bg unzureichend<br />
Streptopelia turtur Turteltaube B sg unzureichend<br />
Strix aluco Waldkauz J sg günstig<br />
Vanellus vanellus Kiebitz 2 B+G sg schlecht<br />
*begründete Abweichung<br />
von der ansonsten<br />
schematischen<br />
Einschätzung anhand des<br />
RL-Status<br />
13
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ERLÄUTERUNGEN<br />
0 ausgestorben oder verschollen<br />
1 vom Aussterben bedroht<br />
2 stark gefährdet<br />
3 gefährdet<br />
R extrem selten<br />
V Arten der Vorwarnliste (zurückgehend)<br />
5.2.2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Fauna<br />
Für die ermittelten Arten können Schädigungs- und Störverbote i.S.d. § 44 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 i.V.m.<br />
Abs. 5 BNatSchG, durch bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme von Grünland sowie<br />
durch das Fällen von Bäumen- und Gehölzen nicht sicher ausgeschlossen werden. Die betroffenen<br />
Arten besitzen potenzielle Lebensstätten in den vom Vorhaben beanspruchten Biotopstrukturen.<br />
BAUBEDINGT SIND FOLGENDE AUSWIRKUNGEN ZU ERWARTEN:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Rodung der vorhandenen Gehölze, die sich innerhalb der vorgesehenen Fläche für Solarmodule<br />
befinden<br />
Bauflächenfreimachung (Fällung und Rückschnitt von Gehölzen im Randbereich, Entfernung von<br />
Bewuchs)<br />
Anlage von Baustraßen und Materiallagern<br />
Bodenverdichtung durch Baufahrzeuge<br />
Lärm, Erschütterungen, Abgase, Staubentwicklung und optische Störungen durch den Baubetrieb<br />
Damit werden <strong>26</strong>0 m² Gehölzfläche beseitigt, die Lebensstätte für baum- und heckenbrütende<br />
Vogelarten sein können. Teile des Nahrungshabitates für Vögel und Fledermäuse gehen verloren.<br />
Fällungen, Rodungen, die Anlage von Baustraßen und Materiallagern, Kabelverlegung sowie<br />
Rammarbeiten für die Punktfundamente sind mit Lärm, Erschütterungen, Abgasen, optischen<br />
Störungen und evtl. Staubentwicklung verbunden, wodurch sich Vögel auf Nahrungssuche gestört<br />
fühlen können.<br />
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ANLAGEBEDINGT UND BETRIEBSBEDINGT SIND FOLGENDE AUSWIRKUNGEN ZU ERWARTEN:<br />
Durch die Bebauung mit Solarmodulen und Nebenanlagen kommt es zu einer<br />
Flächeninanspruchnahme. Dadurch werden die bisher auf diesen Flächen vorhandenen Lebensräume<br />
eingeschränkt und stehen nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung. Für einige Bodenbrüter, die<br />
übersichtliches Gelände benötigen, können die Solarmodule stören. Andere Bodenbrüter könnten<br />
diese Situation bevorzugen.<br />
Für Knoblauch- und Wechselkröte könnten Vorteile entstehen, da unter den Modulen durch<br />
Verschattung und Trockenheit nur schüttere Vegetation aufkommt. Diese Arten benötigen<br />
Lebensräume mit grabbaren Böden.<br />
Die Pflege der Wiesen- und Strauchflächen kann punktuell zu Verlusten von Brutstätten führen, sie<br />
dient jedoch dem Erhalt des Lebensraumes. Da der festgelegt Pflegeintervall ausreichend groß ist,<br />
können diese Verluste als zu vernachlässigen eingestuft werden.<br />
Eine Barriere für Wild stellt die Umzäunung des Sondergebietes dar. Dies ist bei Großwild gewollt, bei<br />
Kleintieren aber nicht beabsichtigt. Um zu gewährleisten dass die Grünfläche im Solar-Park von<br />
Kleintieren als Habitat beansprucht werden kann, soll der Zaun bis zum Boden einen Freiraum von 15<br />
cm bieten. Das vermindert die Gefahr von Ungleichgewichten zwischen Populationen verschiedener<br />
Arten.<br />
Betriebsbedingt sind keine beeinträchtigenden Lärm-, Nähr- oder Schadstoffemmissionen zu<br />
erwarten. Verschiedentlich geäußerte Bedenken, dass die glatten Oberflächen der Solarmodule<br />
möglicherweise zu optischen Störungen durch Reflexionen einfallenden Lichts oder zu Verwechslung<br />
mit Wasserflächen führen könnten, werden durch (HERDEN, et al. ,2009) ausgeräumt. In den<br />
innerhalb ihrer Studie untersuchten Solarparks gab es keinerlei Hinweise auf derartige Wirkungen.<br />
BEWERTUNG/ ERHEBLICHKEIT:<br />
Durch die Verminderung der jungen Gehölze und Heckenbereiche kann es zu Eingriffen in die<br />
Lebensräume geschützter Arten kommen. Pflegearbeiten, die in der Hauptbrutperiode stattfinden<br />
können eine hohe Beeinträchtigung durch Brutstörung- oder Vernichtung bewirken.<br />
Für Vögel bedeutet das den Verlust von Brut- und Nahrungshabitaten. Für Fledermäuse wird ein<br />
potentielles Jagdrevier eingeschränkt.<br />
Der Schädigung geschützter Vogel- und Amphibienarten kann durch Baufeldkontrolle vor<br />
Arbeitsbeginn vorgebeugt werden. Der Lebensraum dieser Tierarten wird aufgrund ausreichender<br />
Ausgleichsmaßnahmen nicht nachhaltig verändert oder eingeschränkt.<br />
Störungen durch Wartungsarbeiten an der Anlage sind zeitlich und örtlich begrenzt und daher für die<br />
Fauna nur eine geringe Beeinträchtigung.<br />
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5.3 Schutzgut Boden<br />
5.3.1 Bestandsaufnahme Schutzgut Boden<br />
Unter dem Mutterboden, der Bauschuttreste wie Splitt und Ziegelsteinreste enthält, liegen stark<br />
schluffige und tonige Fein- bis Mittelsande (z.T. anmoorig) oder sofort Geschiebelehm, der bis in eine<br />
max. Teufe von 3,40m unter der Flur anzutreffen ist. Darunter folgt Mittelsand, der stellenweise<br />
schwach schluffig ist und von einer wasserführenden, z.T. kiesigen und stellenweise schwach<br />
schluffigen bis schluffigen Mittel- bis Grobsandschicht unterlagert wird.<br />
Nach dem interaktiven Atlas SACHSENATLAS gehört die Bodenart zu den Sand- Braunerde-<br />
Podsolböden mit geringem Nährstoffpotential und Ertragsvermögen.<br />
Auf dem Gelände befinden sich zur Zeit noch Betonfundamente sowie Reste von Verankerungen der<br />
Antennenanlagen.<br />
Es handelt sich um eine Fläche aus militärischer Vornutzung. Eine Kontaminierung durch<br />
Betriebsstoffe, Munition und Explosivstoffe, sowie Vergrabungen von Haussperrmüll, Schrott etc. ist<br />
in geringem Umfang nicht auszuschließen. Ein Teil der Fläche ist im Sächsischen Altlastenkataster als<br />
Militärische Altlast erfasst.<br />
5.3.2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Boden<br />
BAUBEDINGT SIND FOLGENDE AUSWIRKUNGEN ZU ERWARTEN:<br />
Es kommt zu Bodenverdichtung durch Baustellenverkehr.<br />
Bei vorschriftsmäßiger Materiallagerung und Baudurchführung ist die Gefahr des Eintrags von<br />
Schadstoffen in den Boden oder in das Grundwasser auszuschließen.<br />
Die erforderlichen Elektroleitungen werden voraussichtlich unterirdisch verlegt. Beim Ausheben der<br />
Kabelgräben wird es zu Bodenumlagerungen kommen. Durch relativ geringe Einbautiefe und das<br />
weitgehend homogene Material wird nicht mit baubedingten Beeinträchtigungen der Bodenfunktion<br />
gerechnet.<br />
Bei sehr trockener Witterung während der Bauarbeiten kann es zu Winderosion kommen.<br />
ANLAGE- UND BETRIEBSBEDINGT SIND FOLGENDE AUSWIRKUNGEN ZU ERWARTEN:<br />
Voll versiegelt werden die Bereiche der Wechselrichter und der Zufahrten zur Straße mit ca. <strong>26</strong>4 m²,<br />
Für die Rammpfähle der Solartische werden insgesamt ca. 70 m² beansprucht. Die notwendigen<br />
Zufahrten für Feuerwehr und Anlagenwartung werden zur Verbesserung der Befahrbarkeit des<br />
Bodens und zum Schutz des Bodens als Schotterrasenflächen ausgebildet. Es erfolgt auf 2.756 m² die<br />
Aufbringung einer ca. 25cm starken Substratschicht, die mit einer Schotterrasenmischung eingesät<br />
wird.<br />
Die Extensivgrünlandflächen, die zum Teil von Solarmodulen überschirmt werden, nehmen 6,54 ha in<br />
Anspruch.<br />
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Die Versiegelung durch die Verankerungen der Solartische ist durch die Art der verwendeten<br />
Ständersysteme, die punktuell in den Boden gerammt werden gering. Es werden ca. 680 Solartische<br />
mit je 5 Stützen installiert, dadurch werden insgesamt ca. 70 m² Boden versiegelt.<br />
Die nicht versiegelten Flächen werden während der Anlagenlaufzeit als extensives Grünland gepflegt<br />
(Beweidung oder Mahd).<br />
Eine vollständige Bedeckung des Bodens mit Vegetation wird angestrebt, um Bodenerosion zu<br />
vermeiden, und insbesondere um Erosion durch verstärktes Ablaufen des Regenwassers an den<br />
Rändern der Modultische zu verhindern.<br />
Die Bodenfunktion bleibt durch die Ausbildung einer geschlossenen Kraut- und Gräserschicht in Form<br />
von Extensiv- Grünland erhalten.<br />
Es kommt zu einer geringfügigen Verschlechterung der Bodenfunktionen auf den Flächen, auf denen<br />
Gehölze gerodet werden.<br />
BEWERTUNG/ ERHEBLICHKEIT:<br />
In den Bereichen, die voll versiegelt werden, sind die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden als<br />
hoch einzustufen und müssen ausgeglichen werden.<br />
Im Bereich des ehemaligen Antennenfeldes ist das Schutzgut Boden bereits vorbelastet. Es befinden<br />
sich Rückstände der früheren Nutzung in Form von Resten von Verankerungen und Fundamenten im<br />
Boden. Das erneute Einbringen von Metallverankerungen stellt dazu keine Verschlechterung des<br />
Zustandes dar, wobei die alten Verankerungen zuerst entfernt werden und die neuen<br />
Metallverankerungen den heute gültigen Umweltnormen unterliegen. Die Erheblichkeit in Bezug auf<br />
den Boden ist als geringe Beeinträchtigung einzustufen.<br />
5.4 Schutzgut Wasser<br />
5.4.1 Bestandsaufnahme Schutzgut Wasser<br />
Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine Oberflächengewässer.<br />
Die Grundwasserstände liegen zwischen 6,30m und 7,80m (saisonal bedingt 5 - 10m) unter Gelände.<br />
Die Fließrichtung des Grundwassers ist nach NW gerichtet.<br />
(Quelle: Baugrundgutachten)<br />
Aufgrund der bindigen Bodenschicht (stark schluffige Sande bzw. Geschiebelehm) über dem<br />
Grundwasserhorizont ist das Grundwasser relativ geschützt.<br />
(Quelle: HGN Hydrogeologie GmbH Nordhausen, 1996)<br />
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Das betrachtete Gebiet liegt außerhalb der als Trinkwasser-Schutzgebiet ausgewiesenen Flächen.<br />
(Quelle: vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie herausgegebene<br />
interaktive Karte )<br />
5.4.2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Wasser<br />
BAUBEDINGT SIND FOLGENDE AUSWIRKUNGEN ZU ERWARTEN:<br />
Bei vorschriftsmäßiger Baudurchführung sind keine zusätzlichen Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />
ANLAGE- UND BETRIEBSBEDINGT SIND FOLGENDE AUSWIRKUNGEN ZU ERWARTEN:<br />
Sowohl die Modulhalterungen als auch die Tragekonstruktionen können in geringen Mengen<br />
Schadstoffe an die Umwelt abgeben, z.B. Zinksalze bei verzinkten Metallen. Bei der Berücksichtigung<br />
einer guten fachlichen Praxis sind hierdurch aber keine erheblichen Beeinträchtigungen des<br />
Naturhaushaltes zu erwarten (HERDEN ET. AL, 2009).<br />
Nach HÄBERLIN & RENKEN (2003) hat die Verschmutzung von Solarmodulen durch Vogelkot, Pollen,<br />
Staub etc. negative Einflüsse auf ihren Ertrag (Verluste bis zu 11%). Der Einfluss von<br />
Verschmutzungen kann folglich zu einem Reinigungsbedarf führen. Dabei ist ausschließlich Wasser<br />
einzusetzen.<br />
Anlage- und betriebsbedingt sind folglich keine Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser zu erwarten.<br />
Im Bereich der voll versiegelten Flächen kommt es zur Unterbindung der Versickerung des<br />
Oberflächenwassers. Anfallendes Niederschlagswasser kann jedoch in angrenzende Grünflächen<br />
versickert werden. Somit findet keine Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes statt.<br />
BEWERTUNG/ ERHEBLICHKEIT:<br />
Da das Schutzgut Wasser im Plangebiet durch eine bindige Boden-Schicht über dem<br />
Grundwasserhorizont geschützt ist und von dem Vorhaben keine potentiellen Beeinträchtigungen<br />
ausgehen, sind insgesamt keine Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />
5.5 Schutzgut Klima / Luft<br />
5.5.1 Bestandsaufnahme Schutzgut Klima / Luft<br />
<strong>Torgau</strong> liegt in der gemäßigten Klimazone, es ist jedoch ist ein Übergang zum Kontinentalklima<br />
spürbar.<br />
Die durchschnittliche Jahrestemperatur beträgt 8,7°C. Kältester Monat ist der Januar mit einer<br />
Durchschnittstemperatur von -0,7 °C, wärmster Monat der Juli mit ca. 18°C .<br />
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Der durchschnittliche Jahresniederschlag liegt in <strong>Torgau</strong> bei 541mm mit einem ausgeprägten<br />
Sommermaximum im Juni und August und einem Winterminimum (Jan.-März). (WIKEPEDIA, <strong>2012</strong>)<br />
Die hier betrachtete Offenlandfläche mit ihren in geringem Maße vorhandenen kleinteiligen<br />
Gehölzbeständen hat durch ihr Parkklima eine ausgleichende Wirkung auf die bebaute Umgebung<br />
und fungiert in eingeschränktem Maß als Kaltluftentstehungsgebiet.<br />
Von der nördlich am Bearbeitungsgebiet vorbeiführenden stark befahrenen Warschauer Straße geht<br />
eine Immisionsbelastung in Form von Abgasen und Verkehrslärm aus.<br />
5.5.2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Klima / Luft<br />
BAUBEDINGT SIND FOLGENDE AUSWIRKUNGEN ZU ERWARTEN:<br />
Es wird vorübergehend zu Beeinträchtigungen der Luft durch Emissionen der Baumaschinen<br />
kommen.<br />
ANLAGE- UND BETRIEBSBEDINGT SIND FOLGENDE AUSWIRKUNGEN ZU ERWARTEN:<br />
Durch die Entfernung des Gehölzaufwuchses und die Neuanpflanzung einer dichten umschließenden<br />
Hecke wird es zu einer Veränderung des Mikroklimas in den betroffenen Bereichen kommen.<br />
Das Kleinklima wird sich hinsichtlich der Temperatur durch das Aufstellen der Solarmodule<br />
verändern. Es ist davon auszugehen, dass sich die Oberflächentemperatur verändern wird. Die stets<br />
beschatteten Bereiche unter den Solarmodultischen werden geringeren Temperaturschwankungen<br />
zwischen Tag und Nacht unterliegen. Die Bereiche, in denen extreme Schwankungen zwischen Tag<br />
und Nacht vorherrschen, werden weitgehend zurückgedrängt. Direkt über den Moduloberflächen<br />
S W <br />
Die Höchsttemperaturen liegen an den Oberflächen im Durchschnitt bei 50 bis 60 °C in den<br />
Sommermonaten durchaus noch höher (ARGE 2007). Durch die energetisch unerwünschte Erhöhung<br />
der Temperatur erwärmt sich die darüber liegende Luftschicht, was Konvektionsströme zur Folge hat.<br />
In diesen Bereichen kann durch das Aufheizen der Luft ein Absinken der relativen Luftfeuchte<br />
erfolgen. Über den Solarmodulen entsteht somit ein trocken-warmes Luftpaket (POWROCZNIK,<br />
2005).<br />
Kleinräumlich kann man davon ausgehen, dass in Windrichtung an die Solaranlage angrenzende<br />
Gehölze, bei Sonnenschein und leichtem Wind einem erhöhten Verdunstungsstress ausgesetzt sind.<br />
Trotz der beschriebenen Einflüsse der Photovoltaikanlagen sind kaum klimarelevante Auswirkungen<br />
durch diese mikroklimatischen Veränderungen zu erwarten.<br />
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BEWERTUNG/ ERHEBLICHKEIT:<br />
Bei der Fläche handelt es sich um ein kleines Kaltluftentstehungsgebiet, das verglichen mit den<br />
Flächen im Umland von geringer Bedeutung ist. In dieser Funktion wird es geringfügig eingeschränkt.<br />
Deshalb kann es in Bezug auf das Klima der Umgebung zu geringfügigen Beeinträchtigungen durch<br />
höhere Temperaturen kommen.<br />
Vorübergehende Emissionen durch Baufahrzeuge und Staubentwicklung gehen nicht über das Maß<br />
der Umgebung hinaus und stellen keine Beeinträchtigung dar.<br />
5.6 Schutzgut Landschaftsbild/ Erholungseignung, sowie Schutzgut<br />
Mensch und Gesundheit<br />
5.6.1 Bestandsaufnahme Schutzgut Landschaftsbild/ Erholungseignung<br />
Das heutige Landschaftsbild samt der in ihm vorkommenden Arten und Lebensräumen wurde durch<br />
anthropogene Einflüsse geprägt.<br />
In vergangenen Jahrzehnten wurde der Bereich, der innerhalb der Baugrenze liegt, als<br />
Antennenstandort genutzt. Seit einigen Jahren wird die Fläche durch Beweidung gepflegt, was auch<br />
weiterhin geplant ist.<br />
Das Gelände des Gebietes ist insgesamt eben und wird durch einen ca. 3m hohen Maschendrahtzaun<br />
von den benachbarten Flächen abgegrenzt, so dass es gegenwärtig zwar einsehbar, aber nicht<br />
betretbar und somit als Erholungsfläche nicht nutzbar ist. Durch die im Norden vorbeiführende stark<br />
befahrene Warschauer Straße liegt zudem eine Lärmbelastung (Verkehrslärm) vor.<br />
Außerhalb der Geltungsgrenze schließen im Westen, Süden und Osten Kleingärten an, im Norden<br />
befinden sich ehemalige, inzwischen sanierte Kasernenengebäude.<br />
5.6. 2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Landschaftsbild/<br />
Erholungseignung, sowie auf den Menschen<br />
BAUBEDINGT SIND FOLGENDE AUSWIRKUNGEN ZU ERWARTEN:<br />
Während der Bauphase ist mit Lärmemissionen und Abgasen durch Baumaschinen zu rechnen, die<br />
besonders für die unmittelbar angrenzenden Kleingärten eine temporäre Beeinträchtigung<br />
darstellen.<br />
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ANLAGE- UND BETRIEBSBEDINGT SIND FOLGENDE AUSWIRKUNGEN ZU ERWARTEN:<br />
Photovoltaik-Freiflächenanlagen führen aufgrund ihrer Größe, ihrer Uniformität, der Gestaltung und<br />
Materialverwendung zu einer Veränderung des Landschaftsbildes (ARGE 2007). Ihre Auffälligkeit ist<br />
vor allem abhängig von ihrer Lage in der Horizontlinie und damit ihrer Silhouettenwirkung.<br />
Die hier geplante Anlage soll durch eine das Grundstück umgrenzende Begrünung mit einer 3m<br />
breiten Hecke innerhalb des Zaunes optisch abgeschirmt werden.<br />
Für die Erholungseignung ist die Fläche nicht relevant. Auf Fußgänger und Wanderer, die Wege in der<br />
Nähe benutzen, sowie auf die Inhaber der angrenzenden Gärten wirkt sie nicht störend. Ein Zaun<br />
verhindert das Begehen der Anlage.<br />
Ein weiterer hier relevanter Wirkfaktor ist die Lichtreflexion (vgl. ARGE 2007). Die Auswirkung auf<br />
Immissionsorte der Umgebung wurde in einer eigenen Studie durch das Planungsbüro Pawlik<br />
untersucht, die den Planunterlagen beigefügt ist.<br />
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass es in östlicher und westlicher Richtung bei<br />
niedrigen Sonnenständen in den Morgen- und Abendstunden zu Lichtimmissionen kommen kann.<br />
Diese sind mit einer dichten Umpflanzung mit immergrünen und laubhaltenden Gehölzen<br />
vermeidbar, in der Pflanzliste sind entsprechende Pflanzen vorzusehen.<br />
Die Einhaltung der für das Gebiet zulässigen Höchstwerte in Bezug auf Schall und elektromagnetische<br />
Spannungen wird durch entsprechende bauliche Ausführung gewährleistet.<br />
BEWERTUNG/ ERHEBLICHKEIT:<br />
Aufgrund der geringen Wertigkeit und Empfindlichkeit des Landschaftsbildes im Bereich der<br />
ehemaligen Antennenfläche und der daraus resultierenden geringen Erholungseignung im Plangebiet<br />
und der geringen Reichweite der optischen Auswirkungen der Solaranlage wird die Erheblichkeit der<br />
Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Erholungseignung als gering eingeschätzt.<br />
Beeinträchtigungen auf das Landschaftsbild werden als geringfügig erheblich eingestuft.<br />
5.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
5.7.1 Bestandsaufnahme Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
K G Gile, gärtnerische, bauliche und sonstige, auch im Boden<br />
verborgene Anlagen, wie Park- oder Friedhofsanlagen und andere, vom Menschen gestaltete<br />
Landschaftsteile, die von geschichtlichem, wissenschaftlichem, künstlerischem, archäologischem,<br />
städtebaulichem oder die Kulturlandschaft prägenden Wert sind.<br />
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Sachgüter im Sinne der Betrachtung als Schutzgut im Rahmen des Umweltschutzes sind natürliche<br />
oder vom Menschen geschaffene Güter, die für Einzelne, besondere Gruppen oder die Gesellschaft<br />
insgesamt von materieller Bedeutung sind. Dies können bauliche Anlagen sein, oder aber<br />
wirtschaftlich genutzte, natürlich regenerierbare Ressourcen, wie z.B. besonders ertragreiche<br />
B SCHRÖDER HABERMANN; 2004)<br />
Es konnten anhand von Ortsbegehungen und Recherchen keine Hinweise auf vorhandene Kultur- und<br />
Sachgüter erlangt werden. Nach Auskunft des Landesamtes für Archäologie Dresden sind für das<br />
Bearbeitungsgebiet auch keine Bodendenkmale verzeichnet (siehe Anhang 11.4.). In seiner<br />
Stellungnahme vom 05.12.<strong>2012</strong> weist das Landesamt für Archäologie darauf hin, dass das Vorhaben<br />
dennoch genehmigungspflichtig ist, da sich archäologische Funde im Umfeld des beplanten Areals<br />
befinden.<br />
5.7.2 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
Da keine Kultur- und Sachgüter im Untersuchungsgebiet vorkommen, ist das Thema nicht relevant.<br />
5.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />
Durch den Wechsel von schattierten Bereichen unter Solar-Modulen und voll besonnten Bereichen<br />
ist ein kleinteiliges Mosaik verschiedener Standortbedingungen auf dieser Grünfläche geschaffen.<br />
Trocken-warme, voll besonnte Bereiche gehen in trocken -schattige Bereiche unter den Modulen<br />
über. Temperaturextreme zwischen Tag und Nacht wechseln mit ausgeglichenen Bereichen. Von<br />
Niederschlag beeinflusste Flächen wechseln mit abgeschirmten, beinahe dauertrockenen Standorten.<br />
Daraus kann ein abwechslungsreiches Nahrungsangebot für eine Vielzahl an Tierarten entstehen und<br />
sogar ein dauerhaftes und durch einen Zaun geschütztes Fortpflanzungshabitat für Bodenbrüter.<br />
Deutliche Wechselwirkungen gibt es zwischen Flora und Fauna. Durch die Anpflanzung artenreicher<br />
gemischter Hecken schafft Lebensraum und Nahrungsquelle für eine Vielzahl von Insekten-, Vogelund<br />
Kleintierarten.<br />
Durch die Entwicklung einer artenreichen Frischwiese erfolgt eine ökologische Aufwertung der<br />
bisherigen ruderalisierten Grünfläche.<br />
Nennenswerte Auswirkungen der Wärmeinseln über den Solar-Modulen auf die Umgebende<br />
Siedlungsgebiete sowie die Pflanzen und Tierwelt sind nicht zu erwarten. Bei Luftbewegung werden<br />
Temperaturunterschiede durch Turbulenz rasch ausgeglichen. Luftbewegung gibt es durch die Nähe<br />
zum Offenland auch bei relativer Windstille zwischen Tag und Nacht.<br />
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5.9 Zusammenfassende Bewertung der zu erwartenden<br />
Umweltauswirkungen<br />
Anhand der Bewertung der Bau-, Anlage- und Betriebsbedingten Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />
wurde festgestellt:<br />
Für die Schutzgüter Wasser, Kultur- und Sachgüter ist keine Beeinträchtigung durch Bau, Anlage und<br />
Betrieb der Solaranlage zu erwarten.<br />
Für das Lokalklima, das Landschaftsbild und die Erholungseignung ist mit geringen<br />
Beeinträchtigungen zu rechnen.<br />
Für die Schutzgüter Boden, Flora und Fauna ist mit höheren Beeinträchtigungen zu rechnen.<br />
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6 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zur<br />
Kompensation<br />
6.1 Begründung der in den B-Plan zu übernehmenden grünordnerischen<br />
Festsetzungen<br />
6.1.1 Biotope, Flora und Fauna<br />
Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um eine Gefährdungen der nach<br />
Anhang IV der FFHRichtlinie und Anhang I der Vogelschutzrichtlinie geschützten Tier- und<br />
Pflanzenarten, nach Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützter Arten, sowie europäischer<br />
Vogelarten zu vermeiden oder zu mindern.<br />
VERMEIDUNGS- UND VERMINDERUNGSMAßNAHMEN<br />
V 1<br />
V 2<br />
V 3<br />
V 4<br />
V 5<br />
V 6<br />
Das Entfernen von Gehölzbeständen ist gem. § 39 Abs. 5 BNatSchG nur in der Zeit zwischen<br />
dem 1. Oktober und dem 28. Februar zugelassen.<br />
Durch die Ausführung der Fällungs- und Rodungsarbeiten außerhalb der Brutzeit wird<br />
sichergestellt, dass keine direkten Brutverluste entstehen.<br />
Durchführung der Bodenarbeiten (Verankerung der Module, Einbringen von Leitungen) in<br />
den Offenlandbereichen außerhalb der Brutzeit der Vögel.<br />
Verzicht auf nächtliche Bauaktivitäten zur Vermeidung baubedingter Störungen von<br />
dämmerungs- und nachtaktive Tierarten (z.B. Fledermäuse)<br />
Wahl eines für Kleintiere passierbaren Umgrenzungszaunes mit Bodenfreiheit von ca. 15 cm<br />
Kontrolle der zu rodenden Gehölze auf Vorkommen von Fledermäusen und auf besetzte<br />
Nester oder Bruthöhlen von Vögeln vor Beginn der Fällmaßnahmen<br />
Begehung der Eingriffsbereiche vor Baubeginn (vor Baufeldfreimachung) und Prüfung auf<br />
wandernde Individuen geschützter Amphibien (Kröten-Arten), Reptilien (z.B. Zauneidechse)<br />
und Bodenbrüter (Vögel), Absammeln und Umsetzen gefundener Exemplare<br />
Die Vermeidungsmaßnahmen 1 bis 6 dienen der Minimierung von negativen Einflüssen auf die Fauna<br />
des Bearbeitungsgebietes. Hier sind die erheblichen Eingriffe während der Baumaßnahme zu<br />
erwarten. Nach Abschluss der Baumaßnahmen steht das Areal weiterhin für eine Vielzahl von<br />
Pflanzen und Tieren als Lebensraum zur Verfügung.<br />
V 7<br />
Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers der Verkehrsflächen in angrenzende<br />
Grünflächen<br />
V 8 Entwicklung von artenreichen Extensiv-Grünland , Fläche: 65.352 m²<br />
Pflege: extensive Beweidung mit Schafen ; Besatz: 3 Tiere/ha; oder Mahd mit Entfernen des<br />
Mähgutes, 1 bis 2 mal pro Jahr; Zeitraum: Mitte Juni bis Oktober.<br />
V 9<br />
Verwendung immergrüner und laubhaltender Arten zur Herstellung von Reflexionsschutz<br />
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Vermeidungsmaßnahme 7 dient der Vermeidung schädlicher Einflüsse auf den Bodenwasserhaushalt<br />
und das Grundwasser. Durch Vor-Ort-Versickerung sind negative Auswirkungen auszuschließen.<br />
Verminderungsmaßnahme V8 dient der Sicherung des ablaufenden Entwicklungsprozesses von<br />
ruderalisiertem Grünland zu artenreichem Extensivgrünland. Die vorbereitenden Bodenarbeiten für<br />
die Baumaßnahme sollen auf das unabdingbare Maß beschränkt bleiben, die sich entwickelnde<br />
Grünlandfläche in möglichst weiten Teilen erhalten bleiben. Im Anschluss an die Baumaßnahme<br />
werden lediglich Schadstellen gelockert und mit regionalem Saatgut eigesät. Durch fortschreitende<br />
Entwicklung des im heutigen Zustand ruderalisierten Grünlandes in Richtung artenreiches Grünland<br />
frischer Standorte wird eine Verbesserung der ökologischen Wertigkeit der Fläche erreicht.<br />
Verminderungsmaßnahme V9 dient der Vermeidung von störenden Reflexionen aus der<br />
Photovoltaikanlage.<br />
VORGEZOGENE AUSGLEICHSMAßNAHMEN (CEF-MAßNAHMEN)<br />
Da keine Vorkommen geschützter Tierarten festgestellt wurden und genügend<br />
Ausweichmöglichkeiten ähnlicher Biotoptypen in der Umgebung zur Verfügung stehen sind<br />
vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nicht notwendig.<br />
AUSGLEICHSMAßNAHMEN<br />
Folgende Ausgleichsmaßnahmen sind zum Ausgleich für die Inanspruchnahme von Gehölzstrukturen<br />
als Lebensraum und zur Verbesserung der Bodenstruktur als Ausgleich für Bodenversiegelung<br />
vorgesehen:<br />
AM 1 Anpflanzen von heimischen, standortgerechten Sträuchern nach Pflanzliste für AM1,<br />
Fläche: 1.222 m², Entwicklung eines begleitenden Staudensaumes von 862 m²<br />
Pflege: Die Strauchflächen sind vor Überwucherung durch Trivialarten zu schützen.<br />
AM 2 Anpflanzen von heimischen, standortgerechten Sträuchern nach Pflanzliste für AM2 ,<br />
Fläche: 1.708 m², Entwicklung eines begleitenden Staudensaumes von 557 m²<br />
Pflege: Die Strauchflächen sind vor Überwucherung durch Trivialarten zu schützen.<br />
AM 3 Anpflanzen von heimischen, standortgerechten Sträuchern nach Pflanzliste für AM3 ,<br />
Fläche: 2.343 m², Entwicklung eines begleitenden Staudensaumes von 867 m²<br />
Pflege: Die Strauchflächen sind vor Überwucherung durch Trivialarten zu schützen.<br />
AM 4 Anpflanzen von heimischen, standortgerechten Sträuchern nach Pflanzliste für AM4,<br />
Fläche: 1.092 m², Entwicklung eines begleitenden Staudensaumes von 489 m²<br />
Pflege: Die Strauchflächen sind vor Überwucherung durch Trivialarten zu schützen.<br />
AM 5 Anlegen eines Totholzhaufens und eines Lesesteinhaufens zur Verbesserung der<br />
Biotopeigenschaften für Reptilien, speziell Zauneidechse und Glattnatter,<br />
Anlage einer Sandfläche als Eiablageplatz, Fläche gesamt: 142 m²<br />
25
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />
Das Gelände stellt einen geeigneten Lebensraum für Kröten aufgrund der vorhandenen grabbaren<br />
Böden und Versteckmöglichkeiten dar. Diese Situation wird auch nach Fertigstellung der Anlage<br />
fortbestehen, da unter den Solar Modulen trockenere Bereiche mit schütterer Vegetation<br />
Möglichkeiten zum Eingraben bieten.<br />
Den Heckenpflanzungen AM1 bis AM4 wird ein mindestens 1m breiter Stauden- und Krautsaum<br />
vorgelagert. Der Stauden- und Krautsaum soll sich aus am Ort einfindendem Saatgut durch<br />
Sukzession entwickeln. Nur im Fall der übermäßigen Ausbreitung von Ruderalarten soll eine<br />
Korrektur stattfinden, indem Saatgut der Region zwischengesät wird.<br />
Dieser Stauden- und Krautsaum wird maximal 1x jährlich im Winterhalbjahr gemulcht und aus der<br />
sonstigen Grünlandnutzung herausgenommen. Das Mulchen sollte abschnittweise erfolgen, das<br />
heißt, dass jeweils nur 50% der Längsseite von AM1 bis AM4 pro Jahr gemäht werden sollte.<br />
Dadurch wird ein wertvolles Angebot an Teil-Lebensräumen (z.B. Sitzwarte für Braunkehlchen,<br />
Deckungsbereiche für Kleinsäuger und Zauneidechse, sowie Fortpflanzungsstätte für Wirbellose<br />
Arten) geschaffen. Aufgrund der hohen Wertigkeit der Biotopqualität der Teillebensräume im<br />
Hecken- und Heckensaum-Bereich wird deren Bewertung in der Biotopwertbilanz mit dem Faktor<br />
zwei versehen.<br />
Die Bedeckung der Wege mit Schotterrasen stellt keine Versiegelung dar, da keine Bodenfunktionen<br />
beeinträchtigt sind und die Fläche vollständig mit Vegetation bedeckt ist.<br />
Der Schotterrasen kann aus Natur- oder Recyclingmaterial hergestellt werden, die Schichtdicke sollte<br />
ca. 25 cm betragen. Die verwendete Saatgutmischung sollte Kräuter und Gräser enthalten, wie sie<br />
auf Magerrasenstandorten der Umgebung vorkommen.<br />
<strong>26</strong>
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />
Für gehölzbrütende Vogelarten entsteht durch die Rodung von Gehölzflächen ein Habitatverlust, der<br />
auszugleichen ist. Davon betroffen sind Arten die Bäume bevorzugen und solche, die Hecken zur<br />
Nestanlage benötigen. Als Ersatz für den Lebensraum der gehölzbrütender Arten dient die<br />
Anpflanzung von artenreichen Naturhecken entlang der Einfriedung der Photovoltaikanlage.<br />
Es wurde eine Eignung des Geländes als Lebensraum für die Reptilienarten Zauneidechse und<br />
Glattnatter festgestellt, es liegen jedoch keine Nachweise für deren Vorkommen vor. Mit der Anlage<br />
von entsprechenden Kleinstrukturen wie Totholzablagerung und Lesesteinhaufen (Maßnahme A6)<br />
soll die Beseitigung der Betonfundamente als mögliche Sonnenplätze der Reptilienarten ausgeglichen<br />
werden.<br />
6.1.2 Boden<br />
Im Zuge der Baumaßnahme werden ca. 334 m² Fläche versiegelt.<br />
Im Bereich der Solaranlagen wird durch Ansäen von Saatgut naturnaher Frischwiesen der Region ein<br />
dauerhaftes Extensiv-Grünland entwickelt. Desweiteren werden die natürlichen Bodenfunktionen<br />
durch Anpflanzung von Strauchflächen gefördert.<br />
Zur Vermeidung zusätzlicher Versiegelungen werden die Module mit Hilfe von Rammpfählen<br />
verankert.<br />
Um die Verdichtung durch die Baufahrzeuge zu beheben werden die betroffenen Bereiche 10cm tief<br />
aufgelockert.<br />
27
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />
6.1.3 Wasserhaushalt<br />
Mit der Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers auf den versiegelten Flächen in die<br />
angrenzenden Grünflächen bleibt der Eingriff unerheblich.<br />
6.1.4 Klima/ Luft<br />
Um den Verlust von Frischluftentstehungsgebieten durch Rodung von Sträuchern und Bäumen<br />
auszugleichen, werden neue Pflanzungen von Strauch- und Aufforstungsflächen im Geltungsbereich<br />
erfolgen.<br />
6.1.5 Landschaftsbild/ Erholungseignung<br />
Durch großflächige Anpflanzung von Hecken werden die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />
und der Erholungseignung ausgeglichen.<br />
Im Bereich der Einfahrten im Westen bleibt die Anlage sichtbar.<br />
6.1.6 Kultur- und Sachgüter<br />
Durch die Planung sind keine Kultur und Sachgüter betroffen.<br />
28
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />
6.2 Bepflanzung<br />
Im Abstand von ca. 3m entlang des bestehenden Zaunes sollen vorhandene Gehölze erhalten<br />
bleiben. Diese dienen als Rückzugsort für Tierarten bis die Neupflanzung diese Funktion erfüllen<br />
kann. Die Neuanpflanzung wurde in drei Höhenstufen geplant, nach Norden können die höheren<br />
Gehölze gepflanzt werden, da eine Verschattung der Solarmodule nicht zu befürchten ist. Hinzu<br />
kommt, dass dadurch eine Blendwirkung auf den Straßenverkehr ausgeschlossen werden kann.<br />
Nach Osten und Westen werden Hecken mittlerer Höhe angepflanzt. Deren verschattende Wirkung<br />
ist tolerierbar. Sie dienen dem Sichtschutz zu den angrenzenden Kleingärten.<br />
Von Süden sollte eine Verschattung vermieden werden. Nach dieser Richtung erfolgt eine Eingrünung<br />
mit Straucharten bis 2,5 m Höhe. Eine Blendwirkung auf die Gebäude der Kleingartenanlage ist<br />
dennoch nicht zu erwarten.<br />
PFLANZLISTE FÜR HECKE IM NORDEN (AM 4), 10M HOCH, FLÄCHE: 1.092 M²<br />
Acer campestre<br />
Carpinus betulus<br />
Malus sylvestris<br />
Prunus padus<br />
Salix fragilis<br />
Sorbus aucuparia<br />
Salix triandra<br />
Salix pentandra<br />
Corylus avellana<br />
Crataegus laevigata<br />
Crataegus monogyna<br />
Feldahorn<br />
Gemeine Hainbuche<br />
Holzapfel<br />
Traubenkirsche<br />
Bruchweide<br />
Eberesche<br />
Mandelweide<br />
Loorbeer-Weide<br />
Haselnuss<br />
Zweigriffliger Weißdorn<br />
Eingriffliger Weißdorn<br />
29
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />
PFLANZLISTE FÜR HECKEN MITTELHOCH IM OSTEN UND WESTEN (AM1 UND AM3) BIS 6M HOCH<br />
FLÄCHE AM1: 1.222 m², AM3: 2.343 m²<br />
Cornus sanguinea<br />
Juniperus communis<br />
Taxus baccata<br />
Hedera helix<br />
Carpinus betulus<br />
Crataegus laevigata<br />
Crataegus monogyna<br />
Rhamnus frangula<br />
Prunus spinosa<br />
Rosa canina<br />
Rubus idaeus<br />
Sambucus racemosa<br />
Salix caprea<br />
Sambucus nigra<br />
Roter Hartriegel<br />
Heide-Wacholder<br />
Eibe<br />
Efeu<br />
Hainbuche<br />
Zweigriffliger Weißdorn<br />
Eingriffliger Weißdorn<br />
Faulbaum<br />
Schlehe<br />
Hundsrose<br />
Echte Himbeere<br />
Traubenholunder<br />
Salweide<br />
Schwarzer Holunder<br />
PFLANZLISTE FÜR HECKE NIEDRIG IM SÜDEN (AM2), 2,5 M HOCH, FLÄCHE: 1.708 M²<br />
Prunus spinosa<br />
Rosa corymbifera<br />
Rosa rubiginosa<br />
Rosa tomentosa<br />
Rubus caesius<br />
Rubus fruticosus<br />
Rubus idaeus<br />
Schlehe<br />
Heckenrose<br />
Weinrose<br />
Filzrose<br />
Kratzbeere<br />
Gewöhnliche Brombeere<br />
Echte Himbeere<br />
30
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6.3 Tabellarische Übersicht und Bilanz sämtlicher Maßnahmen<br />
Eingriff<br />
Vermeidungs-, Minderungs- und Ersatzmaßnahmen<br />
Schutzgut<br />
Beschreibung des Eingriffs<br />
Umfang<br />
des<br />
Verlustes<br />
Umfang der<br />
Maßnahme<br />
Nr. Beschreibung der Maßnahme Ziel der Maßnahme<br />
Beseitigung von Gehölzen<br />
<strong>26</strong>0 m²<br />
5.730 m²<br />
A1-4<br />
Neuanpflanzung von artenreichen Hecken<br />
Begleitung der Hecken mit einem Krautund<br />
Staudensaum<br />
Schaffung von Gehözstrukturen<br />
als Lebensraum für Pflanzen<br />
und Tiere<br />
Tiere, Pflanzen und Lebensräume<br />
Überbauung einer<br />
Ruderalfläche durch<br />
Solarflächen<br />
Versiegelung für Anlagen und<br />
Zufahrten<br />
65.352 m²<br />
334 m²<br />
65.352 m²<br />
V8<br />
Entwicklung einer artenreichen Frischwiese<br />
durch extensive Pflege<br />
Barrierewirkung des Zaunes V4 Zaun durchlässig für Kleintiere gestalten,<br />
Bodenfreiheit 15 cm<br />
Potentielles Vorkommen von<br />
trockenheitsliebenden<br />
Reptilien<br />
142 m² A5 Anlegen von Stein- und Totholzhaufen an<br />
sonnenexponierten Plätzen<br />
Schaffung eines struktur- und<br />
artenreichen Lebensraumes als<br />
Grundlage für potentielle<br />
Vorkommen von Vogel- und<br />
Reptilienarten<br />
Minderung der Barrierewirkung<br />
des Zaunes<br />
Minderungs- und Ausgleichs-<br />
Maßnahmen für den<br />
Habitatverlust von auf den<br />
Lebensraum angepassten<br />
Tierarten<br />
temporäre Störung während<br />
der Bauzeit<br />
Gesamte<br />
Fläche<br />
Gesamte<br />
Fläche<br />
V1<br />
bis<br />
V6<br />
Einhaltung von zeitlichen Einschränkungen<br />
Vermeidung von baubedingter<br />
Störung und Schädigung<br />
31
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />
Eingriff<br />
Vermeidungs-, Minderungs- und Ersatzmaßnahmen<br />
Schutzgut<br />
Beschreibung des Eingriffs<br />
Umfang<br />
des<br />
Verlustes<br />
Umfang der<br />
Maßnahme<br />
Nr. Beschreibung der Maßnahme Ziel der Maßnahme<br />
Verdichtung durch Bau- und<br />
Transportfahrzeuge<br />
Gesamte<br />
Baufläche<br />
Nach Bedarf<br />
Auflockerung des Oberbodens bis zu einer<br />
Tiefe von 10 cm auf besonders<br />
verdichteten Flächen<br />
Minderung der<br />
Bodenverdichtung<br />
Boden<br />
Bodenversiegelung<br />
Verankerung der Module<br />
durch Rammpfähle,<br />
Wechselrichter, Zufahrtswege<br />
334 m² 5.730 m²<br />
65.352 m²<br />
A1-4<br />
V8<br />
Neuanpflanzung von artenreichen Hecken<br />
Bodenbedeckung durch Entwicklung einer<br />
artenreichen Frischwiese durch extensive<br />
Pflege<br />
Wiederherstellung natürlicher<br />
Bodenfunktionen am<br />
Eingriffsort<br />
Herstellen einer geschlossenen<br />
Vegetationsdecke<br />
Wasser<br />
Versiegelung, dadurch<br />
Verhinderung der<br />
Versickerung<br />
334 m² V7<br />
Versickerung anfallenden<br />
Niederschlagswassers vor Ort<br />
Wasserhaushalt bleibt<br />
ausgeglichen<br />
Klima<br />
Veränderung des Mikroklimas<br />
durch Überbauung und<br />
Flächenversiegelung<br />
334 m²<br />
5.730 m² A1-4 Neuanpflanzung von artenreichen Hecken<br />
Verwendung von Schotterrasen für Wege<br />
Schaffung von<br />
Frischluftentstehungsgebieten<br />
32
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />
Eingriff<br />
Vermeidungs-, Minderungs- und Ersatzmaßnahmen<br />
Schutzgut<br />
Beschreibung des Eingriffs<br />
Umfang<br />
des<br />
Verlustes<br />
Umfang der<br />
Maßnahme<br />
Nr. Beschreibung der Maßnahme Ziel der Maßnahme<br />
Erholung<br />
Landschafts-bild/<br />
Veränderung des<br />
Landschaftsbildes durch neue<br />
technische Ausstattung einer<br />
bisherigen Grünfläche<br />
Lichtimmissionen in<br />
angrenzenden Nutzungen<br />
5.730 m² A1-4 Neuanpflanzung von artenreichen Hecken<br />
Verwendung von immergrünen und<br />
laubhaltenden Gehölzen<br />
Verbesserung des<br />
landschaftlichen<br />
Erscheinungsbildes und der<br />
Eingliederung in die Umgebung<br />
Schutz vor Blendwirkungen<br />
Kultur-und<br />
Sachgüter<br />
Vorhandensein nicht bekannt - - - - -<br />
33
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />
6.4 Eingriff- Ausgleich Bilanzierung<br />
Biotoptypenbestand<br />
Flächennr. Code CIR Code Flächengröße Biotopwert<br />
Flbez<br />
Biotopwert<br />
m² je 1 m² Wertpunkte<br />
66300, Gebüsch<br />
2 BM frischer Standorte 137,00 23 3.151,00<br />
3 BM 66300 111,10 23 2.555,30<br />
4 BM 66300 47,00 23 1.081,00<br />
5 BM 66300 149,00 23 3.427,00<br />
6 BM 66300 141,80 23 3.<strong>26</strong>1,40<br />
7 BM 66300 250,40 23 5.759,20 Fläche in m²<br />
8 BM 66300 58,70 23 1.350,10 Summe BM 895<br />
9<br />
1 GM<br />
95230, sonstige Plätze<br />
unversiegelt 45,50 3 136,50<br />
(25-7, da<br />
hoher Anteil<br />
ruderalisiertes<br />
Ruderalarten)<br />
Grünland (41200) 76.700,50<br />
18 1.380.609,00<br />
SUMME 77.641,00 1.401.330,50<br />
34
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />
Biotopwertentwicklung des Bearbeitungsgebietes<br />
Bezeichnung Bezeichnung Nummer Flaeche<br />
CIR-<br />
Code PLW Faktor PLW<br />
Flächenbez.<br />
PLW<br />
AM5 Holz AM 21 19,60 22 431,2<br />
AM5 Sandfläche AM 20 100,36 56100 22 2207,92<br />
AM5 Steinhaufen AM 22 19,63<br />
51000<br />
22 431,86 139,59 Summe A5<br />
Hecke AM4 Hecke Nord 19 1.091,91 65000 21 2 42 45860,22<br />
Hecke AM1 Hecke Nordwest 27 72,99 65000 42 3065,58<br />
Hecke AM2 Hecke Süd 12 1.708,05 65000 42 71738,1<br />
Hecke AM3 Hecke Ost 17 2.343,18 65000 42 98413,56<br />
Hecke AM1 Hecke West <strong>26</strong> 1.148,94<br />
65000<br />
42 48255,48 6.365,07 Summe Hecke<br />
Schotterrasen<br />
Schotterrasen Einfahrt<br />
Nordost 40 10,53<br />
95140<br />
10 105,3 635,00 Hecke Erhalt<br />
Schotterrasen Schotterrasen P Nord 31 83,80 95140 10 838 5.730,07 Hecke Neupflanzung<br />
Schotterrasen Schotterrasen P Süd 38 83,79 95140 10 837,9<br />
Schotterrasen Schotterrasenweg 18 2.577,89 95140 10 25778,9 2.756,01 Schotterrasen<br />
Solar GL Solar 6 37.387,01 41200 16 598192,16<br />
Solar GL Solar 30 157,64 41200 16 2522,24<br />
Solar GL Solar 7 27.425,84 41200 16 438813,44<br />
Solar GL Solar 8 381,22<br />
41200<br />
16 6099,52 65.351,71 Summe Solar GL<br />
Staudensaum AM2 SS Süd 10 259,07 42100 11 2 22 5699,54<br />
Staudensaum AM2 SS Süd 11 79,76 42100 22 1754,72<br />
Staudensaum AM4 SS Nord 23 489,35 42100 22 10765,7<br />
Staudensaum AM3 SS Nordost 24 130,41 42100 22 2869,02<br />
Staudensaum AM2 SS Süd a 39 21,80 42100 22 479,6<br />
Staudensaum AM1 SS West 25 861,99 42100 22 18963,78<br />
Staudensaum AM3 SS Ost Mitte 15 207,18 42100 22 4557,96<br />
Staudensaum AM3 SS Ost oben 16 356,06 42100 22 7833,32 556,88 SS AM2<br />
Staudensaum AM3 SS Ost unten 14 172,96 42100 22 3805,12 866,61 SS AM3<br />
Staudensaum AM2 Stsaum süd 9 196,25<br />
42100<br />
22 4317,5 2.774,83 Summe Staudensaum<br />
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Bezeichnung Bezeichnung Nummer Flaeche<br />
VV<br />
CIR-<br />
Code PLW Faktor PLW<br />
Flächenbez.<br />
PLW<br />
Einfahrt NW innerhalb<br />
Asphalt 29 15,00 0 0<br />
VV Übergabestation 32 <strong>26</strong>,25 0 0<br />
VV VV Einfahrt Süd 13 81,29 0 0<br />
VV WR 1 33 <strong>26</strong>,25 0 0<br />
VV WR2 34 <strong>26</strong>,25 0 0<br />
VV WR3 35 <strong>26</strong>,25 0 0<br />
VV WR4 36 <strong>26</strong>,25 0 0<br />
VV WR5 37 <strong>26</strong>,25 0 0 253,79 Summe Neuversiegelung<br />
VV Einfahrt NW außerh 28 10,39<br />
77.641,00 1.404.637,64 77.641,00 Summe Gesamtfläche Geltungsbereich<br />
Neuversiegelung<br />
Flächen in m²<br />
Summe der Flächen mit Vollversiegelung <strong>26</strong>4,00<br />
(Asphalt auf Zufahrten, Gebäude für Wechselrichter<br />
und Übergabestation)<br />
Versiegelung durch eingerammte Stützen der Solartische 70,00<br />
ca. 680 Tische* 5 Stützen* 0,02 m²= 68 m², ca. 70 m²<br />
Summe der Neuversiegelung 334,00<br />
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VERGLEICH DER BIOTOPWERTE VOR UND NACH DER UMSETZUNG DER PLANUNG<br />
Der ermittelte flächenbezogene Biotopwert im Bestand beträgt 1.401.331 Wertpunkte. Der<br />
flächenbezogene Biotopwert nach erfolgter Umsetzung der geplanten Maßnahmen beträgt<br />
1.404.638 Wertpunkte und verbessert sich somit um 3.307 Wertpunkte. Erreicht wird diese<br />
Verbesserung durch die Erweiterung der Gehölzfläche und die Anlage von Stauden- und<br />
Krautsäumen entlang der Hecken, sowie die Entwicklung des ruderalisierten Grünlandes in eine<br />
artenreiche Frischwiese.<br />
Damit kann der Verlust von Biotopqualitäten ausgeglichen werden.<br />
Hinzu kommt noch die Verbesserung der Biotopausstattung durch die Anlage einer<br />
Totholzablagerung, eines Lesesteinhaufens und einer Sandfläche als Eiablageplatz für Reptilien- und<br />
andere Tierarten.<br />
7 Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes<br />
7.1 Entwicklung bei Realisierung der Planung<br />
Auf dem ehemaligen Antennenfeld wird nach Ausbringen von Saatgut regionaler Herkunft eine<br />
artenreiche Frischwiese entstehen. Unter den verschatteten und trockeneren Bereichen der<br />
Solarmodule wird es zu schütterem Bewuchs kommen. Durch den kleinräumigen Wechsel von offen<br />
und bedeckten, besonnten und verschatteten Bereichen wird ein ideales Ersatzhabitat für<br />
Bodenbrüter, Zauneidechsen, Kröten sowie Insekten trockenwarmer Standorte entstehen.<br />
Mit der Rodung von Gehölzen gehen Biotope verloren. Der größere Anteil kann jedoch erhalten<br />
werden. Mit der Neuanpflanzung artenreicher gemischter Hecken wird der Verlust um ein<br />
Mehrfaches ausgeglichen. Durch die Ergänzung eines Stauden- und Krautsaumes erfolgt eine<br />
zusätzliche Aufwertung der Biotopeignung für verschiedene Vogelarten, Kleinsäuger und Wirbellose.<br />
An sonnenexponierter Stelle wird ein Trockenbiotop geschaffen als Lebensraum für Tiere, die<br />
trockenwarme Standorte bevorzugen.<br />
Der Bedarf, Flächen mit Photovoltaikanlagen auszustatten besteht. Durch die Nutzung eines<br />
vorbelasteten siedlungsnahen Areals können wertvollere naturnahe Flächen erhalten bleiben.<br />
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />
7.2 Entwicklung ohne Realisierung der Planung<br />
Die Entwicklung der Fläche ist stark davon abhängig, inwiefern die Beweidung durch Schafe aufrecht<br />
erhalten werden kann. Da auf der Fläche Reste der vorherigen Nutzung zu verzeichnen sind wie<br />
Betonfundamente und Verankerungen, ist eine Mahd nur eingeschränkt möglich. Unterbleibt die<br />
Beweidung oder Mahd, wird die Fläche sich mit Gehölzen durch natürliche Sukzession besiedeln. Die<br />
bisher hier vorhandene mit Stauden besiedelte Ruderalfläche würde sich in eine<br />
Laubwaldgesellschaft entwickeln.<br />
Kann die Mahd fortgeführt werden, setzt sich der bereits begonnene Prozess der Entwicklung zur<br />
artenreichen Frischwiese fort.<br />
8 Monitoring<br />
Der Erfolg und der Verlauf der Ausgleichsmaßnahmen ist durch Monitoring sicherzustellen<br />
Im Vorfeld der Baumaßnahme:<br />
Begehung, Kontrolle und wenn erforderlich Absammeln vorhandener Amphibien und Reptilien<br />
A1, A2, A3 und A4 Anpflanzen von Sträuchern und Staudensaum entlang der Gehölzpflanzungen<br />
Kontrolle der gewünschten Biotopentwicklung anhand floristischer Erhebungen nach 1 bis 3 Jahren<br />
A5 Anlegen eines Totholz- und eines Lesesteinhaufens, sowie einer Sandfläche als Eiablageplatz zur<br />
Verbesserung der Biotopeignung für Reptilien:<br />
Kontrolle des Erfolgs der Ansiedlung der gewünschten Arten anhand faunistischer Erhebung nach 2<br />
bis 3 Jahren<br />
V8 Entwicklung von extensivem Grünland mit Arten von Frischwiesen der Region<br />
Kontrolle der gewünschten Biotopentwicklung anhand floristischer Erhebungen nach 1 bis 3 Jahren<br />
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9 Zusammenfassung<br />
Durch die angesetzten Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ergeben sich<br />
nach der Eingriffsregelung für das geplante Vorhaben keine Defizite. Auch die Belange der<br />
Bundesartenschutzverordnung, der europäischen Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie<br />
(Anhang IV) sowie des Biotopschutzes werden durch die aufgeführten Maßnahmen berücksichtigt. Es<br />
entstehen bei Umsetzung aller Maßnahmen keine Verbotstatbestände des §44 Abs. 1 i. V. mit Abs. 5<br />
BNatSchG durch das geplante Vorhaben.<br />
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />
10 Quellenverzeichnis<br />
LEP - Landesentwicklungsplan des Freistaates Sachsen 2003 (LEP), Hrsg. Sächsisches<br />
Staatsministerium des Innern, Dresden<br />
Regionalplan Westsachsen 2008, in Kraft getreten am 25.07.2008<br />
STADT TORGAU -Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Sept.2010, Plan-Nr.45-1, Immissionsbelastung<br />
Lärm, unter: www.torgau.de/insek2010/45-1.jpg<br />
http://de.wikipedia.org/wiki/<strong>Torgau</strong><br />
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Klimadiagramm-deutsch-<strong>Torgau</strong>_%28SN%29-<br />
Deutschland.png&filetimestamp=20070412204335<br />
SACHSENATLAS - http://www.atlas.sachsen.de/gps/impressum.html<br />
Ermittlung von Altlasten-Verdachtsflächen auf den Liegenschaften der WGT, 1993, aus den<br />
Unterlagen der Stadtverwaltung <strong>Torgau</strong>, Stadtplanungsamt<br />
HGN Hydrogeologie GmbH Nordhausen, NL <strong>Torgau</strong>: Baugrundgutachten Eigenheimstandort <strong>Torgau</strong>-<br />
Die Hufen, April 1996<br />
HERDEN, C.; RASSMUS, J; GHARADJEDAGHI, B. (2009): Naturschutzfachliche<br />
Bewertungsmethoden<br />
von Freilandphotovoltaikanlagen. In: BfN Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.): BfN Skripten<br />
247, Bonn, Bad Godesberg.<br />
ARGE MONITORING PV-ANLAGEN (2007): Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei<br />
der Planung von PV-Freiflächenanlagen. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und<br />
Reaktorsicherheit (Hrsg.), Hannover.<br />
HÄBERLIN, H.; RENKEN, C. (März 2003): Langzeitverhalten von Photovoltaikanlagen<br />
(Vortragsmanuskript).<br />
POWROCZNIK, S. (2005): Die Umweltprüfung für zentrale Photovoltaikanlagen Entwicklung eines<br />
methodischen Leitfadens. Diplomarbeit im Studiengang Landschaftsarchitektur an der FH<br />
Erfurt, unveröffentlicht.<br />
ZÖPHEL, U. & R. STEFFENS (2002): Atlas der Amphibien Sachsens. Materialien zu Naturschutz und<br />
Landschaftspflege, Hrsg. vom Sächsischen Landesamt für Umwelt und Geologie, Dresden.<br />
FRÖHLICH, G, J. OERTNER & S. VOGEL (1987): Schützt Lurche und Kriechtiere. Deutscher<br />
Landwirtschaftsverlag Berlin.<br />
STEFFENS, R., KRETZSCHMAR, R., RAU, S. (1998): Atlas der Brutvögel Sachsens. Sächsisches<br />
Landesamt für Umwelt und Geologie (Hrsg). Dresden.<br />
HAUER, S., ANSORGE, M., ZÖPHEL, U. (2009): Atlas der Säugetiere Sachsens. Sächsisches Landesamt<br />
für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Hrsg). Dresden.<br />
40
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />
GÜNTHER, R. (Hrsg., 1996): Die Amphibien und Reptilien Deutschlands. Gustav Fischer Verlag Jena.<br />
LfULG- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Rote Listen.<br />
http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/8486.htm<br />
LfULG - Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (2005): Biotoptypen- und<br />
Landnutzungskartierung (CIR-Daten), online eingesehen am September 2011<br />
LfULG- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie : internetlink Schutzgebiete<br />
Sachsens.<br />
http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/weboffice/synserver?project=natur&vi<br />
ew=nat2000<br />
LfULG - Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: festgesetzte<br />
Wasserschutzgebiete. Interaktive Karte:<br />
http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/weboffice/synserver?project=wasser&<br />
language=de&view=wsg<br />
LfULG- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Interaktive Karte pnV:<br />
http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/weboffice/synserver?project=natur&la<br />
nguage=de&view=pnv<br />
LfULG - Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (2010): Internetlink des<br />
SMUL - Arbeitshilfen für artenschutzrechtliche Bewertungen, Tabelle mit Informationen zu<br />
R S V V <br />
http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/20403.htm, Stand: 03.03.201<br />
LfULG - Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (2011a): Internetlink des<br />
SMUL - Arbeitshilfen für artenschutzrechtliche Bewertungen, Tabelle mit Informationen zu<br />
S T- P V V <br />
http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/20403.htm, Stand: 01.04.2011<br />
LfULG - Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (2011b): Internetlink des<br />
SMUL - Arbeitshilfen für artenschutzrechtliche Bewertungen, Ablaufschema zur Prüfung des<br />
Artenschutzes nach § 44 Abs. 1. i.V.m. Abs. 5BNatSchG,<br />
http://floraweb.de, eingesehen während gesamter Bearbeitungszeit<br />
Bodenatlas des Freistaates Sachsen Teil 4, Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie, 2007<br />
Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen,<br />
Herausgeber: SMUL 2009<br />
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />
RICHTLINIEN/ GESETZE/ VERORDNUNGEN<br />
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie<br />
der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat (FFH-) Richtlinie). In: Amtsblatt<br />
der Europäischen Gemeinschaften. Nr. L 206. S. 7 vom 22.07.1992, zuletzt geändert durch<br />
Richtlinie 97/62/EG vom 27.10.1997. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L<br />
305/42.<br />
Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten<br />
(EU-Vogelschutzrichtlinie). In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. Nr. L 103. S. 1<br />
vom 25.04.1979, geändert durch die Richtlinie 85/411/EWG vom 25.07.1985. In: Amtsblatt der<br />
Europäischen Gemeinschaften. Nr. L 233. S. 33 vom 30.08.1985.<br />
Richtlinie 94/24/EWG des Rates vom 08. Juni 1994 zur Änderung von Anhang II der<br />
Richtlinie 79/409/EWG 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten In: Amtsblatt<br />
der Europäischen Gemeinschaften. Nr. L 164. S. 9 vom 30.06.1994.<br />
BArtSchV - Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Ursprüngliche Fassung<br />
vom: 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2705) Inkrafttreten am: 1. Januar 1987 Letzte Neufassung<br />
vom: 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, ber. 896) Inkrafttreten der Neufassung am: 25. Februar<br />
2005 Letzte Änderung durch: Art. 22 G vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542, 2576 f.) In-Krafttreten<br />
der letzten Änderung: 1. März 2010 (Art. 27 G vom 29. Juli 2009)<br />
BauGB - Baugesetzbuch (Ursprüngliche Fassung vom: 23. Juni 1960) (BGBl. I S. 341) Inkrafttreten am:<br />
30. Oktober 1960 bzw. 30. Juni 1961 Neubekanntmachung vom: 23. September 2004 (BGBl. I<br />
S. 2414) Letzte Neufassung vom: 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191, 2253) Inkrafttreten der<br />
Neufassung am: 1. Juli 1987 Letzte Änderung durch: Art. 4 G vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S.<br />
2585, <strong>26</strong>17) Inkrafttreten der letzten Änderung: 1. März 2010 (Art. 24 Abs. 2G vom 31. Juli<br />
2009)<br />
BNatSchG - (Bundesnaturschutzgesetz) - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege<br />
(Ursprüngliche Fassung vom: 20. Dezember 1976) (BGBl. I S. 3574, ber. 1977 I S. 650)<br />
Inkrafttreten am: 1. Januar 1977 Neubekanntmachung vom: 21. September 1998 (BGBl. I S.<br />
2994) Letzte Neufassung vom: 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) Inkrafttreten der Neufassung am:<br />
1. März 2010 Änderung durch: Art. 3 G vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986, 2998)<br />
Inkrafttreten der Änderung: 30. Juni 2009 (Art. 9 Abs. 1 G vom 22. Dezember 2008). Letzte<br />
Änderung durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar <strong>2012</strong> (BGBl. S. 148).<br />
SächsNatSchG - (Sächsisches Naturschutzgesetz) - Sächsisches Gesetz über Naturschutz und<br />
Landschaftspflege in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 321),<br />
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. April 2010 (SächsGVBl. S. 114,118),<br />
rechtsbereinigt mit Stand vom 1. März <strong>2012</strong><br />
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien, Zweckbestimmung Photovoltaik (SO Photovoltaik), Nr. <strong>26</strong>/<strong>2012</strong>, <strong>Torgau</strong>, Umweltbericht<br />
SächsDSchG - (Sächsisches Denkmalschutzgesetz) - Gesetz zum Schutz und zur Pflege der<br />
Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen vom 3.März 1993 (GVBl. S. 229), zuletzt geändert durch<br />
Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (Sächs GVBl.S. 138,146), rechtsbereinigt mit Stand<br />
vom 1. März <strong>2012</strong><br />
EEG - Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (Ursprüngliche Fassung vom: 29. März 2000)<br />
(BGBl. I S. 305) Inkrafttreten am: 1. April 2000 Letzte Neufassung vom: 25. Oktober 2008<br />
(BGBl. I S. 2074) Inkrafttreten der Neufassung am: 1. Januar 2009 Letzte Änderung durch: Art.<br />
12 G vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3950, 3955) Inkrafttreten der letzten Änderung: 1.<br />
Januar 2009 (Art. 15 Abs. 2 G vom 22. Dezember 2009).<br />
UVPG - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.<br />
Februar 2010 (BGBl. I. S.94), geändert durch Artikel 5 Absatz 15 des Gesetzes vom 24. Februar<br />
<strong>2012</strong> (BGBl. I S. 212)<br />
SächsUVPG - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen; in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 09. Juli 2007 (Sächs GVBl. S. 349), zuletzt geändert durch den Artikel 2<br />
Absatz 6 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142, 143), rechtsbereinigt mit Stand<br />
vom 5. Juni 2010<br />
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11 Anhang<br />
11.1 Biotoptypenbestand<br />
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11.2 Maßnahmenplan<br />
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11.3 Email Untere Naturschutzbehörde Landkreis Nordsachsen<br />
11.4 Email Staatliches Amt für Denkmalpflege vom 02.10.<strong>2012</strong><br />
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