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Energiesanierung von Gebäuden

Rahmenbedingungen und Konsequenzen für Investoren, Vermieter und Mieter. Dieses Magazin informiert Sie über die neuartige Baukörperisolierung nach dem Prinzip der Thermoskanne des Fraunhofer Instituts IWS-Dresden. Die Vorteile der LED-Hallenbeleuchtung beleuchtet die Firma i-save-energy und über das Lüftungskonzept der Keller Lufttechnik in Produktionshallen berichtet das Unternehmen EWS-Weigele aus Uhingen. Auf welche Veränderungen sich die Baubranche nach dem neuen Mietrecht einstellen muß erfahren Investoren hier.

Rahmenbedingungen und Konsequenzen für Investoren, Vermieter und Mieter. Dieses Magazin informiert Sie über die neuartige Baukörperisolierung nach dem Prinzip der Thermoskanne des Fraunhofer Instituts IWS-Dresden. Die Vorteile der LED-Hallenbeleuchtung beleuchtet die Firma i-save-energy und über das Lüftungskonzept der Keller Lufttechnik in Produktionshallen berichtet das Unternehmen EWS-Weigele aus Uhingen. Auf welche Veränderungen sich die Baubranche nach dem neuen Mietrecht einstellen muß erfahren Investoren hier.

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Bahn frei für Investoren und<br />

Bauwirtschaft zur <strong>Energiesanierung</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Gebäuden</strong>.<br />

Die energetische Sanierung <strong>von</strong> Mietwohnungen wurde<br />

erleichtert. Was ändert sich und was bedeutet dies für Mieter und<br />

Investoren?<br />

Mit der Änderung des Mietrechts (Federführung<br />

BMJ: Mietrechtsänderungsgesetz<br />

vom 11. März 2013 (BGBl. I, Seite<br />

434). ) hat die Bundesregierung in der<br />

letzten Legislaturperiode die Bedingungen<br />

für die energetische Sanierung<br />

<strong>von</strong> Mietwohnungen verbessert und<br />

einen Teil der Forderungen des BDI<br />

umgesetzt. Dies betrifft u. a. die Duldungspflicht,<br />

Vereinfachungen bei der<br />

Ankündigung <strong>von</strong> Modernisierungsmaßnahmen<br />

sowie den Übergang auf die<br />

gewerbliche Wärmelieferung, das sog.<br />

Contracting.<br />

Zur Verbesserung der Akzeptanz <strong>von</strong><br />

Mieterhöhungen auf Grund energetischer<br />

Modernisierungen ist in den Vorschriften<br />

über die ortsübliche<br />

Vergleichsmiete im Mietrechtsänderungsgesetz<br />

klargestellt, dass die energetische<br />

Ausstattung und Beschaffenheit<br />

bei der Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete<br />

zu berücksichtigen sind.<br />

Energetische Kriterien sollen so künftig<br />

auch verstärkt in Mietspiegeln abgebildet<br />

werden. Um die Aufstellung <strong>von</strong><br />

sog. energetischen Mietspiegeln zu<br />

unterstützen, hat das Bundesministerium<br />

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

das Forschungsprojekt<br />

„Umsetzung und Evaluierung <strong>von</strong> energetisch<br />

differenzierten Mietspiegeln in<br />

Modellkommunen“ in Auftrag gegeben.<br />

Als erstes Ergebnis liegen der Broschüre<br />

„Hinweise zur Integration der energetischen<br />

Beschaffenheit und Ausstattung<br />

<strong>von</strong> Wohnraum in Mietspiegeln -<br />

Arbeitshilfen für die kommunale Mietspiegelerstellung“<br />

vor.<br />

Zur Dämpfung des Anstiegs der<br />

Bestandsmieten in Gebieten mit einem<br />

Nachfrageüberhang nach Wohnraum<br />

enthält das Mietrechtsänderungsgesetz<br />

eine Regelung, die es den Ländern<br />

ermöglicht, für Gebiete, in denen die<br />

Wohnraumversorgung besonders<br />

gefährdet ist, die Kappungsgrenze <strong>von</strong><br />

20 % auf 15 % senken zu können.<br />

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