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evaluierung - aushang.at

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Beilagebl<strong>at</strong>t „Zuständige Personen”<br />

Arbeitspl<strong>at</strong>z / Bereich /Arbeitsstätte:<br />

Dokument-Nr.:<br />

Zuständige Personen sind jedenfalls anzugeben:<br />

Zuständig:<br />

Evaluierungsbeauftragter<br />

Name:<br />

Sicherheitsvertrauensperson<br />

(SVP) 1 für 11- 50 AN<br />

2 für 51- 100 AN<br />

3 für 101- 300 AN<br />

Sicherheitsfachkraft<br />

(SFK)<br />

Arbeitsmediziner<br />

(AM)<br />

Zuständige Personen sind anzugeben, soweit sie vorhanden sind bzw. aufgrund gesetzlicher<br />

Vorschriften bestellt werden müssen:<br />

Zuständig:<br />

Name:<br />

Ersthelfer<br />

Brandschutzbeauftragter<br />

Abfall-, Störfall-, Giftbeauftragter<br />

Laser-, Strahlenschutzbeauftragter<br />

Aufzugs-, Kesselwärter<br />

Verantwortlich Beauftragter gem. § 23 ArblG<br />

Betriebsleiter<br />

Abteilungsleiter<br />

Werkstättenmeister<br />

Betriebsr<strong>at</strong><br />

Sonstige innerbetriebliche Zuständige<br />

für Fragen der Sicherheit und des<br />

Gesundheitsschutzes<br />

Innerbetriebliche Stelle, die nähere<br />

Angaben über Personen und Dienste<br />

mit besonderen Aufgaben auf diesem<br />

Gebiet erteilt:<br />

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