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evaluierung - aushang.at

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument<br />

gemäß § 5 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)<br />

Dieses Dokument muß beim Eintritt von Gründen laut § 4 Abs. 4 und 5 (z.B. Unfall, begründeter<br />

Verdacht einer arbeitsbedingten Erkrankung, neue Arbeitsmittel, -stoffe, -verfahren, begründetes<br />

Verlangen des Arbeitsinspektor<strong>at</strong>es) überprüft und gegebenenfalls angepaßt werden!<br />

Arbeitspl<strong>at</strong>z / Bereich /Arbeitsstätte<br />

(Tätigkeit)<br />

Anzahl der Arbeitnehmer:<br />

Kurzbeschreibung:<br />

Dokument-Nr.:<br />

Ermittlung/Beurteilung durch:<br />

D<strong>at</strong>um:<br />

Beigezogene Personen:<br />

Wenn bei der Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung ÖNORMEN, europäische<br />

Normen (EN), ÖVE-Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Technische Richtlinien oder<br />

sonstige anerkannte Regeln der Technik zugrundegelegt werden, sind diese anzugeben:<br />

Maßnahmen ber<strong>at</strong>en:<br />

Im Arbeitsschutzausschuß (bei mehr als 100 Arbeitnehmern) behandelt:<br />

D<strong>at</strong>um: "<br />

Wenn kein Arbeitsschutzausschuß besteht: SFK: "<br />

Mit Sicherheitsfachkraft (SFK), Arbeitsmediziner (AM), Sicherheitsvertrauens- AM: "<br />

personen (SVP) und Belegschaftsorganen (BO) ber<strong>at</strong>en: SVP: "<br />

D<strong>at</strong>um: BO: "<br />

Wenn kein Arbeitsschutzausschuß und keine SVP vorhanden sind: "<br />

Mit allen Arbeitnehmern ber<strong>at</strong>en:<br />

D<strong>at</strong>um:<br />

Beilagen:<br />

Fassung vom:<br />

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