evaluierung - aushang.at
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Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument<br />
gemäß § 5 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)<br />
Dieses Dokument muß beim Eintritt von Gründen laut § 4 Abs. 4 und 5 (z.B. Unfall, begründeter<br />
Verdacht einer arbeitsbedingten Erkrankung, neue Arbeitsmittel, -stoffe, -verfahren, begründetes<br />
Verlangen des Arbeitsinspektor<strong>at</strong>es) überprüft und gegebenenfalls angepaßt werden!<br />
Arbeitspl<strong>at</strong>z / Bereich /Arbeitsstätte<br />
(Tätigkeit)<br />
Anzahl der Arbeitnehmer:<br />
Kurzbeschreibung:<br />
Dokument-Nr.:<br />
Ermittlung/Beurteilung durch:<br />
D<strong>at</strong>um:<br />
Beigezogene Personen:<br />
Wenn bei der Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung ÖNORMEN, europäische<br />
Normen (EN), ÖVE-Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Technische Richtlinien oder<br />
sonstige anerkannte Regeln der Technik zugrundegelegt werden, sind diese anzugeben:<br />
Maßnahmen ber<strong>at</strong>en:<br />
Im Arbeitsschutzausschuß (bei mehr als 100 Arbeitnehmern) behandelt:<br />
D<strong>at</strong>um: "<br />
Wenn kein Arbeitsschutzausschuß besteht: SFK: "<br />
Mit Sicherheitsfachkraft (SFK), Arbeitsmediziner (AM), Sicherheitsvertrauens- AM: "<br />
personen (SVP) und Belegschaftsorganen (BO) ber<strong>at</strong>en: SVP: "<br />
D<strong>at</strong>um: BO: "<br />
Wenn kein Arbeitsschutzausschuß und keine SVP vorhanden sind: "<br />
Mit allen Arbeitnehmern ber<strong>at</strong>en:<br />
D<strong>at</strong>um:<br />
Beilagen:<br />
Fassung vom:<br />
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