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Die Toyota Restschuldversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

mein Name ist Vincenzo Piperis. Als Verkaufsberater im Autohaus Yvel in Düsseldorf-<br />

Flingern erlebe ich im Laufe eines Jahres so manchen Schicksalsschlag. Das jüngste<br />

Beispiel zeigt, wie wichtig die Absicherung im Krankheitsfall ist, besonders wenn man<br />

Kinder im selben Haushalt hat. Eine junge Mutter, deren Ehemann vor Kurzem<br />

verstorben war, wollte das finanzierte Fahrzeug zurückgeben, da sie es nicht mehr<br />

hätte zahlen können. Glücklicherweise hatte ihr Ehemann eine<br />

<strong>Restschuldversicherung</strong> abgeschlossen. So konnte die Familie wenigstens das<br />

Fahrzeug behalten. Sie hat es komplett über die <strong>Restschuldversicherung</strong> bezahlt<br />

bekommen.<br />

Hier möchte ich Ihnen einige Informationen zur <strong>Restschuldversicherung</strong><br />

mitgeben.<br />

Sollten Sie Fragen haben, so zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Toyota</strong>-<strong>Restschuldversicherung</strong><br />

Warum <strong>Restschuldversicherung</strong>?<br />

-<strong>Die</strong> <strong>Restschuldversicherung</strong> übernimmt bei längeren Krankheiten und im Todesfall<br />

die noch ausstehenden Raten aus dem Finanzierungsvertrag<br />

-<strong>Die</strong> <strong>Restschuldversicherung</strong> ist der Höhe nach genau an die Verpflichtungen<br />

angepasst und kann unkompliziert zusammen mit dem Darlehensvertrag<br />

abgeschlossen werden<br />

-Alles aus einer Hand!-bedeutet im Leistungsfall kürzere Wege!<br />

Wer kann versichert werden?<br />

-Jede natürliche Person, die während der gesamten Vertragslaufzeit zwischen 18 –65<br />

Jahre alt ist<br />

- <strong>Die</strong> Summe aller Raten inkl. Schlussrate darf maximal 75.000 € betragen<br />

- Achtung: Bezieht der Darlehensnehmer zu Vertragsbeginn bereits eine Erwerbsoder<br />

Berufsunfähigkeitsrente, so wird ausschließlich der Todesfall abgesichert.<br />

Gesundheitsprüfung<br />

-Bei Abschluss werden keine Gesundheitsfragen gestellt<br />

-NEU und EINMALIG am Versicherungsmarkt: Für Verträge ab 01.07.2011 werden<br />

weder bei Abschluss noch im Leistungsfall vorvertragliche Erkrankungen geprüft!!!<br />

- Bereits zu Vertragsbeginn bestehende Arbeitsunfähigkeiten sind jedoch nicht<br />

versichert<br />

-In den Versicherungsbedingungen sind zusätzlich generelle Ausschlüsse enthalten,<br />

die im Folgenden beschrieben werden:


Generelle Ausschlüsse<br />

-Folgende Erkrankungen bzw. Leistungsfallursachen sind grundsätzlich nicht<br />

versichert:<br />

- Selbstverletzungen / Suizid (innerhalb der ersten 3 Vertragsjahre)<br />

- Psychische Erkrankungen<br />

-Arbeitsunfähigkeiten auf Grund von Schwangerschaften<br />

- Suchterkrankungen<br />

- Straftaten, die der Versicherte begeht<br />

- Pandemien<br />

- Kriege und innere Unruhen<br />

- Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen<br />

Was passiert nach der Meldung?<br />

-Nach Einreichung werden die Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und ggf.<br />

weitere notwendige Unterlagen eingefordert<br />

-Nach Prüfung wird die Leistungsentscheidung schriftlich dem Kunden und der TKG /<br />

TLG mitgeteilt<br />

-Bestätigte Leistungszahlungen werden dem Darlehens-bzw. Leasingkonto bei der<br />

TKG / TLG gutgeschrieben.<br />

Also beim nächsten Fahrzeugkauf gerne noch mal bei uns informieren. Das lohnt<br />

sich auf jeden Fall.

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