Die Toyota Restschuldversicherung.
Die Toyota Restschuldversicherung.
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Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
mein Name ist Vincenzo Piperis. Als Verkaufsberater im Autohaus Yvel in Düsseldorf-<br />
Flingern erlebe ich im Laufe eines Jahres so manchen Schicksalsschlag. Das jüngste<br />
Beispiel zeigt, wie wichtig die Absicherung im Krankheitsfall ist, besonders wenn man<br />
Kinder im selben Haushalt hat. Eine junge Mutter, deren Ehemann vor Kurzem<br />
verstorben war, wollte das finanzierte Fahrzeug zurückgeben, da sie es nicht mehr<br />
hätte zahlen können. Glücklicherweise hatte ihr Ehemann eine<br />
<strong>Restschuldversicherung</strong> abgeschlossen. So konnte die Familie wenigstens das<br />
Fahrzeug behalten. Sie hat es komplett über die <strong>Restschuldversicherung</strong> bezahlt<br />
bekommen.<br />
Hier möchte ich Ihnen einige Informationen zur <strong>Restschuldversicherung</strong><br />
mitgeben.<br />
Sollten Sie Fragen haben, so zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Toyota</strong>-<strong>Restschuldversicherung</strong><br />
Warum <strong>Restschuldversicherung</strong>?<br />
-<strong>Die</strong> <strong>Restschuldversicherung</strong> übernimmt bei längeren Krankheiten und im Todesfall<br />
die noch ausstehenden Raten aus dem Finanzierungsvertrag<br />
-<strong>Die</strong> <strong>Restschuldversicherung</strong> ist der Höhe nach genau an die Verpflichtungen<br />
angepasst und kann unkompliziert zusammen mit dem Darlehensvertrag<br />
abgeschlossen werden<br />
-Alles aus einer Hand!-bedeutet im Leistungsfall kürzere Wege!<br />
Wer kann versichert werden?<br />
-Jede natürliche Person, die während der gesamten Vertragslaufzeit zwischen 18 –65<br />
Jahre alt ist<br />
- <strong>Die</strong> Summe aller Raten inkl. Schlussrate darf maximal 75.000 € betragen<br />
- Achtung: Bezieht der Darlehensnehmer zu Vertragsbeginn bereits eine Erwerbsoder<br />
Berufsunfähigkeitsrente, so wird ausschließlich der Todesfall abgesichert.<br />
Gesundheitsprüfung<br />
-Bei Abschluss werden keine Gesundheitsfragen gestellt<br />
-NEU und EINMALIG am Versicherungsmarkt: Für Verträge ab 01.07.2011 werden<br />
weder bei Abschluss noch im Leistungsfall vorvertragliche Erkrankungen geprüft!!!<br />
- Bereits zu Vertragsbeginn bestehende Arbeitsunfähigkeiten sind jedoch nicht<br />
versichert<br />
-In den Versicherungsbedingungen sind zusätzlich generelle Ausschlüsse enthalten,<br />
die im Folgenden beschrieben werden:
Generelle Ausschlüsse<br />
-Folgende Erkrankungen bzw. Leistungsfallursachen sind grundsätzlich nicht<br />
versichert:<br />
- Selbstverletzungen / Suizid (innerhalb der ersten 3 Vertragsjahre)<br />
- Psychische Erkrankungen<br />
-Arbeitsunfähigkeiten auf Grund von Schwangerschaften<br />
- Suchterkrankungen<br />
- Straftaten, die der Versicherte begeht<br />
- Pandemien<br />
- Kriege und innere Unruhen<br />
- Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen<br />
Was passiert nach der Meldung?<br />
-Nach Einreichung werden die Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und ggf.<br />
weitere notwendige Unterlagen eingefordert<br />
-Nach Prüfung wird die Leistungsentscheidung schriftlich dem Kunden und der TKG /<br />
TLG mitgeteilt<br />
-Bestätigte Leistungszahlungen werden dem Darlehens-bzw. Leasingkonto bei der<br />
TKG / TLG gutgeschrieben.<br />
Also beim nächsten Fahrzeugkauf gerne noch mal bei uns informieren. Das lohnt<br />
sich auf jeden Fall.