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Bindender Schutzvertrag für Frettchen - Frettchenasyl e.V.

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<strong>Bindender</strong> <strong>Schutzvertrag</strong> für <strong>Frettchen</strong><br />

über ein Dauer-Verwahrverhältnis – <strong>Frettchen</strong>asyl e.V.<br />

<strong>Frettchen</strong>asyl e.V.<br />

Vertreten durch:<br />

Name :<br />

Vorname:<br />

Telefon :<br />

Angaben zum zukünftigen Betreuer:<br />

Name:<br />

Vorname:<br />

PLZ, Ort:<br />

Strasse:<br />

Telefon:<br />

E-Mail:<br />

E-Mail<br />

: info@frettchenasyl.de<br />

ID Nr.:<br />

Der folgende Vertrag dient in erster Linie dem Schutz des <strong>Frettchen</strong>s und dessen artgerechter Haltung. Der<br />

zukünftige verpflichtet sich, durch seine Unterschrift, den Vertrag einzuhalten. Bei bewusstem Verstoß<br />

behält sich das <strong>Frettchen</strong>asyl die sofortige Rücknahme des <strong>Frettchen</strong>s vom Halter ohne finanziellen Ausgleich<br />

vor, notfalls unter Hinzuziehung eines Amtsveterinärs und / oder des zuständigen Ordnungsamtes. Das<br />

<strong>Frettchen</strong> geht in den Besitz des Halters über, bleibt aber zum Schutz des <strong>Frettchen</strong>s Eigentum des<br />

<strong>Frettchen</strong>asyls. Bei Zuwiderhandlung gegen Punkt 5 bis Punkt 10 wird Anzeige erstattet. Bei bewussten<br />

Zuwiderhandlungen behält sich der Vermittler weitere rechtliche Schritte vor. Gerichtsstand ist Nettetal.<br />

Der Vertrag wurde von beiden Parteien als rechtsgültig anerkannt und unterschrieben.<br />

Der Vertrag besteht aus 3 ( drei ) Seiten.<br />

Sein gesamter Inhalt wird von beiden Parteien mit Unterschrift als rechtsgültig anerkannt<br />

41379 Brüggen, den<br />

____________________________________<br />

Unterschrift Vermittler<br />

____________________________________<br />

Unterschrift zukünftiger Betreuer<br />

Seite 1


- 2 -<br />

Angaben zum <strong>Frettchen</strong> ( soweit bekannt)<br />

Name:<br />

Aufnahmenummer:<br />

Alter, Geb. am.:<br />

Farbe, Rasse:<br />

Geschlecht: Rüde Fähe<br />

Kastriert: ja nein<br />

Entwurmt: ja nein<br />

Geimpft: ja nein<br />

Gechipt ja nein<br />

Transponder (Chip) Nummer:<br />

Das <strong>Frettchen</strong> ist ein Fundtier Abgabetier<br />

Der Gesundheitszustand des <strong>Frettchen</strong>s wurde äußerlich begutachtet und für gesund befunden.<br />

Eine Gewährleistung für nicht erkennbare Krankheiten kann im Übrigen nicht übernommen werden.<br />

Schutzgebühr<br />

Angefallene Kosten (Impfung, Chip, Kastration)<br />

ergibt einen Betrag von insgesamt<br />

Wird nicht erhoben!<br />

125,00 Euro<br />

125,00 Euro<br />

Bei Rückgabe des <strong>Frettchen</strong>s innerhalb 7 Tagen wird die Hälfte der Kosten erstattet.<br />

Der zukünftige Betreuer erklärt sich mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden:<br />

1. Das <strong>Frettchen</strong> geht mit Übergabe in den Besitz des Betreuers über, der Verein <strong>Frettchen</strong>asyl bleibt aber<br />

zum Schutz des <strong>Frettchen</strong>s Eigentümer (bei Fundtieren bis zum Eigentumsübergang: mittelbarer Besitzer).<br />

Der Betreuer übernimmt wie ein Tierpfleger alle laufenden Kosten zum Unterhalt des Tieres, inklusive<br />

Tierarztkosten.<br />

2. Ich wurde über die artgerechte Haltung und alle Punkte des Vertrages durch den Vermittler ausführlich<br />

informiert. Mir wurde hierzu ein Beiblatt zur artgerechten Haltung übergeben, dass ich ausdrücklich zur<br />

Kenntnis genommen und akzeptiert habe. Bei Unklarheiten oder Rückfragen zur Haltung wende ich mich<br />

Vertrauensvoll an den Verein <strong>Frettchen</strong>asyl.<br />

3. Mein Vermieter ist mit der <strong>Frettchen</strong>haltung einverstanden. Allergien gegen Tierhaare sind weder bei mir,<br />

noch bei meinen Mitbewohnern bekannt. Ein Wohnungswechsel ist dem <strong>Frettchen</strong>asyl unverzüglich<br />

anzuzeigen!<br />

4. Bei Abhandenkommen oder Versterben des Tieres werde ich den Vermittler innerhalb von 3 Tagen<br />

schriftlich oder telefonisch informieren.<br />

Seite 2


- 3 -<br />

5. Das <strong>Frettchen</strong> wird nicht zur kommerziellen Zucht verwendet. (Zoohandlung, Farmen...). Ich verpflichte<br />

mich, das Tier spätestens bei Eintritt der Geschlechtsreife von einem Fachtierarzt kastrieren zu lassen (gilt<br />

für vermittelte Jungtiere).<br />

6. Ich werde dem Tier einen seinen Ansprüchen genügend großen Käfig zur Verfügung stellen. Ich werde es<br />

artgerecht ernähren und pflegen, sowie für den tägl. Auslauf sorgen (mindestens 3 Stunden).<br />

7. Ich verpflichte mich jede Quälerei oder Misshandlung zu unterlassen und solche auch durch Dritte nicht zu<br />

dulden. Weiterhin werde ich dem Tier den Stress von Ausstellungen und Bewertungsshows nicht zumuten.<br />

8. Ich erwerbe das Tier ausschließlich zum Eigennutz, das Tier wird (ohne vorherige Genehmigung) nicht an<br />

Dritte weitergegeben. Es wird weder als Forschungs- oder Versuchstier, noch für physische oder psychische<br />

Versuche oder zur Pelzgewinnung verwendet. Eine Tötung wird nur aus gesundheitlichen Gründen und nur<br />

durch einen zugelassenen Tierarzt vorgenommen.<br />

9. Ich verpflichte mich, das Tier jährlich mit dem zugelassenen <strong>Frettchen</strong>impfstoff (Febrivac Dist) impfen zu<br />

lassen, sowie es bei Anzeichen einer Krankheit sofort tierärztlich versorgen zu lassen. Die erforderlichen<br />

Kosten sind vom Betreuer zu tragen. Das <strong>Frettchen</strong>asyl hat das Recht die Impfausweise der Tiere zu prüfen.<br />

10. Der Vermittler ist berechtigt, sich jederzeit über die ordnungsgemäße Haltung und Pflege zu überzeugen. Ich<br />

gestatte nach vorheriger Terminabsprache die Wohnung oder das Anwesen, wo die Tiere gehalten werden,<br />

zur Überprüfung der Haltungsbedingungen zu betreten. Durch meine Unterschrift stimme ich dem Betreten<br />

meiner Wohnung ausdrücklich zu.<br />

11. Sollte sich die konkrete Haltung als nicht artgerecht herausstellen, kann der Verein <strong>Frettchen</strong>asyl diese<br />

Vereinbarung fristlos kündigen; Im Übrigen bleibt die beiderseitige, außerordentliche Kündigung aus<br />

wichtigem Grund unberührt. Bei Kündigung bin ich zur sofortigen unentgeltlichen Herausgabe des<br />

<strong>Frettchen</strong>s an den Vermittler verpflichtet.<br />

12. Sollte ich, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr für das <strong>Frettchen</strong> sorgen können oder wollen, bin<br />

ich verpflichtet, das Tier unentgeltlich an den Vermittler zurückzugeben.<br />

13. Eine Erstattung von in Punkt 1 genannten, bereits geleisteten Aufwendungen erfolgt nach Kündigung (Punkt<br />

11) und freiwilliger Rückgabe nicht. Das gleiche gilt für die entrichtete Schutzgebühr, außer bei Rückgabe<br />

in den ersten sieben Tagen nach Übergabe.<br />

14. Handelt es sich um ein Fundtier, erfolgt die Vermittlung zudem unter dem Vorbehalt dass binnen 6 (sechs)<br />

Monaten nach der Fundanzeige nicht der rechtmäßige Eigentümer sein Tier verlangt. Ist dies der Fall, muss<br />

das <strong>Frettchen</strong> auf Verlangen vom Übernehmer herausgegeben werden. In diesem Fall erstattet das<br />

<strong>Frettchen</strong>asyl die Schutzgebühr zurück. Übrige Aufwendungen kann der Übernehmer gegen den Eigentümer<br />

geltend machen.<br />

<strong>Frettchen</strong>asyl e.V.<br />

Beethovenstraße 7<br />

41379 Brüggen<br />

02163-949 646<br />

info@frettchenasyl.de

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