Bindender Schutzvertrag für Frettchen - Frettchenasyl e.V.
Bindender Schutzvertrag für Frettchen - Frettchenasyl e.V.
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<strong>Bindender</strong> <strong>Schutzvertrag</strong> für <strong>Frettchen</strong><br />
über ein Dauer-Verwahrverhältnis – <strong>Frettchen</strong>asyl e.V.<br />
<strong>Frettchen</strong>asyl e.V.<br />
Vertreten durch:<br />
Name :<br />
Vorname:<br />
Telefon :<br />
Angaben zum zukünftigen Betreuer:<br />
Name:<br />
Vorname:<br />
PLZ, Ort:<br />
Strasse:<br />
Telefon:<br />
E-Mail:<br />
E-Mail<br />
: info@frettchenasyl.de<br />
ID Nr.:<br />
Der folgende Vertrag dient in erster Linie dem Schutz des <strong>Frettchen</strong>s und dessen artgerechter Haltung. Der<br />
zukünftige verpflichtet sich, durch seine Unterschrift, den Vertrag einzuhalten. Bei bewusstem Verstoß<br />
behält sich das <strong>Frettchen</strong>asyl die sofortige Rücknahme des <strong>Frettchen</strong>s vom Halter ohne finanziellen Ausgleich<br />
vor, notfalls unter Hinzuziehung eines Amtsveterinärs und / oder des zuständigen Ordnungsamtes. Das<br />
<strong>Frettchen</strong> geht in den Besitz des Halters über, bleibt aber zum Schutz des <strong>Frettchen</strong>s Eigentum des<br />
<strong>Frettchen</strong>asyls. Bei Zuwiderhandlung gegen Punkt 5 bis Punkt 10 wird Anzeige erstattet. Bei bewussten<br />
Zuwiderhandlungen behält sich der Vermittler weitere rechtliche Schritte vor. Gerichtsstand ist Nettetal.<br />
Der Vertrag wurde von beiden Parteien als rechtsgültig anerkannt und unterschrieben.<br />
Der Vertrag besteht aus 3 ( drei ) Seiten.<br />
Sein gesamter Inhalt wird von beiden Parteien mit Unterschrift als rechtsgültig anerkannt<br />
41379 Brüggen, den<br />
____________________________________<br />
Unterschrift Vermittler<br />
____________________________________<br />
Unterschrift zukünftiger Betreuer<br />
Seite 1
- 2 -<br />
Angaben zum <strong>Frettchen</strong> ( soweit bekannt)<br />
Name:<br />
Aufnahmenummer:<br />
Alter, Geb. am.:<br />
Farbe, Rasse:<br />
Geschlecht: Rüde Fähe<br />
Kastriert: ja nein<br />
Entwurmt: ja nein<br />
Geimpft: ja nein<br />
Gechipt ja nein<br />
Transponder (Chip) Nummer:<br />
Das <strong>Frettchen</strong> ist ein Fundtier Abgabetier<br />
Der Gesundheitszustand des <strong>Frettchen</strong>s wurde äußerlich begutachtet und für gesund befunden.<br />
Eine Gewährleistung für nicht erkennbare Krankheiten kann im Übrigen nicht übernommen werden.<br />
Schutzgebühr<br />
Angefallene Kosten (Impfung, Chip, Kastration)<br />
ergibt einen Betrag von insgesamt<br />
Wird nicht erhoben!<br />
125,00 Euro<br />
125,00 Euro<br />
Bei Rückgabe des <strong>Frettchen</strong>s innerhalb 7 Tagen wird die Hälfte der Kosten erstattet.<br />
Der zukünftige Betreuer erklärt sich mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden:<br />
1. Das <strong>Frettchen</strong> geht mit Übergabe in den Besitz des Betreuers über, der Verein <strong>Frettchen</strong>asyl bleibt aber<br />
zum Schutz des <strong>Frettchen</strong>s Eigentümer (bei Fundtieren bis zum Eigentumsübergang: mittelbarer Besitzer).<br />
Der Betreuer übernimmt wie ein Tierpfleger alle laufenden Kosten zum Unterhalt des Tieres, inklusive<br />
Tierarztkosten.<br />
2. Ich wurde über die artgerechte Haltung und alle Punkte des Vertrages durch den Vermittler ausführlich<br />
informiert. Mir wurde hierzu ein Beiblatt zur artgerechten Haltung übergeben, dass ich ausdrücklich zur<br />
Kenntnis genommen und akzeptiert habe. Bei Unklarheiten oder Rückfragen zur Haltung wende ich mich<br />
Vertrauensvoll an den Verein <strong>Frettchen</strong>asyl.<br />
3. Mein Vermieter ist mit der <strong>Frettchen</strong>haltung einverstanden. Allergien gegen Tierhaare sind weder bei mir,<br />
noch bei meinen Mitbewohnern bekannt. Ein Wohnungswechsel ist dem <strong>Frettchen</strong>asyl unverzüglich<br />
anzuzeigen!<br />
4. Bei Abhandenkommen oder Versterben des Tieres werde ich den Vermittler innerhalb von 3 Tagen<br />
schriftlich oder telefonisch informieren.<br />
Seite 2
- 3 -<br />
5. Das <strong>Frettchen</strong> wird nicht zur kommerziellen Zucht verwendet. (Zoohandlung, Farmen...). Ich verpflichte<br />
mich, das Tier spätestens bei Eintritt der Geschlechtsreife von einem Fachtierarzt kastrieren zu lassen (gilt<br />
für vermittelte Jungtiere).<br />
6. Ich werde dem Tier einen seinen Ansprüchen genügend großen Käfig zur Verfügung stellen. Ich werde es<br />
artgerecht ernähren und pflegen, sowie für den tägl. Auslauf sorgen (mindestens 3 Stunden).<br />
7. Ich verpflichte mich jede Quälerei oder Misshandlung zu unterlassen und solche auch durch Dritte nicht zu<br />
dulden. Weiterhin werde ich dem Tier den Stress von Ausstellungen und Bewertungsshows nicht zumuten.<br />
8. Ich erwerbe das Tier ausschließlich zum Eigennutz, das Tier wird (ohne vorherige Genehmigung) nicht an<br />
Dritte weitergegeben. Es wird weder als Forschungs- oder Versuchstier, noch für physische oder psychische<br />
Versuche oder zur Pelzgewinnung verwendet. Eine Tötung wird nur aus gesundheitlichen Gründen und nur<br />
durch einen zugelassenen Tierarzt vorgenommen.<br />
9. Ich verpflichte mich, das Tier jährlich mit dem zugelassenen <strong>Frettchen</strong>impfstoff (Febrivac Dist) impfen zu<br />
lassen, sowie es bei Anzeichen einer Krankheit sofort tierärztlich versorgen zu lassen. Die erforderlichen<br />
Kosten sind vom Betreuer zu tragen. Das <strong>Frettchen</strong>asyl hat das Recht die Impfausweise der Tiere zu prüfen.<br />
10. Der Vermittler ist berechtigt, sich jederzeit über die ordnungsgemäße Haltung und Pflege zu überzeugen. Ich<br />
gestatte nach vorheriger Terminabsprache die Wohnung oder das Anwesen, wo die Tiere gehalten werden,<br />
zur Überprüfung der Haltungsbedingungen zu betreten. Durch meine Unterschrift stimme ich dem Betreten<br />
meiner Wohnung ausdrücklich zu.<br />
11. Sollte sich die konkrete Haltung als nicht artgerecht herausstellen, kann der Verein <strong>Frettchen</strong>asyl diese<br />
Vereinbarung fristlos kündigen; Im Übrigen bleibt die beiderseitige, außerordentliche Kündigung aus<br />
wichtigem Grund unberührt. Bei Kündigung bin ich zur sofortigen unentgeltlichen Herausgabe des<br />
<strong>Frettchen</strong>s an den Vermittler verpflichtet.<br />
12. Sollte ich, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr für das <strong>Frettchen</strong> sorgen können oder wollen, bin<br />
ich verpflichtet, das Tier unentgeltlich an den Vermittler zurückzugeben.<br />
13. Eine Erstattung von in Punkt 1 genannten, bereits geleisteten Aufwendungen erfolgt nach Kündigung (Punkt<br />
11) und freiwilliger Rückgabe nicht. Das gleiche gilt für die entrichtete Schutzgebühr, außer bei Rückgabe<br />
in den ersten sieben Tagen nach Übergabe.<br />
14. Handelt es sich um ein Fundtier, erfolgt die Vermittlung zudem unter dem Vorbehalt dass binnen 6 (sechs)<br />
Monaten nach der Fundanzeige nicht der rechtmäßige Eigentümer sein Tier verlangt. Ist dies der Fall, muss<br />
das <strong>Frettchen</strong> auf Verlangen vom Übernehmer herausgegeben werden. In diesem Fall erstattet das<br />
<strong>Frettchen</strong>asyl die Schutzgebühr zurück. Übrige Aufwendungen kann der Übernehmer gegen den Eigentümer<br />
geltend machen.<br />
<strong>Frettchen</strong>asyl e.V.<br />
Beethovenstraße 7<br />
41379 Brüggen<br />
02163-949 646<br />
info@frettchenasyl.de