TUI Card – - TUI ReiseCenter
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<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> <strong>–</strong><br />
immer ein Gewinn!
Kartenbeantragung <strong>–</strong><br />
so einfach geht’s!<br />
Schritt 1: Ausfüllen des <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Antrags<br />
Sie haben die Wahl: Entweder Sie nutzen unseren Online-<br />
Antrag auf www.tui-card.de oder den Antrag, den Sie<br />
in diesem Umschlag finden. In jedem Fall bitten wir Sie,<br />
den Antrag vollständig auszufüllen. Da die Commerzbank<br />
nicht immer Ihre Hausbank ist, möchte sie vor der Eröffnung<br />
einer weltweit gültigen Kreditkarte jeden zukünftigen<br />
Inhaber besser kennenlernen. Dazu dienen die Angaben<br />
in dem Antrag.<br />
Schritt 2: Durchführung der Identitätsprüfung<br />
Damit Sie persönlich von Ihrer <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> profitieren, gibt es<br />
eine Identitätsprüfung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben.<br />
Je nach Antragsvariante gibt es eine unterschiedliche Form<br />
der Prüfung:<br />
n Online-Antrag: Identifikation durch Ihren Briefzusteller<br />
bei Ihnen direkt an der Haustür<br />
n Antrag aus dieser Broschüre: Identifikation in jeder<br />
Filiale der Commerzbank AG oder der Deutschen Post<br />
Weitere Informationen zur Identitätsprüfung entnehmen Sie<br />
bitte dem beiliegenden Formular „Identitätsprüfung <strong>–</strong> leicht<br />
gemacht“<br />
Schritt 3: Absenden des Antrags<br />
Bitte senden Sie den Antrag ggf. zusammen mit dem<br />
Formular zur Identitätsprüfung an den <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Service<br />
der Commerzbank AG.<br />
Schritt 4: Sie erhalten Ihre Karte<br />
Per Post erhalten Sie Ihre neue <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong>.<br />
n Online Antrag: Innerhalb von ca. einer Woche<br />
n Antrag aus dieser Broschüre: Innerhalb von<br />
ca. zwei bis drei Wochen.<br />
Wir sind für Sie da!<br />
Unser Serviceteam beantwortet gerne Ihre Fragen zu allen<br />
Leistungen der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong>, zu den ROBINSON <strong>Card</strong> Extras und<br />
zu Ihrer <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Abrechnung bei <strong>TUI</strong> Reisen:<br />
<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Infoline<br />
Tel.: 0180 6 884 22 1<br />
ROBINSON <strong>Card</strong> Infoline<br />
Tel.: 0180 6 884 22 3<br />
Mo.<strong>–</strong>Fr. von 9.00 bis 18.00 Uhr<br />
Fax: 0511 567-4270, E-Mail: tuicard@tui.de<br />
<strong>TUI</strong> Deutschland GmbH, <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong>,<br />
Karl-Wiechert-Allee 23, 30625 Hannover<br />
24 Stunden <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> im Internet<br />
Alle Informationen zur <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong>, zum Bonusprogramm Bonitos sowie<br />
den Online Antrag und Ihren aktuellen Bonuskontostand finden Sie<br />
auf www.tui-card.de<br />
Hier erhalten Sie Antworten auf alle Fragen zur laufenden<br />
Antragstellung, zur Bargeldabhebung, zu sonstigen Umsätzen<br />
und zum Zahlungsverkehr über die <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> (außer <strong>TUI</strong> Reisen):<br />
<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Service der Commerzbank AG<br />
Tel.: 0180 6 884 22 2<br />
ROBINSON <strong>Card</strong> Service der Commerzbank AG<br />
Tel.: 0180 6 884 22 4<br />
Mo.<strong>–</strong>Fr. von 8.00 bis 20.00 Uhr<br />
E-Mail: tui@kreditkartenservice.commerzbank.de<br />
<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Service der Commerzbank AG,<br />
Postfach 11 18 12, 60053 Frankfurt<br />
24 Stunden-Kartensperr-Service<br />
Tel.: +49 (0)69-66 57 13 33<br />
(20 ct/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 ct/Anruf<br />
aus dem dt. Mobilfunknetz)<br />
(20 ct/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 ct/Anruf<br />
aus dem dt. Mobilfunknetz)<br />
(20 ct/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 ct/Anruf<br />
aus dem dt. Mobilfunknetz)<br />
(20 ct/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 ct/Anruf<br />
aus dem dt. Mobilfunknetz)<br />
B<br />
Stand: November 2013
5<br />
<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> <strong>–</strong> eine Welt<br />
voller Vorteile!<br />
Vom Reiseschutz bis zum Fensterplatz im Flugzeug<br />
Mit der leistungsstarken <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> können Sie und Ihre Mitreisenden<br />
nicht nur während Ihres Urlaubs mit der <strong>TUI</strong>, sondern auch<br />
in der Zeit dazwischen eine Menge Geld sparen und von vielen<br />
Vergünstigungen profitieren. Denn neben einem rundum sorglos<br />
Versicherungsschutz erhalten Sie auch eine komfortable Kreditkarten-Zahlungsfunktion<br />
für Ihre Reise und alle sonstigen Einkäufe<br />
weltweit. Zudem profitieren Sie vom Bonusprogramm<br />
Bonitos und jeder Menge weiterer Vorteile, die <strong>TUI</strong> exakt auf Sie<br />
zugeschnitten hat. Und das Beste: Der Jahrespreis der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong><br />
macht sich meist schon bei der ersten Buchung bezahlt. Auf den<br />
folgenden Seiten können Sie sich selbst von den Vorzügen der<br />
<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> überzeugen.<br />
Alle Kartenvarianten<br />
Für bis zu 6 Reisende* Für Alleinreisende** Partnerkarte<br />
<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic<br />
€ 69,90 pro Jahr<br />
<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold<br />
€ 119,90 pro Jahr<br />
<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic One<br />
€ 34,90 pro Jahr<br />
<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold One<br />
€ 69,90 pro Jahr<br />
Für unsere ROBINSON Freunde:<br />
ROBINSON <strong>Card</strong> Classic<br />
€ 89,90 pro Jahr<br />
ROBINSON <strong>Card</strong> Gold<br />
€ 139,90 pro Jahr<br />
ROBINSON <strong>Card</strong> Classic<br />
One € 54,90 pro Jahr<br />
ROBINSON <strong>Card</strong> Gold One<br />
€ 89,90 pro Jahr<br />
zur <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic<br />
€ 9,90 pro Jahr<br />
zur <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold<br />
€ 19,90 pro Jahr<br />
zur ROBINSON <strong>Card</strong> Classic<br />
€ 29,90 pro Jahr<br />
zur ROBINSON <strong>Card</strong> Gold<br />
€ 39,90 pro Jahr<br />
* Die Kartenleistungen gelten für den Karteninhaber und bis zu 5 weitere Mitreisende,<br />
die gemeinsam auf einer Reisebestätigung ausgewiesen sind.<br />
** Die Kartenleistungen gelten lediglich für den Karteninhaber.<br />
<strong>TUI</strong>/airtours/<strong>TUI</strong> Fly & More<br />
<strong>TUI</strong>fly*<br />
X<strong>TUI</strong><br />
<strong>TUI</strong> Fly & More Basic<br />
<strong>TUI</strong> Cruises/Wolters Reisen<br />
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<strong>TUI</strong>/airtours/<strong>TUI</strong> Fly & More<br />
<strong>TUI</strong>fly*<br />
X<strong>TUI</strong><br />
<strong>TUI</strong> Fly & More Basic<br />
<strong>TUI</strong> Cruises/Wolters Reisen<br />
Alleinreisende<br />
º 34,90 pro Jahr<br />
Bis zu 6 Reisende<br />
º 69,90 pro Jahr<br />
Alle Vorteile auf<br />
einen Blick ...<br />
<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic Leistungen<br />
Reiserücktritt-Versicherung . . . . . . . . . . . 6<br />
Umbuchungsgebühren-Schutz . . . . . . . . 6<br />
Reiseabbruch-Versicherung . . . . . . . . . . . 6<br />
Sitzplatzreservierung . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
Ermäßigung auf <strong>TUI</strong> Landausflüge . . . . . 7<br />
Reiseführer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
<strong>TUI</strong> Cars 7=6 & 14=12 . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
Kein Zahlungstransaktionsentgelt . . . . . .9<br />
Weltweit gültige Visa-Kreditkarte . . . . . . 9<br />
Weltweit kein Auslandseinsatzentgelt . . 9<br />
Bonusprogramm Bonitos . . . . . . . . . . . . 10<br />
ROBINSON <strong>Card</strong> Extras + º 20,<strong>–</strong> . . . . . 12<br />
<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold Extra-Leistungen<br />
Reisekranken-Versicherung . . . . . . . . . . 14<br />
Soforthilfe und Notruf-Versicherung . . 14<br />
Reisegepäck-Versicherung . . . . . . . . . . . 14<br />
Reiseunfall-Versicherung . . . . . . . . . . . . 14<br />
30 kg Freigepäck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
Bargeldabheben kostenlos . . . . . . . . . . 15<br />
Hochwertiger Reiseführer . . . . . . . . . . . 15<br />
ROBINSON <strong>Card</strong> Extras + º 20,<strong>–</strong> . . . . . 16<br />
Weitere Informationen zu diesen Leistungen finden Sie<br />
auch im Internet auf www.tui-card.de<br />
* (Flüge mit X3-Flugnummern gebucht im Reisebüro<br />
oder über www.tuifly.com)<br />
Alleinreisende<br />
º 69,90 pro Jahr<br />
Bis zu 6 Reisende<br />
º 119,90 pro Jahr<br />
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So kommen Sie in den<br />
Genuss der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Vorteile<br />
Ganz einfach von den Leistungen profitieren<br />
Bei Buchung einer <strong>TUI</strong> Reise wählen Sie Ihre <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> als<br />
Zahlungsmittel. Bitte denken Sie daran, dass Sie die Karte im<br />
Reisebüro vorlegen.<br />
Sollten Sie bei Buchung noch keine <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> haben, so<br />
beantragen Sie diese jetzt ganz einfach in wenigen Schritten:<br />
Schließen Sie bei Buchung Ihrer Reise unbedingt eine Reiserücktritt-<br />
Versicherung ohne Selbstbehalt des jeweiligen Veranstalters ab.<br />
<strong>TUI</strong>/ ROBINSON <strong>Card</strong> Classic Leistungen<br />
Papier Antrag<br />
<br />
<br />
Online Antrag<br />
Groer Spareffekt: <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic<br />
Mit der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic genießen Sie und je nach Kartenart bis zu<br />
5 weitere Mitreisende viele attraktive Vorteile und Vergünstigungen<br />
im Rahmen Ihres Urlaubs. Und das sogar beliebig oft im Jahr.<br />
✘<br />
Durchführung der<br />
Identitätsprüfung in<br />
jeder Filiale der<br />
Commerzbank AG oder<br />
der Deutschen Post<br />
Absenden des Antrags<br />
an den <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Service<br />
der Commerzbank<br />
Erhalt Ihrer <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong><br />
<br />
Absenden des Antrags<br />
an den <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Service<br />
der Commerzbank<br />
Erhalt Ihrer <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong><br />
und<br />
Durchführung der<br />
Identitätsprüfung durch<br />
Ihren Briefzusteller an<br />
Ihrer Haustür<br />
Beispiel <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic<br />
Für eine 14-tägige Reise nach Fuerteventura zahlen<br />
2 Erwachsene und ein Kind º 2.100,00<br />
+ Reiserücktritt-Plus ohne SB je Familie º 105,00<br />
+ Sitzplatzreservierung (º 30,- pro Person) º 90,00<br />
+ Reiseführer º 10,00<br />
Summe Zusatzkosten º 205,00<br />
- Jahrespreis <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic º 69,90<br />
Spareffekt º 135,10<br />
Die meisten <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Leistungen gelten bei Reisen mit <strong>TUI</strong>, X<strong>TUI</strong>,<br />
<strong>TUI</strong> Fly & More, <strong>TUI</strong> Fly & More Basic, airtours, <strong>TUI</strong> Cruises, Wolters<br />
Reisen und <strong>TUI</strong>fly (<strong>TUI</strong>fly Flüge mit X3 Flugnummer gebucht im<br />
Reisebüro oder über www.tuifly.com). Eine detaillierte Übersicht<br />
aller Leistungen und teilnehmenden Veranstalter finden Sie auf<br />
Seite 3.<br />
Vorlage der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> im Reisebüro. Dort wird Ihre Buchung aktualisiert.<br />
Die Bezahlung wird auf <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> geändert und die Versicherungsprämie der<br />
zuvor abgeschlossenen Reiserücktritt-Versicherung wird Ihnen erstattet.<br />
Alle weiteren Informationen zu den <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong>s finden Sie auch im<br />
Internet auf www.tui-card.de<br />
Weitere Details zur Beantragung der Karte finden Sie auf der<br />
Umschlag-Rückseite am Ende dieser Broschüre.<br />
4<br />
5
Sitzplatzreservierung<br />
Entspanntes Reisen<br />
Sichern Sie sich die besten Plätze im Ferienflieger. Egal ob vorne oder<br />
hinten, Fenster oder Gang, Sie haben die Wahl. Bereits bei Buchung<br />
können Sie je nach Verfügbarkeit auf vielen Charterflügen Ihren<br />
Wunschsitzplatz kostenlos* reservieren.<br />
So haben Sie die Möglichkeit am Abreisetag ganz entspannt einzuchecken<br />
und sparen sogar bares Geld. Denn es entfällt die übliche<br />
Reservierungsgebühr von mindestens € 24,- pro Person.<br />
* gilt nicht für Sonderplätze wie z.B. XL-Plätze<br />
<strong>TUI</strong>/ ROBINSON <strong>Card</strong> Classic Leistungen<br />
<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic Reiseschutz<br />
Immer auf der sicheren Seite<br />
Zwischen Buchung und Ende Ihrer Reise kann leider immer etwas passieren.<br />
Deshalb bietet die <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Ihnen einen erstklassigen Reiseschutz.<br />
Und das ganz ohne Selbstbehalt!<br />
Reiserücktritt-Versicherung<br />
Können Sie Ihre Reise aus versichertem Grund nicht antreten, sind Ihre<br />
Stornokosten abgesichert. Bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem<br />
Grund bekommen Sie die Mehrkosten der Anreise und die vor Ort<br />
nicht genutzten Reiseleistungen erstattet. Einige der versicherten Gründe<br />
sind zum Beispiel ein schwerer Unfall, eine unerwartet schwere<br />
Erkrankung oder eine betriebsbedingte Arbeitslosigkeit.<br />
Umbuchungsgebühren-Schutz<br />
Bei einer Umbuchung innerhalb der gleichen Saison bis zu 42 Tagen vor<br />
Reiseantritt bekommen Sie die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren<br />
bis maximal € 50,- je versicherter Person ersetzt.<br />
Reiseabbruch-Versicherung<br />
Bei vorzeitiger oder verspäteter Beendigung Ihrer Reise aus versichertem<br />
Grund werden Ihnen der anteilige Reisepreis für die vor Ort nicht<br />
genutzten Reiseleistungen und die Mehrkosten für die Rückreise<br />
ersetzt.<br />
Ermäigung auf <strong>TUI</strong> Land ausflüge<br />
Land und Leute hautnah erleben<br />
Zeigen Sie einfach der<br />
<strong>TUI</strong> Betreuung vor Ort Ihre<br />
<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> und schon erhalten<br />
Sie 3%-5% Ermäßigung auf<br />
die meisten <strong>TUI</strong> Landausflüge<br />
in vielen Ländern. Eine aktuelle<br />
Auflistung der teilnehmenden<br />
Reiseziele finden Sie auf<br />
www.tui-card.de<br />
Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen, die Sie zusammen<br />
mit Ihrer <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> erhalten. Die Reisebestätigung, auf der Ihre<br />
<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> als Zahlungsmittel genannt wird, ist Ihr Versicherungsnachweis<br />
im Schadensfall. Der Versicherungsschutz gilt bei den<br />
auf Seite 3 genannten Veranstaltern.<br />
6 7
Reiseführer<br />
Vorfreude wecken<br />
Starten Sie perfekt vorbereitet in Ihren<br />
nächsten Urlaub. Zusammen mit Ihren<br />
Reiseunterlagen erhalten Sie<br />
einen Gutschein, mit dem<br />
Sie sich Ihren Wunsch-Reiseführer<br />
kostenlos online<br />
bestellen können. Wählen<br />
Sie aus unserem Sortiment<br />
von über 250 Reiseführertiteln.<br />
Kein Zahlungstransaktionsentgelt<br />
bei Reisebuchungen<br />
Attraktives Zahlungsmittel<br />
Bei Zahlung mit der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> entfällt das sonst übliche Zahlungstransaktionsentgelt<br />
in Höhe von 1% des Reisepreises.<br />
<strong>TUI</strong>/ ROBINSON <strong>Card</strong> Classic Leistungen<br />
<strong>TUI</strong> Cars 7=6 & 14=12<br />
Weltweit mobil in über 80 Destinationen<br />
Buchen Sie Ihren Mietwagen noch vor Ihrer Anreise bei <strong>TUI</strong> Cars.<br />
So können Sie bares Geld sparen. Bei 7-tägiger Mietdauer<br />
zahlen Sie nur den Preis für 6 Tage, wenn Sie den Wagen für<br />
14 Tage oder länger mieten, sogar nur den Preis für 12 Tage.<br />
Und übrigens: Mit der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold erhalten Sie über unseren<br />
Partner Europcar ein kostenloses Upgrade in die nächst höhere<br />
Mietwagenkategorie (vorbehaltlich Verfügbarkeit zum Zeitpunkt<br />
der Anmietung).<br />
Weltweit gültige Visa-Kredit karte<br />
ohne Risiko und ohne Auslandseinsat<br />
z entgelt<br />
Sie sind auf der ganzen Welt willkommen<br />
Als eine von wenigen Kreditkarten übernimmt die <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> das<br />
sonst übliche Auslandseinsatzentgelt von ca. 1%-2% für Sie.<br />
Ob bei der Shopping-Tour, an der Tankstelle um die Ecke oder<br />
auf Reisen: Mit Ihrer <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> bezahlen Sie weltweit bei über<br />
24 Millionen Akzeptanzstellen bargeldlos <strong>–</strong> und dank der Missbrauchshaftung<br />
von € 0,- auch immer mit einem sicheren Gefühl.<br />
Denn sollten Sie Ihre <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> verlieren oder sie wird Ihnen<br />
gestohlen, dann<br />
haften Sie im Falle eines<br />
Missbrauchs nicht. Wichtig<br />
ist nur, dass Sie Ihre Karte<br />
in einem solchen Fall unverzüglich<br />
sperren lassen.<br />
In Deutschland können Sie<br />
zudem an über 2.450 Geldautomaten<br />
der Commerzbank<br />
AG kostenlos mit<br />
Ihrer <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Bargeld<br />
abheben.<br />
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Attraktive Bonitos Prämien<br />
Tauschen Sie Ihre Bonitos gegen eine der vielen interessanten<br />
Bonitos Prämien: Vom Reisegutschein für Ihren nächsten <strong>TUI</strong><br />
Urlaub bis zur hochwertigen Sachprämie, Sie haben die Wahl.<br />
Das komplette Prämienangebot und alle weiteren Informationen<br />
zum <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Bonusprogramm finden Sie im Internet auf<br />
www.tui-card.de<br />
<strong>TUI</strong>/ ROBINSON <strong>Card</strong> Classic Leistungen<br />
Bonusprogramm Bonitos<br />
Unterhaltsame Prämien<br />
z.B. Apple iPod nano<br />
Weltweit punkten<br />
Mit dem Bonusprogramm Bonitos sammeln Sie bei jedem Einkauf,<br />
den Sie mit Ihrer <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> bezahlen, wertvolle Bonitos Bonuspunkte.<br />
Diese können Sie gegen attraktive Prämien einlösen.<br />
Bonitos für <strong>TUI</strong> Leistungen<br />
Bei allen <strong>TUI</strong> Reisen*, die Sie mit Ihrer <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> bezahlen, wird<br />
Ihnen automatisch ein Bonito je Euro Reisepreis gutgeschrieben.<br />
* Eine Auflistung der entsprechenden Veranstalter finden Sie auf Seite 3.<br />
Bonitos für Einkäufe in aller Welt<br />
Für alle sonstigen Zahlungen mit der Karte bekommen Sie zwei<br />
Bonitos je Euro Umsatz.<br />
Extra Bonitos bei <strong>TUI</strong><br />
Sie erhalten bei vielen Reisen aus dem <strong>TUI</strong> Programm 3-fach<br />
oder sogar 5-fach Bonitos pro Euro Reisepreis. Achten Sie auf die<br />
Hinweise in den <strong>TUI</strong> Hotel-Beschreibungen.<br />
Reiseprämien<br />
z.B. Gutschein für Ihre<br />
nächste <strong>TUI</strong> Reise<br />
Genussvolle Prämien<br />
z.B. Latte Macchiato Set<br />
Interessante Prämien<br />
z.B. Halbjahresabo „Fit for Fun“<br />
Extra Bonitos bei der Commerzbank AG<br />
Auch die Commerzbank AG bietet regelmäßig spezielle Aktionen,<br />
bei denen Sie zahlreiche Extra Bonitos sammeln können. Die<br />
aktuellen Aktionen finden Sie auf www.commerzbanking.de/tui<br />
Ihre Punkte im Überblick<br />
Ihren Bonuskontoauszug finden Sie auf der Rückseite Ihrer <strong>TUI</strong><br />
<strong>Card</strong> Kreditkartenabrechnung. Den aktuellen Bonuskontostand<br />
können Sie zudem im Mitgliederbereich<br />
auf www.tui-card.de einsehen.<br />
Ihre Zugangsdaten entnehmen Sie<br />
bitte Ihrem Bonuskontoauszug.<br />
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ROBINSON <strong>Card</strong> Classic Extras<br />
Die ROBINSON <strong>Card</strong> Classic beinhaltet alle Leistungen der<br />
<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic. Bei einem ROBINSON Aufenthalt genießen Sie<br />
zusätzlich folgende exklusive Vorteile:<br />
n º 30,- Getränkeguthaben pro Clubaufenthalt für Sie als Karten -<br />
inhaber, in den all inclusive Clubs erhalten Sie stattdessen eine<br />
gleichwertige Flasche Wein<br />
n ein Cocktail mit der Clubleitung für Sie und Ihre Mitreisenden<br />
pro Clubaufenthalt<br />
n 10% Ermäßigung auf alle nicht reduzierten Bekleidungsartikel<br />
im ROBIN Store*<br />
<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold:<br />
Noch mehr Sicherheit und Komfort<br />
Mit der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold genießen Sie und je nach Kartenart bis zu<br />
5 weitere Mitreisende <strong>–</strong> zusätzlich zu den vielen Leistungen der<br />
<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic <strong>–</strong> weitere attraktive Vorteile. Und das natürlich auch<br />
mehrmals im Jahr.<br />
Beispiel <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold<br />
Für eine 14-tägige Reise nach Fuerteventura zahlen<br />
2 Erwachsene und ein Kind º 2.100,00<br />
+ Optimalschutz ohne SB je Familie º 159,00<br />
+ Sitzplatzreservierung (º 30,- pro Person) º 90,00<br />
+ Übergepäck (º 110,- pro Person) º 330,00<br />
+ Hochwertiger Reiseführer º 23,50<br />
Summe Zusatzleistungen º 602,50<br />
- Jahrespreis <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold º 119,90<br />
Spareffekt º 482,60<br />
<strong>TUI</strong>/ ROBINSON <strong>Card</strong> Gold Extra-Leistungen<br />
* Gilt nicht in den ROBINSON Clubs Camyuva, Maldives, Nobilis, Pamfilya, Sarigerme Park,<br />
Arosa, Alpenrose Zürs und Landskron.<br />
12<br />
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<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold Reiseschutz<br />
30 kg Freigepäck<br />
Bei uns darf es ruhig etwas mehr sein<br />
Sie müssen sich nicht mehr über den häufig anfallenden Übergepäckzuschlag<br />
von mindestens € 10,- pro Kilo ärgern. Denn bei der Bezahlung<br />
Ihrer <strong>TUI</strong>, airtours, <strong>TUI</strong> Fly & More oder <strong>TUI</strong>fly* Reise mit einer <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong><br />
Gold haben Sie auf <strong>TUI</strong>fly Flügen und einigen weiteren Charterflügen ausgewählter<br />
Fluggesellschaften** eine Freigepäckgrenze von 30 kg.<br />
* <strong>TUI</strong>fly Flüge gebucht im Reisebüro oder über www.tuifly.com<br />
** Eine aktuelle Auflistung der teilnehmenden Fluggesellschaften finden Sie auf www.tui-card.de<br />
<strong>TUI</strong>/ ROBINSON <strong>Card</strong> Gold Extra-Leistungen<br />
Ein Paket voller Sicherheit<br />
Zusätzlich zu den Versicherungen des <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic Reiseschutzes (siehe<br />
Seite 6) beinhaltet der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold Reiseschutz die folgenden Leistungen.<br />
Und das ebenfalls ganz ohne Selbstbehalt!<br />
Reisekranken-Versicherung*<br />
In den meisten Urlaubsländern sind die Kosten für Heilbehandlungen sehr<br />
hoch. Aber mit der Reisekranken-Versicherung brauchen Sie sich darüber keine<br />
Gedanken zu machen, denn diese Kosten trägt die Versicherung und auch die<br />
des ggf. medizinisch sinnvollen Krankenrücktransportes.<br />
Soforthilfe und Notruf-Versicherung*<br />
Die Versicherung hilft Ihnen zum Beispiel beim Verlust von Zahlungsmitteln<br />
oder Reisedokumenten, verauslagt Gerichts- und Anwaltskosten und übernimmt<br />
Such-, Rettungs- sowie Bergungskosten.<br />
Reisegepäck-Versicherung*<br />
Wird Ihr Koffer beschädigt oder geht er verloren, ersetzt Ihnen die Versicherung<br />
den Schaden bis zu € 2.000,- und je nach Kartenart anteilig für bis zu 5 weitere<br />
Mitreisende zusätzlich bis zu weiteren € 2.000,-.<br />
Reiseunfall-Versicherung**<br />
Im Falle eines Unfalls während der Reise sind Sie versichert. Die Versicherungssummen<br />
betragen € 25.000,- im Todesfall und bis maximal € 75.000,- bei Invalidität.<br />
Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen, die Sie zusammen mit<br />
Ihrer <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> erhalten. Die Reisebestätigung, auf der Ihre <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> als<br />
Zahlungsmittel genannt wird, ist Ihr Versicherungsnachweis im Schadensfall.<br />
Der Versicherungsschutz gilt bei den auf Seite 3 genannten Veranstaltern.<br />
* Maximal versicherte Reisedauer 45 Tage. Verlängerungen können Sie in Ihrem Reisebüro buchen.<br />
** Maximal versicherte Reisedauer 93 Tage. Verlängerungen können Sie in Ihrem Reisebüro buchen.<br />
14<br />
Bargeldabheben kostenlos<br />
Der nächste Geldautomat ist der Richtige<br />
<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold Inhaber können weltweit an allen Geldautomaten entgeltfrei<br />
Bargeld abheben. Geldautomatenbetreiber können Entgelte erheben,<br />
die nach Freigabe durch den Karteninhaber zusätzlich zu dem Auszahlungsbetrag<br />
der Kreditkarte belastet werden (Surcharge).<br />
Hochwertiger Reiseführer nach Wahl<br />
Lesen Sie, was Sie erwartet<br />
Inhaber einer <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold erhalten zusammen mit Ihren Reiseunterlagen<br />
anstatt des Reiseführer-Gutscheins der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic (s. Seite 8)<br />
einen Gutschein für einen hochwertigen Reiseführer im Wert von bis zu<br />
€ 23,50. Hier können Sie aus den umfangreichen Verlagsprogrammen<br />
von Baedeker, DUMONT, Polyglott und Reise Know-How einen von<br />
ca. 250 Titeln auswählen.<br />
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Wichtiger Lesestoff<br />
I. Bedingungen für Kartenleistungen der <strong>TUI</strong> Deutschland GmbH<br />
Die Karte bietet dem Karteninhaber im In- und Ausland zahlreiche Ver günstigungen, die von<br />
<strong>TUI</strong> und von anderen mit <strong>TUI</strong> kooperierenden Handels- und Dienstleistungsunternehmen<br />
erbracht werden. Für alle etwaigen Ansprüche ist derjenige Kooperationspartner ausschließlich<br />
verantwortlich, der die jeweilige Leistung erbringt. <strong>TUI</strong> behält sich das Recht vor, das<br />
Kartenangebot unter angemessener Wahrung der Belange des Karteninhabers zu ändern,<br />
zu ergänzen oder gegebenenfalls auch einzelne Komponenten wegfallen zu lassen. In diesen<br />
Fällen gilt III. Ziffer 7. <strong>TUI</strong> ist <strong>–</strong> außer im Fall der spezifischen Zusatz leistungen bei den<br />
ROBINSON <strong>Card</strong>s <strong>–</strong> berechtigt, die Kooperationspartner, die zur Erfüllung der mit der Karte<br />
angebotenen Leistungen eingeschaltet sind, bei Bedarf auszutauschen. In diesen Fällen wird<br />
<strong>TUI</strong> dafür Sorge tragen, dass sämtliche Verpflich tungen der alten Kooperationspartner<br />
gegenüber den Karten inhabern vollständig von den neuen Kooperationspartnern übernommen<br />
werden.<br />
Kartenbedingungen<br />
ROBINSON <strong>Card</strong> Gold Extras<br />
Die ROBINSON <strong>Card</strong> Gold beinhaltet alle Leistungen der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold.<br />
Bei einem ROBINSON Aufenthalt genießen Sie zusätzlich folgende exklusive<br />
Vorteile:<br />
n º 50,- Getränkeguthaben pro Clubaufenthalt für Sie als Karteninhaber,<br />
in den all inclusive Clubs erhalten Sie stattdessen eine gleichwertige<br />
Flasche Wein<br />
n Bevorzugte und bei Zimmerverfügbarkeit kostenfreie Berücksichtigung von<br />
Early Check-in/Late Check-out Wünschen vor Ort in allen ROBINSON Clubs<br />
n ein Cocktail mit der Clubleitung für Sie und Ihre Mitreisenden pro<br />
Clubaufenthalt<br />
n 15% Ermäßigung auf alle nicht reduzierten Bekleidungsartikel im<br />
ROBIN Store*<br />
n 5% Ermäßigung auf die meisten ROBINSONADEN ®<br />
* Gilt nicht in den ROBINSON Clubs Camyuva, Maldives, Nobilis, Pamfilya, Sarigerme Park, Arosa,<br />
Alpenrose Zürs und Landskron.<br />
II. Bedingungen für Kartenleistungen der COMMERZBANK AG („Bank“)<br />
1. Verwendungsmöglichkeiten<br />
Die Karte kann der Karteninhaber im Inland und als weitere Dienst leistung auch im<br />
Ausland im Rahmen des Visa-Verbundes einsetzen:<br />
n bei Vertragsunternehmen<br />
n und darüber hinaus als weitere Dienstleistung zum Abheben von Bargeld an Geld -<br />
automaten sowie Kassen von Kreditinstituten, dort zusätzlich gegen Vorlage eines<br />
Ausweispapiers (Bargeldservice).<br />
Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und Geldautomaten im Rahmen des<br />
Bargeldservice sind an dem Akzeptanzsymbol zu erkennen, das auch auf der Karte zu<br />
sehen ist.<br />
2. Persönliche Geheimzahl (PIN)<br />
Für die Nutzung von Geldautomaten und automatisierten Kassen kann dem Karten -<br />
inhaber für seine Karte eine persönliche Geheimzahl (PIN) zur Verfügung gestellt werden.<br />
Die Karte kann an Geldautomaten sowie an automatisierten Kassen, an denen im<br />
Zusammenhang mit der Ver wendung der Kreditkarte die PIN eingegeben werden muss,<br />
nicht mehr eingesetzt werden, wenn die PIN dreimal hintereinander falsch einge geben<br />
wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit dem Karten -Service der Bank in<br />
Verbindung setzen.<br />
3. Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber<br />
Bei Nutzung der Karte ist entweder<br />
n ein Beleg zu unterschreiben, auf dem das Vertragsunternehmen die Kartendaten<br />
übertragen hat, oder<br />
n an Geldautomaten und automatisierten Kassen die PIN einzugeben.<br />
Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertrags unternehmen kann<br />
der Karteninhaber <strong>–</strong> insbesondere zur Beschleuni gung eines Geschäftsvorfalls <strong>–</strong> ausnahmsweise<br />
darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen lediglich<br />
seine Kartennummer angeben.<br />
Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur<br />
Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zusätzlich eine PIN oder die Unterschrift<br />
erforderlich ist, wird die Zustimmung erst mit deren Einsatz erteilt. Nach der Erteilung der<br />
Zustimmung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.<br />
4. Ablehnung von Kartenzahlungen durch die Bank<br />
Die Bank ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, wenn<br />
n sich der Karteninhaber nicht mit seiner PIN oder mittels Unterschrift legitimiert hat,<br />
n der für die Kartenzahlung geltende Verfügungsrahmen der Karte oder die finanzielle<br />
Nutzungsgrenze nicht eingehalten ist, oder<br />
n die Karte gesperrt ist.<br />
Hierüber wird der Karteninhaber über das Terminal, an dem die Kredit karte eingesetzt<br />
wird, unterrichtet.<br />
16<br />
17
5. Ausführungsfrist<br />
Der Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Nach Zugang des Zahlungsauftrages<br />
bei der Bank ist diese verpflichtet, sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag<br />
innerhalb der Ausführungsfrist von einem Geschäftstag beim Zahlungs dienstleister des Zahlungsempfängers<br />
eingeht.<br />
Bei Kartenzahlungen innerhalb Deutschlands und in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums<br />
(EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaaten währung)<br />
sowie Kartenzahlungen, bei denen der Zahlungsdienstleister des Zahlungs empfängers außerhalb<br />
der EWR (Drittstaaten) gelegen ist, werden Kartenzahlungen baldmöglichst bewirkt.<br />
6. Verfügungsrahmen und finanzielle Nutzungsgrenze<br />
Der Karteninhaber darf die Kreditkarte nur innerhalb des Verfügungs rah mens der Karte und<br />
nur in der Weise nutzen, dass ein Ausgleich der Karten umsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist<br />
(finanzielle Nutzungsgrenze).<br />
Auch wenn der Karteninhaber die finanzielle Nutzungsgrenze nicht einhält, ist die Bank<br />
berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Kreditkarte<br />
entstehen. Die Genehmigung einzelner Kreditkarten-Umsätze führt nicht zur Einräumung<br />
eines Kredites, sondern erfolgt in der Erwartung, dass ein Ausgleich der Kreditkarten-<br />
Umsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist.<br />
7. Abrechnung der Umsätze<br />
Die Kartenumsätze werden dem Kartenkonto belastet und mit vorhandenem Guthaben<br />
taggleich verrechnet. Für den Einzug fälliger Kreditkartenabrechnungen ist die Erteilung<br />
eines SEPA-Lastschriftmandats obligatorisch. Eine Begleichung der fälligen Kreditkartenabrechnung<br />
per Überweisung ist nicht möglich.<br />
Reisepreise der <strong>TUI</strong> Deutschland GmbH, der <strong>TUI</strong>fly GmbH, der Wolters Reisen GmbH sowie<br />
der <strong>TUI</strong> Cruises GmbH werden über das Kartenkonto direkt dem Giro konto belastet, sofern<br />
kein Guthaben auf dem Kartenkonto vorhanden oder Teilzahlung vereinbart ist. Auch aus<br />
diesen Buchungen resultierende Gutschriften erfolgen auf das Kartenkonto. Zur Karte kann<br />
eine Partnerkarte vergeben werden. Der Partnerkarten inhaber ist Bevollmächtigter des Karteninhabers.<br />
Als Bevollmächtigter ist er im Rahmen der Vertragsbedingungen berechtigt, mittels<br />
seiner Karte über das Kartenkonto des Karteninhabers zu verfügen. Der Karteninhaber<br />
hat den Partnerkarteninhaber zu verpflichten, dass dieser die Vertrags bedingungen einhält.<br />
8. Guthaben<br />
Der Karteninhaber kann Guthaben auf das Kartenkonto überweisen und über dieses durch<br />
Nutzung der Karte verfügen oder die Bank beauftragen, das Guthaben wieder auf sein Referenzkonto<br />
zu übertragen. Das Referenzkonto ist das Konto, das der Kunde für den Einzug<br />
des jeweiligen Rechnungsbetrages benannt hat. Änderungen des Referenzkontos sind der<br />
Bank schriftlich mitzuteilen.<br />
9. Elektronisches Bereitstellen von Informationen zur Kreditkarte<br />
Der Hauptkarteninhaber und die Bank können vereinbaren, dass die Bank den Karteninhaber<br />
durch Bereitstellung der Kreditkartenabrechnung zum Abruf über das Internet über die<br />
aktuellen Umsätze und die daraus resultierenden Kontostände informiert. Ferner erhält der<br />
Karteninhaber sonstige Abrechnungen und Mitteilungen zu dem vereinbarten Kreditkartenvertrag.<br />
Über die Bereitstellung kann die Bank den Karteninhaber per E-Mail informieren.<br />
Zum Abruf erhält der Hauptkarteninhaber und/oder der Partnerkarteninhaber von der Bank<br />
eine Persönliche Identifkationsnummer (PIN), die nicht mit der PIN für die Kreditkarte identisch<br />
ist. Der Karteninhaber ist verpflichtet, auch diese PIN vor unberechtigtem Zugriff zu<br />
schützen. Die elektronisch eingestellten Informationen werden jeweils über einen Zeitraum<br />
von 12 Monaten zum Abruf bereitgehalten. Sie können vom Karteninhaber auf seinem<br />
Rechner gespeichert und über seinen am Rechner angeschlossenen Drucker ausgedruckt<br />
werden. Im Falle des Kreditkartenbankings entfällt die postalische Zusendung der Informationen.<br />
Wünscht der Karteninhaber zusätzlich zur Bereitstellung im Internet die Informationen<br />
in Papierform, kann hierfür ein Entgelt erhoben werden. Eine Änderung des Versandweges<br />
kann vom Hauptkarteninhaber jederzeit mit einem Vorlauf von 3 Geschäftstagen<br />
durchgeführt werden. Die Bank übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Karteninhaber<br />
gespeicherten oder ausgedruckten elektronischen Informationen von Dritten (z. B.<br />
Finanzbehörden, Wirtschaftsprüfer) anerkannt werden.<br />
10. Fremdwährungsumrechnung bei Auslandseinsatz<br />
Bei Kundengeschäften in fremder Währung (z.B. Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge)<br />
legt die Bank für den An- und Verkauf von Devisen, soweit nichts anderes vereinbart<br />
ist, als Referenzwechselkurs den um 13.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main)<br />
eines jeden Handelstages (Abrechnungstermin) ermittelten, auf ihren Internetseiten<br />
veröffentlichten Geld- bzw. Briefkurs zugrunde (www.commerzbank.de/devisenkurse).<br />
Den An- und Verkauf von Devisen, dessen Ausführung der Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen<br />
Arbeitsablaufs bis zum Abrechnungstermin nicht mehr möglich ist, rechnet<br />
die Bank zu dem jeweiligen Kurs des nächsten Abrechnungstermins ab. Der Geldbzw.<br />
Briefkurs wird unter Berücksichtigung der zum Abrechnungstermin im internationalen<br />
Devisenmarkt für die jeweilige Währung gehandelten Kurse ermittelt. Bei Zahlungsvorgängen<br />
in fremder Währung aus dem Einsatz der Karte erfolgt, soweit nicht anders<br />
vereinbart, die Abrechnung zum Devisengeldkurs. Als Devisengeldkurs gilt der von der<br />
Bank bankarbeitstäglich um 13.00 Uhr unter Bezugnahme auf den internationalen Devisenmarkt<br />
festgestellte Kurs. Eine Änderung des in der Umrechnungsregelung genannten<br />
Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden<br />
wirksam.<br />
11. Pflichten des Karteninhabers<br />
11.1. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers<br />
Der Karteninhaber hat seine Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unterschriftsfeld<br />
zu unterschreiben.<br />
Die Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhanden<br />
kommt oder missbräuchlich verwendet wird. Sie darf insbesondere nicht unbeaufsichtigt<br />
im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden, denn jede Person, die im Besitz der Karte<br />
ist, hat die Möglichkeit, mit ihr missbräuchliche Verfügungen zu tätigen.<br />
Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von<br />
seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Sie darf ins besondere nicht auf der Kreditkarte<br />
vermerkt oder in anderer Weise zu sammen mit dieser aufbewahrt werden. Jede<br />
Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Kreditkarte kommt, hat die Möglichkeit,<br />
zusammen mit der PIN und der Kreditkarte missbräuchliche Verfügungen zu tätigen<br />
(z. B. Geld an Geldautomaten abzuheben).<br />
11.2. Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers<br />
1) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte, die missbräuchliche<br />
Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte oder PIN fest, so<br />
ist der Kartenservice der Bank unverzüglich zu unterrichten, um die Karte sperren zu<br />
lassen. Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch auch unverzüglich bei<br />
der Polizei anzuzeigen.<br />
2) Hat der Karteninhaber den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt in den<br />
Besitz seiner Karte gelangt ist, eine missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige<br />
nicht autorisierte Nutzung von Karte oder PIN vorliegt, muss er ebenfalls unverzüglich<br />
eine Sperranzeige abgeben.<br />
3) Der Karteninhaber hat die Bank unverzüglich nach Feststellung einer nicht autorisierten<br />
oder fehlerhaft ausgeführten Kartenverfügung zu unterrichten.<br />
4) Der Karteninhaber hat die Abrechnungen der Bank auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
unverzüglich zu überprüfen und etwaige Ein wen dungen unverzüglich zu erheben.<br />
Falls regelmäßig erteilte Abrechnun gen dem Karteninhaber nicht zugehen, muss<br />
er die Bank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch<br />
beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet.<br />
5) Der Karteninhaber ist verpflichtet, Änderungen seines Wohnsitzes (Adressänderung)<br />
zeitnah dem Kreditkarten-Service der Commerzbank AG mitzuteilen.<br />
12. Zahlungsverpflichtung des Kunden<br />
Die Bank ist gegenüber Vertragsunternehmen sowie den Kreditinstituten, die die Karte<br />
an ihren Geldautomaten akzeptieren, verpflichtet, die vom Karteninhaber mit der Kreditkarte<br />
getätigten Umsätze zu begleichen.<br />
Die Bank unterrichtet den Hauptkarteninhaber mindestens einmal monatlich schriftlich<br />
oder auf dem vereinbarten Weg über alle im Zusammenhang mit der Begleichung der<br />
Kartenumsätze entstehenden Aufwendungen. Diese Vorabinformation (Prenotification)<br />
über Betragshöhe und Zeitpunkt der Kontobelastung mittels SEPA-Basislastschrift<br />
erfolgt mindestens 2 Werktage vor der Kontobelastung. Einwendungen und sonstige<br />
Kartenbedingungen<br />
18<br />
19
Beanstandungen des Karteninhabers aus seinem Vertragsverhältnis zu dem Vertragsunternehmen,<br />
bei dem die Karte eingesetzt wurde, sind unmittelbar gegenüber dem Vertragsunternehmen<br />
geltend zu machen.<br />
13. Entgeltregelung<br />
Die vom Kunden gegenüber der Bank geschuldeten Entgelte ergeben sich aus dem „Preisund<br />
Leistungsverzeichnis“ der Bank.<br />
Händler oder fremde Banken können zusätzlich zu den vom Karteninhaber autorisierten Kreditkartenverfügungen<br />
ein Entgelt erheben. Beide Beträge werden in einer Summe dem Kreditkartenkonto<br />
belastet. Diese Entgelte werden von der Commerzbank AG nicht erstattet.<br />
Änderungen der Entgelte werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt<br />
ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der<br />
Geschäftsbeziehung einen elektro nischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. Online Banking),<br />
können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmung<br />
des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt<br />
des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung<br />
wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen<br />
der Entgelte angeboten, kann er die Geschäftsbeziehung, für die die Änderung gelten<br />
soll, vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch<br />
fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem<br />
Angebot besonders hinweisen.<br />
Soweit die Bank die in Artikel 248 §§ 1-16 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch<br />
genannten Informationen auf Verlangen des Kunden<br />
n häufiger als gesetzlich vorgeschrieben oder<br />
n mithilfe anderer als standardmäßig mit dem Kunden vereinbarten Kommunikationsmittel<br />
erbringt,<br />
ist die Bank berechtigt, dafür ein Entgelt zu erheben.<br />
Dies gilt auch, wenn auf Verlangen des Kunden eine Information erbracht wird, die über die<br />
in Artikel 248 §§ 1-16 Einführungsgesetz zum Bürger lichen Gesetzbuch genannten Informationen<br />
hinausgehen.<br />
14. Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Karteninhabers<br />
1) Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung:<br />
Im Falle einer nicht vom Karteninhaber autorisierten Zahlung hat die Bank gegen diesen<br />
keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwen dungen. Sie ist verpflichtet, dem Karteninhaber<br />
den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und das Kartenguthaben wieder auf<br />
den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung mit der nicht autorisierten<br />
Zahlung befunden hätte.<br />
2) Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung eines autorisierten<br />
Zahlungsauftrages:<br />
Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung eines autorisierten<br />
Zahlungsauftrages kann der Karteninhaber von der Bank die unverzügliche und<br />
ungekürzte Erstattung des Betrages des Zahlungs auftrages insoweit verlangen, als die<br />
Zahlung nicht erfolgt oder fehlerhaft war. Die Bank wird das Kartenguthaben wieder auf<br />
den Stand bringen, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten<br />
Zahlungsvorgang befunden hätte. Soweit vom Zahlungs betrag Entgelte abgezogen<br />
worden sein sollten, übermittelt die Bank zugunsten des Zahlungsempfängers unverzüglich<br />
den abgezogenen Betrag.<br />
Der Karteninhaber kann über den vorstehenden Absatz hinaus von der Bank die Erstattung<br />
derjenigen Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, die die Bank ihm im Zusammenhang<br />
mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung des Zahlungsauftrages in Rechnung<br />
gestellt oder mit denen sie das Kartenguthaben des Kartenkunden belastet hat.<br />
Wurde ein Zahlungsvorgang nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Bank auf Verlangen<br />
des Karteninhabers den Zahlungsvorgang nachvollziehen und ihn über das Ergebnis<br />
unterrichten.<br />
3) Schadensersatzansprüche:<br />
Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung eines autorisierten Zahlungsauftrages<br />
oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Karteninhaber von der Bank verlangen,<br />
einen Schaden, der nicht bereits von den vorgenannten Erstattungsregeln erfasst ist,<br />
ersetzt zu bekommen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten<br />
hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschal teten<br />
Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Karteninhaber durch<br />
ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt<br />
sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde<br />
den Schaden zu tragen haben.<br />
Die Haftung nach vorstehendem Absatz ist auf 12.500 € je Zahlung /Zahlungsauftrag<br />
begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht<br />
n für nicht autorisierte Zahlungen,<br />
n bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank,<br />
n für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat und<br />
n für den Zinsschaden.<br />
4) Haftungs- und Einwendungsausschluss:<br />
Ansprüche des Karteninhabers nach den vorgenannten Regeln und Einwendungen<br />
des Karteninhabers gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsaufträge<br />
oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn<br />
der Karteninhaber die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung<br />
mit einem nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsbetrag hiervon<br />
unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Karteninhaber<br />
über die Belastungsbuchung des Zahlungsbetrages entsprechend dem für Kontoinformationen<br />
vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung<br />
unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung<br />
maßgeblich. Schadensersatzansprüche kann der Karteninhaber auch nach Ablauf<br />
der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser<br />
Frist verhindert war.<br />
Ansprüche des Karteninhabers sind auch ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch<br />
begründenden Umstände<br />
n auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die<br />
Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen<br />
Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder<br />
n von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.<br />
5) Erstattungsanspruch bei autorisierter Kartenverfügung ohne genaue Betragsangabe<br />
und Frist für die Geltendmachung des Anspruchs:<br />
a) Der Karteninhaber kann von der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung<br />
des Verfügungsbetrages verlangen, wenn er eine Kartenverfügung bei einem Vertragsunternehmen<br />
in der Weise autorisiert hat, dass,<br />
n bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und<br />
n der Zahlungsvorgang den Betrag übersteigt, den der Karten inhaber entsprechend<br />
seinem bisherigen Ausgabeverhalten, dem Inhalt des Kartenvertrages<br />
und den jeweiligen Umständen des Einzelfalles hätte erwarten können; mit einem<br />
etwaigen Währungs umtausch zusammenhängende Gründe bleiben außer<br />
Betracht, wenn der vereinbarte Referenzwechselkurs zugrunde gelegt wurde.<br />
Der Karteninhaber ist verpflichtet, gegenüber der Bank die Sachumstände<br />
darzulegen, aus denen er seinen Erstattungsan spruch herleitet.<br />
5) b) Der Anspruch auf Erstattung ist ausgeschlossen, wenn er nicht innerhalb von acht<br />
Wochen nach dem Zeitpunkt der Belastung des Umsatzes auf dem Abrechnungskonto<br />
gegenüber der Bank geltend gemacht wird.<br />
15. Haftung des Karteninhabers für nicht autorisierte Karten verfügungen<br />
1) Haftung des Karteninhabers bis zur Sperranzeige<br />
a) Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen oder<br />
kommen sie ihm sonst abhanden und kommt es dadurch zu nicht autorisierten<br />
Kartenverfügungen, in Form<br />
n der Abhebung von Bargeld oder<br />
n der Verwendung der Kreditkarte bei einem Vertragsunternehmen<br />
so haftet der Karteninhaber nicht für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige<br />
verursacht werden.<br />
b) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Kartenver fü gungen, ohne dass<br />
ein Verlust, Diebstahl oder ein sonstiges Abhanden kommen der Karte oder PIN vorliegt,<br />
haftet der Karteninhaber nicht für die hierdurch entstandenen Schäden.<br />
c) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Verfügungen und hat der<br />
Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedin gungen vorsätzlich oder grob<br />
fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Karteninhaber<br />
den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers<br />
kann insbesondere dann vorliegen, wenn<br />
Kartenbedingungen<br />
20<br />
21
n er den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Verfügung der Bank oder der ihm<br />
von der Bank mitgeteilten Sperrhotline schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat,<br />
d) n die persönliche Geheimzahl auf der Karte vermerkt oder zusammen mit der Karte verwahrt<br />
war,<br />
d) n die persönliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch<br />
dadurch verursacht wurde.<br />
d) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der Verfügungsrahmen<br />
gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den für die Karte geltenden Verfügungsrahmen.<br />
2) Haftung des Karteninhabers ab Sperranzeige<br />
Sobald der Verlust oder Diebstahl der Karte, die missbräuchliche Ver wendung oder eine<br />
sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte oder PIN gegenüber der Bank oder der ihm<br />
von der Bank mitgeteilten Sperr hotline angezeigt wurde, übernimmt die Bank alle<br />
danach durch Ver fügungen in Form<br />
n der Abhebung von Bargeld oder<br />
n der Verwendung der Karte bei einem Vertragsunternehmen<br />
entstehenden Schäden.<br />
Handelt der Karteninhaber in betrügerischer Absicht, trägt der Karteninhaber auch die<br />
nach der Sperranzeige entstehenden Schäden.<br />
16. Außergerichtliche Streitschlichtung und Beschwerdemöglichkeit<br />
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Kartenin haber die Möglichkeit,<br />
den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine<br />
Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des<br />
Bürgerlichen Gesetz buches), können auch Kunden, die nicht Verbraucher sind, den<br />
Ombuds mann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die<br />
Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung<br />
gestellt wird oder im Internet unter www.Bankenverband.de abrufbar ist. Die<br />
Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher<br />
Banken e. V., Postfach 04 02 07, 10062 Berlin, zu richten. Ferner besteht für den Karten -<br />
inhaber die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Nieder schrift bei der<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurhein dorfer Straße 108, 53117 Bonn,<br />
und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz<br />
(ZAG), die §§ 675c <strong>–</strong> 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen<br />
Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren.<br />
III. Bedingungen für Kartenleistungen der <strong>TUI</strong> und der Bank<br />
1. Eigentum und Gültigkeit<br />
Die Karte bleibt im gemeinschaftlichen Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die<br />
Karte ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit der Aushändigung<br />
einer neuen Karte, spätestens aber nach Ab lauf der Gültigkeit, ist die Bank berechtigt, die<br />
alte Karte zurückzuverlangen.<br />
Endet die Berechtigung die Karte zu nutzen vorher (z. B. durch Kündigung des Kartenvertrages),<br />
so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben. Die<br />
Bank behält sich das Recht vor, auch während der Laufzeit einer Karte diese gegen eine<br />
neue auszutauschen. Kosten entstehen dem Karteninhaber dadurch nicht.<br />
2. Kündigungsrecht des Karteninhabers<br />
Der Kunde kann den Kartenvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat<br />
schriftlich kündigen.<br />
3. Kündigungsrecht der Bank<br />
1) Die Bank kann den Kartenvertrag unter Einhaltung einer angemessenen, mindestens<br />
zweimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Monats kündigen. Die Bank wird<br />
den Kartenvertrag mit einer längeren Kündigungs frist kündigen, wenn dies unter Berücksichtigung<br />
der be rechtigten Belange des Karteninhabers geboten ist.<br />
2) Die Bank kann den Kartenvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt,<br />
durch den die Fortsetzung des Kartenvertrages auch unter angemessener Berücksichtigung<br />
der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Bank unzumutbar ist.<br />
Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karteninhaber un richtige Angaben<br />
über seine Vermögenslage gemacht hat und die Bank hierauf die Entscheidung über den<br />
22<br />
Abschluss des Kreditkarten-Vertrages gestützt hat oder wenn eine wesentliche Verschlechterung<br />
seiner Ver mögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die<br />
Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem Kartenvertrag gegenüber der Bank gefährdet<br />
ist. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die<br />
Kündigung erst nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der<br />
Besonderheiten des Einzelfalls (§ 323 Absätze 2 und 3 des BGBs) entbehrlich.<br />
4. Folgen der Kündigung<br />
Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden und sämtliche<br />
Ansprüche aus den Versicherungs- sowie sonstigen Leistungen der Karte erlöschen. Sie ist<br />
unverzüglich und unaufgefordert an die Bank zurückzugeben.<br />
5. Einziehung und Sperre der Karte<br />
Die Bank darf die Karte sperren und den Einzug der Karte (z. B. an Geld automaten)<br />
veranlassen,<br />
n wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen,<br />
n wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies recht -<br />
fertigen oder<br />
n wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der<br />
Karte besteht.<br />
Die Bank wird den Karteninhaber unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst<br />
vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre, über die Sperre unterrichten.<br />
Die Angabe von Gründen unterbleibt, soweit die Bank gegen sonstige Rechtsvorschriften<br />
verstoßen würde. Die Bank wird die Karte entsperren oder diese durch eine neue Karte<br />
ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber<br />
unterrichtet sie den Karteninhaber unverzüglich. <strong>TUI</strong> hat die Bank bevollmächtigt, die<br />
Karte zu sperren oder einzuziehen.<br />
6. Leistungen Dritter bzw.<br />
Änderungen im technischen/organisatorischen Bereich<br />
<strong>TUI</strong> und die Bank sind berechtigt, z. B. für die technische Abwicklung des Zahlungsverkehrs<br />
bei der Bank selbst, externe Dienstleister einzuschalten. Die Bank wird ein solches<br />
Unternehmen sorgfältig aussuchen und überwachen. Sie haftet für die Tätigkeit des<br />
Unternehmens nach § 278 BGB. Das Unternehmen ist an in der Bank geltende Anweisungen<br />
für die Erledigung des Zahlungsverkehrs gebunden und unterliegt sowohl der<br />
Weisungs befugnis der Bank als auch deren Kontrolle (Innenrevision). Die Bank wird die<br />
aufsichtsrechtlichen Vorgaben für die Einschaltung externer Dienst leister beachten. Die<br />
Bank wird das von ihr beauftragte Unternehmen und dessen Mitarbeiter verpflichten, die<br />
Vertraulichkeit der Kundendaten zu wahren. Die Kundendaten unterliegen dem Bankgeheimnis.<br />
Darüber hinaus sind sowohl die Bank als auch das von ihr beauftragte Unternehmen<br />
einschließlich deren Mitarbeiter verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen<br />
einzuhalten.<br />
Im Hinblick auf die ordnungsgemäße Abwicklung der Zusammenarbeit behält sich die<br />
Bank Änderungen im technischen bzw. organisatorischen Bereich vor, die auf einer allgemeinen,<br />
handelsüblichen Änderung der technischen Standards, der Vorgaben der Kreditwirtschaft<br />
oder der gesetz lichen bzw. aufsichtsbehördlichen Regelungen beruhen.<br />
7. Änderungen der Geschäftsbedingungen<br />
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Karteninhaber spätestens zwei<br />
Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk samwerdens in Textform angeboten.<br />
Hat der Karteninhaber mit der Bank im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung einen<br />
elektronischen Kommuni kationsweg vereinbart (z. B. Online Banking), können die Änderungen<br />
auch auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Karten inhabers<br />
gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des<br />
Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird<br />
ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen<br />
dieser Bedingungen angeboten, kann er diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenen<br />
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen.<br />
Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.<br />
23<br />
Kartenbedingungen
Preis- und Leistungsverzeichnis<br />
Teilzahlung mit FlexiFinanz ®<br />
Nominalzins p.a. ab . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,03 %<br />
Anfänglicher effektiver Jahreszins . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,50 %<br />
Entgelt für Auslandseinsatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . entfällt<br />
Bargeldservice<br />
Classic <strong>Card</strong><br />
Gold <strong>Card</strong><br />
An Geldautomaten der Commerzbank AG entgeltfrei entgeltfrei<br />
An Geldautomaten sonstiger Banken 5,20 € entgeltfrei<br />
Siehe hierzu auch II., Nr. 13 der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Kartenbedingungen.<br />
Höchstbetrag für den Bargeldservice<br />
Pro Tag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 600 €<br />
Pro Woche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.000 €<br />
Erstellung von Ersatzkarten<br />
Bei Verlust, Aufhebung von Sperren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12,50 €<br />
Aus sonstigen Gründen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,00 €<br />
(sofern Bank Verlust oder Beschädigung der Karte nicht zu vertreten hat)<br />
Nachforderung einer PIN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,00 €<br />
Anforderung einer Belegkopie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,00 €<br />
Anforderung Originalbeleg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,00 €<br />
Nacherstellung Kontoauszug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,00 €<br />
Rücklastschrift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,00 €<br />
Ermittlung Kundenadresse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15,00 €<br />
Mahnschreiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,00 €<br />
Emergency Cash max. USD 1.000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100,00 €<br />
(Porto und sonstige Auslagen sind in den obigen Sätzen nicht enthalten)<br />
Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung<br />
Die Commerzbank AG ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher<br />
Banken e.V. und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen.<br />
Hierdurch sind alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber<br />
Kunden“ auszuweisen sind, gesichert. Hierzu zählen auch die Guthaben auf dem Kreditkartenkonto.<br />
Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2014 „30%“,<br />
bis zum 31. Dezember 2019 „20%“, bis zum 31. Dezember 2024 „15%“ und ab dem<br />
1. Januar 2025 „8,75%“ des für die Einlagensicherung maßgeblich haftenden Eigenkapitals<br />
der Commerzbank. Nicht geschützt sind Verbindlichkeiten, über die die Commerzbank Inhaberpapiere<br />
ausgestellt hat, wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate<br />
sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die jeweilige Sicherungsgrenze<br />
wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet<br />
unter www.bankenverband.de abgefragt werden.<br />
Commerzbank AG (Stand: November 2013)<br />
Teilnahmebedingungen für das<br />
Bonusprogramm Bonitos<br />
1. Geltungsbereich, Kontakt und Informationen<br />
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für das Bonusprogramm Bonitos<br />
(„Bonusprogramm“) der Bonitos GmbH & Co. KG, Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt. Für<br />
Verträge über die <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic, <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic Electron, <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold, ROBINSON<br />
<strong>Card</strong> Classic, ROBINSON <strong>Card</strong> Gold, alle jeweils einschließlich der Alleinreisenden-Version<br />
„One“, (zusammenfassend: „Karte“), gelten die gesonderten Kartenbedingungen.<br />
2. Programmbeschreibung<br />
Im Rahmen des Bonusprogramms werden den Hauptkarteninhabern der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong><br />
(„Hauptkarteninhaber“) auf bestimmte Umsatzgeschäfte Punkte in Form so genannter<br />
Bonitos durch die teilnehmenden Unternehmen gewährt. Die Bonitos GmbH & Co. KG<br />
errichtet für jeden Hauptkarteninhaber ein Bonuskonto, auf dem sie die entsprechenden<br />
Bonitos gutschreibt und verwaltet. Der Hauptkarteninhaber kann die Bonitos gegen<br />
Waren und Dienstleistungen („Prämien“) bei der Bonitos GmbH & Co. KG einlösen,<br />
sobald sein Bonuskonto ein entsprechendes Guthaben aufweist. Zur Erfüllung von Prämienabrufen<br />
kann sich die Bonitos GmbH & Co. KG Dritter, wie z.B. Hersteller oder Verkäufer<br />
von Waren und Dienstleistungen usw. bedienen.<br />
3. Anmeldung und Teilnahme<br />
3.1 An dem Bonusprogramm können alle Hauptkarteninhaber teilnehmen. Die Teil -<br />
nahme ist kostenlos.<br />
3.2 Partnerkarten nehmen automatisch durch Anmeldung des Hauptkarteninhabers am<br />
Bonusprogramm teil und können nicht allein stehend teilnehmen. Die von Partnerkarteninhabern<br />
erworbenen Bonitos werden dem Bonuskonto des Hauptkarteninhabers<br />
gutgeschrieben. Die Voraussetzungen für den Erwerb von Bonitos durch Partnerkarteninhaber<br />
sind mit denen für die Hauptkarteninhaber identisch.<br />
4. Bonitos sammeln<br />
4.1 Der Hauptkarteninhaber kann durch den Einsatz seiner Karte und/oder durch den<br />
Einsatz der Partnerkarte(n) durch den/die Partnerkarteninhaber Bonitos sammeln: Die<br />
Anzahl der Bonitos richtet sich nach der Höhe der auf dem Kartenkonto ab Teilnahme an<br />
dem Bonusprogramm belasteten Umsätze („Belastungen“), und zwar wie folgt: Pro vollem<br />
Euro Belastung für Leistungen der <strong>TUI</strong> Deutschland GmbH, der <strong>TUI</strong>fly GmbH, der<br />
Wolters Reisen GmbH sowie der <strong>TUI</strong> Cruises GmbH wird je ein Bonito gutgeschrieben.<br />
Im Einzelfall können auf noch festzulegende Spezial angebote (z.B. Buchung bestimmter<br />
Hotels) der <strong>TUI</strong> Deutschland GmbH und der Commerzbank AG zusätzliche Bonitos<br />
gewährt werden.<br />
Bei sonstigen Kartenumsätzen zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen mit der<br />
Karte werden pro vollem Euro Belastung zwei Bonitos gutgeschrieben. Für Kartenum -<br />
sätze, die nicht aus der Bezahlung von Waren und Dienstleistungen herrühren, wie insbesondere<br />
Bargeldauszahlungen jeglicher Art, Zinsen, Verzugskosten jeder Art, etwaige<br />
Gutschriften (Guthaben) auf dem Kartenkonto, den Jahrespreis für die Karte sowie<br />
Belastungen durch Missbrauch der Karte, werden keine Bonitos gutgeschrieben.<br />
4.2 Bonitos für Belastungen durch Leistungen der <strong>TUI</strong> Deutschland GmbH werden erst<br />
unverzüglich nach der Rückreise auf dem Bonuskonto gutgeschrieben.<br />
4.3 Daneben können Bonitos auch umsatzunabhängig gewährt werden, z.B. für die<br />
Teilnahme an Kundenbefragungen. Der Teilnehmer wird über diese Aktionen und deren<br />
Gültigkeit gesondert informiert. Dies kann im Internet unter www.tui-card.de, durch das<br />
<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Magazin „Welcome!“, durch die Beilagen zur Kreditkartenabrechnung, durch<br />
Kennzeichnung in den <strong>TUI</strong> Katalogen oder andere geeignete Kommunikationsmaß -<br />
nahmen geschehen.<br />
4.4 Die Vergabe von Bonitos kann ausgeschlossen werden, wenn dem Karteninhaber<br />
für die betreffenden Belastungen andere Zugaben gewährt werden oder es sich um<br />
Leistungen im Rahmen von Sonderaktionen handelt.<br />
4.5 Bereits gutgeschriebene Bonitos können wieder storniert werden, wenn die Teil -<br />
n ahmebedingungen verletzt werden, wenn die Transaktion, aufgrund derer der Hauptkarteninhaber<br />
die Bonitos erhalten hat, wieder rückgängig gemacht wird, wenn eine<br />
Fehlbuchung erfolgte oder wenn ein Missbrauch seitens des Karteninhabers vorliegt.<br />
Teilnahmebedingungen für das Bonusprogramm<br />
24<br />
25
Teilnahmebedingungen für das Bonusprogramm<br />
5. Gültigkeitsdauer der Bonitos<br />
5.1 Die Gültigkeit eines Bonitos beträgt ab endgültiger Gutschrift 36 Monate. Löst ein<br />
Hauptkarteninhaber seine Bonitos nicht innerhalb dieser Frist gegen eine Prämie ein,<br />
verfallen sie ersatzlos.<br />
5.2 Kündigt ein Hauptkarteninhaber den Vertrag über die Karte, so endet der Vertrag<br />
über die Teilnahme am Bonusprogramm automatisch und alle auf dem Bonuskonto des<br />
Hauptkarteninhabers gesammelten Bonitos verfallen ersatzlos mit Wirksamwerden der<br />
Kündigung.<br />
5.3 Wird die Teilnahme an dem Bonusprogramm durch den Hauptkarteninhaber gekündigt,<br />
ohne dass der Vertrag über die Karte beendet wird, verlieren die Bonitos mit Wirksamwerden<br />
der Kündigung ihre Gültigkeit.<br />
6. Bonuskonto<br />
6.1 Die Bonitos GmbH & Co. KG richtet für jeden Hauptkarteninhaber ein persönliches<br />
Bonuskonto ein, welches den aktuellen Bonitos-Stand dokumentiert.<br />
6.2 Der aktuelle Stand des Bonuskontos wird dem Hauptkarteninhaber mit der Kreditkartenabrechnung<br />
seiner Karte mitgeteilt. Jeder Hauptkarteninhaber kann seinen Bonuskontostand<br />
zusätzlich, unter Angabe seiner Bonuskontonummer und seines Online-Pass -<br />
wortes, im Internet unter www.tui-card.de abfragen.<br />
6.3 Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit eines Bonuskontoauszuges<br />
müssen spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt schriftlich bei der in der Mit -<br />
teilung angegebenen V Stelle geltend gemacht werden. Ohne rechtzeitige Reklamation gilt<br />
der ausgewiesene Bonuskontostand als genehmigt.<br />
6.4 Bonitos können nicht auf Dritte übertragen oder verpfändet werden.<br />
7. Bonitos einlösen<br />
7.1 Prämien können zu den im aktuellen Prämienshop unter www.tui-card.de genannten<br />
Bedingungen und unter Berücksichtigung der dort angegebenen zeitlichen und mengenmäßigen<br />
Beschränkungen eingesehen und eingelöst werden. Zusätzlich hierzu werden<br />
aktuelle Prämienbeispiele im <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Magazin „Welcome!“ und/oder den Beilagen zur<br />
Kreditkartenabrechnung veröffentlicht. Des Weiteren können die angebotenen Prämien<br />
auch telefonisch beim <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Service der Commerzbank AG oder bei der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong><br />
Infoline erfragt werden. Die Umrechnung von Bonitos in einen Geldwert und dessen<br />
Auszahlung oder Verrechnung sind ausgeschlossen.<br />
7.2 Prämien können <strong>–</strong> unter Nachweis der Legitimation <strong>–</strong> im Internet unter<br />
www.tui-card.de online sowie telefonisch oder schriftlich über die <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Infoline<br />
oder den <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Service der Commerzbank AG bei der Bonitos GmbH & Co. KG<br />
bestellt werden.<br />
7.3 Der Prämienversand erfolgt nur innerhalb Deutschlands. Verfügt der Hauptkarten -<br />
inhaber über keinen deutschen Wohnsitz, hat er eine Lieferanschrift in Deutschland<br />
anzugeben.<br />
8. Mängelansprüche<br />
Weist die gelieferte Prämie einen von der Bonitos GmbH & Co. KG zu vertretenden<br />
Mangel auf, so richten sich die Mängelansprüche nach den einschlägigen gesetzlichen<br />
Be stimmungen. In einem solchen Falle kann der Teilnehmer als Nacherfüllung nach seiner<br />
Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.<br />
Die Bonitos GmbH & Co. KG kann die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn<br />
sie nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Schlägt die Nacherfüllung<br />
durch die Bonitos GmbH & Co. KG zweimal fehl, verweigert die Bonitos GmbH & Co. KG<br />
beide Arten der Nacherfüllung oder erbringt die Bonitos GmbH & Co. KG die Nacher -<br />
füllung nicht innerhalb der vom Teilnehmer gesetzten angemessenen Frist, stehen dem<br />
Teilnehmer die gesetzlichen Mängelansprüche (Minderung, Rücktritt, Aufwendungs- oder<br />
Schadensersatz) zu.<br />
9. Haftung<br />
Schadensersatzansprüche gegen die Bonitos GmbH & Co. KG sind unabhängig vom<br />
Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Bonitos GmbH & Co. KG, ihre gesetzlichen<br />
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen hat/haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt,<br />
vertragswesentliche Pflichten verletzt oder es liegt eine Verletzung von Leben, Körper<br />
oder Gesundheit vor. Sofern die Bonitos GmbH & Co. KG aufgrund leichter Fahrlässigkeit<br />
haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren und typischen<br />
Schaden begrenzt. Eine verschuldensunabhängige Haftung der Bonitos GmbH & Co. KG,<br />
insbesondere eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund gesetz licher<br />
Garantiehaftung, bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.<br />
10. Kündigung, Beendigung und Änderung des Bonusprogramms<br />
10.1 Eine Kündigung der Teilnahme am Bonusprogramm durch den Haupt -<br />
karten inhaber ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist an die Bonitos GmbH &<br />
Co. KG c/o <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Service der Commerzbank AG und unabhängig von einer<br />
Kündigung der Kreditkarte möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.<br />
10.2 Eine Kündigung der Teilnahme am Bonusprogramm durch die Bonitos<br />
GmbH & Co. KG ist unter Einhaltung einer angemessenen Frist schriftlich möglich.<br />
Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />
bleibt unberührt.<br />
10.3 Die Bonitos GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, das Bonusprogramm<br />
jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist ohne Angaben von<br />
Gründen zu beenden und/oder durch ein anderes Programm zu ersetzen.<br />
10.4 Die Bonitos GmbH & Co. KG ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen zu<br />
ändern. Bei für den Teilnehmer nachteiligen Änderungen finden die neuen Teilnahmebedingungen<br />
jedoch erst Anwendung, wenn die Bonitos GmbH & Co. KG<br />
den Teilnehmer von der Änderung in Kenntnis gesetzt hat und der Teilnehmer<br />
nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem Zugang der Mitteilung über die<br />
Änderung gegenüber der Bonitos GmbH &Co. KG schriftlich Widerspruch<br />
erhebt. Hierauf weist Bonitos GmbH & Co. KG den Teilnehmer bei der Zusendung<br />
der neuen Teilnahmebedingungen noch einmal besonders hin.<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
11. Datenschutz E<br />
11.1 Das Bonusprogramm wird von der Bonitos GmbH & Co. KG, Kaiserplatz,<br />
60261 Frankfurt, betrieben. Die Bonitos GmbH & Co. KG ist gegenüber dem<br />
Hauptkarteninhaber verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen,<br />
insbesondere nach dem Bundesdatenschutzgesetz.<br />
11.2 Für die Anmeldung und Teilnahme am Bonusprogramm werden folgende<br />
personenbezogene Daten benötigt: Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum.<br />
Diese Daten werden von der Commerzbank AG an die Bonitos . . . . . . GmbH 9 &<br />
Co. KG übermittelt. Sie W werden ausschließlich zum Zwecke der Eröffnung des<br />
Bonuskontos und der Durchführung des Bonusprogramms von der Bonitos<br />
GmbH & Co. KG verarbeitet und genutzt.<br />
11.3 Sofern beim Bezug von Leistungen der <strong>TUI</strong> Deutschland GmbH und der<br />
übrigen in Ziff. 4.1 genannten Gesellschaften des <strong>TUI</strong> Konzerns, die gemäß Ziffer<br />
4.1 bonifiziert werden, die Karte eingesetzt wird, werden die Buchungsdaten<br />
(z. B. Datum der Buchung, Reisepreis und gebuchte Leistung) von <strong>TUI</strong> Deutschland<br />
GmbH an die Bonitos GmbH & Co. KG übermittelt, um die gesammelten<br />
Bonitos zu errechnen und dem Bonuskonto gutschreiben zu können. Die auf<br />
sonstige Kartenumsätze der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> gewährten Bonitos werden durch die<br />
Commerzbank AG ermittelt und an die Bonitos GmbH & Co. KG übermittelt.<br />
Die Bonitos GmbH & Co. KG verarbeitet und nutzt die Daten ausschließlich für<br />
oben genannte Zwecke.<br />
11.4 Bei Beendigung der Teilnahme am Bonusprogramm werden die Daten bei<br />
der Bonitos GmbH & Co. KG gesperrt und nach den gesetzlichen Bestimmungen<br />
verwahrt. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten werden die<br />
Daten endgültig gelöscht.<br />
Stand: November 2013<br />
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