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TUI Card – - TUI ReiseCenter

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<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> <strong>–</strong><br />

immer ein Gewinn!


Kartenbeantragung <strong>–</strong><br />

so einfach geht’s!<br />

Schritt 1: Ausfüllen des <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Antrags<br />

Sie haben die Wahl: Entweder Sie nutzen unseren Online-<br />

Antrag auf www.tui-card.de oder den Antrag, den Sie<br />

in diesem Umschlag finden. In jedem Fall bitten wir Sie,<br />

den Antrag vollständig auszufüllen. Da die Commerzbank<br />

nicht immer Ihre Hausbank ist, möchte sie vor der Eröffnung<br />

einer weltweit gültigen Kreditkarte jeden zukünftigen<br />

Inhaber besser kennenlernen. Dazu dienen die Angaben<br />

in dem Antrag.<br />

Schritt 2: Durchführung der Identitätsprüfung<br />

Damit Sie persönlich von Ihrer <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> profitieren, gibt es<br />

eine Identitätsprüfung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben.<br />

Je nach Antragsvariante gibt es eine unterschiedliche Form<br />

der Prüfung:<br />

n Online-Antrag: Identifikation durch Ihren Briefzusteller<br />

bei Ihnen direkt an der Haustür<br />

n Antrag aus dieser Broschüre: Identifikation in jeder<br />

Filiale der Commerzbank AG oder der Deutschen Post<br />

Weitere Informationen zur Identitätsprüfung entnehmen Sie<br />

bitte dem beiliegenden Formular „Identitätsprüfung <strong>–</strong> leicht<br />

gemacht“<br />

Schritt 3: Absenden des Antrags<br />

Bitte senden Sie den Antrag ggf. zusammen mit dem<br />

Formular zur Identitätsprüfung an den <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Service<br />

der Commerzbank AG.<br />

Schritt 4: Sie erhalten Ihre Karte<br />

Per Post erhalten Sie Ihre neue <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong>.<br />

n Online Antrag: Innerhalb von ca. einer Woche<br />

n Antrag aus dieser Broschüre: Innerhalb von<br />

ca. zwei bis drei Wochen.<br />

Wir sind für Sie da!<br />

Unser Serviceteam beantwortet gerne Ihre Fragen zu allen<br />

Leistungen der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong>, zu den ROBINSON <strong>Card</strong> Extras und<br />

zu Ihrer <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Abrechnung bei <strong>TUI</strong> Reisen:<br />

<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Infoline<br />

Tel.: 0180 6 884 22 1<br />

ROBINSON <strong>Card</strong> Infoline<br />

Tel.: 0180 6 884 22 3<br />

Mo.<strong>–</strong>Fr. von 9.00 bis 18.00 Uhr<br />

Fax: 0511 567-4270, E-Mail: tuicard@tui.de<br />

<strong>TUI</strong> Deutschland GmbH, <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong>,<br />

Karl-Wiechert-Allee 23, 30625 Hannover<br />

24 Stunden <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> im Internet<br />

Alle Informationen zur <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong>, zum Bonusprogramm Bonitos sowie<br />

den Online Antrag und Ihren aktuellen Bonuskontostand finden Sie<br />

auf www.tui-card.de<br />

Hier erhalten Sie Antworten auf alle Fragen zur laufenden<br />

Antragstellung, zur Bargeldabhebung, zu sonstigen Umsätzen<br />

und zum Zahlungsverkehr über die <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> (außer <strong>TUI</strong> Reisen):<br />

<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Service der Commerzbank AG<br />

Tel.: 0180 6 884 22 2<br />

ROBINSON <strong>Card</strong> Service der Commerzbank AG<br />

Tel.: 0180 6 884 22 4<br />

Mo.<strong>–</strong>Fr. von 8.00 bis 20.00 Uhr<br />

E-Mail: tui@kreditkartenservice.commerzbank.de<br />

<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Service der Commerzbank AG,<br />

Postfach 11 18 12, 60053 Frankfurt<br />

24 Stunden-Kartensperr-Service<br />

Tel.: +49 (0)69-66 57 13 33<br />

(20 ct/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 ct/Anruf<br />

aus dem dt. Mobilfunknetz)<br />

(20 ct/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 ct/Anruf<br />

aus dem dt. Mobilfunknetz)<br />

(20 ct/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 ct/Anruf<br />

aus dem dt. Mobilfunknetz)<br />

(20 ct/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 ct/Anruf<br />

aus dem dt. Mobilfunknetz)<br />

B<br />

Stand: November 2013


5<br />

<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> <strong>–</strong> eine Welt<br />

voller Vorteile!<br />

Vom Reiseschutz bis zum Fensterplatz im Flugzeug<br />

Mit der leistungsstarken <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> können Sie und Ihre Mitreisenden<br />

nicht nur während Ihres Urlaubs mit der <strong>TUI</strong>, sondern auch<br />

in der Zeit dazwischen eine Menge Geld sparen und von vielen<br />

Vergünstigungen profitieren. Denn neben einem rundum sorglos<br />

Versicherungsschutz erhalten Sie auch eine komfortable Kreditkarten-Zahlungsfunktion<br />

für Ihre Reise und alle sonstigen Einkäufe<br />

weltweit. Zudem profitieren Sie vom Bonusprogramm<br />

Bonitos und jeder Menge weiterer Vorteile, die <strong>TUI</strong> exakt auf Sie<br />

zugeschnitten hat. Und das Beste: Der Jahrespreis der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong><br />

macht sich meist schon bei der ersten Buchung bezahlt. Auf den<br />

folgenden Seiten können Sie sich selbst von den Vorzügen der<br />

<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> überzeugen.<br />

Alle Kartenvarianten<br />

Für bis zu 6 Reisende* Für Alleinreisende** Partnerkarte<br />

<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic<br />

€ 69,90 pro Jahr<br />

<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold<br />

€ 119,90 pro Jahr<br />

<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic One<br />

€ 34,90 pro Jahr<br />

<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold One<br />

€ 69,90 pro Jahr<br />

Für unsere ROBINSON Freunde:<br />

ROBINSON <strong>Card</strong> Classic<br />

€ 89,90 pro Jahr<br />

ROBINSON <strong>Card</strong> Gold<br />

€ 139,90 pro Jahr<br />

ROBINSON <strong>Card</strong> Classic<br />

One € 54,90 pro Jahr<br />

ROBINSON <strong>Card</strong> Gold One<br />

€ 89,90 pro Jahr<br />

zur <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic<br />

€ 9,90 pro Jahr<br />

zur <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold<br />

€ 19,90 pro Jahr<br />

zur ROBINSON <strong>Card</strong> Classic<br />

€ 29,90 pro Jahr<br />

zur ROBINSON <strong>Card</strong> Gold<br />

€ 39,90 pro Jahr<br />

* Die Kartenleistungen gelten für den Karteninhaber und bis zu 5 weitere Mitreisende,<br />

die gemeinsam auf einer Reisebestätigung ausgewiesen sind.<br />

** Die Kartenleistungen gelten lediglich für den Karteninhaber.<br />

<strong>TUI</strong>/airtours/<strong>TUI</strong> Fly & More<br />

<strong>TUI</strong>fly*<br />

X<strong>TUI</strong><br />

<strong>TUI</strong> Fly & More Basic<br />

<strong>TUI</strong> Cruises/Wolters Reisen<br />

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<strong>TUI</strong>/airtours/<strong>TUI</strong> Fly & More<br />

<strong>TUI</strong>fly*<br />

X<strong>TUI</strong><br />

<strong>TUI</strong> Fly & More Basic<br />

<strong>TUI</strong> Cruises/Wolters Reisen<br />

Alleinreisende<br />

º 34,90 pro Jahr<br />

Bis zu 6 Reisende<br />

º 69,90 pro Jahr<br />

Alle Vorteile auf<br />

einen Blick ...<br />

<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic Leistungen<br />

Reiserücktritt-Versicherung . . . . . . . . . . . 6<br />

Umbuchungsgebühren-Schutz . . . . . . . . 6<br />

Reiseabbruch-Versicherung . . . . . . . . . . . 6<br />

Sitzplatzreservierung . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

Ermäßigung auf <strong>TUI</strong> Landausflüge . . . . . 7<br />

Reiseführer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

<strong>TUI</strong> Cars 7=6 & 14=12 . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

Kein Zahlungstransaktionsentgelt . . . . . .9<br />

Weltweit gültige Visa-Kreditkarte . . . . . . 9<br />

Weltweit kein Auslandseinsatzentgelt . . 9<br />

Bonusprogramm Bonitos . . . . . . . . . . . . 10<br />

ROBINSON <strong>Card</strong> Extras + º 20,<strong>–</strong> . . . . . 12<br />

<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold Extra-Leistungen<br />

Reisekranken-Versicherung . . . . . . . . . . 14<br />

Soforthilfe und Notruf-Versicherung . . 14<br />

Reisegepäck-Versicherung . . . . . . . . . . . 14<br />

Reiseunfall-Versicherung . . . . . . . . . . . . 14<br />

30 kg Freigepäck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

Bargeldabheben kostenlos . . . . . . . . . . 15<br />

Hochwertiger Reiseführer . . . . . . . . . . . 15<br />

ROBINSON <strong>Card</strong> Extras + º 20,<strong>–</strong> . . . . . 16<br />

Weitere Informationen zu diesen Leistungen finden Sie<br />

auch im Internet auf www.tui-card.de<br />

* (Flüge mit X3-Flugnummern gebucht im Reisebüro<br />

oder über www.tuifly.com)<br />

Alleinreisende<br />

º 69,90 pro Jahr<br />

Bis zu 6 Reisende<br />

º 119,90 pro Jahr<br />

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So kommen Sie in den<br />

Genuss der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Vorteile<br />

Ganz einfach von den Leistungen profitieren<br />

Bei Buchung einer <strong>TUI</strong> Reise wählen Sie Ihre <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> als<br />

Zahlungsmittel. Bitte denken Sie daran, dass Sie die Karte im<br />

Reisebüro vorlegen.<br />

Sollten Sie bei Buchung noch keine <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> haben, so<br />

beantragen Sie diese jetzt ganz einfach in wenigen Schritten:<br />

Schließen Sie bei Buchung Ihrer Reise unbedingt eine Reiserücktritt-<br />

Versicherung ohne Selbstbehalt des jeweiligen Veranstalters ab.<br />

<strong>TUI</strong>/ ROBINSON <strong>Card</strong> Classic Leistungen<br />

Papier Antrag<br />

<br />

<br />

Online Antrag<br />

Groer Spareffekt: <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic<br />

Mit der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic genießen Sie und je nach Kartenart bis zu<br />

5 weitere Mitreisende viele attraktive Vorteile und Vergünstigungen<br />

im Rahmen Ihres Urlaubs. Und das sogar beliebig oft im Jahr.<br />

✘<br />

Durchführung der<br />

Identitätsprüfung in<br />

jeder Filiale der<br />

Commerzbank AG oder<br />

der Deutschen Post<br />

Absenden des Antrags<br />

an den <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Service<br />

der Commerzbank<br />

Erhalt Ihrer <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong><br />

<br />

Absenden des Antrags<br />

an den <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Service<br />

der Commerzbank<br />

Erhalt Ihrer <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong><br />

und<br />

Durchführung der<br />

Identitätsprüfung durch<br />

Ihren Briefzusteller an<br />

Ihrer Haustür<br />

Beispiel <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic<br />

Für eine 14-tägige Reise nach Fuerteventura zahlen<br />

2 Erwachsene und ein Kind º 2.100,00<br />

+ Reiserücktritt-Plus ohne SB je Familie º 105,00<br />

+ Sitzplatzreservierung (º 30,- pro Person) º 90,00<br />

+ Reiseführer º 10,00<br />

Summe Zusatzkosten º 205,00<br />

- Jahrespreis <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic º 69,90<br />

Spareffekt º 135,10<br />

Die meisten <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Leistungen gelten bei Reisen mit <strong>TUI</strong>, X<strong>TUI</strong>,<br />

<strong>TUI</strong> Fly & More, <strong>TUI</strong> Fly & More Basic, airtours, <strong>TUI</strong> Cruises, Wolters<br />

Reisen und <strong>TUI</strong>fly (<strong>TUI</strong>fly Flüge mit X3 Flugnummer gebucht im<br />

Reisebüro oder über www.tuifly.com). Eine detaillierte Übersicht<br />

aller Leistungen und teilnehmenden Veranstalter finden Sie auf<br />

Seite 3.<br />

Vorlage der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> im Reisebüro. Dort wird Ihre Buchung aktualisiert.<br />

Die Bezahlung wird auf <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> geändert und die Versicherungsprämie der<br />

zuvor abgeschlossenen Reiserücktritt-Versicherung wird Ihnen erstattet.<br />

Alle weiteren Informationen zu den <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong>s finden Sie auch im<br />

Internet auf www.tui-card.de<br />

Weitere Details zur Beantragung der Karte finden Sie auf der<br />

Umschlag-Rückseite am Ende dieser Broschüre.<br />

4<br />

5


Sitzplatzreservierung<br />

Entspanntes Reisen<br />

Sichern Sie sich die besten Plätze im Ferienflieger. Egal ob vorne oder<br />

hinten, Fenster oder Gang, Sie haben die Wahl. Bereits bei Buchung<br />

können Sie je nach Verfügbarkeit auf vielen Charterflügen Ihren<br />

Wunschsitzplatz kostenlos* reservieren.<br />

So haben Sie die Möglichkeit am Abreisetag ganz entspannt einzuchecken<br />

und sparen sogar bares Geld. Denn es entfällt die übliche<br />

Reservierungsgebühr von mindestens € 24,- pro Person.<br />

* gilt nicht für Sonderplätze wie z.B. XL-Plätze<br />

<strong>TUI</strong>/ ROBINSON <strong>Card</strong> Classic Leistungen<br />

<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic Reiseschutz<br />

Immer auf der sicheren Seite<br />

Zwischen Buchung und Ende Ihrer Reise kann leider immer etwas passieren.<br />

Deshalb bietet die <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Ihnen einen erstklassigen Reiseschutz.<br />

Und das ganz ohne Selbstbehalt!<br />

Reiserücktritt-Versicherung<br />

Können Sie Ihre Reise aus versichertem Grund nicht antreten, sind Ihre<br />

Stornokosten abgesichert. Bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem<br />

Grund bekommen Sie die Mehrkosten der Anreise und die vor Ort<br />

nicht genutzten Reiseleistungen erstattet. Einige der versicherten Gründe<br />

sind zum Beispiel ein schwerer Unfall, eine unerwartet schwere<br />

Erkrankung oder eine betriebsbedingte Arbeitslosigkeit.<br />

Umbuchungsgebühren-Schutz<br />

Bei einer Umbuchung innerhalb der gleichen Saison bis zu 42 Tagen vor<br />

Reiseantritt bekommen Sie die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren<br />

bis maximal € 50,- je versicherter Person ersetzt.<br />

Reiseabbruch-Versicherung<br />

Bei vorzeitiger oder verspäteter Beendigung Ihrer Reise aus versichertem<br />

Grund werden Ihnen der anteilige Reisepreis für die vor Ort nicht<br />

genutzten Reiseleistungen und die Mehrkosten für die Rückreise<br />

ersetzt.<br />

Ermäigung auf <strong>TUI</strong> Land ausflüge<br />

Land und Leute hautnah erleben<br />

Zeigen Sie einfach der<br />

<strong>TUI</strong> Betreuung vor Ort Ihre<br />

<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> und schon erhalten<br />

Sie 3%-5% Ermäßigung auf<br />

die meisten <strong>TUI</strong> Landausflüge<br />

in vielen Ländern. Eine aktuelle<br />

Auflistung der teilnehmenden<br />

Reiseziele finden Sie auf<br />

www.tui-card.de<br />

Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen, die Sie zusammen<br />

mit Ihrer <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> erhalten. Die Reisebestätigung, auf der Ihre<br />

<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> als Zahlungsmittel genannt wird, ist Ihr Versicherungsnachweis<br />

im Schadensfall. Der Versicherungsschutz gilt bei den<br />

auf Seite 3 genannten Veranstaltern.<br />

6 7


Reiseführer<br />

Vorfreude wecken<br />

Starten Sie perfekt vorbereitet in Ihren<br />

nächsten Urlaub. Zusammen mit Ihren<br />

Reiseunterlagen erhalten Sie<br />

einen Gutschein, mit dem<br />

Sie sich Ihren Wunsch-Reiseführer<br />

kostenlos online<br />

bestellen können. Wählen<br />

Sie aus unserem Sortiment<br />

von über 250 Reiseführertiteln.<br />

Kein Zahlungstransaktionsentgelt<br />

bei Reisebuchungen<br />

Attraktives Zahlungsmittel<br />

Bei Zahlung mit der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> entfällt das sonst übliche Zahlungstransaktionsentgelt<br />

in Höhe von 1% des Reisepreises.<br />

<strong>TUI</strong>/ ROBINSON <strong>Card</strong> Classic Leistungen<br />

<strong>TUI</strong> Cars 7=6 & 14=12<br />

Weltweit mobil in über 80 Destinationen<br />

Buchen Sie Ihren Mietwagen noch vor Ihrer Anreise bei <strong>TUI</strong> Cars.<br />

So können Sie bares Geld sparen. Bei 7-tägiger Mietdauer<br />

zahlen Sie nur den Preis für 6 Tage, wenn Sie den Wagen für<br />

14 Tage oder länger mieten, sogar nur den Preis für 12 Tage.<br />

Und übrigens: Mit der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold erhalten Sie über unseren<br />

Partner Europcar ein kostenloses Upgrade in die nächst höhere<br />

Mietwagenkategorie (vorbehaltlich Verfügbarkeit zum Zeitpunkt<br />

der Anmietung).<br />

Weltweit gültige Visa-Kredit karte<br />

ohne Risiko und ohne Auslandseinsat<br />

z entgelt<br />

Sie sind auf der ganzen Welt willkommen<br />

Als eine von wenigen Kreditkarten übernimmt die <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> das<br />

sonst übliche Auslandseinsatzentgelt von ca. 1%-2% für Sie.<br />

Ob bei der Shopping-Tour, an der Tankstelle um die Ecke oder<br />

auf Reisen: Mit Ihrer <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> bezahlen Sie weltweit bei über<br />

24 Millionen Akzeptanzstellen bargeldlos <strong>–</strong> und dank der Missbrauchshaftung<br />

von € 0,- auch immer mit einem sicheren Gefühl.<br />

Denn sollten Sie Ihre <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> verlieren oder sie wird Ihnen<br />

gestohlen, dann<br />

haften Sie im Falle eines<br />

Missbrauchs nicht. Wichtig<br />

ist nur, dass Sie Ihre Karte<br />

in einem solchen Fall unverzüglich<br />

sperren lassen.<br />

In Deutschland können Sie<br />

zudem an über 2.450 Geldautomaten<br />

der Commerzbank<br />

AG kostenlos mit<br />

Ihrer <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Bargeld<br />

abheben.<br />

8<br />

9


Attraktive Bonitos Prämien<br />

Tauschen Sie Ihre Bonitos gegen eine der vielen interessanten<br />

Bonitos Prämien: Vom Reisegutschein für Ihren nächsten <strong>TUI</strong><br />

Urlaub bis zur hochwertigen Sachprämie, Sie haben die Wahl.<br />

Das komplette Prämienangebot und alle weiteren Informationen<br />

zum <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Bonusprogramm finden Sie im Internet auf<br />

www.tui-card.de<br />

<strong>TUI</strong>/ ROBINSON <strong>Card</strong> Classic Leistungen<br />

Bonusprogramm Bonitos<br />

Unterhaltsame Prämien<br />

z.B. Apple iPod nano<br />

Weltweit punkten<br />

Mit dem Bonusprogramm Bonitos sammeln Sie bei jedem Einkauf,<br />

den Sie mit Ihrer <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> bezahlen, wertvolle Bonitos Bonuspunkte.<br />

Diese können Sie gegen attraktive Prämien einlösen.<br />

Bonitos für <strong>TUI</strong> Leistungen<br />

Bei allen <strong>TUI</strong> Reisen*, die Sie mit Ihrer <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> bezahlen, wird<br />

Ihnen automatisch ein Bonito je Euro Reisepreis gutgeschrieben.<br />

* Eine Auflistung der entsprechenden Veranstalter finden Sie auf Seite 3.<br />

Bonitos für Einkäufe in aller Welt<br />

Für alle sonstigen Zahlungen mit der Karte bekommen Sie zwei<br />

Bonitos je Euro Umsatz.<br />

Extra Bonitos bei <strong>TUI</strong><br />

Sie erhalten bei vielen Reisen aus dem <strong>TUI</strong> Programm 3-fach<br />

oder sogar 5-fach Bonitos pro Euro Reisepreis. Achten Sie auf die<br />

Hinweise in den <strong>TUI</strong> Hotel-Beschreibungen.<br />

Reiseprämien<br />

z.B. Gutschein für Ihre<br />

nächste <strong>TUI</strong> Reise<br />

Genussvolle Prämien<br />

z.B. Latte Macchiato Set<br />

Interessante Prämien<br />

z.B. Halbjahresabo „Fit for Fun“<br />

Extra Bonitos bei der Commerzbank AG<br />

Auch die Commerzbank AG bietet regelmäßig spezielle Aktionen,<br />

bei denen Sie zahlreiche Extra Bonitos sammeln können. Die<br />

aktuellen Aktionen finden Sie auf www.commerzbanking.de/tui<br />

Ihre Punkte im Überblick<br />

Ihren Bonuskontoauszug finden Sie auf der Rückseite Ihrer <strong>TUI</strong><br />

<strong>Card</strong> Kreditkartenabrechnung. Den aktuellen Bonuskontostand<br />

können Sie zudem im Mitgliederbereich<br />

auf www.tui-card.de einsehen.<br />

Ihre Zugangsdaten entnehmen Sie<br />

bitte Ihrem Bonuskontoauszug.<br />

10 11


ROBINSON <strong>Card</strong> Classic Extras<br />

Die ROBINSON <strong>Card</strong> Classic beinhaltet alle Leistungen der<br />

<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic. Bei einem ROBINSON Aufenthalt genießen Sie<br />

zusätzlich folgende exklusive Vorteile:<br />

n º 30,- Getränkeguthaben pro Clubaufenthalt für Sie als Karten -<br />

inhaber, in den all inclusive Clubs erhalten Sie stattdessen eine<br />

gleichwertige Flasche Wein<br />

n ein Cocktail mit der Clubleitung für Sie und Ihre Mitreisenden<br />

pro Clubaufenthalt<br />

n 10% Ermäßigung auf alle nicht reduzierten Bekleidungsartikel<br />

im ROBIN Store*<br />

<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold:<br />

Noch mehr Sicherheit und Komfort<br />

Mit der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold genießen Sie und je nach Kartenart bis zu<br />

5 weitere Mitreisende <strong>–</strong> zusätzlich zu den vielen Leistungen der<br />

<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic <strong>–</strong> weitere attraktive Vorteile. Und das natürlich auch<br />

mehrmals im Jahr.<br />

Beispiel <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold<br />

Für eine 14-tägige Reise nach Fuerteventura zahlen<br />

2 Erwachsene und ein Kind º 2.100,00<br />

+ Optimalschutz ohne SB je Familie º 159,00<br />

+ Sitzplatzreservierung (º 30,- pro Person) º 90,00<br />

+ Übergepäck (º 110,- pro Person) º 330,00<br />

+ Hochwertiger Reiseführer º 23,50<br />

Summe Zusatzleistungen º 602,50<br />

- Jahrespreis <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold º 119,90<br />

Spareffekt º 482,60<br />

<strong>TUI</strong>/ ROBINSON <strong>Card</strong> Gold Extra-Leistungen<br />

* Gilt nicht in den ROBINSON Clubs Camyuva, Maldives, Nobilis, Pamfilya, Sarigerme Park,<br />

Arosa, Alpenrose Zürs und Landskron.<br />

12<br />

13


<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold Reiseschutz<br />

30 kg Freigepäck<br />

Bei uns darf es ruhig etwas mehr sein<br />

Sie müssen sich nicht mehr über den häufig anfallenden Übergepäckzuschlag<br />

von mindestens € 10,- pro Kilo ärgern. Denn bei der Bezahlung<br />

Ihrer <strong>TUI</strong>, airtours, <strong>TUI</strong> Fly & More oder <strong>TUI</strong>fly* Reise mit einer <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong><br />

Gold haben Sie auf <strong>TUI</strong>fly Flügen und einigen weiteren Charterflügen ausgewählter<br />

Fluggesellschaften** eine Freigepäckgrenze von 30 kg.<br />

* <strong>TUI</strong>fly Flüge gebucht im Reisebüro oder über www.tuifly.com<br />

** Eine aktuelle Auflistung der teilnehmenden Fluggesellschaften finden Sie auf www.tui-card.de<br />

<strong>TUI</strong>/ ROBINSON <strong>Card</strong> Gold Extra-Leistungen<br />

Ein Paket voller Sicherheit<br />

Zusätzlich zu den Versicherungen des <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic Reiseschutzes (siehe<br />

Seite 6) beinhaltet der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold Reiseschutz die folgenden Leistungen.<br />

Und das ebenfalls ganz ohne Selbstbehalt!<br />

Reisekranken-Versicherung*<br />

In den meisten Urlaubsländern sind die Kosten für Heilbehandlungen sehr<br />

hoch. Aber mit der Reisekranken-Versicherung brauchen Sie sich darüber keine<br />

Gedanken zu machen, denn diese Kosten trägt die Versicherung und auch die<br />

des ggf. medizinisch sinnvollen Krankenrücktransportes.<br />

Soforthilfe und Notruf-Versicherung*<br />

Die Versicherung hilft Ihnen zum Beispiel beim Verlust von Zahlungsmitteln<br />

oder Reisedokumenten, verauslagt Gerichts- und Anwaltskosten und übernimmt<br />

Such-, Rettungs- sowie Bergungskosten.<br />

Reisegepäck-Versicherung*<br />

Wird Ihr Koffer beschädigt oder geht er verloren, ersetzt Ihnen die Versicherung<br />

den Schaden bis zu € 2.000,- und je nach Kartenart anteilig für bis zu 5 weitere<br />

Mitreisende zusätzlich bis zu weiteren € 2.000,-.<br />

Reiseunfall-Versicherung**<br />

Im Falle eines Unfalls während der Reise sind Sie versichert. Die Versicherungssummen<br />

betragen € 25.000,- im Todesfall und bis maximal € 75.000,- bei Invalidität.<br />

Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen, die Sie zusammen mit<br />

Ihrer <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> erhalten. Die Reisebestätigung, auf der Ihre <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> als<br />

Zahlungsmittel genannt wird, ist Ihr Versicherungsnachweis im Schadensfall.<br />

Der Versicherungsschutz gilt bei den auf Seite 3 genannten Veranstaltern.<br />

* Maximal versicherte Reisedauer 45 Tage. Verlängerungen können Sie in Ihrem Reisebüro buchen.<br />

** Maximal versicherte Reisedauer 93 Tage. Verlängerungen können Sie in Ihrem Reisebüro buchen.<br />

14<br />

Bargeldabheben kostenlos<br />

Der nächste Geldautomat ist der Richtige<br />

<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold Inhaber können weltweit an allen Geldautomaten entgeltfrei<br />

Bargeld abheben. Geldautomatenbetreiber können Entgelte erheben,<br />

die nach Freigabe durch den Karteninhaber zusätzlich zu dem Auszahlungsbetrag<br />

der Kreditkarte belastet werden (Surcharge).<br />

Hochwertiger Reiseführer nach Wahl<br />

Lesen Sie, was Sie erwartet<br />

Inhaber einer <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold erhalten zusammen mit Ihren Reiseunterlagen<br />

anstatt des Reiseführer-Gutscheins der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic (s. Seite 8)<br />

einen Gutschein für einen hochwertigen Reiseführer im Wert von bis zu<br />

€ 23,50. Hier können Sie aus den umfangreichen Verlagsprogrammen<br />

von Baedeker, DUMONT, Polyglott und Reise Know-How einen von<br />

ca. 250 Titeln auswählen.<br />

15


Wichtiger Lesestoff<br />

I. Bedingungen für Kartenleistungen der <strong>TUI</strong> Deutschland GmbH<br />

Die Karte bietet dem Karteninhaber im In- und Ausland zahlreiche Ver günstigungen, die von<br />

<strong>TUI</strong> und von anderen mit <strong>TUI</strong> kooperierenden Handels- und Dienstleistungsunternehmen<br />

erbracht werden. Für alle etwaigen Ansprüche ist derjenige Kooperationspartner ausschließlich<br />

verantwortlich, der die jeweilige Leistung erbringt. <strong>TUI</strong> behält sich das Recht vor, das<br />

Kartenangebot unter angemessener Wahrung der Belange des Karteninhabers zu ändern,<br />

zu ergänzen oder gegebenenfalls auch einzelne Komponenten wegfallen zu lassen. In diesen<br />

Fällen gilt III. Ziffer 7. <strong>TUI</strong> ist <strong>–</strong> außer im Fall der spezifischen Zusatz leistungen bei den<br />

ROBINSON <strong>Card</strong>s <strong>–</strong> berechtigt, die Kooperationspartner, die zur Erfüllung der mit der Karte<br />

angebotenen Leistungen eingeschaltet sind, bei Bedarf auszutauschen. In diesen Fällen wird<br />

<strong>TUI</strong> dafür Sorge tragen, dass sämtliche Verpflich tungen der alten Kooperationspartner<br />

gegenüber den Karten inhabern vollständig von den neuen Kooperationspartnern übernommen<br />

werden.<br />

Kartenbedingungen<br />

ROBINSON <strong>Card</strong> Gold Extras<br />

Die ROBINSON <strong>Card</strong> Gold beinhaltet alle Leistungen der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold.<br />

Bei einem ROBINSON Aufenthalt genießen Sie zusätzlich folgende exklusive<br />

Vorteile:<br />

n º 50,- Getränkeguthaben pro Clubaufenthalt für Sie als Karteninhaber,<br />

in den all inclusive Clubs erhalten Sie stattdessen eine gleichwertige<br />

Flasche Wein<br />

n Bevorzugte und bei Zimmerverfügbarkeit kostenfreie Berücksichtigung von<br />

Early Check-in/Late Check-out Wünschen vor Ort in allen ROBINSON Clubs<br />

n ein Cocktail mit der Clubleitung für Sie und Ihre Mitreisenden pro<br />

Clubaufenthalt<br />

n 15% Ermäßigung auf alle nicht reduzierten Bekleidungsartikel im<br />

ROBIN Store*<br />

n 5% Ermäßigung auf die meisten ROBINSONADEN ®<br />

* Gilt nicht in den ROBINSON Clubs Camyuva, Maldives, Nobilis, Pamfilya, Sarigerme Park, Arosa,<br />

Alpenrose Zürs und Landskron.<br />

II. Bedingungen für Kartenleistungen der COMMERZBANK AG („Bank“)<br />

1. Verwendungsmöglichkeiten<br />

Die Karte kann der Karteninhaber im Inland und als weitere Dienst leistung auch im<br />

Ausland im Rahmen des Visa-Verbundes einsetzen:<br />

n bei Vertragsunternehmen<br />

n und darüber hinaus als weitere Dienstleistung zum Abheben von Bargeld an Geld -<br />

automaten sowie Kassen von Kreditinstituten, dort zusätzlich gegen Vorlage eines<br />

Ausweispapiers (Bargeldservice).<br />

Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und Geldautomaten im Rahmen des<br />

Bargeldservice sind an dem Akzeptanzsymbol zu erkennen, das auch auf der Karte zu<br />

sehen ist.<br />

2. Persönliche Geheimzahl (PIN)<br />

Für die Nutzung von Geldautomaten und automatisierten Kassen kann dem Karten -<br />

inhaber für seine Karte eine persönliche Geheimzahl (PIN) zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die Karte kann an Geldautomaten sowie an automatisierten Kassen, an denen im<br />

Zusammenhang mit der Ver wendung der Kreditkarte die PIN eingegeben werden muss,<br />

nicht mehr eingesetzt werden, wenn die PIN dreimal hintereinander falsch einge geben<br />

wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit dem Karten -Service der Bank in<br />

Verbindung setzen.<br />

3. Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber<br />

Bei Nutzung der Karte ist entweder<br />

n ein Beleg zu unterschreiben, auf dem das Vertragsunternehmen die Kartendaten<br />

übertragen hat, oder<br />

n an Geldautomaten und automatisierten Kassen die PIN einzugeben.<br />

Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertrags unternehmen kann<br />

der Karteninhaber <strong>–</strong> insbesondere zur Beschleuni gung eines Geschäftsvorfalls <strong>–</strong> ausnahmsweise<br />

darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen lediglich<br />

seine Kartennummer angeben.<br />

Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur<br />

Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zusätzlich eine PIN oder die Unterschrift<br />

erforderlich ist, wird die Zustimmung erst mit deren Einsatz erteilt. Nach der Erteilung der<br />

Zustimmung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.<br />

4. Ablehnung von Kartenzahlungen durch die Bank<br />

Die Bank ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, wenn<br />

n sich der Karteninhaber nicht mit seiner PIN oder mittels Unterschrift legitimiert hat,<br />

n der für die Kartenzahlung geltende Verfügungsrahmen der Karte oder die finanzielle<br />

Nutzungsgrenze nicht eingehalten ist, oder<br />

n die Karte gesperrt ist.<br />

Hierüber wird der Karteninhaber über das Terminal, an dem die Kredit karte eingesetzt<br />

wird, unterrichtet.<br />

16<br />

17


5. Ausführungsfrist<br />

Der Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Nach Zugang des Zahlungsauftrages<br />

bei der Bank ist diese verpflichtet, sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag<br />

innerhalb der Ausführungsfrist von einem Geschäftstag beim Zahlungs dienstleister des Zahlungsempfängers<br />

eingeht.<br />

Bei Kartenzahlungen innerhalb Deutschlands und in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums<br />

(EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaaten währung)<br />

sowie Kartenzahlungen, bei denen der Zahlungsdienstleister des Zahlungs empfängers außerhalb<br />

der EWR (Drittstaaten) gelegen ist, werden Kartenzahlungen baldmöglichst bewirkt.<br />

6. Verfügungsrahmen und finanzielle Nutzungsgrenze<br />

Der Karteninhaber darf die Kreditkarte nur innerhalb des Verfügungs rah mens der Karte und<br />

nur in der Weise nutzen, dass ein Ausgleich der Karten umsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist<br />

(finanzielle Nutzungsgrenze).<br />

Auch wenn der Karteninhaber die finanzielle Nutzungsgrenze nicht einhält, ist die Bank<br />

berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Kreditkarte<br />

entstehen. Die Genehmigung einzelner Kreditkarten-Umsätze führt nicht zur Einräumung<br />

eines Kredites, sondern erfolgt in der Erwartung, dass ein Ausgleich der Kreditkarten-<br />

Umsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist.<br />

7. Abrechnung der Umsätze<br />

Die Kartenumsätze werden dem Kartenkonto belastet und mit vorhandenem Guthaben<br />

taggleich verrechnet. Für den Einzug fälliger Kreditkartenabrechnungen ist die Erteilung<br />

eines SEPA-Lastschriftmandats obligatorisch. Eine Begleichung der fälligen Kreditkartenabrechnung<br />

per Überweisung ist nicht möglich.<br />

Reisepreise der <strong>TUI</strong> Deutschland GmbH, der <strong>TUI</strong>fly GmbH, der Wolters Reisen GmbH sowie<br />

der <strong>TUI</strong> Cruises GmbH werden über das Kartenkonto direkt dem Giro konto belastet, sofern<br />

kein Guthaben auf dem Kartenkonto vorhanden oder Teilzahlung vereinbart ist. Auch aus<br />

diesen Buchungen resultierende Gutschriften erfolgen auf das Kartenkonto. Zur Karte kann<br />

eine Partnerkarte vergeben werden. Der Partnerkarten inhaber ist Bevollmächtigter des Karteninhabers.<br />

Als Bevollmächtigter ist er im Rahmen der Vertragsbedingungen berechtigt, mittels<br />

seiner Karte über das Kartenkonto des Karteninhabers zu verfügen. Der Karteninhaber<br />

hat den Partnerkarteninhaber zu verpflichten, dass dieser die Vertrags bedingungen einhält.<br />

8. Guthaben<br />

Der Karteninhaber kann Guthaben auf das Kartenkonto überweisen und über dieses durch<br />

Nutzung der Karte verfügen oder die Bank beauftragen, das Guthaben wieder auf sein Referenzkonto<br />

zu übertragen. Das Referenzkonto ist das Konto, das der Kunde für den Einzug<br />

des jeweiligen Rechnungsbetrages benannt hat. Änderungen des Referenzkontos sind der<br />

Bank schriftlich mitzuteilen.<br />

9. Elektronisches Bereitstellen von Informationen zur Kreditkarte<br />

Der Hauptkarteninhaber und die Bank können vereinbaren, dass die Bank den Karteninhaber<br />

durch Bereitstellung der Kreditkartenabrechnung zum Abruf über das Internet über die<br />

aktuellen Umsätze und die daraus resultierenden Kontostände informiert. Ferner erhält der<br />

Karteninhaber sonstige Abrechnungen und Mitteilungen zu dem vereinbarten Kreditkartenvertrag.<br />

Über die Bereitstellung kann die Bank den Karteninhaber per E-Mail informieren.<br />

Zum Abruf erhält der Hauptkarteninhaber und/oder der Partnerkarteninhaber von der Bank<br />

eine Persönliche Identifkationsnummer (PIN), die nicht mit der PIN für die Kreditkarte identisch<br />

ist. Der Karteninhaber ist verpflichtet, auch diese PIN vor unberechtigtem Zugriff zu<br />

schützen. Die elektronisch eingestellten Informationen werden jeweils über einen Zeitraum<br />

von 12 Monaten zum Abruf bereitgehalten. Sie können vom Karteninhaber auf seinem<br />

Rechner gespeichert und über seinen am Rechner angeschlossenen Drucker ausgedruckt<br />

werden. Im Falle des Kreditkartenbankings entfällt die postalische Zusendung der Informationen.<br />

Wünscht der Karteninhaber zusätzlich zur Bereitstellung im Internet die Informationen<br />

in Papierform, kann hierfür ein Entgelt erhoben werden. Eine Änderung des Versandweges<br />

kann vom Hauptkarteninhaber jederzeit mit einem Vorlauf von 3 Geschäftstagen<br />

durchgeführt werden. Die Bank übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Karteninhaber<br />

gespeicherten oder ausgedruckten elektronischen Informationen von Dritten (z. B.<br />

Finanzbehörden, Wirtschaftsprüfer) anerkannt werden.<br />

10. Fremdwährungsumrechnung bei Auslandseinsatz<br />

Bei Kundengeschäften in fremder Währung (z.B. Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge)<br />

legt die Bank für den An- und Verkauf von Devisen, soweit nichts anderes vereinbart<br />

ist, als Referenzwechselkurs den um 13.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main)<br />

eines jeden Handelstages (Abrechnungstermin) ermittelten, auf ihren Internetseiten<br />

veröffentlichten Geld- bzw. Briefkurs zugrunde (www.commerzbank.de/devisenkurse).<br />

Den An- und Verkauf von Devisen, dessen Ausführung der Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen<br />

Arbeitsablaufs bis zum Abrechnungstermin nicht mehr möglich ist, rechnet<br />

die Bank zu dem jeweiligen Kurs des nächsten Abrechnungstermins ab. Der Geldbzw.<br />

Briefkurs wird unter Berücksichtigung der zum Abrechnungstermin im internationalen<br />

Devisenmarkt für die jeweilige Währung gehandelten Kurse ermittelt. Bei Zahlungsvorgängen<br />

in fremder Währung aus dem Einsatz der Karte erfolgt, soweit nicht anders<br />

vereinbart, die Abrechnung zum Devisengeldkurs. Als Devisengeldkurs gilt der von der<br />

Bank bankarbeitstäglich um 13.00 Uhr unter Bezugnahme auf den internationalen Devisenmarkt<br />

festgestellte Kurs. Eine Änderung des in der Umrechnungsregelung genannten<br />

Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden<br />

wirksam.<br />

11. Pflichten des Karteninhabers<br />

11.1. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers<br />

Der Karteninhaber hat seine Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unterschriftsfeld<br />

zu unterschreiben.<br />

Die Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhanden<br />

kommt oder missbräuchlich verwendet wird. Sie darf insbesondere nicht unbeaufsichtigt<br />

im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden, denn jede Person, die im Besitz der Karte<br />

ist, hat die Möglichkeit, mit ihr missbräuchliche Verfügungen zu tätigen.<br />

Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von<br />

seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Sie darf ins besondere nicht auf der Kreditkarte<br />

vermerkt oder in anderer Weise zu sammen mit dieser aufbewahrt werden. Jede<br />

Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Kreditkarte kommt, hat die Möglichkeit,<br />

zusammen mit der PIN und der Kreditkarte missbräuchliche Verfügungen zu tätigen<br />

(z. B. Geld an Geldautomaten abzuheben).<br />

11.2. Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers<br />

1) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte, die missbräuchliche<br />

Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte oder PIN fest, so<br />

ist der Kartenservice der Bank unverzüglich zu unterrichten, um die Karte sperren zu<br />

lassen. Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch auch unverzüglich bei<br />

der Polizei anzuzeigen.<br />

2) Hat der Karteninhaber den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt in den<br />

Besitz seiner Karte gelangt ist, eine missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige<br />

nicht autorisierte Nutzung von Karte oder PIN vorliegt, muss er ebenfalls unverzüglich<br />

eine Sperranzeige abgeben.<br />

3) Der Karteninhaber hat die Bank unverzüglich nach Feststellung einer nicht autorisierten<br />

oder fehlerhaft ausgeführten Kartenverfügung zu unterrichten.<br />

4) Der Karteninhaber hat die Abrechnungen der Bank auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

unverzüglich zu überprüfen und etwaige Ein wen dungen unverzüglich zu erheben.<br />

Falls regelmäßig erteilte Abrechnun gen dem Karteninhaber nicht zugehen, muss<br />

er die Bank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch<br />

beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet.<br />

5) Der Karteninhaber ist verpflichtet, Änderungen seines Wohnsitzes (Adressänderung)<br />

zeitnah dem Kreditkarten-Service der Commerzbank AG mitzuteilen.<br />

12. Zahlungsverpflichtung des Kunden<br />

Die Bank ist gegenüber Vertragsunternehmen sowie den Kreditinstituten, die die Karte<br />

an ihren Geldautomaten akzeptieren, verpflichtet, die vom Karteninhaber mit der Kreditkarte<br />

getätigten Umsätze zu begleichen.<br />

Die Bank unterrichtet den Hauptkarteninhaber mindestens einmal monatlich schriftlich<br />

oder auf dem vereinbarten Weg über alle im Zusammenhang mit der Begleichung der<br />

Kartenumsätze entstehenden Aufwendungen. Diese Vorabinformation (Prenotification)<br />

über Betragshöhe und Zeitpunkt der Kontobelastung mittels SEPA-Basislastschrift<br />

erfolgt mindestens 2 Werktage vor der Kontobelastung. Einwendungen und sonstige<br />

Kartenbedingungen<br />

18<br />

19


Beanstandungen des Karteninhabers aus seinem Vertragsverhältnis zu dem Vertragsunternehmen,<br />

bei dem die Karte eingesetzt wurde, sind unmittelbar gegenüber dem Vertragsunternehmen<br />

geltend zu machen.<br />

13. Entgeltregelung<br />

Die vom Kunden gegenüber der Bank geschuldeten Entgelte ergeben sich aus dem „Preisund<br />

Leistungsverzeichnis“ der Bank.<br />

Händler oder fremde Banken können zusätzlich zu den vom Karteninhaber autorisierten Kreditkartenverfügungen<br />

ein Entgelt erheben. Beide Beträge werden in einer Summe dem Kreditkartenkonto<br />

belastet. Diese Entgelte werden von der Commerzbank AG nicht erstattet.<br />

Änderungen der Entgelte werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt<br />

ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der<br />

Geschäftsbeziehung einen elektro nischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. Online Banking),<br />

können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmung<br />

des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt<br />

des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung<br />

wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen<br />

der Entgelte angeboten, kann er die Geschäftsbeziehung, für die die Änderung gelten<br />

soll, vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch<br />

fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem<br />

Angebot besonders hinweisen.<br />

Soweit die Bank die in Artikel 248 §§ 1-16 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch<br />

genannten Informationen auf Verlangen des Kunden<br />

n häufiger als gesetzlich vorgeschrieben oder<br />

n mithilfe anderer als standardmäßig mit dem Kunden vereinbarten Kommunikationsmittel<br />

erbringt,<br />

ist die Bank berechtigt, dafür ein Entgelt zu erheben.<br />

Dies gilt auch, wenn auf Verlangen des Kunden eine Information erbracht wird, die über die<br />

in Artikel 248 §§ 1-16 Einführungsgesetz zum Bürger lichen Gesetzbuch genannten Informationen<br />

hinausgehen.<br />

14. Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Karteninhabers<br />

1) Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung:<br />

Im Falle einer nicht vom Karteninhaber autorisierten Zahlung hat die Bank gegen diesen<br />

keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwen dungen. Sie ist verpflichtet, dem Karteninhaber<br />

den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und das Kartenguthaben wieder auf<br />

den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung mit der nicht autorisierten<br />

Zahlung befunden hätte.<br />

2) Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung eines autorisierten<br />

Zahlungsauftrages:<br />

Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung eines autorisierten<br />

Zahlungsauftrages kann der Karteninhaber von der Bank die unverzügliche und<br />

ungekürzte Erstattung des Betrages des Zahlungs auftrages insoweit verlangen, als die<br />

Zahlung nicht erfolgt oder fehlerhaft war. Die Bank wird das Kartenguthaben wieder auf<br />

den Stand bringen, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten<br />

Zahlungsvorgang befunden hätte. Soweit vom Zahlungs betrag Entgelte abgezogen<br />

worden sein sollten, übermittelt die Bank zugunsten des Zahlungsempfängers unverzüglich<br />

den abgezogenen Betrag.<br />

Der Karteninhaber kann über den vorstehenden Absatz hinaus von der Bank die Erstattung<br />

derjenigen Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, die die Bank ihm im Zusammenhang<br />

mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung des Zahlungsauftrages in Rechnung<br />

gestellt oder mit denen sie das Kartenguthaben des Kartenkunden belastet hat.<br />

Wurde ein Zahlungsvorgang nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Bank auf Verlangen<br />

des Karteninhabers den Zahlungsvorgang nachvollziehen und ihn über das Ergebnis<br />

unterrichten.<br />

3) Schadensersatzansprüche:<br />

Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung eines autorisierten Zahlungsauftrages<br />

oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Karteninhaber von der Bank verlangen,<br />

einen Schaden, der nicht bereits von den vorgenannten Erstattungsregeln erfasst ist,<br />

ersetzt zu bekommen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten<br />

hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschal teten<br />

Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Karteninhaber durch<br />

ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt<br />

sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde<br />

den Schaden zu tragen haben.<br />

Die Haftung nach vorstehendem Absatz ist auf 12.500 € je Zahlung /Zahlungsauftrag<br />

begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht<br />

n für nicht autorisierte Zahlungen,<br />

n bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank,<br />

n für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat und<br />

n für den Zinsschaden.<br />

4) Haftungs- und Einwendungsausschluss:<br />

Ansprüche des Karteninhabers nach den vorgenannten Regeln und Einwendungen<br />

des Karteninhabers gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsaufträge<br />

oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn<br />

der Karteninhaber die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung<br />

mit einem nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsbetrag hiervon<br />

unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Karteninhaber<br />

über die Belastungsbuchung des Zahlungsbetrages entsprechend dem für Kontoinformationen<br />

vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung<br />

unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung<br />

maßgeblich. Schadensersatzansprüche kann der Karteninhaber auch nach Ablauf<br />

der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser<br />

Frist verhindert war.<br />

Ansprüche des Karteninhabers sind auch ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch<br />

begründenden Umstände<br />

n auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die<br />

Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen<br />

Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder<br />

n von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.<br />

5) Erstattungsanspruch bei autorisierter Kartenverfügung ohne genaue Betragsangabe<br />

und Frist für die Geltendmachung des Anspruchs:<br />

a) Der Karteninhaber kann von der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung<br />

des Verfügungsbetrages verlangen, wenn er eine Kartenverfügung bei einem Vertragsunternehmen<br />

in der Weise autorisiert hat, dass,<br />

n bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und<br />

n der Zahlungsvorgang den Betrag übersteigt, den der Karten inhaber entsprechend<br />

seinem bisherigen Ausgabeverhalten, dem Inhalt des Kartenvertrages<br />

und den jeweiligen Umständen des Einzelfalles hätte erwarten können; mit einem<br />

etwaigen Währungs umtausch zusammenhängende Gründe bleiben außer<br />

Betracht, wenn der vereinbarte Referenzwechselkurs zugrunde gelegt wurde.<br />

Der Karteninhaber ist verpflichtet, gegenüber der Bank die Sachumstände<br />

darzulegen, aus denen er seinen Erstattungsan spruch herleitet.<br />

5) b) Der Anspruch auf Erstattung ist ausgeschlossen, wenn er nicht innerhalb von acht<br />

Wochen nach dem Zeitpunkt der Belastung des Umsatzes auf dem Abrechnungskonto<br />

gegenüber der Bank geltend gemacht wird.<br />

15. Haftung des Karteninhabers für nicht autorisierte Karten verfügungen<br />

1) Haftung des Karteninhabers bis zur Sperranzeige<br />

a) Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen oder<br />

kommen sie ihm sonst abhanden und kommt es dadurch zu nicht autorisierten<br />

Kartenverfügungen, in Form<br />

n der Abhebung von Bargeld oder<br />

n der Verwendung der Kreditkarte bei einem Vertragsunternehmen<br />

so haftet der Karteninhaber nicht für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige<br />

verursacht werden.<br />

b) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Kartenver fü gungen, ohne dass<br />

ein Verlust, Diebstahl oder ein sonstiges Abhanden kommen der Karte oder PIN vorliegt,<br />

haftet der Karteninhaber nicht für die hierdurch entstandenen Schäden.<br />

c) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Verfügungen und hat der<br />

Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedin gungen vorsätzlich oder grob<br />

fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Karteninhaber<br />

den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers<br />

kann insbesondere dann vorliegen, wenn<br />

Kartenbedingungen<br />

20<br />

21


n er den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Verfügung der Bank oder der ihm<br />

von der Bank mitgeteilten Sperrhotline schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat,<br />

d) n die persönliche Geheimzahl auf der Karte vermerkt oder zusammen mit der Karte verwahrt<br />

war,<br />

d) n die persönliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch<br />

dadurch verursacht wurde.<br />

d) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der Verfügungsrahmen<br />

gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den für die Karte geltenden Verfügungsrahmen.<br />

2) Haftung des Karteninhabers ab Sperranzeige<br />

Sobald der Verlust oder Diebstahl der Karte, die missbräuchliche Ver wendung oder eine<br />

sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte oder PIN gegenüber der Bank oder der ihm<br />

von der Bank mitgeteilten Sperr hotline angezeigt wurde, übernimmt die Bank alle<br />

danach durch Ver fügungen in Form<br />

n der Abhebung von Bargeld oder<br />

n der Verwendung der Karte bei einem Vertragsunternehmen<br />

entstehenden Schäden.<br />

Handelt der Karteninhaber in betrügerischer Absicht, trägt der Karteninhaber auch die<br />

nach der Sperranzeige entstehenden Schäden.<br />

16. Außergerichtliche Streitschlichtung und Beschwerdemöglichkeit<br />

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Kartenin haber die Möglichkeit,<br />

den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine<br />

Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des<br />

Bürgerlichen Gesetz buches), können auch Kunden, die nicht Verbraucher sind, den<br />

Ombuds mann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die<br />

Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung<br />

gestellt wird oder im Internet unter www.Bankenverband.de abrufbar ist. Die<br />

Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher<br />

Banken e. V., Postfach 04 02 07, 10062 Berlin, zu richten. Ferner besteht für den Karten -<br />

inhaber die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Nieder schrift bei der<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurhein dorfer Straße 108, 53117 Bonn,<br />

und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz<br />

(ZAG), die §§ 675c <strong>–</strong> 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen<br />

Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren.<br />

III. Bedingungen für Kartenleistungen der <strong>TUI</strong> und der Bank<br />

1. Eigentum und Gültigkeit<br />

Die Karte bleibt im gemeinschaftlichen Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die<br />

Karte ist nur für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit der Aushändigung<br />

einer neuen Karte, spätestens aber nach Ab lauf der Gültigkeit, ist die Bank berechtigt, die<br />

alte Karte zurückzuverlangen.<br />

Endet die Berechtigung die Karte zu nutzen vorher (z. B. durch Kündigung des Kartenvertrages),<br />

so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben. Die<br />

Bank behält sich das Recht vor, auch während der Laufzeit einer Karte diese gegen eine<br />

neue auszutauschen. Kosten entstehen dem Karteninhaber dadurch nicht.<br />

2. Kündigungsrecht des Karteninhabers<br />

Der Kunde kann den Kartenvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat<br />

schriftlich kündigen.<br />

3. Kündigungsrecht der Bank<br />

1) Die Bank kann den Kartenvertrag unter Einhaltung einer angemessenen, mindestens<br />

zweimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Monats kündigen. Die Bank wird<br />

den Kartenvertrag mit einer längeren Kündigungs frist kündigen, wenn dies unter Berücksichtigung<br />

der be rechtigten Belange des Karteninhabers geboten ist.<br />

2) Die Bank kann den Kartenvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt,<br />

durch den die Fortsetzung des Kartenvertrages auch unter angemessener Berücksichtigung<br />

der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Bank unzumutbar ist.<br />

Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karteninhaber un richtige Angaben<br />

über seine Vermögenslage gemacht hat und die Bank hierauf die Entscheidung über den<br />

22<br />

Abschluss des Kreditkarten-Vertrages gestützt hat oder wenn eine wesentliche Verschlechterung<br />

seiner Ver mögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die<br />

Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem Kartenvertrag gegenüber der Bank gefährdet<br />

ist. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die<br />

Kündigung erst nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der<br />

Besonderheiten des Einzelfalls (§ 323 Absätze 2 und 3 des BGBs) entbehrlich.<br />

4. Folgen der Kündigung<br />

Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden und sämtliche<br />

Ansprüche aus den Versicherungs- sowie sonstigen Leistungen der Karte erlöschen. Sie ist<br />

unverzüglich und unaufgefordert an die Bank zurückzugeben.<br />

5. Einziehung und Sperre der Karte<br />

Die Bank darf die Karte sperren und den Einzug der Karte (z. B. an Geld automaten)<br />

veranlassen,<br />

n wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen,<br />

n wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies recht -<br />

fertigen oder<br />

n wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der<br />

Karte besteht.<br />

Die Bank wird den Karteninhaber unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst<br />

vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre, über die Sperre unterrichten.<br />

Die Angabe von Gründen unterbleibt, soweit die Bank gegen sonstige Rechtsvorschriften<br />

verstoßen würde. Die Bank wird die Karte entsperren oder diese durch eine neue Karte<br />

ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber<br />

unterrichtet sie den Karteninhaber unverzüglich. <strong>TUI</strong> hat die Bank bevollmächtigt, die<br />

Karte zu sperren oder einzuziehen.<br />

6. Leistungen Dritter bzw.<br />

Änderungen im technischen/organisatorischen Bereich<br />

<strong>TUI</strong> und die Bank sind berechtigt, z. B. für die technische Abwicklung des Zahlungsverkehrs<br />

bei der Bank selbst, externe Dienstleister einzuschalten. Die Bank wird ein solches<br />

Unternehmen sorgfältig aussuchen und überwachen. Sie haftet für die Tätigkeit des<br />

Unternehmens nach § 278 BGB. Das Unternehmen ist an in der Bank geltende Anweisungen<br />

für die Erledigung des Zahlungsverkehrs gebunden und unterliegt sowohl der<br />

Weisungs befugnis der Bank als auch deren Kontrolle (Innenrevision). Die Bank wird die<br />

aufsichtsrechtlichen Vorgaben für die Einschaltung externer Dienst leister beachten. Die<br />

Bank wird das von ihr beauftragte Unternehmen und dessen Mitarbeiter verpflichten, die<br />

Vertraulichkeit der Kundendaten zu wahren. Die Kundendaten unterliegen dem Bankgeheimnis.<br />

Darüber hinaus sind sowohl die Bank als auch das von ihr beauftragte Unternehmen<br />

einschließlich deren Mitarbeiter verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen<br />

einzuhalten.<br />

Im Hinblick auf die ordnungsgemäße Abwicklung der Zusammenarbeit behält sich die<br />

Bank Änderungen im technischen bzw. organisatorischen Bereich vor, die auf einer allgemeinen,<br />

handelsüblichen Änderung der technischen Standards, der Vorgaben der Kreditwirtschaft<br />

oder der gesetz lichen bzw. aufsichtsbehördlichen Regelungen beruhen.<br />

7. Änderungen der Geschäftsbedingungen<br />

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Karteninhaber spätestens zwei<br />

Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk samwerdens in Textform angeboten.<br />

Hat der Karteninhaber mit der Bank im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung einen<br />

elektronischen Kommuni kationsweg vereinbart (z. B. Online Banking), können die Änderungen<br />

auch auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Karten inhabers<br />

gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des<br />

Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird<br />

ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen<br />

dieser Bedingungen angeboten, kann er diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenen<br />

Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen.<br />

Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.<br />

23<br />

Kartenbedingungen


Preis- und Leistungsverzeichnis<br />

Teilzahlung mit FlexiFinanz ®<br />

Nominalzins p.a. ab . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,03 %<br />

Anfänglicher effektiver Jahreszins . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,50 %<br />

Entgelt für Auslandseinsatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . entfällt<br />

Bargeldservice<br />

Classic <strong>Card</strong><br />

Gold <strong>Card</strong><br />

An Geldautomaten der Commerzbank AG entgeltfrei entgeltfrei<br />

An Geldautomaten sonstiger Banken 5,20 € entgeltfrei<br />

Siehe hierzu auch II., Nr. 13 der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Kartenbedingungen.<br />

Höchstbetrag für den Bargeldservice<br />

Pro Tag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 600 €<br />

Pro Woche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.000 €<br />

Erstellung von Ersatzkarten<br />

Bei Verlust, Aufhebung von Sperren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12,50 €<br />

Aus sonstigen Gründen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,00 €<br />

(sofern Bank Verlust oder Beschädigung der Karte nicht zu vertreten hat)<br />

Nachforderung einer PIN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,00 €<br />

Anforderung einer Belegkopie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,00 €<br />

Anforderung Originalbeleg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,00 €<br />

Nacherstellung Kontoauszug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,00 €<br />

Rücklastschrift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,00 €<br />

Ermittlung Kundenadresse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15,00 €<br />

Mahnschreiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,00 €<br />

Emergency Cash max. USD 1.000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100,00 €<br />

(Porto und sonstige Auslagen sind in den obigen Sätzen nicht enthalten)<br />

Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung<br />

Die Commerzbank AG ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher<br />

Banken e.V. und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen.<br />

Hierdurch sind alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber<br />

Kunden“ auszuweisen sind, gesichert. Hierzu zählen auch die Guthaben auf dem Kreditkartenkonto.<br />

Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2014 „30%“,<br />

bis zum 31. Dezember 2019 „20%“, bis zum 31. Dezember 2024 „15%“ und ab dem<br />

1. Januar 2025 „8,75%“ des für die Einlagensicherung maßgeblich haftenden Eigenkapitals<br />

der Commerzbank. Nicht geschützt sind Verbindlichkeiten, über die die Commerzbank Inhaberpapiere<br />

ausgestellt hat, wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate<br />

sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die jeweilige Sicherungsgrenze<br />

wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet<br />

unter www.bankenverband.de abgefragt werden.<br />

Commerzbank AG (Stand: November 2013)<br />

Teilnahmebedingungen für das<br />

Bonusprogramm Bonitos<br />

1. Geltungsbereich, Kontakt und Informationen<br />

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für das Bonusprogramm Bonitos<br />

(„Bonusprogramm“) der Bonitos GmbH & Co. KG, Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt. Für<br />

Verträge über die <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic, <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Classic Electron, <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Gold, ROBINSON<br />

<strong>Card</strong> Classic, ROBINSON <strong>Card</strong> Gold, alle jeweils einschließlich der Alleinreisenden-Version<br />

„One“, (zusammenfassend: „Karte“), gelten die gesonderten Kartenbedingungen.<br />

2. Programmbeschreibung<br />

Im Rahmen des Bonusprogramms werden den Hauptkarteninhabern der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong><br />

(„Hauptkarteninhaber“) auf bestimmte Umsatzgeschäfte Punkte in Form so genannter<br />

Bonitos durch die teilnehmenden Unternehmen gewährt. Die Bonitos GmbH & Co. KG<br />

errichtet für jeden Hauptkarteninhaber ein Bonuskonto, auf dem sie die entsprechenden<br />

Bonitos gutschreibt und verwaltet. Der Hauptkarteninhaber kann die Bonitos gegen<br />

Waren und Dienstleistungen („Prämien“) bei der Bonitos GmbH & Co. KG einlösen,<br />

sobald sein Bonuskonto ein entsprechendes Guthaben aufweist. Zur Erfüllung von Prämienabrufen<br />

kann sich die Bonitos GmbH & Co. KG Dritter, wie z.B. Hersteller oder Verkäufer<br />

von Waren und Dienstleistungen usw. bedienen.<br />

3. Anmeldung und Teilnahme<br />

3.1 An dem Bonusprogramm können alle Hauptkarteninhaber teilnehmen. Die Teil -<br />

nahme ist kostenlos.<br />

3.2 Partnerkarten nehmen automatisch durch Anmeldung des Hauptkarteninhabers am<br />

Bonusprogramm teil und können nicht allein stehend teilnehmen. Die von Partnerkarteninhabern<br />

erworbenen Bonitos werden dem Bonuskonto des Hauptkarteninhabers<br />

gutgeschrieben. Die Voraussetzungen für den Erwerb von Bonitos durch Partnerkarteninhaber<br />

sind mit denen für die Hauptkarteninhaber identisch.<br />

4. Bonitos sammeln<br />

4.1 Der Hauptkarteninhaber kann durch den Einsatz seiner Karte und/oder durch den<br />

Einsatz der Partnerkarte(n) durch den/die Partnerkarteninhaber Bonitos sammeln: Die<br />

Anzahl der Bonitos richtet sich nach der Höhe der auf dem Kartenkonto ab Teilnahme an<br />

dem Bonusprogramm belasteten Umsätze („Belastungen“), und zwar wie folgt: Pro vollem<br />

Euro Belastung für Leistungen der <strong>TUI</strong> Deutschland GmbH, der <strong>TUI</strong>fly GmbH, der<br />

Wolters Reisen GmbH sowie der <strong>TUI</strong> Cruises GmbH wird je ein Bonito gutgeschrieben.<br />

Im Einzelfall können auf noch festzulegende Spezial angebote (z.B. Buchung bestimmter<br />

Hotels) der <strong>TUI</strong> Deutschland GmbH und der Commerzbank AG zusätzliche Bonitos<br />

gewährt werden.<br />

Bei sonstigen Kartenumsätzen zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen mit der<br />

Karte werden pro vollem Euro Belastung zwei Bonitos gutgeschrieben. Für Kartenum -<br />

sätze, die nicht aus der Bezahlung von Waren und Dienstleistungen herrühren, wie insbesondere<br />

Bargeldauszahlungen jeglicher Art, Zinsen, Verzugskosten jeder Art, etwaige<br />

Gutschriften (Guthaben) auf dem Kartenkonto, den Jahrespreis für die Karte sowie<br />

Belastungen durch Missbrauch der Karte, werden keine Bonitos gutgeschrieben.<br />

4.2 Bonitos für Belastungen durch Leistungen der <strong>TUI</strong> Deutschland GmbH werden erst<br />

unverzüglich nach der Rückreise auf dem Bonuskonto gutgeschrieben.<br />

4.3 Daneben können Bonitos auch umsatzunabhängig gewährt werden, z.B. für die<br />

Teilnahme an Kundenbefragungen. Der Teilnehmer wird über diese Aktionen und deren<br />

Gültigkeit gesondert informiert. Dies kann im Internet unter www.tui-card.de, durch das<br />

<strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Magazin „Welcome!“, durch die Beilagen zur Kreditkartenabrechnung, durch<br />

Kennzeichnung in den <strong>TUI</strong> Katalogen oder andere geeignete Kommunikationsmaß -<br />

nahmen geschehen.<br />

4.4 Die Vergabe von Bonitos kann ausgeschlossen werden, wenn dem Karteninhaber<br />

für die betreffenden Belastungen andere Zugaben gewährt werden oder es sich um<br />

Leistungen im Rahmen von Sonderaktionen handelt.<br />

4.5 Bereits gutgeschriebene Bonitos können wieder storniert werden, wenn die Teil -<br />

n ahmebedingungen verletzt werden, wenn die Transaktion, aufgrund derer der Hauptkarteninhaber<br />

die Bonitos erhalten hat, wieder rückgängig gemacht wird, wenn eine<br />

Fehlbuchung erfolgte oder wenn ein Missbrauch seitens des Karteninhabers vorliegt.<br />

Teilnahmebedingungen für das Bonusprogramm<br />

24<br />

25


Teilnahmebedingungen für das Bonusprogramm<br />

5. Gültigkeitsdauer der Bonitos<br />

5.1 Die Gültigkeit eines Bonitos beträgt ab endgültiger Gutschrift 36 Monate. Löst ein<br />

Hauptkarteninhaber seine Bonitos nicht innerhalb dieser Frist gegen eine Prämie ein,<br />

verfallen sie ersatzlos.<br />

5.2 Kündigt ein Hauptkarteninhaber den Vertrag über die Karte, so endet der Vertrag<br />

über die Teilnahme am Bonusprogramm automatisch und alle auf dem Bonuskonto des<br />

Hauptkarteninhabers gesammelten Bonitos verfallen ersatzlos mit Wirksamwerden der<br />

Kündigung.<br />

5.3 Wird die Teilnahme an dem Bonusprogramm durch den Hauptkarteninhaber gekündigt,<br />

ohne dass der Vertrag über die Karte beendet wird, verlieren die Bonitos mit Wirksamwerden<br />

der Kündigung ihre Gültigkeit.<br />

6. Bonuskonto<br />

6.1 Die Bonitos GmbH & Co. KG richtet für jeden Hauptkarteninhaber ein persönliches<br />

Bonuskonto ein, welches den aktuellen Bonitos-Stand dokumentiert.<br />

6.2 Der aktuelle Stand des Bonuskontos wird dem Hauptkarteninhaber mit der Kreditkartenabrechnung<br />

seiner Karte mitgeteilt. Jeder Hauptkarteninhaber kann seinen Bonuskontostand<br />

zusätzlich, unter Angabe seiner Bonuskontonummer und seines Online-Pass -<br />

wortes, im Internet unter www.tui-card.de abfragen.<br />

6.3 Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit eines Bonuskontoauszuges<br />

müssen spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt schriftlich bei der in der Mit -<br />

teilung angegebenen V Stelle geltend gemacht werden. Ohne rechtzeitige Reklamation gilt<br />

der ausgewiesene Bonuskontostand als genehmigt.<br />

6.4 Bonitos können nicht auf Dritte übertragen oder verpfändet werden.<br />

7. Bonitos einlösen<br />

7.1 Prämien können zu den im aktuellen Prämienshop unter www.tui-card.de genannten<br />

Bedingungen und unter Berücksichtigung der dort angegebenen zeitlichen und mengenmäßigen<br />

Beschränkungen eingesehen und eingelöst werden. Zusätzlich hierzu werden<br />

aktuelle Prämienbeispiele im <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Magazin „Welcome!“ und/oder den Beilagen zur<br />

Kreditkartenabrechnung veröffentlicht. Des Weiteren können die angebotenen Prämien<br />

auch telefonisch beim <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Service der Commerzbank AG oder bei der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong><br />

Infoline erfragt werden. Die Umrechnung von Bonitos in einen Geldwert und dessen<br />

Auszahlung oder Verrechnung sind ausgeschlossen.<br />

7.2 Prämien können <strong>–</strong> unter Nachweis der Legitimation <strong>–</strong> im Internet unter<br />

www.tui-card.de online sowie telefonisch oder schriftlich über die <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Infoline<br />

oder den <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Service der Commerzbank AG bei der Bonitos GmbH & Co. KG<br />

bestellt werden.<br />

7.3 Der Prämienversand erfolgt nur innerhalb Deutschlands. Verfügt der Hauptkarten -<br />

inhaber über keinen deutschen Wohnsitz, hat er eine Lieferanschrift in Deutschland<br />

anzugeben.<br />

8. Mängelansprüche<br />

Weist die gelieferte Prämie einen von der Bonitos GmbH & Co. KG zu vertretenden<br />

Mangel auf, so richten sich die Mängelansprüche nach den einschlägigen gesetzlichen<br />

Be stimmungen. In einem solchen Falle kann der Teilnehmer als Nacherfüllung nach seiner<br />

Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.<br />

Die Bonitos GmbH & Co. KG kann die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn<br />

sie nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Schlägt die Nacherfüllung<br />

durch die Bonitos GmbH & Co. KG zweimal fehl, verweigert die Bonitos GmbH & Co. KG<br />

beide Arten der Nacherfüllung oder erbringt die Bonitos GmbH & Co. KG die Nacher -<br />

füllung nicht innerhalb der vom Teilnehmer gesetzten angemessenen Frist, stehen dem<br />

Teilnehmer die gesetzlichen Mängelansprüche (Minderung, Rücktritt, Aufwendungs- oder<br />

Schadensersatz) zu.<br />

9. Haftung<br />

Schadensersatzansprüche gegen die Bonitos GmbH & Co. KG sind unabhängig vom<br />

Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Bonitos GmbH & Co. KG, ihre gesetzlichen<br />

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen hat/haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt,<br />

vertragswesentliche Pflichten verletzt oder es liegt eine Verletzung von Leben, Körper<br />

oder Gesundheit vor. Sofern die Bonitos GmbH & Co. KG aufgrund leichter Fahrlässigkeit<br />

haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren und typischen<br />

Schaden begrenzt. Eine verschuldensunabhängige Haftung der Bonitos GmbH & Co. KG,<br />

insbesondere eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund gesetz licher<br />

Garantiehaftung, bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.<br />

10. Kündigung, Beendigung und Änderung des Bonusprogramms<br />

10.1 Eine Kündigung der Teilnahme am Bonusprogramm durch den Haupt -<br />

karten inhaber ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist an die Bonitos GmbH &<br />

Co. KG c/o <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> Service der Commerzbank AG und unabhängig von einer<br />

Kündigung der Kreditkarte möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.<br />

10.2 Eine Kündigung der Teilnahme am Bonusprogramm durch die Bonitos<br />

GmbH & Co. KG ist unter Einhaltung einer angemessenen Frist schriftlich möglich.<br />

Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />

bleibt unberührt.<br />

10.3 Die Bonitos GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, das Bonusprogramm<br />

jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist ohne Angaben von<br />

Gründen zu beenden und/oder durch ein anderes Programm zu ersetzen.<br />

10.4 Die Bonitos GmbH & Co. KG ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen zu<br />

ändern. Bei für den Teilnehmer nachteiligen Änderungen finden die neuen Teilnahmebedingungen<br />

jedoch erst Anwendung, wenn die Bonitos GmbH & Co. KG<br />

den Teilnehmer von der Änderung in Kenntnis gesetzt hat und der Teilnehmer<br />

nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem Zugang der Mitteilung über die<br />

Änderung gegenüber der Bonitos GmbH &Co. KG schriftlich Widerspruch<br />

erhebt. Hierauf weist Bonitos GmbH & Co. KG den Teilnehmer bei der Zusendung<br />

der neuen Teilnahmebedingungen noch einmal besonders hin.<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

11. Datenschutz E<br />

11.1 Das Bonusprogramm wird von der Bonitos GmbH & Co. KG, Kaiserplatz,<br />

60261 Frankfurt, betrieben. Die Bonitos GmbH & Co. KG ist gegenüber dem<br />

Hauptkarteninhaber verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen,<br />

insbesondere nach dem Bundesdatenschutzgesetz.<br />

11.2 Für die Anmeldung und Teilnahme am Bonusprogramm werden folgende<br />

personenbezogene Daten benötigt: Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum.<br />

Diese Daten werden von der Commerzbank AG an die Bonitos . . . . . . GmbH 9 &<br />

Co. KG übermittelt. Sie W werden ausschließlich zum Zwecke der Eröffnung des<br />

Bonuskontos und der Durchführung des Bonusprogramms von der Bonitos<br />

GmbH & Co. KG verarbeitet und genutzt.<br />

11.3 Sofern beim Bezug von Leistungen der <strong>TUI</strong> Deutschland GmbH und der<br />

übrigen in Ziff. 4.1 genannten Gesellschaften des <strong>TUI</strong> Konzerns, die gemäß Ziffer<br />

4.1 bonifiziert werden, die Karte eingesetzt wird, werden die Buchungsdaten<br />

(z. B. Datum der Buchung, Reisepreis und gebuchte Leistung) von <strong>TUI</strong> Deutschland<br />

GmbH an die Bonitos GmbH & Co. KG übermittelt, um die gesammelten<br />

Bonitos zu errechnen und dem Bonuskonto gutschreiben zu können. Die auf<br />

sonstige Kartenumsätze der <strong>TUI</strong> <strong>Card</strong> gewährten Bonitos werden durch die<br />

Commerzbank AG ermittelt und an die Bonitos GmbH & Co. KG übermittelt.<br />

Die Bonitos GmbH & Co. KG verarbeitet und nutzt die Daten ausschließlich für<br />

oben genannte Zwecke.<br />

11.4 Bei Beendigung der Teilnahme am Bonusprogramm werden die Daten bei<br />

der Bonitos GmbH & Co. KG gesperrt und nach den gesetzlichen Bestimmungen<br />

verwahrt. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten werden die<br />

Daten endgültig gelöscht.<br />

Stand: November 2013<br />

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