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Aktuelle Schwellenwerte und Subschwellenwerte im Vergaberecht

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Dienstleistungsaufträgen durch<br />

Sektorenauftraggeber<br />

Nicht offenes Verfahren ohne<br />

vorherige Bekanntmachung bei<br />

Liefer- <strong>und</strong><br />

Dienstleistungsaufträgen<br />

Verhandlungsverfahren ohne<br />

vorherige Bekanntmachung bei<br />

Bauaufträgen<br />

Nicht offenes Verfahren ohne<br />

vorherige Bekanntmachung bei<br />

Bauaufträgen<br />

37 Z 2 80.000 € 100.000 €<br />

38 Abs 2 Z 1 80.000 € 100.000 €<br />

37 Z 1 120.000 € 1.000.000 €<br />

Für die Vergabe von Bauaufträgen ist zusammenfassend wesentlich, dass damit eine<br />

Direktvergabe <strong>und</strong> ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung bis zu<br />

einem geschätzten Auftragswert von 100.000 € <strong>und</strong> ein nicht offenes Verfahren ohne<br />

vorherige Bekanntmachung bis zu einem geschätzten Auftragswert von 1.000.000 € möglich<br />

sind.<br />

III.<br />

Beispiele<br />

Ein Bauauftrag mit einem Auftragswert (=fachk<strong>und</strong>ig geschätzter Auftragswert netto) von<br />

6.000.000 € ist <strong>im</strong> Oberschwellenbereich auszuschreiben. Ein Auftrag <strong>im</strong><br />

Oberschwellenbereich kann (weil diese beiden Verfahren <strong>im</strong>mer gewählt werden können)<br />

<strong>im</strong> offenen Verfahren oder <strong>im</strong> nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung<br />

vergeben werden.<br />

Ein Bauauftrag mit einem Auftragswert von 900.000 € kann <strong>im</strong> Unterschwellenbereich<br />

ausgeschrieben werden. Zusätzlich zu den bereits erwähnten möglichen Verfahren kann<br />

der Auftrag auch <strong>im</strong> nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben<br />

werden (weil er die Grenze von 1.000.000 € unterschreitet). Dies ist in diesem Fall erst ab<br />

30. April 2009 möglich, weil erst zu diesem Zeitpunkt der Wert von 120.000 € auf<br />

1.000.000 € erhöht wurde.<br />

Ein Bauauftrag mit einem Auftragswert von 90.000 € kann <strong>im</strong> Unterschwellenbereich<br />

ausgeschrieben werden. Zusätzlich zu allen anderen möglichen Verfahren kann der Auftrag<br />

auch durch Direktvergabe vergeben werden (weil er die Grenze von 100.000 €<br />

unterschreitet). Dies ist in diesem Fall ebenfalls erst ab 30. April 2009 möglich, weil erst<br />

zu diesem Zeitpunkt der Wert von 40.000 € auf 100.000 € erhöht wurde.

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