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Die Satzung des TuS Hiltrup 1930 e.V.

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die Wahl <strong>des</strong> Abteilungsvorstan<strong>des</strong><br />

die Wahlvorschläge für die Beiratsmitglieder<br />

Jeweils im 1. Vierteljahr <strong>des</strong> Geschäftsjahres wird die Abteilungsversammlung durchgeführt.<br />

§ 17 Der Abteilungsvorstand<br />

Der Abteilungsvorstand besteht aus:<br />

a) dem Vorsitzenden<br />

b) bis zu sechs Beisitzern<br />

<strong>Die</strong> Geschäftsbereiche der Vorstandsmitglieder sind in der Geschäftsordnung der Abteilungen festzulegen.<br />

Vorstandsmitglieder können ehrenamtlich oder aufgrund eines <strong>Die</strong>nstvertrages gewählt bzw. bestellt werden.<br />

<strong>Die</strong> ehrenamtlichen Mitglieder <strong>des</strong> Abteilungsvorstan<strong>des</strong> werden auf die Dauer von 2 Jahren gewählt; hauptamtliche Mitglieder <strong>des</strong> Abteilungsvorstan<strong>des</strong><br />

werden vom Abteilungsvorstand auf die Dauer von höchstens 5 Jahren bestellt; eine Wiederwahl bzw. Neubestellung ist möglich.<br />

<strong>Die</strong> Bestellung und Abberufung von hauptamtlichen Mitgliedern <strong>des</strong> Abteilungsvorstan<strong>des</strong> bedarf der vorherigen Zustimmung <strong>des</strong> Präsidenten, die von<br />

derjenigen der Abteilungsversammlung ersetzt werden kann.<br />

<strong>Die</strong> ehrenamtlichen Mitglieder <strong>des</strong> Abteilungsvorstan<strong>des</strong> müssen im Abteilungsvorstand gegenüber hauptamtlichen Mitgliedern die Mehrheit haben.<br />

Der Abteilungsvorstand berichtet der Abteilungsversammlung und der Delegiertenversammlung über die Bestellung und Abberufung von hauptamtlichen<br />

Mitgliedern <strong>des</strong> Abteilungsvorstan<strong>des</strong>.<br />

Der Abteilungsvorstand ist zuständig für:<br />

die Leitung der Abteilung<br />

die Durchführung von Beschlüssen der Delegiertenversammlung<br />

die Aufstellung eines Haushaltsplanes zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres<br />

die Bestellung von hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern<br />

die Bewilligung von Ausgaben<br />

Den Mitgliedern <strong>des</strong> Abteilungsvorstan<strong>des</strong> obliegt die Erfüllung der Aufgaben, die sich aus ihrem Tätigkeitsbereich ergeben und die innerhalb <strong>des</strong>

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