SCHULPROGRAMM - Mariengymnasium Bocholt
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Seite -22 –<br />
Freitag, 06.03.09: „Fächertag II“ (Englisch)<br />
Stunde Klasse Lehrer Raum<br />
1.<br />
8.00-8.45<br />
2.<br />
8.50 – 9.35<br />
3.<br />
9.50 – 10.35<br />
4.<br />
10.40 – 11.25<br />
5.<br />
11.40 – 12.25<br />
6.<br />
12.30 – 13.15<br />
GK 12 Frau D. R32<br />
GK 12 Frau D. R32<br />
6d Frau G. R102<br />
6d Frau G. R102<br />
7a Frau M. R53<br />
<br />
<br />
Auswertung der ersten Woche mit den Akos<br />
Erstellen des Stundenplans für den Ausbildungsunterricht<br />
VI. Evaluation und Qualitätsentwicklung<br />
Mit zunehmender Eigenverantwortung der Schulen gewinnt die Schulprogrammarbeit als schulinternes<br />
Steuerungsinstrument an Bedeutung. Schulen sollen lernen, mit ihrem Programm Zielvereinbarungen<br />
sowie Arbeitsprozesse und –ergebnisse abzubilden und unter Einbeziehung aller an<br />
der schulischen Arbeit Beteiligten eigenständig zu reflektieren und weiterzuentwickeln.<br />
In diesem Zusammenhang ist es neben anderem wichtig, die auf Klassen- bzw. Jahrgangsstufensitzungen<br />
vereinbarten Beschlüsse auf ihre Umsetzung und Umsetzbarkeit hin regelmäßig zu<br />
überprüfen.<br />
Deshalb werden die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und Jahrgangsstufenleiter/innen gebeten, in<br />
Rücksprache mit den betroffenen, d.h. in der jeweiligen Klasse bzw. Stufe unterrichtenden Lehrerinnen<br />
und Lehrern, in der Sekundarstufe I insbesondere mit den Klassenlehrerinnen und –lehrern,<br />
sowie mit den an der Realisierung getroffener Vereinbarungen beteiligten Eltern den entsprechenden<br />
Entwicklungsstand zu bilanzieren.<br />
Eine solche zu Transparenz und höherer Effizienz unserer gemeinsamen schulischen Arbeit führende<br />
Zwischenbilanz als Antwort auf die Fragen „Welche unserer Vorhaben sind bis jetzt erreicht<br />
bzw. umgesetzt worden, welche müssen noch in Angriff genommen, welche evtl. bei der nächsten<br />
Sitzung zusätzlich ins Auge gefasst werden?“ ist einer positiven Weiterentwicklung unserer Schule<br />
sicherlich zweckdienlich.<br />
Diese Überprüfung (Evaluation) soll jeweils gegen Ende eines Halbjahres durchgeführt werden und<br />
die Ergebnisse sind über die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer und durch die Jahrgangsstufenleiter/innen<br />
der Schulleitung zu übermitteln; zu Beginn eines Schuljahres werden sie dann in<br />
den ersten Pflegschaftssitzungen thematisiert.