Bürgerinformation der Ortsgemeinde Hardert
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Außengestaltung <strong>der</strong> Flächen „Alter Schulhof“<br />
mit Grün-, Spielflächen, Wegeführung und Parkplätzen<br />
Nach den Kraftanstrengungen, die die Gemeinde Har<strong>der</strong>t bereits mit Abrissmaßnahmen, Platzgestaltungen, dem<br />
Umbau und den Renovierungen am Dorfgemeinschaftshaus sowie <strong>der</strong> noch im April beginnenden Renovierung eines<br />
Werkhofes/Bauhofes geschultert hat, sind die Hauptaufgaben in Erledigung. Unter dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> Finanzsituation<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Har<strong>der</strong>t nach Abschluss dieser Maßnahmen und einer realistischen Einschätzung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>möglichkeiten<br />
aus Mitteln des Dorferneuerungsprogramms ist <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at zu <strong>der</strong> Einschätzung gekommen, dass<br />
wir uns auf eine Maßnahme in den Haushaltsjahren 2012 bis 2014 konzentrieren wollen, ein integriertes Konzept zur<br />
Gestaltung des „alten Schulhofes“. Um eine geschlossene Gesamtmaßnahme begründen zu können, ist jedoch die Mitwirkung<br />
des Kin<strong>der</strong>gartenzweckverbandes erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Umfang <strong>der</strong> Maßnahme<br />
Die Planungen müssen neben den im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Neugestaltung <strong>der</strong> Außenanlagen folgende Teilschritte<br />
einschließen:<br />
Grün- und Parkflächenkonzept<br />
Neben dem erfor<strong>der</strong>lichen Ausweis <strong>der</strong> Grünflächen für das Dorfgemeinschaftshaus müssen auch Parkflächen für<br />
a) die <strong>Ortsgemeinde</strong> (entsprechend <strong>der</strong> Bauauflagen) und<br />
b) die Evangelische Kin<strong>der</strong>tagesstätte Har<strong>der</strong>t<br />
ausgewiesen werden.<br />
Spielplätze<br />
Wie hinreichend bekannt, sind sowohl<br />
<strong>der</strong> Spielplatz <strong>der</strong> evangelischen Kin<strong>der</strong>tagesstätte<br />
Har<strong>der</strong>t als auch <strong>der</strong><br />
danebenliegende öffentliche Spielplatz<br />
durch den Sturm am 26.08.2011 vollständig<br />
zerstört worden. Bis auf die<br />
Schäden an dem Zaun (Abgrenzung<br />
des Spielplatzes <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte)<br />
sind nach Abstimmung mit Herrn<br />
Krämer alle an<strong>der</strong>en Schäden an den<br />
Spielgeräten und den Spielflächen<br />
nicht in dem Leistungsvolumen <strong>der</strong><br />
gemeindlichen Versicherung enthalten.<br />
Während <strong>der</strong> öffentliche Spielplatz <strong>der</strong><br />
Gemeinde Har<strong>der</strong>t wie<strong>der</strong> provisorisch<br />
hergerichtet wurde und zumindest<br />
allen Bestimmungen <strong>der</strong> Verkehrssicherungspflicht<br />
genügt, bildet <strong>der</strong><br />
Spielplatz <strong>der</strong> evangelischen Kirchengemeinde<br />
noch immer ein Bild <strong>der</strong> Ende August 2011 bot <strong>der</strong> gesamte frühere Schulhof ein Bild <strong>der</strong> Verwüstung.<br />
Verwüstung, eine Lösung ist durch<br />
den Träger in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Verbandsgemeinde Rengsdorf in Vorbereitung. Wenn jetzt neue gestalterische<br />
Lösungen geschaffen werden, ist es auch nach Auffassung des Bauausschusses, des Gemein<strong>der</strong>ates und des Ortsbürgermeisters<br />
sinnvoll, diese Flächen in ein Gesamtkonzept einzubinden.<br />
Realisierungsschritte<br />
Die Tiefbaumaßnahmen müssen im Zeitraum Juni und Juli 2012 im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Außenflächengestaltung<br />
für das Dorfgemeinschaftshaus sinnvoll koordiniert werden. Daher muss für die Tiefbaumaßnahmen, die Schaffung <strong>der</strong><br />
Wegeführung und <strong>der</strong> Parkboxen inklusive <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenparkplätze unter dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> Kosteneinsparung<br />
eine Gleichzeitigkeit <strong>der</strong> Baumaßnahmen angestrebt werden. Die Grünflächen- und Spielplatzgestaltung kann auch<br />
– insbeson<strong>der</strong>e unter dem Aspekt des Zeitplanes für Tiefbauarbeiten – auf das Jahr 2013 zeitlich verlagert werden,<br />
wenn die strukturellen räumlichen Voraussetzungen mit <strong>der</strong> Gesamtplanung geschaffen werden.<br />
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