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Niederschrift der 2. Sitzung des Gemeinderates am 27.08 ... - Hardert

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5. Beschluss über die Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Straßennutzungsplanes <strong>der</strong> Gemeinde Har<strong>der</strong>t<br />

Zu diesem TOP liegt den Ratsmitglie<strong>der</strong>n eine Verwaltungsvorlage <strong>der</strong> Bauverwaltung <strong>der</strong> VGV<br />

Rengsdorf vom 01.07.2009 vor.<br />

Dem von dem Gemein<strong>der</strong>at in <strong>der</strong> 26. <strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> 07.05.2009 beschlossene Straßennutzungsplan<br />

mit dem innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen Breite Straße, Brunnenstraße, Schulstraße und<br />

Rosenbergstraße (von Schulstraße bis K 105) wurde von <strong>der</strong> Bewilligungsbehörde Lan<strong>des</strong>betrieb<br />

für Mobilität Cochem-Koblenz nur bedingt zugestimmt.<br />

Während die Breite Straße als direkte Verbindung von <strong>der</strong> K 104 zur K 105 als innerörtliche<br />

Hauptverkehrsstraße anerkannt wurde, erfüllen die restlichen v.g. Straßen nicht die Kriterien einer<br />

verkehrswichtigen innerörtlichen Straße und können daher als solche auch nicht anerkannt werden.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt einstimmig den vorliegenden Straßennutzungsplan mit <strong>der</strong> „Breite<br />

Straße“ als innerörtliche Hauptverkehrsstraße.<br />

6. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nutzungs- und Gebührenordnung <strong>der</strong> Grillhütte<br />

Der Vorsitzende erläutert die Erfor<strong>der</strong>lichkeit <strong>der</strong> Gebührenerhöhung <strong>der</strong> Grillhütte. Mit <strong>der</strong><br />

Vermietung ist ein erheblicher Aufwand für Übergabe und Abnahme sowie Reinigung verbunden,<br />

sodass eine Erhöhung zur Kostendeckung erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

Desweiteren sollte bei den Gebühren stärker zwischen den Nutzern aus <strong>der</strong> Ortsgemeinde Har<strong>der</strong>t<br />

und auswärtigen Nutzern unterschieden werden, sodass auch hier eine Anpassung erfolgen muss.<br />

Außerdem müssen Stornokosten in die Gebührenordnung aufgenommen werde, da es bereits zu<br />

kurzfristigen Stornierungen gekommen ist.<br />

Daher hat <strong>der</strong> Vorsitzende in Abstimmung mit den Beigeordneten einen Entwurf <strong>der</strong> Nutzungs- und<br />

Gebührenordnung erarbeitet, <strong>der</strong> den Ratsmitglie<strong>der</strong>n vorliegt.<br />

Ratsmitglied Schellinger regt an, dass bei einer Firmennutzung auch ein erhöhtes Benutzungsentgelt<br />

zu zahlen ist und schlägt den gleichen Betrag bei einer Feier mit Einnahmen vor.<br />

Ratsmitglied Bäcker ist gegen eine grundsätzliche Erhöhung <strong>des</strong> Benutzungsentgeltes für<br />

Schulklassen, da er die ortsansässigen Eltern nicht höher belasten möchte.<br />

Der Vorsitzende führt aus, dass gerade durch Schulklassen (zum Beispiel nach Wan<strong>der</strong>ungen) eine<br />

höhere Verschmutzung <strong>der</strong> Hütte festgestellt werden muss und hält eine Erhöhung daher auch für<br />

angezeigt.<br />

Ratsmitglied Schellinger schlägt vor, die Gebühren für Schulklassen aus dem Bereich <strong>der</strong><br />

Verbandsgemeinde beizubehalten und das Entgelt für an<strong>der</strong>e Schulklassen auf 50,-€ zu erhöhen<br />

und d<strong>am</strong>it dem vorliegendem Entwurf zu folgen.<br />

In diesem Zus<strong>am</strong>menhang weißt Bürgermeister Dillenberger auf den Passus <strong>des</strong> Entwurfs vor,<br />

wonach <strong>der</strong> Bürgermeister in Ausnahmefällen die Gebühren reduzieren kann. Sollte z.B. eine<br />

Schulklasse außerhalb <strong>des</strong> VG-Bereiches mit vielen Mitschülern aus <strong>der</strong> Ortsgemeinde Har<strong>der</strong>t die<br />

Hütte anmieten, könnte <strong>der</strong> Bürgermeister im Rahmen einer Einzelfallentscheidung die Gebühren<br />

reduzieren.<br />

D<strong>am</strong>it ergibt sich für die Benutzung <strong>der</strong> Grillhütte ab dem 01.01.2010 folgende Gebührenordnung,<br />

die durch den Gemein<strong>der</strong>at einstimmig beschlossen wird:<br />

Benutzungsgebühren je Tag<br />

Bürger und Vereine 80,00 €<br />

Auswärtige Besucher 100,00 €<br />

Holz 10,00 €<br />

Schulklassen <strong>der</strong> Verbandsgemeinde Rengsdorf<br />

30,00 €<br />

(Wan<strong>der</strong>ungen, Exkursionen)<br />

An<strong>der</strong>e Schulklassen<br />

50,00 €<br />

(Wan<strong>der</strong>ungen, Exkursionen)<br />

Feier mit Einnahmen und Firmennutzungen 150,00 €<br />

Kaution 100,00 €<br />

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