Niederschrift der 2. Sitzung des Gemeinderates am 27.08 ... - Hardert
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5. Beschluss über die Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Straßennutzungsplanes <strong>der</strong> Gemeinde Har<strong>der</strong>t<br />
Zu diesem TOP liegt den Ratsmitglie<strong>der</strong>n eine Verwaltungsvorlage <strong>der</strong> Bauverwaltung <strong>der</strong> VGV<br />
Rengsdorf vom 01.07.2009 vor.<br />
Dem von dem Gemein<strong>der</strong>at in <strong>der</strong> 26. <strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> 07.05.2009 beschlossene Straßennutzungsplan<br />
mit dem innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen Breite Straße, Brunnenstraße, Schulstraße und<br />
Rosenbergstraße (von Schulstraße bis K 105) wurde von <strong>der</strong> Bewilligungsbehörde Lan<strong>des</strong>betrieb<br />
für Mobilität Cochem-Koblenz nur bedingt zugestimmt.<br />
Während die Breite Straße als direkte Verbindung von <strong>der</strong> K 104 zur K 105 als innerörtliche<br />
Hauptverkehrsstraße anerkannt wurde, erfüllen die restlichen v.g. Straßen nicht die Kriterien einer<br />
verkehrswichtigen innerörtlichen Straße und können daher als solche auch nicht anerkannt werden.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt einstimmig den vorliegenden Straßennutzungsplan mit <strong>der</strong> „Breite<br />
Straße“ als innerörtliche Hauptverkehrsstraße.<br />
6. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nutzungs- und Gebührenordnung <strong>der</strong> Grillhütte<br />
Der Vorsitzende erläutert die Erfor<strong>der</strong>lichkeit <strong>der</strong> Gebührenerhöhung <strong>der</strong> Grillhütte. Mit <strong>der</strong><br />
Vermietung ist ein erheblicher Aufwand für Übergabe und Abnahme sowie Reinigung verbunden,<br />
sodass eine Erhöhung zur Kostendeckung erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />
Desweiteren sollte bei den Gebühren stärker zwischen den Nutzern aus <strong>der</strong> Ortsgemeinde Har<strong>der</strong>t<br />
und auswärtigen Nutzern unterschieden werden, sodass auch hier eine Anpassung erfolgen muss.<br />
Außerdem müssen Stornokosten in die Gebührenordnung aufgenommen werde, da es bereits zu<br />
kurzfristigen Stornierungen gekommen ist.<br />
Daher hat <strong>der</strong> Vorsitzende in Abstimmung mit den Beigeordneten einen Entwurf <strong>der</strong> Nutzungs- und<br />
Gebührenordnung erarbeitet, <strong>der</strong> den Ratsmitglie<strong>der</strong>n vorliegt.<br />
Ratsmitglied Schellinger regt an, dass bei einer Firmennutzung auch ein erhöhtes Benutzungsentgelt<br />
zu zahlen ist und schlägt den gleichen Betrag bei einer Feier mit Einnahmen vor.<br />
Ratsmitglied Bäcker ist gegen eine grundsätzliche Erhöhung <strong>des</strong> Benutzungsentgeltes für<br />
Schulklassen, da er die ortsansässigen Eltern nicht höher belasten möchte.<br />
Der Vorsitzende führt aus, dass gerade durch Schulklassen (zum Beispiel nach Wan<strong>der</strong>ungen) eine<br />
höhere Verschmutzung <strong>der</strong> Hütte festgestellt werden muss und hält eine Erhöhung daher auch für<br />
angezeigt.<br />
Ratsmitglied Schellinger schlägt vor, die Gebühren für Schulklassen aus dem Bereich <strong>der</strong><br />
Verbandsgemeinde beizubehalten und das Entgelt für an<strong>der</strong>e Schulklassen auf 50,-€ zu erhöhen<br />
und d<strong>am</strong>it dem vorliegendem Entwurf zu folgen.<br />
In diesem Zus<strong>am</strong>menhang weißt Bürgermeister Dillenberger auf den Passus <strong>des</strong> Entwurfs vor,<br />
wonach <strong>der</strong> Bürgermeister in Ausnahmefällen die Gebühren reduzieren kann. Sollte z.B. eine<br />
Schulklasse außerhalb <strong>des</strong> VG-Bereiches mit vielen Mitschülern aus <strong>der</strong> Ortsgemeinde Har<strong>der</strong>t die<br />
Hütte anmieten, könnte <strong>der</strong> Bürgermeister im Rahmen einer Einzelfallentscheidung die Gebühren<br />
reduzieren.<br />
D<strong>am</strong>it ergibt sich für die Benutzung <strong>der</strong> Grillhütte ab dem 01.01.2010 folgende Gebührenordnung,<br />
die durch den Gemein<strong>der</strong>at einstimmig beschlossen wird:<br />
Benutzungsgebühren je Tag<br />
Bürger und Vereine 80,00 €<br />
Auswärtige Besucher 100,00 €<br />
Holz 10,00 €<br />
Schulklassen <strong>der</strong> Verbandsgemeinde Rengsdorf<br />
30,00 €<br />
(Wan<strong>der</strong>ungen, Exkursionen)<br />
An<strong>der</strong>e Schulklassen<br />
50,00 €<br />
(Wan<strong>der</strong>ungen, Exkursionen)<br />
Feier mit Einnahmen und Firmennutzungen 150,00 €<br />
Kaution 100,00 €<br />
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