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Scintimun Granulocyte BW 250/183 - medeo

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Gesetzliche Bestimmungen<br />

Die Anwendung radioaktiver Stoffe an Menschen ist durch die "Verordnung über den<br />

Strahlenschutz" (vom 22.06.1994, Stand 01.10.1994) gesetzlich geregelt.<br />

Für den Umgang mit radioaktiven Stoffen ist eine Bewilligung des Bundesamtes für<br />

Gesundheitswesen erforderlich.<br />

Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie bei der Beseitigung aller anfallenden<br />

radioaktiven Abfälle sind die Schutzvorkehrungen der oben erwähnten Verordnung<br />

zu beachten, um jede unnötige Strahlenbelastung von Patienten und Personal zu<br />

vermeiden. Die nicht verbrauchten radioaktiven Lösungen und die mit diesen kontaminierten<br />

Gegenstände müssen bis zum Abklingen der Aktivität auf die Freigrenze<br />

des Radionuklids in einem für diese Zwecke eingerichteten Abklingraum aufbewahrt<br />

werden.<br />

Verfallene (ungeöffnete) Fläschchen von <strong>Scintimun</strong> ® <strong>Granulocyte</strong> <strong>BW</strong> <strong>250</strong>/<strong>183</strong> sind<br />

nicht radioaktiv und können mit dem normalen Laborabfall entsorgt werden.<br />

ZULASSUNGSNUMMER<br />

51 672 (Swissmedic)<br />

PACKUNGEN<br />

Zur Verfügung steht derzeit eine Originalpackung. Diese enthält<br />

2 Markierungseinheiten, bestehend aus jeweils zwei Glasflaschen. (A)<br />

ZULASSUNGSINHABERIN<br />

CBI Medical Products Vertriebs GmbH, 6340 Baar<br />

HERSTELLERIN<br />

CIS bio international<br />

B.P. 32<br />

91192 Gif-sur-Yvette Cedex<br />

France<br />

Stand der Information:<br />

November 2007<br />

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