Scintimun Granulocyte BW 250/183 - medeo
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Gesetzliche Bestimmungen<br />
Die Anwendung radioaktiver Stoffe an Menschen ist durch die "Verordnung über den<br />
Strahlenschutz" (vom 22.06.1994, Stand 01.10.1994) gesetzlich geregelt.<br />
Für den Umgang mit radioaktiven Stoffen ist eine Bewilligung des Bundesamtes für<br />
Gesundheitswesen erforderlich.<br />
Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie bei der Beseitigung aller anfallenden<br />
radioaktiven Abfälle sind die Schutzvorkehrungen der oben erwähnten Verordnung<br />
zu beachten, um jede unnötige Strahlenbelastung von Patienten und Personal zu<br />
vermeiden. Die nicht verbrauchten radioaktiven Lösungen und die mit diesen kontaminierten<br />
Gegenstände müssen bis zum Abklingen der Aktivität auf die Freigrenze<br />
des Radionuklids in einem für diese Zwecke eingerichteten Abklingraum aufbewahrt<br />
werden.<br />
Verfallene (ungeöffnete) Fläschchen von <strong>Scintimun</strong> ® <strong>Granulocyte</strong> <strong>BW</strong> <strong>250</strong>/<strong>183</strong> sind<br />
nicht radioaktiv und können mit dem normalen Laborabfall entsorgt werden.<br />
ZULASSUNGSNUMMER<br />
51 672 (Swissmedic)<br />
PACKUNGEN<br />
Zur Verfügung steht derzeit eine Originalpackung. Diese enthält<br />
2 Markierungseinheiten, bestehend aus jeweils zwei Glasflaschen. (A)<br />
ZULASSUNGSINHABERIN<br />
CBI Medical Products Vertriebs GmbH, 6340 Baar<br />
HERSTELLERIN<br />
CIS bio international<br />
B.P. 32<br />
91192 Gif-sur-Yvette Cedex<br />
France<br />
Stand der Information:<br />
November 2007<br />
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