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Infoblatt Legionellen - Twvo.de

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<strong>Legionellen</strong> in <strong>de</strong>r Trinkwasserinstallation<br />

Ab November 2011 neue Pflichten für Betreiber<br />

Am 1. November 2011 tritt eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Trinkwasserverordnung in Kraft, <strong>de</strong>ren Anpassungen<br />

sich in erster Linie auf die Betreiber von gewerblich o<strong>de</strong>r öffentlich genutzten Trinkwasserinstallationen<br />

mit Trinkwassererwärmer auswirken. Dieses Informationsblatt soll einen kleinen Überblick über<br />

die Neuerungen geben.<br />

<strong>Legionellen</strong> im Warmwasser <strong>de</strong>r Trinkwasserinstallation<br />

Bei <strong>Legionellen</strong> han<strong>de</strong>lt es sich um Bakterien, die in geringen Konzentrationen im Grundwasser vorhan<strong>de</strong>n<br />

sind. Von dort aus gelangen sie auch in die Trinkwasserinstallation. I<strong>de</strong>ale Lebensbedingungen<br />

fin<strong>de</strong>n sie in Temperaturbereichen zwischen 25 bis 45 °C. Auch stagnieren<strong>de</strong>s Wasser, z.B. aufgrund<br />

selten genutzter Trinkwasserleitungen, begünstigt die Vermehrung von <strong>Legionellen</strong>.<br />

Erst ab 55 °C kommt es langsam zum Absterben <strong>de</strong>r <strong>Legionellen</strong> im Wasser, während Temperaturen<br />

über 60°C üblicherweise nicht überlebt wer<strong>de</strong>n.<br />

Als Aerosol eingeatmet - zum Beispiel beim Duschen - können die <strong>Legionellen</strong> zu einer schweren<br />

Lungenentzündung, <strong>de</strong>r sogenannten Legionellose führen. Die leichtere Form einer Infektion wird als<br />

Pontiac-Fieber bezeichnet. Schätzungsweise 21.000 Erkrankungsfälle treten in Deutschland pro Jahr<br />

auf.<br />

Anzeigepflicht für Trinkwassererwärmer (§ 16 Abs. 1 TrinkwV)<br />

Mit Inkrafttreten <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung besteht für <strong>de</strong>n Betreiber einer Trinkwasserinstallation, in <strong>de</strong>r sich eine<br />

Großanlage zur Trinkwasserwärmer (Inhalt mehr als 400 Liter und / o<strong>de</strong>r mehr als 3 Liter in je<strong>de</strong>r<br />

Rohrleitung zwischen <strong>de</strong>m Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle) und das Trinkwasser<br />

im Rahmen einer öffentlichen o<strong>de</strong>r gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird, eine Anzeigepflicht.<br />

Dies betrifft z.B. Krankenhäuser, Altenheime, Hotels, Wohngebäu<strong>de</strong>, Bä<strong>de</strong>r, Sport- und Industrieanlagen,<br />

Campingplätze. Diese Anzeigepflicht gilt auch für bestehen<strong>de</strong> Anlagen!<br />

Für die Anzeige steht unter http://www.kiel.<strong>de</strong>/trinkwasser ein Onlineformular bereit.<br />

Untersuchungspflicht auf <strong>Legionellen</strong> (§ 14 Abs. 3 TrinkwV)<br />

Trinkwasserinstallationen, die über eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung (siehe oben) verfügen<br />

und Trinkwasser (z.B. zum Duschen o<strong>de</strong>r Verneblungszwecken) im Rahmen einer gewerblichen<br />

o<strong>de</strong>r öffentlichen Nutzung abgeben, unterliegen künftig auch einer Untersuchungspflicht.<br />

Die Untersuchung muss einmal jährlich durchgeführt wer<strong>de</strong>n..<br />

Die Anfor<strong>de</strong>rungen an Probenehmer und Untersuchungsstellen sind im § 15 <strong>de</strong>r TrinkwV beschrieben.<br />

Eine Liste <strong>de</strong>r Untersuchungsstellen fin<strong>de</strong>n Sie unter http://trinkwasser.schleswig-holstein.<strong>de</strong>.<br />

letzte Än<strong>de</strong>rung: Oktober 2011 / 40<br />

Die Untersuchungen sollen neben Temperaturmessungen auch die folgen<strong>de</strong>n Proben umfassen:<br />

Probe am Ausgang <strong>de</strong>s Trinkwassererwärmers (Warmwasserleitung)<br />

Probe am Eintritt in <strong>de</strong>n Trinkwassererwärmer (Zirkulationsleitung)<br />

Probe(n) aus je<strong>de</strong>m Steigstrang (z.B. Dusche, möglichst am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Steigstranges)<br />

Mehr Informationen?<br />

Herr Breker 0431 - 901-2114 kai.breker@kiel.<strong>de</strong><br />

Frau Dunst 0431 - 901-4208 martina.dunst@kiel.<strong>de</strong><br />

Lan<strong>de</strong>shauptstadt Kiel Amt für Gesundheit Fleethörn 18-24 24103 Kiel<br />

www.kiel.<strong>de</strong>/gesundheit


Voraussetzung hierfür bil<strong>de</strong>n natürlich geeignete Probenahmestellen, die nun auch in <strong>de</strong>r Trinkwasserverordnung<br />

gefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Untersuchungsergebnis ist <strong>de</strong>m Amt für Gesundheit innerhalb von 14 Tagen im elektronischen<br />

TEIS-Format zu übermitteln. Wir empfehlen, dass dies die Untersuchungsstelle für <strong>de</strong>n Betreiber<br />

übernimmt!<br />

Technischer Maßnahmewert für <strong>Legionellen</strong> (§ 3 Abs. 1 Nr. 9 / Anlage 3 Teil II TrinkwV)<br />

Bislang wur<strong>de</strong>n <strong>Legionellen</strong> in <strong>de</strong>r Trinkwasserverordnung nicht direkt geregelt. Neu eingeführt wur<strong>de</strong><br />

nun ein technischer Maßnahmewert für <strong>Legionellen</strong>, <strong>de</strong>r bei 100 KBE (koloniebil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Einheiten) pro<br />

100 ml Trinkwasser liegt.<br />

Der technische Maßnahmewert wird <strong>de</strong>finiert als ein Wert, bei <strong>de</strong>ssen Erreichen o<strong>de</strong>r Überschreitung<br />

eine von <strong>de</strong>r Trinkwasser-Installation ausgehen<strong>de</strong> vermeidbare Gesundheitsgefährdung zu besorgen<br />

ist und Maßnahmen zur hygienisch-technischen Überprüfung <strong>de</strong>r Trinkwasser-Installation im Sinne<br />

einer Gefährdungsanalyse eingeleitet wer<strong>de</strong>n.<br />

Überschreitung <strong>de</strong>s technischen Maßnahmewertes (§ 9 Abs. 8 TrinkwV)<br />

Wird <strong>de</strong>r technische Maßnahmewert erreicht bzw. überschritten, so ist <strong>de</strong>r Betreiber verpflichtet, dies<br />

unverzüglich <strong>de</strong>m Amt für Gesundheit anzuzeigen.<br />

Sofern keine akute Gesundheitsschädigung (> 10.000 KBE / 100 ml) zu erwarten ist, gilt die Abgabe<br />

<strong>de</strong>s Trinkwassers vom Zeitpunkt <strong>de</strong>r Anzeige bis zur Entscheidung <strong>de</strong>s Amtes für Gesundheit als erlaubt.<br />

Nach Eingang <strong>de</strong>r Anzeige beim Amt für Gesundheit wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Betreiber ggf. weitere Abhilfemaßnahmen,<br />

zum Beispiel im Rahmen <strong>de</strong>r Gefährdungsabwehr abgestimmt. Natürlich steht das Amt<br />

für Gesundheit auch sonst je<strong>de</strong>rzeit beratend zur Verfügung.<br />

Unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen ist eine Ortsbesichtigung durchzuführen bzw. durchführen<br />

zu lassen, bei <strong>de</strong>r eine Gefährdungsanalyse <strong>de</strong>r Trinkwasserinstallation notwendig ist.<br />

Sanitärfachbetriebe bieten eine entsprechen<strong>de</strong> Überprüfung: http://www.<strong>de</strong>utschland-checkt.<strong>de</strong><br />

Vorbeugen<strong>de</strong> Maßnahmen zum Schutz vor <strong>Legionellen</strong><br />

Trinkwasserinstallationen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel recht stiefmütterlich behan<strong>de</strong>lt. Solange das Trinkwasser<br />

fließt, wird in <strong>de</strong>r Regel keine Veranlassung gesehen, die Installation zu pflegen o<strong>de</strong>r zu warten.<br />

Aus <strong>de</strong>r Überwachungspraxis lässt sich feststellen, dass oft keine Wartungsverträge mit Fachbetrieben<br />

bestehen. Die Einhaltung <strong>de</strong>r technischen Regeln wird daher auch nicht routinemäßig überprüft.<br />

Zur Vermeidung eines <strong>Legionellen</strong>-Wachstums muss <strong>de</strong>r Trinkwasserwärmer Warmwasser mit Temperaturen<br />

über 60°C liefern. Das Warmwasser aus <strong>de</strong>m Zirkulationsrücklauf muss min<strong>de</strong>stens 55°C<br />

betragen, damit es nicht zu einer Vermehrung von <strong>Legionellen</strong> in <strong>de</strong>n Rohrleitungen kommen kann.<br />

Wir empfehlen daher die Warmwasserleitungen (Austritt Trinkwasserwärmer) sowie die Zirkulationsleitung<br />

(Eintritt in <strong>de</strong>n Trinkwassererwärmer) mit Thermometern auszustatten.<br />

Ungenutzte Leitungen (sogenannte Totleitungen) innerhalb <strong>de</strong>r Trinkwasserinstallation müssen entfernt<br />

wer<strong>de</strong>n, da sie einen sicheren Rückzugsort für <strong>Legionellen</strong> bil<strong>de</strong>n.<br />

Wenn eine Trinkwasserinstallation nach <strong>de</strong>n Regeln <strong>de</strong>r Technik gebaut und betrieben wird, sind hygienische<br />

Probleme nicht zu erwarten.<br />

letzte Än<strong>de</strong>rung: Oktober 2011 / 40<br />

Als weitere Fachinformationen verweisen wir auf das Arbeitsblatt W 551 <strong>de</strong>s Deutschen Vereins <strong>de</strong>s<br />

Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW).<br />

Mehr Informationen?<br />

Herr Breker 0431 - 901-2114 kai.breker@kiel.<strong>de</strong><br />

Frau Dunst 0431 - 901-4208 martina.dunst@kiel.<strong>de</strong><br />

Lan<strong>de</strong>shauptstadt Kiel Amt für Gesundheit Fleethörn 18-24 24103 Kiel<br />

www.kiel.<strong>de</strong>/gesundheit

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