Infoblatt Legionellen - Twvo.de
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<strong>Legionellen</strong> in <strong>de</strong>r Trinkwasserinstallation<br />
Ab November 2011 neue Pflichten für Betreiber<br />
Am 1. November 2011 tritt eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Trinkwasserverordnung in Kraft, <strong>de</strong>ren Anpassungen<br />
sich in erster Linie auf die Betreiber von gewerblich o<strong>de</strong>r öffentlich genutzten Trinkwasserinstallationen<br />
mit Trinkwassererwärmer auswirken. Dieses Informationsblatt soll einen kleinen Überblick über<br />
die Neuerungen geben.<br />
<strong>Legionellen</strong> im Warmwasser <strong>de</strong>r Trinkwasserinstallation<br />
Bei <strong>Legionellen</strong> han<strong>de</strong>lt es sich um Bakterien, die in geringen Konzentrationen im Grundwasser vorhan<strong>de</strong>n<br />
sind. Von dort aus gelangen sie auch in die Trinkwasserinstallation. I<strong>de</strong>ale Lebensbedingungen<br />
fin<strong>de</strong>n sie in Temperaturbereichen zwischen 25 bis 45 °C. Auch stagnieren<strong>de</strong>s Wasser, z.B. aufgrund<br />
selten genutzter Trinkwasserleitungen, begünstigt die Vermehrung von <strong>Legionellen</strong>.<br />
Erst ab 55 °C kommt es langsam zum Absterben <strong>de</strong>r <strong>Legionellen</strong> im Wasser, während Temperaturen<br />
über 60°C üblicherweise nicht überlebt wer<strong>de</strong>n.<br />
Als Aerosol eingeatmet - zum Beispiel beim Duschen - können die <strong>Legionellen</strong> zu einer schweren<br />
Lungenentzündung, <strong>de</strong>r sogenannten Legionellose führen. Die leichtere Form einer Infektion wird als<br />
Pontiac-Fieber bezeichnet. Schätzungsweise 21.000 Erkrankungsfälle treten in Deutschland pro Jahr<br />
auf.<br />
Anzeigepflicht für Trinkwassererwärmer (§ 16 Abs. 1 TrinkwV)<br />
Mit Inkrafttreten <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung besteht für <strong>de</strong>n Betreiber einer Trinkwasserinstallation, in <strong>de</strong>r sich eine<br />
Großanlage zur Trinkwasserwärmer (Inhalt mehr als 400 Liter und / o<strong>de</strong>r mehr als 3 Liter in je<strong>de</strong>r<br />
Rohrleitung zwischen <strong>de</strong>m Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle) und das Trinkwasser<br />
im Rahmen einer öffentlichen o<strong>de</strong>r gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird, eine Anzeigepflicht.<br />
Dies betrifft z.B. Krankenhäuser, Altenheime, Hotels, Wohngebäu<strong>de</strong>, Bä<strong>de</strong>r, Sport- und Industrieanlagen,<br />
Campingplätze. Diese Anzeigepflicht gilt auch für bestehen<strong>de</strong> Anlagen!<br />
Für die Anzeige steht unter http://www.kiel.<strong>de</strong>/trinkwasser ein Onlineformular bereit.<br />
Untersuchungspflicht auf <strong>Legionellen</strong> (§ 14 Abs. 3 TrinkwV)<br />
Trinkwasserinstallationen, die über eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung (siehe oben) verfügen<br />
und Trinkwasser (z.B. zum Duschen o<strong>de</strong>r Verneblungszwecken) im Rahmen einer gewerblichen<br />
o<strong>de</strong>r öffentlichen Nutzung abgeben, unterliegen künftig auch einer Untersuchungspflicht.<br />
Die Untersuchung muss einmal jährlich durchgeführt wer<strong>de</strong>n..<br />
Die Anfor<strong>de</strong>rungen an Probenehmer und Untersuchungsstellen sind im § 15 <strong>de</strong>r TrinkwV beschrieben.<br />
Eine Liste <strong>de</strong>r Untersuchungsstellen fin<strong>de</strong>n Sie unter http://trinkwasser.schleswig-holstein.<strong>de</strong>.<br />
letzte Än<strong>de</strong>rung: Oktober 2011 / 40<br />
Die Untersuchungen sollen neben Temperaturmessungen auch die folgen<strong>de</strong>n Proben umfassen:<br />
Probe am Ausgang <strong>de</strong>s Trinkwassererwärmers (Warmwasserleitung)<br />
Probe am Eintritt in <strong>de</strong>n Trinkwassererwärmer (Zirkulationsleitung)<br />
Probe(n) aus je<strong>de</strong>m Steigstrang (z.B. Dusche, möglichst am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Steigstranges)<br />
Mehr Informationen?<br />
Herr Breker 0431 - 901-2114 kai.breker@kiel.<strong>de</strong><br />
Frau Dunst 0431 - 901-4208 martina.dunst@kiel.<strong>de</strong><br />
Lan<strong>de</strong>shauptstadt Kiel Amt für Gesundheit Fleethörn 18-24 24103 Kiel<br />
www.kiel.<strong>de</strong>/gesundheit
Voraussetzung hierfür bil<strong>de</strong>n natürlich geeignete Probenahmestellen, die nun auch in <strong>de</strong>r Trinkwasserverordnung<br />
gefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Das Untersuchungsergebnis ist <strong>de</strong>m Amt für Gesundheit innerhalb von 14 Tagen im elektronischen<br />
TEIS-Format zu übermitteln. Wir empfehlen, dass dies die Untersuchungsstelle für <strong>de</strong>n Betreiber<br />
übernimmt!<br />
Technischer Maßnahmewert für <strong>Legionellen</strong> (§ 3 Abs. 1 Nr. 9 / Anlage 3 Teil II TrinkwV)<br />
Bislang wur<strong>de</strong>n <strong>Legionellen</strong> in <strong>de</strong>r Trinkwasserverordnung nicht direkt geregelt. Neu eingeführt wur<strong>de</strong><br />
nun ein technischer Maßnahmewert für <strong>Legionellen</strong>, <strong>de</strong>r bei 100 KBE (koloniebil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Einheiten) pro<br />
100 ml Trinkwasser liegt.<br />
Der technische Maßnahmewert wird <strong>de</strong>finiert als ein Wert, bei <strong>de</strong>ssen Erreichen o<strong>de</strong>r Überschreitung<br />
eine von <strong>de</strong>r Trinkwasser-Installation ausgehen<strong>de</strong> vermeidbare Gesundheitsgefährdung zu besorgen<br />
ist und Maßnahmen zur hygienisch-technischen Überprüfung <strong>de</strong>r Trinkwasser-Installation im Sinne<br />
einer Gefährdungsanalyse eingeleitet wer<strong>de</strong>n.<br />
Überschreitung <strong>de</strong>s technischen Maßnahmewertes (§ 9 Abs. 8 TrinkwV)<br />
Wird <strong>de</strong>r technische Maßnahmewert erreicht bzw. überschritten, so ist <strong>de</strong>r Betreiber verpflichtet, dies<br />
unverzüglich <strong>de</strong>m Amt für Gesundheit anzuzeigen.<br />
Sofern keine akute Gesundheitsschädigung (> 10.000 KBE / 100 ml) zu erwarten ist, gilt die Abgabe<br />
<strong>de</strong>s Trinkwassers vom Zeitpunkt <strong>de</strong>r Anzeige bis zur Entscheidung <strong>de</strong>s Amtes für Gesundheit als erlaubt.<br />
Nach Eingang <strong>de</strong>r Anzeige beim Amt für Gesundheit wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Betreiber ggf. weitere Abhilfemaßnahmen,<br />
zum Beispiel im Rahmen <strong>de</strong>r Gefährdungsabwehr abgestimmt. Natürlich steht das Amt<br />
für Gesundheit auch sonst je<strong>de</strong>rzeit beratend zur Verfügung.<br />
Unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen ist eine Ortsbesichtigung durchzuführen bzw. durchführen<br />
zu lassen, bei <strong>de</strong>r eine Gefährdungsanalyse <strong>de</strong>r Trinkwasserinstallation notwendig ist.<br />
Sanitärfachbetriebe bieten eine entsprechen<strong>de</strong> Überprüfung: http://www.<strong>de</strong>utschland-checkt.<strong>de</strong><br />
Vorbeugen<strong>de</strong> Maßnahmen zum Schutz vor <strong>Legionellen</strong><br />
Trinkwasserinstallationen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel recht stiefmütterlich behan<strong>de</strong>lt. Solange das Trinkwasser<br />
fließt, wird in <strong>de</strong>r Regel keine Veranlassung gesehen, die Installation zu pflegen o<strong>de</strong>r zu warten.<br />
Aus <strong>de</strong>r Überwachungspraxis lässt sich feststellen, dass oft keine Wartungsverträge mit Fachbetrieben<br />
bestehen. Die Einhaltung <strong>de</strong>r technischen Regeln wird daher auch nicht routinemäßig überprüft.<br />
Zur Vermeidung eines <strong>Legionellen</strong>-Wachstums muss <strong>de</strong>r Trinkwasserwärmer Warmwasser mit Temperaturen<br />
über 60°C liefern. Das Warmwasser aus <strong>de</strong>m Zirkulationsrücklauf muss min<strong>de</strong>stens 55°C<br />
betragen, damit es nicht zu einer Vermehrung von <strong>Legionellen</strong> in <strong>de</strong>n Rohrleitungen kommen kann.<br />
Wir empfehlen daher die Warmwasserleitungen (Austritt Trinkwasserwärmer) sowie die Zirkulationsleitung<br />
(Eintritt in <strong>de</strong>n Trinkwassererwärmer) mit Thermometern auszustatten.<br />
Ungenutzte Leitungen (sogenannte Totleitungen) innerhalb <strong>de</strong>r Trinkwasserinstallation müssen entfernt<br />
wer<strong>de</strong>n, da sie einen sicheren Rückzugsort für <strong>Legionellen</strong> bil<strong>de</strong>n.<br />
Wenn eine Trinkwasserinstallation nach <strong>de</strong>n Regeln <strong>de</strong>r Technik gebaut und betrieben wird, sind hygienische<br />
Probleme nicht zu erwarten.<br />
letzte Än<strong>de</strong>rung: Oktober 2011 / 40<br />
Als weitere Fachinformationen verweisen wir auf das Arbeitsblatt W 551 <strong>de</strong>s Deutschen Vereins <strong>de</strong>s<br />
Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW).<br />
Mehr Informationen?<br />
Herr Breker 0431 - 901-2114 kai.breker@kiel.<strong>de</strong><br />
Frau Dunst 0431 - 901-4208 martina.dunst@kiel.<strong>de</strong><br />
Lan<strong>de</strong>shauptstadt Kiel Amt für Gesundheit Fleethörn 18-24 24103 Kiel<br />
www.kiel.<strong>de</strong>/gesundheit