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Legionellen in Hausinstallationen - SolarZentrum Hamburg

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<strong>Legionellen</strong><br />

<strong>Legionellen</strong> s<strong>in</strong>d Bakterien, die sich im warmen<br />

Tr<strong>in</strong>kwasser vermehren und schwerwiegende<br />

Erkrankungen verursachen können. In der Bundesrepublik<br />

wird von bis zu 20.000 Erkrankungen<br />

im Jahr ausgegangen. Aus diesem Grund wurden<br />

die <strong>Legionellen</strong> bei der Änderung der Tr<strong>in</strong>kwasserverordnung<br />

(Tr<strong>in</strong>kwV) berücksichtigt. Die Änderungen<br />

treten am 1.11.2011 <strong>in</strong> Kraft.<br />

Welcher Wert ist e<strong>in</strong>zuhalten?<br />

Für <strong>Legionellen</strong> wurde e<strong>in</strong> „technischer Maßnahmenwert“<br />

von 100 KBE pro 100 ml festgelegt.<br />

Beim Erreichen dieses Wertes ist e<strong>in</strong>e Gesundheitsgefährdung<br />

zu befürchten.<br />

Wer beauftragt die Untersuchung?<br />

<strong>in</strong> § 14 Abs. 3 Tr<strong>in</strong>kwV wird für Unternehmer und<br />

sonstige Inhaber e<strong>in</strong>er Haus<strong>in</strong>stallation e<strong>in</strong>e jährliche<br />

Untersuchung des Tr<strong>in</strong>kwassers auf <strong>Legionellen</strong><br />

vorgeschrieben. Der Unternehmer und<br />

sonstige Inhaber beauftragt e<strong>in</strong> Tr<strong>in</strong>kwasserlabor<br />

mit der Entnahme und Untersuchung von Proben<br />

und trägt die Kosten der Untersuchung.<br />

Welche Anlagen s<strong>in</strong>d betroffen?<br />

Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die<br />

Tr<strong>in</strong>kwasser im Rahmen e<strong>in</strong>er öffentlichen<br />

oder gewerblichen Tätigkeit abgeben,<br />

über Duschen oder andere Aerosol erzeugende<br />

E<strong>in</strong>richtungen verfügen und<br />

e<strong>in</strong>e Großanlage zur Wassererwärmung im<br />

S<strong>in</strong>ne der Def<strong>in</strong>ition nach DVGW Arbeitsblatt<br />

W 551 darstellen.<br />

E<strong>in</strong>e Großanlage zur Tr<strong>in</strong>kwassererwärmung ist<br />

danach e<strong>in</strong>e Anlage mit e<strong>in</strong>em Speichervolumen<br />

von über 400 Litern und/oder e<strong>in</strong>em Rohrleitungsvolumen<br />

von über 3 Liter zwischen dem<br />

Ausgang der Tr<strong>in</strong>kwassererwärmung und der<br />

Entnahmestelle. Zirkulationsleitungen werden<br />

nicht mit e<strong>in</strong>gerechnet.<br />

Was muss konkret getan werden?<br />

Zuerst ist zu prüfen, ob für die Tr<strong>in</strong>kwassererwärmungsanlage<br />

e<strong>in</strong>e Untersuchungspflicht anhand<br />

der genannten Kriterien besteht.<br />

Ist dies der Fall, dann ist die Anlage dem zuständigen<br />

Bezirksamt zu melden bzw. anzuzeigen.<br />

Für die Untersuchung auf <strong>Legionellen</strong> ist e<strong>in</strong> nach<br />

Tr<strong>in</strong>kwV gelistetes Labor zu beauftragen. Das<br />

Formblatt für die Anzeige und die Liste der Tr<strong>in</strong>kwasserlabore<br />

f<strong>in</strong>den Sie unter<br />

www.hamburg.de/tr<strong>in</strong>kwasser.<br />

Dem zuständigen Bezirksamt ist unaufgefordert<br />

<strong>in</strong>nerhalb von zwei Wochen e<strong>in</strong>e Kopie des<br />

Untersuchungsberichtes zuzusenden.<br />

Kann die Untersuchungshäufigkeit verlängert<br />

werden?<br />

Der jährliche Untersuchungs<strong>in</strong>tervall kann verlängert<br />

werden, wenn<br />

<strong>in</strong> drei aufe<strong>in</strong>ander folgenden Jahren ke<strong>in</strong>e<br />

Beanstandungen aufgetreten s<strong>in</strong>d,<br />

die Anlage nicht wesentlich verändert wurde<br />

und<br />

e<strong>in</strong> Nachweis über die E<strong>in</strong>haltung der allgeme<strong>in</strong><br />

anerkannten Regeln der Technik vorliegt.<br />

Letzteres kann z.B. durch e<strong>in</strong> entsprechendes<br />

Zertifikat e<strong>in</strong>es Sanitärfachbetriebs bestätigt werden<br />

("Tr<strong>in</strong>kwasser-Check").<br />

Die Verlängerung kann beim zuständigen Bezirksamt<br />

beantragt werden.<br />

Wo und wie müssen Proben genommen werden?<br />

Für e<strong>in</strong>e systemische, orientierende Untersuchung<br />

ist jeweils am Aus- und E<strong>in</strong>tritt der Erwärmungse<strong>in</strong>heit<br />

jährlich e<strong>in</strong>e Probe zu entnehmen.<br />

Zusätzlich s<strong>in</strong>d Steigestränge an der jeweils ungünstigsten<br />

Stelle zu beproben. Alle Stränge s<strong>in</strong>d<br />

<strong>in</strong> 3 Jahren m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal zu untersuchen<br />

und die Proben s<strong>in</strong>d zeitlich gleichmäßig verteilt<br />

zu entnehmen.<br />

Die ungünstigste Stelle ist dabei die von der Erwärmungse<strong>in</strong>heit<br />

am weitesten entfernt oder die<br />

am seltensten genutzte Entnahmestelle.<br />

Geeignete Probenahmehähne müssen, soweit<br />

nicht vorhanden, e<strong>in</strong>gerichtet werden.<br />

Für die Probenahme müssen vorhandene Vorsätze<br />

oder E<strong>in</strong>sätze entfernt werden. Die Armatur ist<br />

thermisch oder chemisch zu des<strong>in</strong>fizieren und<br />

das Wasser ist kurz ablaufen zu lassen. Die gelisteten<br />

<strong>Hamburg</strong>er Labore s<strong>in</strong>d über die Art der<br />

Probenahme <strong>in</strong>formiert.<br />

Technischer Maßnahmenwert überschritten?<br />

Was ist zu tun?<br />

Wird der technische Maßnahmenwert <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Tr<strong>in</strong>kwasser<strong>in</strong>stallation erreicht oder überschritten<br />

muss die Anlage <strong>in</strong> hygienischer und technischer<br />

H<strong>in</strong>sicht überprüft werden.<br />

Der Unternehmer und der sonstige Inhaber der<br />

Haus<strong>in</strong>stallation dürfen Tr<strong>in</strong>kwasser, das den<br />

technischen Maßnahmenwert überschreitet, nicht<br />

abgeben und anderen zur Verfügung stellen. Außer<br />

für den Fall, dass e<strong>in</strong>e akute Gesundheitsschädigung<br />

(> 10.000 KBE/100ml) zu erwarten<br />

wäre und das Wasser nicht des<strong>in</strong>fiziert werden<br />

kann, gilt die Abgabe als erlaubt, wenn dem Bezirksamt<br />

die Überschreitung angezeigt wurde.<br />

Es ist vertraglich sicherzustellen, dass das beauftragte<br />

Labor den Auftraggeber über die Nichte<strong>in</strong>haltung<br />

unverzüglich <strong>in</strong>formiert.<br />

Vom Unternehmer und sonstigen Inhaber s<strong>in</strong>d<br />

erforderlichenfalls unverzüglich Untersuchungen<br />

zur Aufklärung der Ursache und Maßnahmen zur<br />

Abhilfe durchzuführen oder durchführen zu lassen.<br />

Auch hierüber ist das Bezirksamt zu <strong>in</strong>formieren.<br />

Weitergehende Informationen s<strong>in</strong>d im DVGW-<br />

Arbeitsblatt W 551 enthalten.

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