Legionellen in Hausinstallationen - SolarZentrum Hamburg
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<strong>Legionellen</strong><br />
<strong>Legionellen</strong> s<strong>in</strong>d Bakterien, die sich im warmen<br />
Tr<strong>in</strong>kwasser vermehren und schwerwiegende<br />
Erkrankungen verursachen können. In der Bundesrepublik<br />
wird von bis zu 20.000 Erkrankungen<br />
im Jahr ausgegangen. Aus diesem Grund wurden<br />
die <strong>Legionellen</strong> bei der Änderung der Tr<strong>in</strong>kwasserverordnung<br />
(Tr<strong>in</strong>kwV) berücksichtigt. Die Änderungen<br />
treten am 1.11.2011 <strong>in</strong> Kraft.<br />
Welcher Wert ist e<strong>in</strong>zuhalten?<br />
Für <strong>Legionellen</strong> wurde e<strong>in</strong> „technischer Maßnahmenwert“<br />
von 100 KBE pro 100 ml festgelegt.<br />
Beim Erreichen dieses Wertes ist e<strong>in</strong>e Gesundheitsgefährdung<br />
zu befürchten.<br />
Wer beauftragt die Untersuchung?<br />
<strong>in</strong> § 14 Abs. 3 Tr<strong>in</strong>kwV wird für Unternehmer und<br />
sonstige Inhaber e<strong>in</strong>er Haus<strong>in</strong>stallation e<strong>in</strong>e jährliche<br />
Untersuchung des Tr<strong>in</strong>kwassers auf <strong>Legionellen</strong><br />
vorgeschrieben. Der Unternehmer und<br />
sonstige Inhaber beauftragt e<strong>in</strong> Tr<strong>in</strong>kwasserlabor<br />
mit der Entnahme und Untersuchung von Proben<br />
und trägt die Kosten der Untersuchung.<br />
Welche Anlagen s<strong>in</strong>d betroffen?<br />
Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die<br />
Tr<strong>in</strong>kwasser im Rahmen e<strong>in</strong>er öffentlichen<br />
oder gewerblichen Tätigkeit abgeben,<br />
über Duschen oder andere Aerosol erzeugende<br />
E<strong>in</strong>richtungen verfügen und<br />
e<strong>in</strong>e Großanlage zur Wassererwärmung im<br />
S<strong>in</strong>ne der Def<strong>in</strong>ition nach DVGW Arbeitsblatt<br />
W 551 darstellen.<br />
E<strong>in</strong>e Großanlage zur Tr<strong>in</strong>kwassererwärmung ist<br />
danach e<strong>in</strong>e Anlage mit e<strong>in</strong>em Speichervolumen<br />
von über 400 Litern und/oder e<strong>in</strong>em Rohrleitungsvolumen<br />
von über 3 Liter zwischen dem<br />
Ausgang der Tr<strong>in</strong>kwassererwärmung und der<br />
Entnahmestelle. Zirkulationsleitungen werden<br />
nicht mit e<strong>in</strong>gerechnet.<br />
Was muss konkret getan werden?<br />
Zuerst ist zu prüfen, ob für die Tr<strong>in</strong>kwassererwärmungsanlage<br />
e<strong>in</strong>e Untersuchungspflicht anhand<br />
der genannten Kriterien besteht.<br />
Ist dies der Fall, dann ist die Anlage dem zuständigen<br />
Bezirksamt zu melden bzw. anzuzeigen.<br />
Für die Untersuchung auf <strong>Legionellen</strong> ist e<strong>in</strong> nach<br />
Tr<strong>in</strong>kwV gelistetes Labor zu beauftragen. Das<br />
Formblatt für die Anzeige und die Liste der Tr<strong>in</strong>kwasserlabore<br />
f<strong>in</strong>den Sie unter<br />
www.hamburg.de/tr<strong>in</strong>kwasser.<br />
Dem zuständigen Bezirksamt ist unaufgefordert<br />
<strong>in</strong>nerhalb von zwei Wochen e<strong>in</strong>e Kopie des<br />
Untersuchungsberichtes zuzusenden.<br />
Kann die Untersuchungshäufigkeit verlängert<br />
werden?<br />
Der jährliche Untersuchungs<strong>in</strong>tervall kann verlängert<br />
werden, wenn<br />
<strong>in</strong> drei aufe<strong>in</strong>ander folgenden Jahren ke<strong>in</strong>e<br />
Beanstandungen aufgetreten s<strong>in</strong>d,<br />
die Anlage nicht wesentlich verändert wurde<br />
und<br />
e<strong>in</strong> Nachweis über die E<strong>in</strong>haltung der allgeme<strong>in</strong><br />
anerkannten Regeln der Technik vorliegt.<br />
Letzteres kann z.B. durch e<strong>in</strong> entsprechendes<br />
Zertifikat e<strong>in</strong>es Sanitärfachbetriebs bestätigt werden<br />
("Tr<strong>in</strong>kwasser-Check").<br />
Die Verlängerung kann beim zuständigen Bezirksamt<br />
beantragt werden.<br />
Wo und wie müssen Proben genommen werden?<br />
Für e<strong>in</strong>e systemische, orientierende Untersuchung<br />
ist jeweils am Aus- und E<strong>in</strong>tritt der Erwärmungse<strong>in</strong>heit<br />
jährlich e<strong>in</strong>e Probe zu entnehmen.<br />
Zusätzlich s<strong>in</strong>d Steigestränge an der jeweils ungünstigsten<br />
Stelle zu beproben. Alle Stränge s<strong>in</strong>d<br />
<strong>in</strong> 3 Jahren m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal zu untersuchen<br />
und die Proben s<strong>in</strong>d zeitlich gleichmäßig verteilt<br />
zu entnehmen.<br />
Die ungünstigste Stelle ist dabei die von der Erwärmungse<strong>in</strong>heit<br />
am weitesten entfernt oder die<br />
am seltensten genutzte Entnahmestelle.<br />
Geeignete Probenahmehähne müssen, soweit<br />
nicht vorhanden, e<strong>in</strong>gerichtet werden.<br />
Für die Probenahme müssen vorhandene Vorsätze<br />
oder E<strong>in</strong>sätze entfernt werden. Die Armatur ist<br />
thermisch oder chemisch zu des<strong>in</strong>fizieren und<br />
das Wasser ist kurz ablaufen zu lassen. Die gelisteten<br />
<strong>Hamburg</strong>er Labore s<strong>in</strong>d über die Art der<br />
Probenahme <strong>in</strong>formiert.<br />
Technischer Maßnahmenwert überschritten?<br />
Was ist zu tun?<br />
Wird der technische Maßnahmenwert <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
Tr<strong>in</strong>kwasser<strong>in</strong>stallation erreicht oder überschritten<br />
muss die Anlage <strong>in</strong> hygienischer und technischer<br />
H<strong>in</strong>sicht überprüft werden.<br />
Der Unternehmer und der sonstige Inhaber der<br />
Haus<strong>in</strong>stallation dürfen Tr<strong>in</strong>kwasser, das den<br />
technischen Maßnahmenwert überschreitet, nicht<br />
abgeben und anderen zur Verfügung stellen. Außer<br />
für den Fall, dass e<strong>in</strong>e akute Gesundheitsschädigung<br />
(> 10.000 KBE/100ml) zu erwarten<br />
wäre und das Wasser nicht des<strong>in</strong>fiziert werden<br />
kann, gilt die Abgabe als erlaubt, wenn dem Bezirksamt<br />
die Überschreitung angezeigt wurde.<br />
Es ist vertraglich sicherzustellen, dass das beauftragte<br />
Labor den Auftraggeber über die Nichte<strong>in</strong>haltung<br />
unverzüglich <strong>in</strong>formiert.<br />
Vom Unternehmer und sonstigen Inhaber s<strong>in</strong>d<br />
erforderlichenfalls unverzüglich Untersuchungen<br />
zur Aufklärung der Ursache und Maßnahmen zur<br />
Abhilfe durchzuführen oder durchführen zu lassen.<br />
Auch hierüber ist das Bezirksamt zu <strong>in</strong>formieren.<br />
Weitergehende Informationen s<strong>in</strong>d im DVGW-<br />
Arbeitsblatt W 551 enthalten.