PDF-Download - Unfallkasse Nord
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A K T U E L L E S & T I P P S<br />
Konstituierende Sitzung der Selbstverwaltung<br />
Michael Rüther<br />
Wilfried Kley<br />
Reimer Lucht<br />
Uwe Gade<br />
Am 21. September fand in Neumünster die<br />
konstituierende Sitzung der neuen Vertreterversammlung<br />
der <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Nord</strong> statt.<br />
Das Gremium wählte Michael Rüther (Versicherte)<br />
zum amtierenden und Wilfried Kley<br />
(Arbeitgeber) zum stellvertretenden Vorsitzenden<br />
der Vertreterversammlung. Weiter<br />
wurden die Mitglieder des Vorstands gewählt.<br />
Amtierende Mitglieder der Versichertenseite<br />
sind Uwe Gade, Dirk Teichmann, Petra Klöppelt,<br />
Rolf Buhmann und Wolfgang Hübsch.<br />
Auf Arbeitgeberseite amtieren Ulf Stecher,<br />
Reimer Lucht, Dominik Völk, Bettina Lentz<br />
und Christoph Lucks. Vorsitzende des Vorstands<br />
sind Reimer Lucht (2011 amtierend)<br />
und Uwe Gade (Stellvertreter 2011).<br />
Der Vorsitz in der Vertreterversammlung und<br />
im Vorstand wechselt jährlich zum Jahresanfang.<br />
Mehr Informationen zur neuen Selbstverwaltung<br />
unter<br />
www.uk-nord.de, Webcode P00312<br />
Klaudia Gottheit<br />
Haustür oder Gartenpforte?<br />
Beginn und Ende des versicherten Arbeitsweges<br />
Gut zu wissen: Arbeitnehmer sind schon auf<br />
dem Weg zur Arbeit unfallversichert, Schüler<br />
auf dem Schulweg. Aber wo beginnt eigentlich<br />
„der Arbeitsweg“? An der Wohnungstür<br />
oder erst an der Gartenpforte? Und wo endet<br />
er? Unser Artikel gibt Aufschluss.<br />
Arbeitsunfälle sind solche Unfälle, die versicherte<br />
Personen infolge ihrer versicherten<br />
Tätigkeit erleiden (§ 8 Abs. 1 Sozialgesetzbuch<br />
Sieben (SGB VII). Absatz 2 dieser Vorschrift<br />
bezieht das Zurücklegen des mit der<br />
versicherten Tätigkeit zusammenhängenden<br />
unmittelbaren Weges zum Ort der Tätigkeit<br />
ein. Ebenso den unmittelbaren Weg vom Ort<br />
der Tätigkeit (Wegeunfall). Die Träger der<br />
gesetzlichen Unfallversicherung und die<br />
Sozialgerichtsbarkeit haben Klarheit zu<br />
Beginn und Ende des versicherten Weges<br />
geschaffen.<br />
Der Versicherungsschutz beginnt und endet<br />
mit dem Durchschreiten der Außenhaustür<br />
des vom Versicherten bewohnten Gebäudes.<br />
Die Außenhaustür ist neben der Haustür<br />
jede Außentür, durch die der häusliche<br />
Bereich verlassen wird. Beim Verlassen<br />
eines Mehrfamilienhauses beginnt also der<br />
Versicherungsschutz nicht bereits, wenn der<br />
Versicherte durch die eigene Wohnungstür<br />
geht, sondern erst dann, wenn die Außenhaustür<br />
durchschritten wird. Somit gehört<br />
das Treppenhaus nicht zum gesetzlich ver -<br />
sicherten Bereich. Beim Verlassen der Wohnung<br />
auf einen Hinterhof besteht dagegen<br />
bereits Versicherungsschutz beim Erreichen<br />
des Hinterhofs.<br />
Der häusliche Wirkungskreis ist vom gesetzlichen<br />
Unfallversicherungsschutz ausgenommen.<br />
So ist ein vom Wohngebäude<br />
direkt zugänglicher Raum (z. B. Garage)<br />
noch dem unversicherten Privatbereich zuzuordnen,<br />
wenn in diesem Raum das für den<br />
Arbeitsweg benutzte Fahrzeug abgestellt<br />
wird. Für den Weg zur Arbeit muss der Versicherte<br />
es logischerweise aus der Garage<br />
fahren. Geht er durch eine Tür direkt in seine<br />
Garage, um dort mit dem Auto zur Arbeit zu<br />
fahren, ist er erst nach dem Verlassen der<br />
Garage versichert. Benutzt er den Weg durch<br />
die Außenhaustür zum Garagentor, so ist<br />
dieser Weg versichert, der Garagenbereich<br />
jedoch nicht. Gibt es keinen direkten Zugang<br />
vom Wohngebäude zur Garage, ist sowohl<br />
der Weg zur Garage als auch der Aufenthalt<br />
im Garagenbereich versichert.<br />
Ziel des Weges ist die versicherte Tätigkeit.<br />
Ort der versicherten Tätigkeit ist bei größeren<br />
Betrieben das gesamte Betriebsgelände,<br />
nicht nur die unmittelbare Arbeitsstelle. Der<br />
Weg beginnt und endet daher in der Regel<br />
am Werkstor bzw. an der Außentür der Arbeitsstätte.<br />
Wege innerhalb des Betriebes<br />
sind ohnehin als sogenannte Betriebswege<br />
nach Absatz 1 des § 8 SGB VII versichert.<br />
Jana Boltres<br />
VI · sicher & gesund · UK <strong>Nord</strong>