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Pflichtenheft_Energieverbrauchsanalyse (4406 kB, PDF)

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1. Erläuterungen zum Vollzug<br />

1.1 Grundlagen und Vollzugsablauf des Grossverbrauchermodells<br />

Gestützt auf das Energiegesetz des Kantons St.Gallen (sGS 741.1, abgekürzt EnG) können Energie-Grossverbraucher<br />

mit einem jährlichen Wärmeverbrauch von mehr als fünf Gigawattstunden und/oder einem jährlichen Elektrizitätsverbrauch<br />

von mehr als einer halben Gigawattstunde verpflichtet werden, ihren Energieverbrauch zu analysieren und<br />

zumutbare Massnahmen zur Verbrauchsreduktion zu treffen. Die Praxis zeigt, dass viele dieser Massnahmen rentabel<br />

sind, weil sie im Bereich der Betriebs- oder Organisationsoptimierung liegen, keine oder nur geringe Investitionen<br />

verursachen und häufig mit eigenem Personal durchgeführt werden können.<br />

Es stehen den Grossverbrauchern drei Wege zur Auswahl:<br />

Weg 1 / Universalzielvereinbarung (UZV) mit der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW): Ziel der Vereinbarung ist<br />

eine Steigerung der Energieeffizienz über einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Vereinbarung wird über die EnAW abgewickelt,<br />

wobei der Kanton jederzeit Einsicht auf die Vereinbarung hat.<br />

Weg 2 / Kantonale Zielvereinbarung (KZV) mit dem Amt für Umwelt und Energie des Kantons St.Gallen (AFU): Die<br />

Ziele zur Effizienzsteigerung sind die gleichen wie bei einer Zielvereinbarung mit der EnAW (etwa zwei Prozent pro<br />

Jahr), werden aber mit dem Kanton vereinbart. Es werden die gleichen Tools verwendet wie bei einer Zielvereinbarung<br />

mit der EnAW.<br />

Weg 3 / <strong>Energieverbrauchsanalyse</strong> (EVA): Falls keine Zielvereinbarung abgeschlossen wird, wird das AFU den Grossverbraucher<br />

auffordern, eine EVA durchzuführen. Das vorliegende <strong>Pflichtenheft</strong> beinhaltet die Spezifikationen dieser<br />

Analyse. Der Energiegrossverbraucher kann auf die Wege 1 oder 2 wechseln und die Anforderung des Energiegesetzes<br />

mit dem Abschluss einer Zielvereinbarung erfüllen.<br />

Diese Bestimmungen für Grossverbraucher sind die Grundlage zum vorliegenden <strong>Pflichtenheft</strong>. Die Bestimmung<br />

über die EVA gelangt nicht zur Anwendung für Grossverbraucher, die eine Zielvereinbarung mit der EnAW oder dem<br />

Kanton St.Gallen abschliessen.<br />

Amt für Umwelt und Energie Kanton St.Gallen – <strong>Pflichtenheft</strong> <strong>Energieverbrauchsanalyse</strong> für Grossverbraucher im Kanton St.Gallen / März 2013<br />

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