Kiesabbau: Wegleitung zu Vorgehen und ... - Kanton St.Gallen
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1. Ausgangslage, Zweck <strong>und</strong> Ziel der <strong>Wegleitung</strong><br />
Die Vorausset<strong>zu</strong>ngen für den Abbau von <strong>St</strong>einen <strong>und</strong> Erden werden in der Richt- <strong>und</strong> vor<br />
allem in der Nut<strong>zu</strong>ngsplanung geschaffen. Die einzelnen Abbauvorhaben werden aufgr<strong>und</strong><br />
von Bewilligungen freigegeben, welche insbesondere die Anliegen des Gewässerschutzes,<br />
der Gewässernut<strong>zu</strong>ng, der Siedlung, des Forstwesens, des Natur- <strong>und</strong> Heimatschutzes, der<br />
Fischerei, des Baurechts, des Verkehrswesens <strong>und</strong> der Landwirtschaft mitberücksichtigen.<br />
Die vom Baudepartement im Jahre 1976 herausgegebene <strong>Wegleitung</strong> für die Behandlung<br />
<strong>und</strong> Beurteilung von Gesuchen für den Abbau von <strong>St</strong>einen <strong>und</strong> Erden diente den Unternehmern<br />
bei der Projektierung von Abbauvorhaben <strong>und</strong> den Behörden von <strong>St</strong>aat <strong>und</strong> Gemeinden<br />
im Genehmigungs- <strong>und</strong> Bewilligungsverfahren.<br />
Am 19. November 1996 erliess die Regierung das <strong>Kanton</strong>ale Abbaukonzept für <strong>St</strong>eine <strong>und</strong><br />
Erden. Die Ergebnisse dieses Konzeptes wurden im Nachtrag 1997 <strong>zu</strong>m Richtplan, von der<br />
Regierung erlassen am 3. Juni 1998 (RRB 1998/373) <strong>und</strong> vom B<strong>und</strong>esrat genehmigt am<br />
20. Januar 1999, übernommen. Aufgr<strong>und</strong> dieser Planungen lässt sich die <strong>Wegleitung</strong><br />
vereinfachen.<br />
Die vorliegende Neufassung der <strong>Wegleitung</strong> berücksichtigt die geänderten Gesetzesvorgaben,<br />
insbesondere auch die Bestimmungen <strong>zu</strong>m Abbauplan <strong>und</strong> über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
sowie die Anforderungen an die Verfahrenskoordination, verfolgt im Gr<strong>und</strong>satz<br />
jedoch das gleiche Ziel wie ihre Vorläuferin.<br />
KIESWEGLEITUNG 2