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Infoblättern - Kommunalkredit Public Consulting

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Eine Förderung des Lebensministeriums – managed by <strong>Kommunalkredit</strong> <strong>Public</strong> <strong>Consulting</strong><br />

Klimaschutz in Gemeinden<br />

Kommunale Investitionen in Energiesparen und Energieversorgung<br />

Gefördert werden Projekte zur Thermischen Gebäudesanierung, zum Energiesparen in<br />

Gebäuden und bei öffentlicher Beleuchtung sowie zur Umstellung von Heizungssystemen.<br />

Einreichen können alle österreichischen Gemeinden zwischen 01.02.2012 und 31.12.2014.<br />

Die Förderung beträgt 60% der auf den <strong>Infoblättern</strong> der betroffenen Bereiche angegebenen<br />

Förderungshöhe. Der Nachweis einer Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes an der Finanzierung des<br />

Projektes ist Voraussetzung für die Förderung.<br />

Was wird gefördert?<br />

Im Rahmen der Förderungsaktion „Klimaschutz in Gemeinden“ können Projekte aus folgenden Bereichen mit<br />

Förderungen unterstützt werden.<br />

Energiesparen<br />

<br />

<br />

Thermische Gebäudesanierung von<br />

gemeindeeigenen Gebäuden<br />

Energiesparen<br />

• Beleuchtungsoptimierung in<br />

Bestandsgebäuden und LED-<br />

Systeme<br />

• Energieeffizienzsteigerung bei<br />

Strassenbeleuchtungen<br />

nur gemeinsam mit einer Thermischen<br />

Gebäudesanierung oder in Gebäuden mit<br />

„guter thermischer Qualität“:<br />

• Heizungsoptimierung in<br />

Bestandsgebäuden<br />

Heizungsumstellung<br />

<br />

<br />

Fernwärmeanschluss<br />

Wärmepumpe<br />

nur im Rahmen einer Thermischen<br />

Gebäudesanierung bzw. in Gebäuden mit<br />

„guter thermischer Qualität“ oder bei<br />

gleichzeitiger Umsetzung einer<br />

Heizungsoptimierung:<br />

<br />

<br />

Holzheizungen<br />

Thermische Solaranlage<br />

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?<br />

Grundsätzlich gelten die Bedingungen der jeweiligen Förderungsbereiche der Umweltförderung im Inland.<br />

Detailinformationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Informationsblättern.<br />

( http://www.umweltfoerderung.at/allefoerderungen)<br />

Die von den Maßnahmen betroffenen Gebäude bzw. Anlagen müssen sich im Gemeindebesitz befinden.<br />

Für Maßnahmen aus Förderungsbereichen, bei denen der Förderantrag nach Umsetzung eingereicht wird,<br />

entspricht die Dauer der Förderaktion „Klimaschutz in Gemeinden“ auch dem zulässigen Umsetzungszeitraum.<br />

„Gute thermische Qualität“ ist durch folgende Mindestanforderungen definiert:<br />

Für Gebäude der Kategorie 1-12:<br />

Unterschreitung der OIB-Anforderungen für den spezifischen Heizwärmebedarf (HWB*) um<br />

mindestens 15 % UND des spezifischen Kühlbedarfs (KB*) um 10 %.<br />

Version 06/2012 Seite 1 von 2


Eine Förderung des Lebensministeriums – managed by <strong>Kommunalkredit</strong> <strong>Public</strong> <strong>Consulting</strong><br />

Die Anforderung an den spezifischen Heizwärmebedarf ergibt sich aus folgender Berechnung bzw.<br />

laut Tabelle:<br />

HWB *<br />

.<br />

= 7,23 x (1+2,5/l<br />

c<br />

) bzw. max. 25,5 kWh/m³a<br />

Maximal möglicher KB* = 1,8 kWh/m³a<br />

Gebäudekategorie 1-12<br />

OIB Anforderung<br />

Definition „gute<br />

thermische Qualität“<br />

Maximal zulässige<br />

Werte<br />

HWB*<br />

HWB* = 8,5 x (1+2,5 / l<br />

c<br />

),<br />

bzw. max. 30 kWh/m³a<br />

Unterschreitung der OIB-Anforderung um<br />

mindestens 15 %<br />

HWB* = 7,23 x (1+2,5 / l c ), bzw. max.<br />

25,5kWh/m³a<br />

KB*<br />

2 kWh/m³a<br />

Unterschreitung der OIB-Anforderung um<br />

mindestens 10 %<br />

1,8 kWh/m³a<br />

l<br />

c = charakteristische Länge gemäß Energieausweis<br />

<br />

Für die Gebäude der Kategorie 13: Mindestanforderung für ein Gebäude mit „guter thermischer<br />

Qualität“: LEK-Wert beträgt maximal 30,6<br />

Die geltenden Vergaberechtsbestimmungen sind einzuhalten und Nachweise darüber im Zuge der<br />

Endabrechnung vorzulegen.<br />

Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit Förderungsanträge von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit<br />

werden außerhalb dieser Aktion entsprechend den Förderungsbedingungen für Betriebe gefördert.<br />

Wie hoch ist die Förderung?<br />

Die Förderung für Gemeinden beträgt 60% der auf den geltenden Informationsblättern dargestellten<br />

Förderungshöhen. Förderungsfähig sind ausschließlich die Nettokosten der Investitionen.<br />

Welche Unterlagen sind bei der Antragstellung erforderlich?<br />

Ergänzend zu den Unterlagen, die für Projekte der korrespondierenden Förderungsbereiche der<br />

Umweltförderung im Inland erforderlich sind, ist den Anträgen ein Nachweis über die Beteiligung des jeweiligen<br />

Bundeslandes im Ausmaß von zumindest 12% der Projektkosten beizulegen. (Z.B. Bestätigung über eine<br />

entsprechende Bedarfszuweisung für das Projekt.)<br />

Zum Nachweis der „guten thermischen Qualität“ ist für das Gebäude in dem die Heizungsoptimierung<br />

durchgeführt wird ein aktueller Energieausweis vorzulegen.<br />

Kontakt<br />

Die Mitarbeiter/innen der KPC stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.<br />

Die Durchwahl Ihres Serviceteams finden Sie auf den entsprechenden Informationsblättern der jeweiligen<br />

Förderungsbereiche.<br />

<strong>Kommunalkredit</strong> <strong>Public</strong> <strong>Consulting</strong> GmbH<br />

Türkenstraße 9 | 1092 Wien<br />

Tel.: +43 (0) 1/31 6 31-DW | Fax: DW 104<br />

E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at<br />

www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at<br />

Version 06/2012 Seite 2 von 2

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