Infoblättern - Kommunalkredit Public Consulting
Infoblättern - Kommunalkredit Public Consulting
Infoblättern - Kommunalkredit Public Consulting
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Eine Förderung des Lebensministeriums – managed by <strong>Kommunalkredit</strong> <strong>Public</strong> <strong>Consulting</strong><br />
Klimaschutz in Gemeinden<br />
Kommunale Investitionen in Energiesparen und Energieversorgung<br />
Gefördert werden Projekte zur Thermischen Gebäudesanierung, zum Energiesparen in<br />
Gebäuden und bei öffentlicher Beleuchtung sowie zur Umstellung von Heizungssystemen.<br />
Einreichen können alle österreichischen Gemeinden zwischen 01.02.2012 und 31.12.2014.<br />
Die Förderung beträgt 60% der auf den <strong>Infoblättern</strong> der betroffenen Bereiche angegebenen<br />
Förderungshöhe. Der Nachweis einer Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes an der Finanzierung des<br />
Projektes ist Voraussetzung für die Förderung.<br />
Was wird gefördert?<br />
Im Rahmen der Förderungsaktion „Klimaschutz in Gemeinden“ können Projekte aus folgenden Bereichen mit<br />
Förderungen unterstützt werden.<br />
Energiesparen<br />
<br />
<br />
Thermische Gebäudesanierung von<br />
gemeindeeigenen Gebäuden<br />
Energiesparen<br />
• Beleuchtungsoptimierung in<br />
Bestandsgebäuden und LED-<br />
Systeme<br />
• Energieeffizienzsteigerung bei<br />
Strassenbeleuchtungen<br />
nur gemeinsam mit einer Thermischen<br />
Gebäudesanierung oder in Gebäuden mit<br />
„guter thermischer Qualität“:<br />
• Heizungsoptimierung in<br />
Bestandsgebäuden<br />
Heizungsumstellung<br />
<br />
<br />
Fernwärmeanschluss<br />
Wärmepumpe<br />
nur im Rahmen einer Thermischen<br />
Gebäudesanierung bzw. in Gebäuden mit<br />
„guter thermischer Qualität“ oder bei<br />
gleichzeitiger Umsetzung einer<br />
Heizungsoptimierung:<br />
<br />
<br />
Holzheizungen<br />
Thermische Solaranlage<br />
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?<br />
Grundsätzlich gelten die Bedingungen der jeweiligen Förderungsbereiche der Umweltförderung im Inland.<br />
Detailinformationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Informationsblättern.<br />
( http://www.umweltfoerderung.at/allefoerderungen)<br />
Die von den Maßnahmen betroffenen Gebäude bzw. Anlagen müssen sich im Gemeindebesitz befinden.<br />
Für Maßnahmen aus Förderungsbereichen, bei denen der Förderantrag nach Umsetzung eingereicht wird,<br />
entspricht die Dauer der Förderaktion „Klimaschutz in Gemeinden“ auch dem zulässigen Umsetzungszeitraum.<br />
„Gute thermische Qualität“ ist durch folgende Mindestanforderungen definiert:<br />
Für Gebäude der Kategorie 1-12:<br />
Unterschreitung der OIB-Anforderungen für den spezifischen Heizwärmebedarf (HWB*) um<br />
mindestens 15 % UND des spezifischen Kühlbedarfs (KB*) um 10 %.<br />
Version 06/2012 Seite 1 von 2
Eine Förderung des Lebensministeriums – managed by <strong>Kommunalkredit</strong> <strong>Public</strong> <strong>Consulting</strong><br />
Die Anforderung an den spezifischen Heizwärmebedarf ergibt sich aus folgender Berechnung bzw.<br />
laut Tabelle:<br />
HWB *<br />
.<br />
= 7,23 x (1+2,5/l<br />
c<br />
) bzw. max. 25,5 kWh/m³a<br />
Maximal möglicher KB* = 1,8 kWh/m³a<br />
Gebäudekategorie 1-12<br />
OIB Anforderung<br />
Definition „gute<br />
thermische Qualität“<br />
Maximal zulässige<br />
Werte<br />
HWB*<br />
HWB* = 8,5 x (1+2,5 / l<br />
c<br />
),<br />
bzw. max. 30 kWh/m³a<br />
Unterschreitung der OIB-Anforderung um<br />
mindestens 15 %<br />
HWB* = 7,23 x (1+2,5 / l c ), bzw. max.<br />
25,5kWh/m³a<br />
KB*<br />
2 kWh/m³a<br />
Unterschreitung der OIB-Anforderung um<br />
mindestens 10 %<br />
1,8 kWh/m³a<br />
l<br />
c = charakteristische Länge gemäß Energieausweis<br />
<br />
Für die Gebäude der Kategorie 13: Mindestanforderung für ein Gebäude mit „guter thermischer<br />
Qualität“: LEK-Wert beträgt maximal 30,6<br />
Die geltenden Vergaberechtsbestimmungen sind einzuhalten und Nachweise darüber im Zuge der<br />
Endabrechnung vorzulegen.<br />
Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit Förderungsanträge von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit<br />
werden außerhalb dieser Aktion entsprechend den Förderungsbedingungen für Betriebe gefördert.<br />
Wie hoch ist die Förderung?<br />
Die Förderung für Gemeinden beträgt 60% der auf den geltenden Informationsblättern dargestellten<br />
Förderungshöhen. Förderungsfähig sind ausschließlich die Nettokosten der Investitionen.<br />
Welche Unterlagen sind bei der Antragstellung erforderlich?<br />
Ergänzend zu den Unterlagen, die für Projekte der korrespondierenden Förderungsbereiche der<br />
Umweltförderung im Inland erforderlich sind, ist den Anträgen ein Nachweis über die Beteiligung des jeweiligen<br />
Bundeslandes im Ausmaß von zumindest 12% der Projektkosten beizulegen. (Z.B. Bestätigung über eine<br />
entsprechende Bedarfszuweisung für das Projekt.)<br />
Zum Nachweis der „guten thermischen Qualität“ ist für das Gebäude in dem die Heizungsoptimierung<br />
durchgeführt wird ein aktueller Energieausweis vorzulegen.<br />
Kontakt<br />
Die Mitarbeiter/innen der KPC stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.<br />
Die Durchwahl Ihres Serviceteams finden Sie auf den entsprechenden Informationsblättern der jeweiligen<br />
Förderungsbereiche.<br />
<strong>Kommunalkredit</strong> <strong>Public</strong> <strong>Consulting</strong> GmbH<br />
Türkenstraße 9 | 1092 Wien<br />
Tel.: +43 (0) 1/31 6 31-DW | Fax: DW 104<br />
E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at<br />
www.publicconsulting.at | www.umweltfoerderung.at<br />
Version 06/2012 Seite 2 von 2