21.10.2014 Aufrufe

Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und ...

Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und ...

Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Richtlinien</strong><br />

über <strong>die</strong> Gewährung <strong>von</strong> Zuschüssen <strong>und</strong> Entschädigungen<br />

im Hochschulbereich bei wissenschaftlichen Veranstaltungen<br />

außerhalb des Hochschulortes<br />

(Exkursionsrichtlinien)<br />

R<strong>und</strong>erlass des Kultusministeriums vom 22. September 1978 – X 560 a – 178/78 –<br />

(NBl. KM Schl.-H. 1978 S. 416)<br />

Die durch den Landeshaushalt bereitgestellten Mittel für wissenschaftliche Veranstaltungen<br />

außerhalb des Hochschulortes (Exkursionen) sind nach folgenden <strong>Richtlinien</strong> zu verwenden:<br />

I. Gr<strong>und</strong>sätzliches<br />

Die zur Verfügung stehenden Mittel sind zunächst für solche Exkursionen bestimmt, <strong>die</strong> nach<br />

Prüfungsordnungen <strong>und</strong> Stu<strong>die</strong>nordnungen als Pflichtveranstaltungen Voraussetzung für <strong>die</strong><br />

Zulassung zur Prüfung sind. Exkursionen, <strong>die</strong> regelmäßiger Bestandteil der Wissensvermittlung<br />

in einem Lehrfach sind oder eine erwünschte Erweiterung <strong>und</strong> Vertiefung der Lehrveranstaltung<br />

bedeuten, können in <strong>die</strong>ser Reihenfolge bezuschusst werden, wenn Mittel zur<br />

Verfügung stehen. Unter Umständen kann es notwendig sein, <strong>die</strong> zu berücksichtigenden<br />

Fächer <strong>von</strong> Jahr zu Jahr zu wechseln. Es werden nur Zuschüsse bis zur Höhe der im folgenden<br />

genannten Sätze gewährt. Die Zuschüsse dürfen <strong>die</strong> Sätze nach dem B<strong>und</strong>esreisekostengesetz<br />

(BRKG) nicht übersteigen.<br />

II. Personenkreis<br />

Zuschussberechtigt sind<br />

a) Hochschullehrer <strong>und</strong> andere hauptberufliche tätige wissenschaftliche oder künstlerische<br />

Mitarbeiter, deren Teilnahme an den Exkursionen erforderlich ist.<br />

b) Studenten (ohne <strong>die</strong> beurlaubten) <strong>und</strong> Doktoranden.<br />

Zur ordnungsgemäßen wissenschaftlichen Betreuung der Studenten soll <strong>die</strong> Zahl der Hochschullehrer<br />

<strong>und</strong> wissenschaftlichen Mitarbeiter in einem angemessenen Verhältnis zu der<br />

Anzahl der Studenten stehen. Als angemessen sind in der Regel anzusehen ein Betreuer für<br />

jeweils 15 Studenten.<br />

III. Fahrkosten<br />

Fahrteilnehmer erhalten<br />

a) bei Benutzung öffentlicher, regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel <strong>die</strong> unter Inanspruchnahme<br />

tarifmäßiger Vergünstigungen entstehenden notwendigen Fahrkosten bis<br />

zur Höhe der 2. Wagenklasse,<br />

b) bei Benutzung anderer Beförderungsmittel (z. B. angemietete Omnibusse) <strong>die</strong> auf <strong>die</strong><br />

Fahrteilnehmer anteilig entfallenden Fahrkosten,<br />

c) werden aus zwingenden Gründen private Kraftfahrzeuge benutzt, kann eine Wegstrecken-<br />

<strong>und</strong> Mitnahmeentschädigung nach den reisekostenrechtlichen Bestimmungen gewährt<br />

werden. In jedem Falle ist <strong>die</strong> schriftliche Genehmigung zur Benutzung privateigener<br />

Kraftfahrzeuge vorher einzuholen. Eine Haftung des Landes im Schadensfalle wird<br />

nicht übernommen. Mitfahrende Studenten <strong>und</strong> Doktoranden müssen <strong>die</strong> in Anlage 1<br />

aufgeführte Verzichtserklärung unterschreiben <strong>und</strong> dem verantwortlichen Hochschullehrer<br />

vor Antritt der Exkursion aushändigen.


Studenten <strong>und</strong> Doktoranden tragen in der Regel mindestens 50 % der Fahrkosten selbst.<br />

IV. Kosten für Verpflegung <strong>und</strong> Unterkunft<br />

a) Den Hochschullehrern <strong>und</strong> wissenschaftlichen oder künstlerischen Mitarbeitern wird bei<br />

Inlands- <strong>und</strong> Auslandsreisen eine Aufwandsvergütung nach § 17 BRKG in Form eines<br />

Zuschusses für<br />

1. Verpflegungskosten in Höhe <strong>von</strong> 50 % des Tagegeldes nach § 9 Abs. 1 oder 2 unter<br />

Berücksichtigung der nach der Dauer zu berechnenden Sätze (§ 9 Abs. 3) <strong>und</strong><br />

2. Unterkunft bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten, höchstens jedoch das zustehende<br />

volle Übernachtungsgeld nach § 10 Abs. 2 des B<strong>und</strong>esreisekostengesetzes (BRKG)<br />

vom 13. November 1973 in der jeweils geltenden Fassung gewährt.<br />

b) Den Studenten <strong>und</strong> Doktoranden können bei mehrtägigen Exkursionen Zuschüsse für<br />

1. Verpflegungskosten bis zu höchstens 30 % Tagegeldes der Reisekostenstufe A<br />

nach § 9 Abs. 2 BRKG gewährt werden.<br />

2. Übernachtungskosten bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten, höchstens jedoch 30<br />

% des Übernachtungsgeldes der Reisekostenstufe A nach § 10 Abs. 2 BRKG gewährt<br />

werden.<br />

Zur Senkung der Ausgaben sind weitgehend Jugendherbergen <strong>und</strong> ähnliche Gemeinschaftsunterkünfte<br />

in Anspruch zu nehmen.<br />

V. Nebenkosten<br />

Nebenkosten im Sinne des § 14 BRKG (z. B. Eintrittsgelder, Kosten für Führungen) können<br />

bei der Festsetzung des Zuschusses bis zur vollen Höhe berücksichtigt werden, sofern <strong>die</strong>se<br />

Kosten nicht anderweitig abgedeckt werden können <strong>und</strong> Landesmittel in entsprechendem<br />

Umfange zur Verfügung stehen.<br />

VI. Antragsverfahren<br />

Anträge auf Gewährung <strong>von</strong> Exkursionszuschüssen sind <strong>von</strong> den Fachvertretern am Ende<br />

jeden Jahres für das folgende Rechnungsjahr dem Präsidium nach beigefügtem Muster -<br />

Anlage 2 - einzureichen. Auf dem Formblatt ist besonders zu vermerken, ob Drittmittel beantragt<br />

oder bewilligt sind <strong>und</strong> ggf. in welcher Höhe <strong>und</strong> <strong>von</strong> welcher Stelle.<br />

VII. Abrechnung der Zuschüsse<br />

Spätestens drei Wochen nach Beendigung der Exkursion sind <strong>die</strong> Zuschüsse dem Präsidium<br />

gegenüber nach beigefügtem Muster - Anlage 3 – abzurechnen. Auf dem Formblatt sind <strong>die</strong><br />

erhaltenen Drittmittel besonders zu vermerken. Der Abrechnung ist beizufügen:<br />

a) Ein kurzer zusammengefasster Exkursionsbericht,<br />

b) eine namentliche Liste der Teilnehmer, getrennt nach<br />

1. Hochschullehrer <strong>und</strong> wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiter,<br />

2. Studenten <strong>und</strong> Doktoranden.


VIII. Unfallfürsorge<br />

Mit der Zuweisung der Exkursionsmittel ist der gesetzliche Unfallschutz während der Dauer<br />

der Exkursion nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen bzw. der Reichsversicherungsordnung<br />

gewährleistet. Einer besonderen Genehmigung als Dienstreise bedarf es daher für<br />

<strong>die</strong> zuschussberechtigten Leiter <strong>und</strong> Betreuer der Exkursion nicht.<br />

IX. Inkrafttreten<br />

Diese Exkursionsrichtlinien treten mit Wirkung vom 1. Januar 1979 in Kraft.<br />

Gleichzeitig werden entgegenstehende Regelungen aufgehoben, insbesondere<br />

a) <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Christian-Albrechts-Universität zu Kiel bisher geltenden „Gr<strong>und</strong>sätze zur Verteilung<br />

<strong>von</strong> Exkursionszuschüssen“ des Kurators der Christian-Albrechts-Universität Kiel<br />

vom 7. November 1967 in der z. Z. geltenden Fassung <strong>und</strong><br />

b) <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Pädagogischen Hochschulen geltenden „<strong>Richtlinien</strong> über <strong>die</strong> Entschädigung<br />

der Lehrkräfte der Pädagogischen Hochschulen Schleswig-Holsteins bei wissenschaftlichen<br />

Veranstaltungen außerhalb des Hochschulortes“, Erlass des Kultusministers vom<br />

5. Mai 1961 (NBl. KM. Schl.-H. S. 77), zuletzt geändert durch Erlass vom 16. Februar<br />

1978 (nicht veröffentlicht).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!