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Übermauerung von Ziegel-Flachstürzen - Bundesverband der ...

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Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel<br />

im <strong>Bundesverband</strong> <strong>der</strong> Deutschen <strong>Ziegel</strong>industrie e. V.<br />

AMz-Bericht 1/99<br />

Übermauerung <strong>von</strong> <strong>Ziegel</strong>-Flachstürzen<br />

Einleitung<br />

<strong>Ziegel</strong>-Flachstürze werden als Zuggurte<br />

bei <strong>der</strong> Überbrückung <strong>von</strong> Wandöffnungen<br />

verwendet. Die Tragfähigkeit des Sturzes<br />

wird durch das Zusammenwirken des<br />

Flachsturzes mit <strong>der</strong> darüberliegenden<br />

Übermauerung (Druckzone) erzielt. Die<br />

Bemessung <strong>von</strong> übermauerten Flachstürzen<br />

kann entwe<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Flachsturzrichtlinie<br />

/1/ o<strong>der</strong> nach DIN 1053-3 /2/ erfolgen.<br />

Beide Regelwerke enthalten erhebliche<br />

Einschränkungen, die eine wirtschaftliche,<br />

praxisgerechte Ausführung <strong>von</strong> Mauerwerk<br />

in diesem Anwendungsbereich behin<strong>der</strong>n.<br />

Diese Einschränkungen beziehen<br />

sich vor allem auf die verwendbaren<br />

Steine und die gefor<strong>der</strong>te Ausführung <strong>der</strong><br />

Übermauerung mit vermörtelten Stoßfugen.<br />

Im Auftrag <strong>der</strong> Arge Mauerziegel wurde<br />

daher in /3/ untersucht, ob die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

in /1/ bezüglich <strong>der</strong> Mindest-<br />

Steinfestigkeit sowie <strong>der</strong> zwingenden<br />

Vermörtelung <strong>der</strong> Stoßfugen im Sturzbereich<br />

in dieser Form erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />

<strong>Ziegel</strong> für die Übermauerung<br />

Die Flachsturz-Richtlinie /1/ stammt aus<br />

dem Jahr 1977 und schreibt vor, dass<br />

ausschließlich <strong>Ziegel</strong> für die Bemessung<br />

nach dieser Richtlinie HLz A <strong>der</strong> Druckfestigkeitsklasse<br />

≥ 12 verwendet werden<br />

dürfen. Bei „versetzten o<strong>der</strong> diagonal verlaufenden<br />

Stegen“, d. h. Stegen, die nicht<br />

in Wandlängsrichtung durchgehen, wird<br />

sogar die Mindest-Druckfestigkeitsklasse<br />

20 gefor<strong>der</strong>t.<br />

In <strong>der</strong> heutigen Baupraxis werden im<br />

Außenwandbereich in <strong>der</strong> Regel großformatige<br />

wärmedämmende Hochlochziegel<br />

HLzB <strong>der</strong> Steindruckfestigkeitsklassen<br />

6 bis 12 eingesetzt. Diese <strong>Ziegel</strong> sind<br />

nach /1/ für eine statisch in Rechnung<br />

gestellte Flachsturzübermauerung nicht<br />

verwendbar.<br />

DIN 1053-3 erlaubt in <strong>der</strong> Druckzone die<br />

Verwendung aller <strong>Ziegel</strong> nach DIN 105 mit<br />

einem Lochanteil ≤ 35%. Als Mauermörtel<br />

sind alle Mörtel nach DIN 1053-1 mit Ausnahme<br />

<strong>der</strong> Mörtelgruppe I verwendbar.<br />

Nach /4/ können für Mauerwerk nach DIN<br />

1053-3 auch HLz mit Lochanteilen ≤ 50%<br />

verwendet werden, wenn zusätzliche Bedingungen<br />

bezüglich <strong>der</strong> Steinlängsdruckfestigkeit<br />

eingehalten werden.<br />

Abweichend <strong>von</strong> /1/ wird daher in bauaufsichtlichen<br />

Zulassungen /5,6/ geregelt,<br />

dass in <strong>der</strong> Übermauerung <strong>von</strong> Flachstürzen<br />

auch HLz A und HLzB <strong>der</strong> Druckfestigkeitsklassen<br />

≥ 6 mit zusätzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die Stein-Längsdruckfestigkeit<br />

(Mittelwert ≥ 2,0 N/mm², kleinster<br />

Einzelwert ≥ 1,6 N/mm²) eingesetzt<br />

werden dürfen.<br />

Mit den Versuchen in /3/ sollte für einen<br />

möglichst großen Anwendungsbereich<br />

überprüft werden, unter welchen Randbedingungen<br />

ein statischer Nachweis <strong>von</strong><br />

Flachstürzen möglich ist.<br />

Für die Übermauerung wurden bauaufsichtlich<br />

zugelassene großformatige<br />

Hochlochziegel HLzB 6 - 0,8 verwendet,<br />

die in Wandlängsrichtung versetzte Stege<br />

und eine mittlere Steinlängsdruckfestigkeit<br />

<strong>von</strong> 1,1 N/mm², kleinster Einzelwert<br />

0,9 N/mm², aufwiesen.<br />

1


Versuchsaufbau<br />

Der Versuchsaufbau und die Versuchsdurchführung<br />

sind ausführlich in /3/ beschrieben.<br />

Nach /1/ dürfen Flachstürze<br />

nicht durch Einzellasten beansprucht<br />

werden. Es wurde daher eine Prüfeinrichtung<br />

konzipiert, s. Bild 1, mit <strong>der</strong> zu Versuchsbeginn<br />

eine Gleichlast aufgebracht<br />

wurde. Bei steigen<strong>der</strong> Durchbiegung des<br />

Sturzes erfolgte ein gleiten<strong>der</strong> Übergang<br />

zu <strong>der</strong> sehr viel ungünstigeren Einzellast-<br />

Beanspruchung.<br />

Als kritischster Fall wurde überwiegend die<br />

Übermauerung mit einer Steinlage untersucht.<br />

Ergänzend wurde punktuell auch<br />

die mehrlagige Übermauerung (Steinhöhe<br />

113 mm) geprüft.<br />

Bild 1: Grenzbelastungsfälle auf Grund des Versuchsaufbaus<br />

Fall 1: Gleichlast; Fall 2: Einzellasten<br />

Versuchsergebnisse und Bewertung<br />

Übermauerung mit Stoßfugenvermörtelung<br />

Flachsturz-Übermauerungen mit vermörtelten<br />

Stoßfugen wurden in /3/ nur für zwei<br />

Grenzfälle geprüft. Für die beiden möglichen<br />

Versagenskriterien Schub und<br />

Biegung können mit den verwendeten<br />

Materialien und den Bemessungsregeln<br />

aus /1/ die Bemessungswerte mit den erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Sicherheitsabständen eingehalten<br />

werden.<br />

Versagenskriterium Schubtragfähigkeit<br />

Eine Vergleichsrechnung in /3/ zeigt, dass<br />

unter <strong>der</strong> Annahme einer Gleichlast-Beanspruchung<br />

die zulässige Schubspannung<br />

τ zul für die untersuchte Variante (Übermauerung<br />

mit HLzB 6-0,8) zu<br />

τ zul = 0,1 N/mm²<br />

angenommen werden kann.<br />

2


Versagenskriterium Biegedruck<br />

/1/ enthält auf Grund <strong>der</strong> starken Einschränkung<br />

<strong>der</strong> verwendbaren Mauersteine<br />

bisher nur den festen Wert<br />

β R = 2,5 N/mm².<br />

Bei einer Übermauerung aus Steinen mit<br />

niedrigen Stein-Druckfestigkeiten muss<br />

<strong>der</strong> Rechenwert <strong>der</strong> Mauerwerkdruckfestigkeit<br />

analog zu DIN 1053-3 als Funktion<br />

<strong>der</strong> Stein-Mörtel-Kombination angegeben<br />

werden.<br />

Bei einer eventuellen Überarbeitung <strong>von</strong><br />

/1/ sollte daher für Vollsteine<br />

β R = 2,67 σ 0<br />

mit σ 0 nach DIN 1053-1 und bei gelochten<br />

Vollsteinen sowie Lochsteinen<br />

β RL = 0,5 β R<br />

angesetzt werden. Die Versuchsergebnisse<br />

in /3/ liegen dann für den Lastfall<br />

Biegung weit auf <strong>der</strong> sicheren Seite. Tabelle<br />

1 enthält eine Zusammenstellung <strong>der</strong><br />

maßgebenden Rechenwerte <strong>der</strong> Mauerwerkdruckfestigkeit.<br />

Tabelle 1: Rechenwerte β RL <strong>der</strong> Mauerwerkdruckfestigkeit für den Nachweis <strong>von</strong> Flachsturz-<br />

Übermauerungen mit Hochlochziegeln<br />

<strong>Ziegel</strong>-Festigkeitsklasse<br />

Mörtelart<br />

Leichtmörtel LM 21 Normalmörtel IIa Dünnbettmörtel 1)<br />

β RL in N/mm²<br />

HLz 4 0,67 1,07 1,07<br />

HLz 6 0,93 1,34 1,47<br />

HLz 8 1,07 1,60 1,74<br />

HLz 10 1,07 1,87 2,14<br />

HLz 12 1,20 2,14 2,40<br />

HLz 20 1,20 2,54 2,40<br />

1) zulässige Druckspannungen σ 0 nach /7/<br />

Die bisher in /1/ enthaltene Beschränkung<br />

auf Steinfestigkeitsklassen ≥ 12 bzw. ≥ 20<br />

bei Steinen mit nicht in Wandlängsrichtung<br />

laufenden Stegen könnte damit geän<strong>der</strong>t<br />

und bei Hochlochziegeln auf <strong>Ziegel</strong> <strong>der</strong><br />

Festigkeitsklasse ≥ HLz 6 festgesetzt<br />

werden.<br />

Als zusätzliche Bedingung sollte bei Lochsteinen<br />

mit nicht in Wandlängsrichtung<br />

laufenden Stegen eine mittlere Mindest-<br />

Steinlängsdruckfestigkeit β DL,st ≥ 1,0<br />

N/mm² eingehalten werden.<br />

Übermauerung ohne Stoßfugenvermörtelung<br />

Bei einer einlagigen Übermauerung ohne<br />

Stoßfugenvermörtelung traten in <strong>der</strong> Regel<br />

sehr große Durchbiegungen <strong>der</strong><br />

Flachstürze auf, die zum einen auf die versuchstechnisch<br />

bedingte, aber praxisfremde,<br />

fehlende Einspannung am Sturzende,<br />

zum an<strong>der</strong>en auf die fehlende Möglichkeit<br />

zur Kraftübertragung in <strong>der</strong> Übermauerung<br />

zurückzuführen sind.<br />

Bei <strong>der</strong> dreilagigen Übermauerung (Gesamthöhe<br />

<strong>der</strong> Übermauerung 375 mm)<br />

wurde in einem Fall die rechnerische<br />

Schubtragfähigkeit für eine Übermauerung<br />

mit Stoßfugenvermörtelung genau erreicht,<br />

in einem zweiten Versuch jedoch<br />

deutlich unterschritten. Einziger Unterschied<br />

zwischen beiden Versuchen war<br />

die Ausbildung <strong>der</strong> Mörtelfuge oberhalb<br />

<strong>der</strong> obersten Steinlage. Diese Lagerfuge<br />

wurde einmal durchgehend hergestellt und<br />

einmal mit einem Sägeschnitt in <strong>der</strong> Sturzmitte<br />

getrennt. Ob dieser kleine Unterschied<br />

die Ursache für <strong>der</strong>art große<br />

Tragfähigkeitsunterschiede sein kann,<br />

konnte im Rahmen <strong>der</strong> Versuche in /3/<br />

nicht abschließend geklärt werden.<br />

Eine Bemessung <strong>von</strong> Flachstürzen nach<br />

/1/ ist bei einer Übermauerung ohne<br />

Stoßfugenvermörtelung nicht möglich; die<br />

3


Deckenlast muss über einen deckengleichen<br />

Unterzug abgetragen werden.<br />

Die Belastung durch das Eigengewicht <strong>der</strong><br />

Übermauerung alleine kann dagegen<br />

problemlos aufgenommen werden. Bei<br />

Einsatz eines deckengleichen Unterzuges<br />

ist demnach kein Wechsel in <strong>der</strong> <strong>Ziegel</strong>sorte<br />

und in <strong>der</strong> Stoßfugenausführung<br />

oberhalb <strong>von</strong> Flachstürzen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Zusammenfassung<br />

Die Versuche in /3/ haben gezeigt, dass<br />

an<strong>der</strong>s als bisher in <strong>der</strong> Flachsturzrichtlinie<br />

festgelegt, die Übermauerung <strong>von</strong> Flachstürzen<br />

auch mit großformatigen Hochlochziegeln<br />

<strong>der</strong> Festigkeitsklassen ≥ HLz 6<br />

möglich ist.<br />

Bei einer Vermörtelung <strong>der</strong> Stoßfugen im<br />

Bereich <strong>der</strong> Übermauerung kann die Bemessung<br />

grundsätzlich nach <strong>der</strong> Flachsturzrichtlinie<br />

erfolgen, wenn für die<br />

Druckfestigkeit β R (bzw. 0,5 β R bei Lochsteinen)<br />

die Werte nach DIN 1053-1 angesetzt<br />

werden.<br />

Bei Flachsturzübermauerungen mit unvermörtelten<br />

Stoßfugen ist die Ausbildung<br />

eines deckengleichen Unterzuges zur<br />

Lastverteilung erfor<strong>der</strong>lich. Das Eigengewicht<br />

des Sturzes und <strong>der</strong> Übermauerung<br />

wird vom Flachsturz sicher aufgenommen.<br />

Die Ergebnisse aus /3/ werden bei <strong>der</strong><br />

beabsichtigten Überarbeitung <strong>von</strong> DIN<br />

1053-3 als Grundlage für eine Ergänzung<br />

und Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Regelungen<br />

eingebracht.<br />

Literatur<br />

/1/ Richtlinie für die Bemessung und Ausführung<br />

<strong>von</strong> Flachstürzen. Deutscher<br />

Ausschuss für Stahlbeton. 08.77. Berlin:<br />

Ernst&Sohn. - In: Mauerwerk-Kalen<strong>der</strong> (4)<br />

1979, S. 453-459.<br />

/2/ DIN 1053-3 02.90. Mauerwerk; Bewehrtes<br />

Mauerwerk; Berechnung und<br />

Ausführung.<br />

/3/ Caballero-Gonzalez, A.; Schubert, P.:<br />

Tragverhalten <strong>von</strong> <strong>Ziegel</strong>-Flachstürzen mit<br />

vermörtelten und unvermörtelten Stoßfugen<br />

in <strong>der</strong> aufgemauerten Druckzone.<br />

Aachen: Institut für Bauforschung, Forschungsbericht<br />

Nr. F 492 1998.<br />

/4/ Hochlochziegel und Leichthochlochziegel<br />

für Mauerwerk mit horizontaler<br />

Bewehrung in den Lagerfugen. Berlin:<br />

Deutsches Institut für Bautechnik, 1994,<br />

Zulassungsnummer Z-17.1-480.<br />

/5/ Wienerberger Stürze. Berlin: Deutsches<br />

Institut für Bautechnik. Zulassungsnummer<br />

Z-15.2-32.<br />

/6/ Schultheiss-Poroton-<strong>Ziegel</strong>sturz. Berlin:<br />

Deutsches Institut für Bautechnik.<br />

Zulassungsnummer Z-15.2-114<br />

/7/ Schubert, P.; Meyer, U.: Schub- und<br />

Druckfestigkeit <strong>von</strong> <strong>Ziegel</strong>mauerwerk.<br />

Berlin: Ernst&Sohn. In: das Mauerwerk 3<br />

(1999) Heft 1.<br />

Bonn, 17. Februar 1999<br />

Dr. My-GdJ AMz<br />

Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel e. V., Schaumburg-Lippe-Str. 4, 53113 Bonn, Tel. 0228-91493-24, Fax -91493-12<br />

Email: argemauerziegel@ziegel.de Internet: http://www.ziegel.de<br />

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