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Moderne Abfallwirtschaft für den Kreis Paderborn - AV.E

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18<br />

Spezielle Annahme-<br />

bedingungen bei gewerb-<br />

lichen Anlieferungen<br />

■ Grundsätzlich müssen gefährliche Abfälle, wie z.B.<br />

kohlenteerhaltige Bitumengemische, asbest-<br />

haltige Baustoffe und Mineralwolle, getrennt von<br />

<strong>den</strong> Baumischabfällen angeliefert und entsorgt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

■ Asbesthaltige Abfälle (Welleternit, Fassa<strong>den</strong>-<br />

platten, Nachtspeicheröfen) sowie Mineralfaser-<br />

abfälle (Dämmstoffmaterialien) dürfen aus<br />

Arbeitsschutzgrün<strong>den</strong> nur staubdicht verpackt<br />

angeliefert wer<strong>den</strong>; asbesthaltige Abfälle in so<br />

genannten „Big Bags“ oder gewebeverstärkten<br />

Folien (mind. 0,4 mm Stärke), Mineralfaserabfälle<br />

in normaler Baufolie oder in stabilen Kunst-<br />

stoffsäcken. Diese Abfälle dürfen nicht abgekippt<br />

wer<strong>den</strong> und sind durch <strong>den</strong> Anlieferer mittels<br />

Hebegeräte oder von Hand zu entla<strong>den</strong>. Sofern<br />

ein Entla<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> <strong>AV</strong>.E gewünscht wird,<br />

sollte die Anlieferung im Vorfeld mit dem <strong>AV</strong>.E<br />

geklärt wer<strong>den</strong>. Beim Ent- bzw. Umla<strong>den</strong> durch<br />

<strong>den</strong> <strong>AV</strong>.E ergeben sich erhöhte Gebührensätze.<br />

Gewerbliche Abfallverwiegung<br />

■ Bo<strong>den</strong>aushub und Bauschutt mit schädlichen<br />

Verunreinigungen, Aschenreste sowie<br />

Schlämme und Sande aus Abwasserpro-<br />

zessen wer<strong>den</strong> nur im Rahmen der Grenz-<br />

werte der Ablagerungsverordnung zur Deponierung<br />

entgegengenommen. Sie dürfen nicht mit anderen<br />

Abfällen oder untereinander vermischt sein.<br />

■ Bo<strong>den</strong>aushub und Bauschutt ohne schäd-<br />

liche Verunreinigungen sind weitgehend von<br />

anderen Abfällen getrennt zu halten. Diese Ab-<br />

fälle können zu weitaus geringeren Kosten auf<br />

<strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong> Bo<strong>den</strong>- und Bauschuttdeponien<br />

im <strong>Kreis</strong> entsorgt oder in Recyclinganlagen<br />

verwertet wer<strong>den</strong>.<br />

■ Die Annahme von Altholz von gewerblichen<br />

Anlieferern (z.B. aus dem Baubereich) ist nur<br />

dann kostengünstiger, wenn keine Vermischun-<br />

gen mit anderen Abfällen vorliegt.<br />

■ Bitumenhaltige Dachbahnen und -pappen<br />

wer<strong>den</strong> im Entsorgungszentrum gesondert ange-<br />

nommen und nachfolgend einer thermischen<br />

Verwertung zugeführt. Als verwertbarer gewerb-<br />

licher Abfall unterliegen sie der gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuer.<br />

■ Scharfkantige Gegenstände aus Glasresten,<br />

Glasbausteinen oder Keramikabfällen sind aus<br />

Arbeitsschutzgrün<strong>den</strong> separat von anderen<br />

Abfällen anzuliefern. Diese Abfälle können weiter-<br />

hin direkt auf der Zentraldeponie abgelagert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Ob bei der Suche nach individuellen Entsorgungskonzepten,<br />

bei der Erstellung von<br />

Entsorgungsnachweisen oder bei internen<br />

Mitarbeiterschulungen, die gewerbliche<br />

Beratung gehört zu unserem Kun<strong>den</strong>service<br />

und ist selbstverständlich <strong>für</strong> Sie kostenfrei.<br />

Haben Sie dazu Fragen?<br />

Wir beraten Sie gern!

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