PDF-Download: Preisblatt für die Nutzung der EVM ... - EVM Netz
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2.4 Abrechnungs- und Messentgelte<br />
Gemäß neuem Energiewirtschaftgesetz werden Abrechnung und Messung getrennt verrechnet.<br />
Der spezifische Preis pro Abrechnung beträgt 8,13 €. Dieser Preis gilt einheitlich <strong>für</strong> alle Letztverbraucher. Somit<br />
ergibt sich <strong>für</strong> Entnahmestellen ohne Leistungsmessung ein Abrechnungsentgelt von 8,13 €/a, da in <strong>der</strong> Regel<br />
einmal jährlich abgelesen und abgerechnet wird. Für jede weitere Abrechnung werden 8,13 € in Rechnung gestellt.<br />
Für Entnahmestellen mit Leistungsmessung ergibt sich ein Abrechnungsentgelt von 97,56 €/a, da hier <strong>die</strong><br />
Rechnungslegung monatlich erfolgt.<br />
Das jährliche Entgelt <strong>für</strong> Messung richtet sich nach <strong>der</strong> Größe des Zählers sowie <strong>der</strong> zusätzlichen Ausstattung <strong>der</strong><br />
Messstelle.<br />
Tabelle 4: Entgelte <strong>für</strong> Messung<br />
Installierter Zähler<br />
G2,5-G6 G10-G25 G40 - G100 größer G100<br />
Mengenumwerter<br />
Zusatzausstattung<br />
Fernauslesung /<br />
Modem<br />
4,68 12,96 63,54 69,74 174,94 23,16<br />
Der jährliche Betrag <strong>für</strong> Messung wird mit gleichen monatlichen Abschlägen (1/12) abgerechnet. Das Entgelt <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> Abrechnung wird im Rahmen <strong>der</strong> jeweiligen Abrechung berücksichtigt.<br />
2.5 Konzessionsabgaben<br />
Die Konzessionsabgabe wird in Höhe des in <strong>der</strong> „Verordnung über Konzessionsabgaben <strong>für</strong> Strom und Gas<br />
(Konzessionsabgabenverordnung – KAV)“ angegebenen Satzes <strong>für</strong> jede gelieferte Kilowattstunde dem<br />
<strong>Netz</strong>nutzungsentgelt hinzugerechnet.<br />
2.6 Umsatzsteuer<br />
Die Umsatzsteuer fällt auf <strong>die</strong> in Punkt 2.1 bis 2.5 genannten Nettobeträge in <strong>der</strong> jeweils gesetzlichen festgelegten<br />
Höhe an.<br />
<strong>Preisblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Netz</strong>nutzung <strong>der</strong> <strong>EVM</strong> Teilnetze <strong>der</strong> <strong>EVM</strong> <strong>Netz</strong> GmbH (gültig ab 18.12.2006)