PDF-Download: Preisblatt für die Nutzung der EVM ... - EVM Netz
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<strong>Preisblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>der</strong> <strong>EVM</strong> Teilnetze <strong>der</strong> <strong>EVM</strong> <strong>Netz</strong> GmbH<br />
(gültig ab 18.12.2006)<br />
1. Das <strong>Netz</strong>nutzungsentgelt<br />
Setzt sich aus den in den Punkten 2.1 bis 2.6 definierten Bestandteilen zusammen. Es wird <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Netz</strong>entgelte<br />
weiterhin unterschieden zwischen Lieferungen an Letztverbraucher mit Leistungsmessung und nicht<br />
leistungsgemessenen Letztverbrauchern.<br />
2.1 Arbeitsentgelt <strong>für</strong> Lieferungen an nicht leistungsgemessene Letztverbraucher<br />
Das Arbeitsentgelt AE wird gemäß folgen<strong>der</strong> Formel berechnet:<br />
AE = GPi+ APi * (M – Mo,i) [€/a]<br />
M: jährliche Transportmenge (kWh)<br />
Mo,i: jährliche Menge, <strong>die</strong> bereits mit dem Grundpreis GPi abgegolten ist<br />
i: Preisstufe, abhängig von <strong>der</strong> Transportmenge M<br />
GP: Grundpreis <strong>für</strong> Arbeit<br />
AP: spezifischer Arbeitspreis<br />
Die vorgenannte Formel gilt ausschließlich <strong>für</strong> nicht leistungsgemessene Letztverbraucher. Die Zuordnung zu einer<br />
Preisstufe erfolgt zunächst auf Basis <strong>der</strong> letzten gemessenen Jahresmenge. Sollte <strong>der</strong> tatsächliche Verbrauch<br />
einer Zuordnung zu einer an<strong>der</strong>en Preisstufe erfor<strong>der</strong>n, wird <strong>die</strong>s in <strong>der</strong> Jahresrechnung berücksichtigt<br />
(Bestpreisabrechnung). Die Preisstufen sowie <strong>der</strong>en Grund- und spezifischen Arbeitspreise können nachfolgen<strong>der</strong><br />
Tabelle entnommen werden.<br />
Tabelle 1: Grundpreis und spezifische Arbeitspreise <strong>für</strong> Lieferungen an nicht<br />
leistungsgemessene Letztverbraucher<br />
Menge in kWh/a<br />
Grundpreis<br />
Arbeitspreis <strong>für</strong> Menge<br />
größer als<br />
von bis €/a Ct/kWh kWh<br />
1 3.429 0,00 1,405 0<br />
3.430 5.503 48,20 1,127 3.429<br />
5.504 34.999 71,60 0,984 5.503<br />
35.000 54.999 361,80 0,928 34.999<br />
55.000 89.999 547,40 0,896 54.999<br />
90.000 149.999 860,80 0,898 89.999<br />
150.000 499.999 1.399,90 0,858 149.999<br />
500.000 1.500.000 4.404,00 0,799 499.999<br />
Ein zusätzliches Leistungsentgelt wird <strong>für</strong> nicht leistungsgemessene Kunden nicht erhoben.<br />
Die monatlichen Abschläge errechnen sich durch Multiplikation <strong>der</strong> gemessenen bzw. durch den <strong>Netz</strong>betreiber<br />
festgelegten Monatsmenge mit dem, aus <strong>der</strong> voraussichtlichen Jahresmenge resultierenden spezifischen<br />
Arbeitspreis. Der jährliche Grundpreis wird mit gleichen monatlichen Abschlägen (1/12) abgerechnet.<br />
<strong>Preisblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Netz</strong>nutzung <strong>der</strong> <strong>EVM</strong> Teilnetze <strong>der</strong> <strong>EVM</strong> <strong>Netz</strong> GmbH (gültig ab 18.12.2006)
Berechnungsbeispiel:<br />
Für einen nicht leistungsgemessenen Kunden wird je nach Jahresmenge folgendes Netto-Entgelt berechnet (Zzgl.<br />
Mess- und Abrechnungsentgelt je nach Bedarf sowie Konzessionsabgaben). Dieses Entgelt setzt sich zusammen<br />
aus einem Grundpreis gem. Tab. 1 und dem Produkt aus <strong>der</strong> zusätzlichen Jahresmenge in kWh (Menge größer als<br />
… kWh) und dem AP in Ct/kWh.<br />
Jahresverbrauch (kWh) 5.000 20.000 50.000<br />
freie Sockelmenge<br />
(kWh) 3.429 5.503 34.999<br />
Grundpreis <strong>für</strong><br />
Sockelmenge (€/a) 48,20 71,60 361,80<br />
Menge <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
zusätzlich AP<br />
berechnet wird (kWh) 1.571 14.497 15.001<br />
Arbeitspreis (ct/kWh) 1,127 0,984 0,928<br />
Arbeitspreis (€/a) 17,71 142,65 139,21<br />
Gesamtpreis (AP +<br />
GP) 65,91 214,25 501,01<br />
2.2 Arbeitsentgelt <strong>für</strong> Lieferungen an Leistungsgemessene Letztverbraucher<br />
Das Arbeitsentgelt AE wird gemäß folgen<strong>der</strong> Formel berechnet:<br />
M: jährliche Transportmenge (kWh)<br />
i: Preisstufe, abhängig von <strong>der</strong> Transportmenge M<br />
GPA: Grundpreis <strong>für</strong> Arbeit<br />
AP: spezifischer Arbeitspreis<br />
AE = GPAi + APi * M [€/a]<br />
Die vorgenannte Formel gilt ausschl. <strong>für</strong> Lieferungen an Leistungsgemessene Letztverbraucher. Die Zuordnung zu<br />
einer Preisstufe erfolgt zunächst auf Basis <strong>der</strong> letzten gemessenen Jahresmenge. Sollte <strong>der</strong> tatsächliche<br />
Verbrauch eine Zuordnung zu einer an<strong>der</strong>en Preisstufe erfor<strong>der</strong>n, wird <strong>die</strong>s in <strong>der</strong> Jahresrechnung berücksichtigt<br />
(Bestpreisabrechnung). Die Preisstufen sowie <strong>der</strong>en Grund- und spezifischen Arbeitspreise können nachfolgen<strong>der</strong><br />
Tabelle entnommen werden.<br />
Tabelle 2: Grundpreis <strong>für</strong> Arbeit und spezifische Arbeitspreise <strong>für</strong> Lieferungen an<br />
Leistungsgemessene Letztverbraucher<br />
von [kWh]<br />
Jahresarbeit<br />
bis [kWh]<br />
Grundpreis<br />
in €/a<br />
Arbeitspreis<br />
in ct/kWh<br />
1 1.800.000 0,00 0,251<br />
1.800.001 4.000.000 795,00 0,207<br />
4.000.001 7.000.000 2.198,00 0,172<br />
7.000.001 12.500.000 4.546,00 0,138<br />
12.500.001 15.000.000 7.031,00 0,119<br />
15.000.001 20.000.000 8.817,00 0,107<br />
20.000.001 30.000.000 11.824,00 0,092<br />
30.000.001 50.000.000 16.285,00 0,077<br />
50.000.001 75.000.000 21.118,00 0,067<br />
75.000.001 100.000.000 24.710,00 0,062<br />
100.000.001 300.000.000 30.256,00 0,057<br />
300.000.001 38.982,00 0,054<br />
Die monatliche Abrechnung erfolgt durch Multiplikation <strong>der</strong> gemessenen Monatsmengen mit dem, aus <strong>der</strong><br />
bestellten Jahresmenge resultierenden spezifischen Arbeitspreis. Der jährliche Grundpreis des entsprechenden<br />
Mengenclusters wird mit gleichen monatlichen Abschlägen (1/12) abgerechnet.<br />
<strong>Preisblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Netz</strong>nutzung <strong>der</strong> <strong>EVM</strong> Teilnetze <strong>der</strong> <strong>EVM</strong> <strong>Netz</strong> GmbH (gültig ab 18.12.2006)
2.3 Leistungsentgelt <strong>für</strong> Lieferungen an Leistungsgemessene Letztverbraucher<br />
Das Leistungsentgelt LE wird gemäß folgen<strong>der</strong> Formel berechnet:<br />
LE = GPPi + LPi * P [€/a]<br />
P: maximale stündliche Transportleistung (kW) (Jahresmaximum)<br />
i: Preisstufe, abhängig von <strong>der</strong> Transportleistung P<br />
GPP: Grundpreis <strong>für</strong> Leistung<br />
LP: spezifischer Leistungspreis<br />
Die vorgenannte Formel gilt ausschließlich <strong>für</strong> Lieferungen leistungsgemessene Letztverbraucher. Die Zuordnung<br />
zu einer Preisstufe erfolgt zunächst auf Basis <strong>der</strong> maximalen Leistung des letzten Abrechnungszeitraumes. Sollte<br />
<strong>die</strong> tatsächliche maximale Leistung eine Zuordnung zu einer an<strong>der</strong>en Preisstufe erfor<strong>der</strong>n, wird <strong>die</strong>s in <strong>der</strong><br />
Jahresrechnung berücksichtigt (Bestpreisabrechnung). Die Preisstufen sowie <strong>der</strong>en Grund- und spezifischen<br />
Leistungspreise können nachfolgen<strong>der</strong> Tabelle entnommen werden.<br />
Tabelle 3: Grundpreise <strong>für</strong> Leistung und spezifische Leistungspreise <strong>für</strong> Lieferungen an<br />
Leistungsgemessene Letztverbraucher<br />
von [kW]<br />
Vorhalteleistung<br />
bis [kW]<br />
Grundpreis<br />
in €/a<br />
Leistungspreis<br />
in €/kW<br />
1 937 0,00 10,57<br />
938 1.857 1.540,00 8,93<br />
1.858 3.000 3.912,00 7,65<br />
3.001 4.931 7.712,00 6,38<br />
4.932 5.764 11.608,00 5,59<br />
5.765 7.376 14.411,00 5,1<br />
7.377 10.441 19.104,00 4,47<br />
10.442 16.176 25.988,00 3,81<br />
16.177 22.897 33.247,00 3,36<br />
22.898 29.298 38.449,00 3,13<br />
29.299 75.117 45.923,00 2,88<br />
75.118 210.787 55.067,00 2,76<br />
Die monatliche Abrechung mit gleichen monatlichen Abschlägen (1/12) erfolgt auf Basis <strong>der</strong> Summe aus dem<br />
jährlichen Grundpreis und dem Produkt aus angesetzter maximaler Leistung mit dem, aus <strong>der</strong> maximalen Leistung<br />
resultierenden spezifischen Leistungspreis.<br />
Berechnungsbeispiel:<br />
Für einen leistungsgemessenen Kunden wird je nach max. Leistung in kW und Jahresmenge in kWh folgendes<br />
Netto-Entgelt (Zzgl. Mess- und Abrechnungsentgelt je nach Bedarf sowie Konzessionsabgaben) berechnet. Dieses<br />
Entgelt setzt sich zusammen aus einem Arbeitsentgelt gem. Kap. 2.2 berechnet mit einem GPA in € und dem<br />
Produkt aus Jahresmengen und AP. Analog wird <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung des Leistungsentgeltes gem. Kap. 2.3<br />
vorgegangen. Der GPL ergibt sich und mit dem spezifischen Leistungspreis wird <strong>der</strong> zweite Summand berechnet.<br />
Arbeit<br />
Jahresverbrauch (kWh) 3.000.000 50.000.000 150.000.000<br />
Grundpreis (€/a) 795,00 16.285,00 30.256,00<br />
Arbeitspreis (ct/kWh) 0,207 0,077 0,057<br />
Arbeitspreis (€/a) 6.210,00 38.500,00 85.500,00<br />
Gesamtpreis (AP + GP) 7.005,00 54.785,00 115.756,00<br />
Leistung<br />
Leistung (kW) 1.500 10.000 50.000<br />
Grundpreis (€/a) 1.540,00 19.104,00 45.923,00<br />
Leistungspreis (€/kW) 8,93 4,47 2,88<br />
Leistungspreis (€/a) 13.395,00 44.700,00 144.000,00<br />
Gesamtpreis (LP + GP) 14.935,00 63.804,00 189.923,00<br />
<strong>Preisblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Netz</strong>nutzung <strong>der</strong> <strong>EVM</strong> Teilnetze <strong>der</strong> <strong>EVM</strong> <strong>Netz</strong> GmbH (gültig ab 18.12.2006)
2.4 Abrechnungs- und Messentgelte<br />
Gemäß neuem Energiewirtschaftgesetz werden Abrechnung und Messung getrennt verrechnet.<br />
Der spezifische Preis pro Abrechnung beträgt 8,13 €. Dieser Preis gilt einheitlich <strong>für</strong> alle Letztverbraucher. Somit<br />
ergibt sich <strong>für</strong> Entnahmestellen ohne Leistungsmessung ein Abrechnungsentgelt von 8,13 €/a, da in <strong>der</strong> Regel<br />
einmal jährlich abgelesen und abgerechnet wird. Für jede weitere Abrechnung werden 8,13 € in Rechnung gestellt.<br />
Für Entnahmestellen mit Leistungsmessung ergibt sich ein Abrechnungsentgelt von 97,56 €/a, da hier <strong>die</strong><br />
Rechnungslegung monatlich erfolgt.<br />
Das jährliche Entgelt <strong>für</strong> Messung richtet sich nach <strong>der</strong> Größe des Zählers sowie <strong>der</strong> zusätzlichen Ausstattung <strong>der</strong><br />
Messstelle.<br />
Tabelle 4: Entgelte <strong>für</strong> Messung<br />
Installierter Zähler<br />
G2,5-G6 G10-G25 G40 - G100 größer G100<br />
Mengenumwerter<br />
Zusatzausstattung<br />
Fernauslesung /<br />
Modem<br />
4,68 12,96 63,54 69,74 174,94 23,16<br />
Der jährliche Betrag <strong>für</strong> Messung wird mit gleichen monatlichen Abschlägen (1/12) abgerechnet. Das Entgelt <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> Abrechnung wird im Rahmen <strong>der</strong> jeweiligen Abrechung berücksichtigt.<br />
2.5 Konzessionsabgaben<br />
Die Konzessionsabgabe wird in Höhe des in <strong>der</strong> „Verordnung über Konzessionsabgaben <strong>für</strong> Strom und Gas<br />
(Konzessionsabgabenverordnung – KAV)“ angegebenen Satzes <strong>für</strong> jede gelieferte Kilowattstunde dem<br />
<strong>Netz</strong>nutzungsentgelt hinzugerechnet.<br />
2.6 Umsatzsteuer<br />
Die Umsatzsteuer fällt auf <strong>die</strong> in Punkt 2.1 bis 2.5 genannten Nettobeträge in <strong>der</strong> jeweils gesetzlichen festgelegten<br />
Höhe an.<br />
<strong>Preisblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Netz</strong>nutzung <strong>der</strong> <strong>EVM</strong> Teilnetze <strong>der</strong> <strong>EVM</strong> <strong>Netz</strong> GmbH (gültig ab 18.12.2006)