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Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der ...

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künften aus selbständiger Tätigkeit ist ein Durchschnitt aus den letzten 3<br />

Jahren zu ermitteln.<br />

§ 11<br />

Mitwirkungspflichten<br />

Die Tagespflegepersonen und die Antragsteller sind verpflichtet, dem Jugendhilfeträger<br />

jegliche Än<strong>der</strong>ung im Kin<strong>der</strong>tagespflegeverhältnis unverzüglich mitzuteilen.<br />

§ 12<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese <strong>Satzung</strong> tritt zum 01.08.2012 in Kraft. Bestandskräftige Kostenbeitragsbescheide<br />

bleiben hiervon unberührt.<br />

(2) Der Kostenbeitragstarif zu dieser <strong>Satzung</strong> tritt zum 01.01.2013 in Kraft.<br />

(3) Die bis Inkrafttreten dieser <strong>Satzung</strong> geltenden Berechnungsgrundlagen <strong>zur</strong><br />

Kostenbeitragsermittlung gelten weiter bis zum 31.12.2012.<br />

<strong>Peine</strong>, 13. Juni 2012<br />

Landkreis <strong>Peine</strong><br />

Der Landrat<br />

gez. Einhaus<br />

Einhaus<br />

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