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datenfonds entsiegelung - LUGV

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Datenfonds Entsiegelungsflächen<br />

Brandenburg<br />

v<br />

LAN D ES U M WELTAMT<br />

BRANDENBURG


Schutz und<br />

Wiederherstellung<br />

von Bodenfunktionen<br />

Der Boden bildet Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen<br />

und ist Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und<br />

Nährstoffkreisläufen. Auf Grund seiner Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften übernimmt<br />

er Regelungsfunktionen für Stoffeinträge und sonstige stoffliche Einwirkungen, insbesondere<br />

auch zum Schutz des Grundwassers. Zugleich ist der Boden Archiv der Natur- und Kulturgeschichte<br />

und erfüllt vielfältige Nutzungsfunktionen, z.B. als Standort für die Land- und<br />

Forstwirtschaft.<br />

Das Bundes-Bodenschutzgesetz fordert, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder<br />

wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, verunreinigte<br />

Böden zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.<br />

Bodenversiegelungen haben den totalen Verlust der natürlichen Bodenfunktionen zur Folge. Zum<br />

nachhaltigen Schutz und der Wiederherstellung dieser Funktionen ist daher neben der Vermeidung<br />

von Neuversiegelungen dem fortschreitenden Flächenverbrauch auch durch Entsiegelungsmaßnahmen<br />

zu begegnen.<br />

Rechtsgrundlagen für Entsiegelungsmaßnahmen<br />

Mit<br />

- der Entsiegelungsregelung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)<br />

-der Eingriffsregelung des Bundes-Naturschutzgesetzes (BNatSchG) i.V.m. dem Brandenburgischen<br />

Naturschutzgesetz (BbgNatSchG)<br />

- der Eingriffsregelung für die Bauleitplanung im Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. dem BNatSchG<br />

bestehen rechtliche Vorschriften, auf deren Grundlage Entsiegelungsmaßnahmen durchgeführt<br />

bzw. veranlasst werden können.<br />

Die Eingriffsregelung bildet dabei die effektivste Grundlage für die Durchsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen.<br />

Sie ist Grundlage für mögliche Entsiegelungen durch Vorhabenträger im Rahmen<br />

von Maßnahmen zum Ausgleich bzw. zum Ersatz bei eingriffsrelevanten Beeinträchtigungen<br />

insbesondere der Bodenfunktionen.


Naturräume in Brandenburg<br />

(Naturräumliche Regionen gemäß<br />

Landschaftsprogramm Brandenburg 1997)<br />

Nord brau aenburgisches<br />

Wald- und<br />

Seengebie<br />

He;de-<br />

Oder-Spree<br />

und SeTSigebiet<br />

Landkreisgrenzen<br />

naturräumliche Grenzen<br />

Oberlausitzer Heideland<br />

Datenfonds Entsiegelungsflächen Brandenburg<br />

Zahlreiche Liegenschaftsverwaltungen und Kommunen, aber auch private Eigentümer, verfügen<br />

über brachliegende Flächen mit Entsiegelungs- und Rückbaupotenzialen, die keiner erneuten wirtschaftlichen<br />

bzw. baulichen Nutzung zugeführt werden. Mangels deren Kenntnis und Verfügbarkeitwerden<br />

bisher kaum Entsiegelungsmaßnahmen durchgeführt. Um verstärkt Möglichkeiten<br />

der Entsiegelung von Flächen aufzuzeigen und Entsiegelungsmaßnahmen umzusetzen, werden<br />

potenzielle Entsiegelungsflächen im Datenfonds „Entsiegelungsflächen Brandenburg" des Landesumweltamtes<br />

erfasst. Diese Flächen sollen für Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der<br />

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zur Verfügung stehen.


Mit dem vorliegenden Flächenfonds werden Informationen bereitgestellt:<br />

-zur Lage der Flächen,<br />

- zur Flächenverfügbarkeit und Art der Fläche,<br />

-zum möglichen Maßnahmenumfang,<br />

-zu bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten<br />

- und möglichen Risiken.<br />

Welche Informationen<br />

liefert der Datenfonds?<br />

Voraussetzung für die Zuordnung von Entsiegelungsflächen zu Vorhaben ist der funktionalräumliche<br />

Bezug zum Eingriff. Bei der Begründung des räumlichen Zusammenhanges von<br />

Eingriffsort und Ersatzmaßnahmen werden die im Landschaftsprogramm Brandenburg dargestellten<br />

14 naturräumlichen Regionen (Naturräume) herangezogen.<br />

Für welche Nutzer ist der Datenfonds gedacht?<br />

Als Nutzer des Datenfonds kommen Träger von Vorhaben nach dem jeweiligen Fachplanungsrecht,<br />

Kommunen als Träger der verbindlichen Bauleitplanung sowie sonstige Träger von Vorhaben<br />

im unbeplanten Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch in Betracht. Durch Zugriff auf<br />

den Datenfonds reduziert sich der Recherche- und Abstimmungsaufwand für den Eingriffsverursacher<br />

und die zuständige Behörde. Dies führt in der Regel zu einer Beschleunigung des Planverfahrens.<br />

Welche Flächen sind bereits im Datenfonds?<br />

Bisher sind im Datenfonds Entsiegelungsflächen für beispielhaft ausgewählte Naturräume enthalten.<br />

Diese Flächen sind nach einer Ersteinschätzung für die Durchführung von Entsiegelungsmaßnahmen<br />

im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung geeignet.


Können weitere Flächen in den<br />

Datenfonds aufgenommen werden?<br />

Der Datenfonds ist offen gestaltet. Damit können weitere Flächen, z. B. von Liegenschaftsgesellschaften,<br />

Kommunen und privaten Flächeneigentümern, jederzeit aufgenommen werden.<br />

Sofern Interesse an der Aufnahme von Entsiegelungsflächen in den Datenfonds besteht,<br />

können die dazu erforderlichen Informationen dem Landesumweltamt zur Verfügung gestellt<br />

werden. Hierzu ist ein Erfassungsbogen zu nutzen, der über das Internet oder vom Datenhalter<br />

zur Verfügung gestellt wird. Das Einverständnis des Flächeneigentümers im Papierformat ist an<br />

das Landesumweltamt zu senden. Die Daten werden aufbereitet, geprüft und bei Eignung in den<br />

Fonds aufgenommen.<br />

Welche Vorteile bringt die Einstellung von<br />

Entsiegelungsflächen in den Datenfonds?<br />

Für Liegenschaftsverwaltungen, Kommunen und private Flächeneigentümer können sich durch<br />

die Bereitstellung von Entsiegelungsflächen in den Datenfonds folgende Vorteile ergeben:<br />

- Verwertung brachliegender, bisher versiegelter Flächen,<br />

- Reduzierung von Verwaltungskosten, insbesondere für die Verkehrssicherungspflicht brachliegender<br />

Liegenschaften,<br />

- Übernahme der Entsiegelungskosten durch den Eingriffsverursacher, ggf. auch der Rückbaukosten<br />

für Hochbauten,<br />

- Durchführung landschaftspflegerischer Gestaltungsmaßnahmen ggf. auch durch den Vorhabenträger,<br />

- Aufwertung des Orts- und Landschaftsbildes.


Ansprechpartner<br />

Landesumweltamt Brandenburg<br />

Referat Bodenschutz<br />

Postfach 60 10 61<br />

14410 Potsdam<br />

Tel: (0331)2776-453<br />

(0331)2776-177<br />

Fax: (0331)2776-306<br />

e-mail:<br />

infoline@lua.brandenburg.de<br />

Internet:<br />

www.brandenburg.de/land/mlur/a/datenfon.htm<br />

Herausgeber<br />

Landesumweltamt Brandenburg<br />

Referat Öffentlichkeitsarbeit<br />

Berliner Straße 21-25<br />

14467 Potsdam<br />

Tel: (03 31)232 3246<br />

Fax: (0331)2921 08<br />

e-mail: infoline@lua.brandenburg.de<br />

V<br />

LANDESUMWELTAMT<br />

BRANDENBURG<br />

Datenfonds Entsiegelungsflächen Brandenburg<br />

Stand: Dezember 2001<br />

Titelfoto: Ralf Rudolf, Berlin<br />

Teilentsiegelte, zum Radweg rückgebaute<br />

alte B115 in Jämlitz<br />

(Landkreis Spree-Neiße)<br />

sonstige Fotos: Karin Hirsch

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