datenfonds entsiegelung - LUGV
datenfonds entsiegelung - LUGV
datenfonds entsiegelung - LUGV
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Datenfonds Entsiegelungsflächen<br />
Brandenburg<br />
v<br />
LAN D ES U M WELTAMT<br />
BRANDENBURG
Schutz und<br />
Wiederherstellung<br />
von Bodenfunktionen<br />
Der Boden bildet Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen<br />
und ist Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und<br />
Nährstoffkreisläufen. Auf Grund seiner Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften übernimmt<br />
er Regelungsfunktionen für Stoffeinträge und sonstige stoffliche Einwirkungen, insbesondere<br />
auch zum Schutz des Grundwassers. Zugleich ist der Boden Archiv der Natur- und Kulturgeschichte<br />
und erfüllt vielfältige Nutzungsfunktionen, z.B. als Standort für die Land- und<br />
Forstwirtschaft.<br />
Das Bundes-Bodenschutzgesetz fordert, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder<br />
wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, verunreinigte<br />
Böden zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.<br />
Bodenversiegelungen haben den totalen Verlust der natürlichen Bodenfunktionen zur Folge. Zum<br />
nachhaltigen Schutz und der Wiederherstellung dieser Funktionen ist daher neben der Vermeidung<br />
von Neuversiegelungen dem fortschreitenden Flächenverbrauch auch durch Entsiegelungsmaßnahmen<br />
zu begegnen.<br />
Rechtsgrundlagen für Entsiegelungsmaßnahmen<br />
Mit<br />
- der Entsiegelungsregelung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG)<br />
-der Eingriffsregelung des Bundes-Naturschutzgesetzes (BNatSchG) i.V.m. dem Brandenburgischen<br />
Naturschutzgesetz (BbgNatSchG)<br />
- der Eingriffsregelung für die Bauleitplanung im Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. dem BNatSchG<br />
bestehen rechtliche Vorschriften, auf deren Grundlage Entsiegelungsmaßnahmen durchgeführt<br />
bzw. veranlasst werden können.<br />
Die Eingriffsregelung bildet dabei die effektivste Grundlage für die Durchsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen.<br />
Sie ist Grundlage für mögliche Entsiegelungen durch Vorhabenträger im Rahmen<br />
von Maßnahmen zum Ausgleich bzw. zum Ersatz bei eingriffsrelevanten Beeinträchtigungen<br />
insbesondere der Bodenfunktionen.
Naturräume in Brandenburg<br />
(Naturräumliche Regionen gemäß<br />
Landschaftsprogramm Brandenburg 1997)<br />
Nord brau aenburgisches<br />
Wald- und<br />
Seengebie<br />
He;de-<br />
Oder-Spree<br />
und SeTSigebiet<br />
Landkreisgrenzen<br />
naturräumliche Grenzen<br />
Oberlausitzer Heideland<br />
Datenfonds Entsiegelungsflächen Brandenburg<br />
Zahlreiche Liegenschaftsverwaltungen und Kommunen, aber auch private Eigentümer, verfügen<br />
über brachliegende Flächen mit Entsiegelungs- und Rückbaupotenzialen, die keiner erneuten wirtschaftlichen<br />
bzw. baulichen Nutzung zugeführt werden. Mangels deren Kenntnis und Verfügbarkeitwerden<br />
bisher kaum Entsiegelungsmaßnahmen durchgeführt. Um verstärkt Möglichkeiten<br />
der Entsiegelung von Flächen aufzuzeigen und Entsiegelungsmaßnahmen umzusetzen, werden<br />
potenzielle Entsiegelungsflächen im Datenfonds „Entsiegelungsflächen Brandenburg" des Landesumweltamtes<br />
erfasst. Diese Flächen sollen für Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der<br />
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zur Verfügung stehen.
Mit dem vorliegenden Flächenfonds werden Informationen bereitgestellt:<br />
-zur Lage der Flächen,<br />
- zur Flächenverfügbarkeit und Art der Fläche,<br />
-zum möglichen Maßnahmenumfang,<br />
-zu bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten<br />
- und möglichen Risiken.<br />
Welche Informationen<br />
liefert der Datenfonds?<br />
Voraussetzung für die Zuordnung von Entsiegelungsflächen zu Vorhaben ist der funktionalräumliche<br />
Bezug zum Eingriff. Bei der Begründung des räumlichen Zusammenhanges von<br />
Eingriffsort und Ersatzmaßnahmen werden die im Landschaftsprogramm Brandenburg dargestellten<br />
14 naturräumlichen Regionen (Naturräume) herangezogen.<br />
Für welche Nutzer ist der Datenfonds gedacht?<br />
Als Nutzer des Datenfonds kommen Träger von Vorhaben nach dem jeweiligen Fachplanungsrecht,<br />
Kommunen als Träger der verbindlichen Bauleitplanung sowie sonstige Träger von Vorhaben<br />
im unbeplanten Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch in Betracht. Durch Zugriff auf<br />
den Datenfonds reduziert sich der Recherche- und Abstimmungsaufwand für den Eingriffsverursacher<br />
und die zuständige Behörde. Dies führt in der Regel zu einer Beschleunigung des Planverfahrens.<br />
Welche Flächen sind bereits im Datenfonds?<br />
Bisher sind im Datenfonds Entsiegelungsflächen für beispielhaft ausgewählte Naturräume enthalten.<br />
Diese Flächen sind nach einer Ersteinschätzung für die Durchführung von Entsiegelungsmaßnahmen<br />
im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung geeignet.
Können weitere Flächen in den<br />
Datenfonds aufgenommen werden?<br />
Der Datenfonds ist offen gestaltet. Damit können weitere Flächen, z. B. von Liegenschaftsgesellschaften,<br />
Kommunen und privaten Flächeneigentümern, jederzeit aufgenommen werden.<br />
Sofern Interesse an der Aufnahme von Entsiegelungsflächen in den Datenfonds besteht,<br />
können die dazu erforderlichen Informationen dem Landesumweltamt zur Verfügung gestellt<br />
werden. Hierzu ist ein Erfassungsbogen zu nutzen, der über das Internet oder vom Datenhalter<br />
zur Verfügung gestellt wird. Das Einverständnis des Flächeneigentümers im Papierformat ist an<br />
das Landesumweltamt zu senden. Die Daten werden aufbereitet, geprüft und bei Eignung in den<br />
Fonds aufgenommen.<br />
Welche Vorteile bringt die Einstellung von<br />
Entsiegelungsflächen in den Datenfonds?<br />
Für Liegenschaftsverwaltungen, Kommunen und private Flächeneigentümer können sich durch<br />
die Bereitstellung von Entsiegelungsflächen in den Datenfonds folgende Vorteile ergeben:<br />
- Verwertung brachliegender, bisher versiegelter Flächen,<br />
- Reduzierung von Verwaltungskosten, insbesondere für die Verkehrssicherungspflicht brachliegender<br />
Liegenschaften,<br />
- Übernahme der Entsiegelungskosten durch den Eingriffsverursacher, ggf. auch der Rückbaukosten<br />
für Hochbauten,<br />
- Durchführung landschaftspflegerischer Gestaltungsmaßnahmen ggf. auch durch den Vorhabenträger,<br />
- Aufwertung des Orts- und Landschaftsbildes.
Ansprechpartner<br />
Landesumweltamt Brandenburg<br />
Referat Bodenschutz<br />
Postfach 60 10 61<br />
14410 Potsdam<br />
Tel: (0331)2776-453<br />
(0331)2776-177<br />
Fax: (0331)2776-306<br />
e-mail:<br />
infoline@lua.brandenburg.de<br />
Internet:<br />
www.brandenburg.de/land/mlur/a/datenfon.htm<br />
Herausgeber<br />
Landesumweltamt Brandenburg<br />
Referat Öffentlichkeitsarbeit<br />
Berliner Straße 21-25<br />
14467 Potsdam<br />
Tel: (03 31)232 3246<br />
Fax: (0331)2921 08<br />
e-mail: infoline@lua.brandenburg.de<br />
V<br />
LANDESUMWELTAMT<br />
BRANDENBURG<br />
Datenfonds Entsiegelungsflächen Brandenburg<br />
Stand: Dezember 2001<br />
Titelfoto: Ralf Rudolf, Berlin<br />
Teilentsiegelte, zum Radweg rückgebaute<br />
alte B115 in Jämlitz<br />
(Landkreis Spree-Neiße)<br />
sonstige Fotos: Karin Hirsch