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Teilweise von den Gebühren freizustellen sind Kinder, die selbst oder deren Eltern<br />

unter Berücksichtigung des Einkommenseinsatzes über der Einkommensgrenze<br />

gem. 87 SGB XII, mit ihrem Einkommen die gem. §§ 82 bis 85 SGB XII zu<br />

errechnende Einkommensgrenze übersteigen.<br />

§ 6<br />

Leistungen von Aufwandsentschädigung an Tagespflegepersonen<br />

Aufwandsentschädigung an Tagespflegepersonen wird geleistet, wenn das betreute<br />

Kind gem. § 23 SGB VIII vermittelt wurde und die Tagespflegeperson eine gültige<br />

Tagespflegeerlaubnis nachweist.<br />

§ 7<br />

Höhe der Aufwandsentschädigung<br />

Die Aufwandsentschädigungen für qualifizierte Tagespflegepersonen richten sich pro<br />

Kind und Betreuungsumfang nach der als Anlage beigefügten<br />

Aufwandsentschädigungstabelle, die Bestandteil der Satzung ist. Als qualifiziert gilt,<br />

wer i.S.d. § 23 SGB VIII einen Nachweis von mindestens 60 einschlägigen<br />

Fortbildungsstunden erbringt oder eine einschlägige Ausbildung hat. Für<br />

Tagespflegepersonen mit einer einfachen Erlaubnis wird die Aufwandsentschädigung<br />

um 15 % abgesenkt.<br />

Die Aufwandsentschädigung wird monatlich geleistet. Die Zahlung erfolgt spätestens<br />

zum 15. des Folgemonats. Bei Beginn oder Ende eines Betreuungsverhältnisses<br />

erfolgt eine taggenaue Abrechnung.<br />

Die Stadt Sehnde leistet auf Antrag und Nachweis der Tagespflegepersonen einen<br />

monatlichen Zuschuss zur Unfallversicherung und Altersvorsorge, sofern nicht von<br />

anderer Stelle dieser Zuschuss bereits geleistet wurde. Dieser Zuschuss wird<br />

unabhängig von der Anzahl der Betreuungsverhältnisse an die Tagespflegeperson<br />

geleistet, jedoch nur dann, wenn in dem entsprechenden Monat mindestens ein Kind<br />

betreut wurde. Die Höhe richtet sich nach den Beträgen der als Anlage beigefügten<br />

Aufwandsentschädigungstabelle.<br />

Der Zuschuss zur Unfallversicherung und zur Altersvorsorge wird nach Ablauf des<br />

Kalenderjahres erstattet.<br />

§ 9<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt mit dem Tage nach Bekanntmachung in Kraft.<br />

Sehnde, den 10.05.2007<br />

S t a d t S e h n d e<br />

Der Bürgermeister<br />

L e h r k e<br />

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